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V/0899/2016/1

Projektgesellschaft "KonvOY GmbH": Businessplan, Finanzierung und Personal

Vorlagen 13.12.2016

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.12.2016, TOP 34

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

4433 Zeichen

V/0899/2016/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Dezernat OB 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Projektgesellschaft "KonvOY GmbH": Businessplan, Finanzierung und Personal 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
14.12.2016 Rat Entscheidung 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat nimmt den aktuellen Zeitplan für die Ankaufsverhandlungen mit der BImA zur 
Kenntnis (s. Anlage 1). 
 
2. Der Rat nimmt die Grundaussagen zum Businessplan der KonvOY GmbH zur Kenntnis.  
 
3. Der Rat nimmt die Pläne zur Finanzierung des Ankaufs der Konversionsflächen durch die 
KonvOY GmbH zur Kenntnis.  
 
4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Gesellschaft möglichst schlank und effizient gestaltet 
werden soll. Aus diesem Grund sollen folgende Personal- und Kapazitätsdispositionen ge-
troffen werden: 
 
a. Für den Fall der Gründung wird Herr/Frau ……………… für die Dauer von …. Jahren 
ab Dienstantritt zum/zur Geschäftsführer/in bestellt. Der Vertreter der Stadt Münster 
in der Gesellschafterversammlung wird ermächtigt, entsprechende Erklärungen ab-
zugeben. 
 
b. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Beratungsfirma Drees & Sommer die Ge-
schäftsführung im Rahmen eines Management-Auftrags maßgeblich unterstützen 
soll.  
 
c. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Ausschreibung eines Geschäftsbesorgungs- 
vertrags vorzubereiten, die nach der Gründung durch die KonvOY GmbH durchge-
führt werden soll, damit funktionale Leistungen für KonvOY erbracht werden, mit dem 
Ziel, dass die Personalbindung für die KonvOY GmbH möglichst gering gehalten wird.  
 
d. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Stadtverwaltung und die Wohn+Stadtbau 
GmbH über bestehende Aufgaben und Aufträge hinaus mit verschiedenen Tätigkei-
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0899/2016/1 
Auskunft erteilt: 
Herr Uetz 
Ruf: 
492-6020 
E-Mail: 
Uetz@stadt-muenster.de  
Datum: 
13.12.2016 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0899/2016/1 
ten beauftragt werden sollen, um das bislang aufgebaute Know-how zu diesem spezi-
fischen Konversionsprojekt auch weiterhin einzubinden. Die Finanzierung dieser Auf-
träge soll dann durch die KonvOY GmbH erfolgen. Der Rat nimmt weiterhin zur 
Kenntnis, dass die Aufgabenteilung und Ausgestaltung in gesonderten Verträgen 
zwischen Stadt Münster und KonvOY GmbH geregelt werden. Der Rat nimmt zur 
Kenntnis, dass die KonvOY GmbH auch die bislang angefallenen Vorlaufkosten des 
Projekts langfristig refinanzieren soll.  
 
e. Der Rat beauftragt die Verwaltung, auch vor der Handlungsfähigkeit der KonvOY 
GmbH bereits die Planung und Vergabe zeitkritischer Leistungen (z.B. für den Rück-
bau und die Erschließung) zu übernehmen, die die KonvOY GmbH ebenfalls refinan-
zieren soll. Daher beschließt der Rat,  
i. dass zur Sicherstellung der termingerechten Fortführung der Erschließungsmaß-
nahmen für beide Konversionsflächen eine Projekt-Stelle für einen Ingenieur (EGr. 
11) beim Tiefbauamt ab April 2017 befristet für 2,5 Jahre eingerichtet wird.  
ii. dass die Stadt Münster weitere Vorleistungen in Höhe von 940.000 Euro eingehen 
darf, um nicht durch vergaberechtliche Zeiterfordernisse Projektverzögerungen zu 
riskieren.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 Nr. Bezeichnung Haushalts-
jahr 
Betrag 
€ Bemerkungen 
Produktgruppe 12 01 Bereitstellung von Verkehr s-
flächen und –anlagen    
Zeile 11 Personalaufwendungen 
2017 56.150 
 2018 74.870 
2019 56.150 
      
Produktgruppe 15 01 Anteile an Unternehmen    
Zeile 16 Sonstige ordentliche 
Aufwendungen 2017 940.000 Ermächtigung zur 
Vorfinanzierung 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan -Entwurf 2017 bei den  
o. g. Produktgruppen nicht veranschlagt. Die Verwaltung wird daher entsprechende Veränderung s-
blätter erstellen, einschließlich eines Deckungsvorschlages zum Ausgleich der Mehrbela stungen im 
Ergebnisplan 2017 durch erhöhte Erträge aus Steuererstattungen in der Produktgruppe 15 01 „Anteile 
an Unternehmen“ und in der mittelfristigen Finanzplanung aus erhöhten Ertr ägen aus den Erstattu n-
gen nach dem Einheitslastenabrechnungsgesetz. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die B e-
schlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2017 
die Ermächtigungen bereitstellt. 
 
Begründung: 
 
Da noch Fragen zur Personalbesetzung geklärt werden müssen, wird der Beschlusspunkt 4 a) gestri-
chen und in einer separaten Vorlage thematisiert werden. 
 
 
gez. 
Lewe 
Oberbürgermeister

Beratungsverlauf (1)

14.12.2016 Rat
TOP 34 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

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Details

Aktenzeichen
V/0899/2016/1
Typ
Vorlagen
Datum
13.12.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37