Mandari Insight

2014/0194

Neuausstattung und Möblierung des Hauptgebäudes der Mornewegschule und des Interimsgebäudes Hermannstraße 47

Magistratsvorlage 12.05.2014

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

2014/0194

63.0 KB · application/pdf

Ansehen

2014/0194

3045 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
21.05.2014 
an den Magistrat 
 
  zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor  
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat II  an die Stadtverordnetenversammlung 
 
  OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
 
Amt: Schulamt 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2014/0194 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
Produkt-Nr.:  218010 
Kostenstelle:  040-019-1000 Investitionsnummer:  Neue Investitionsnummer 
Kostenträger:  2180-11 Sachkonto:  0890010 
 
Betreff: Neuausstattung und Möblierung des Hauptgebäudes der Mornewegschule und des 
Interimsgebäudes Hermannstraße 47 
 
Vorlage vom: 12.05.2014 
 
Beschlussvorschlag : 
1. Der Neuausstattung und Möblierung nach Gesamtsanierung des Hauptgebäudes der   
    Mornewegschule und des Interimsgebäudes Hermannstraße 47 wird zugestimmt.  
    Im Rahmen des Finanzhaushaltes 2015 werden 87.500,00 €  unter der  Kostenstelle  
    040-019-1000 bereitgestellt. 
 
2. Die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung ist einzuholen. 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 12. Mai 2014 
 
 
Aufgrund § 158 des Hessischen Schulgesetzes sind die Schulträger verpflichtet, die 
Schulgebäude und die Schulanlagen mit den notwendigen Einrichtungen und pädagogischen 
Ausstattungen auszustatten. 
 
Der Magistrat hat der Gesamtsanierung des Hauptgebäudes der Mornewegschule und der 
Unterbringung einzelner Jahrgangsstufen im Interimsgebäude Hermannstraße 47 mit einer 
Baukostensumme in Höhe von 875.000,00 € zugestimmt (Magistratsbeschluss-Nr. 23 / 
Vorlage-Nr. 2013/0421).  
 
Bisher wurden auch Beschaffungen von beweglichen Gegenständen im Rahmen von 
Baumaßnahmen aus Mitteln des Eigenbetriebes Immobilienmanagement (IDA) finanziert. 
 
Aufgrund der kaufmännischen Buchführung wurde diese Verfahrensweise geändert, da nur 
fest mit dem Gebäude verbundene Inventargegenstände im Wirtschaftsplan von IDA 
finanziert und abgeschrieben werden können. 
Daher sind die beweglichen Ausstattungsgegenstände im Kernhaushalt zu etatisieren und 
abzuschreiben. 
 
Erfahrungsgemäß entstehen Kosten in Höhe von ca. 10 % der Baukostensumme für die 
Anschaffung von Ausstattungsgegenständen. 
 
Daher werden für die Neuausstattung und Möblierung des Hauptgebäudes der Morneweg-
schule und des Interimsgebäudes Hermannstraße 47 rd. 87.500,00 € erforderlich. 
Allein für die Ausstattung des Biologieraumes mit Fachraummobiliar entstehen Kosten von 
rund 12.000,00 €. 
 
Wir bitten um Bereitstellung der erforderlichen Mittel in Höhe von 87.500,00 € im 
Finanzhaushalt 2015. 
 
 
Darmstadt, 12. Mai 2014 
40 I Sm/cs 
 
 
 
Dezernat II      Dezernat IV 
 
 
 
Rafael Reißer      André Schellenberg 
Bürgermeister      Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (4)

TOP 370
TOP 62
TOP 8
TOP 43

Orte (1)

  • Hermannstraße 47

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2014/0194
Typ
Magistratsvorlage
Datum
12.05.2014
Erstellt
29.09.2026 00:00