Mandari Insight

A-R/0072/2020

Lärmschutz an der A1 verbessern: Stadt Münster ist gefordert

Antrag an den Rat 19.08.2020

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 26.08.2020, TOP 66.30

a-r-0072-2020-Lärmschutz an der A 1 verbessern - Stadt Münster ist gefordert

· application/pdf

Ansehen

a-r-0072-2020-Lärmschutz an der A 1 verbessern - Stadt Münster ist gefordert

2270 Zeichen

Antrag an den Rat A-R/0072/2020 
 
 
 
 
 
 
18. August 2020 
 
Ratsantrag:  
Lärmschutz an der A1 verbessern: Stadt Münster ist gefordert 
 Der Rat möge beschließen:  
1. Auf den Strecken der A1, die durch das Stadtgebiet Münster führen, wird ein 
Tempolimit von 100 km/h eingeführt. Rat und Verwaltung fordern das Land NRW auf 
diese Maßnahme endlich umzusetzen. 
 2. Im Bereich von Nienberge wird ein Tempolimit für LKW auf der A 1 von 60 km/h 
eingeführt. Weitere Bereiche des Stadtgebiets werden diesbezüglich ebenfalls 
geprüft.  
3. Die Stadt Münster setzt sich im Rahmen des Ausbaus der A1 für den Einbau von 
offenporigen Asphalts (OPA) im Bereich von Nienberge mit einer Länge von 1.300 
Metern ein. Weitere Bereiche werden geprüft. 
4. Der Stadtteil Nienberge wird als „ruhiges Gebiet“ in den Lärmaktionsplan der Stadt 
Münster aufgenommen. 
5. Die Stadtverwaltung erarbeitet gemeinsam mit den Stadtwerken bessere 
Busverbindungen zwischen den Stadtteilen in Münsters Norden und Westen und 
stellt hierzu Vorschläge vor. Mehr PKW-Fahrer*innen sollen zum Umstieg auf den 
ÖPNV bewegt werden. 
 
Begründung: 
Der Lärmschutz in Nienberge und anderen vom Verkehrslärm der A 1 betroffenen 
Bereiche der Stadt ist vollkommen unzureichend. Hier steht die Stadt Münster in der 
Pflicht, mehr für die Gesundheit der Anwohner*innen und den Lärmschutz auf dem 
Stadtgebiet zu tun. 
In Nienberge war und ist Lärmschutz in erster Linie aufgrund der privaten Initiative 
und Aktivität von Anwohner*innen erfolgt. Dies darf nicht so bleiben. Stadt und Land 
dürfen den Bürger*innen nicht länger effektiven Lärmschutz verweigern. Daher ist die 
Stadtverwaltung aufgefordert, sich gegenüber den übergeordneten Behörden endlich 
für effektiven Lärmschutz nachhaltig einzusetzen.

Zudem muss die Stadt auch das in ihrer Zuständigkeit stehende tun, um ihre 
Bürger*innen aktiv vor Lärm und weiteren Belastungen zu schützen. 
Im Sinne der vom Rat der Stadt beschlossenen Maßnahmen des Klimaschutzes und 
der Global nachhaltigen Kommune (GNK) sorgt die Stadt für bessere ÖPNV-
Verbindungen zwischen den Stadtteilen, insbesondere auch den Außenstadtteilen. 
Hierzu sind ein Konzept und konkrete Vorschläge für den Nahverkehrsplan 
vorzulegen. 
 
gez.  
Carsten Peters  
und Fraktion

Beratungsverlauf (1)

26.08.2020 Rat
TOP 66.30 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
A-R/0072/2020
Typ
Antrag an den Rat
Datum
19.08.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37