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1560/2025

Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Zwei Behindertenparkplätze vor dem Ärztehaus Unter Linden einrichten, AZ 71/2024

Mitteilung Ausschuss 21.05.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 23.06.2025, TOP 5.1.1

Anlage 7_Antwortschreiben 19.05.2025

· application/pdf

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Anlage 3_Antwortschreiben StVB 26.07.2024

· application/pdf

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Mitteilung Ausschuss

· application/pdf

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Anlage 1_Eingabe 27.06.2024

· application/pdf

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Anlage 5_Schreiben Petent 07.04.2025

· application/pdf

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Anlage 6_Schreiben Petent 08.04.2025

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2_Antwortschreiben 02.07.2024

· application/pdf

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Anlage 4_Schreiben Petent 30.07.2024

· application/pdf

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Anlage 7_Antwortschreiben 19.05.2025

3307 Zeichen

Seite 1/2 
Bürgeramt Innenstadt 
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen  
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln  
www.stadt.koeln 
Auskunft  
geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-
koeln.de 
Sprechzeiten  
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln 
 
Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 
71/24 19.05.2025 
Ihre E-Mail vom 08.04.2025: Zwei behinderten Parkplätze vor dem Ärztezentrum 
Unter Linden in Widdersdorf 
Sehr geehrter Herr       , 
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 08.04.2025. 
Anregungen und Beschwerden nach § 24 Gemeindeordnung NRW an den Rat der 
Stadt Köln, einen Ausschuss oder eine Bezirksvertretung werden von der Geschäfts-
stelle für Anregungen und Beschwerden bearbeitet.  
Ihrer E-Mail haben Sie ein Antwortschreiben der Stadt Köln – Amt Bürgerdienste bei-
gefügt. Vielen Dank dafür.  
Aus dieser ist ersichtlich, dass das Amt für Verkehrsmanagement die Angelegenheit 
bereits geprüft und Ihnen Folgendes mitgeteilt hat:  
Am 26.07.2024 erhielten Sie vom Amt für Verkehrsmanagement eine Antwort, in der 
Ihnen die Voraussetzungen und geltenden Regelungen für die Bereitstellung von 
Stellplätzen gemäß der städtischen Stellplatzsatzung ausführlich erläutert wurden 
(siehe Anlage 3). 
Es wurde Ihnen dargelegt, dass Arztpraxen Behindertenstellplätze beantragen kön-
nen, sofern eine entsprechende Notwendigkeit nachgewiesen wird. Eine weitere Prü-
fung Ihrer Angelegenheit konnte nicht mehr erfolgen, da Sie die in dem Schreiben auf-
geführten Fragen und der Bitte, Ihr Anliegen zu konkretisieren, nicht nachgekommen 
sind (siehe Anlage 3). Sie teilten lediglich mit, dass Sie selbst kein Inhaber einer ärztli-
chen Praxis sind und die Stellplatzsatzung Ihrer Ansicht nach auf Ihren Fall nicht an-
wendbar sei. 
Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den 
Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der 
einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0.

Seite 2/2 
Sie erfüllen gemäß Ihren Angaben die in dem genannten Schreiben aufgeführten Vo-
raussetzungen für die Errichtung eines allgemeinen Behindertenparkplatzes nicht. So-
mit ist es nicht möglich, Ihrem Antrag stattzugeben. 
Da Ihnen das Verfahren zur Bereitstellung entsprechender Stellplätze umfassend er-
läutert wurde und keine neue Sachlage vorliegt, gilt Ihre Eingabe aus Sicht der Stadt-
verwaltung als abschließend beantwortet. Dieses Schreiben ist deshalb das letzte in 
dieser Angelegenheit. Danke für Ihr Verständnis. 
Ihre Eingabe sowie dieses Schreiben gebe ich dem Ausschuss für Bürgerbeteili-
gung, Anregungen und Beschwerden in seiner Sitzung am 26.05.2025 zur 
Kenntnis. 
Zu dieser Sitzung lade ich Sie herzlich ein. Die Sitzung findet statt im Ratssaal 
(Spanischer Bau) um 17 Uhr. Sie haben die Möglichkeit Ihr Anliegen dort vorzu-
tragen. Die Redezeit beträgt 5 Minuten. Bitte teilen Sie mir bis spätestens 
23.05.2025 mit, ob Sie an der Sitzung teilnehmen möchten. 
Mit der Behandlung der Angelegenheit in der Sitzung des Ausschusses für Bür-
gerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden wird der Vorgang zum Ab-
schluss gebracht.  
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
Gez. Dr. Ulrich Höver

Anlage 3_Antwortschreiben StVB 26.07.2024

3062 Zeichen

Von: 64-SVB  
Gesendet: Freitag, 26. Juli 2024 10:24 
An: > 
Betreff: WG: Parkplatz für Behinderte 
 
Sehr geehrter Herr      , 
 
jeder Praxisinhaber bzw. -Vermieter hat gemäß Stellplatzsatzung eine ausreichende 
Besucher-Stellplatzanzahl auf dem eigenen Grund zur Verfügung zu stellen. Das 
sind derzeit 1 je 30m² Nutzfläche, davon 75%-Besucheranteil, jedoch mind. 3 Stück. 
Der übliche Ansatz für Behindertenstellplätze beträgt lt. Stellplatzsatzung nur 1%. 
Wenn jedoch bekannt ist, dass mehrere Behindertenstellplätze aufgrund einer 
entsprechenden Patientenanzahl eingerichtet werden müssten, würde dies bei einer 
Antragstellung berücksichtigt.   
Die Arztpraxen können (auch nachträglich) Behindertenstellplätze für einen 
konkreten Ort bei der Straßenverkehrsbehörde (Amt für Verkehrsmanagement) 
beantragen. Diese Anträge könnten entsprechend geprüft und genehmigt werden. 
 
Es wird hier der Vollständigkeit halber darauf hingewiesen, dass diese Stellplätze bei 
entsprechender Genehmigung allen anderen möglichen Nutzerinnen und Nutzern 
dauerhaft entzogen würden. 
 
Aus Ihrer E-Mail vom 27.06.2024 können wir leider nicht entnehmen, ob Sie Inhaber 
einer Praxis des Ärztezentrums Unter Linden sind. 
 
Wenn dies der Fall sein sollte benötigen wir von Ihnen noch verschiedene Angaben 
bzw. Unterlagen für die Beantragung eines allgemeinen Behindertenparkplatzes: 
 
1.         Eine Bescheinigung des Vermieters des  „Ärztezentrums Unter Linden“ (bei 
Eigentum eine Erklärung von Ihnen), sofern kein privater Stellplatz angemietet 
werden kann bzw. kein privater Stellplatz zur Verfügung steht. Hierunter fällt 
auch eine vorhandene Tiefgarage. 
2.         Wir müssen an dieser Stelle ausdrücklich darauf hinweisen, dass ein evtl. 
einzurichtender allgemeiner Behindertenparkplatz nicht ausschließlich den 
Besuchern des „Ärztezentrums Unter Linden“ zur Verfügung stände. Jede 
entsprechend schwerbehinderte Person, die im Besitz eines allgemeinen 
Behindertenparkausweises ist, kann einen solchen freien Parkplatz beparken. 
3.         Sind Ihre Besucher im Besitz eines allgemeinen Behindertenparkausweises? 
Da ein allgemeiner Behindertenparkplatz für einen großen unbestimmten 
Personenkreis zur Verfügung gestellt werden sollte, teilen Sie uns bitte mit, 
wie viele Besucher der Praxis einen allgemeinen Behindertenparkplatz 
benutzen dürften. 
4.         Darüber hinaus bitten wir um Mitteilung der Öffnungszeiten Ihrer Einrichtung , 
da ein evtl. einzurichtender allgemeiner Behindertenpark zeitlich befristet 
werden sollte, damit außerhalb der    Öffnungszeiten die Allgemeinheit den 
Stellplatz nutzen kann. 
 
Nach Erhalt aller erforderlichen Informationen werden wir den Antrag prüfen. Wir 
weisen jedoch bereits jetzt darauf hin, dass wegen der Vielzahl von Anträgen und der 
umfangreichen Prüfungen die abschließende Bearbeitung einige Zeit in Anspruch 
nehmen kann.

Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
Ihre Straßenverkehrsbehörde 
 
 
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin 
Amt für Verkehrsmanagement 
Willy-Brandt-Platz 2 
50679 Köln

Mitteilung Ausschuss

1415 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 21.05.2025 
 1560/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 26.05.2025 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 23.06.2025 
 
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Zwei Behindertenparkplätze vor dem 
Ärztehaus Unter Linden in Widdersdorf einrichten, AZ 71/2024 
Der Petent wünscht die Einrichtung von zwei Behindertenparkplätzen vor dem Ärztehaus Un-
ter Linden in Widdersdorf. 
 
Die Straßenverkehrsbehörde beim Amt für Verkehrsmanagement der Stadt Köln hat dem Pe-
tenten mit Schreiben vom 26.07.2024 ausführlich das Verfahren und die Voraussetzungen für 
die Einrichtung von Behindertenparkplätzen vor Arztpraxen erläutert (Anlage 3).  
 
Das Beschwerdemanagement beim Amt Bürgerdienste hat in seiner Mitteilung an den Peten-
ten (Anlage 6) resümiert, dass er zu der Angelegenheit 77 weitere E-Mails gesendet und darin 
245 städtische Postfächer adressiert hat. Er erfülle nicht die Voraussetzungen für die Errich-
tung eines allgemeinen Behindertenparkplatzes. Arztpraxen haben die Möglichkeit Behinder-
tenstellplätze zu beantragen. 
 
Dem Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden und der Bezirksvertre-
tung Lindenthal werden die Eingabe, weitere Schreiben des Petenten und die Antwortschrei-
ben der Verwaltung zur Kenntnis gegeben.  
 
 
 
Gez. Dr. Ulrich Höver

Anlage 1_Eingabe 27.06.2024

812 Zeichen

Von: >  
Gesendet: Donnerstag, 27. Juni 2024 13:11 
An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen-
beschwerden@stadt-koeln.de> 
Cc:  
 
Betreff: Antrag gemäß § 24 der GO NRW 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
 
hiermit beantrage ich gemäß § 24 der GO NRW vor dem Ärztezentrum Unter Linden, 50859 Köln-
Widdersdorf (Postanschrift: Zur Abtei 35, 50859 Köln) zwei behinderten Parkplätze mit dem blauen 
Parkausweis für Rollstuhlfahrer etc. einzurichten. Ferner darf ich Sie bitten, in der Sache mehr 
Tempo bei der Bearbeitung der Parkplätze einzulegen. 
Bei dieser Gelegenheit erlaube ich mir den Hinweis, dass dieser Antrag als Dringlichkeitsantrag zu 
behandeln ist. 
 
Ferner darf ich darum bitten, den vorstehenden Antrag gemäß § 24 GO NRW mir schriftlich zu 
bestätigen.

Anlage 5_Schreiben Petent 07.04.2025

1140 Zeichen

Von:  
Gesendet: Montag, 7. April 2025 09:18 
An: @STADT-KOELN.DE> 
Cc: @STADT-KOELN.DE> 
Betreff: Antrag gemäß § 14 der Hauptsatzung der Stadt Köln -  
 
  
Ssehr geehrter Herr       , 
  
  
Antrag gemäß § 14 der Hauptsatzung dr Stadt Köln - 
 
 
Es fällt mir auf, dass ein Fahrradständer seit über einem Jahr durch die Stadt Köln installiert 
worden ist, so dass nur noch der Parkplatz 
für behinderten Menschen (Rollstuhlfahrer) vor dem Ärztehaus fehlt. Da bei der Stadt Köln in einer 
solchen wichtigen Angelegenheit 
scheinbar die Übersicht abhanden gekommen ist, erlaube ich mir den Antrag als Bürger selbst zu 
stellen. 
 
Auf Grund dieser Tatsache stelle ich gemäß § 14 der Hauptsatzung der Stadt Köln in 
Verbindung mit § 24 GO NRW 
den Antrag, einen behinderten Parkplatz füt Rollstuhlfahrer ( blauer Parkausweis) 
ebenerdig vor dem Ärztehaus,  
Köln-Widdersdorf, Unter Linden unverzüglich einzurichten. 
  
In diesem Zusammenhang wollen Sie mir bitte erklären, warum bisher der Behinderten Parkplatz 
vor einem Ärztehaus noch nicht 
eingerichtet worden ist, aber ein Fahrradständer seit über einem Jahr dort zur Verfügung steht.

Anlage 6_Schreiben Petent 08.04.2025

3946 Zeichen

Von:  
Gesendet: Dienstag, 8. April 2025 15:58 
An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen-
beschwerden@stadt-koeln.de> 
Cc:  
Betreff: § 24 der GO NRW und IFG - zwei behinderten Parkplätze vor dem Ärztezentrum Unter 
Linden, 50859  
 
Sehr geehrte Frau  
 
es ist schon erstaunlich, dass die Verwaltung der Stadt Köln sich nach 77-maliger Erinnerung beim 
Pedanten endlich meldet und dann so tut, als wäre das der normale Ablauf durch hohes 
Arbeitsaufkommen bei der Stadt Köln. 
Im übrigen wurde mir bis heute nicht mitgeteit, warum der Behnderten Parlplatz am Ärztehaus in 
Köln-Widdersdorf, Unter Linden nicht eingerichtet wird. Das halte ich persönlich schlicht und 
ergreifend gegenüber dem behinderten Menschen für eine Unverschämtheit. 
Dagegen wurde aber ohne wenn ein Fahrradabstellplatz installiert. Herzlichen Glückwunsch !!! 
 
Desweiteren darf ich Ihnen mitteilen, dass ich die Anlagen nicht öffnen kann und ferner ist auch 
nur von einem Behinderten Parkplatz in Köln-Widdersdorf die Rede. In diesem Zusammenhang 
wollen Sie mir auch die geltenden gesetzlichen Voraussetzungen für die Einrichtung 
eines Behinderten Parkplatz in der Stadt Köln zur Verfügung stellen. (Anmerkung: Bisher keine 
Reaktion von Seitens dxer Stadt Köln) 
 
Ferner empfehle ich Herrn        alle Mitarbeiter*innen im Beschwerdemanagement gemäß dem § 
74 Abs. 1 der GO NRW auf fachliche Voraussetzungen zu überprüfen. 
 
 
 
Von: Beschwerdemanagement <Beschwerdemanagement@stadt-koeln.de> 
An: " 
Betreff: § 24 der GO NRW und IFG - zwei behinderten Parkplätze vor dem Ärztezentrum 
Unter Linden, 50859  
 
Sehr geehrter Herr, 
Sie haben am 27.06.2024 zum ersten Mal eine E-Mail bzw. einen Antrag gemäß §24 GO 
NRW an die Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden gerichtet (siehe Anlage 1).  
Seitdem haben Sie 77 weitere E-Mails zu dem im Betreff genannten Thema an uns gesendet 
und darin 245 städtische Postfächer adressiert. 
Es geht Ihnen in Ihren Eingaben um die Errichtung von zwei Parkplätzen für Personen mit 
Gehbehinderung beziehungsweise Menschen mit entsprechenden Beeinträchtigungen vor dem 
Ärztezentrum Unter Linden in Köln-Widdersdorf. 
Bereits mit Schreiben vom 02.07.2024 wurde Ihnen durch den Amtsleiter des Bürgeramtes 
Innenstadt, Herrn Dr. Höver, mitgeteilt, dass Ihr Antrag keines politischen Beschlusses bedarf 
und Ihr Anliegen daher vom Bürgeramt Innenstadt an das Amt für Verkehrsmanagement 
weitergeleitet wird (siehe Anlage 2). 
Am 26.07.2024 erhielten Sie vom Amt für Verkehrsmanagement eine Antwort, in der Ihnen 
die Voraussetzungen und geltenden Regelungen für die Bereitstellung von Stellplätzen gemäß 
der städtischen Stellplatzsatzung ausführlich erläutert wurden (siehe Anlage 3).

Es wurde Ihnen dargelegt, dass Arztpraxen Behindertenstellplätze beantragen können, sofern 
eine entsprechende Notwendigkeit nachgewiesen wird. Eine weitere Prüfung Ihrer 
Angelegenheit konnte nicht mehr erfolgen, da Sie die in dem Schreiben aufgeführten Fragen 
und der Bitte, Ihr Anliegen zu konkretisieren, nicht nachgekommen sind (siehe Anlage 3). Sie 
teilten lediglich mit, dass Sie selbst kein Inhaber einer ärztlichen Praxis sind und die 
Stellplatzsatzung Ihrer Ansicht nach auf Ihren Fall nicht anwendbar sei. 
Sie erfüllen gemäß Ihren Angaben die in dem genannten Schreiben aufgeführten 
Voraussetzungen für die Errichtung eines allgemeinen Behindertenparkplatzes nicht. Somit ist 
es nicht möglich, Ihrem Antrag stattzugeben. 
Da Ihnen das Verfahren zur Bereitstellung entsprechender Stellplätze umfassend erläutert 
wurde und keine neue Sachlage vorliegt, gilt Ihre Eingabe aus Sicht der Stadtverwaltung als 
abschließend beantwortet. 
Dieses Schreiben ist deshalb das letzte in dieser Angelegenheit. Danke für Ihr Verständnis. 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
 
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin 
Bürgerdienste 
Beschwerdemanagement 
Dillenburger Str. 68-70 
51105 Köln

Anlage 2_Antwortschreiben 02.07.2024

1191 Zeichen

Seite 1/1 
Bürgeramt Innenstadt 
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen  
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln  
www.stadt.koeln 
Auskunft  
geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-
koeln.de 
Sprechzeiten  
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln 
  
Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 
02.07.2024 
Parkplätze für Behinderte vor dem Ärztezentrum Unter Linden in Widdersdorf, 
AZ 71/24 
Sehr geehrter   , 
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 27.06.2024. 
Für die Bearbeitung Ihres Anliegens bedarf es nicht eines politischen Beschlusses. 
Deshalb habe ich Ihr Schreiben weitergeleitet an die zuständige Straßenverkehrsbe-
hörde beim Amt für Verkehrsmanagement der Stadt Köln, E-Mail: verkehrsmanage-
ment@stadt-koeln.de. Sie erhalten von dort weitere Nachricht. 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
Gez. Dr. Ulrich Höver 
Amtsleiter 
Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den 
Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der 
einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0

Anlage 4_Schreiben Petent 30.07.2024

1951 Zeichen

Von:  
Gesendet: Dienstag, 30. Juli 2024 21:58 
An: @STADT-KOELN.DE> 
Cc: Reker, Henriette <> 
Betreff: Parkplatz für Behinderte 
Sehr geehrter Herr Ascan Eggerer, 
für diese Auskunft hat das Dezernat III aber lange gebraucht, so dass ich schon den Einrdruck 
hatte, dass das Amt für Verkehrsmanagement sei völlig überlastet. Ferner möchte ich Ihnen zur 
Kenntnis geben, dass ich kein Inhaber einer ärztlichen Praxis bin, sondern ein einfacher 
sachkundiger Bürger. Auch die ganzen unwichtigen Nacgfragen, ob ich Patient bei einem der Ärzte 
bin, werde ich Ihnen nicht beantworten, da solche Fragen nicht mit meinem Antrag im 
Zusammenhang steht. Das Verkehrsmangement sollte sich lieber lieber auf den 
Antragkonzentrieren und dafür Sorge gtragen, dass in einem vernüftigen Zeitraum der beantragte 
behinderten Parkplatz in Köln-Widdersdorf , Unter Linden (Ärztehaus) eingerichtet wird. 
Mein Antrag erfolgt gemäß § 14 Hauptsatzung der Stadt Köln in Verbindung von § 24 GO NRW als 
Bürger der Stadt Köln, allerdings muss ich feststellen, dass die Stellplatzsatzung für den Antrag 
eines behinderten Pakrplatz nicht angewendet werden kann und darf. 
Deshalb weise ich Ihre Mitteilung entschieden zurück und bestehe darauf, das das Amt für 
Verkehrmanagement einen behinderten Parkplatz Unter Linden, Köln-Widdersdorf in unmitelbarer 
Nähe des Ärztehaus und ebenerdig errichten muss.. 
Für den Fall, dass Sie den Antrag ablehnen werden, beantrage ich schon heute gemäß IFG  NRW 
mir alle Unterlagen unverzüglich zugänglich zu machen und darüber hinaus auch Akteneinsicht 
gewähren Sollten Sie das IFG NRW nicht kennen, so können Sie sich ja von der Rechtsabteilung 
der Stadt Köln über das IFG NRW aufklären lassen. 
Im übrigen sollte sich das Verkehrsmanegement der Stadt Köln endlich angewöhnen, dass in allen 
Schreiben an die Bürger*innenn, auch der verantwortliche Mitarbeiter*innen aufgeführt werden. 
Köln, 26. Juli 2024 
Mit freundlichen Grüßen

Beratungsverlauf (2)

26.05.2025 Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden
TOP 7.2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
23.06.2025 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 5.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1560/2025
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
21.05.2025
Erstellt
19.05.2025 18:39