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V/0202/2025/1

Errichtung Erweiterungsneubau und Fertigbauklassen GSMW

Vorlagen 27.06.2025

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Anlage 2 Folgelastenberechnung

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Ansehen

Anlage 1 Kostenberechnung

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Ansehen

Ergänzungsvorlage Beschluss

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Ansehen

Anlage 2 Folgelastenberechnung

2765 Zeichen

Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen) Aufgestellt am: 27.06.25
Amt: 23
A Investitionsmaßnahme
Produktgruppe: PG0301 Leistungen für Schulen
Investitionsmaßnahme: Dritte städtische Gesamtschule
Jahr der Fertigstellung: 2029
Nutzungsdauer Hochbau: 80 Jahre
Nutzungsdauer Hochbau: 20 Jahre
Nutzungsdauer Außenanlagen: 40 Jahre
Nutzungsdauer Beschaffungen: 20 Jahre
B Kapitalbedarf/ Finanzierung
Euro %
1. Zuschüsse und Zuweisungen 0,00 0,00
2. Beiträge 0,00 0,00
3. Eigenanteil Stadt Münster 20.656.000,00 100,00
Gesamt-Kapitalbedarf 20.656.000,00 100,00
C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme
Euro %
1. Grund und Boden 0,00 0,00
2. Baukosten 19.090.070,00 92,42
3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge) 1.565.930,00 7,58
4. Fahrzeug (e) 0,00 0,00
Gesamtkosten 20.656.000,00 100,00
D Folgeaufwendungen pro Jahr
Einmalig im
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem
Haushaltsjahr: Euro %
Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan -  €                  38.562,00 €                 38.562,00 €        0,00
Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan
1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen 228.720,00 20,55
2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 0,00 0,00
3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens 0,00 0,00
4. Haltung von Fahrzeugen 0,00 0,00
5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen 157.260,00 14,13
Zwischensumme 2029 385.980,00 34,69
Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan
6. Bilanzielle Abschreibungen 2029 378.370,00 34,00
Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan
7. Mieten und Pachten 0,00 0,00
8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 0,00 0,00
Zwischensumme 2029 0,00 0,00
Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan
9. Fremdkapitalzinsen 2029 309.840,00 27,84
NACHRICHTLICH: Zinsen (3,0 %) 309.840 € p.a.
+ Tilgung (3 %) 619.680 € p.a.
= Schuldendienst 929.520 € p.a.
Summe Folgeaufwendungen
1.112.752,00 96,53
E Folgeerträge pro Jahr
Einmalig im
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem
Haushaltsjahr: Euro %
1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke 0,00 0,00
2. Auflösung Sonderposten 2029 0,00 0,00
3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 0,00 0,00
4. Mieten und Pachten 0,00 0,00
5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge 0,00 0,00
Summe Folgeerträge
0,00 0,00
Einmalig im
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem
Haushaltsjahr: Euro
F Entfallende Aufwendungen pro Jahr 0,00
G Entfallende Erträge pro Jahr 0,00
H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro
insgesamt 1.112.752,00
in % der Gesamtkosten (vgl. C) 5,39
I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro
J Erläuterungen
Die einzelnen Beträge sind kaufmännisch auf ganze Zahlen gerundet; 
Zwischen- und Gesamtsummen zum Ausweis im Teilergebnisplan sind kaufmännisch auf volle 10 €-Beträge gerundet.

Anlage 1 Kostenberechnung

1011 Zeichen

23.43.0003 25.06.2025
Arbeitsplatznummer Name Datum
Dritte städtische GS 6040 Projektstart Jahr 2026
Baumaßnahme Finanzstelle Fertigstellung Jahr 2027
Planungsstatus Baubeschluss
Anlage zur Vorlage Anlage 5, V/0202/2025/1
Risiko 0%
Unvorhersehbares 5%
Baupreisindex 4%
Kostenberechnung
-  €                                   
582.085,37 €                      
9.411.034,07 €                   
4.155.400,20 €                   
27.500,00 €                        
1.434.001,27 €                   
3.305.108,57 €                   
18.915.129,48 €                 
1.740.870,52 €                   
20.656.000,00 €                 
Erläuterungen:
aufgestellt: Michael Senarclens de Grancy
gesehen: Harald Koops (FSL)
Kostenermittlung nach DIN 276
Zuschläge:
KG 100 - Grundstück
KG 200 - Vorbereitende Maß.
KG 300 - Baukonstruktionen
KG 400 - Technische Anlagen
KG 500 - Außenanlagen
KG 600 - Beschaffungen
KG 700 - Baunebenkosten
Bauabschnitte
Summe KG 100-700
Summe Zuschläge
Gesamtkosten
Michael S. de Grancy

Ergänzungsvorlage Beschluss

24213 Zeichen

V/0202/2025/1 
V/0202/2025/1 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Errichtung eines Erweiterungsneubaus für Mensa und naturwissenschaftliche Fachräume 
sowie 6 Fertigbauklassen als temporäre Klassenräume für die dritte städtische Gesamtschule 
Münster-West in Roxel (1. und 3. Teilprojekt) 
- Baubeschluss - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   02.07.2025 Hauptausschuss Vorberatung 
   02.07.2025 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der 1. Bauabschnitt „Erweiterungsneubau“ für die neue Mensa und die 
naturwissenschaftlichen Fachräume der vierzügigen Gesamtschule Münster -West am 
Schulzentrum Roxel (Übersichtsplan: Anlage 3 der Hauptvorlage) wird nach Plänen des 
Generalplanerbüros „Fritzen + Müller -Giebeler Architekten“ (Anlage 1 der Hauptvorlage) mit 
einem Gesamtinvestitionsvolumen von rund 21.639.000 20.656.000 Euro auf Basis der 
Kostenberechnung mit Stand 25.06.2025 nach DIN 276 (Anlage 1 dieser Ergänzungsvorlage) 
unter Berücksichtigung einer Reduktion der Baukosten um 5 % umgesetzt. Die 
darüberhinausgehenden Reduzierungen gemäß der V orlage (V/0450/2025) werden im 
Rahmen der kommenden Haushaltsaufstellung berücksichtigt. 
Der Baubeginn für den ersten Bauabschnitt „Erweiterungsbau“ ist für das Frühjahr 2026 und 
die Fertigstellung für das 3. Quartal 2027 vorgesehen. 
 
Amt für 
Immobilienmanagement 
 
30.06.2025 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Senarclens de Grancy  
Telefon: 492-2541 
Grancy@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0202/2025/1 
 
2. Der Rat der Stadt Münster fasst den Beschluss zur Planung, Errichtung und Bau von 6 
Fertigbauklassen ab dem Schuljahr 2026/2027 zur übergangsweisen Deckung der 
Raumbedarfe für die aufwachsende Gesamtschule Münster -West bis zur Fertigstellung der 
Bestandssanierung (Anlage 2 der Hauptvorlage). Die Kosten betragen 1.717.000 1.639.000 
Euro und sind im Gesamtinvestitionsvolumen enthalten. 
 
3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass das Gesamtprojekt „Dritte Gesamtschule Münster-
West“ voraussichtlich in sieben T eilprojekte (Übersichtsplan: Anlage 3 der Hauptvorlage) auf-
geteilt wird.  
Die V erwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Beschlüsse für die Erfüllung des beschlos-
senen Raumprogramms der Gesamtschule Münster-West wirtschaftlich unter Berücksichti-
gung von Reduktionsvarianten gemäß V/0599/2024 zusammenzufassen und zur Entschei-
dung vorzulegen. 
 
4. Es wird ebenfalls zur Kenntnis genommen, dass vor dem im 1. Quartal 2026 geplanten Bau-
beschluss zum 2. T eilprojekt „Umbau und Sanierung des Bestandes aus den 1970er Jahren“ 
(Übersichtsplan: Anlage 3 der Hauptvorlage) vorbereitende Arbeiten für eine Schadstoffsanie-
rung und den Rückbau erforderlich sind. Die Arbeiten mit einem geschätzten Auftragsvolumen 
von rund 320.500 305.800 Euro brutto sind im Gesamtinvestitionsvolumen berücksichtigt. 
 
5. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass aufgrund der Flächenerweiterung an der Gesamtschule 
Münster-West ab dem Haushaltsjahr 2026 ein Mehrbedarf von 0,07 VZÄ und ab dem Haus-
haltsjahr 2027 ein Mehrbedarf von weiteren 0,26 VZÄ für Personalstunden für Hausmeister-
dienste anfällt. Weiterhin ergibt sich aufgrund der höheren Schülerzahlen ein Mehrbedarf in 
Höhe von 0,30 VZÄ für das Schulsekretariat.

- 3 - 
V/0202/2025/1 
 
II. Finanzielle Auswirkungen 
 
Die o. g. Sachentscheidungen sind wie folgt zu finanzieren: 
 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag € 
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen    
Investitionsmaßnahme 6040 Dritte städtische Gesamt-
schule 
  
Auszahlungen  für Baumaßnahmen Bisher 
bereit-
gestellt 
 
897.760 
   2025 2.500.000 
   2026 5.000.000 
   2027 13.241.240 
 
Gesamtauszahlungen 1. und 3. Teilprojekt   21.639.000 
 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Bedarf € 
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen    
Investitionsmaßnahme  6040 3. städtische Gesamtschule    
Auszahlungen  für Baumaßnahmen  Bisher 
bereit-
gestellt 
 
897.757 
   2025 2.500.000 
   2026 5.000.000 
   2027 10.000.000 
   2028 2.060.000 
   2029 198.243 
Saldo Maßnahme   20.656.000 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen ab dem Haushaltsjahr 2026 sind im Haushalts-
plan 2025 bei der Investitionsmaßnahme 6040 „Dritte städtische Gesamtschule“ nicht veranschlagt.  
Im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs 2026/2027 wird der Haushaltsansatz für die 
o. g. Investitionsmaßnahme an die voraussichtlichen Investitionskosten angepasst. Der Mehrbedarf 
ab 2026 in Höhe von 18.241.240 € 17.258.240 Euro wird im investiven Budget des Dezernates für 
Bildung, Jugend, Familie und Sport kompensiert.

- 4 - 
V/0202/2025/1 
 
Teilergebnisplan 
 
Nr. Bezeichnung 
Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemer-
kungen 
 
Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement    
Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und 
Dienstleistungen 
2027 ff 397.040 Folge-
aufwand 
Zeile 14  Bilanzielle Abschreibungen 2027 ff. 393.470 Folge-
aufwand 
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schule     
Zeile 11 Personalaufwendungen 2027 ff.   38.562 Folge-
aufwand 
Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft     
Zeile 20 Zinsen und sonstige Finanz-
aufwendungen 
2027 ff. 324.590 Folge-
aufwand 
Summe aller Aufwendungen  1.153.662  
 
Teilergebnisplan 
 
Nr. Bezeichnung  
Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemer-
kungen 
 
Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement     
Zeile 13 Aufwendungen für Sach - 
und Dienstleistungen 
2029 ff 385.980 Folge-
aufwand  
Zeile 14  Bilanzielle Abschreibungen  2029 ff. 378.370 Folge-
aufwand  
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schule     
Zeile 11 Personalaufwendungen  2029 ff.   38.562 Folge-
aufwand  
Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft     
Zeile 20 Zinsen und sonstige Finanz-
aufwendungen  
2029 ff. 309.840 Folge-
aufwand  
Summe aller Aufwendungen  1.112.752  
 
Die Folgelastenberechnung (Anlage 2 dieser Ergänzungsvorlage) wird zur Kenntnis genommen.

- 5 - 
V/0202/2025/1 
Begründung: 
 
Für die Ratssitzung am 02.07.2025 hatte die Verwaltung zeitgleich Baubeschlüsse für mehrere 
Maßnahmen in Vorbereitung. Mitte Mai zeigte sich, dass durch die enorme Kumulation von 
Beschlussvorlagen die Maßnahmen insgesamt eine Summe erreichten, die innerhal b des 
Budgets des Dezernats für Bildung, Jugend, Familie und Sport nicht zu decken war. 
Bekanntlich hat die Verwaltung dann entschieden, u. a. die Baubeschlussvorlage für das 
Schulzentrum Kinderhaus (Vorlage V/0234/2025) zurückzustellen. 
 
Der zur Ratssitzu ng am 02.07.2025 von den Ratsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen/GAL, SPD, 
FDP, Internationale Fraktion/Die Partei/ödp und der Ratsgruppe Volt vorgelegte Antrag zur 
sofortigen Beschlussfassung zeigt einen Weg zur Finanzierung des Schulzentrums 
Kinderhaus auf, der mit der vorgenannten Vorlage aufgegriffen wird. 
 
Für alle Hochbauvorhaben, die am 02.07.2025 als Baubeschluss zur Beschlussfassung 
anstehen, legt die Verwaltung Ergänzungsvorlagen vor. Durch eine durchgängige Absenkung 
des Risikozuschlages auf 5 % der  Gesamtsumme soll der Druck zur konsequenten 
Budgetkontrolle und zur Erzielung von Einsparungen im Prozess erhöht und gleichzeitig 
Spielräume für andere Maßnahmen geschaffen werden. Ebenfalls sollen durch eine genauere 
Mittelabflussplanung und eine realitätsnahe Veranschlagung der Baukostensteigerungen bis 
zur Mitte der Bauzeit der Umfang der gebundenen Mittel den realistischen Bedarfen 
angepasst, Mittelübertragungen reduziert und die Mittelverfügbarkeit erhöht werden. 
 
 
Bisherige Beschlüsse 
Der Rat hat am 14.06.2022 mit der Vorlage V/0104/2022 die Neuerrichtung einer 3. Städtischen Ge-
samtschule mit 4 Zügen in gebundener Ganztagsform am Standort des Schulzentrums in Roxel (Til-
becker Straße 24 - 26, 48161 Münster) nach Maßgabe einer anlassbezogenen Schulentwicklungs-
planung beschlossen. 
 
 
Zu 1.  
 
Ausgangssituation 
Zum Schuljahr 2024/25 ist die Gesamtschule Münster-West mit 4 Eingangsklassen gestartet. Zuvor 
wurde insbesondere das Gebäude B (Übersichtsplan Anlage 3) für die Startorganisation der ersten 
drei Schuljahre 2024/25 bis 2026/27 baulich hergerichtet und umgebaut. Die Gesamtschule Münster-
West wächst jährlich um weitere 108 Schülerinnen und Schüler auf. 
 
Durch den Beschluss der Neuerrichtung der 3. Städtischen Gesamtschule am Schulzentrum Roxel, 
das bisher durch die Friedensreich-Hundertwasser-Schule (Sekundarschule) genutzt wurde, entsteht 
gem. Raumprogrammbeschluss ein neuer und größerer Bedarf an Fachräumen, an Flächen für eine 
Mensa sowie für Kursräume für die Sek. II. Ebenfalls sind die Anforderungen an Fachräume für die 
Sek. II höher, sodass hier eine Erweiterung der Raumkapazitäten zwingend erforderlich ist.  
 
Innere Erschließung 
Der Erweiterungsneubau wird mit dem Bestandsgebäude (Gebäude C), das 2009 als „Erweiterung 
der Droste-Hauptschule Roxel“ fertiggestellt wurde, baulich verbunden. Eine verglaste Gebäudefuge 
als Erschließungskern verbindet den neuen und alten Erweiterungsbau. Der Hauptzugang zum 
Erdgeschoss des Neubaus erfolgt über die vorhandene Haupterschließung des Bestandsgebäudes 
(Gebäude C). Das Treppenhaus mit einem barrierefreien Aufzug in der Gebäudefuge verbindet die 
Mensa im Untergeschoss mit den naturwissenschaftlichen Räumen im Erdgeschoss und 
Obergeschoss. Aufgrund der Hanglage wird die Mensa im Untergeschoss einen ebenerdigen, 
barrierefreien Zugang von der unteren Schulhoffläche aus erhalten.

- 6 - 
V/0202/2025/1 
 
Nutzung 
Bereits in der Vorplanung in Form einer Eigenplanung durch das Amt für Immobilienmanagement, die 
in enger Abstimmung mit dem Amt für Schule und Weiterbildung und der Gesamtschule Mün ster-
West erfolgte, hat sich ergeben, dass die sinnvollste funktionale Zuordnung für den 
Erweiterungsneubau die Nutzungsbereiche „Mensa“ und „naturwissenschaftliche Fachräume“ sind. 
Hintergrund ist, dass die Fachräume im Bestandsbau der 70er -Jahre sanierungsbedürftig sind und 
nicht mehr den aktuellen Vorgaben entsprechen. Eine Sanierung der Bestandsräume wäre mit einem 
unverhältnismäßig höheren Aufwand verbunden, während gleichzeitig durch die zusätzlichen 
naturwissenschaftlichen Raumbedarfe eine Bündelung der naturwissenschaftlichen Fachräume in der 
Schule nicht ohne weiteres möglich gewesen wäre. Gleichzeitig müssen für die aufwachsende 
Gesamtschule Münster-West zum Bedarfszeitpunkt (zum Schuljahr 2027/28) zwingend ausreichend 
naturwissenschaftliche Fachräume zur Verfügung stehen. 
Eine Erweiterung der Bestandsmensa wurde geprüft. Sie wurde aber aus baukonstruktiven, 
logistischen, ablauforganisatorischen und kostentechnischen Gründen wieder verworfen.  
 
Material und Konstruktion 
Das durch die vorhandene Hanglage teilweise im Erdreich gelegene Sockelgeschoss wird als massi-
ve wasserundurchlässige Betonkonstruktion erstellt und enthält die neue Mensa mit Küche und Tech-
nikflächen für das gesamte Gebäude. Die Erschließungskerne für die beiden Obergeschosse beste-
hen ebenfalls aus einer massiven Betonkonstruktion. Die Obergeschosse werden aus einer vorzufer-
tigenden Holzkonstruktion mit Brettstapeldecken erstellt. Dort sind die naturwissenschaftlichen Fach-
räume und deren Nebenräume angeordnet. Die Aufteilung in zwei unterschiedliche Konstruktionswei-
sen ermöglicht es, die Vorfertigung der Holzbauelemente parallel zur Erstellung des Sockelgeschos-
ses zu betreiben, sodass hier für die Erstellung des Rohbaus Bauzeit eingespart werden kann und die 
Einschränkungen für den laufenden Schulbetrieb verringert werden. 
 
Fassade 
In der Fassadengestaltung herrschen im Wesentlichen zwei Materialien vor: eine Klinker-Verblendung 
des Sockelgeschosses und der Treppenhauskerne, analog zum Verblendmaterial der 
Erweiterungsgebäude aus den Jahren 2005 – 2009, und eine Holzfassade aus vorvergraut lasierten 
Profilhölzern der beiden Obergeschosse, die als Holzelementbau erstellt werden. 
Über das Fassadenmaterial sollen der Erweiterungsneubau und die sanierten Bestandsgebäude zu 
einer gestalterischen Einheit verbunden werden. Aufgrund unterschiedlicher Bearbeitungsstände in 
den Leistungsphasen der Teilprojekte ist die Fassadengestaltung noch nicht final abgestimmt und 
wird im Zuge der weiteren Planung zwischen den Teilprojekten harmonisiert. 
 
Baugrundgutachten 
Ein geotechnisches Gutachten liegt vor. Hierin wurden ein felsiger Boden und ein hoher 
Grundwasserspiegel festgestellt. Hieraus ergab sich auch die Anforderung, das Sockelgeschoss zum 
Schutz gegen eindringendes Wasser aus wasserundurchlässigem Beton als sogenannte Weiße -
Wanne auszuführen. 
 
Umgang mit Regenwasser 
Die Flachdachflächen des Erweiterungsneubaus werden gemäß Ratsbeschluss als Gründach 
ausgebildet und tragen damit zu einer verzögerten Einleitung von Regenwasser be i. Da das 
Regenwasser des ganzen Schulgrundstücks, einschließlich Sportplätzen, in den nördlich gelegenen 
Bach entwässert wird und hierfür bislang eine Einleiterlaubnis fehlt, wird parallel in enger Abstimmung 
mit der unteren Wasserbehörde eine Lösung für das Gesamtgrundstück gesucht und erarbeitet, die 
voraussichtlich weitere Regenrückhaltemaßnahmen beinhalten wird. Für die erforderliche bauliche 
Umsetzung wird es einen gesonderten Baubeschluss zum Teilprojekt 7 geben.

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V/0202/2025/1 
 
Ökologie, Energie 
Das Bauvorhaben erfüllt die Nachhaltigkeitsziele und Klimaschutzziele der Stadt Münster (Anlage 4). 
Die beiden Flachdächer (NW-Trakt und Speiseraum) werden extensiv zur CO2-Speicherung begrünt. 
Zur Sicherstellung der Raumluftqualitäten sind dezentrale Lüftungsgeräte für di e 
naturwissenschaftlichen Fachräume vorgesehen; Flure und Nebenräume werden durch kleine 
zentrale Anlagen belüftet. Küche und Mensa erhalten eine Lüftungsanlage mit Standort im 
Technikbereich des Sockelgeschosses und einer Luftführung über das Dach. Das Dach wird maximal 
mit einer PV -Anlage mit 82,6 kWp zur Eigenstromerzeugung belegt, wovon 81 kWp für das Null -
Emissions-Haus-Ziel des Neubaus erforderlich sind. Der Heizwärmebedarf wird über eine Luft -
Wasser-Wärmepumpe, der Warmwasserbedarf über das bestehende Blockheizkraftwerk gedeckt.  
Maßnahmen wie der Einbau von Sonnenschutzverglasung und Raffstoreanlagen sorgen für den 
sommerlichen Wärmeschutz. 
Vegetation 
Für die Errichtung des Erweiterungsneubaus müssen fünf Bäume gefällt werden (3 Platanen mit 
Stammumfängen zwischen 1,80 m und 3,21 m, eine Sand-Birke mit Stammumfang von 1,35 m sowie 
eine Kastanie mit einem Stammumfang von 0,80 m).  
Für die geplanten Baumfällungen sind Ersatzpflanzungen notwendig. Die Ersatzpflanzungen sind – 
sofern planerisch umsetzbar – auf dem Grundstück der Gesamtschule Münster-West im Rahmen der 
Neugestaltung der Freiflächen umzusetzen.  
Ein Baumschutzkonzept für die Errichtung des Neubaus wird aktuell erarbeitet. 
 
Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen 
Alle Bereiche des Neubaus sind barrierefrei zugänglich und die Geschosse durch einen barrierefreien 
Aufzug erschlossen. In der Mensa im Untergeschoss befindet sich ein barrierefreies WC. 
Im Zuge der Genehmigungsplanung wird ein Barrierefrei-Konzept erstellt.  
Der V orentwurf wurde am 04.12.2024 dem „Runden Tisch barrierefreies Bauen“ vorgestellt. Die 
entsprechenden Hinweise aus diesem Termin werden bei der Realisierung umgesetzt. Die Checkliste 
für Barrierefreiheit ist Anlage dieser Beschlussvorlage (Anlage 5). 
 
Zusammengefasste Vergabeeinheiten 
Die konstruktive Konzeption des Erweiterungsneubaus ermöglicht eine Zusammenfassung der 
Vergabe der Bauleistungen in Vergabeblöcken, wie z.B. Erdbau / Tiefbau / Rohbau und Holzbau / 
Dach / Fassade / Fenster / Innenausbau sowie  die Gewerke der Haustechnik zur Vergabe an einen 
Bieter. Diese Möglichkeit soll genutzt werden, um den Koordinations - und Abstimmungsbedarf zu 
reduzieren und damit einen zügigen effizienten Baufortschritt zur Erreichung des Fertigstellungsziels 
im 3. Quartal 2027 zu ermöglichen.  
 
Kostenentwicklung 
Das Gesamtinvestitionsvolumen zu diesem Baubeschluss beläuft sich auf 21.639.000 20.656.000 
Euro, davon 19.601.500 18.710.500 Euro für den Erweiterungsneubau, 1.717.000 1.639.100 Euro für 
die Fertigbauklassen und 320.500 305.800 Euro für die vorzuziehenden Baumaßnahmen 
„Schadstoffsanierung und Rückbau Innenbauteile“ für das Teilprojekt „Umbau im Bestand“.  
Im Haushaltsplan 2025 sind für die Investitionsmaßnahmen „6040 Dritte städtische Gesamtschule“ für 
das Jahr 2025 als Haushaltsansatz 2.500.000 Euro veranschlagt. Für die Folgejahre gibt es bislang 
keinen bezifferten Ansatz. Dies folgt der Vorgabe, dass konkretisierte Ansätze erst auf der Grundlage 
des Baubeschlusses formuliert wer den. Die zur Finanzierung erforderlichen Mittel und 
Ermächtigungen sind in den Haushaltsplanentwurf 2026/2027 aufzunehmen. Der Mehrbedarf ab 2026 
in Höhe von 18.241.240 17.258.240 Euro wird im investiven Budget des Dezernates für Bildung, 
Jugend, Familie und Sport kompensiert.

- 8 - 
V/0202/2025/1 
 
Einsparungen: 
Die in der Machbarkeitsstudie erarbeitete Planung orientierte sich bereits an den minimalen 
Flächenbedarfen der Gesamtschule Münster -West. Einsparpotentiale wurden bereits dort in der 
Vorplanung berücksichtigt. 
Die Bereitstellung der Wärmeversorgung aus dem vorhandenen Blockheizkraftwerk und ergänzender 
Wärmepumpe durch die Stadtwerke und die Lieferung des Wärmebedarfs im Contracting reduziert 
die Investitionskosten hier um ca. 185.000 Euro brutto.  
Weitere Einsparungen  könnten unter Einhaltung der Vorgaben der Gebäudeleitlinien 2020 
ausschließlich durch Flächenreduzierungen im Raumprogramm erzielt werden, was jedoch eine 
vollständige Neuplanung erfordern würde, die mit einem erheblichen Zeitverlust einhergehen würde 
und sich faktisch aufgrund der zu deckenden Raumbedarfe für die aufwachsende Gesamtschule 
Münster-West ausschließen lässt. 
Unabhängig von den zuvor genannten Punkten werden alle Möglichkeiten zur Kostenoptimierung  
gemäß V/0599/2024 im weiteren Verlauf des Gesamtprojektes systematisch geprüft und umgesetzt, 
sodass die aktuelle Überschreitung des BKI -Kostenkennwertes im weiteren Projektverlauf 
ausgeglichen werden kann. 
 
Zeitplan 
Der Baubeginn des Erweiterungsneubaus ist im 1. Quartal 2026 vorgesehen. Die Fertigstellung 
erfolgt nach derzeitiger Planung im 3. Quartal 2027. 
Vor dem Baustart im 1. Quartal 2026 sollen notwendige vorbereitende Arbeiten schon ab dem 4. 
Quartal 2025 durchgeführt werden.  
Dazu zählen u.a. die Unterfangung des Bestandsgebäudes, der Abbruch der Verblendung an der 
Stelle, wo der Anschluss des Erweiterungsneubaus erfolgt sowie notwendige Baumfällungen. 
 
 
Zu 2. 
 
Errichtung von Fertigbauklassen 
Ab dem Sommer 2026 zum Schuljahr 2026/27 steigt der Raumbedarf aufgrund der hinzukommenden 
Jahrgänge und der anwachsenden Schülerzahl im Umfang von 6 Unterrichtsräumen zzgl. Verkehrs-
flächen. Dieser Raumbedarf ergibt sich insbesondere daraus, dass ab dem Start der Baumaßnahmen 
zur Sanierung des Bestandsgebäudes aus den 1970er Jahren dieser komplette Baukörper nicht für 
eine schulische Nutzung zur Verfügung stehen wird. Bis zur Fertigstellung des Umbaus und der Sa-
nierung des Bestandes aus den 1970er Jahren, voraussichtlich im 1. Quartal 2028, werden daher 
nach Erhebung des Amtes für Schule und Weiterbildung in Abstimmung mit der Gesamtschule Müns-
ter-West 6 zusätzliche Klassenräume benötigt.  
Der zukünftige Standort befindet sich in Abstimmung. Eine mögliche Verortung ist im Lageplan (Anla-
ge 2) dargestellt. Im aktuell laufenden Planungsprozess für den Bestandsumbau wird der tatsächliche 
zeitliche Bedarf an Ausweichflächen konkretisiert und anschließend die für den konkreten Bedarf wirt-
schaftlichste Lösung hinsichtlich Miete oder Kauf umgesetzt.

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V/0202/2025/1 
 
Zu 3. 
 
Mehrere Teilprojekte 
Die Gesamtmaßnahme wird in meh rere Teilprojekte unterteilt, um eine zielgerichtete und effiziente 
Umsetzung zu gewährleisten. Jedes Teilprojekt weist unterschiedliche Bereitstellungsanforderungen 
auf, die sich aus den spezifischen Zielen und Anforderungen ergeben. Darüber hinaus variie ren die 
Zeitabläufe der einzelnen Teilprojekte, sodass eine flexible Planung und Anpassung an die jeweiligen 
Gegebenheiten ermöglicht wird. Diese strukturierte Herangehensweise trägt dazu bei, die 
Ressourcen optimal zu nutzen und die Gesamtmaßnahme erfolgreich zu realisieren. Zur Deckung der 
Raumbedarfe der Gesamtschule Münster -West ist es erforderlich, alle Teilprojekte jeweils als 
Baustein eines Gesamtkonzeptes zu sehen, da ausschließlich die Realisierung aller Teilprojekte den 
Raumbedarf der Gesamtschule Münster-West decken wird. 
 
T eilprojekt 1: Erweiterungsneubau Mensa und NW-Räume (Inhalt dieses Beschlusses) 
T eilprojekt 2: Umbau und Sanierung Bestand (Baujahr 1970 – 1979) (Gebäude A) 
T eilprojekt 3: Errichtung Provisorium Fertigbauklassen (Inhalt dieses Beschlusses) 
T eilprojekt 4: Umbau „alte Mensa“ zu Lehrküchen (Gebäude D) 
T eilprojekt 5: Erneuerung und Umgestaltung der Außenanlagen 
T eilprojekt 6: Umbau T eilbereiche der ehem. Augustin-Wibbelt-Schule für die Gesamtschule  
T eilprojekt 7: T eilumbau und Neuorganisation der Gesamtentwässerung der Liegenschaft 
 
 
Zu 4. 
 
Vorbereitende Arbeiten „Schadstoff-Sanierung“ und „Rückbau Innenbauteile“ 
Um im 1. Quartal 2026 mit der „Schadstoffsanierung und Rückbau“ im Bestandsgebäude starten zu 
können, muss die Vergabe spätestens im 4. Quartal 2025 erfolgen. Der Baubeschluss für den 
„Umbau und die Sanierung der Bestandsgebäude“, dem die Maßnahmen zugeordnet sind, soll in der 
ersten Ratssitzung nach der konstituierenden Sitzung im Anschluss an die Kommunalwahl gefasst 
werden, voraussichtlich im Februar 2026. Für den geplanten Bauablauf würde eine nach diesem 
Beschluss durchgeführte Ausschreibung und Vergabe dieser Leistungen Verzögerungen bedeuten. 
Daher müssen diese vorgezogen werden, um den Terminplan einhalten zu können. 
 
 
Zu 5. 
 
Die Personalstunden der Hausmeisterdienste berechnen sich u.a. nach den Bruttogrundflächen der 
Gebäude. Aufgrund der Flächenausweitung des Erweiterungsneubaus ergibt sich nach den 
Berechnungen des Amtes für Schule und Weiterbildung ein Mehrbedar f von 0,07 VZÄ im 
Haushaltsjahr 2026 und weiteren 0,26 VZÄ ab dem Haushaltsjahr 2027 für Personalstunden. 
Die Personalbemessung für die Schulsekretariate erfolgt anhand der Schüler*innenzahlen. Aufgrund 
des prognostizierten Anstiegs ergibt sich  ein Mehrbedarf in Höhe von 0,30 VZÄ für das 
Schulsekretariat ab dem Haushaltsjahr 2026. 
 
Für die Begleitung von Abend- und Wochenendveranstaltungen von Drittnutzern in der Gesamtschule 
West wäre die Aufnahme von mindestens 0,75 VZÄ Hilfskraft im Abenddienst (E 03) in den 
Stellenplan 2026 erforderlich gewesen. 
Hierfür wurden aufgrund der aktuellen Haushaltssituation keine Kapazitäten berücksichtigt, sodass 
eine Öffnung für Drittveranstaltungen gar nicht oder nur in sehr begrenztem Umfang möglich sein 
wird.

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V/0202/2025/1 
 
Zu II: Finanzielle Auswirkungen 
 
Für den Projektumfang des Beschlusses (1. und 3. Teilprojekt) entstehen Gesamtkosten in Höhe von 
21.639.000 20.656.000 Euro brutto. In diesen Investitionskosten sind für den Erweiterungsneubau 
Baukosten (KG 300+400) in Höhe v on 12.356.434 Euro und Baukosten (KG 300+400) in Höhe von 
1.210.000 Euro für die Fertigbauklassen enthalten (Kostenstand April 2025).  
Darüber hinaus werden Folgelasten in Höhe von 1.191.575 1.112.752 Euro pro Jahr entstehen  
(Anlage 7). 
 
Für den Vergleich des BKI Kostenkennwertes wurde der vom statistischen Bundesamt veröffentliche 
Wert aus dem 4. Quartal 2024 für Erweiterungen von Schulgebäuden herangezogen. 
Der fortgeschriebene BKI-Kostenkennwert Mitte-Oben-Wert beträgt im Durchschnitt  
3.466,74 Euro/m² BGF und der Kostenkennwert Oben 4.299,27 Euro/m² BGF. 
Der aktuelle Kostenkennwert für das geplante Gebäude bezogen auf die anrechenbaren Bauwerks-
kosten (KG 300 und 400 nach DIN 276) beträgt ca. 4.087 Euro/m² BGF.  
Die vergleichsweise hohen Investitionskosten pro Quadratmeter sind auf die aufwändigere Gründung 
und den hohen Anteil an Räumen mit besonderer technischer Ausstattung wie Mensa, Küche und 
NW-Fachräume zurückzuführen. 
 
 
 
 
 
i.V. 
gez.  
 
Arno Minas 
Stadtrat 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1 Kostenberechnung - E1 
Anlage 2 Folgelastenberechnung - E1

Beratungsverlauf (2)

02.07.2025 Hauptausschuss
TOP 59 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
02.07.2025 Rat
TOP 60 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Kinderhaus

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Details

Aktenzeichen
V/0202/2025/1
Typ
Vorlagen
Datum
27.06.2025
Erstellt
27.06.2025 09:55