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Kosten Administrierung Wohngeld

Mitteilung Ausschuss 3124/2023 vom 25.10.2023

Stand: Am 16.11.2023 im Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Dezernat, Dienststelle V/56 Vorlagen-Nummer 25.10.2023 3124/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 16.11.2023 Kosten Administrierung Wohngeld Die Verwaltung teilt zum aktuellen Sachstand im Hinblick auf die Kosten Administrierung Wohngeld das Folgende mit: Die Bundesregierung rechnete für das Jahr 2023 mit einer Verdreifachung der Antragsberech- tigten. Diese Verdreifachung ist in Köln bislang noch nicht eingetreten. Es zeigt sich aber, dass die Anträge weiter auf einem hohen Niveau bleiben. Wie sich die Zahlen in den kom- menden Monaten weiter entwickeln werden, bleibt abzuwarten. Die gesamten Antragszahlen für das Jahr 2023 werden erst Anfang 2024 benannt werden können. Mit Stand vom 14. September 2023 bezogen stadtweit insgesamt 11.240 Haushalte Wohn- geld. Zum gleichen Zeitpunkt waren 13.053 Anträge noch nicht abschließend beschieden. Bis- lang lag die Quote der Ablehnungen bei ca. 30%. Bezogen auf diese Zahlen werden ge- schätzte weitere 9.137 Haushalte Wohngeld erhalten. Hinsichtlich zukünftiger Antragszahlen in 2023 kann derzeit keine verlässliche Schätzung er- folgen. Es zeichnet sich aber bereits ab, dass nicht alle Anträge aus dem Jahr 2023 Anfang 2024 beschieden sein werden. Es werden also im Jahr 2024 noch Nacherfassungen erforder- lich sein. In Bezug auf die Summe des Wohngeldes, die im Jahr 2023 insgesamt ausgezahlt werden wird, ist eine sinnvolle Prognose zum jetzigen Zeitpunkt leider ebenso nicht möglich. Die nachfolgend aufgeführten Personalkosten sind nicht „spitz gerechnet“, sondern können aktuell nur auf Basis der durchschnittlichen Personalkosten geschätzt werden: Für die 128,75 befristet eingerichteten Mehrstellen entstehen Personalaufwendungen in Höhe von maximal ca. 9,5 Mio. EUR pro Jahr. Hinzu kommen für das Jahr 2023 ca. 1,4 Mio. EUR für den Einsatz von (studentischen) Hilfs- kräften (30,0 Stellen EG 6 vom 01.01. bis 30.06.2023 sowie 20,0 Stellen EG 6 vom 01.07. bis 31.12.2023). Diese Personalaufwendungen sind teilweise über Vakanzen im Dezernat V refi- nanziert. Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf

  1. 16.11.2023

    Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren

    TOP 7.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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