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V/0191/2025/1

Schulentwicklungsplan 2025

Vorlagen 26.06.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 02.07.2025, TOP 30

Ergänzungsvorlage Beschluss

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Anlage 3 Stellungnahme der Schulen

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Anlage 2 Allgemeiner Rahmen

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Ergänzungsvorlage Beschluss

17583 Zeichen

V/0191/2025/1 
V/0191/2025/1 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Schulentwicklungsplan 2025 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   01.07.2025 Sportausschuss Vorberatung 
   02.07.2025 Hauptausschuss Vorberatung 
   02.07.2025 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
 
1. Der Rat nimmt die Schulentwicklungsplanung in der Stadt Münster (SEP), die in Zusammenarbeit 
mit der WIB consult GmbH erarbeitet wurde (Anlage 1), zur Kenntnis.   
 
 
2. Auf der Grundlage des SEP-Berichts ergeben sich für die sechs Prognosebezirke, deren Zuschnitt 
sich an den Stadtbezirken orientiert, folgende Maßnahmen für die Primarstufe: 
 
Prognosebezirk Mitte:  
2.1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass aktuell kein Bedarf zur temporären Erweiterung der Diet-
rich-Bonhoeffer-Schule besteht und daher keine Aussage z ur temporären Erweiterung ge-
troffen wird. Der Um - und Ausbau zur vollen 2 -Zügigkeit der Schule wird in der parallelen 
Vorlage „ Dietrich-Bonhoeffer-Schule: Umbau und Ausbau zur bestehenden 2 -Zügigkeit“ 
(V/0236/2025) zur Beschlussfassung vorgelegt.  
2.2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der Ausbau der Thomas-Morus-Schule entsprechend der 
Beschlusslage in V/0705/2018/2 abgeschlossen ist und die Erweiterung einschl. des Um-
baus im Bestand der Bodelschwinghschule (V/0705/2018/2) im August 2026 abgeschlos-
sen sein wird.  
2.3. Der Rat beschließt die Änderung des „Allgemeinen Rahmens zur Aufnahme von Schülerin-
nen und Schülern in die städtischen Schulen (vgl. § 46 Abs. 1 und 3 Schulgesetz NRW)“ – 
im Folgenden Allgemeiner Rahmen genannt – für die Thomas -Morus-Schule auf 4 Ein-
gangsklassen und für die Bodelschwinghschule auf 3 Eingangsklassen. 
Amt für Schule und 
Weiterbildung 
 
30.06.2025 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Zurfähr  
Telefon: 492-4024 
Zurfaehr@stadt-muenster.de

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V/0191/2025/1 
 
Prognosebezirk West: 
2.4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass sich in Nienberge aktuell kein Bedarf für einen neuen 
Grundschulstandort ergibt, gleichwohl der prognostizierte Bedarf gegen Ende des Progno-
sezeitraums ansteigt.  
2.5. Ein Beschluss über eine Erweiterung der dortigen Kapazitäten / einen neuen Schulstandort 
ist von der weiteren Entwicklung abhängig und wird mit dieser Vorlage daher noch nicht 
vorgeschlagen.  
2.6. Der Rat nimmt zur Kenntnis,  
2.6.1. dass die Raumkapazitäten der Michaelschule die Aufnahme von bislang festgeleg-
ten vier Eingangsklassen nicht zulassen. Die Schüler*innenprognose sieht in Gie-
venbeck aktuell keinen Bedarf, der nicht auch im Zusammenhang mit dem „Müns-
ter-Modell-Quartier 1 (MMQ 1) an d er Steinfurter Straße stehen würde. Eine Ent-
scheidung für einen dortigen Grundschulstandort erfolgt zu einem späteren Zeit-
punkt.   
2.6.2. dass die Baumaßnahmen an der Mosaik -Schule (Erweiterung zur 4 -Zügigkeit, 
V/0224/2018/1) zum Ende des Jahres abgeschlossen sein sollen.  
2.7. Der Rat beschließt die Änderung des „ Allgemeinen Rahmens“ für die Michaelschule auf 3 
Eingangsklassen und die Mosaik-Schule auf 4 Eingangsklassen.  
2.8. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass sich aufgrund der verzögerten Bautätigkeit im Baugebiet 
„Albachten-Ost“ kein zusätzlicher Bedarf für eine weitere Grundschule ergibt. Der dortige 
Neubau ist im Sommer 2026 bezugsfertig. 
2.9. Der Rat beschließt den Umzug der Ludgerusschule Albachten in den 3 -zügigen Neubau 
und beauftragt die Verwaltung, ein temporäres Nutzungskonzept für das alte Schulgebäude 
zu erstellen, bis eine Aussage zum langfristigen Bedarf getätigt werden kann.  
 
Prognosebezirk Nord: 
2.10. Der Rat nimmt zur Kenntnis,  
2.10.1. dass die Raumkapazitäten der Grundschule Kinderhaus -West die Aufnahme von 
dauerhaft aktuell festgelegten vier Eingangsklassen nicht zulassen. Die Schü-
ler*innenprognose ist für Kinderhaus rückläufig. 
2.10.2. dass die Baumaßnahmen an der Norbertschule (Erweiterung zur 4 -Zügigkeit, 
V/0705/2018/1) im 1. Quartal 2026 abgeschlossen sein sollen.  
2.11. Aufgrund der prognostizierten Bedarfslage wird die Paul-Schneider-Schule 2-zügig geplant. 
2.12. Der Rat beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob das Vorhaben entweder am bestehenden 
Standort oder alternativ auf einem neuen Grundstück am Wangeroogeweg umgesetzt wer-
den kann. Dabei ist insbesondere die direkte Nachbarschaft zum Förderschulzentrum des 
Landschaftsverbands Westfalen-Lippe zu berücksichtigen. Potenzielle Synergien mit der 
benachbarten Förderschullandschaft sollen im Rahmen der Prüfung einbezogen werden. 
Um mög liche Kooperationsmöglichkeiten auszuloten, sind Gespräche mit dem Land-
schaftsverband aufzunehmen. 
2.13. Der Rat beschließt die Änderung des „Allgemeinen Rahmens“ für die  
Grundschule Kinderhaus-West auf 6 Eingangsklassen, für die Norbertschule auf 8 Ein-
gangsklassen ( jeweils jahrgangsübergreifender Unterricht in den Jahrgangsstufen 1 + 2) 
und für die Paul-Schneider-Schule auf 2 Eingangsklassen festzulegen.  
 
Prognosebezirk Ost: 
2.14. Der Rat stellt die Bedeutung des Schulstandorts in Gelmer fest. Durch evtl. schulorganisa-
torische Maßnahmen soll dieser langfristig gesichert werden.

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V/0191/2025/1 
2.15. Die Verwaltung wird beauftragt, bauliche Maßnahmen aufzeigen, die erforderlich sind, ei-
nen Schulstandort in Gelmer langfristig zu sichern. 
2.16. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die baulichen Maßna hmen an der Margaretenschule 
(Erweiterung zur 3-Zügigkeit, V/0578/2020/1) im Sommer 2026 abgeschlossen sein sollen.  
2.17. Der Rat beschließt die Änderung des „Allgemeinen Rahmens“ für die Margaretenschule auf 
3 Eingangsklassen. 
 
Prognosebezirk Südost: 
2.18. Der Rat nimmt zur Kenntnis,  
2.18.1. dass die Schüler*innenprognose keinen Bedarf für einen weiteren Grundschul-
standort in Wolbeck aufzeigt.  
2.18.2. dass die Erweiterung Grundschule Wolbeck -Nord (V/0552/2023) im Sommer 2025 
abgeschlossen sein wird.  
2.19. Der Rat beschließt un ter Abänderung des Ratsbeschlusses vom 20.09.2023 zur Vorlage 
(V/0385/2023), den Grundschulstandort „am Brandhoveweg“ nicht zu realisieren.  
2.20. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Planungen für eine sich nun abzeichnende Erweite-
rungsmöglichkeit der Nikolaischule Wolbeck zu konkretisieren. Diese Planung erfolgt durch 
die Bauwerke Münster GmbH. Es soll u.a. ein Konzept erstellt werden, wie eine Erweite-
rung auch im laufenden Betrieb erfolgen kann. 
2.21. Der Rat beschließt die Änderung des „Allgemeinen Rahmens“ für d ie Grundschule Wol-
beck-Nord auf 6 Eingangsklassen (jahrgangsübergreifender Unterricht in den Jahrgangs-
stufen 1 + 2). 
 
Prognosebezirk Hiltrup: 
2.22. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass sich gegen Ende des Prognosezeitraums ein erhöhter 
Bedarf an Schulplätzen gerade im östlichen Bereich des Stadtteils abzeichnet. Da eine 
konkretere Aussage zu den zu erwartenden Schüler*innenzahlen aktuell noch nicht möglich 
ist, wird die Verwaltung beauftragt, in der ersten Jahreshälfte des kommenden Jahres die 
Planungen zu konkretisieren.  
2.23. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass  es in Amelsbüren aktuell keinen Bedarf für eine Erweite-
rung der Davertschule zur 4 -Zügigkeit gibt, gleichwohl der prognostizierte Bedarf an den 
Kapazitätsgrenzen liegt.  
2.24. Der Rat beschließt, dass ein Ausbau der Davertschule zur 4 -Zügigkeit bis auf Weiteres 
nicht erfolgt. Stattdessen sind Maßnahmen zur Deckung der qualitativen und quantitativen 
Raumbedarfe unter Berücksichtigung eines 3 -zügigen Schulbetriebs zu prüfen (sog. „3b -
Standort, Ziffer 2.26). Die Davertschule ist hierbei priorisiert einzuplanen.  
 
Beteiligung der Schulen 
2.25. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die von schulorganisatorischen Maßnahmen betroffenen 
Grundschulen, insbesondere bei den Änderungen der Aufnahmekapazitäten gem. § 81 Ab-
satz 2 i.V.m. § 76 SchulG NRW, zu beteiligen sind.  
Die Schulleitungen der betroffenen Schulen haben wurden gebeten, die jeweiligen Schul-
konferenzvoten / Eilbeschlüsse  so bald wie möglich einzuberufen gefasst und die Stel-
lungnahmen bis spätestens zur Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung am 
17.06.2025 einzureichen eingereicht (Anlage 3 dieser Ergänzungsvorlage).

- 4 - 
V/0191/2025/1 
„3b-Standorte“ 
2.26. Die Situation der Grundschulstandorte, die bisher nicht zur bestehenden Zügigkeit gem. 
Musterraumprogramm ausgebaut oder in der Zügigkeit erweitert wurden („3b -Standorte“), 
wird zur Kenntnis genommen. Ebenso werden das weitere Vorgehen und die Priorisierung 
bei der Umsetzung der notwendigen Maßnahmen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf 
ganztägige Förderung für Grundschulkinder zur Kenntnis genommen.  
 
 
3. Ergänzend zur Beschlusslage V/0711/2024, der extrahierte Ergebnisse für die Sekundarstufe be-
reits Ende vergangenen Jahres zu Grunde lagen, beschließt der Rat folgende Maßnahmen für die 
weiterführenden Schulen: 
 
3.1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Planung der baulichen Erweiterung der Realschule im 
Kreuzviertel zur 4 -Zügigkeit einschließlich der energetischen Sanierung und eines weiteren 
Sporthallensegments zu dem Ergebnis geführt hat, dass die Maßnahme unwirtschaftlich ist 
und nicht weiterverfolgt wird. Der Grundsatzbeschluss V/0420/2020 zum Ausbau der Real-
schule zur 4-Zügigkeit wird damit aufgehoben.  
3.2. Der R at beauftragt die Verwaltung, für die Realschule im Kreuzviertel Machbarkeitsstudien 
zur Erweiterung für eine 3- und 4-Zügigkeit jeweils optional als Halbtags- und Ganztagsschu-
le durchzuführen.  
3.3. Der Rat stimmt den zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Realschule im Kreuzvier-
tel erforderlichen vorgezogenen Maßnahmen (Herstellung des Digitalpaktstandards, kleine 
Lehrküche und Werkraum für Inklusion, Herrichtung zusätzlicher Verwaltungsflächen) im Be-
standsgebäude zu.  
 
 
4. Mit der Vorlage „Verfahren zur Erarbeitung eines Schulentwicklungsplans für die Primarstufe und 
die weiterführenden Schulen“ (V/0341/2024) wurde aufbauend auf der Ausgangsvorlage „Hand-
lungsfelder und Prozess in der Schulentwicklungsplanung der weiterführenden Schulen“ (Vorlage 
V/0384/2021/1) das weitere Verfahren beschlossen. Folgende Handlungsfelder sollten dabei be-
trachtet werden:  
 
Anmeldeverfahren 
4.1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung mit der parallel im Beratungsgang befindli-
chen Vorlage „Anmeldeverfahren für die weiterführenden Schulen für das Schuljahr 2026/27“ 
(Vorlage V/0299/2025) den Vorschlag unterbreitet, für das kommende Anmeldeverfahren kein 
vorgezogenes Verfahren für die Gesamtschulen vorzusehen. 
 
Inklusion 
4.2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Anzahl an S chüler*innen mit dem Förderschwerpunkt 
Geistige Entwicklung (GE) in den vergangenen Jahren stark angestiegen ist und die örtlichen 
Förderschulkapazitäten der bischöflichen Papst -Johannes-Schule erschöpft sind (vgl. auch 
V/0243/2025). 
 
4.3. Der Rat beauftragt di e Verwaltung, in Abstimmung mit der Schulaufsicht sowie regionalen 
Trägern und Institutionen ein gemeinsames Konzept zu entwickeln, um für Kinder mit dem 
Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung sowie für Kinder mit intensivpädagogischen Förder-
bedarfen bedarfsentsprechende Beschulungsangebote sowohl im Gemeinsamen Lernen an 
den allgemeinbildenden Schulen als auch in der Förderschule zu gewährleisten.

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V/0191/2025/1 
 
Ganztag: 
4.4. Der Rat nimmt die angestoßenen und aktuell laufenden Handlungsstränge (leitfadengestützte 
Experteninterviews, themenbezogener Workshop mit den Schulform sprecherinnen und -
sprechern, Befragung der einzelnen Schulen durch das Regionale Bildungsnetzwerk) zum 
Thema „Ganztag“ zur Kenntnis. Die Ergebnisse sollen zusammengefasst Anfang 2026 prä-
sentiert werden.  
4.5. Der Antrag „Rückkehr zu G9: Den offenen Ganztag aus-/aufbauen (OGS II)“ (A-R/0076/2018) 
der FDP-Fraktion ist als erledigt zu betrachten.  
 
Sozialindex 
4.6. Der Rat nimmt zur Ke nntnis, dass der eigens entwickelte Sozialindex zur Verteilung der 
Schulsozialarbeit an den münsterschen Schulen auch in der SEP aufgenommen wurde. Wel-
che Steuerungsrelevanz sich daraus zukünftig ergeben kann, gilt es zu erarbeiten.  
 
 
5. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dieser Schulentwicklungsplan mit dem Fokus auf der Primarstu-
fe und den Sekundarstufen I + II nun einem fortlaufenden Monitoring unterliegt und regelmäßig in 
einem Turnus von vier Jahren fortgeschrieben werden soll.  
Eine perspektivische Erweiterung im Sinne einer ganzheitlichen Betrachtung um Bereiche der 
vorschulischen Bildung, die engere Verzahnung mit der Jugendhilfeplanung und die Betrachtung 
der Berufskollegs muss dabei das Ziel sein.

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II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die ggfls. zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen der Machbarkeitsstudien/ Planungsleis-
tungen (Sachenscheidungen Ziffern 2.9, 2.12, 2.15 und 2.20) können noch nicht konkret beziffert 
werden und sind anteilig aus den bei der Maßnahme 4720 „Planungskosten Erweiteru ng Schulge-
bäude“ wie folgt im Haushaltsplan 2025 veranschlagten Mitteln zu finanzieren: 
 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Ansatz 
€ 
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen    
Investitionsmaßnahme 4720 Planungskosten Erw. Schulgebäude    
Auszahlungen für Baumaßnahmen 2025 6.242.980 
 2026 5.000.000 
 
 
Die Sachentscheidungen zur Realschule im Kreuzviertel zu Ziffer 3.2 (Machbarkeitsstudien) und Ziffer 
3.3 (Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitssituation) sind aus den bei der Maßnahme 5080 „Erw. 
Realschule im Kreuzviertel“ wie folgt im Haushaltsplan 2025 veranschlagten Mitteln zu finanzieren: 
 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Ansatz 
€ 
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen    
Investitionsmaßnahme 5080 Erw. Realschule im Kreuzviertel   
Auszahlungen für Baumaßnahmen 2025 770.000 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen zu Ziffer 2.20 (Planungskosten) sind wie folgt zu 
finanzieren: 
 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen    
Investitionsmaßnahme 4620 Erw. Nikolaischule Wolbeck    
Auszahlungen für Baumaßnahmen 2025 700.000 
 2026 920.000 
Summe aller Auszahlungen   1.620.000 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2025 bei der o. g. Maß-
nahme nicht veranschlagt. Die in 2025 erforderlichen Ermächtigungen in Höhe von 700.000 € werden 
im Rahmen der flexiblen Haushaltsführung im investiven Budget des Dezernates für Bildung, Jugend, 
Familie und Sport aufgefangen. 
Die in 2026 erforderlichen Ermächtigungen werden ebenfalls im investiven Budget des Dezernates für 
Bildung, Jugend, Familie und Sport kompensiert.

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V/0191/2025/1 
 
Begründung: 
 
 
Zu 2.13. Prognosebezirk Nord – Änderung des „Allgemeinen Rahmens“: 
 
Durch den jahrgangsübergreifenden Unterricht in den Jahrgangsstufe 1 + 2 an der Grundschule Kin-
derhaus-West, soll die Anzahl der Eingangsklassen von 8 auf 6 Eingangsklassen geändert werden 
(bisherige Angabe ohne Berücksichtigung des jahrgangsübergreifenden Unterrichts).  Die dadurch 
notwendige überarbeitete Fassung der Anlage 2 ist dieser Ergänzungsvorlage beigefügt. 
 
 
 
Zu 2.25. Beteiligung der Schulen 
 
Die Schulleitungen der von der Änderung der Aufnahmekapazität gem. § 81 Absatz 2 i.V.m. § 76 
SchulG NRW betroffenen jeweiligen Schulen wurden gebeten, Stellungnahmen der Schulkonferenzen 
abzugeben. Diese liegen nun vor und sind in Anlage 3 dieser Vorlage beigefügt. 
 
Dabei haben acht der neun betroffenen Schulkonferenzen / Eilausschüsse der jeweiligen schulorga-
nisatorischen Maßnahme zugestimmt. 
 
Die Paul-Schneider-Schule votierte negativ. In der Begründung der Schulkonferenz sind die bisherige 
und zukünftige Entwicklung der Schüler*innenzahl, die geographische Lage und der Sanierungsstau 
aufgeführt.  
Der aktuelle Schulentwicklungsplan beleuchtet den Prognosebezirk Nord, hier den Bereich Kinder-
haus, unter Kapitel 4.3.1, Seite 94 ff.). Wie in der Begründung aufgeführt, stieg die Zahl der Schü-
ler*innen an den öffentlichen Grundschulen in Münster -Nord analog zur Zahl der wohnberechtigten 
Bevölkerung dieser Alterskohorte kontinuierlich und fast linear an.  
Allerdings wird künftig für diesen Prognosebezirk ein Rückgang der Schüler*innenzahl erwartet (An-
lage 1, Abbildung 4-29, Seite 96). Da der Vergleich der Schülerprognose mit den vorhandenen und 
geplanten Schulplätzen zeigt, dass der Schulplatz langfristig auskömmlich ist (Anlage 1, Seite 97), 
soll die Paul-Schneider-Schule 2-zügig geplant werden.  
Die Datengrundlage bildet hier eine Schülerprognose auf Basis der kleinräumige Bevölkerungsprog-
nose 2023 bis 2033, die die aufgeführten Bautätigkeiten und Wanderungsbewegungen innerhalb des 
Stadtgebietes berücksichtigt.       
Die von der Schulkonferenz thematisierte bauliche Situation der Paul -Schneider-Schule ist bekannt. 
Der Beschlusspunkt 2.12 unterstreicht die Absicht, eine Perspektive durch bauliche Maßnahmen im 
Bestand oder einen Neubau umzusetzen. Dies ist jedoch kein Argument gegen die nachweislich be-
darfsorientierte Senkung der Zügigkeiten. Sie schafft im Gegenteil Entlastung im aktuellen Bestand 
durch eine Reduzierung der Unterrichtsgruppen.       
 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
 
 Anlage A

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V/0191/2025/1 
 Anlage 1: Schulentwicklungsplanung in der Stadt Münster - 
  Entwicklungen in der Primarstufe und Sekundarstufe I und II bis 2033/34 
  (digital abrufbar im Ratsinformationssystem als Anlage der Vorlage) 
 Anlage 2: Allgemeiner Rahmen zur Aufnahme von Schülerinnen und Schülern 
in die städtischen Schulen (vgl. § 46 Schulgesetz NRW) 
 Anlage 3: Stellungnahme der Schulen zur Änderung des Allgemeinen Rahmens

Anlage 3 Stellungnahme der Schulen

13497 Zeichen

Bo d e ls c h w in g h ­ 
sc h u le 
Münster, 02.06.2025 
Konferenzbeschluss laut Eilkommission vom 02.06.2025 zur Vorlage in der 
Schulkonferenz am 16.06.2025 
Zur Vorlage der Ratssitzung der Stadt Münster „Schulentwicklungsplanung 2025" im 
Rahmen der Schulgrößenerweiterung der Bodelschwinghschule wurde folgendes 
vereinbart: 
Die Schulkonferenz (Eilkommission im Auftrag) empfiehlt eine Erhöhung auf 
3 Schuleingangsklassen ab dem Schuljahr 2026-2027 für die Bodelschwinghschule 
Münster! 
Vertreterinnen der Eilkommission - Frau S. mann (Mitglied des Kollegiums 
Herr J. Kleinen (Schulpflegschaftsvorsitzender) 
Gesehen: (2u_htttJJf _ _ Schulleitung 
Gutenbergstr. 14, 48145 Münster, 0251137 44 11, bodelschwingh@stadt-muenster.de

Margaretenschule • Laerer Landweg 153 • 48155 Münster 
 
 
 
Eilausschuss der Schulkonferenz 
 
 
Betrifft: Änderung des „Allgemeinen Rahmens“ für die Margaretenschule auf 3 Eingangsklassen 
Datum, Ort: 23. Mai 2025, Margaretenschule, Schulleiterbüro, 12.15 Uhr 
 
Votum: 
 „Der Eilausschuss der Schulkonferenz bestätigt einstimmig das Votum für die „Änderung des „Allgemeinen 
Rahmens“ für die Margaretenschule auf 3 Eingangsklassen“ zum Schuljahr 2026/27. 
 
 
 
Entscheidungsträger: 
Eva Hardt (Schulleiteirn), Katrin Paal (Vertreterin der Lehrkräftekonferenz), Frau Tumbrink und Frau 
Strobelt (Schulpflegschaftsvorsitzende)

städt. kath. Grundschule 
Appelbreistiege 40, 48149 Münster 
michaelschule@stadt-muenster.de 
Telefon: 0251-20382910 
amtl. Schul.-Nr.: 119910 
Münster, 02.06.2025 
Stadt Münster 
Amt für Schule und Weiterbildung 
Schulentwicklungsplanung 
Stephan Zurfähr 
Höfflingerweg 1 (R.203) 
48153 Münster 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Am Montag, dem 2. Juni 2025, wurde eine Eilkonferenz der Schulkonferenz der Michaelschule ein-
berufen. 
 
Im Rahmen der Beschlussfassung wurde die 3-Zügigkeit der Michaelschule für das Schuljahr 
2026/27 beschlossen. Die Bildung von drei Eingangsklassen ist vorgesehen. 
 
Nachstehend ist ein Auszug aus dem Protokoll der Eilkonferenz angefügt. 
 
Die Schulkonferenz der Michaelschule hat der Entscheidung über die Festlegung einer Dreizügigkeit 
für die Michaelschule mit Beginn des Schuljahres 2026/27 einstimmig zugestimmt. 
 
 
 
Münster, 02.06.2025   _____________________________ 
     Schulleitung, Marc Voges

Protokoll Schulkonferenz 
Datum: 04.06.2025 
Uhrzeit: 19.00 – 20.00Uhr 
Protokollant*in: Insa Uysal (Schulleitung) 
Anwesende: siehe Teilnehmerliste 
 
1) Begrüßung 
Frau Cramer und Frau Uysal begrüßen und eröffnen die Schulkonferenz. 
 
2) Neue Struktur der Lernzeit 
Frau Cramer stellt das Modell der neuen Lernzeit dar. Hierüber entscheidet die LK am 
26.06.25. Der Schulkonferenz dient die Vorstellung zur Information und Transparenz. 
Verständnisfragen und e in Meinung sbild werden beantwortet bzw. eingeholt. Die 
Rückmeldung ist einstimmig positiv (siehe Anhang NEUE LERNZEIT). 
 
3) Neue Häuser- und Klassennamen 
Frau Uysal stellt die neuen Häuser- und Klassennamen vor, die ab dem kommenden 
Schuljahr 2025/26 gelten. Die Entscheidungsfindung  verlief demokratisch im Team . 
Der Schulkonferenz dient die Vorstellung zur Information und Transparenz. 
 
4) Startchancenprogramm 
Die Norbertschule nimmt ab dem kommenden Schuljahr 2 025/26 am bu ndes- und 
landesfinanzierten Programm Startchancen teil. Investitionen für Lehr- und 
Lernmaterialien, räuml iche Ausstattung sowie Personal  können für die Bereiche 
Deutsch, Mathematik und Emotionale und Soziale Entwicklung getätigt werden. Drei 
Arbeitsgruppen wurden für die drei Bereiche eingerichtet. 
 
5) Eröffnung achte Eingangsklasse – Beschluss 
Die Norbertschule beabsichtigt die Eröffnung einer achten Eingangsklasse im 
jahrgangsübergreifenden Lernen. Die Anmeldezahl liegt bei 76 Neuaufnahmen. Diese 
entsprechen dem Erfordernis einer weiteren Klasse. Die Stadt Münster hat als 
Schulträger der Bildung einer achten Eingangsklasse zugest immt. Für den 
anstehenden Ratsbeschluss wird das Votum der Schulkonferenz eingeholt. 
Abstimmung: 9 Stimmen pro -> einstimmig 
  0 Stimmen contra 
  0 Stimmen neutral

Votum für den Erhalt der 3-zügigen Grundschule und den 
notwendigen Neubau 
 
An den Rat der Stadt Münster 
 
Die Schulkonferenz der Paul-Schneider-Schule hat am 5.6.25. nach intensiver 
Diskussion und Abwägung aller relevanten Gesichtspunkte, einstimmig beschlossen, 
die Änderung des „Allgemeinen Rahmens“ abzulehnen, der die Festlegung der Paul-
Schneider-Schule auf lediglich 2 Eingangsklassen vorsieht.  
Wir bitten Sie, unserem Blickwinkel auf folgende Aspekte nachzuvollziehen, mit den 
wir unseren Standpunkt begründen und nachvollziehbar machen: 
 Daten aus der aktuellen Schulstatistik 
 Kinderhaus ist als Randbezirk ein wachsender Stadtteil 
 Zuzug aufgrund von Flucht, Migration 
 Sanierungsstau - von der Stadt selbst festgestellte Mängel konnten bisher nicht 
befriedigend gelöst werden  
 § 78 Absatz 4 Schulgesetz NRW (SchulG NRW) 
 Ratsbeschluss V/0588/2014, schulpolitische Leitlinie, die der Stadt Münster als 
verantwortliche Schulträgerin dient  
In Anbetracht dessen ist es bedarfsgerecht, den 3-zügigen Betrieb der Paul-
Schneider-Schule zu sichern und den erforderlichen Neubau voranzutreiben. 
 
Die Daten aus der Schulstatistik für das Schuljahr 2024/25 zeigen, dass die 
Entwicklung in Kinderhaus nicht rückläufig ist. Die Stadt Münster hat in den letzten 
Jahren einen kontinuierlichen Anstieg der Schülerzahlen verzeichnet, und die 
Prognosen deuten darauf hin, dass dieser Trend sich fortsetzen wird.  
Im Stadtbezirk Nord stiegen die Zahlen seit 20/21 kontinuierlich an, von 1384 auf 
1466 Schüler*innen gesamt (vgl. Amtliche Schuldaten 2024/25). 
Für die PSS blieben die Zahlen in den Jahren 20/21 bis 23/24 nahezu konstant. Ein 
leichter Rückgang erstmalig 24/25, der keinen Trend abzeichnet und sicherlich 
keinen Rückschluss auf einen dauerhaften, langanhaltenden Rückgang zulässt.  
Die für die Stadt Münster erstellte Prognose bis 2033 von Dr. Anna M. Makles stellt 
einen leichten Rückgang in Aussicht, insofern, dass im Jahr 2030 das Niveau von 
2014 erreicht ist. In dieser Zeit war die PSS als 3-zügige Schule stets ausgelastet und 
es ist erwartbar, dass dies bis zum Ende des Prognosezeitraumes so bleiben wird. 
Hinzu kommt, dass die Auslastung der OGS an unserer Schule bei 97,5 % liegt, der 
höchsten Auslastung im gesamten Stadtbezirk Nord. 
 
Die derzeitigen Baugebiete im Zentrum von Kinderhaus, wie das Baugebiet 
„Kinderhaus – Langebusch/Westhoffstraße“, aber auch z.B  am Johann Krane-Weg 
ziehen neue Familien an, was das Wachstum um und in Kinderhaus weiter 
begünstigt. Es ist damit zu rechnen, dass auch Familien, die nicht direkt in 
Kinderhaus wohnen, ihre Kinder anmelden.  
Gleichzeitig wird der Wohnraum in Münster teurer und die Erschwinglichkeit sinkt, 
was vor allem kinderreiche Familien dazu bringt, in die Randbezirke zu ziehen.

Deshalb ist auch in Zukunft mit einem kontinuierlichen Zuzug von Familien zu 
rechnen, nicht zuletzt aufgrund von Migration und Flucht aus Kriegsgebieten. 
Kinderhaus bleibt weiterhin ein wachsender Stadtteil am Rand Münsters und bietet 
besondere Herausforderungen und Chancen. 
 
Gemäß § 78 Absatz 4 Schulgesetz NRW (SchulG NRW) obliegt es der Stadt Münster 
als Schulträgerin, bedarfsgerechte schulische Angebote bereitzustellen. Die 
vorgesehene Neugestaltung der Schulentwicklungsplanung muss die anstehende 
Schülerzahlentwicklung berücksichtigen. Es ist entscheidend, frühzeitig 
Handlungsbedarfe zu erkennen, um den steigenden Anforderungen durch 
organisatorische Maßnahmen gerecht zu werden. Eine zukunftsfähige Planung, die 
die Raum- und Geländeplanung umfasst, sollte in dem Sinne bedarfsgerecht sein, 
dass mit der zukünftigen Situation eine deutliche Verbesserung anstelle der 
Orientierung am Minimum angestrebt wird. Bei den wachsenden Anforderungen an 
den Vor- und Nachmittagsbereich einer Schule sollte Zügigkeit nicht baulich limitiert 
sein. 
Die seit langem bestehende mangelhafte Situation ist nicht bedarfsgerecht. 
Gerne laden wir Sie ein, sich von diesem Zustand selber zu überzeugen. 
Seit Jahren wird die Paul-Schneider-Schule als 3b Standort klassifiziert. Unter 
anderem deshalb, weil die Mittagessenssituation untragbar ist und das schon war, 
als die Schule noch 2,5-zügig war. Es wurden vielfältige Lösungen geprüft und 
verworfen. Die angedachte Küchenertüchtigung verbessert die Situation geringfügig, 
bleibt aber bei weitem unter einem heutigen Standard. 
Für die von der Stadt selbst festgestellten Mängel gibt es im vorhandenen Bau keine 
Lösung. 
Das aktuelle Lernumfeld zeigt sich als kaum tragfähig und führt zu hoher Belastung 
der Schüler*innen. Schule kann in dieser Form den veränderten Anforderungen nicht 
gerecht werden. Unsere aktuellen Rahmenbedingungen schränken Kinder in ihren 
Möglichkeiten ein, ihr individuelles Bildungspotential auszuschöpfen und einen von 
sozialer Herkunft unabhängigen optimalen Bildungsabschluss zu erreichen. Doch 
eben dies formuliert die Stadt Münster als verantwortliche Schulträgerin als 
schulpolitische Leitlinie handlungsleitend und rahmensetzend (vgl. Ratsbeschluss 
V/0588/2014). 
Die Erfahrungen des letzten Schuljahres, in dem nicht genügend Anmeldungen für 
drei Eingangsklassen vorlagen und deshalb zwei (aus pädagogischer Sicht deutlich zu 
große) Klassen gebildet werden mussten, führten in keinem Fall zu einer 
Verbesserung der Situation.  
Angemessene Klassengrößen sind unumgänglich, um den Bedürfnissen aller Kinder 
besser gerecht werden zu können. Denn als Schule des gemeinsamen Lernens wollen 
wir am Prinzip der Inklusion festhalten. 
 
Die Positionierung Münsters als Bildungs- und Wissenschaftsstadt verlangt ein 
Schulangebot, das in der Lage ist, individuelle Bildungspotenziale zu fördern und 
einen optimalen Bildungsabschluss unabhängig von sozialer Herkunft zu 
ermöglichen. Die Notwendigkeit zur Bereitstellung eines flexiblen Raums, der sowohl 
den inklusiven Anforderungen als auch den verschiedenen Bedürfnissen der Schüler 
gerecht wird, ist unbedingt erforderlich. Unsere aktuellen Räumlichkeiten bieten

keine Möglichkeiten für inklusive Angebote, heilpädagogische Angebote, Angebote 
der Schulsozialarbeit, Differenzierungsangebote in kleineren Gruppen, 
Förderbänder, Elterngespräche oder Teamarbeit. Die Raumsituation für 
Elterngespräche ist völlig ungenügend, da wir keinen(!) geschützten Raum anbieten 
können.  
 
Eine Festlegung auf nur zwei Eingangsklassen (am gleichgen Ort) würde nicht nur die 
bereits kritische Situation erhalten und weiter verschärfen, sondern auch die 
Möglichkeit einer flexiblen Reaktion auf die Klassengrößen einschränken.  
Verbleiben Kinder in der Schuleingangsphase, muss dies auch schulorganisatorisch 
möglich sein. Bei einer geplanten 2-Zügigkeit sehen wir dies als stark gefährdet. Die 
Festlegung auf zwei Eingangsklasen würde mit einer zu hohen Klassenstärke 
korrespondieren. 
Unsere Schule ist zurzeit mit einem Sozialindex von 5 eingestuft. Weitere 
Grundschulen im Stadtteil mit höherem Sozialindex wurden in der Vergangenheit 
bereits vom Schulträger unterstützt. 
 
In diesem Sinne tritt die Schulkonferenz der Paul-Schneider-Schule entschieden für 
den Erhalt der 3-Zügigkeit und den dringend notwendigen Neubau ein. Nur so kann 
die Paul-Schneider-Schule auch zukünftig als ein Ort des gemeinschaftlichen und 
erfolgreichen Lernens bestehen bleiben. 
 
Wir bitten den Rat der Stadt Münster, dieser Argumentation Rechnung zu tragen 
und die notwendigen Schritte zur Sicherstellung der 3-zügigen Struktur und des 
erforderlichen Neubaus zu unterstützen. 
 
Für die Schulkonferenz der Paul-Schneider-Schule,   
 
 
Uwe Meyer 
Schulleiter

Von: Martina Wenger <WengerM@stadt-muenster.de>  
Gesendet: Mittwoch, 25. Juni 2025 09:13 
An: Stephan Zurfähr <Zurfaehr@stadt-muenster.de> 
Betreff: AW: Änderung des Allgemeinen Rahmens 
 
Hallo Herr Zurfähr,  
 
unsere ad-hoc Schulkonferenz hat stattgefunden. Die Schulkonferenz stimmt der schulorganisato-
rischen Maßnahme zu, dass im „ Allgemeinen Rahmen zur Aufnahme von Schülerinnen und Schü-
lern an die städtischen Schulen (vgl. § 46 Abs.1 und 3 Schulgesetz NRW) für die Thomas-Morus-
Schule auf 4 Eingangsklassen geändert wird.  
 
Mit freundlichen Grüßen 
Martina Wenger

Gemeinschaftsgrundschule Wolbeck-Nord 
Grenkuhlenweg 21 · 48167 Münster 
Fon: 02506/303830 
KroegerCh@stadt-muenster.de 
www.grundschule-wolbeck-nord.de 
 
 
Gemeinschaftsgrundschule· Grenkuhlenweg 21  48167 Münster 
 
 
Auszug aus dem Protokoll der Schulkonferenz am 11.06.2025 
 
TOP 2: Änderung des „Allgemeinen Rahmens“ für die Grundschule Wolbeck- 
   Nord  
- Vorstellung des Auszugs der Vorlage „Schulentwicklungsplanung 2025“  
- Einholung des Votums der Schulkonferenz 
Frau Kröger stellt die schulorganisatorische Maßnahme, den „Allgemeinen Rahmen “ für 
die Grundschule Wolbeck-Nord auf 6 Eingangsklassen (jahrgangsübergreifender Unter-
richt in den Jahrgangsstufen 1 & 2) im Rahmen der Schulentwicklungsplanung 2025 zu 
ändern, vor.  (Mail von Herrn Stephan Zurfähr vom 23.05.2025) 
 
Votum der Schulkonferenz: Einstimmiges Votum  
zur Änderung des „Allgemeinen Rahmens“ für die Grundschule Wolbeck -Nord auf 6 
Eingangsklassen (jahrgangsübergreifender Unterricht in den Jahrgangsstufen 1 & 2) 
Votum der Schulkonferenz  soll vorliegen bis zum:  17.06.2025 (Sitzung des A usschus-
ses für Schule und Weiterbildung) 
Sitzung des Rates findet statt am: 25.06.2025 
 
    
 
 Christiane Kröger 
 Schulleiterin

Anlage 2 Allgemeiner Rahmen

8087 Zeichen

1 
    
Sicherung des geordneten Schulbetriebs für die städtischen Schulen 
 
Allgemeiner Rahmen zur Aufnahme von Schülerinnen und Schülern 
in die städtischen Schulen (vgl. § 46 Schulgesetz NRW),  
zuletzt geändert am 02.07.2025  
(vgl. öffentliche Beschlussvorlage an den Rat Nr. V/0191/2025) 
 
Der Rat der Stadt Münster hat den folgenden „Allgemeinen Rahmen zur Aufnahme von 
Schülerinnen und Schülern in die städtischen Schulen (vgl. § 46 Schulgesetz NRW)“ be-
schlossen. 
 
Der geordnete Schulbetrieb für die städtischen Schulen ist durch folgende Maßnahmen zu 
sichern: 
 
1.  Grundschulen 
 
1.1  Die Aufnahmekapazitäten der städtischen Grundschulen werden unter Berücksichti-
gung des vom für das Schulwesen zuständigen Ministerium festgelegten jeweils 
gültigen Klassenfrequenzhöchstwertes (Höchstwert der Bandbreite) wie folgt festge-
legt: 
 
Stadtbezirk Mitte, Teilbereich Altstadt   Zahl der Eingangsklassen 
Martinischule       2 
Aegidii-Ludgeri-Schule  1 zzgl. eine jahrgangsübergreifende    
    Montessori-Klasse für die Jahr-  
    gänge 1 bis 4 
Stadtbezirk Mitte, Teilbereich Innenstadtring 
Kreuzschule        3  
Martin-Luther-Schule      2 
Bodelschwinghschule      2 3 
Overbergschule1)      4 
Johannisschule      2  
 
Stadtbezirk Mitte, Teilbereich Süd 
Hermannschule1)      4 
Dietrich-Bonhoeffer-Schule     2 
Matthias-Claudius-Schule      3 
Gottfried-von-Cappenberg-Schule    3 
 
Stadtbezirk Mitte, Teilbereich Nordost 
Dreifaltigkeitsschule1)      6 
Thomas-Morus-Schule      3 4 
Pötterhoekschule       2 
Mauritzschule       3   
 
Stadtbezirk West        
Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge  3 
Wartburgschule1)      8 
Michaelschule       4 3 
Mosaik-Schule       3 4 
Theresienschule       2 
Marienschule Roxel      4 
Peter-Wust-Schule       3 
Ludgerusschule Albachten     3

2 
 
Stadtbezirk Nord      Zahl der Eingangsklassen 
Grundschule Sprakel1)     2 
Paul-Schneider-Schule      3 2 
Grundschule am Kinderbach     2 
Grundschule Kinderhaus-West1)     8 6 
Melanchthonschule1), 2)     5 
Norbertschule1)       6 8 
 
Stadtbezirk Ost 
Astrid Lindgren-Schule Gelmer1)     3 
Matthias-Claudius-Schule Handorf    2 
Kardinal-von-Galen-Schule Handorf    2 
Pleisterschule       2 
Margaretenschule       2 3 
 
Stadtbezirk Südost 
Städtische Grundschule York    4 
Idaschule         
- im Schuljahr 2024/25     5 
- in den Schuljahren 2025/26 und 2026/27  3 
- ab dem Schuljahr 2027/28    4 
Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Angelmodde  3 
Eichendorffschule Angelmodde     3 
Nikolaischule Wolbeck      3 
Städtische Grundschule Wolbeck-Nord1)  4 6 
 
Stadtbezirk Hiltrup 
Marienschule Hiltrup      2 
Clemensschule Hiltrup1)      4 
Paul-Gerhardt-Schule Hiltrup     2 
Ludgerusschule Hiltrup      4 
Grundschule Loevelingloh     1 
Davertschule Amelsbüren      3   
 
1.2 Die mit § 6 a „Klassenbildung an Grundschulen“ Absatz 1 Satz 1 der Verordnung 
zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz getroffene Regelung zur Bildung von 
Eingangsklassen bezieht sich sowohl auf jahrgangsbezogenen als auch auf jahr-
gangsübergreifenden Unterricht. Wird der Unterricht an einer Schule jahrgangs-
übergreifend erteilt, gelten somit alle Klassen, in denen Schulanfänger jahrgangs-
übergreifend unterrichtet werden, als Eingangsklassen. Diese Bestimmung wurde 
bei der Festlegung der Anzahl der Eingangsklassen berücksichtigt. 
 
1.3  In begründeten Ausnahmefällen kann in einzelnen Schuljahren mit Zustimmung des 
Schulträgers und in Abstimmung mit der Unteren Schulaufsicht auf Antrag eine wei-
tere Klasse gebildet werden. Dies muss im Gebäudebestand organisiert werden 
und darf nicht zu Raumansprüchen gegenüber dem Schulträger führen (keine bauli-
chen Erweiterungen). 
 
 
 
1) Der Unterricht in den Jahrgängen 1 und 2 wird jahrgangsübergreifend erteilt. 
2) Die Anzahl der in die Eingangsklassen der Melanchthonschule aufzunehmenden Schülerin-
nen und Schüler ist abweichend von dem für das Schulwesen zuständigen Ministerium fest-
gelegten Klassenfrequenzhöchstwert auf 22 je Klasse begrenzt.

3 
 
 
2.  Weiterführende Schulen und Schulversuch PRIMUS 
 
2.1  Hauptschulen 
 
Die Aufnahmekapazität der städtischen Hauptschulen wird unter Berücksichtigung 
des vom für das Schulwesen zuständigen Ministerium festgelegten jeweils gültigen 
Klassenfrequenzhöchstwertes (Höchstwert der Bandbreite) wie folgt festgelegt: 
 
Hauptschulen       Zahl der Eingangsklassen 
Hauptschule Coerde          2 
Hauptschule Hiltrup        3 
Hauptschule Wolbeck        2 
Waldschule Kinderhaus        2 
  9 
 
2.2  Realschulen 
 
Die Aufnahmekapazität der städtischen Realschulen wird unter Berücksichtigung 
des vom für das Schulwesen zuständigen Ministerium festgelegten jeweils gültigen 
Klassenfrequenzhöchstwertes (Höchstwert der Bandbreite) wie folgt festgelegt: 
 
Realschulen       Zahl der Eingangsklassen 
Erich-Klausener-Schule     4 
Erna-de-Vries-Realschule    3 
Geschwister-Scholl-Realschule     3 
Johannes-Gutenberg-Realschule Hiltrup     4 
Realschule im Kreuzviertel     3 
Realschule Wolbeck     3 
   20 
  
2.3  Gymnasien 
 
Die Aufnahmekapazität der städtischen Gymnasien wird unter Berücksichtigung des 
vom für das Schulwesen zuständigen Ministerium festgelegten jeweils gültigen 
Klassenfrequenzhöchstwertes (Höchstwert der Bandbreite) wie folgt festgelegt: 
 
Gymnasien        Zahl der Eingangsklassen 
 
Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium     5 
Freiherr-vom-Stein-Gymnasium       5 
Geschwister-Scholl-Gymnasium       4 
Gymnasium Paulinum        4 
Gymnasium Wolbeck        4 
Immanuel-Kant-Gymnasium       4 
Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasium      3 
Pascal-Gymnasium        5 
Ratsgymnasium         4 
Schillergymnasium         4 
Wilhelm-Hittorf-Gymnasium       4     
                46

4 
2.4 Gesamtschulen 
 
Die Aufnahmekapazität der städtischen Gesamtschulen wird unter Berücksichtigung 
des vom für das Schulwesen zuständigen Ministerium festgelegten jeweils gültigen 
Klassenfrequenzhöchstwertes (Höchstwert der Bandbreite) wie folgt festgelegt: 
 
Gesamtschulen      Zahl der Eingangsklassen 
 
 Städtische Gesamtschule Münster-Mitte    4 
 Mathilde-Anneke-Gesamtschule      6 
 Städtische Gesamtschule Münster-West    4 
         14 
 
2.5 Schulversuch PRIMUS  
 
Schulversuch zur Erprobung des Zusammenschlusses von Schulen der PRIMar-
stufe Und der Sekundarstufe 
 
Die Aufnahmekapazität der städtischen PRIMUS-Schule wird unter Berücksichti-
gung des vom für das Schulwesen zuständigen Ministerium festgelegten jeweils 
gültigen Klassenfrequenzhöchstwertes (Höchstwert der Bandbreite) wie folgt festge-
legt.  Es gelten die Klassenfrequenzrichtwerte und Bandbreiten der Grundschule 
(Eckpunkte Schulversuch PRIMUS, Ministerium für Schule und Weiterbildung des 
Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 28.06.2012). 
 
 PRIMUS-Schule      Zahl der Eingangsklassen 
 
 PRIMUS-Schule Münster 
 Primarstufe       2 
 Sekundarstufe I      2 
  
2.6  Unterhalb der vom für das Schulwesen zuständigen Ministerium zur Klassenbildung 
festgelegten jeweils gültigen Bandbreite werden Eingangsklassen nicht gebildet. 
 
2.7  Den städtischen weiterführenden Schulen, die nach dem Ergebnis der Anmeldungen 
keine Eingangsklassen entsprechend der Mindestzügigkeit bilden können, wird im 
Anschluss an die Anmeldefrist eine Karenzzeit zur Entgegennahme weiterer Anmel-
dungen von 2 Monaten eingeräumt. 
 
2.8  Soweit einzelne weiterführende Schulen trotz vollständiger Ausschöpfung der unter 
den in Ziffern 2.1 bis 2.6 genannten Zügigkeiten eine weitere Eingangsklasse bilden 
müssen, wird dies in besonderen Ausnahmefällen in enger Abstimmung mit dem 
Schulträger – ggf. unter Inanspruchnahme freier Raumkapazitäten eng benachbarter 
Schulen – zugelassen. 
 
Anmerkung: 
 
In jedem Fall muss sichergestellt sein, dass die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern 
entsprechend den festgelegten Zügigkeiten nicht zu Raumansprüchen bei der aufnehmen-
den Schule führt.  
 
Innerhalb von Schulzentren gilt, dass die von den Schulen genannten Aufnahmekapazitä-
ten nicht zu Raumeinschränkungen bei anderen Schulen führen dürfen.

Beratungsverlauf (3)

01.07.2025 Sportausschuss
TOP 4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
02.07.2025 Hauptausschuss
TOP 29 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
02.07.2025 Rat
TOP 30 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (14)

  • Steinfurter Straße
  • Gutenbergstraße 14
  • Wangeroogeweg
  • Brandhoveweg
  • Schulplatz
  • Laerer Landweg 153
  • Höfflingerweg 1
  • Johann-Krane-Weg
  • Grenkuhlenweg 21
  • Appelbreistiege 40
  • Westhoffstraße
  • Loevelingloh 1
  • Kinderhaus 2
  • Langebusch

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0191/2025/1
Typ
Vorlagen
Datum
26.06.2025
Erstellt
26.06.2025 14:22