V/0084/2006
Änderung der Entgeltordnung "Förder- und Betreuungsangebote ..."
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Entgeltordnung
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Anlage 1 zur Vorlage V/0084/2006 „Entgeltordnung für Förder- und Betreuungsangebote für Schülerinnen und Schüler an den Grund- und Förderschulen und an offenen Ganz tagsschulen im Primarbereich (einschl. der Klassen 5 und 6 an Förderschulen)“ Aufgrund des § 41i der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S.666/ SG V NRW 2023), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Ersten Teils des Gesetzes vom 3 . Mai 2005 (GV. NRW. S. 498) hat der Rat der Stadt Münster am 05.04.2006 folgende Entgeltordnung erlassen: § 1 Entgeltpflicht Für die Teilnahme an einem Förder- und Betreuungsan gebot an einer städtischen Grund- oder Förder schule (Primarstufe) und an einer offenen Ganztagss chule im Primarbereich (einschl. der Klassen 5 und 6 an Förder schulen) sind privatrechtliche Entgelte nach Maßga- be des anliegenden Tarifes (Ziff. 1 und 2) zu erheben. § 2 Zahlungspflicht (1) Zahlungspflichtig ist/sind der/die Erziehungsbe rechtigte/n des zu dem Förder- und Betreuungsangebot bzw. der offenen Ganztagsschule angemeldeten Kindes. (2) Die Zahlungspflicht entsteht mit der Aufnahme d es Kindes in das Förder- und Betreu- ungsangebot/ die offene Ganztagsschule und besteht grundsätzlich für jeweils ein Schuljahr. Wird ein Kind im laufenden Schuljahr auf genommen oder verlässt ein Kind im laufenden Schuljahr das Förder- und Betreuungsangeb ot, ist das Entgelt anteilig zu zah- len. § 3 Fälligkeit (1) Das Entgelt bezieht sich einheitlich auf ein An gebot an fünf Tagen in der Woche und ist, unabhängig von einer tatsächlichen Inanspruchnahme der Angebote, jeweils zum 15. ei- nes Monats fällig. Grundlage für die Festsetzung de s Entgeltes ist das Angebot der Schule. Zwölf Monate im Schuljahr sind beitragspflichtig. (2) Entgelte für eine Mittagsverpflegung werden ges ondert von den Schulen erhoben. § 4 Ermäßigung (1) Besucht ein Kind einer Familie bereits eine Kin dertageseinrichtung, ein Förder- und Betreuungsangebot einer Schule, eine offene Ganztag sschule oder wird in Kinderta- gespflege gefördert , so wird für das zweite Kind und jedes weitere Kin d kein Entgelt er- hoben. (2) Bei Kürzungen des Angebotes z. B. wegen Krankhe it des Kindes oder aus schulorgani- satorischen Gründen ist eine Erstattung bzw. eine E rmäßigung des Entgeltes nicht mög- lich. (3) Berechtigte nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB I I) und Personen, die Hilfe zum Lebens- unterhalt nach dem SGB XII erhalten werden durch Vo rlage eines aktuellen Bescheides von der Zahlung des Entgeltes freigestellt. § 5 Aufnahme/ Anmeldungen/ Abmeldungen (1) Die Schulen entscheiden zu jedem Schuljahr neu über die Vergabe der Plätze in den Förder- und Betreuungsangeboten und den offenen Gan ztagsschulen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Aufnahme in einem Förder- un d Betreuungsangebot oder in ei- ner offenen Ganztagsschule. (2) Anmeldungen erfolgen jeweils für ein Schuljahr. Im Rahmen der offenen Ganztagsschule bindet die Anmeldung zur Teilnahme an den außerunte rrichtlichen Angeboten gem. des Runderlasses „Offene Ganztagsschulen im Primarbereich“ für die Dauer eines Schuljah- res. Anmeldungen zur offenen Ganztagsschule verpflichten in der Regel zur Teil- nahme an fünf Tagen pro Woche. Unterjährige An- und Abmeldungen sind nur in be- gründeten Ausnahmefällen (z. B. Zu- und Wegzüge) möglich. (3) Abmeldungen zu den sonstigen Förder- und Betreu ungsangeboten können nur zum En- de eines Monats ausgesprochen werden. Die Abmeldung muss bis zum 20. des Monats, in dem die Abmeldung wirksam werden soll, dem Amt f ür Schule und Weiterbildung schriftlich vorliegen. Maßgeblich ist der Eingang der Abmeldung beim Amt für Schule und Weiterbildung. Später eingehende Abmeldungen sind z um Ende des darauf folgenden Monats wirksam. (4) Die Stadt Münster hat das Recht, die Aufnahme f ür ein Schuljahr so lange zurückzuwei- sen, bis rückständige Entgelte vollständig bezahlt worden sind. § 6 Inkrafttreten Die Entgeltordnung tritt am 01.08.2006 in Kraft und ersetzt die Entgeltordnung „Förder -und Betreuungsangebote für Schülerinnen und Schüler an den Grund- und Sonderschulen und an offenen Ganztagsschulen im Primarbereich (einsch l. der Klassen 5 und 6 im Sonder- schulbereich) der Stadt Münster“ vom 09.02.2005. _____________________________________ Änderungen sind in Fettdruck dargestellt Tarife zur „Entgeltordnung für Förder- und Betreuun gsangebote von Schülerinnen und Schülern an den Grund- und Sonderschulen und an offenen Ganztagsschulen im Primarbereich (einschl. der Klassen 5 und 6 im Sonderschulbereich)“: 1. Das monatliche Entgelt beträgt ab dem 01.08.2006 für die Teilnahme Förder- und Betreuungsangebote Jahreseinkommen bis max. 13.30 Uhr (Schule von „8 - 1“) bis 14.00 Uhr (gilt nicht für offene Ganz- tagsschulen) bis 15.00 Uhr und länger (offene Ganztagsschule und andere Angebote) bis 12.271 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € bis 18.400 € 18,00 € 26,00 € 42,00 € bis 25.542 € 26,00 € 40,00 € 68,00 € bis 36.813 € 34,00 € 53,00 € 95,00 € bis 49.084 € 38,00 € 64,00 € 120,00 € über 49.084 € 44,00 € 73,00 € 150,00 € 2. Besucht ein Kind einer Familie bereits eine städ t. Kindertageseinrichtung, ein Förder- und Betreuungsangebot einer Schule, eine offene Ganztag sschule oder wird in Kinderta- gespflege gefördert , so wird für das zweite Kind und jedes weitere Kin d kein Entgelt er- hoben. 3. In den Entgelten für die Angebote der offenen Ga nztagsschulen ist eine Teilnahme an den Ferienbetreuungsmaßnahmen, die das Amt für K inder, Jugendliche und Familien federführend organisiert und die im Rahmen der offenen Ganztagsschu- len angeboten werden, mit Ausnahme der Verpflegungskosten, enthalten.
Beschlussvorlage
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V/0084/2006 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Schule und Weiterbildung Betrifft Änderung der Entgeltordnung "Förder- und Betreuungsangebote für Schülerinnen und Schüler an Grund- und Förderschulen und an offenen Ganztagsschulen im Primarbereich (einschl. der Klassen 5 und 6 im Förderschulbereich)" - Konsequenzen für das Konsolidierungsprogramm Beratungsfolge 21.02.2006 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Einbringung 08.03.2006 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 22.03.2006 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 29.03.2006 Hauptausschuss Vorberatung 05.04.2006 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. Die “Entgeltordnung für Förder- und Betreuungsangebote für Schülerinnen und Schüler an Grund- und Sonderschulen und an offenen Ganztagsschulen im Primarbereich (einschl. der Klassen 5 und 6 im Sonderschulbereich)” erhält folgende neue Bezeichnung: “Entgeltordnung für Förder- und Betreuungsangebote für Schülerinnen und Schüler an Grund- und Förderschu- len und an offenen Ganztagsschulen im Primarbereich (einschl. der Klassen 5 und 6 an För- derschulen)”. 2. Die Neufassung der Entgeltordnung einschließlich der Tarife zur Entgeltordnung wird be- schlossen (s. Anlage 1). 3. Die Neufassung der Entgeltordnung sowie die neuen Tarife treten zum 01.08.2006 in Kraft und ersetzen die derzeitige Entgeltordnung “Förder- und Betreuungsangebote für Schülerinnen und Schüler an Grund- und Sonderschulen und an offenen Ganztagsschulen im Primarbereich (einschl. der Klassen 5 und 6 im Sonderschulbereich)” vom 03.03.2005 (vgl. Ratsvorlage V/1065/2004 vom 28.12.2004). 4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der im Konsolidierungsblatt Nr. 58 gemachte Vorschlag nicht realisiert werden kann, sondern stattdessen sind Mindereinnahmen bei den Elternbeiträgen zu verzeichnen. Der Haushaltsansatz muss deshalb um 216.550 € reduziert werden. Vorlagen-Nr.: V/0084/2006 Auskunft erteilt: Frau Mentrup Ruf: 492 40 56 E-Mail: MentrupS@stadt-muenster.de Datum: 31.01.2006 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0084/2006 Begründung: zu Beschlussziffer 1: Mit Einführung des neuen Schulgesetzes zum 01.08.2005 wurde die Bezeichnung ”Sonderschule” durch die Bezeichnung ”Förderschule” ersetzt. Die Bezeichnung der Entgeltordnung wird daher entsprechend der neuen Formulierung im Schulgesetz geändert. zu Beschlussziffer 2: 1. Ausgangslage Das Ministerium für Schule und Weiterbildung ermöglicht den Kommunen mit Änderungserlass vom 26.01.2006 eine Anhebung der Elternbeteiligung für die Offene Ganztagsschule ab dem 01.08.2006 auf maximal 150 € monatlich. Bislang betrug der Höchstsatz der Elternbeteiligung monatlich 100 €. Die Verwaltung schlägt vor, diese Neuregelung auszuschöpfen und die monatlichen Entgelte einkommensabhängig für alle Förder- und Betreuungsangebote entsprechend anzupassen. Bereits vor Einführung der offenen Ganztagsschule und der damit einhergehenden qualitativen Verbesserung der Angebote betrug der Höchstbetrag für ein Betreuungsangebot bis 16.00 Uhr bei einem Jahreseinkommen über 51.000 € monatlich 155 €. Mit der Einrichtung der offenen Ganztagsschule zum Schuljahr 2003/04 wurde erstmalig vom Land NW eine Vorgabe über die Höhe der Elternbeteiligung getroffen. Aufgrund dessen musste die zu dem Zeitpunkt geltende Entgeltordnung angepasst und das Entgelt auf maximal 100 € monatlich reduziert werden. 2. Bisherige Regelung Nach den zurzeit geltenden Tarifen werden folgende monatliche Entgelte für die Förder- und Betreuungsangebote an den Grund- und Förderschulen erhoben: Förder- und Betreuungsangebote Jahreseinkommen bis max. 13.30 Uhr (Schule von "8 - 1") bis 14.00 Uhr (gilt nicht für offene Ganz- tagsschulen) bis 15.00 Uhr und länger (offene Ganztagsschule und andere Angebote) bis 12.271 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € bis 18.400 € 14,58 € 23,33 € 35,00 € bis 25.542 € 22,92 € 36,67 € 55,00 € bis 36.813 € 30,67 € 49,75 € 74,00 € bis 49.084 € 35,33 € 59,42 € 88,00 € über 49.084 € 41,00 € 68,00 € 100,00 € 3. Zukünftige Regelung 3.1 Entgelte Der von der Verwaltung erarbeitete Vorschlag zur Neufassung der Tarife sieht ab dem 01.08.2006 folgende monatliche Entgelte vor: - 3 - V/0084/2006 Förder- und Betreuungsangebote Jahreseinkommen bis max. 13.30 Uhr (Schule von ”8 - 1”) bis 14.00 Uhr (gilt nicht für offene Ganz- tagsschulen) bis 15.00 Uhr und länger (offene Ganztagsschule und andere Angebote) bis 12.271 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € bis 18.400 € 18,00 € 26,00 € 42,00 € bis 25.542 € 26,00 € 40,00 € 68,00 € bis 36.813 € 34,00 € 53,00 € 95,00 € bis 49.084 € 38,00 € 64,00 € 120,00 € über 49.084 € 44,00 € 73,00 € 150,00 € durchschnittl. Steigerung 10,4 % 7,0 % 18,3 % 3.2 Geschwisterermäßigung Eltern, deren Kind eine städtische Kindertageseinrichtung, ein Förder- und Betreuungsangebot einer Schule, eine offene Ganztagsschule besuchen oder in Kindertagespflege gefördert wer- den, zahlen weiterhin nur ein Entgelt. Bei dieser Regelung bleibt unberücksichtigt, ob es sich um eine Einrichtung des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien oder um ein schulisches Förder- und Betreuungsangebot handelt. Im Rahmen des Ausbauprogramms der Tagesbetreuungsangebote für Kinder wird die Ge- schwisterermäßigung, die auch für die Betreuungsangebote von Schülerinnen und Schülern an Grund- und Förderschulen sowie offenen Ganztagsschulen im Primarbereich gilt, auf alle Be- reiche der Tagesbetreuung, auch die Kindertagespflege, übertragen, um Familien mit mehre- ren Kindern zu entlasten. Diese Regelung wurde in der Sitzung des Rates am 29.06.2005 be- schlossen (vgl. Vorlage V/0289/2005). Die Regelung der Geschwisterermäßigung trat erstmalig zum Schuljahr 2005/06 (01.08.2005) in Kraft. Bei der Kalkulation der durch diese Regelung entfallenen Einnahmen wurde von einer Geschwisterquote von 20 % ausgegangen. Die Auswertung der Anmeldungen für die Betreu- ungsangebote hat ergeben, dass 29,7 % der Familien im Schuljahr 2005/06 ein Geschwister- kind in einer Kindertageseinrichtung und mindestens ein weiteres Kind in einem schulischen Angebot haben und hierfür keine Entgelte erhoben werden. Durch die Einbeziehung der Kin- dertagespflege in die Geschwisterermäßigung wird sich diese Zahl weiter erhöhen. Nach der aktuellen Auswertung wird der Schätzwert von 20 %, der für die Geschwisterermäßi- gung zugrunde gelegt worden ist, um 9,7 % überschritten. Die Einnahmen, die im Haushalts- ansatz 2006 zugrunde gelegt worden sind, können damit nicht mehr erreicht werden und wur- den deshalb um rd. 216.550 € auf insgesamt rd. 1.062.200 € reduziert. Die Bereitstellung dieser Mittel setzt angesichts der angespannten Haushaltssituation voraus, dass entsprechend Mittel bei anderen Haushaltsstellen gekürzt werden. 3.3 Zahlungsrhythmus Analog zu den Kindertageseinrichtungen wird das Entgelt für 12 Monate im Jahr erhoben. Für die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern der offenen Ganztagsschulen an Ferienbetreu- ungsmaßnahmen die das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien federführend organisiert und die im Rahmen der offenen Ganztagsschulen angeboten werden, wird mit Ausnahme der Kosten für eine Verpflegung kein weiteres Entgelt erhoben. - 4 - V/0084/2006 4. Konsequenzen für den Etat 2006 Mit der Einführung des neuen Finanzierungskonzeptes der nachunterrichtlichen Betreuungs- angebote zum Schuljahr 2005/06 (vgl. Vorlage V/1063/2004 vom 04.01.2005) erfuhren die Ganztagsangebote eine deutliche qualitative Verbesserung u. a. durch den verstärkten Einsatz von sozialpädagogischen Fachkräften und den Einsatz von Kooperationspartnern. Angesichts der äußert angespannten Finanzlage der Stadt Münster sowie der Änderung des Erlasses ”Offene Ganztagsschule im Primarbereich” und der damit möglichen höheren Eltern- beteiligung ist es unumgänglich, die Entgelte für die schulischen Angebote der Neuregelung anzupassen und somit zu erhöhen. Die mit dieser Vorlage vorgeschlagenen Entgelte sind aufgrund des Systems der Zuschuss- budgetierung sowie unter Berücksichtigung der Finanzierung der nachunterrichtlichen Förder- und Betreuungsangebote für den Ausgleich des Budgets erforderlich und stellen zum Teil die Finanzierung des weiteren Ausbaus von Schulen in offene Ganztagsschulen sicher. Die Personal- und Sachausgaben in Höhe von 4.230.605 € für die Förder- und Betreuungsan- gebote im Haushaltsjahr 2006 werden zu 66,1 % durch Einnahmen aus Elternbeiträgen (1.064.045 €) und Landeszuwendungen (1.737.352 €) gedeckt. Die verbleibenden 33,9 % (1.429.208 €) werden als freiwilliger Zuschuss der Stadt Münster zur Verfügung gestellt. Aufgrund des weiteren Ausbaus von Schulen in offene Ganztagsschulen werden die Daten des Haushaltsplanentwurfs 2006 ff. noch durch Veränderungsblatt angepasst. I. A. gez. Dr. Hanke Stadträtin
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: eingebracht
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0084/2006
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 31.01.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37