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Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben gemäß § 82 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) im Budget 3, Haushaltsstelle 11900.658300 (Kosten im Rahmen der Tierseuchenbekämpfung)

Beschlussvorlage 20/132 vom 29.05.2006

Stand: Noch keine Beratung bekannt.

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