Mandari Insight

V/0084/2006

Änderung der Entgeltordnung "Förder- und Betreuungsangebote ..."

Vorlage 31.01.2006

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 05.04.2006, TOP 9

Entgeltordnung

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Entgeltordnung

5849 Zeichen

Anlage 1 
zur Vorlage 
V/0084/2006 
 
 
 
 
„Entgeltordnung für Förder- und Betreuungsangebote für Schülerinnen und Schüler 
an den Grund- und Förderschulen und an offenen Ganz tagsschulen im Primarbereich 
(einschl. der Klassen 5 und 6 an Förderschulen)“ 
 
 
Aufgrund des § 41i der Gemeindeordnung für das Land  Nordrhein-Westfalen in der Fassung 
der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S.666/ SG V NRW 2023), zuletzt geändert 
durch Artikel 1 des Ersten Teils des Gesetzes vom 3 . Mai 2005 (GV. NRW. S. 498) hat der 
Rat der Stadt Münster am 05.04.2006 folgende Entgeltordnung erlassen: 
 
 
§ 1 
Entgeltpflicht 
 
Für die Teilnahme an einem Förder- und Betreuungsan gebot an einer städtischen Grund- 
oder Förder schule (Primarstufe) und an einer offenen Ganztagss chule im Primarbereich 
(einschl. der Klassen 5 und 6 an Förder schulen) sind privatrechtliche Entgelte nach Maßga-
be des anliegenden Tarifes (Ziff. 1 und 2) zu erheben.  
 
 
§ 2 
Zahlungspflicht 
 
(1) Zahlungspflichtig ist/sind der/die Erziehungsbe rechtigte/n des zu dem Förder- und 
Betreuungsangebot bzw. der offenen Ganztagsschule  angemeldeten Kindes. 
  
(2) Die Zahlungspflicht entsteht mit der Aufnahme d es Kindes in das Förder- und Betreu- 
ungsangebot/ die offene Ganztagsschule  und besteht grundsätzlich für jeweils ein 
Schuljahr. Wird ein Kind im laufenden Schuljahr auf genommen oder verlässt ein Kind im 
laufenden Schuljahr das Förder- und Betreuungsangeb ot, ist das Entgelt anteilig zu zah- 
len. 
 
 
§ 3 
Fälligkeit 
 
(1) Das Entgelt bezieht sich einheitlich auf ein An gebot an fünf Tagen in der Woche und ist, 
unabhängig von einer tatsächlichen Inanspruchnahme der Angebote, jeweils zum 15. ei- 
nes Monats fällig. Grundlage für die Festsetzung de s Entgeltes ist das Angebot der 
Schule. Zwölf Monate im Schuljahr sind beitragspflichtig.  
 
(2) Entgelte für eine Mittagsverpflegung werden ges ondert von den Schulen erhoben.

§ 4 
Ermäßigung 
 
(1) Besucht ein Kind einer Familie bereits eine Kin dertageseinrichtung, ein Förder- und 
Betreuungsangebot einer Schule, eine offene Ganztag sschule oder wird in Kinderta- 
gespflege gefördert , so wird für das zweite Kind und jedes weitere Kin d kein Entgelt er- 
hoben. 
  
(2) Bei Kürzungen des Angebotes z. B. wegen Krankhe it des Kindes oder aus schulorgani- 
satorischen Gründen ist eine Erstattung bzw. eine E rmäßigung des Entgeltes nicht mög- 
lich. 
 
(3) Berechtigte nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB I I)  und Personen, die Hilfe zum Lebens- 
unterhalt nach dem SGB XII erhalten werden durch Vo rlage eines aktuellen Bescheides 
von der Zahlung des Entgeltes freigestellt. 
 
 
§ 5 
Aufnahme/ Anmeldungen/ Abmeldungen 
 
(1) Die Schulen entscheiden zu jedem Schuljahr neu über die Vergabe der Plätze in den 
Förder- und Betreuungsangeboten und den offenen Gan ztagsschulen. Es besteht kein 
Rechtsanspruch auf die Aufnahme in einem Förder- un d Betreuungsangebot oder in ei- 
ner offenen Ganztagsschule.  
 
(2) Anmeldungen erfolgen jeweils für ein Schuljahr.  Im Rahmen der offenen Ganztagsschule 
bindet die Anmeldung zur Teilnahme an den außerunte rrichtlichen Angeboten gem. des 
Runderlasses „Offene Ganztagsschulen im Primarbereich“ für die Dauer eines Schuljah- 
res. Anmeldungen zur offenen Ganztagsschule verpflichten  in der Regel zur Teil- 
nahme an fünf Tagen pro Woche.  Unterjährige An- und Abmeldungen sind nur in be- 
gründeten Ausnahmefällen (z. B. Zu- und Wegzüge) möglich.  
 
(3) Abmeldungen zu den sonstigen Förder- und Betreu ungsangeboten  können nur zum En- 
de eines Monats ausgesprochen werden. Die Abmeldung  muss bis zum 20. des Monats,  
in dem die Abmeldung wirksam werden soll, dem Amt f ür Schule und Weiterbildung 
schriftlich vorliegen. Maßgeblich ist der Eingang der Abmeldung beim Amt für Schule und 
Weiterbildung. Später eingehende Abmeldungen sind z um Ende des darauf folgenden 
Monats wirksam. 
  
(4) Die Stadt Münster hat das Recht, die Aufnahme f ür ein Schuljahr so lange zurückzuwei- 
sen, bis rückständige Entgelte vollständig bezahlt worden sind. 
 
 
§ 6  
Inkrafttreten 
 
Die Entgeltordnung tritt am 01.08.2006 in Kraft und  ersetzt die Entgeltordnung „Förder -und 
Betreuungsangebote für Schülerinnen und Schüler an den Grund- und Sonderschulen und 
an offenen Ganztagsschulen im Primarbereich (einsch l. der Klassen 5 und 6 im Sonder- 
schulbereich) der Stadt Münster“ vom 09.02.2005.   
 
 
 
_____________________________________ 
Änderungen sind in Fettdruck dargestellt

Tarife zur „Entgeltordnung für Förder- und Betreuun gsangebote von Schülerinnen 
und Schülern an den Grund- und Sonderschulen und an  offenen Ganztagsschulen im 
Primarbereich (einschl. der Klassen 5 und 6 im Sonderschulbereich)“: 
 
1. Das monatliche Entgelt beträgt ab dem 01.08.2006  für die Teilnahme  
 
 
 Förder- und Betreuungsangebote 
Jahreseinkommen bis max. 13.30 Uhr 
(Schule von „8 - 1“) 
bis 14.00 Uhr 
(gilt nicht für offene Ganz- 
tagsschulen) 
bis 15.00 Uhr und länger 
(offene Ganztagsschule und 
andere Angebote) 
bis 12.271 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 
bis 18.400 € 18,00 € 26,00 € 42,00 € 
bis 25.542 € 26,00 € 40,00 € 68,00 € 
bis 36.813 € 34,00 € 53,00 € 95,00 € 
bis 49.084 € 38,00 € 64,00 € 120,00 € 
über 49.084 € 44,00 € 73,00 € 150,00 € 
 
 
2. Besucht ein Kind einer Familie bereits eine städ t. Kindertageseinrichtung, ein Förder- und 
Betreuungsangebot einer Schule, eine offene Ganztag sschule oder wird in Kinderta- 
gespflege gefördert , so wird für das zweite Kind und jedes weitere Kin d kein Entgelt er- 
hoben. 
  
3. In den Entgelten für die Angebote der offenen Ga nztagsschulen ist eine Teilnahme 
an den Ferienbetreuungsmaßnahmen, die das Amt für K inder, Jugendliche und 
Familien federführend organisiert und die im Rahmen  der offenen Ganztagsschu- 
len angeboten werden, mit Ausnahme der Verpflegungskosten, enthalten.

Beschlussvorlage

8991 Zeichen

V/0084/2006 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Schule und Weiterbildung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Änderung der Entgeltordnung "Förder- und Betreuungsangebote für Schülerinnen und Schüler an 
Grund- und Förderschulen und an offenen Ganztagsschulen im Primarbereich (einschl. der 
Klassen 5 und 6 im Förderschulbereich)" 
- Konsequenzen für das Konsolidierungsprogramm 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
21.02.2006 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Einbringung 
08.03.2006 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
22.03.2006 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
29.03.2006 Hauptausschuss Vorberatung 
05.04.2006 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
1. Die “Entgeltordnung für Förder- und Betreuungsangebote für Schülerinnen und Schüler an 
Grund- und Sonderschulen und an offenen Ganztagsschulen im Primarbereich (einschl. der 
Klassen 5 und 6 im Sonderschulbereich)” erhält folgende neue Bezeichnung: “Entgeltordnung 
für Förder- und Betreuungsangebote für Schülerinnen und Schüler an Grund- und Förderschu-
len und an offenen Ganztagsschulen im Primarbereich (einschl. der Klassen 5 und 6 an För-
derschulen)”. 
 
2. Die Neufassung der Entgeltordnung einschließlich der Tarife zur Entgeltordnung wird be-
schlossen (s. Anlage 1). 
  
3. Die Neufassung der Entgeltordnung sowie die neuen Tarife treten zum 01.08.2006 in Kraft und 
ersetzen die derzeitige Entgeltordnung “Förder- und Betreuungsangebote für Schülerinnen und 
Schüler an Grund- und Sonderschulen und an offenen Ganztagsschulen im Primarbereich 
(einschl. der Klassen 5 und 6 im Sonderschulbereich)” vom 03.03.2005 (vgl. Ratsvorlage 
V/1065/2004 vom 28.12.2004). 
  
4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der im Konsolidierungsblatt Nr. 58 gemachte Vorschlag nicht 
realisiert werden kann, sondern stattdessen sind Mindereinnahmen bei den Elternbeiträgen zu 
verzeichnen. Der Haushaltsansatz muss deshalb um 216.550 € reduziert werden.  
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0084/2006 
Auskunft erteilt: 
Frau  Mentrup 
Ruf: 
492 40 56 
E-Mail: 
MentrupS@stadt-muenster.de  
Datum: 
31.01.2006 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0084/2006 
 
Begründung: 
 
zu Beschlussziffer 1: 
 
Mit Einführung des neuen Schulgesetzes zum 01.08.2005 wurde die Bezeichnung ”Sonderschule” 
durch die Bezeichnung ”Förderschule” ersetzt. Die Bezeichnung der Entgeltordnung wird daher 
entsprechend der neuen Formulierung im Schulgesetz geändert.  
 
 
zu Beschlussziffer 2: 
 
1. Ausgangslage 
 
Das Ministerium für Schule und Weiterbildung ermöglicht den Kommunen mit Änderungserlass 
vom 26.01.2006 eine Anhebung der Elternbeteiligung für die Offene Ganztagsschule ab dem 
01.08.2006 auf maximal 150 € monatlich. Bislang betrug der Höchstsatz der Elternbeteiligung 
monatlich 100 €.   
 
Die Verwaltung schlägt vor, diese Neuregelung auszuschöpfen und die monatlichen Entgelte 
einkommensabhängig für alle Förder- und Betreuungsangebote entsprechend anzupassen.   
 
Bereits vor Einführung der offenen Ganztagsschule und der damit einhergehenden qualitativen 
Verbesserung der Angebote betrug der Höchstbetrag für ein Betreuungsangebot bis 16.00 Uhr 
bei einem Jahreseinkommen über 51.000 € monatlich 155 €. Mit der Einrichtung der offenen 
Ganztagsschule zum Schuljahr 2003/04 wurde erstmalig vom Land NW eine Vorgabe über die 
Höhe der Elternbeteiligung getroffen. Aufgrund dessen musste die zu dem Zeitpunkt geltende 
Entgeltordnung angepasst und das Entgelt auf maximal 100 € monatlich reduziert werden.  
 
 
2. Bisherige Regelung  
 
Nach den zurzeit geltenden Tarifen werden folgende monatliche Entgelte für die Förder- und 
Betreuungsangebote an den Grund- und Förderschulen erhoben: 
 
 Förder- und Betreuungsangebote 
Jahreseinkommen bis max. 13.30 Uhr 
(Schule von "8 - 1") 
bis 14.00 Uhr 
(gilt nicht für offene Ganz-
tagsschulen) 
bis 15.00 Uhr und länger
(offene Ganztagsschule und 
andere Angebote) 
bis 12.271 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 
bis 18.400 € 14,58 € 23,33 € 35,00 € 
bis 25.542 € 22,92 € 36,67 € 55,00 € 
bis 36.813 € 30,67 € 49,75 € 74,00 € 
bis 49.084 € 35,33 € 59,42 € 88,00 € 
über 49.084 € 41,00 € 68,00 € 100,00 € 
 
 
3. Zukünftige Regelung  
 
3.1 Entgelte 
 
Der von der Verwaltung erarbeitete Vorschlag zur Neufassung der Tarife sieht ab dem 
01.08.2006 folgende monatliche Entgelte vor:

- 3 - 
V/0084/2006 
 Förder- und Betreuungsangebote 
Jahreseinkommen bis max. 13.30 Uhr 
(Schule von ”8 - 1”) 
bis 14.00 Uhr 
(gilt nicht für offene Ganz-
tagsschulen) 
bis 15.00 Uhr und länger 
(offene Ganztagsschule und 
andere Angebote) 
bis 12.271 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 
bis 18.400 € 18,00 € 26,00 € 42,00 € 
bis 25.542 € 26,00 € 40,00 € 68,00 € 
bis 36.813 € 34,00 € 53,00 € 95,00 € 
bis 49.084 € 38,00 € 64,00 € 120,00 € 
über 49.084 € 44,00 € 73,00 € 150,00 € 
durchschnittl. Steigerung 10,4 % 7,0 % 18,3 % 
 
 
3.2 Geschwisterermäßigung 
 
Eltern, deren Kind eine städtische Kindertageseinrichtung, ein Förder- und Betreuungsangebot 
einer Schule, eine offene Ganztagsschule besuchen oder in Kindertagespflege gefördert wer-
den, zahlen weiterhin nur ein Entgelt. Bei dieser Regelung bleibt unberücksichtigt, ob es sich 
um eine Einrichtung des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien oder um ein schulisches 
Förder- und Betreuungsangebot handelt. 
 
Im Rahmen des Ausbauprogramms der Tagesbetreuungsangebote für Kinder wird die Ge-
schwisterermäßigung, die auch für die Betreuungsangebote von Schülerinnen und Schülern an 
Grund- und Förderschulen sowie offenen Ganztagsschulen im Primarbereich gilt, auf alle Be-
reiche der Tagesbetreuung, auch die Kindertagespflege, übertragen, um Familien mit mehre-
ren Kindern zu entlasten. Diese Regelung wurde in der Sitzung des Rates am 29.06.2005 be-
schlossen (vgl. Vorlage V/0289/2005).   
 
Die Regelung der Geschwisterermäßigung trat erstmalig zum Schuljahr 2005/06 (01.08.2005) 
in Kraft. Bei der Kalkulation der durch diese Regelung entfallenen Einnahmen wurde von einer 
Geschwisterquote von 20 % ausgegangen. Die Auswertung der Anmeldungen für die Betreu-
ungsangebote hat ergeben, dass 29,7 % der Familien im Schuljahr 2005/06 ein Geschwister-
kind in einer Kindertageseinrichtung und mindestens ein weiteres Kind in einem schulischen 
Angebot haben und hierfür keine Entgelte erhoben werden. Durch die Einbeziehung der Kin-
dertagespflege in die Geschwisterermäßigung wird sich diese Zahl weiter erhöhen.  
 
Nach der aktuellen Auswertung wird der Schätzwert von 20 %, der für die Geschwisterermäßi-
gung zugrunde gelegt worden ist, um 9,7 % überschritten. Die Einnahmen, die im Haushalts-
ansatz 2006 zugrunde gelegt worden sind, können damit nicht mehr erreicht werden und wur-
den deshalb um rd. 216.550 € auf insgesamt rd. 1.062.200 € reduziert.  
 
Die Bereitstellung dieser Mittel setzt angesichts der angespannten Haushaltssituation voraus, 
dass entsprechend Mittel bei anderen Haushaltsstellen gekürzt werden. 
 
 
3.3 Zahlungsrhythmus 
 
Analog zu den Kindertageseinrichtungen wird das Entgelt für 12 Monate im Jahr erhoben. Für 
die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern der offenen Ganztagsschulen an Ferienbetreu-
ungsmaßnahmen die das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien federführend organisiert 
und die im Rahmen der offenen Ganztagsschulen angeboten werden, wird mit Ausnahme der 
Kosten für eine Verpflegung kein weiteres Entgelt erhoben.

- 4 - 
V/0084/2006 
4. Konsequenzen für den Etat 2006 
 
Mit der Einführung des neuen Finanzierungskonzeptes der nachunterrichtlichen Betreuungs-
angebote zum Schuljahr 2005/06 (vgl. Vorlage V/1063/2004 vom 04.01.2005) erfuhren die 
Ganztagsangebote eine deutliche qualitative Verbesserung u. a. durch den verstärkten Einsatz 
von sozialpädagogischen Fachkräften und den Einsatz von Kooperationspartnern.  
Angesichts der äußert angespannten Finanzlage der Stadt Münster sowie der Änderung des 
Erlasses ”Offene Ganztagsschule im Primarbereich” und der damit  möglichen höheren Eltern-
beteiligung ist es  unumgänglich, die Entgelte für die schulischen Angebote der Neuregelung 
anzupassen und somit zu erhöhen.  
 
Die mit dieser Vorlage vorgeschlagenen Entgelte sind aufgrund des Systems der Zuschuss-
budgetierung sowie unter Berücksichtigung der Finanzierung der nachunterrichtlichen Förder- 
und Betreuungsangebote für den Ausgleich des Budgets erforderlich und stellen zum Teil die 
Finanzierung des weiteren Ausbaus von Schulen in offene Ganztagsschulen sicher.  
 
Die Personal- und Sachausgaben in Höhe von 4.230.605 € für die Förder- und Betreuungsan-
gebote im Haushaltsjahr 2006 werden zu 66,1 % durch Einnahmen aus Elternbeiträgen 
(1.064.045 €) und Landeszuwendungen (1.737.352 €) gedeckt. Die verbleibenden 33,9 % 
(1.429.208 €) werden als freiwilliger Zuschuss der Stadt Münster zur Verfügung gestellt.  
Aufgrund des weiteren Ausbaus von Schulen in offene Ganztagsschulen werden die Daten des 
Haushaltsplanentwurfs 2006 ff. noch durch Veränderungsblatt angepasst.  
 
 
 
I. A.  
 
gez. 
 
Dr. Hanke 
Stadträtin

Beratungsverlauf (5)

21.02.2006 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 8 Einbringung Entscheidung

Beschluss: eingebracht

Zur Sitzung
08.03.2006 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 12 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
22.03.2006 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 3.2.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
29.03.2006 Hauptausschuss
TOP 4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
05.04.2006 Rat
TOP 9 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0084/2006
Typ
Vorlage
Datum
31.01.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37