2022/0240
Bürgerhaushalt 2.0, 2021 'Unser Vorschlag für die Politik' - Vorschlag # 485: Bessunger Str. zur Fahrradstraße oder durchgängigen Tempo-30-Zone machen
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Punkt 8: Bürgerhaushalt 2.0, 2021 "Unser Vorschlag für die Politik" - Vorschlag # 485: Bessunger Str. zur Fahrradstraße oder durchgängigen Tempo-30-Zone machen (V-Nr. 2022/0240) - Kenntnisnahme - Der Ausschuss für Bauen, Stadtplanung, Verkehr und Liegenschaften nimmt von der Vorlage Kenntnis.
2022/0240
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
24.08.2022
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Amt: Mobilitätsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2022/0240
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Bürgerhaushalt 2.0, 2021 "Unser Vorschlag für die Politik" - Vorschlag # 485:
Bessunger Str. zur Fahrradstraße oder durchgängigen Tempo -30-Zone machen
Vorlage vom: 11.08.2022
Beschlussvorschlag :
Der Magistrat nimmt den Bericht zur Kenntnis.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 11.08.2022
Für den Bürgerhaushalt 2.0, 2021 „Unser Vorschlag für die Politik“ wurde folgender Vor -
schlag aus der Bürgerschaft eingebracht:
„Die Bessunger Str. zwischen Heidelberger Str. und Donnersbergring ist eine beliebte Route für
Autofahrer, die in bzw. aus südlicher Richtung unterwegs sind und die angedachte Verkehrsführung
über die Rüdesheimer Str. bzw. Eschollbrücker Str. umfahren wollen. A uf diesem Straßenabschnitt ist
zudem häufig starkes Beschleunigen von Autofahrern zu beklagen, die versuchen die Grünphasen der
Ampeln zu erwischen. Dadurch kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen mit anderen
Verkehrsteilnehmern. Da dieser Straßenabschnitt auch von vielen Kindern auf dem Schulweg mit dem
Rad passiert wird, sollte hier die erlaubte Höchstgeschwindigkeit angeglichen und er für Radfahrer
sicherer gemacht werden. Der Abschnitt zwischen Heidelberger Str. und der Ecke Luwigshöhstraße
ist aufgrund der beiden Fahrbahnverengungen für Radfahrer ebenfalls gefährlich, da sie bergauf
häufig von Autofahrern überholt werden ohne dass der gesetzliche Seitenabstand eingehalten werden
kann.
Vorschlag:
Eine Lösung wäre die Bessunger Str. auf dem Abschnitt zwischen Donnersbergring und der Ecke
Ludwigshöhstraße zur Fahrradstraße zu machen.
Die Einrichtung einer Tempo-30-Zone auf dem Abschnitt zwischen Heidelberger Str. und
Donnersbergring wäre ebenfalls eine Möglichkeit, um zumindest das starke Beschle unigen hin zum
Ampelgrün zu unterbinden. Zumal bereits sämtliche Parallelstraßen sowie die Abschnitte der
Bessunger Str. östlich der Heidelberger Str. und westlich des Donnersbergrings Tempo -30-Zonen
sind.“
Der Vorschlag erhielt:
in der Online-Abstimmung: 91 Ja-Stimmen und 41Nein-Stimmen
in der Vor-Ort-Abstimmung: 0 Ja-Stimmen und 0 Nein-Stimmen
Fahrradstraßen sind eine sinnvolle Option, Lücken im Radverkehrsnetz zu schließen und den
Radverkehr zu bündeln. Alle Fahrradstraßen in Darmstadt haben sich in ihrer Netzfunktion und
kostengünstiges und kommunikatives Element der Radverkehrsförderung bewährt. Die
rechtlichen Rahmenbedingungen für das Element Fahrradstraßen finden sich in der
Straßenverkehrsordnung (StVO) und der dazugehörigen Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur
Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO), sind aber sehr überschaubar.
In einer "Fahrradstraße" wird quasi die gesamte Fahrbahn verkehrsrechtlich zum Radweg. Auch
wenn in den meisten Fällen per Zusatzbeschilderung Kfz-Verkehr zugelassen ist, sollten sich
Fahrradstraßen in ihrer Gestaltung möglichst deutlich von einer "normalen" Wohnstraße mit
Tempo 30 unterscheiden. Die alleinige verkehrsrechtliche Anordnung von Fahrradstraßen über
Markierung und Beschilderung, wird daher in vielen Fällen nicht dem eigentlichen Anspruch an
eine Fahrradstraße gerecht.
Das Ermöglichen von bequenem und attraktivem Nebeneinanderfahren mit dem Rad ist
ebenfalls eine Grundbedingung für Fahrradstraßen. Diese Funktion erfüllt die Bessunger Straße
nicht, insbesondere auch nicht auf dem Abschnitt Ludwigshöhstraße und Heidelberger Straße.
Dort sind noch weitere Erschwernisse vorhanden, die gegen eine Eignung als Fahrradstraße
sprechen (Engstelle Kirche, Steigung).
- 4 -
Die Fragestellung der Einführung von Tempo 30 in der Bessunger Straße zwischen
Heidelberger Straße und Donnersbergring wurde bereits mehrfach von der Wissenschaftsstadt
Darmstadt geprüft - auch schon einmal im Zuge des Bürgerhaushaltes (Magistratsvorlage
2021/0297). Die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen lassen dies allerdings nicht zu.
Wo und unter welchen Voraussetzungen in Kommunen Tempo 30 angeordnet werden darf,
regelt ebenfalls die StVO. Eine Rechtsordnung, die vom Bund erlassen wird. Ergänzend zur
StVO erlässt der Bund noch eine Verwaltungsvorschrift (VwV-StVO). Beides hat
Gesetzescharakter und gilt bundesweit für alle Kommunen.
Die StVO schreibt bundesweit Tempo 50 als Regelgeschwindigkeit innerhalb geschlossener
Ortschaften vor (unabhängig von Straßenklassen). Weiterhin sind in der StVO abschlie ßend die
Möglichkeiten aufgezählt, in denen Kommunen - entgegen dem Grundsatz der
Regelgeschwindigkeit von Tempo 50 - Tempo 30 anordnen können. Folgende Möglichkeiten
gibt es:
- in Wohngebieten können Tempo 30-Zonen angeordnet werden: Diese Möglichkeiten
sind in Darmstadt bereits ausgeschöpft.
- zum Schutz besonders schutzbedürftiger unmittelbar anliegender Einrichtungen wie
Kindergärten, Seniorenzentren oder Krankenhäusern kann auf Hauptverkehrsstraßen -
auf maximal 300 m Länge – streckenbezogen Tempo 30 angeordnet werden: Greift in
diesem Abschnitt der Bessunger Straße zwischen Heidelberger Straße und
Donnersbergring nicht.
- zum Schutz der Bevölkerung vor Abgasen und Lärm kann ebenfalls streckenbezogen
Tempo 30 angeordnet werden (so wie bspw. in der Kasinostraße zw. Rheinstraße und
Frankfurter Straße oder in der Landskronstraße zwischen Heidelberger Straße und
Prälat-Diehl-Straße). Allerdings nur bei Überschreitung von 70 dB(A) tagsüber und 60
dB(A) nachts: Dies ist in der Bessunger Straße in diesem Abschnitt nicht gegeben.
Für die beiden letzten Möglichkeiten, ist zudem zuvor die Zustimmung der bei den
Regierungspräsidien angesiedelten Oberen Straßenverkehrsbehörden notwendig. Das bedeutet,
die Kommunen können teilweise nicht eigenständig entscheiden ob sie in Straße XY Tempo 30
anordnen, sondern müssen bei der Oberen Straßenverkehrsbehörde beim zuständigen
Regierungspräsidium einen Antrag auf Zustimmung zur Anordnung von Tempo 30 in Straße XY
stellen. Diese Antragstellung ist teils mit einem immensen bürokratischen Aufwand im Vorlauf
verbunden (Beispiel Antrag aus Lärmgründen: ausführliche Begründung, teils unterlegt mit
Gutachten, Nachweis der durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke, Lärmberechnung für
Tag und Nacht, Lärmkartierung, usw.).
Da die nach der derzeit geltenden StVO abschließend aufgezählten Sachverhalte aktuell auf die
Bessunger Straße zwischen Heidelberger Straße und Donnersbergring nicht zutreffen, fehlt der
Wissenschaftsstadt Darmstadt die Rechtsgrundlage für die im Bürgerhaushalt angeregte
Geschwindigkeitsreduzierung.
Damit die Stadt mehr Möglichkeiten bei der Geschwindigkeitsfestlegung erhält, ist sie im
vergangenen Sommer - als eine der ersten nach den Gründerstädten - der Initiative des
Deutschen Städtetags „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“
beigetreten. Die Initiative kritisiert explizit, dass Kommunen nicht die Möglichkeit haben, zu
entscheiden, wann und wo das Tempo ortsbezogen angeordnet werden kann. Die Initiative zielt
- 5 -
darauf ab, die Höchstgeschwindigkeit überall so anordnen zu können, wie es unter Abwägung
aller relevanten umwelt-, verkehrs- und städtebaubezogenen Belange angemessen ist. Dabei
spricht sie auch die Möglichkeit von Modellversuchen in einer Gruppe von Großstädten an –
eine Maßnahme, an der der Darmstädter Magistrat ausdrücklich sein Interesse bekundet.
Mittlerweile gehören der Initiative 249 Städte an (Stand 11.08.2022 https://www.lebenswerte-
staedte.de/).
Die Ampel-Koalition in Berlin will – so ist es im Koalitionsvertrag festgehalten –
Straßenverkehrsgesetz und Straßenverkehrsordnung so anpassen, dass neben der Flüssigkeit
und Sicherheit des Verkehrs die Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der
städtebaulichen Entwicklung berücksichtigt werden, um Ländern und Kommunen
Entscheidungsspielräume zu eröffnen. Mit Interesse haben Verwaltung und Magistrat daher
Äußerungen von Bundesverkehrsminister Wissing vernommen, die die Stadt hoffen lassen,
dass die neue Bundesregierung eine Änderung der Straßenverkehrsordnung anstrebt, die den
Kommunen hoffentlich bald mehr eigenständige Entscheidungskompetenz zugestehen.
Dezernat I Dezernat III
Jochen Partsch Michael Kolmer
Oberbürgermeister Stadtrat
Beratungsverlauf (2)
Orte (11)
- Bessunger Straße
- Heidelberger Straße
- Rüdesheimer Straße
- Eschollbrücker Straße
- Ludwigshöhstraße
- Kasinostraße
- Rheinstraße
- Frankfurter Straße
- Landskronstraße
- Prälat-Diehl-Straße
- Donnersbergring
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2022/0240
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 11.08.2022
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00