A-R/0009/2021
Planerische, regulatorische oder finanzielle Maßnahmen zur Stärkung des Einzelhandels
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a-r-0009-2021-CDU- Stärkung des Einzelhandels
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Antrag an den Rat A-/0009/2021 Antrag an den Rat Münster, 2. Februar 2021 Planerische, regulatorische oder finanzielle Maßnahmen zur Stärkung des Einzelhandels Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, planerische, regulatorische oder finanzielle Maßnahmen zu benennen, die die Situation des Einzelhandels – insbesondere im Bereich der Innenstadt aber auch in Bezug auf die Stadtteilzentren - stärken. Es sind öffentliche Räume zu definieren, in denen das Ziel erreicht werden kann, Aufenthaltsqualität, Geschäftslagenaufbesserung und Klimaresilienz zu steigern. 2. Hierzu sollen konkrete Maßnahmen vorgeschlagen werden, die unmittelbar – oder auch nur testweise – umgesetzt werden können, oder mit denen kurzfristig zumindest begonnen werden kann. Bestehende Förderprogrammen von Bund und Land sollten möglichst einbezogen werden. Begründung: Durch städtische Maßnahmen könnte die Aufenthaltsqualität gesteigert werden, damit auch die auswärtigen Kunden des Einzelhandels Münster für ihre Einkäufe auswählen. Im Umfeld der Einzelhandelsunternehmen sollen Maßnahmen identifiziert werden, die das Geschäftsumfeld für eine bestimmte Lage oder einen Bereich aufbessert. Ziel muss in diesem Zusammenhang sein, die öffentlichen Räume so zu gestalten, dass sie verstärkt in der Position sind, den Anforderungen des Klimawandels gerecht zu werden. Dies kann durch das angemessene Gestalten des öffentlichen Raums beispielsweise mit Elementen der Begrünung geschehen. Die Maßnahmen können planerischer, regulatorischer oder finanzieller Art sein. Eine planerische Umsetzung können Vorschläge aus der Verkehrsplanung sein. Regulatorische Maßnahmen können kurzfristige oder probeweise Veränderungen in der Verkehrsführung sein, um mögliche Veränderungen in der Verkehrsführung einzuleiten oder auszutesten. Man könnte gezielt Straßenräume neu aufteilen hin zu mehr Fahrradnutzung (Lastenradpark- plätze) oder hin zu mehr Aufenthaltszonen für Fußgänger. Es sind Ansätze im aktuellen Haushalt für mögliche Maßnahmen zu bilden. Hierfür können auch Fördermittel beantragt werden. Beispielsweise existiert ein „Sonderprogramm für Klimaresilienz“ in Nordrhein- Westfalen. Weitere Ansätze können sein, die Attraktivität in den Straßen, die an die Innenstadt angrenzen, beispielsweise Königsstraße, Verspoel, Ägidiistraße und andere, zu verbessern, indem man maßvoll Pkw-Verkehr reduziert, Parkraum rückbaut und sukzessive bauliche Veränderungen vornimmt, wie zum Beispiel Bänke, Bühnen, Spielmöglichkeiten und Kunst etc. aufstellt. Von den Maßnahmen der Aufwertung bzw. der Geschäftslagenverbesserung und Klimaresilienz können auch und gerade die bereits zu Fußgängerzonen ausgebauten Straßen wie z.B. die Ludgeristraße profitieren. Auch hier sind zur Steigerung der Attraktivität bauliche Verbesserungen denkbar und erforderlich. Um diese Maßnahmen zu identifizieren, sollte kurzfristig das bestehende Gespräch mit Einzelhandelsverbänden und Interessensgruppierungen, beispielsweise der ISI aber auch mit den Einzelhändlern und der Gastronomie intensiviert werden. Gerade der Einzelhandel und die Gastronomie haben hier möglicherweise den direktesten Blick auf die Möglichkeiten und Notwendigkeiten. Konkrete weitere Ideen sind, (mehrere) Event-Samstage in Münster zu planen. Mindestens könnten solche Samstage die Werbewirkung des Einzelhandels in Münster intensivieren. Das könnte das Stadtmarketing unterstützen. Ab dem späteren Frühjahr – nach Ende des Lockdowns - sind auch Innenstadtfeste möglich. Wir schlagen einen Abendmarkt zur Steigerung der Attraktivität der Innenstadt vor. Vieles ist kurzfristig nicht umsetzbar, aber wir könnten die Entstehung einer Planung zeitnah unterstützen und dafür sorgen, dass daraus Projekte werden, mit deren Umsetzung kurzfristig sichtbar begonnen wird. Gerade hier geht es auch um Erkennbarkeit. Es ist für diese Kosten auch zu prüfen, ob es sich um Sonderkosten handelt, die sich auf die Coronasituation zurückführen lassen und deswegen im Haushaltsplan besonders behandelt werden können. Darüber hinaus gibt es möglicherweise Fördermittel für solche Maßnahmen des Landes (Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte ...) und des Bundes. Diese müssen wir kurzfristig sichern. gez. Stefan Weber und Fraktion
Beratungsverlauf (1)
Orte (3)
- Königsstraße
- Ludgeristraße
- Verspoel
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Details
- Aktenzeichen
- A-R/0009/2021
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 02.02.2021
- Erstellt
- 02.02.2021 14:12