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2015/0292

Aufnahme eines Darlehens mit verkürzter Ansparzeit aus dem Hessischen Investitionsfonds Abt. B in Höhe von 500.000 € für den Eigenbetrieb Bäder

Magistratsvorlage 14.07.2015

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2015/0292

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
15.07.2015 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Finanzverwaltung  
Abteilung: Kämmerei   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2015/0292 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Aufnahme eines Darlehens mit verkürzter Ansparzeit aus dem Hessischen 
Investitionsfonds Abt. B in  Höhe von 500.000 € für den Eigenbetrieb Bäder  
 
Vorlage vom: 14.07.2015  
 
Beschlussvorschlag : 
Der Aufnahme eines Darlehens mit verkürzter Ansparzeit aus dem Hessischen Investitionsfonds 
Abt. B in Höhe von 500.000 € für den Eigenbetrieb Bäder wird zugesti mmt. 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 2 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 14.07.2015 
 
Das Hessische Minist erium der Finanzen hat aus dem Hessischen Investitionsfonds Abt. B für 
„Naturfreibad Großer Woog, Gewässersanierung“ ein Darlehen mit verkürzter Ansparzeit in 
Höhe von 500.000 € bewilligt.  
 
Da die Maßnahme in die Zuständigkeit des Eigenbetriebes Bäder fäll t, ist das Darlehen dem 
Eigenbetrieb zuzuordnen.  
 
Als Beitrag zum Investitionsfonds Abt. B und zur Abgeltung aller mit der Vertragsabwicklung 
verbundenen Ausgaben ist vor der Inanspruchnahme des Darlehens ein Ansparbetrag in Höhe 
von insgesamt 20 v.H. der Darlehenssumme (=100.000 €) zu leisten. Die Zahlung erfolgt in 
acht gleichen Halbjahresraten. Die Raten sind am 15.06. und 15.12. eines jeden Jahres 
fällig. Da die Darlehenszusage für das Jahr 2015 erst nach dem ersten Fälligkeitstermin 
erfolgte, sind in d iesem Jahr beide Raten am 15.12. zu erbringen.  
 
Das Darlehen wird mit dem 01.01.2019 fällig. Es kann jedoch auch vorzeitig abgerufen 
werden, sobald mit der Maßnahme begonnen wurde. Bei einem vorzeitigen Abruf werden die 
noch nicht geleisteten Ansparraten b ei der Auszahlung des Darlehens verrechnet.  
 
Für jedes Jahr der vorzeitigen Auszahlung muss ein Sonderbeitrag von 2,5 v.H. der 
Darlehenssumme im Anschluss an die vertragliche Tilgungszeit in Halbjahresraten von je 2,5 
v.H. der Darlehenssumme erbracht werde n. Für das Auszahlungsjahr wird der Sonderbeitrag 
anteilig für jeden angefangenen Monat erhoben und bei der letzten Halbjahresrate 
abgerechnet. 
 
Das Darlehen ist in 40 gleichen Halbjahresraten zum 15.06. und 15.12. eines jeden Jahres 
zu tilgen. Die Tilgung  beginnt im Jahr nach der Auszahlung.  
 
Gemäß § 9 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Bäder zählt die Aufnahme von Krediten 
zu den Aufgaben der Stadtverordnetenversammlung. Mit Beschluss vom 29. Oktober 1992 
hat die Stadtverordnetenversammlung von ihre m Delegationsrecht nach § 103 (1) Satz 2 
HGO Gebrauch gemacht und die Entscheidung über die Aufnahme und die Bedingungen von 
Krediten im Rahmen des jeweiligen in der Haushaltssatzung genehmigten Gesamtbetrages 
der Kreditaufnahmen auf den Magistrat übertrag en. 
 
Es wird empfohlen, der Darlehensaufnahme zuzustimmen.  
 
 
Darmstadt, 14.07.2015  
 
Der Dezernent IV  
 
 
 
André Schellenberg  
Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (1)

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Details

Vorlagen-Nr.
2015/0292
Typ
Magistratsvorlage
Datum
14.07.2015
Erstellt
29.09.2026 00:00