2015/0292
Aufnahme eines Darlehens mit verkürzter Ansparzeit aus dem Hessischen Investitionsfonds Abt. B in Höhe von 500.000 € für den Eigenbetrieb Bäder
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2015/0292
3540 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
15.07.2015
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Finanzverwaltung
Abteilung: Kämmerei OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2015/0292
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Aufnahme eines Darlehens mit verkürzter Ansparzeit aus dem Hessischen
Investitionsfonds Abt. B in Höhe von 500.000 € für den Eigenbetrieb Bäder
Vorlage vom: 14.07.2015
Beschlussvorschlag :
Der Aufnahme eines Darlehens mit verkürzter Ansparzeit aus dem Hessischen Investitionsfonds
Abt. B in Höhe von 500.000 € für den Eigenbetrieb Bäder wird zugesti mmt.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 2 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 14.07.2015
Das Hessische Minist erium der Finanzen hat aus dem Hessischen Investitionsfonds Abt. B für
„Naturfreibad Großer Woog, Gewässersanierung“ ein Darlehen mit verkürzter Ansparzeit in
Höhe von 500.000 € bewilligt.
Da die Maßnahme in die Zuständigkeit des Eigenbetriebes Bäder fäll t, ist das Darlehen dem
Eigenbetrieb zuzuordnen.
Als Beitrag zum Investitionsfonds Abt. B und zur Abgeltung aller mit der Vertragsabwicklung
verbundenen Ausgaben ist vor der Inanspruchnahme des Darlehens ein Ansparbetrag in Höhe
von insgesamt 20 v.H. der Darlehenssumme (=100.000 €) zu leisten. Die Zahlung erfolgt in
acht gleichen Halbjahresraten. Die Raten sind am 15.06. und 15.12. eines jeden Jahres
fällig. Da die Darlehenszusage für das Jahr 2015 erst nach dem ersten Fälligkeitstermin
erfolgte, sind in d iesem Jahr beide Raten am 15.12. zu erbringen.
Das Darlehen wird mit dem 01.01.2019 fällig. Es kann jedoch auch vorzeitig abgerufen
werden, sobald mit der Maßnahme begonnen wurde. Bei einem vorzeitigen Abruf werden die
noch nicht geleisteten Ansparraten b ei der Auszahlung des Darlehens verrechnet.
Für jedes Jahr der vorzeitigen Auszahlung muss ein Sonderbeitrag von 2,5 v.H. der
Darlehenssumme im Anschluss an die vertragliche Tilgungszeit in Halbjahresraten von je 2,5
v.H. der Darlehenssumme erbracht werde n. Für das Auszahlungsjahr wird der Sonderbeitrag
anteilig für jeden angefangenen Monat erhoben und bei der letzten Halbjahresrate
abgerechnet.
Das Darlehen ist in 40 gleichen Halbjahresraten zum 15.06. und 15.12. eines jeden Jahres
zu tilgen. Die Tilgung beginnt im Jahr nach der Auszahlung.
Gemäß § 9 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Bäder zählt die Aufnahme von Krediten
zu den Aufgaben der Stadtverordnetenversammlung. Mit Beschluss vom 29. Oktober 1992
hat die Stadtverordnetenversammlung von ihre m Delegationsrecht nach § 103 (1) Satz 2
HGO Gebrauch gemacht und die Entscheidung über die Aufnahme und die Bedingungen von
Krediten im Rahmen des jeweiligen in der Haushaltssatzung genehmigten Gesamtbetrages
der Kreditaufnahmen auf den Magistrat übertrag en.
Es wird empfohlen, der Darlehensaufnahme zuzustimmen.
Darmstadt, 14.07.2015
Der Dezernent IV
André Schellenberg
Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2015/0292
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 14.07.2015
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00