2024/0272
Einstufungsbeschluss gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 der Straßenbeitragssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 02.03.2016
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2024/0272
3119 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
18.09.2024
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Finanzverwaltung
Abt. Steuern, Gebühren,
Beiträge
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2024/0272
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Einstufungsbeschluss gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 der Straßenbeitragssatzung der
Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 02.03.2016
Vorlage vom: 12.09.2024
Beschlussvorschlag :
Die nachfolgenden Verkehrsanlagen bzw. ihre Teileinrichtungen werden wie folgt eingestuft:
Nieder-Ramstädter Straße im Abschnitt Lichtwiesen - und Böllenfalltorweg
- die Fahrbahn als überwiegend dem überörtlichen Durchgangsverkehr dienend
- die Gehwege als überwiegend dem Anliegerverkehr dienend.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
- 2 -
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 12.09.2024
Für Erneuerungs - sowie Um- oder Ausbaumaßnahmen an öffentlichen Verkehrsanlagen, die
über die laufende Unterhaltung und Instandsetzung hinausgehen, erhebt die
Wissenschaftsstadt Darmstadt gemäß § 11 des Hessischen Gesetzes über kommunale
Abgaben (Hess. KAG) vom 24.03.2013 in Verbindung mit der Straßenbeitragssatzung de r
Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 02.03.2016 Beiträge. Bei der Bemessung des Beitrages
bleibt je nach Verkehrsbedeutung der Anlage ein Teil des Aufwands außer Ansatz.
Die Fahrbahn der Nieder -Ramstädter ist ausgehend von der Verkehrsplanung der Stadt
Darmstadt dazu bestimmt, den überörtlichen Verkehr von und nach Darmstadt
aufzunehmen, wohingegen die Gehwege der Nieder -Ramstädter Straße überwiegend der
Erreichbarkeit der direkt anliegenden oder in der näheren Umgebung gelegenen Grundstücke
dienen.
Nach § 5 Abs. 1 Satz 2 der Straßenbeitragssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt vom
02.03.2016 erfolgt die Einordnung einer Verkehrsanlage bzw. ihrer Teileinrichtungen durch
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung
Darmstadt, den 12.09.2024
20.3 bl
Der Dezernent IV
André Schellenberg
Stadtkämmerer
anlage 3
277 Zeichen
Punkt 11: Einstufungsbeschluss gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 der Straßenbeitragssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 02.03.2016 (V-Nr. 2024/0272) Der Vorlage wird zugestimmt. Gegenstimmen: 2 Stimmen aus UWIGA/WGD Stimmenthaltung: Die Linke. und 1 Stimme UWIGA/WGD
anlage 2
283 Zeichen
Punkt 9: Einstufungsbeschluss gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 der Straßenbeitragssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 02.03.2016 (V-Nr. 2024/0272) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Stimmenthaltung: Die Linke.
anlage 1
3179 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
18.09.2024
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Finanzverwaltung
Abt. Steuern, Gebühren,
Beiträge
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
IV 20
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2024/0272
Magistratsbeschluss -Nr.
325
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Einstufungsbeschluss gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 der Straßenbeitragssatzung der
Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 02.03.2016
Vorlage vom: 12.09.2024
Beschlussvorschlag :
Die nachfolgenden Verkehrsanlagen bzw. ihre Teileinrichtungen werden wie folgt eingestuft:
Nieder-Ramstädter Straße im Abschnitt Lichtwiesen - und Böllenfalltorweg
- die Fahrbahn als überwiegend dem überörtlichen Durchgangsverkehr dienend
- die Gehwege als überwiegend dem Anliegerverkehr dienend.
Anlagen:
- 3 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom 25.09.2024
Der Vorlage wird zugestimmt.
Begründung zur Magistratsvorlage vom 12.09.2024
Für Erneuerungs - sowie Um- oder Ausbaumaßnahmen an öffentlichen Verkehrsanlagen, die
über die laufende Unterhaltung und Instandsetzung hinausgehen, erhebt die
Wissenschaftsstadt Darmstadt gemäß § 11 des Hessischen Gesetzes über kommunale
Abgaben (Hess. KAG) vom 24.03.2013 in Verbindung mit der Straßenbeitragssatzung der
Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 02.03.2016 Beiträge. Bei der Bemessung des Beitrages
bleibt je nach Verkehrsbedeutung der Anlage ein Teil des Aufwands außer Ansatz.
Die Fahrbahn der Nieder -Ramstädter ist ausgehend von der Verkehrsplanung der Stadt
Darmstadt dazu bestimmt, den überörtlichen Verkehr von und n ach Darmstadt
aufzunehmen, wohingegen die Gehwege der Nieder -Ramstädter Straße überwiegend der
Erreichbarkeit der direkt anliegenden oder in der näheren Umgebung gelegenen Grundstücke
dienen.
Nach § 5 Abs. 1 Satz 2 der Straßenbeitragssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt vom
02.03.2016 erfolgt die Einordnung einer Verkehrsanlage bzw. ihrer Teileinrichtungen durch
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung
Darmstadt, den 12.09.2024
20.3 bl
Der Dezernent IV
André Schellenberg
Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (3)
Orte (2)
- Nieder-Ramstädter Straße
- Böllenfalltorweg
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2024/0272
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 12.09.2024
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00