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A-R/0009/2021

Planerische, regulatorische oder finanzielle Maßnahmen zur Stärkung des Einzelhandels

Antrag an den Rat 02.02.2021

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a-r-0009-2021-CDU- Stärkung des Einzelhandels

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a-r-0009-2021-CDU- Stärkung des Einzelhandels

4396 Zeichen

Antrag an den Rat A-/0009/2021  
 
 
 
Antrag an den Rat 
 Münster, 2. Februar 2021 
 
 
 
Planerische, regulatorische oder finanzielle Maßnahmen 
zur Stärkung des Einzelhandels 
 
 
 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
 
 
1. Die Verwaltung wird beauftragt, planerische, regulatorische oder finanzielle 
Maßnahmen zu benennen, die die Situation des Einzelhandels – insbesondere im 
Bereich der Innenstadt aber auch in Bezug auf die Stadtteilzentren -  stärken. Es 
sind öffentliche Räume zu definieren, in denen das Ziel erreicht werden kann, 
Aufenthaltsqualität, Geschäftslagenaufbesserung und Klimaresilienz zu steigern.  
 
2. Hierzu sollen konkrete Maßnahmen vorgeschlagen werden, die unmittelbar – oder 
auch nur testweise – umgesetzt werden können, oder mit denen kurzfristig 
zumindest begonnen werden kann. Bestehende Förderprogrammen von Bund und 
Land sollten möglichst einbezogen werden. 
 
 
Begründung: 
 
Durch städtische Maßnahmen könnte die Aufenthaltsqualität gesteigert werden, damit auch 
die auswärtigen Kunden des Einzelhandels Münster für ihre Einkäufe auswählen. Im Umfeld 
der Einzelhandelsunternehmen sollen Maßnahmen identifiziert werden, die das 
Geschäftsumfeld für eine bestimmte Lage oder einen Bereich aufbessert. Ziel muss in 
diesem Zusammenhang sein, die öffentlichen Räume so zu gestalten, dass sie verstärkt in 
der Position sind, den Anforderungen des Klimawandels gerecht zu werden. Dies kann durch 
das angemessene Gestalten des öffentlichen Raums beispielsweise mit Elementen der 
Begrünung geschehen.  
 
Die Maßnahmen können planerischer, regulatorischer oder finanzieller Art sein. Eine 
planerische Umsetzung können Vorschläge aus der Verkehrsplanung sein. Regulatorische 
Maßnahmen können kurzfristige oder probeweise Veränderungen in der Verkehrsführung 
sein, um mögliche Veränderungen in der Verkehrsführung einzuleiten oder auszutesten. Man 
könnte gezielt Straßenräume neu aufteilen hin zu mehr Fahrradnutzung (Lastenradpark-
plätze) oder hin zu mehr Aufenthaltszonen für Fußgänger. Es sind Ansätze im aktuellen 
Haushalt für mögliche Maßnahmen zu bilden. Hierfür können auch Fördermittel beantragt 
werden. Beispielsweise existiert ein „Sonderprogramm für Klimaresilienz“ in Nordrhein-
Westfalen.  
 
Weitere Ansätze können sein, die Attraktivität in den Straßen, die an die Innenstadt 
angrenzen, beispielsweise Königsstraße, Verspoel, Ägidiistraße und andere, zu verbessern, 
indem man maßvoll Pkw-Verkehr reduziert, Parkraum rückbaut und sukzessive bauliche

Veränderungen vornimmt, wie zum Beispiel Bänke, Bühnen, Spielmöglichkeiten und Kunst 
etc. aufstellt.  
 
Von den Maßnahmen der Aufwertung bzw. der Geschäftslagenverbesserung und 
Klimaresilienz können auch und gerade die bereits zu Fußgängerzonen ausgebauten 
Straßen wie z.B. die Ludgeristraße profitieren. Auch hier sind zur Steigerung der Attraktivität 
bauliche Verbesserungen denkbar und erforderlich.  
Um diese Maßnahmen zu identifizieren, sollte kurzfristig das bestehende Gespräch mit 
Einzelhandelsverbänden und Interessensgruppierungen, beispielsweise der ISI aber auch 
mit den Einzelhändlern und der Gastronomie intensiviert werden. Gerade der Einzelhandel 
und die Gastronomie haben hier möglicherweise den direktesten Blick auf die Möglichkeiten 
und Notwendigkeiten.   
 
Konkrete weitere Ideen sind, (mehrere) Event-Samstage in Münster zu planen. Mindestens 
könnten solche Samstage die Werbewirkung des Einzelhandels in Münster intensivieren. 
Das könnte das Stadtmarketing unterstützen. Ab dem späteren Frühjahr – nach Ende des 
Lockdowns -  sind auch Innenstadtfeste möglich. 
 
Wir schlagen einen Abendmarkt zur Steigerung der Attraktivität der Innenstadt vor. 
 
Vieles ist kurzfristig nicht umsetzbar, aber wir könnten die Entstehung einer Planung zeitnah 
unterstützen und dafür sorgen, dass daraus Projekte werden, mit deren Umsetzung 
kurzfristig sichtbar begonnen wird. Gerade hier geht es auch um Erkennbarkeit.  
 
Es ist für diese Kosten auch zu prüfen, ob es sich um Sonderkosten handelt, die sich auf die 
Coronasituation zurückführen lassen und deswegen im Haushaltsplan besonders behandelt 
werden können. Darüber hinaus gibt es möglicherweise Fördermittel für solche Maßnahmen 
des Landes (Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte ...) und des Bundes. Diese 
müssen wir kurzfristig sichern. 
 
 
gez. Stefan Weber und Fraktion

Beratungsverlauf (1)

10.02.2021 Hauptausschuss
TOP 5.8 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Königsstraße
  • Ludgeristraße
  • Verspoel

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Details

Aktenzeichen
A-R/0009/2021
Typ
Antrag an den Rat
Datum
02.02.2021
Erstellt
02.02.2021 14:12