2014/0194
Neuausstattung und Möblierung des Hauptgebäudes der Mornewegschule und des Interimsgebäudes Hermannstraße 47
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2014/0194
3045 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
21.05.2014
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt: Schulamt
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Ja
Nein
Internetfähig
Verteiler:
Vorlage-Nr. 2014/0194
Magistratsbeschluss-Nr.
Produkt-Nr.: 218010
Kostenstelle: 040-019-1000 Investitionsnummer: Neue Investitionsnummer
Kostenträger: 2180-11 Sachkonto: 0890010
Betreff: Neuausstattung und Möblierung des Hauptgebäudes der Mornewegschule und des
Interimsgebäudes Hermannstraße 47
Vorlage vom: 12.05.2014
Beschlussvorschlag :
1. Der Neuausstattung und Möblierung nach Gesamtsanierung des Hauptgebäudes der
Mornewegschule und des Interimsgebäudes Hermannstraße 47 wird zugestimmt.
Im Rahmen des Finanzhaushaltes 2015 werden 87.500,00 € unter der Kostenstelle
040-019-1000 bereitgestellt.
2. Die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung ist einzuholen.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 12. Mai 2014
Aufgrund § 158 des Hessischen Schulgesetzes sind die Schulträger verpflichtet, die
Schulgebäude und die Schulanlagen mit den notwendigen Einrichtungen und pädagogischen
Ausstattungen auszustatten.
Der Magistrat hat der Gesamtsanierung des Hauptgebäudes der Mornewegschule und der
Unterbringung einzelner Jahrgangsstufen im Interimsgebäude Hermannstraße 47 mit einer
Baukostensumme in Höhe von 875.000,00 € zugestimmt (Magistratsbeschluss-Nr. 23 /
Vorlage-Nr. 2013/0421).
Bisher wurden auch Beschaffungen von beweglichen Gegenständen im Rahmen von
Baumaßnahmen aus Mitteln des Eigenbetriebes Immobilienmanagement (IDA) finanziert.
Aufgrund der kaufmännischen Buchführung wurde diese Verfahrensweise geändert, da nur
fest mit dem Gebäude verbundene Inventargegenstände im Wirtschaftsplan von IDA
finanziert und abgeschrieben werden können.
Daher sind die beweglichen Ausstattungsgegenstände im Kernhaushalt zu etatisieren und
abzuschreiben.
Erfahrungsgemäß entstehen Kosten in Höhe von ca. 10 % der Baukostensumme für die
Anschaffung von Ausstattungsgegenständen.
Daher werden für die Neuausstattung und Möblierung des Hauptgebäudes der Morneweg-
schule und des Interimsgebäudes Hermannstraße 47 rd. 87.500,00 € erforderlich.
Allein für die Ausstattung des Biologieraumes mit Fachraummobiliar entstehen Kosten von
rund 12.000,00 €.
Wir bitten um Bereitstellung der erforderlichen Mittel in Höhe von 87.500,00 € im
Finanzhaushalt 2015.
Darmstadt, 12. Mai 2014
40 I Sm/cs
Dezernat II Dezernat IV
Rafael Reißer André Schellenberg
Bürgermeister Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (4)
Orte (1)
- Hermannstraße 47
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2014/0194
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 12.05.2014
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00