3616/2025
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage des Einzelmandatsträgers Hengstenberg (AfD) aus der Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim vom 17.04.2023 (AN/0619/2023) betreffend "Erstellung des Fahrradnetz, Kosten"
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
6430 Zeichen
Dezernat, Dienststelle III/68/682/4 Vorlagen-Nummer 3616/2025 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 27.04.2026 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage des Einzelmandatsträgers Hengstenberg (AfD) aus der Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim vom 17.04.2023 (AN/0619/2023) betreffend "Erstellung des Fahrradnetz, Kosten" Der Einzelmandatsträger Hengstenberg bittet um die Beantwortung folgender Fragen: Seit der Kommunal- Wahl wurde die Erstellung des Fahrrad- Netzes in Köln mit hoher Priorität angegangen. Inzwischen sind überall im Stadtgebiet Umbaumaßnahmen der Infrastruktur voll- zogen worden und ein verändertes Stadtbild entstanden. Diese Verwandlung muss nicht je- dem Stadtbewohner gefallen und so frage ich: " Über wie viele Jahre diese Umbaumaßnah- men noch laufen werden „? 1. Welcher Betrag in "Euro" wurde aus dem Städtischen Haushalt bisher für den Ausbau der Fahrrad-Infrastruktur schon verbraucht? 2. Was wurde für dieses Vermögen erstellt? (Aufgegliedert in Straßenumbau- Maßnah- men, Fahrrad-Parksysteme, Fahrrad- Nadeln, Beschilderungen etc.) 3. Angesichts der Finanznot z.B. der Kölner Kliniken, des Schulbaus und den Aufwen- dungen für Groß-Projekte, - Wäre es möglich die Haushaltsaufteilung neu zu überden- ken, oder wirken hier bereits planwirtschaftliche Mechanismen? 4. Wird die Fahrrad- Verwandlung der Stadt über die laufende Legislatur- Periode hinaus umgesetzt, oder kann neuer politischer Wille diesem Treiben Einhalt gebieten? 5. Welche Haushalts- und Finanzmittel wird der Bau des Fahrradnetzes bis zum Jahr 2025 noch aufzehren? Antwort der Verwaltung: Zu 1) und 5) Die Beantwortung der Fragen 1 und 5 erfolgt gemeinsam: Die Verwaltung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass nur wenige Finanzpositio- nen des Haushaltsplans ausdrücklich und ausschließlich dem Radverkehr zugeordnet und so- mit auch als solche gekennzeichnet sind. So sind Maßnahmen wie der Bau und die Instand- setzung sowie Sanierung und Unterhaltung von Radwegen und die damit im Zusammenhang stehenden verkehrlichen Maßnahmen und Einrichtungen (Markierungen, Lichtsignalanlagen, Öffentlichkeits- und Verkehrssicherheitsarbeit) Teil von pauschalen Finanzpositionen mit über- 2 geordneten Begriffen wie beispielsweise Generalinstandsetzung von Straßen, Neu- und Um- baumaßnahmen, Erschließungsmaßnahmen, Lichtsignalanlagen oder Straßenunterhaltung. Für eine jährliche Berechnung wäre also ein geregelter Prozess zu entwickeln, der zusätzlich regelmäßigen Personaleinsatz erfordert. Dieser Ressourceneinsatz steht aus Sicht der Fach- verwaltung kein angemessener Erkenntnisgewinn gegenüber. Die für die Messung der Mobili- tätswende maßgeblichen Zielkennziffern sind eher nicht im Finanzbereich verortet, sondern liegen – gemäß dem Ratsbeschluss „Strategie Klimaneutrales Köln“ (vgl. https://ratsinforma- tion.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=109832) – im Umweltbereich beim Monitoring der Treibhausgasemissionen. Auf Grund dieser Abwägung spricht sich die Verwaltung gegen eine jährliche Berechnung der Kosten der Verkehrssysteme in Köln aus, da diese unverhältnismäßig hohen Personalkapazi- täten sowohl in den Finanzabteilungen als auch den planenden Ämtern binden würde, die an- derweitig und prioritär, z. B. zur Umsetzung von Mobilitätsmaßnahmen, eingesetzt werden sol- len. Zu 2) Die Verwaltung hat für jeden Bezirk eine Übersicht über die Maßnahmen zur Radverkehrsför- derung in der Wahlperiode 2020-2025 in Form einer Mitteilung erstellt. Bezirk 1: SessionNet | Radmaßnahmen der vergangenen Wahlperiode 2020 bis 2025 (Bezirk Innenstadt) Bezirk 2: SessionNet | Radverkehrsförderung 2020-2025 im Stadtbezirk Rodenkirchen Bezirk 3: SessionNet | Radverkehrsförderung im Stadtbezirk Lindenthal von 2020 bis 2025 Bezirk 4: SessionNet | Radverkehrsförderung 2020-2025 im Stadtbezirk Ehrenfeld Bezirk 5: SessionNet | Rad- und Fußverkehrsförderung 2020-2025 im Stadtbezirk Nippes Bezirk 6: SessionNet | Radverkehrsförderung 2020-2025 im Stadtbezirk Chorweiler Bezirk 7: SessionNet | Radverkehrsförderung in der Wahlperiode 2020 - 2025 - Porz Bezirk 8: SessionNet | Radverkehrsförderung Wahlperiode 2020-2025 - Kalk Bezirk 9: SessionNet | Radverkehrsförderung Wahlperiode 2020-2025 – Mülheim Da Straßenumbaumaßnahmen immer nur zum Teil der Radverkehrsförderung dienen, lassen sich die Ausgaben nicht aufgegliedert darstellen. Zu 3) Der Haushalt wird jährlich bzw. alle zwei Jahre durch die Stadtkämmerin aufgestellt und durch die Oberbürgermeisterin bzw. den Oberbürgermeister in den Rat eingebracht. Durch die regel- mäßige Aufstellung wird auf die jeweils aktuellen Situationen reagiert. Im Rahmen der Aufstellung werden die Erträge und die finanziellen Bedarfe geprüft und unter Beteiligung der Fachdezernate die Budgets für die jeweiligen Aufgaben festgelegt. Sobald das Geschehen ist und die Finanzen auf die verschiedenen Bereiche der Daseinsvor- sorge (etwa Bildung, Mobilität oder Kultur) aufgeteilt worden sind - also der Haushalt aufge- stellt ist - wird dieser an die Oberbürgermeisterin bzw. den Oberbürgermeister weitergeleitet, welche*r ihn wiederum dem Rat der Stadt vorlegt. Dies erfolgt üblicherweise im August eines jeden Jahres. Mit der Einbringung in den Rat ist der Haushaltsplanentwurf öffentlich und für jede*n Interessierte*n einsehbar. Der Rat berät den Entwurf über mehrere Wochen und hat das Recht, Änderungen vorzuneh- men. Etwa, wenn dieser für eine bestimmte Aufgabe oder ein Projekt mehr oder weniger fi- nanzielle Mittel vorsehen möchte. Sind die Beratungen abgeschlossen und alle Änderungen eingearbeitet, wird der Haushalt durch den Rat verabschiedet. Zu 4) Die Fortsetzung der Radverkehrsförderung nach einer Legislaturperiode hängt grundsätzlich von dem Fortbestand bestehender Beschlüsse sowie von Beschlüssen der neuen gewählten Stadtvertretung ab. Alle Maßnahmen, die in einer Kommune umgesetzt werden, basieren auf 3 den Entscheidungen und politischen Vorgaben, die von den von den Kölnerinnen und Kölner gewählten Vertreter*innen getroffen werden. Diese gewählten Vertreter*innen bestimmen, welche Ziele und Maßnahmen in der Kommune umgesetzt werden sollen. Verwaltungshan- deln ist neben den gesetzlichen Verpflichtungen stets an die politischen Vorgaben gebunden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3616/2025
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 17.03.2026
- Erstellt
- 17.12.2025 15:41