V/0899/2016/1
Projektgesellschaft "KonvOY GmbH": Businessplan, Finanzierung und Personal
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Beschlussvorlage
4433 Zeichen
V/0899/2016/1
DER OBERBÜRGERMEISTER
Dezernat OB
Betrifft
Projektgesellschaft "KonvOY GmbH": Businessplan, Finanzierung und Personal
Beratungsfolge
14.12.2016 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat nimmt den aktuellen Zeitplan für die Ankaufsverhandlungen mit der BImA zur
Kenntnis (s. Anlage 1).
2. Der Rat nimmt die Grundaussagen zum Businessplan der KonvOY GmbH zur Kenntnis.
3. Der Rat nimmt die Pläne zur Finanzierung des Ankaufs der Konversionsflächen durch die
KonvOY GmbH zur Kenntnis.
4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Gesellschaft möglichst schlank und effizient gestaltet
werden soll. Aus diesem Grund sollen folgende Personal- und Kapazitätsdispositionen ge-
troffen werden:
a. Für den Fall der Gründung wird Herr/Frau ……………… für die Dauer von …. Jahren
ab Dienstantritt zum/zur Geschäftsführer/in bestellt. Der Vertreter der Stadt Münster
in der Gesellschafterversammlung wird ermächtigt, entsprechende Erklärungen ab-
zugeben.
b. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Beratungsfirma Drees & Sommer die Ge-
schäftsführung im Rahmen eines Management-Auftrags maßgeblich unterstützen
soll.
c. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Ausschreibung eines Geschäftsbesorgungs-
vertrags vorzubereiten, die nach der Gründung durch die KonvOY GmbH durchge-
führt werden soll, damit funktionale Leistungen für KonvOY erbracht werden, mit dem
Ziel, dass die Personalbindung für die KonvOY GmbH möglichst gering gehalten wird.
d. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Stadtverwaltung und die Wohn+Stadtbau
GmbH über bestehende Aufgaben und Aufträge hinaus mit verschiedenen Tätigkei-
Vorlagen-Nr.:
V/0899/2016/1
Auskunft erteilt:
Herr Uetz
Ruf:
492-6020
E-Mail:
Uetz@stadt-muenster.de
Datum:
13.12.2016
Öffentliche Beschlussvorlage
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V/0899/2016/1
ten beauftragt werden sollen, um das bislang aufgebaute Know-how zu diesem spezi-
fischen Konversionsprojekt auch weiterhin einzubinden. Die Finanzierung dieser Auf-
träge soll dann durch die KonvOY GmbH erfolgen. Der Rat nimmt weiterhin zur
Kenntnis, dass die Aufgabenteilung und Ausgestaltung in gesonderten Verträgen
zwischen Stadt Münster und KonvOY GmbH geregelt werden. Der Rat nimmt zur
Kenntnis, dass die KonvOY GmbH auch die bislang angefallenen Vorlaufkosten des
Projekts langfristig refinanzieren soll.
e. Der Rat beauftragt die Verwaltung, auch vor der Handlungsfähigkeit der KonvOY
GmbH bereits die Planung und Vergabe zeitkritischer Leistungen (z.B. für den Rück-
bau und die Erschließung) zu übernehmen, die die KonvOY GmbH ebenfalls refinan-
zieren soll. Daher beschließt der Rat,
i. dass zur Sicherstellung der termingerechten Fortführung der Erschließungsmaß-
nahmen für beide Konversionsflächen eine Projekt-Stelle für einen Ingenieur (EGr.
11) beim Tiefbauamt ab April 2017 befristet für 2,5 Jahre eingerichtet wird.
ii. dass die Stadt Münster weitere Vorleistungen in Höhe von 940.000 Euro eingehen
darf, um nicht durch vergaberechtliche Zeiterfordernisse Projektverzögerungen zu
riskieren.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haushalts-
jahr
Betrag
€ Bemerkungen
Produktgruppe 12 01 Bereitstellung von Verkehr s-
flächen und –anlagen
Zeile 11 Personalaufwendungen
2017 56.150
2018 74.870
2019 56.150
Produktgruppe 15 01 Anteile an Unternehmen
Zeile 16 Sonstige ordentliche
Aufwendungen 2017 940.000 Ermächtigung zur
Vorfinanzierung
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan -Entwurf 2017 bei den
o. g. Produktgruppen nicht veranschlagt. Die Verwaltung wird daher entsprechende Veränderung s-
blätter erstellen, einschließlich eines Deckungsvorschlages zum Ausgleich der Mehrbela stungen im
Ergebnisplan 2017 durch erhöhte Erträge aus Steuererstattungen in der Produktgruppe 15 01 „Anteile
an Unternehmen“ und in der mittelfristigen Finanzplanung aus erhöhten Ertr ägen aus den Erstattu n-
gen nach dem Einheitslastenabrechnungsgesetz. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die B e-
schlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2017
die Ermächtigungen bereitstellt.
Begründung:
Da noch Fragen zur Personalbesetzung geklärt werden müssen, wird der Beschlusspunkt 4 a) gestri-
chen und in einer separaten Vorlage thematisiert werden.
gez.
Lewe
Oberbürgermeister
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- V/0899/2016/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 13.12.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37