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2022/0240

Bürgerhaushalt 2.0, 2021 'Unser Vorschlag für die Politik' - Vorschlag # 485: Bessunger Str. zur Fahrradstraße oder durchgängigen Tempo-30-Zone machen

Magistratsvorlage 11.08.2022

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301 Zeichen

Punkt 8: Bürgerhaushalt 2.0, 2021 "Unser Vorschlag für die Politik" - Vorschlag # 485: 
Bessunger Str. zur Fahrradstraße oder durchgängigen Tempo-30-Zone machen 
 (V-Nr. 2022/0240) 
- Kenntnisnahme - 
 
Der Ausschuss für Bauen, Stadtplanung, Verkehr und Liegenschaften nimmt von 
der Vorlage Kenntnis.

2022/0240

9045 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
24.08.2022 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat I 
 
Amt: Mobilitätsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2022/0240 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Bürgerhaushalt 2.0, 2021 "Unser Vorschlag für die Politik" - Vorschlag # 485: 
Bessunger Str. zur Fahrradstraße oder durchgängigen Tempo -30-Zone machen 
 
Vorlage vom: 11.08.2022  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Magistrat nimmt den Bericht zur Kenntnis.  
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 11.08.2022 
 
Für den Bürgerhaushalt 2.0, 2021 „Unser Vorschlag für die Politik“ wurde folgender Vor - 
schlag aus der Bürgerschaft eingebracht: 
 
„Die Bessunger Str. zwischen Heidelberger Str. und Donnersbergring ist eine beliebte Route für 
Autofahrer, die in bzw. aus südlicher Richtung unterwegs sind und die angedachte Verkehrsführung 
über die Rüdesheimer Str. bzw. Eschollbrücker Str. umfahren wollen. A uf diesem Straßenabschnitt ist 
zudem häufig starkes Beschleunigen von Autofahrern zu beklagen, die versuchen die Grünphasen der 
Ampeln zu erwischen. Dadurch kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen mit anderen 
Verkehrsteilnehmern. Da dieser Straßenabschnitt auch von vielen Kindern auf dem Schulweg mit dem 
Rad passiert wird, sollte hier die erlaubte Höchstgeschwindigkeit angeglichen und er für Radfahrer 
sicherer gemacht werden. Der Abschnitt zwischen Heidelberger Str. und der Ecke Luwigshöhstraße 
ist aufgrund der beiden Fahrbahnverengungen für Radfahrer ebenfalls gefährlich, da sie bergauf 
häufig von Autofahrern überholt werden ohne dass der gesetzliche Seitenabstand eingehalten werden 
kann.  
Vorschlag: 
Eine Lösung wäre die Bessunger Str. auf dem Abschnitt zwischen Donnersbergring und der Ecke 
Ludwigshöhstraße zur Fahrradstraße zu machen. 
Die Einrichtung einer Tempo-30-Zone auf dem Abschnitt zwischen Heidelberger Str. und 
Donnersbergring wäre ebenfalls eine Möglichkeit, um zumindest das starke Beschle unigen hin zum 
Ampelgrün zu unterbinden. Zumal bereits sämtliche Parallelstraßen sowie die Abschnitte der 
Bessunger Str. östlich der Heidelberger Str. und westlich des Donnersbergrings Tempo -30-Zonen 
sind.“ 
 
Der Vorschlag erhielt: 
 
in der Online-Abstimmung:  91 Ja-Stimmen und 41Nein-Stimmen  
in der Vor-Ort-Abstimmung: 0 Ja-Stimmen und 0 Nein-Stimmen 
 
 
Fahrradstraßen sind eine sinnvolle Option, Lücken im Radverkehrsnetz zu schließen und den 
Radverkehr zu bündeln. Alle Fahrradstraßen in Darmstadt haben sich in ihrer Netzfunktion und 
kostengünstiges und kommunikatives Element der Radverkehrsförderung bewährt. Die 
rechtlichen Rahmenbedingungen für das Element Fahrradstraßen finden sich in der 
Straßenverkehrsordnung (StVO) und der dazugehörigen Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur 
Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO), sind aber sehr überschaubar. 
 
In einer "Fahrradstraße" wird quasi die gesamte Fahrbahn verkehrsrechtlich zum Radweg. Auch 
wenn in den meisten Fällen per Zusatzbeschilderung Kfz-Verkehr zugelassen ist, sollten sich 
Fahrradstraßen in ihrer Gestaltung möglichst deutlich von einer "normalen" Wohnstraße mit 
Tempo 30 unterscheiden. Die alleinige verkehrsrechtliche Anordnung von Fahrradstraßen über 
Markierung und Beschilderung, wird daher in vielen Fällen nicht dem eigentlichen Anspruch an 
eine Fahrradstraße gerecht. 
 
Das Ermöglichen von bequenem und attraktivem Nebeneinanderfahren mit dem Rad ist 
ebenfalls eine Grundbedingung für Fahrradstraßen. Diese Funktion erfüllt die Bessunger Straße 
nicht, insbesondere auch nicht auf dem Abschnitt Ludwigshöhstraße und Heidelberger Straße. 
Dort sind noch weitere Erschwernisse vorhanden, die gegen eine Eignung als Fahrradstraße 
sprechen (Engstelle Kirche, Steigung).

- 4 - 
 
Die Fragestellung der Einführung von Tempo 30 in der Bessunger Straße zwischen 
Heidelberger Straße und Donnersbergring wurde bereits mehrfach von der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt geprüft - auch schon einmal im Zuge des Bürgerhaushaltes (Magistratsvorlage 
2021/0297).  Die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen lassen dies allerdings nicht zu. 
 
Wo und unter welchen Voraussetzungen in Kommunen Tempo 30 angeordnet werden darf, 
regelt ebenfalls die StVO. Eine Rechtsordnung, die vom Bund erlassen wird. Ergänzend zur 
StVO erlässt der Bund noch eine Verwaltungsvorschrift (VwV-StVO). Beides hat 
Gesetzescharakter und gilt bundesweit für alle Kommunen.  
 
Die StVO schreibt bundesweit Tempo 50 als Regelgeschwindigkeit innerhalb geschlossener 
Ortschaften vor (unabhängig von Straßenklassen). Weiterhin sind in der StVO abschlie ßend die 
Möglichkeiten aufgezählt, in denen Kommunen - entgegen dem Grundsatz der 
Regelgeschwindigkeit von Tempo 50 - Tempo 30 anordnen können. Folgende Möglichkeiten 
gibt es: 
 
- in Wohngebieten können Tempo 30-Zonen angeordnet werden: Diese Möglichkeiten 
sind in Darmstadt bereits ausgeschöpft.   
- zum Schutz besonders schutzbedürftiger unmittelbar anliegender Einrichtungen wie 
Kindergärten, Seniorenzentren oder Krankenhäusern kann auf Hauptverkehrsstraßen - 
auf maximal 300 m Länge – streckenbezogen Tempo 30 angeordnet werden: Greift in 
diesem Abschnitt der Bessunger Straße zwischen Heidelberger Straße und 
Donnersbergring nicht. 
- zum Schutz der Bevölkerung vor Abgasen und Lärm kann ebenfalls streckenbezogen 
Tempo 30 angeordnet werden (so wie bspw. in der Kasinostraße zw. Rheinstraße und 
Frankfurter Straße oder in der Landskronstraße zwischen Heidelberger Straße und 
Prälat-Diehl-Straße). Allerdings nur bei Überschreitung von 70 dB(A) tagsüber und 60 
dB(A) nachts: Dies ist in der Bessunger Straße in diesem Abschnitt nicht gegeben. 
 
Für die beiden letzten Möglichkeiten, ist zudem zuvor die Zustimmung der bei den 
Regierungspräsidien angesiedelten Oberen Straßenverkehrsbehörden notwendig. Das bedeutet, 
die Kommunen können teilweise nicht eigenständig entscheiden ob sie in Straße XY Tempo 30 
anordnen, sondern müssen bei der Oberen Straßenverkehrsbehörde beim zuständigen 
Regierungspräsidium einen Antrag auf Zustimmung zur Anordnung von Tempo 30 in Straße XY 
stellen. Diese Antragstellung ist teils mit einem immensen bürokratischen Aufwand im Vorlauf 
verbunden (Beispiel Antrag aus Lärmgründen: ausführliche Begründung, teils unterlegt mit 
Gutachten, Nachweis der durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke, Lärmberechnung für 
Tag und Nacht, Lärmkartierung, usw.).  
 
Da die nach der derzeit geltenden StVO abschließend aufgezählten Sachverhalte aktuell auf die 
Bessunger Straße zwischen Heidelberger Straße und Donnersbergring nicht zutreffen, fehlt der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt die Rechtsgrundlage für die im Bürgerhaushalt angeregte 
Geschwindigkeitsreduzierung.   
 
Damit die Stadt mehr Möglichkeiten bei der Geschwindigkeitsfestlegung erhält, ist sie im 
vergangenen Sommer - als eine der ersten nach den Gründerstädten - der Initiative des 
Deutschen Städtetags „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ 
beigetreten. Die Initiative kritisiert explizit, dass Kommunen nicht die Möglichkeit haben, zu 
entscheiden, wann und wo das Tempo ortsbezogen angeordnet werden kann. Die Initiative zielt

- 5 - 
darauf ab, die Höchstgeschwindigkeit überall so anordnen zu können, wie es unter Abwägung 
aller relevanten umwelt-, verkehrs- und städtebaubezogenen Belange angemessen ist. Dabei 
spricht sie auch die Möglichkeit von Modellversuchen in einer Gruppe von Großstädten an – 
eine Maßnahme, an der der Darmstädter Magistrat ausdrücklich sein Interesse bekundet.  
Mittlerweile gehören der Initiative 249 Städte an (Stand 11.08.2022 https://www.lebenswerte-
staedte.de/). 
 
Die Ampel-Koalition in Berlin will – so ist es im Koalitionsvertrag festgehalten – 
Straßenverkehrsgesetz und Straßenverkehrsordnung so anpassen, dass neben der Flüssigkeit 
und Sicherheit des Verkehrs die Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der 
städtebaulichen Entwicklung berücksichtigt werden, um Ländern und Kommunen 
Entscheidungsspielräume zu eröffnen. Mit Interesse haben Verwaltung und Magistrat daher 
Äußerungen von Bundesverkehrsminister Wissing vernommen, die die Stadt hoffen lassen, 
dass die neue Bundesregierung eine Änderung der Straßenverkehrsordnung anstrebt, die den 
Kommunen hoffentlich bald mehr eigenständige Entscheidungskompetenz zugestehen.  
 
 
Dezernat I     Dezernat III 
 
 
 
 
Jochen Partsch    Michael Kolmer  
Oberbürgermeister     Stadtrat

Beratungsverlauf (2)

TOP 8
TOP 288

Orte (11)

  • Bessunger Straße
  • Heidelberger Straße
  • Rüdesheimer Straße
  • Eschollbrücker Straße
  • Ludwigshöhstraße
  • Kasinostraße
  • Rheinstraße
  • Frankfurter Straße
  • Landskronstraße
  • Prälat-Diehl-Straße
  • Donnersbergring

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2022/0240
Typ
Magistratsvorlage
Datum
11.08.2022
Erstellt
29.09.2026 00:00