V/0354/2018
Besetzung, ggf. Auflösung und Neubildung des Sportausschusses
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Anlage A
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Anlage A zur V/0354/2018 Kurzüberblick Die Umbesetzung im Sportausschuss auf Vorschlag der Ratsgruppe Piraten/ÖDP hat auf der Ratssitzung am 14.03.2018 nicht die gesetzlich erforderliche Mehrheit (Einstimmigkeit) erreicht. Daher ist der Ausschuss – wenn es keine Einstimmigkeit gibt – aufzulösen, neu zu bilden und neu zu besetzen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Wenn keine Einstimmigkeit herbeigeführt werden kann, ist die Auflösung und Neubildung des Ausschusses nach der GO NRW erforderlich, damit die Arbeit des Ausschusses rechtssicher fortgeführt werden kann. Eine Auflösung, Neubildung und Neubesetzung ist in der Ratssitzung am 16.05.2018 erforderlich, damit die Ausschüsse ohne Unterbrechung weiter tagen können. Finanzierung Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung für politische Gremien, Städtepartnerschaften Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Nach § 12 Landesgleichstellungsgesetz ist auf eine geschlechtsparitätische Besetzung zu achten. Aktuell sind von den stimmberechtigen Mitgliedern im Sportausschuss 15 Männer und 4 Frauen.
Beschlussvorlage
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V/0354/2018 V/0354/2018 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Besetzung, ggf. Auflösung und Neubildung des Sportausschusses Beratungsfolge 16.05.2018 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat stellt fest, dass nach der mehrheitlichen Beschlussfassung zur Vorlage V/0139/2018 – Umbesetzungen in Ausschüssen des Rates und sonstigen Gremien - in der Sitzung des Rates am 14.03.2018 kein einheitlicher Vorschlag zur Besetzung des Sportausschusses vor- liegt. 2. Der Sportausschuss wird mit Wirkung zum 16.05.2018 aufgelöst. 3. Der Sportausschuss wird mit Wirkung zum 17.05.2018 neu gebildet. 4. Die Mitgliederzahl im Sportausschuss wird auf 19 stimmberechtigte Mitglieder und 3 sach- kundige Einwohnerinnen und Einwohner festgelegt. 5. In den Sportausschuss werden folgende stimmberechtigte Mitglieder gewählt: Mitglied Liste der Stellvertretungen 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. Amt für Bürger- und Ratsservice 04.05.2018 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Kupferschmidt Telefon: 492-3300 Kupferschmidt@stadt- muenster.de - 2 - V/0354/2018 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 6. In den Sportausschuss werden folgende sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner ent- sandt: auf Vorschlag der kommunalen Seniorenvertretung 1. Barbara Klein-Reid 1. Karl-Heinz Schräder auf Vorschlag des Integrationsrates: 2. Mehmet Akif Cetinkaya 2. Dr- Georgios Tsakalidis auf Vorschlag des Satdtsportbundes: 3. Hans-Joachim Temme 3. Roland Wischermann 7. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die CDU-Fraktion ……….……… zum/zur Vorsitzen- den benennt, die SPD-Fraktion …………………… zum/zur 1. Stellv. Vorsitzenden und die CDU-Fraktion zum/zur 2. Stellv. Vorsitzenden ……………….. benennt. Begründung: Der Rat der Stadt Münster hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.03.2018 mehrheitlich die Vorlage V/0139/2018 – Umbesetzungen in Ausschüssen des Rates und sonstigen Gremien - beschlossen. Die Ratsgruppe Piraten/ÖDP hatte u. a. für folgende Ausschüsse Umbesetzungen beantragt: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen und Sportausschuss In der Begründung der Vorlage V/0139/2018 ist ausgeführt, dass nach § 50 Abs. 3 Satz 7 Gemeinde- ordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) der Rat im Regelfall durch Mehrheitsbeschluss ein ausge- schiedenes Ausschussmitglied ersetzen kann. Diese Regelung greift aber nicht, wenn sich die Frakti- on, die das Ausschussmitglied vorgeschlagen hat, aufgelöst hat. Daher ist bei Umbesetzungen, bei denen ein Ausschusssitz auf Vorschlag einer inzwischen aufgelösten Fraktion besetzt wurde, ein ein- stimmiger Ratsbeschluss erforderlich. Da die Verwaltung in der Sitzung des Rates erklärt hat, dass für alle Umbesetzungen ein mehrheitli- cher Beschluss ausreichend ist, hat die Ratsgruppe AfD gegen die Umbesetzungen im Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen und Sportausschuss auf Vorschlag der Rats- gruppe Piraten/ÖDP bei der Bezirksregierung eine Kommunalaufsichtsbeschwerde eingereicht, da nicht wie in der Vorlage ausgeführt, ein einstimmiger Beschluss gefasst wurde. Die Verwaltung hat dies zum Anlass genommen, die Rechtslage eingehend zu prüfen. Das nachfolgend dargestellte Ergebnis der rechtlichen Einschätzung vermeidet rechtliche Risiken und wird von der Kom- munalaufsicht vollinhaltlich geteilt. Zu den Umbesetzungen im Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen und dem Sportausschuss der oben genannten Vorlage, die Gegenstand der Beschwerde sind, enthält die Begründung der Vorlage den Hinweis, dass die Herren Schlaffke und Kroos auf Vorschlag der dama- ligen Fraktion Piraten/ÖDP in die betreffenden Ausschüsse gewählt wurden. Die Vorlage enthält dazu - 3 - V/0354/2018 ergänzend den Hinweis, dass der Rat nach § 50 Abs. 3 Satz 7 GO NRW im Regelfall durch Mehr- heitsbeschluss ein ausgeschiedenes Ratsmitglied ersetzen kann. Diese Regelung greift aber nicht, wenn sich die Fraktion, die das Ausschussmitglied vorgeschlagen hat, aufgelöst hat. Daher ist bei Umbesetzungen, bei denen ein Ausschusssitz auf Vorschlag einer inzwischen aufgelösten Fraktion besetzt wurde, ein einstimmiger Ratsbeschluss erforderlich. Das bedeutet, dass die Umbesetzungs- beschlüsse im Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen und im Sport- ausschuss in der Ratssitzung am 14.03.2018 hätten einstimmig und nicht nur mehrheitlich erfolgen müssen. Daher legt die Verwaltung diese Vorlage zur N achbesetzung des freien Sitzes im Sporta usschuss vor. Da eine Sitzung des Ausschusses vor den Sommerferien und vor der nächsten Ratssitzung erforder- lich ist, ist die Besetzung in der Ratssitzung am 16.05.2018 erforderlich. Verfahren: Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass sich die Ratsmitglieder auf einen einheitlichen Wahlvor- schlag einigen. Dies ist in der Sitzung des Rates zwar nicht erfolgt, jedoch besteht immer noch die Möglichkeit, dass dieser einheitliche Wahlvorschlag in der Sitzung des Rates am 16.05.2018 einge- reicht wird. Nach § 50 Abs. 3 GO NRW ist der einstimmige Beschluss der Ratsmitglieder über die Annahme eines Wahlvorschlages ausreichend, wenn sich die Ratsmitglieder zur Besetzung der Aus- schüsse auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt haben. Für einen einheitlichen Wahlvorschlag kann bei einer Ausschussgröße von 19 Mitgliedern von folgender Sitzverteilung ausgegangen wer- den: CDU-Fraktion 7 Sitze SPD-Fraktion 5 Sitze Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL 4 Sitze FDP-Fraktion 1 Sitz Fraktion DIE LINKE. 1 Sitz alternativ Ratsgruppe Piraten/ÖDP / Ratsgruppe AfD 1 Sitz Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag (einstimmiger Beschluss) nicht zustande, so wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt. Dabei sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen des Rates entsprechend dem Verhältnis der Stimmen- zahlen, die auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallen, zur Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen zu verteilen. Jedem Wahlvorschlag werden zunächst so viele Sitze zugeteilt, wie sich für ihn ganze Zahlen ergeben. Sind danach noch Sitze zu vergeben, so sind sie in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile zuzuteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los. Im Ergebnis bedeutet dies, dass alle Fraktionen und Gruppen des Rates zur Besetzung des Aus- schusses Vorschlagslisten einreichen müssen. Diese Vorschlagslisten werden dann vom Oberbür- germeister zur Abstimmung gestellt. Auf der Basis der für die einzelnen Listen abgegebenen Stimmen wird dann die Besetzung des Ausschusses errechnet. Folgende Besetzung hat der Sportausschuss aktuell: Mitglieder Liste der Stellvertretungen auf Vorschlag der CDU-Fraktion: 1. RH Andreas Nicklas (Vorsitzender) 1. RH Walter von Göwels 2. RH Olaf Bloch 2. RH Stefan Leschniok 3. RH Hans Neumann 3. RH Dr. Dietmar Erber - 4 - V/0354/2018 4. BM Karin Reismann (2. Stellv. Vorsitzende) 4. Stefan Gottkehaskamp 5. RH Horst Karl Beitelhoff 5. Dr. Hans-Georg Geißdörfer 6. RH Manfred Wenzel 6. Markus Schiermann 7. Edgar Drüge 7. Martin Langhorst auf Vorschlag der SPD-Fraktion: 8. RH Philipp Hagemann (1. Stellv. Vorsitzender) 1. RH Marius Herwig 9. RH Michael Kleyboldt 2. RF Gabriele Kubig-Steltig 10. RF Hedwig Liekefedt 3. RH Thomas Kollmann 11. Florian Götting 4. Johannes Hölscher 12. Elke Kraut-Kleinschmidt 5. Ute Hagemann auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL: 13. RH Christoph Kattentidt 1. Jörg Nathaus 14. Ludger Tovar 2. Helga Neumann 15. RH Klaus Rosenau 3. Monika Urkötter 16. Leon Herbstmann 4. Dr. Ludwig Schipmann auf Vorschlag der FDP-Fraktion: 17. Sandra Wübken 1. Philip Rieger auf Vorschlag der Fraktion DIE LINKE.: 18. Hans-Ulrich Suhre 1. Hannes Draeger auf Vorschlag der Fraktion PIRATEN/ÖDP: 19. Thomas Schlaffke 1. Werner Aye Beratende Mitglieder (sachkundige Einwohner/innen): auf Vorschlag der Kommunalen Seniorenvertretung: 1. Barbara Klein-Reid 1. Karl-Heinz Schräder auf Vorschlag des Integrationsrates: 2. Mehmet Akif Cetinkaya 2. Dr. Georgios Tsakalidis auf Vorschlag des Stadtsportbundes: 3. Hans-Joachim Temme 3. Roland Wischermann Nach dem Ergebnis des Zugreifverfahrens zur Vergabe der Ausschussvorsitze im Anschluss an die Kommunalwahl im Jahr 2014 ist der/die Vorsitzende des Sportausschusses aus der Mitte der dem Ausschuss angehörenden Ratsmitgliedern der CDU-Fraktion zu benennen und die stellvertretenden Vorsitzenden aus der Mitte der dem Ausschuss angehörenden Ratsmitgliedern der SPD-Fraktion (1. Stellvertretung) und CDU-Fraktion (2. Stellvertretung). Hinweis: Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein- Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) ist bei der Besetzung von Ausschüssen auf eine geschlechts- paritätische Besetzung zu achten. - 5 - V/0354/2018 Darüber hinaus hat der Rat am 02.04.2014 zur Vorlage V/0636/2013 „Europäische Charta für die Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene - Abschlussbericht zum Aktionsplan 2011- 2013 und Aktionsplan 2013-2015“ im Themenfeld „Die politische Rolle der Kommune - Paritätische Besetzung von Gremien“ beschlossen: „Der Rat richtet an die neu gewählten Ratsmitglieder die Er- wartung, dass sie bei der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie bei der Besetzung der Aufsichtsräte aller städtischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem Landes- gleichstellungsgesetz gewissenhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der Gesetze ge- schlechtsparitätisch besetzen werden.“ I. V. gez. Wolfgang Heuer Stadtrat Anlage: Anlage A
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- V/0354/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 02.05.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37