V/0202/2025/1
Errichtung Erweiterungsneubau und Fertigbauklassen GSMW
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Anlage 2 Folgelastenberechnung
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Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen) Aufgestellt am: 27.06.25 Amt: 23 A Investitionsmaßnahme Produktgruppe: PG0301 Leistungen für Schulen Investitionsmaßnahme: Dritte städtische Gesamtschule Jahr der Fertigstellung: 2029 Nutzungsdauer Hochbau: 80 Jahre Nutzungsdauer Hochbau: 20 Jahre Nutzungsdauer Außenanlagen: 40 Jahre Nutzungsdauer Beschaffungen: 20 Jahre B Kapitalbedarf/ Finanzierung Euro % 1. Zuschüsse und Zuweisungen 0,00 0,00 2. Beiträge 0,00 0,00 3. Eigenanteil Stadt Münster 20.656.000,00 100,00 Gesamt-Kapitalbedarf 20.656.000,00 100,00 C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme Euro % 1. Grund und Boden 0,00 0,00 2. Baukosten 19.090.070,00 92,42 3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge) 1.565.930,00 7,58 4. Fahrzeug (e) 0,00 0,00 Gesamtkosten 20.656.000,00 100,00 D Folgeaufwendungen pro Jahr Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro % Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan - € 38.562,00 € 38.562,00 € 0,00 Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan 1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen 228.720,00 20,55 2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 0,00 0,00 3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens 0,00 0,00 4. Haltung von Fahrzeugen 0,00 0,00 5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen 157.260,00 14,13 Zwischensumme 2029 385.980,00 34,69 Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan 6. Bilanzielle Abschreibungen 2029 378.370,00 34,00 Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan 7. Mieten und Pachten 0,00 0,00 8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 0,00 0,00 Zwischensumme 2029 0,00 0,00 Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan 9. Fremdkapitalzinsen 2029 309.840,00 27,84 NACHRICHTLICH: Zinsen (3,0 %) 309.840 € p.a. + Tilgung (3 %) 619.680 € p.a. = Schuldendienst 929.520 € p.a. Summe Folgeaufwendungen 1.112.752,00 96,53 E Folgeerträge pro Jahr Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro % 1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke 0,00 0,00 2. Auflösung Sonderposten 2029 0,00 0,00 3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 0,00 0,00 4. Mieten und Pachten 0,00 0,00 5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge 0,00 0,00 Summe Folgeerträge 0,00 0,00 Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro F Entfallende Aufwendungen pro Jahr 0,00 G Entfallende Erträge pro Jahr 0,00 H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro insgesamt 1.112.752,00 in % der Gesamtkosten (vgl. C) 5,39 I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro J Erläuterungen Die einzelnen Beträge sind kaufmännisch auf ganze Zahlen gerundet; Zwischen- und Gesamtsummen zum Ausweis im Teilergebnisplan sind kaufmännisch auf volle 10 €-Beträge gerundet.
Anlage 1 Kostenberechnung
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23.43.0003 25.06.2025 Arbeitsplatznummer Name Datum Dritte städtische GS 6040 Projektstart Jahr 2026 Baumaßnahme Finanzstelle Fertigstellung Jahr 2027 Planungsstatus Baubeschluss Anlage zur Vorlage Anlage 5, V/0202/2025/1 Risiko 0% Unvorhersehbares 5% Baupreisindex 4% Kostenberechnung - € 582.085,37 € 9.411.034,07 € 4.155.400,20 € 27.500,00 € 1.434.001,27 € 3.305.108,57 € 18.915.129,48 € 1.740.870,52 € 20.656.000,00 € Erläuterungen: aufgestellt: Michael Senarclens de Grancy gesehen: Harald Koops (FSL) Kostenermittlung nach DIN 276 Zuschläge: KG 100 - Grundstück KG 200 - Vorbereitende Maß. KG 300 - Baukonstruktionen KG 400 - Technische Anlagen KG 500 - Außenanlagen KG 600 - Beschaffungen KG 700 - Baunebenkosten Bauabschnitte Summe KG 100-700 Summe Zuschläge Gesamtkosten Michael S. de Grancy
Ergänzungsvorlage Beschluss
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V/0202/2025/1 V/0202/2025/1 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Errichtung eines Erweiterungsneubaus für Mensa und naturwissenschaftliche Fachräume sowie 6 Fertigbauklassen als temporäre Klassenräume für die dritte städtische Gesamtschule Münster-West in Roxel (1. und 3. Teilprojekt) - Baubeschluss - Beratungsfolge 02.07.2025 Hauptausschuss Vorberatung 02.07.2025 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der 1. Bauabschnitt „Erweiterungsneubau“ für die neue Mensa und die naturwissenschaftlichen Fachräume der vierzügigen Gesamtschule Münster -West am Schulzentrum Roxel (Übersichtsplan: Anlage 3 der Hauptvorlage) wird nach Plänen des Generalplanerbüros „Fritzen + Müller -Giebeler Architekten“ (Anlage 1 der Hauptvorlage) mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von rund 21.639.000 20.656.000 Euro auf Basis der Kostenberechnung mit Stand 25.06.2025 nach DIN 276 (Anlage 1 dieser Ergänzungsvorlage) unter Berücksichtigung einer Reduktion der Baukosten um 5 % umgesetzt. Die darüberhinausgehenden Reduzierungen gemäß der V orlage (V/0450/2025) werden im Rahmen der kommenden Haushaltsaufstellung berücksichtigt. Der Baubeginn für den ersten Bauabschnitt „Erweiterungsbau“ ist für das Frühjahr 2026 und die Fertigstellung für das 3. Quartal 2027 vorgesehen. Amt für Immobilienmanagement 30.06.2025 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Senarclens de Grancy Telefon: 492-2541 Grancy@stadt-muenster.de - 2 - V/0202/2025/1 2. Der Rat der Stadt Münster fasst den Beschluss zur Planung, Errichtung und Bau von 6 Fertigbauklassen ab dem Schuljahr 2026/2027 zur übergangsweisen Deckung der Raumbedarfe für die aufwachsende Gesamtschule Münster -West bis zur Fertigstellung der Bestandssanierung (Anlage 2 der Hauptvorlage). Die Kosten betragen 1.717.000 1.639.000 Euro und sind im Gesamtinvestitionsvolumen enthalten. 3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass das Gesamtprojekt „Dritte Gesamtschule Münster- West“ voraussichtlich in sieben T eilprojekte (Übersichtsplan: Anlage 3 der Hauptvorlage) auf- geteilt wird. Die V erwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Beschlüsse für die Erfüllung des beschlos- senen Raumprogramms der Gesamtschule Münster-West wirtschaftlich unter Berücksichti- gung von Reduktionsvarianten gemäß V/0599/2024 zusammenzufassen und zur Entschei- dung vorzulegen. 4. Es wird ebenfalls zur Kenntnis genommen, dass vor dem im 1. Quartal 2026 geplanten Bau- beschluss zum 2. T eilprojekt „Umbau und Sanierung des Bestandes aus den 1970er Jahren“ (Übersichtsplan: Anlage 3 der Hauptvorlage) vorbereitende Arbeiten für eine Schadstoffsanie- rung und den Rückbau erforderlich sind. Die Arbeiten mit einem geschätzten Auftragsvolumen von rund 320.500 305.800 Euro brutto sind im Gesamtinvestitionsvolumen berücksichtigt. 5. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass aufgrund der Flächenerweiterung an der Gesamtschule Münster-West ab dem Haushaltsjahr 2026 ein Mehrbedarf von 0,07 VZÄ und ab dem Haus- haltsjahr 2027 ein Mehrbedarf von weiteren 0,26 VZÄ für Personalstunden für Hausmeister- dienste anfällt. Weiterhin ergibt sich aufgrund der höheren Schülerzahlen ein Mehrbedarf in Höhe von 0,30 VZÄ für das Schulsekretariat. - 3 - V/0202/2025/1 II. Finanzielle Auswirkungen Die o. g. Sachentscheidungen sind wie folgt zu finanzieren: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen Investitionsmaßnahme 6040 Dritte städtische Gesamt- schule Auszahlungen für Baumaßnahmen Bisher bereit- gestellt 897.760 2025 2.500.000 2026 5.000.000 2027 13.241.240 Gesamtauszahlungen 1. und 3. Teilprojekt 21.639.000 Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Bedarf € Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen Investitionsmaßnahme 6040 3. städtische Gesamtschule Auszahlungen für Baumaßnahmen Bisher bereit- gestellt 897.757 2025 2.500.000 2026 5.000.000 2027 10.000.000 2028 2.060.000 2029 198.243 Saldo Maßnahme 20.656.000 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen ab dem Haushaltsjahr 2026 sind im Haushalts- plan 2025 bei der Investitionsmaßnahme 6040 „Dritte städtische Gesamtschule“ nicht veranschlagt. Im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs 2026/2027 wird der Haushaltsansatz für die o. g. Investitionsmaßnahme an die voraussichtlichen Investitionskosten angepasst. Der Mehrbedarf ab 2026 in Höhe von 18.241.240 € 17.258.240 Euro wird im investiven Budget des Dezernates für Bildung, Jugend, Familie und Sport kompensiert. - 4 - V/0202/2025/1 Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemer- kungen Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und Dienstleistungen 2027 ff 397.040 Folge- aufwand Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 2027 ff. 393.470 Folge- aufwand Produktgruppe 0301 Leistungen für Schule Zeile 11 Personalaufwendungen 2027 ff. 38.562 Folge- aufwand Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft Zeile 20 Zinsen und sonstige Finanz- aufwendungen 2027 ff. 324.590 Folge- aufwand Summe aller Aufwendungen 1.153.662 Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemer- kungen Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und Dienstleistungen 2029 ff 385.980 Folge- aufwand Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 2029 ff. 378.370 Folge- aufwand Produktgruppe 0301 Leistungen für Schule Zeile 11 Personalaufwendungen 2029 ff. 38.562 Folge- aufwand Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft Zeile 20 Zinsen und sonstige Finanz- aufwendungen 2029 ff. 309.840 Folge- aufwand Summe aller Aufwendungen 1.112.752 Die Folgelastenberechnung (Anlage 2 dieser Ergänzungsvorlage) wird zur Kenntnis genommen. - 5 - V/0202/2025/1 Begründung: Für die Ratssitzung am 02.07.2025 hatte die Verwaltung zeitgleich Baubeschlüsse für mehrere Maßnahmen in Vorbereitung. Mitte Mai zeigte sich, dass durch die enorme Kumulation von Beschlussvorlagen die Maßnahmen insgesamt eine Summe erreichten, die innerhal b des Budgets des Dezernats für Bildung, Jugend, Familie und Sport nicht zu decken war. Bekanntlich hat die Verwaltung dann entschieden, u. a. die Baubeschlussvorlage für das Schulzentrum Kinderhaus (Vorlage V/0234/2025) zurückzustellen. Der zur Ratssitzu ng am 02.07.2025 von den Ratsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen/GAL, SPD, FDP, Internationale Fraktion/Die Partei/ödp und der Ratsgruppe Volt vorgelegte Antrag zur sofortigen Beschlussfassung zeigt einen Weg zur Finanzierung des Schulzentrums Kinderhaus auf, der mit der vorgenannten Vorlage aufgegriffen wird. Für alle Hochbauvorhaben, die am 02.07.2025 als Baubeschluss zur Beschlussfassung anstehen, legt die Verwaltung Ergänzungsvorlagen vor. Durch eine durchgängige Absenkung des Risikozuschlages auf 5 % der Gesamtsumme soll der Druck zur konsequenten Budgetkontrolle und zur Erzielung von Einsparungen im Prozess erhöht und gleichzeitig Spielräume für andere Maßnahmen geschaffen werden. Ebenfalls sollen durch eine genauere Mittelabflussplanung und eine realitätsnahe Veranschlagung der Baukostensteigerungen bis zur Mitte der Bauzeit der Umfang der gebundenen Mittel den realistischen Bedarfen angepasst, Mittelübertragungen reduziert und die Mittelverfügbarkeit erhöht werden. Bisherige Beschlüsse Der Rat hat am 14.06.2022 mit der Vorlage V/0104/2022 die Neuerrichtung einer 3. Städtischen Ge- samtschule mit 4 Zügen in gebundener Ganztagsform am Standort des Schulzentrums in Roxel (Til- becker Straße 24 - 26, 48161 Münster) nach Maßgabe einer anlassbezogenen Schulentwicklungs- planung beschlossen. Zu 1. Ausgangssituation Zum Schuljahr 2024/25 ist die Gesamtschule Münster-West mit 4 Eingangsklassen gestartet. Zuvor wurde insbesondere das Gebäude B (Übersichtsplan Anlage 3) für die Startorganisation der ersten drei Schuljahre 2024/25 bis 2026/27 baulich hergerichtet und umgebaut. Die Gesamtschule Münster- West wächst jährlich um weitere 108 Schülerinnen und Schüler auf. Durch den Beschluss der Neuerrichtung der 3. Städtischen Gesamtschule am Schulzentrum Roxel, das bisher durch die Friedensreich-Hundertwasser-Schule (Sekundarschule) genutzt wurde, entsteht gem. Raumprogrammbeschluss ein neuer und größerer Bedarf an Fachräumen, an Flächen für eine Mensa sowie für Kursräume für die Sek. II. Ebenfalls sind die Anforderungen an Fachräume für die Sek. II höher, sodass hier eine Erweiterung der Raumkapazitäten zwingend erforderlich ist. Innere Erschließung Der Erweiterungsneubau wird mit dem Bestandsgebäude (Gebäude C), das 2009 als „Erweiterung der Droste-Hauptschule Roxel“ fertiggestellt wurde, baulich verbunden. Eine verglaste Gebäudefuge als Erschließungskern verbindet den neuen und alten Erweiterungsbau. Der Hauptzugang zum Erdgeschoss des Neubaus erfolgt über die vorhandene Haupterschließung des Bestandsgebäudes (Gebäude C). Das Treppenhaus mit einem barrierefreien Aufzug in der Gebäudefuge verbindet die Mensa im Untergeschoss mit den naturwissenschaftlichen Räumen im Erdgeschoss und Obergeschoss. Aufgrund der Hanglage wird die Mensa im Untergeschoss einen ebenerdigen, barrierefreien Zugang von der unteren Schulhoffläche aus erhalten. - 6 - V/0202/2025/1 Nutzung Bereits in der Vorplanung in Form einer Eigenplanung durch das Amt für Immobilienmanagement, die in enger Abstimmung mit dem Amt für Schule und Weiterbildung und der Gesamtschule Mün ster- West erfolgte, hat sich ergeben, dass die sinnvollste funktionale Zuordnung für den Erweiterungsneubau die Nutzungsbereiche „Mensa“ und „naturwissenschaftliche Fachräume“ sind. Hintergrund ist, dass die Fachräume im Bestandsbau der 70er -Jahre sanierungsbedürftig sind und nicht mehr den aktuellen Vorgaben entsprechen. Eine Sanierung der Bestandsräume wäre mit einem unverhältnismäßig höheren Aufwand verbunden, während gleichzeitig durch die zusätzlichen naturwissenschaftlichen Raumbedarfe eine Bündelung der naturwissenschaftlichen Fachräume in der Schule nicht ohne weiteres möglich gewesen wäre. Gleichzeitig müssen für die aufwachsende Gesamtschule Münster-West zum Bedarfszeitpunkt (zum Schuljahr 2027/28) zwingend ausreichend naturwissenschaftliche Fachräume zur Verfügung stehen. Eine Erweiterung der Bestandsmensa wurde geprüft. Sie wurde aber aus baukonstruktiven, logistischen, ablauforganisatorischen und kostentechnischen Gründen wieder verworfen. Material und Konstruktion Das durch die vorhandene Hanglage teilweise im Erdreich gelegene Sockelgeschoss wird als massi- ve wasserundurchlässige Betonkonstruktion erstellt und enthält die neue Mensa mit Küche und Tech- nikflächen für das gesamte Gebäude. Die Erschließungskerne für die beiden Obergeschosse beste- hen ebenfalls aus einer massiven Betonkonstruktion. Die Obergeschosse werden aus einer vorzufer- tigenden Holzkonstruktion mit Brettstapeldecken erstellt. Dort sind die naturwissenschaftlichen Fach- räume und deren Nebenräume angeordnet. Die Aufteilung in zwei unterschiedliche Konstruktionswei- sen ermöglicht es, die Vorfertigung der Holzbauelemente parallel zur Erstellung des Sockelgeschos- ses zu betreiben, sodass hier für die Erstellung des Rohbaus Bauzeit eingespart werden kann und die Einschränkungen für den laufenden Schulbetrieb verringert werden. Fassade In der Fassadengestaltung herrschen im Wesentlichen zwei Materialien vor: eine Klinker-Verblendung des Sockelgeschosses und der Treppenhauskerne, analog zum Verblendmaterial der Erweiterungsgebäude aus den Jahren 2005 – 2009, und eine Holzfassade aus vorvergraut lasierten Profilhölzern der beiden Obergeschosse, die als Holzelementbau erstellt werden. Über das Fassadenmaterial sollen der Erweiterungsneubau und die sanierten Bestandsgebäude zu einer gestalterischen Einheit verbunden werden. Aufgrund unterschiedlicher Bearbeitungsstände in den Leistungsphasen der Teilprojekte ist die Fassadengestaltung noch nicht final abgestimmt und wird im Zuge der weiteren Planung zwischen den Teilprojekten harmonisiert. Baugrundgutachten Ein geotechnisches Gutachten liegt vor. Hierin wurden ein felsiger Boden und ein hoher Grundwasserspiegel festgestellt. Hieraus ergab sich auch die Anforderung, das Sockelgeschoss zum Schutz gegen eindringendes Wasser aus wasserundurchlässigem Beton als sogenannte Weiße - Wanne auszuführen. Umgang mit Regenwasser Die Flachdachflächen des Erweiterungsneubaus werden gemäß Ratsbeschluss als Gründach ausgebildet und tragen damit zu einer verzögerten Einleitung von Regenwasser be i. Da das Regenwasser des ganzen Schulgrundstücks, einschließlich Sportplätzen, in den nördlich gelegenen Bach entwässert wird und hierfür bislang eine Einleiterlaubnis fehlt, wird parallel in enger Abstimmung mit der unteren Wasserbehörde eine Lösung für das Gesamtgrundstück gesucht und erarbeitet, die voraussichtlich weitere Regenrückhaltemaßnahmen beinhalten wird. Für die erforderliche bauliche Umsetzung wird es einen gesonderten Baubeschluss zum Teilprojekt 7 geben. - 7 - V/0202/2025/1 Ökologie, Energie Das Bauvorhaben erfüllt die Nachhaltigkeitsziele und Klimaschutzziele der Stadt Münster (Anlage 4). Die beiden Flachdächer (NW-Trakt und Speiseraum) werden extensiv zur CO2-Speicherung begrünt. Zur Sicherstellung der Raumluftqualitäten sind dezentrale Lüftungsgeräte für di e naturwissenschaftlichen Fachräume vorgesehen; Flure und Nebenräume werden durch kleine zentrale Anlagen belüftet. Küche und Mensa erhalten eine Lüftungsanlage mit Standort im Technikbereich des Sockelgeschosses und einer Luftführung über das Dach. Das Dach wird maximal mit einer PV -Anlage mit 82,6 kWp zur Eigenstromerzeugung belegt, wovon 81 kWp für das Null - Emissions-Haus-Ziel des Neubaus erforderlich sind. Der Heizwärmebedarf wird über eine Luft - Wasser-Wärmepumpe, der Warmwasserbedarf über das bestehende Blockheizkraftwerk gedeckt. Maßnahmen wie der Einbau von Sonnenschutzverglasung und Raffstoreanlagen sorgen für den sommerlichen Wärmeschutz. Vegetation Für die Errichtung des Erweiterungsneubaus müssen fünf Bäume gefällt werden (3 Platanen mit Stammumfängen zwischen 1,80 m und 3,21 m, eine Sand-Birke mit Stammumfang von 1,35 m sowie eine Kastanie mit einem Stammumfang von 0,80 m). Für die geplanten Baumfällungen sind Ersatzpflanzungen notwendig. Die Ersatzpflanzungen sind – sofern planerisch umsetzbar – auf dem Grundstück der Gesamtschule Münster-West im Rahmen der Neugestaltung der Freiflächen umzusetzen. Ein Baumschutzkonzept für die Errichtung des Neubaus wird aktuell erarbeitet. Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen Alle Bereiche des Neubaus sind barrierefrei zugänglich und die Geschosse durch einen barrierefreien Aufzug erschlossen. In der Mensa im Untergeschoss befindet sich ein barrierefreies WC. Im Zuge der Genehmigungsplanung wird ein Barrierefrei-Konzept erstellt. Der V orentwurf wurde am 04.12.2024 dem „Runden Tisch barrierefreies Bauen“ vorgestellt. Die entsprechenden Hinweise aus diesem Termin werden bei der Realisierung umgesetzt. Die Checkliste für Barrierefreiheit ist Anlage dieser Beschlussvorlage (Anlage 5). Zusammengefasste Vergabeeinheiten Die konstruktive Konzeption des Erweiterungsneubaus ermöglicht eine Zusammenfassung der Vergabe der Bauleistungen in Vergabeblöcken, wie z.B. Erdbau / Tiefbau / Rohbau und Holzbau / Dach / Fassade / Fenster / Innenausbau sowie die Gewerke der Haustechnik zur Vergabe an einen Bieter. Diese Möglichkeit soll genutzt werden, um den Koordinations - und Abstimmungsbedarf zu reduzieren und damit einen zügigen effizienten Baufortschritt zur Erreichung des Fertigstellungsziels im 3. Quartal 2027 zu ermöglichen. Kostenentwicklung Das Gesamtinvestitionsvolumen zu diesem Baubeschluss beläuft sich auf 21.639.000 20.656.000 Euro, davon 19.601.500 18.710.500 Euro für den Erweiterungsneubau, 1.717.000 1.639.100 Euro für die Fertigbauklassen und 320.500 305.800 Euro für die vorzuziehenden Baumaßnahmen „Schadstoffsanierung und Rückbau Innenbauteile“ für das Teilprojekt „Umbau im Bestand“. Im Haushaltsplan 2025 sind für die Investitionsmaßnahmen „6040 Dritte städtische Gesamtschule“ für das Jahr 2025 als Haushaltsansatz 2.500.000 Euro veranschlagt. Für die Folgejahre gibt es bislang keinen bezifferten Ansatz. Dies folgt der Vorgabe, dass konkretisierte Ansätze erst auf der Grundlage des Baubeschlusses formuliert wer den. Die zur Finanzierung erforderlichen Mittel und Ermächtigungen sind in den Haushaltsplanentwurf 2026/2027 aufzunehmen. Der Mehrbedarf ab 2026 in Höhe von 18.241.240 17.258.240 Euro wird im investiven Budget des Dezernates für Bildung, Jugend, Familie und Sport kompensiert. - 8 - V/0202/2025/1 Einsparungen: Die in der Machbarkeitsstudie erarbeitete Planung orientierte sich bereits an den minimalen Flächenbedarfen der Gesamtschule Münster -West. Einsparpotentiale wurden bereits dort in der Vorplanung berücksichtigt. Die Bereitstellung der Wärmeversorgung aus dem vorhandenen Blockheizkraftwerk und ergänzender Wärmepumpe durch die Stadtwerke und die Lieferung des Wärmebedarfs im Contracting reduziert die Investitionskosten hier um ca. 185.000 Euro brutto. Weitere Einsparungen könnten unter Einhaltung der Vorgaben der Gebäudeleitlinien 2020 ausschließlich durch Flächenreduzierungen im Raumprogramm erzielt werden, was jedoch eine vollständige Neuplanung erfordern würde, die mit einem erheblichen Zeitverlust einhergehen würde und sich faktisch aufgrund der zu deckenden Raumbedarfe für die aufwachsende Gesamtschule Münster-West ausschließen lässt. Unabhängig von den zuvor genannten Punkten werden alle Möglichkeiten zur Kostenoptimierung gemäß V/0599/2024 im weiteren Verlauf des Gesamtprojektes systematisch geprüft und umgesetzt, sodass die aktuelle Überschreitung des BKI -Kostenkennwertes im weiteren Projektverlauf ausgeglichen werden kann. Zeitplan Der Baubeginn des Erweiterungsneubaus ist im 1. Quartal 2026 vorgesehen. Die Fertigstellung erfolgt nach derzeitiger Planung im 3. Quartal 2027. Vor dem Baustart im 1. Quartal 2026 sollen notwendige vorbereitende Arbeiten schon ab dem 4. Quartal 2025 durchgeführt werden. Dazu zählen u.a. die Unterfangung des Bestandsgebäudes, der Abbruch der Verblendung an der Stelle, wo der Anschluss des Erweiterungsneubaus erfolgt sowie notwendige Baumfällungen. Zu 2. Errichtung von Fertigbauklassen Ab dem Sommer 2026 zum Schuljahr 2026/27 steigt der Raumbedarf aufgrund der hinzukommenden Jahrgänge und der anwachsenden Schülerzahl im Umfang von 6 Unterrichtsräumen zzgl. Verkehrs- flächen. Dieser Raumbedarf ergibt sich insbesondere daraus, dass ab dem Start der Baumaßnahmen zur Sanierung des Bestandsgebäudes aus den 1970er Jahren dieser komplette Baukörper nicht für eine schulische Nutzung zur Verfügung stehen wird. Bis zur Fertigstellung des Umbaus und der Sa- nierung des Bestandes aus den 1970er Jahren, voraussichtlich im 1. Quartal 2028, werden daher nach Erhebung des Amtes für Schule und Weiterbildung in Abstimmung mit der Gesamtschule Müns- ter-West 6 zusätzliche Klassenräume benötigt. Der zukünftige Standort befindet sich in Abstimmung. Eine mögliche Verortung ist im Lageplan (Anla- ge 2) dargestellt. Im aktuell laufenden Planungsprozess für den Bestandsumbau wird der tatsächliche zeitliche Bedarf an Ausweichflächen konkretisiert und anschließend die für den konkreten Bedarf wirt- schaftlichste Lösung hinsichtlich Miete oder Kauf umgesetzt. - 9 - V/0202/2025/1 Zu 3. Mehrere Teilprojekte Die Gesamtmaßnahme wird in meh rere Teilprojekte unterteilt, um eine zielgerichtete und effiziente Umsetzung zu gewährleisten. Jedes Teilprojekt weist unterschiedliche Bereitstellungsanforderungen auf, die sich aus den spezifischen Zielen und Anforderungen ergeben. Darüber hinaus variie ren die Zeitabläufe der einzelnen Teilprojekte, sodass eine flexible Planung und Anpassung an die jeweiligen Gegebenheiten ermöglicht wird. Diese strukturierte Herangehensweise trägt dazu bei, die Ressourcen optimal zu nutzen und die Gesamtmaßnahme erfolgreich zu realisieren. Zur Deckung der Raumbedarfe der Gesamtschule Münster -West ist es erforderlich, alle Teilprojekte jeweils als Baustein eines Gesamtkonzeptes zu sehen, da ausschließlich die Realisierung aller Teilprojekte den Raumbedarf der Gesamtschule Münster-West decken wird. T eilprojekt 1: Erweiterungsneubau Mensa und NW-Räume (Inhalt dieses Beschlusses) T eilprojekt 2: Umbau und Sanierung Bestand (Baujahr 1970 – 1979) (Gebäude A) T eilprojekt 3: Errichtung Provisorium Fertigbauklassen (Inhalt dieses Beschlusses) T eilprojekt 4: Umbau „alte Mensa“ zu Lehrküchen (Gebäude D) T eilprojekt 5: Erneuerung und Umgestaltung der Außenanlagen T eilprojekt 6: Umbau T eilbereiche der ehem. Augustin-Wibbelt-Schule für die Gesamtschule T eilprojekt 7: T eilumbau und Neuorganisation der Gesamtentwässerung der Liegenschaft Zu 4. Vorbereitende Arbeiten „Schadstoff-Sanierung“ und „Rückbau Innenbauteile“ Um im 1. Quartal 2026 mit der „Schadstoffsanierung und Rückbau“ im Bestandsgebäude starten zu können, muss die Vergabe spätestens im 4. Quartal 2025 erfolgen. Der Baubeschluss für den „Umbau und die Sanierung der Bestandsgebäude“, dem die Maßnahmen zugeordnet sind, soll in der ersten Ratssitzung nach der konstituierenden Sitzung im Anschluss an die Kommunalwahl gefasst werden, voraussichtlich im Februar 2026. Für den geplanten Bauablauf würde eine nach diesem Beschluss durchgeführte Ausschreibung und Vergabe dieser Leistungen Verzögerungen bedeuten. Daher müssen diese vorgezogen werden, um den Terminplan einhalten zu können. Zu 5. Die Personalstunden der Hausmeisterdienste berechnen sich u.a. nach den Bruttogrundflächen der Gebäude. Aufgrund der Flächenausweitung des Erweiterungsneubaus ergibt sich nach den Berechnungen des Amtes für Schule und Weiterbildung ein Mehrbedar f von 0,07 VZÄ im Haushaltsjahr 2026 und weiteren 0,26 VZÄ ab dem Haushaltsjahr 2027 für Personalstunden. Die Personalbemessung für die Schulsekretariate erfolgt anhand der Schüler*innenzahlen. Aufgrund des prognostizierten Anstiegs ergibt sich ein Mehrbedarf in Höhe von 0,30 VZÄ für das Schulsekretariat ab dem Haushaltsjahr 2026. Für die Begleitung von Abend- und Wochenendveranstaltungen von Drittnutzern in der Gesamtschule West wäre die Aufnahme von mindestens 0,75 VZÄ Hilfskraft im Abenddienst (E 03) in den Stellenplan 2026 erforderlich gewesen. Hierfür wurden aufgrund der aktuellen Haushaltssituation keine Kapazitäten berücksichtigt, sodass eine Öffnung für Drittveranstaltungen gar nicht oder nur in sehr begrenztem Umfang möglich sein wird. - 10 - V/0202/2025/1 Zu II: Finanzielle Auswirkungen Für den Projektumfang des Beschlusses (1. und 3. Teilprojekt) entstehen Gesamtkosten in Höhe von 21.639.000 20.656.000 Euro brutto. In diesen Investitionskosten sind für den Erweiterungsneubau Baukosten (KG 300+400) in Höhe v on 12.356.434 Euro und Baukosten (KG 300+400) in Höhe von 1.210.000 Euro für die Fertigbauklassen enthalten (Kostenstand April 2025). Darüber hinaus werden Folgelasten in Höhe von 1.191.575 1.112.752 Euro pro Jahr entstehen (Anlage 7). Für den Vergleich des BKI Kostenkennwertes wurde der vom statistischen Bundesamt veröffentliche Wert aus dem 4. Quartal 2024 für Erweiterungen von Schulgebäuden herangezogen. Der fortgeschriebene BKI-Kostenkennwert Mitte-Oben-Wert beträgt im Durchschnitt 3.466,74 Euro/m² BGF und der Kostenkennwert Oben 4.299,27 Euro/m² BGF. Der aktuelle Kostenkennwert für das geplante Gebäude bezogen auf die anrechenbaren Bauwerks- kosten (KG 300 und 400 nach DIN 276) beträgt ca. 4.087 Euro/m² BGF. Die vergleichsweise hohen Investitionskosten pro Quadratmeter sind auf die aufwändigere Gründung und den hohen Anteil an Räumen mit besonderer technischer Ausstattung wie Mensa, Küche und NW-Fachräume zurückzuführen. i.V. gez. Arno Minas Stadtrat Anlagen: Anlage 1 Kostenberechnung - E1 Anlage 2 Folgelastenberechnung - E1
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Kinderhaus
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Details
- Aktenzeichen
- V/0202/2025/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 27.06.2025
- Erstellt
- 27.06.2025 09:55