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2024/0272

Einstufungsbeschluss gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 der Straßenbeitragssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 02.03.2016

Magistratsvorlage 12.09.2024

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2024/0272

3119 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
18.09.2024 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Finanzverwaltung  
Abt. Steuern, Gebühren, 
Beiträge 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2024/0272 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Einstufungsbeschluss gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 der Straßenbeitragssatzung der  
Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 02.03.2016  
 
Vorlage vom: 12.09.2024  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Die nachfolgenden Verkehrsanlagen bzw. ihre Teileinrichtungen werden wie folgt eingestuft:  
 
Nieder-Ramstädter Straße im Abschnitt Lichtwiesen - und Böllenfalltorweg  
- die Fahrbahn als überwiegend dem überörtlichen Durchgangsverkehr dienend  
- die Gehwege als überwiegend dem Anliegerverkehr dienend.  
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 2 - 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom  12.09.2024  
 
Für Erneuerungs - sowie Um- oder Ausbaumaßnahmen an öffentlichen Verkehrsanlagen, die  
über die laufende Unterhaltung und Instandsetzung hinausgehen, erhebt die  
Wissenschaftsstadt Darmstadt gemäß § 11 des Hessischen Gesetzes über kommunale  
Abgaben (Hess. KAG) vom 24.03.2013 in Verbindung mit der Straßenbeitragssatzung de r 
Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 02.03.2016 Beiträge. Bei der Bemessung des Beitrages  
bleibt je nach Verkehrsbedeutung der Anlage ein Teil des Aufwands außer Ansatz.  
 
Die Fahrbahn der Nieder -Ramstädter ist ausgehend von der Verkehrsplanung der Stadt  
Darmstadt dazu bestimmt, den überörtlichen Verkehr von und nach Darmstadt  
aufzunehmen, wohingegen die Gehwege der Nieder -Ramstädter Straße überwiegend der  
Erreichbarkeit der direkt anliegenden oder in der näheren Umgebung gelegenen Grundstücke  
dienen. 
 
Nach § 5 Abs. 1 Satz 2 der Straßenbeitragssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt vom  
02.03.2016 erfolgt die Einordnung einer Verkehrsanlage bzw. ihrer Teileinrichtungen durch  
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung  
 
Darmstadt, den 12.09.2024  
20.3 bl 
 
Der Dezernent IV  
 
 
 
 
André Schellenberg  
Stadtkämmerer

anlage 3

277 Zeichen

Punkt 11: Einstufungsbeschluss gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 der Straßenbeitragssatzung der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 02.03.2016 
 (V-Nr. 2024/0272) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.  
 
Gegenstimmen: 2 Stimmen aus UWIGA/WGD  
Stimmenthaltung: Die Linke. und 1 Stimme UWIGA/WGD

anlage 2

283 Zeichen

Punkt 9: Einstufungsbeschluss gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 der Straßenbeitragssatzung der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 02.03.2016 
 (V-Nr. 2024/0272) 
 
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, 
der Vorlage zuzustimmen. 
 
Stimmenthaltung: Die Linke.

anlage 1

3179 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
18.09.2024 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Finanzverwaltung 
Abt. Steuern, Gebühren, 
Beiträge 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
IV 20 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2024/0272 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
325 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Einstufungsbeschluss gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 der Straßenbeitragssatzung der  
Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 02.03.2016  
 
Vorlage vom: 12.09.2024  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Die nachfolgenden Verkehrsanlagen bzw. ihre Teileinrichtungen werden wie folgt eingestuft:  
 
Nieder-Ramstädter Straße im Abschnitt Lichtwiesen - und Böllenfalltorweg  
- die Fahrbahn als überwiegend dem überörtlichen Durchgangsverkehr dienend  
- die Gehwege als überwiegend dem Anliegerverkehr dienend.  
 
 
Anlagen:

- 3 - 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:    
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom 25.09.2024 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

Begründung zur Magistratsvorlage vom 12.09.2024  
 
Für Erneuerungs - sowie Um- oder Ausbaumaßnahmen an öffentlichen Verkehrsanlagen, die  
über die laufende Unterhaltung und Instandsetzung hinausgehen, erhebt die  
Wissenschaftsstadt Darmstadt gemäß § 11 des Hessischen Gesetzes über kommunale  
Abgaben (Hess. KAG) vom 24.03.2013 in Verbindung mit der Straßenbeitragssatzung der  
Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 02.03.2016 Beiträge. Bei der Bemessung des Beitrages  
bleibt je nach Verkehrsbedeutung der Anlage ein Teil des Aufwands außer Ansatz.  
 
Die Fahrbahn der Nieder -Ramstädter ist ausgehend von der Verkehrsplanung der Stadt  
Darmstadt dazu bestimmt, den überörtlichen Verkehr von und n ach Darmstadt  
aufzunehmen, wohingegen die Gehwege der Nieder -Ramstädter Straße überwiegend der  
Erreichbarkeit der direkt anliegenden oder in der näheren Umgebung gelegenen Grundstücke  
dienen. 
 
Nach § 5 Abs. 1 Satz 2 der Straßenbeitragssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt vom  
02.03.2016 erfolgt die Einordnung einer Verkehrsanlage bzw. ihrer Teileinrichtungen durch  
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung  
 
Darmstadt, den 12.09.2024  
20.3 bl 
 
Der Dezernent IV  
 
 
 
 
André Schellenberg 
Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (3)

TOP 9
TOP 325
TOP 11

Orte (2)

  • Nieder-Ramstädter Straße
  • Böllenfalltorweg

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Details

Vorlagen-Nr.
2024/0272
Typ
Magistratsvorlage
Datum
12.09.2024
Erstellt
29.09.2026 00:00