1560/2025
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Zwei Behindertenparkplätze vor dem Ärztehaus Unter Linden einrichten, AZ 71/2024
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Anlage 7_Antwortschreiben 19.05.2025
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Seite 1/2 Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 71/24 19.05.2025 Ihre E-Mail vom 08.04.2025: Zwei behinderten Parkplätze vor dem Ärztezentrum Unter Linden in Widdersdorf Sehr geehrter Herr , vielen Dank für Ihre E-Mail vom 08.04.2025. Anregungen und Beschwerden nach § 24 Gemeindeordnung NRW an den Rat der Stadt Köln, einen Ausschuss oder eine Bezirksvertretung werden von der Geschäfts- stelle für Anregungen und Beschwerden bearbeitet. Ihrer E-Mail haben Sie ein Antwortschreiben der Stadt Köln – Amt Bürgerdienste bei- gefügt. Vielen Dank dafür. Aus dieser ist ersichtlich, dass das Amt für Verkehrsmanagement die Angelegenheit bereits geprüft und Ihnen Folgendes mitgeteilt hat: Am 26.07.2024 erhielten Sie vom Amt für Verkehrsmanagement eine Antwort, in der Ihnen die Voraussetzungen und geltenden Regelungen für die Bereitstellung von Stellplätzen gemäß der städtischen Stellplatzsatzung ausführlich erläutert wurden (siehe Anlage 3). Es wurde Ihnen dargelegt, dass Arztpraxen Behindertenstellplätze beantragen kön- nen, sofern eine entsprechende Notwendigkeit nachgewiesen wird. Eine weitere Prü- fung Ihrer Angelegenheit konnte nicht mehr erfolgen, da Sie die in dem Schreiben auf- geführten Fragen und der Bitte, Ihr Anliegen zu konkretisieren, nicht nachgekommen sind (siehe Anlage 3). Sie teilten lediglich mit, dass Sie selbst kein Inhaber einer ärztli- chen Praxis sind und die Stellplatzsatzung Ihrer Ansicht nach auf Ihren Fall nicht an- wendbar sei. Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0. Seite 2/2 Sie erfüllen gemäß Ihren Angaben die in dem genannten Schreiben aufgeführten Vo- raussetzungen für die Errichtung eines allgemeinen Behindertenparkplatzes nicht. So- mit ist es nicht möglich, Ihrem Antrag stattzugeben. Da Ihnen das Verfahren zur Bereitstellung entsprechender Stellplätze umfassend er- läutert wurde und keine neue Sachlage vorliegt, gilt Ihre Eingabe aus Sicht der Stadt- verwaltung als abschließend beantwortet. Dieses Schreiben ist deshalb das letzte in dieser Angelegenheit. Danke für Ihr Verständnis. Ihre Eingabe sowie dieses Schreiben gebe ich dem Ausschuss für Bürgerbeteili- gung, Anregungen und Beschwerden in seiner Sitzung am 26.05.2025 zur Kenntnis. Zu dieser Sitzung lade ich Sie herzlich ein. Die Sitzung findet statt im Ratssaal (Spanischer Bau) um 17 Uhr. Sie haben die Möglichkeit Ihr Anliegen dort vorzu- tragen. Die Redezeit beträgt 5 Minuten. Bitte teilen Sie mir bis spätestens 23.05.2025 mit, ob Sie an der Sitzung teilnehmen möchten. Mit der Behandlung der Angelegenheit in der Sitzung des Ausschusses für Bür- gerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden wird der Vorgang zum Ab- schluss gebracht. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Gez. Dr. Ulrich Höver
Anlage 3_Antwortschreiben StVB 26.07.2024
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Von: 64-SVB Gesendet: Freitag, 26. Juli 2024 10:24 An: > Betreff: WG: Parkplatz für Behinderte Sehr geehrter Herr , jeder Praxisinhaber bzw. -Vermieter hat gemäß Stellplatzsatzung eine ausreichende Besucher-Stellplatzanzahl auf dem eigenen Grund zur Verfügung zu stellen. Das sind derzeit 1 je 30m² Nutzfläche, davon 75%-Besucheranteil, jedoch mind. 3 Stück. Der übliche Ansatz für Behindertenstellplätze beträgt lt. Stellplatzsatzung nur 1%. Wenn jedoch bekannt ist, dass mehrere Behindertenstellplätze aufgrund einer entsprechenden Patientenanzahl eingerichtet werden müssten, würde dies bei einer Antragstellung berücksichtigt. Die Arztpraxen können (auch nachträglich) Behindertenstellplätze für einen konkreten Ort bei der Straßenverkehrsbehörde (Amt für Verkehrsmanagement) beantragen. Diese Anträge könnten entsprechend geprüft und genehmigt werden. Es wird hier der Vollständigkeit halber darauf hingewiesen, dass diese Stellplätze bei entsprechender Genehmigung allen anderen möglichen Nutzerinnen und Nutzern dauerhaft entzogen würden. Aus Ihrer E-Mail vom 27.06.2024 können wir leider nicht entnehmen, ob Sie Inhaber einer Praxis des Ärztezentrums Unter Linden sind. Wenn dies der Fall sein sollte benötigen wir von Ihnen noch verschiedene Angaben bzw. Unterlagen für die Beantragung eines allgemeinen Behindertenparkplatzes: 1. Eine Bescheinigung des Vermieters des „Ärztezentrums Unter Linden“ (bei Eigentum eine Erklärung von Ihnen), sofern kein privater Stellplatz angemietet werden kann bzw. kein privater Stellplatz zur Verfügung steht. Hierunter fällt auch eine vorhandene Tiefgarage. 2. Wir müssen an dieser Stelle ausdrücklich darauf hinweisen, dass ein evtl. einzurichtender allgemeiner Behindertenparkplatz nicht ausschließlich den Besuchern des „Ärztezentrums Unter Linden“ zur Verfügung stände. Jede entsprechend schwerbehinderte Person, die im Besitz eines allgemeinen Behindertenparkausweises ist, kann einen solchen freien Parkplatz beparken. 3. Sind Ihre Besucher im Besitz eines allgemeinen Behindertenparkausweises? Da ein allgemeiner Behindertenparkplatz für einen großen unbestimmten Personenkreis zur Verfügung gestellt werden sollte, teilen Sie uns bitte mit, wie viele Besucher der Praxis einen allgemeinen Behindertenparkplatz benutzen dürften. 4. Darüber hinaus bitten wir um Mitteilung der Öffnungszeiten Ihrer Einrichtung , da ein evtl. einzurichtender allgemeiner Behindertenpark zeitlich befristet werden sollte, damit außerhalb der Öffnungszeiten die Allgemeinheit den Stellplatz nutzen kann. Nach Erhalt aller erforderlichen Informationen werden wir den Antrag prüfen. Wir weisen jedoch bereits jetzt darauf hin, dass wegen der Vielzahl von Anträgen und der umfangreichen Prüfungen die abschließende Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Ihre Straßenverkehrsbehörde Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Amt für Verkehrsmanagement Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln
Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 21.05.2025 1560/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 26.05.2025 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 23.06.2025 Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Zwei Behindertenparkplätze vor dem Ärztehaus Unter Linden in Widdersdorf einrichten, AZ 71/2024 Der Petent wünscht die Einrichtung von zwei Behindertenparkplätzen vor dem Ärztehaus Un- ter Linden in Widdersdorf. Die Straßenverkehrsbehörde beim Amt für Verkehrsmanagement der Stadt Köln hat dem Pe- tenten mit Schreiben vom 26.07.2024 ausführlich das Verfahren und die Voraussetzungen für die Einrichtung von Behindertenparkplätzen vor Arztpraxen erläutert (Anlage 3). Das Beschwerdemanagement beim Amt Bürgerdienste hat in seiner Mitteilung an den Peten- ten (Anlage 6) resümiert, dass er zu der Angelegenheit 77 weitere E-Mails gesendet und darin 245 städtische Postfächer adressiert hat. Er erfülle nicht die Voraussetzungen für die Errich- tung eines allgemeinen Behindertenparkplatzes. Arztpraxen haben die Möglichkeit Behinder- tenstellplätze zu beantragen. Dem Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden und der Bezirksvertre- tung Lindenthal werden die Eingabe, weitere Schreiben des Petenten und die Antwortschrei- ben der Verwaltung zur Kenntnis gegeben. Gez. Dr. Ulrich Höver
Anlage 1_Eingabe 27.06.2024
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Von: > Gesendet: Donnerstag, 27. Juni 2024 13:11 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen- beschwerden@stadt-koeln.de> Cc: Betreff: Antrag gemäß § 24 der GO NRW Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 24 der GO NRW vor dem Ärztezentrum Unter Linden, 50859 Köln- Widdersdorf (Postanschrift: Zur Abtei 35, 50859 Köln) zwei behinderten Parkplätze mit dem blauen Parkausweis für Rollstuhlfahrer etc. einzurichten. Ferner darf ich Sie bitten, in der Sache mehr Tempo bei der Bearbeitung der Parkplätze einzulegen. Bei dieser Gelegenheit erlaube ich mir den Hinweis, dass dieser Antrag als Dringlichkeitsantrag zu behandeln ist. Ferner darf ich darum bitten, den vorstehenden Antrag gemäß § 24 GO NRW mir schriftlich zu bestätigen.
Anlage 5_Schreiben Petent 07.04.2025
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Von: Gesendet: Montag, 7. April 2025 09:18 An: @STADT-KOELN.DE> Cc: @STADT-KOELN.DE> Betreff: Antrag gemäß § 14 der Hauptsatzung der Stadt Köln - Ssehr geehrter Herr , Antrag gemäß § 14 der Hauptsatzung dr Stadt Köln - Es fällt mir auf, dass ein Fahrradständer seit über einem Jahr durch die Stadt Köln installiert worden ist, so dass nur noch der Parkplatz für behinderten Menschen (Rollstuhlfahrer) vor dem Ärztehaus fehlt. Da bei der Stadt Köln in einer solchen wichtigen Angelegenheit scheinbar die Übersicht abhanden gekommen ist, erlaube ich mir den Antrag als Bürger selbst zu stellen. Auf Grund dieser Tatsache stelle ich gemäß § 14 der Hauptsatzung der Stadt Köln in Verbindung mit § 24 GO NRW den Antrag, einen behinderten Parkplatz füt Rollstuhlfahrer ( blauer Parkausweis) ebenerdig vor dem Ärztehaus, Köln-Widdersdorf, Unter Linden unverzüglich einzurichten. In diesem Zusammenhang wollen Sie mir bitte erklären, warum bisher der Behinderten Parkplatz vor einem Ärztehaus noch nicht eingerichtet worden ist, aber ein Fahrradständer seit über einem Jahr dort zur Verfügung steht.
Anlage 6_Schreiben Petent 08.04.2025
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Von: Gesendet: Dienstag, 8. April 2025 15:58 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen- beschwerden@stadt-koeln.de> Cc: Betreff: § 24 der GO NRW und IFG - zwei behinderten Parkplätze vor dem Ärztezentrum Unter Linden, 50859 Sehr geehrte Frau es ist schon erstaunlich, dass die Verwaltung der Stadt Köln sich nach 77-maliger Erinnerung beim Pedanten endlich meldet und dann so tut, als wäre das der normale Ablauf durch hohes Arbeitsaufkommen bei der Stadt Köln. Im übrigen wurde mir bis heute nicht mitgeteit, warum der Behnderten Parlplatz am Ärztehaus in Köln-Widdersdorf, Unter Linden nicht eingerichtet wird. Das halte ich persönlich schlicht und ergreifend gegenüber dem behinderten Menschen für eine Unverschämtheit. Dagegen wurde aber ohne wenn ein Fahrradabstellplatz installiert. Herzlichen Glückwunsch !!! Desweiteren darf ich Ihnen mitteilen, dass ich die Anlagen nicht öffnen kann und ferner ist auch nur von einem Behinderten Parkplatz in Köln-Widdersdorf die Rede. In diesem Zusammenhang wollen Sie mir auch die geltenden gesetzlichen Voraussetzungen für die Einrichtung eines Behinderten Parkplatz in der Stadt Köln zur Verfügung stellen. (Anmerkung: Bisher keine Reaktion von Seitens dxer Stadt Köln) Ferner empfehle ich Herrn alle Mitarbeiter*innen im Beschwerdemanagement gemäß dem § 74 Abs. 1 der GO NRW auf fachliche Voraussetzungen zu überprüfen. Von: Beschwerdemanagement <Beschwerdemanagement@stadt-koeln.de> An: " Betreff: § 24 der GO NRW und IFG - zwei behinderten Parkplätze vor dem Ärztezentrum Unter Linden, 50859 Sehr geehrter Herr, Sie haben am 27.06.2024 zum ersten Mal eine E-Mail bzw. einen Antrag gemäß §24 GO NRW an die Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden gerichtet (siehe Anlage 1). Seitdem haben Sie 77 weitere E-Mails zu dem im Betreff genannten Thema an uns gesendet und darin 245 städtische Postfächer adressiert. Es geht Ihnen in Ihren Eingaben um die Errichtung von zwei Parkplätzen für Personen mit Gehbehinderung beziehungsweise Menschen mit entsprechenden Beeinträchtigungen vor dem Ärztezentrum Unter Linden in Köln-Widdersdorf. Bereits mit Schreiben vom 02.07.2024 wurde Ihnen durch den Amtsleiter des Bürgeramtes Innenstadt, Herrn Dr. Höver, mitgeteilt, dass Ihr Antrag keines politischen Beschlusses bedarf und Ihr Anliegen daher vom Bürgeramt Innenstadt an das Amt für Verkehrsmanagement weitergeleitet wird (siehe Anlage 2). Am 26.07.2024 erhielten Sie vom Amt für Verkehrsmanagement eine Antwort, in der Ihnen die Voraussetzungen und geltenden Regelungen für die Bereitstellung von Stellplätzen gemäß der städtischen Stellplatzsatzung ausführlich erläutert wurden (siehe Anlage 3). Es wurde Ihnen dargelegt, dass Arztpraxen Behindertenstellplätze beantragen können, sofern eine entsprechende Notwendigkeit nachgewiesen wird. Eine weitere Prüfung Ihrer Angelegenheit konnte nicht mehr erfolgen, da Sie die in dem Schreiben aufgeführten Fragen und der Bitte, Ihr Anliegen zu konkretisieren, nicht nachgekommen sind (siehe Anlage 3). Sie teilten lediglich mit, dass Sie selbst kein Inhaber einer ärztlichen Praxis sind und die Stellplatzsatzung Ihrer Ansicht nach auf Ihren Fall nicht anwendbar sei. Sie erfüllen gemäß Ihren Angaben die in dem genannten Schreiben aufgeführten Voraussetzungen für die Errichtung eines allgemeinen Behindertenparkplatzes nicht. Somit ist es nicht möglich, Ihrem Antrag stattzugeben. Da Ihnen das Verfahren zur Bereitstellung entsprechender Stellplätze umfassend erläutert wurde und keine neue Sachlage vorliegt, gilt Ihre Eingabe aus Sicht der Stadtverwaltung als abschließend beantwortet. Dieses Schreiben ist deshalb das letzte in dieser Angelegenheit. Danke für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Bürgerdienste Beschwerdemanagement Dillenburger Str. 68-70 51105 Köln
Anlage 2_Antwortschreiben 02.07.2024
1191 Zeichen
Seite 1/1 Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 02.07.2024 Parkplätze für Behinderte vor dem Ärztezentrum Unter Linden in Widdersdorf, AZ 71/24 Sehr geehrter , vielen Dank für Ihre E-Mail vom 27.06.2024. Für die Bearbeitung Ihres Anliegens bedarf es nicht eines politischen Beschlusses. Deshalb habe ich Ihr Schreiben weitergeleitet an die zuständige Straßenverkehrsbe- hörde beim Amt für Verkehrsmanagement der Stadt Köln, E-Mail: verkehrsmanage- ment@stadt-koeln.de. Sie erhalten von dort weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Gez. Dr. Ulrich Höver Amtsleiter Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0
Anlage 4_Schreiben Petent 30.07.2024
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Von: Gesendet: Dienstag, 30. Juli 2024 21:58 An: @STADT-KOELN.DE> Cc: Reker, Henriette <> Betreff: Parkplatz für Behinderte Sehr geehrter Herr Ascan Eggerer, für diese Auskunft hat das Dezernat III aber lange gebraucht, so dass ich schon den Einrdruck hatte, dass das Amt für Verkehrsmanagement sei völlig überlastet. Ferner möchte ich Ihnen zur Kenntnis geben, dass ich kein Inhaber einer ärztlichen Praxis bin, sondern ein einfacher sachkundiger Bürger. Auch die ganzen unwichtigen Nacgfragen, ob ich Patient bei einem der Ärzte bin, werde ich Ihnen nicht beantworten, da solche Fragen nicht mit meinem Antrag im Zusammenhang steht. Das Verkehrsmangement sollte sich lieber lieber auf den Antragkonzentrieren und dafür Sorge gtragen, dass in einem vernüftigen Zeitraum der beantragte behinderten Parkplatz in Köln-Widdersdorf , Unter Linden (Ärztehaus) eingerichtet wird. Mein Antrag erfolgt gemäß § 14 Hauptsatzung der Stadt Köln in Verbindung von § 24 GO NRW als Bürger der Stadt Köln, allerdings muss ich feststellen, dass die Stellplatzsatzung für den Antrag eines behinderten Pakrplatz nicht angewendet werden kann und darf. Deshalb weise ich Ihre Mitteilung entschieden zurück und bestehe darauf, das das Amt für Verkehrmanagement einen behinderten Parkplatz Unter Linden, Köln-Widdersdorf in unmitelbarer Nähe des Ärztehaus und ebenerdig errichten muss.. Für den Fall, dass Sie den Antrag ablehnen werden, beantrage ich schon heute gemäß IFG NRW mir alle Unterlagen unverzüglich zugänglich zu machen und darüber hinaus auch Akteneinsicht gewähren Sollten Sie das IFG NRW nicht kennen, so können Sie sich ja von der Rechtsabteilung der Stadt Köln über das IFG NRW aufklären lassen. Im übrigen sollte sich das Verkehrsmanegement der Stadt Köln endlich angewöhnen, dass in allen Schreiben an die Bürger*innenn, auch der verantwortliche Mitarbeiter*innen aufgeführt werden. Köln, 26. Juli 2024 Mit freundlichen Grüßen
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1560/2025
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 21.05.2025
- Erstellt
- 19.05.2025 18:39