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2884/2020

Beantwortung der Anfrage von Herrn Kara vom 04.06.2020 betreffend Photovoltaik

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 10.12.2020

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 21.01.2021, TOP 8.3

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

5398 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/57 
 
Vorlagen-Nummer 02.12.2020 
 2884/2020 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün 21.01.2021 
 
Beantwortung der Anfrage von Herrn Kara vom 04.06.2020 
betreffend  
Photovoltaik 
RM Herr Kara gab in der Sitzung eine mündliche Anfrage schriftlich zu Protokoll. 
Zur besseren Verständlichkeit wurden die Antworten in fett/kursiv direkt hinter die einzelnen Fragen 
gesetzt. 
1. Wie oft wurden Solaranlagen über den TRE (Tonfrequenz-Rundsteuer-Empfänger) zur Wirkleis-
tungsbegrenzung abgeschaltet (1) und wer entscheidet über die Reihenfolge des Lastabwurfs ob 
Solarstrom oder Regelenergie abgeschaltet wird (2)?  
(1) Eine Abregelung von PV-Anlagen hat im Netzgebiet der RNG noch nicht stattgefunden. 
(2) Hier ist zu unterscheiden: Die RNG kann die PV-Anlagen in ihrem Netzgebiet regeln. Das 
dient der Stabilisierung des lokalen Netzes, z.B. zur Vermeidung von unzulässigen 
Spannungsanhebungen oder zur Behebung von Netzengpässen. Die Regelenergie wird 
dabei „überregional“ in sogenannten Regelzonen durch den Übertragungsnetzbetreiber 
(Amprion) eingesetzt und dient der Stabilisierung des Gesamtnetzes/der Regelzone.  
Die Reihenfolgen der Abregelung der Einspeisung ist gesetzlich festgelegt. Hier gelten 
§13 Abs. 2, 3 Satz EnWG in Verbindung mit dem § 14 und 15 EEG. 
2. Eine Anlage erreicht eigentlich nie 100%. Die Leistung ist vom Sonnenstand abhängig. In der 
Theorie wird die Nennleistung bei 25°C erreicht. Mit jedem Grad fällt die Leistung um ca. 0,5%. Im 
Sommer erreichen Module durchaus 60°C, so dass alleine dadurch ca. 17,5% Wirkleistung "verlo-
ren" gehen. In Fachkreisen sagt man, dass durch die statische Wirkleistungsbegrenzung auf 70% 
ca. 3-5% des Jahresertrags verloren gehen. (1)  
Wäre daher eine Optimierung der Einspeisung bei PV Anlagen in unserem Netz bei Anlagen bis 
30 kW installierter Leistung durch die Aufhebung der Wirkleistungsbegrenzung vorstellbar? (2) 
Gibt es Pläne für Alternativen, um die Abschaltsteuerung außer mit TRE zu ermöglichen. TRE ist 
von den Kosten zu hoch. Wäre Fernsteuerbarkeit über "intelligente Messeinrichtung" "preiswert" 
und. ohne zusätzlichen Installationsaufwand/ Hardware möglich ? (Gesetzesgrundlage EEG §9 
Abs. Abs. 2 Satz 2) (3) 
(1) Zu beachten ist, dass eine höhere Temperatur in der Regel mit einer höheren Einstrah-
lung einhergeht. Somit steigt die Leistung bei höheren Temperaturen (und damit höhe-
rer Einstrahlung) trotz der temperaturbedingten Verminderung des Wirkungsgrades der 
Anlage. Die Leistungsbegrenzung auf 70% der Generatorleistung dient der „Abfede-
rung“ von Leistungsspitzen bei hoher Einstrahlung. Es wird nicht auf 70% der aktuellen 
Einspeiseleistung abgeregelt. 
Hierbei muss die Besonderheit der PV berücksichtigt werden, dass nahezu alle Anlagen 
fast gleichzeitig ihre maximale Leistung erreichen. Durch die 70 % Regelung können

2 
 
insgesamt mehr Anlagen ohne Netzertüchtigung gebaut werden, als ohne 70 % Rege-
lung. 
(2) Dieser Sachverhalt wäre für das Netz der RNG vorstellbar. Es handelt sich hier aber um 
eine gesetzliche Regelung, von der die RNG nicht abweichen kann. 
(3) In der Zukunft ist eine Steuerbarkeit über intelligentes Messsystem (iMS) angedacht. 
Dem iMS müsste eine Steuerbox nachgeschaltet werden. Diese Steuerbox ist noch 
nicht auf dem Markt erhältlich. Als Installationsort ist der Raum für Zusatzanwendungen 
in einem Zählerschrank angedacht. Es wird ein Reiheneinbaugerät sein, welches in den 
Abmessungen etwas kleiner sein wird als ein Rundsteuerempfänger. Für den Anlagen-
betreiber fallen die Kosten für ein iMS an gemäß Preisobergrenze an und nach derzeiti-
gem Stand die Beschaffungskosten für die Steuerbox. Da diese Beschaffungskosten 
derzeit noch nicht bekannt sind kann kein Preisvergleich durchgeführt werden. 
Ist eine Kombinierung des TRE Empfängers mit vorhandenen Wärmepumpen möglich? TRE 
Empfänger sind ebenfalls Pflicht bei Wärmepumpen. 
Es handelt sich bei der Steuerung von Wärmepumpen und beim Einspeisemanagement um 
zwei unterschiedlichen Anwendungen, daher ist eine Kombination nicht möglich. Es müss-
ten in einem solchen Fall zwei unterschiedliche Relais mit zwei unterschiedlichen Befehle 
angesteuert werden. Ein Rundsteuerempfänger enthält jedoch nur ein Relais und kann nur 
einen Befehl umsetzen. 
4. Mit dem neuen Gesetz für Anlagen über 7 kW ist eine Anbindung an den Verteilnetzbetreiber 
zwingend vorgesehen. Der Gesetzgeber hat dafür einen Kostenrahmen vorgesehen. Warum sind 
wir hier am oberen Limit von 100EUR/Jahr bei Anlagen zwischen 7 und 15 kW?  Laut Gesetzes-
text MsbG1 § 31 Abs. 2 wird das obere Limit genommen. 
Die RNG wählt das obere Limit, da der Einsatz von iMS, bei Erzeugungsanlagen im Bereich 
von 7 bis 15 kW ohnehin nicht auskömmlich ist. 
Weiterhin ist zu klären ob in den Preisobergrenzen auch die Kommunikationskosten enthalten 
sind. Ebenso ist bitte zu klären welchen Kommunikationsweg (technisch) die RNG nutzen möchte. 
Für die Kommunikation zwischen dem Gateway und dem Messstellenbetreiber fallen für 
den Kunden keine weiteren Kommunikationskosten an. Derzeit kommunikationstechnische 
Anbindung über das LTE Netz. 
 
Gez. Dr. Rau 
 
                                                 
1 https://de.wikipedia.org/wiki/Messstellenbetriebsgesetz

Beratungsverlauf (1)

21.01.2021 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 8.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
2884/2020
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
10.12.2020
Erstellt
25.09.2020 11:16