AH/0003/2020
Ausweitung der städtischen Wohnungs- und Grundstücksvermittlung auf aktive Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Münster und der Mitglieder der Katastrophenschutzeinheiten in Münster
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A-H-0003-2020-Antrag Wohnen für Feuerwehr
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Antrag an den Haupt- und Finanzausschuss Nr.: AH/0003/2020 Münster, den 29. April 2020 Antrag an den Haupt- und Finanzausschuss Ausweitung der städtischen Wohnungs- und Grundstücksvermittlung auf aktive Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Münster und der Mitglieder der Katastrophenschutzeinheiten in Münster Der HFA möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der Wohn+Stadtbau (W+S) Vorschläge zu einer zusätzlichen Bereitstellung von Wohnungen und Grundstücken an Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr im Nahumfeld von Feuerwehrhäusern zu erarbeiten und zur Entscheidung vorzulegen. Ergänzend soll das Konzept für die Mitglieder der Katastrophenschutzeinheiten zur Bereitstellung von Wohnungen und Grundstücken im Stadtgebiet Münster verfolgt werden. Insbesondere werden geprüft: 1. Vergabe von Wohnungen aus der B-Förderung an Mit glieder der Freiwilligen Feuerwehr sowie Mitglieder der Katastrophenschutzeinheiten durch die W+S selbst. Ein entsprechendes Auswahlverfahren ist zu entwickeln. 2. Unterbringung im frei finanzierten Wohnraum unte r Berücksichtigung der defensiven Mietenpolitik der W+S und in Kombination mit Wohngeld. 3. Möglichkeiten der Wohnraumbindung über das Grund stück. Geeignete Grundstücke sind frühzeitig zu sichern. Begründung Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr sowie die Mitglieder der Katastrophenschutz- einheiten leisten einen unentbehrlichen, ehrenamtlichen Dienst. Ein verlässlicher und schneller Hilfs- und Rettungsdienst verbessert Überlebenschancen bei schweren Notfällen wie Unfällen oder Brand. Der demographische Wandel, die Individualisierung der Gesellschaft, aber auch Nachwuchsprobleme bei den Hilfs- und Rettungsdiensten spielen eine wichtige Rolle beim Blick auf die zukünftige Notfallversorgung in Münster. Die aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Münster sowie die Mitglieder der Katastrophenschutz- einheiten erfüllen hoheitliche Aufgaben als ehrenamtliche Verwaltungshelfer der Stadt. Die Stadt Münster ist darauf angewiesen, eine schnelle Notfallversorgung zu garantieren. Ein qualifizierter Einsatz im Notfall kann nur dann gewährleistet werden, wenn Einsatzkräfte möglichst ohne große Zeitverluste vor Ort vorhanden sind. Aufgrund der sog. Hilfsfrist ist es notwendig, dass grundsätzlich jede an einer Straße gelegene Einsatzstelle von einer Feuerwehr innerhalb weniger Minuten erreicht werden kann. Die Ausrückstärke und damit die Einsatzkraft für die Bevölkerung hängt maßgeblich davon ab, dass die ehrenamtlich Engagierten Wohnraum im direkten Umfeld der Gerätehäuser finden. Wenn ehrenamtlich Engagierte in Lebenssituationen, die einen Umzug erforderlich machen, keinen neuen Wohnraum im Einsatzgebiet finden, gehen sie der Feuerwehr Münster als Einsatz- kräfte verloren. Die Mitglieder der Katastrophenschutzeinheiten gehen für die Stadt Münster verloren, wenn sie nicht innerhalb des Stadtgebietes mit Wohnraum und Grundstücken gebunden werden können. Anders als bei der Freiwilligen Feuerwehr ist die Hilfsfrist nicht im Bereich von wenigen Minuten. Dennoch sind die Mitglieder in einem Zeitfester von ca. 30 min notwendig. Dies ist nur zu erreichen, wenn die Katastrophenschutzhelfer im Stadtgebiet wohnhaft bleiben und nicht die Gefahr besteht, dass sie in Einheiten im Umland abwandern. Auf Grundlage der SoBoMü ist es möglich, bei Schaffung von Baurecht auf städtischen Grundstücken mindestens 60% der entstehenden Wohnungen gefördert zu erstellen. Von den geförderten Wohnungen sind 70% in der sogenannten A-Förderung für geringe Einkommen, und 30% in der B-Förderung für mittlere Einkommen zu erstellen. Wohnungen in B-Förderung können durch den Eigentümer selber vergeben werden. Wenn W+S Wohnungen im nahen Umfeld zu Feuerwehrhäusern errichtet, soll in diesem Fall ermöglicht werden, eine bestimmte Anzahl an Wohnungen in B-Förderung an aktive Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr zu vergeben. In diesem Fall ist die Erhöhung der Anzahl an Wohnungen in B-Förderung zu prüfen. Im frei finanzierten Wohnraum ist der Eigentümer grundsätzlich frei in der Belegung. Die W+S verfolgt jedoch auch im frei finanzierten Bereich eine defensive Mietenpolitik. In Abhängigkeit vom Grundstückspreis wird die im Neubau mögliche Marktmiete durch die W+S nicht ausgeschöpft. Für alle Mieter besteht zudem grundsätzlich die Möglichkeit, Wohngeld zu beantragen. Dies hilft auch den Beziehern mittlerer Einkommen, sich am freien Wohnungsmarkt zu versorgen. Der Wohnraum kann auch über das Grundstück gebunden werden. Es ist zu prüfen, wie die Zweckbindung an bestimmte Nutzergruppen privatrechtlich erfolgen kann. Es gibt Beispiele, bei denen Grundstücke im Gegenzug verbilligt verkauft oder verpachtet werden. Eine Rolle spielt dabei der räumliche Bezug zur Dienststelle (hier Feuerwehrhaus). Geeignete Grundstücke müssen dafür frühzeitig gesichert werden. Als weiteres Beispiel einer Wohnraumversorgung für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr kann eine Regelung aus München dienen. Die Stadt München hat 2018 eine Vereinbarung mit den städtischen Wohnbaugesellschaften zur Überlassung von Belegrechten an Wohnungen getroffen. Die Wohnungen können aus dem Wohnungskontingent für städtische Dienstkräfte der Belegungsbindungsverträge mit den städtischen Wohnungsbauge- sellschaften GWG und GEWOFAG zur Verfügung gestellt und den antragsberechtigten Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr München angeboten werden. Sie sollen sich in Abteilungsnähe, das heißt im Umkreis von max. zwei Kilometern zum jeweiligen Gerätehaus, befinden, damit dieses innerhalb von fünf bis zehn Minuten erreicht werden kann. Grundsätzlich wird die Verwaltung aufgefordert die Initiative zu ergreifen zur Förderung und Gewinnung von ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr und den Einheiten des Katastrophenschutzes. Dies ist zwingend notwendig, damit der Stand des ehrenamt- lichen Potenzials mindestens erhalten bleibt, mit Blick auf die wachsende Stadt Münster aber auch noch erhöht werden muss. Siehe hier Aussage des Stadtfeuerwehrverbandes aus dem Jahre 2017, hier wird die Steigerung von 660 auf 800 Freiwillige Feuerwehrleute für Notwendigkeit gehalten. (Stand 2020: 640 Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr) In diesem Zusammenhang ist auch eine Werbeoffensive bei den Arbeitgebern innerhalb des Stadtgebietes zu starten, um dort beschäftigte Angehörige von Freiwilligen Feuerwehren, auch aus dem Umland, insbesondere in den Tageswochenstunden als Einsatzkräfte zu gewinnen. Die Standorte der Freiwilligen Feuerwehr sind mit Blick auf die oben genannte Problematik der Wohnungs- und Grundstücksvergabe, der aktuellen Wohnorte der Ehrenamtlichen sowie der Arbeitsplätze der Freiwilligen Feuerwehrleute zu überprüfen. Es ist vorstellbar, dass durch die Schaffung zusätzlicher neuer kleiner Standorte für die Freiwillige Feuerwehr die Erreichbarkeit für die Ehrenamtlichen verbessert wird (siehe aktuelle Situation und Diskussion um den Standort des Feuerwehrhauses Albachten) und auch mit Blick auf die Entwicklung von Baugebieten (exemplarisch Angelmodde Waldsiedlung / Hiltruper Straße und Hiltrup Ost) mit neuen Standorten für die Freiwillige Feuerwehr zu versehen. gez. Stefan Weber gez. Otto Reiners und Fraktion und Fraktion
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: verwiesen
Zur SitzungOrte (1)
- Hiltruper Straße
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Details
- Aktenzeichen
- AH/0003/2020
- Typ
- Antrag an den Hauptausschuss
- Datum
- 05.05.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37