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AH/0003/2020

Ausweitung der städtischen Wohnungs- und Grundstücksvermittlung auf aktive Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Münster und der Mitglieder der Katastrophenschutzeinheiten in Münster

Antrag an den Hauptausschuss 05.05.2020

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Nächste Beratung: Haupt- und Finanzausschuss, Sitzung am 13.05.2020, TOP 13.2

A-H-0003-2020-Antrag Wohnen für Feuerwehr

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A-H-0003-2020-Antrag Wohnen für Feuerwehr

7347 Zeichen

Antrag an den Haupt- und Finanzausschuss Nr.: AH/0003/2020  
 
 
 
 
 
 
 
Münster, den 29. April 2020 
Antrag an den Haupt- und Finanzausschuss 
 
 
Ausweitung der städtischen Wohnungs- und Grundstücksvermittlung auf aktive 
Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Münster und der Mitglieder der 
Katastrophenschutzeinheiten in Münster 
 
Der HFA möge beschließen: 
Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der Wohn+Stadtbau (W+S) Vorschläge zu 
einer zusätzlichen Bereitstellung von Wohnungen und Grundstücken an Mitglieder der 
Freiwilligen Feuerwehr im Nahumfeld von Feuerwehrhäusern zu erarbeiten und zur 
Entscheidung vorzulegen. Ergänzend soll das Konzept für die Mitglieder der 
Katastrophenschutzeinheiten zur Bereitstellung von Wohnungen und Grundstücken im 
Stadtgebiet Münster verfolgt werden. 
Insbesondere werden geprüft:  
1. Vergabe von Wohnungen aus der B-Förderung an Mit glieder der Freiwilligen 
Feuerwehr sowie Mitglieder der Katastrophenschutzeinheiten durch die W+S selbst. 
Ein entsprechendes Auswahlverfahren ist zu entwickeln. 
 
2. Unterbringung im frei finanzierten Wohnraum unte r Berücksichtigung der defensiven 
Mietenpolitik der W+S und in Kombination mit Wohngeld. 
 
3. Möglichkeiten der Wohnraumbindung über das Grund stück. Geeignete Grundstücke 
sind frühzeitig zu sichern. 
 
Begründung  
Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr sowie die Mitglieder der Katastrophenschutz-
einheiten leisten einen unentbehrlichen, ehrenamtlichen Dienst. Ein verlässlicher und 
schneller Hilfs- und Rettungsdienst verbessert Überlebenschancen bei schweren Notfällen 
wie Unfällen oder Brand. Der demographische Wandel, die Individualisierung der 
Gesellschaft, aber auch Nachwuchsprobleme bei den Hilfs- und Rettungsdiensten spielen 
eine wichtige Rolle beim Blick auf die zukünftige Notfallversorgung in Münster. Die aktiven 
Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Münster sowie die Mitglieder der Katastrophenschutz-
einheiten erfüllen hoheitliche Aufgaben als ehrenamtliche Verwaltungshelfer der Stadt. 
 
Die Stadt Münster ist darauf angewiesen, eine schnelle Notfallversorgung zu garantieren. Ein 
qualifizierter Einsatz im Notfall kann nur dann gewährleistet werden, wenn Einsatzkräfte 
möglichst ohne große Zeitverluste vor Ort vorhanden sind. Aufgrund der sog. Hilfsfrist ist es 
notwendig, dass grundsätzlich jede an einer Straße gelegene Einsatzstelle von einer 
Feuerwehr innerhalb weniger Minuten erreicht werden kann. Die Ausrückstärke und damit 
die Einsatzkraft für die Bevölkerung hängt maßgeblich davon ab, dass die ehrenamtlich

Engagierten Wohnraum im direkten Umfeld der Gerätehäuser finden. Wenn ehrenamtlich 
Engagierte in Lebenssituationen, die einen Umzug erforderlich machen, keinen neuen 
Wohnraum im Einsatzgebiet finden, gehen sie der Feuerwehr Münster als Einsatz-
kräfte verloren. Die Mitglieder der Katastrophenschutzeinheiten gehen für die Stadt Münster 
verloren, wenn sie nicht innerhalb des Stadtgebietes mit Wohnraum und Grundstücken 
gebunden werden können. Anders als bei der Freiwilligen Feuerwehr ist die Hilfsfrist nicht im 
Bereich von wenigen Minuten. Dennoch sind die Mitglieder in einem Zeitfester von ca. 30 
min notwendig. Dies ist nur zu erreichen, wenn die Katastrophenschutzhelfer im Stadtgebiet 
wohnhaft bleiben und nicht die Gefahr besteht, dass sie in Einheiten im Umland abwandern. 
 
Auf Grundlage der SoBoMü ist es möglich, bei Schaffung von Baurecht auf städtischen 
Grundstücken mindestens 60% der entstehenden Wohnungen gefördert zu erstellen. Von 
den geförderten Wohnungen sind 70% in der sogenannten A-Förderung für geringe 
Einkommen, und 30% in der B-Förderung für mittlere Einkommen zu erstellen. Wohnungen 
in B-Förderung können durch den Eigentümer selber vergeben werden. Wenn W+S 
Wohnungen im nahen Umfeld zu Feuerwehrhäusern errichtet, soll in diesem Fall ermöglicht 
werden, eine bestimmte Anzahl an Wohnungen in B-Förderung an aktive Mitglieder der 
Freiwilligen Feuerwehr zu vergeben. In diesem Fall ist die Erhöhung der Anzahl an 
Wohnungen in B-Förderung zu prüfen. 
Im frei finanzierten Wohnraum ist der Eigentümer grundsätzlich frei in der Belegung. Die 
W+S verfolgt jedoch auch im frei finanzierten Bereich eine defensive Mietenpolitik. In 
Abhängigkeit vom Grundstückspreis wird die im Neubau mögliche Marktmiete durch die W+S 
nicht ausgeschöpft. Für alle Mieter besteht zudem grundsätzlich die Möglichkeit, Wohngeld 
zu beantragen. Dies hilft auch den Beziehern mittlerer Einkommen, sich am freien 
Wohnungsmarkt zu versorgen. 
Der Wohnraum kann auch über das Grundstück gebunden werden. Es ist zu prüfen, wie die 
Zweckbindung an bestimmte Nutzergruppen privatrechtlich erfolgen kann. Es gibt Beispiele, 
bei denen Grundstücke im Gegenzug verbilligt verkauft oder verpachtet werden. Eine Rolle 
spielt dabei der räumliche Bezug zur Dienststelle (hier Feuerwehrhaus). Geeignete 
Grundstücke müssen dafür frühzeitig gesichert werden. 
Als weiteres Beispiel einer Wohnraumversorgung für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr 
kann eine Regelung aus München dienen. Die Stadt München hat 2018 eine Vereinbarung 
mit den städtischen Wohnbaugesellschaften zur Überlassung von Belegrechten an 
Wohnungen getroffen. Die Wohnungen können aus dem Wohnungskontingent für städtische 
Dienstkräfte der Belegungsbindungsverträge mit den städtischen Wohnungsbauge-
sellschaften GWG und GEWOFAG zur Verfügung gestellt und den antragsberechtigten 
Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr München angeboten werden. Sie sollen sich in 
Abteilungsnähe, das heißt im Umkreis von max. zwei Kilometern zum jeweiligen Gerätehaus, 
befinden, damit dieses innerhalb von fünf bis zehn Minuten erreicht werden kann. 
Grundsätzlich wird die Verwaltung aufgefordert die Initiative zu ergreifen zur Förderung und 
Gewinnung von ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr und den Einheiten 
des Katastrophenschutzes. Dies ist zwingend notwendig, damit der Stand des ehrenamt-
lichen Potenzials mindestens erhalten bleibt, mit Blick auf die wachsende Stadt Münster aber 
auch noch erhöht werden muss. Siehe hier Aussage des Stadtfeuerwehrverbandes aus dem 
Jahre 2017, hier wird die Steigerung von 660 auf 800 Freiwillige Feuerwehrleute für 
Notwendigkeit gehalten. (Stand 2020: 640 Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr) 
In diesem Zusammenhang ist auch eine Werbeoffensive bei den Arbeitgebern innerhalb des 
Stadtgebietes zu starten, um dort beschäftigte Angehörige von Freiwilligen Feuerwehren,

auch aus dem Umland, insbesondere in den Tageswochenstunden als Einsatzkräfte zu 
gewinnen. 
Die Standorte der Freiwilligen Feuerwehr sind mit Blick auf die oben genannte Problematik 
der Wohnungs- und Grundstücksvergabe, der aktuellen Wohnorte der Ehrenamtlichen sowie 
der Arbeitsplätze der Freiwilligen Feuerwehrleute zu überprüfen. 
Es ist vorstellbar, dass durch die Schaffung zusätzlicher neuer kleiner Standorte für die 
Freiwillige Feuerwehr die Erreichbarkeit für die Ehrenamtlichen verbessert wird (siehe 
aktuelle Situation und Diskussion um den Standort des Feuerwehrhauses Albachten) und 
auch mit Blick auf die Entwicklung von Baugebieten (exemplarisch Angelmodde 
Waldsiedlung / Hiltruper Straße und Hiltrup Ost) mit neuen Standorten für die Freiwillige 
Feuerwehr zu versehen. 
 
 
gez. Stefan Weber gez. Otto Reiners 
und Fraktion und Fraktion

Beratungsverlauf (1)

13.05.2020 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 13.2 (Entsch. § 60 Abs.1 S.2 GO NRW, epidemische Lage) Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Hiltruper Straße

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Details

Aktenzeichen
AH/0003/2020
Typ
Antrag an den Hauptausschuss
Datum
05.05.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37