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V/0558/2008

Umsetzung des § 16 Absatz 3 SGB II bei der Stadt Münster - Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung

Vorlagen 02.07.2008

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Anlage 3 - Stellen- und Besetzungsliste

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Ansehen

Anlage 1 - AGH Leitfaden

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Ansehen

Berichtsvorlage

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Ansehen

Anlage 5 - Pädagogische Betreuung 2007/2008

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Ansehen

Anlage 2 - Duesseldorfer Erklärung

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Ansehen

Anlage 4 - Statistik 2005 - 2007

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Anlage 3 - Stellen- und Besetzungsliste

4628 Zeichen

Amt / Einrichtung Stelleninhalt Stellen besetzt 
Amt 67 / Forst  Mithilfe bei zusätzlichen Forstarbeiten (ab 01.03.07) 
Amt 32 Tätigkeit als Ordnungshelfer/in / Fahrradkontrolldiens 10 9
Pflege von Akku / Handfunkgeräte 1 z.Zt. nicht 
Statistik u. Registratur im vorbeugenden Brandschutz 1
Amt 40 - Annette-Gymnasium Bewachung des Fahrradhofes, Grünpflege, Aufbereitung Schulmobiliar 1
Zusätzliche Hausaufgabenbetreuung 1
Amt 40 - Annette-Gymnasium Betreuung des Selbstlernzentrums u. der Mediothek 1
Amt 40 - Geistschule Mitarbeit im Schulgarten, Fahrradwerkstatt, Aufbereitung Mobiliar 1 1
Amt 40 - Freih.-v.-Stein-Gymn. Mitarbeit im Selbstlernzentrum / Mediathek 1 1
Bewachung des Fahrradhofes, Grünpflege, Aufbereitung Schulmobiliar 1 1
Pädagogische Pausenbetreuung 1 1
Betreuung des Selbstlernzentrums u. der Mediothek 1 1
Amt 40 - Hauptschule Coerde Bewachung des Fahrradhofes, Grünpflege, Aufbereitung Schulmobiliar 1 1
Amt 40 - Hauptschule Hiltrup Bewachung des Fahrradhofes, Grünpflege, Aufbereitung Schulmobiliar 1 1
Bewachung des Fahrradhofes, Grünpflege, Aufbereitung Schulmobiliar 2 1
Mitarbeit im Selbstlernzentrum 1 1
Amt 40 - Johannesschule Bewachung des Fahrradhofes, Grünpflege, Aufbereitung Schulmobiliar 1
Amt 40 - Joh.-Gutenb.-Realsch. Bewachung des Fahrradhofes, Grünpflege, Aufbereitung Schulmobiliar 1 1
Amt 40 - Kant-Gymnasium Bewachung des Fahrradhofes, Grünpflege, Aufbereitung Schulmobiliar 1
Amt 40 - Melanchtonschule Bewachung des Fahrradhofes, Grünpflege, Aufbereitung Schulmobiliar 0 z. Zt. nicht 
Unterstützung beim Projekt "Fahrradwerkstatt" 1
Bewachung des Fahrradhofes, Grünpflege, Aufbereitung Schulmobiliar 2 2
Mediothek (Beschäftigungspakt für Altere) 1 1
Grünpflege, Aufbereitung Schulmobiliar 1 1
Bewachung des Fahrradhofes, Projekt "Fahrradwerkstatt" 1
Zusatzkraft für das Schülerprojekt "Fahrradwerkstatt" 1
Bewachung des Fahrradhofes, Grünpflege, Aufbereitung Schulmobiliar 1 1
Bewachung des Fahrradhofes, Grünpflege, Aufbereitung Schulmobiliar 1 1
Mithilfe im hauswirtschaftlichen Bereich 1 1
Amt 41 Öffentlichkeitsarbeit bei Kulturprojekten 0
z. Zt. nicht 
Amt 41 - Meerwiese Unterstützung bei stadtteilkulturellen Angeboten/Veranstaltungen 1
Mithilfe bei der Stadtteilarbeit / allg. Bürotätigk eit 1 1
Bewachung des Fahrradhofes, Grünpflege, Veranstaltungshelfer 1 1
Amt 42 Mithilfe in der Bibliothek 1 1
Amt 45 Inventarisierung und Archivierung 1
Mithilfe bei der Sanierung von Akten 2 1
Datenerfassung und Archivierung hist. Schriftgüter 1 1
Mithilfe bei der Datenbankerfassung von Karteikarten der Gewerbekartei 1 1
Projekt "Massenentsäuerung" 1 1
Amt 50 Mithilfe bei Instandsetzungsarbeiten 6 5
Pfege der Grünanlagen und Unterst. des Hausmeisters 1 1
Mithilfe im Info-Büro 1 1
Amt 51 - AIM Projekt "Team Saubere Stadt" (TSS) 58 37 
Natur- und Umweltschutzteam (NST) 10 6
Amt 51 - Drobs Mithilfe bei zusätzlichen Angeboten 1
Amt 51 - Fachwerk Gievenbeck zus. Reinig. der Grünanl., Unterst. bei Veranst., kl. Verschönerungen... 1
Mithilfe im Info-Büro 2 bis 31.07.08 gesperrt 
Pflege der Grünanlagen 1 1
zus. Angebote im Kultur- und Veranstaltungsbereich des Cafe 1 1
Amt 51 - Wuddi zusatzpädagogische Angebote 2 2
Amt 67 - MET zusätzliche Reinigung und Instandsetzung von Grünanlagen 12 11 
Amt 67 - Sport Pflege und Instandsetzung des Sportstättenumfeldes 4 4
Amt 67 - Betriebshöfe zusätzl. Pflege und Reinigung 2 2
Sprachförderung, Angebote für hochbegabte und hyperaktive Kinder 1 1
hausw. Bereich "Das gesunde Frühstück" 1 1
Kita "Am Burgwall" Zusatzkraft für erweitertes Betreuungsangebot 1 1
Kita "Am Drostenhof" Zusatzkraft für erweitertes Betreuungsangebot 2 2
Zusatzkraft für erweitertes Betreuungsangebot 1 1
Mithilfe beim Projekt "Das gesunde Frühstück" 1 1
Kita "Am Inselbogen" Zusatzkraft für erweitertes Betreuungsangebot 2 1
Zusatzkraft für erweitertes Betreuungsangebot 2 1
handwerkliche Tätigkeiten 1 1
Kita Gievenbeck Zusatzkraft für erweitertes Betreuungsangebot 1 1
Kita Im Moorhock zus. Unterrstützung bei Projekten, Spielsachen verschönern etc. 1 1
Kita Mecklenbeck Zusatzkraft für erweitertes Betreuungsangebot 1 1
VHS Vorbereitung auf Externenprüfung zur Hauswirtschafterin 14 11 
186 134 
Kita Brüningheide 
Kita "Am Edelbach" 
Anlage 3 
Kita "Am Berg Fidel" 
5
2 1
Amt 51 - Lorenz-Süd 
Amt 40 - Waldschule Kinderhaus 
Amt 47 
Amt 51 - 37° 
Amt 51 - Jib 
Stellen / Besetzungsliste § 16 Abs. 3 SGB II 
Mithilfe in der Kantine 
Mithilfe im Info-Büro 
5Amt 10 - Kantine 
Amt 37 
Amt 41 - Bürgerhaus Kinderhaus 
Amt 40 - Scholl-Gymnasium 
Amt 40 - Schulzentrum Wolbeck 
Amt 40 - Gymnasium Paulinum 
Amt 40 - v.- Weizsäcker Schule 
Amt 40 - Hittorf-Gymnasium

Anlage 1 - AGH Leitfaden

22109 Zeichen

Anlage 1 
 
 
 
 
 
 
Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung 
nach § 16 Abs. 3 Sozialgesetzbuch Zweites Buch 
(SGB II) 
 
 
 
Leitfaden der Arbeitsgemeinschaft Münster zur 
Umsetzung von Arbeitsgelegenheiten (AGH)

2 
I. Einleitung/Präambel 
 
Der Leitfaden der Arbeitsgemeinschaft Münster zur Umsetzung von Arbeitsgelegenheiten mit 
Mehraufwandsentschädigung wurde mit dem Beirat der Arbeitsgemeinschaft Münster entwickelt 
und wird vom Lenkungsauschuss befürwortet. Er bildet die Grundlage zur Planung und Umset- 
zung der Arbeitsgelegenheiten (sog. Zusatzjobs) in der Stadt Münster. 
 
Erfahrungen im Rahmen der Umsetzung werden in den laufenden Prozess eingebracht und 
führen gegebenenfalls zur Modifizierung des Leitfadens. 
 
Es besteht Einigkeit darin, dass die ARGE Münster alle geeigneten und zur Verfügung stehen- 
den Instrumente und Maßnahmen zur Unterstützung der Integration in Arbeit oder Ausbildung 
und zur persönlichen Stabilisierung der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen nutzt. Arbeitsgelegen- 
heiten bilden dabei einen Baustein eines abgestimmten arbeitsmarktlichen Gesamtkonzeptes. 
Es besteht weiterhin Einigkeit darüber, dass Arbeitsgelegenheiten gegenüber anderen Einglie- 
derungsleistungen immer nachrangig einzusetzen sind. 
 
 
II. Zielsetzung 
 
Vorrangige Zielsetzung der Arbeitsgelegenheiten ist die Heranführung von Arbeitslosen an den 
allgemeinen Arbeitsmarkt. Arbeitsgelegenheiten dienen somit als Instrument, die Beschäfti- 
gungsfähigkeit aufrecht zu erhalten, wiederherzustellen bzw. vorzubereiten und die „soziale 
Integration“ zu fördern. 
 
Arbeitsgelegenheiten vermitteln Erkenntnisse über Eignungs- und Interessenschwerpunkte so- 
wie Qualifikationen und liefern somit wichtige Hinweise für Förderung und Strategien zur Ar- 
beitsaufnahme. Die Arbeitsgelegenheiten müssen dabei Baustein einer individuellen Integrati- 
onsplanung sein und sollen sinnvoll mit weiteren Integrationsmaßnahmen verbunden werden, 
um eine „Brücke“ in den ersten Arbeitsmarkt darzustellen. Arbeitsgelegenheiten tragen außer- 
dem dazu bei, die Qualität sozialer Dienstleistungen zu steigern und bestehende gesellschaftli- 
che Problemlagen zu mindern. 
 
Zusatzjobs sind auch Ausdruck der Grundsatzes „Fördern und Fordern“ und somit ein zumutba- 
rer Mitwirkungsbeitrag der Hilfebedürftigen. Zur Überprüfung der Mitwirkungsbereitschaft wer- 
den auch „Arbeitsgelegenheiten zur Erprobung der Arbeitsbereitschaft/-fähigkeit“ eingerichtet.  
 
Bei der Zuweisung einer Arbeitsgelegenheit sind insbesondere zu berücksichtigen: 
- die Eignung der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen 
- Neigung der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen 
- die individuelle Lebenssituation 
- die voraussichtliche Dauer der Hilfebedürftigkeit 
- die Dauerhaftigkeit der Eingliederung 
 
Sowohl gegenüber der Öffentlichkeit als auch gegenüber den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen 
werden die Vorteile, die die Ausübung eines Zusatzjobs mit sich bringt, offensiv dargestellt. 
Die Motivation zur Arbeitsaufnahme wird im Rahmen der Arbeitsgelegenheit - insbesondere 
durch die Entwicklung weiterer beruflicher Perspektiven - gefördert. 
 
Die Umsetzung in die Praxis basiert auf den Grundsätzen der „Düsseldorfer Erklärung“.

3 
 
III. Fördervoraussetzungen 
 
1. Öffentliches Interesse / Gemeinnützigkeit 
 
Arbeitsgelegenheiten liegen im öffentlichen Interesse, wenn das Arbeitsergebnis der Allgemein- 
heit im Geltungsbereich des SGB II dient. Sie müssen daher im Inland geschaffen werden. Ar- 
beiten, deren Ergebnis überwiegend erwerbswirtschaftlichem Interesse oder den Interessen 
eines besonderen Personenkreises oder den Interessen Einzelner dient, liegen nicht im öffentli- 
chen Interesse.  
 
Im öffentlichen Interesse liegen insbesondere auch gemeinnützige Arbeiten. Als gemeinnützig 
gelten Arbeiten, die unmittelbar den Interessen der Allgemeinheit/ des Allgemeinwohls auf ma- 
teriellem, geistigem oder sittlichem Gebiet dienen. 
 
2. Zusätzlichkeit/Wettbewerbsneutralität 
 
Zusätzlich ist eine Arbeitsgelegenheit nur, wenn die Arbeit ohne die Förderung nicht, nicht in 
diesem Umfang oder erst zu einem späteren Zeitpunkt verrichtet werde würde. Arbeiten, die auf 
Grund einer rechtlichen Verpflichtung durchzuführen sind oder die üblicherweise von juristi- 
schen Personen des öffentlichen Rechts durchgeführt werden, sind nur förderungsfähig, wenn 
sie ohne die Förderung voraussichtlich erst nach zwei Jahren durchgeführt werden würden. 
 
Im Zusammenhang mit der Einrichtung von Arbeitsgelegenheiten dürfen bestehenden Unter- 
nehmen am Markt für Güter oder Dienstleistungen keine Wettbewerbsnachteile entstehen. Zu- 
satzjobs dürfen reguläre Beschäftigungsverhältnisse nicht verdrängen oder beeinträchtigen. Die 
Schaffung neuer Arbeitsplätze darf nicht gefährdet oder verhindert werden. Arbeitsgelegenhei- 
ten, die zur Nachholung eines Berufsabschlusses eingerichtet werden, gelten als unbedenklich . 
 
Bei der Einrichtung von Arbeitsgelegenheiten hat der Träger die jeweiligen Personal- und Be- 
triebsräte bzw. sonstige Arbeitnehmervertretungen darüber zu informieren. 
 
3. Zweckmäßigkeit 
 
Zusatzjobs sind arbeitsmarktpolitisch zweckmäßig, wenn sie Hilfe zur Aufnahme einer Beschäf- 
tigung und Ausbildung bieten, die Sicherung und Erweiterung individueller Qualifikationen, 
Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten unterstützen und Anreize für die Aufnahme regulärer 
Beschäftigung geben. 
 
 
IV. Dauer und Höhe der Förderung 
 
1. Dauer der Förderung 
 
Die maximale Förderdauer einer Maßnahme beträgt bis zu 24 Monaten. Die Zuweisung eines 
Hilfeempfängers/Hilfeempfängerin   erfolgt in der Regel für 6 Monate. Nur bei entsprechender 
Begründung kann diese Zuweisung für weitere 3 bis 6 Monate erfolgen. Dabei muss zwingend 
geprüft werden, ob andere Eingliederungsmaßnahmen vorrangig in Frage kommen. Die Zuwei- 
sung einer Teilnehmerin/eines Teilnehmers ab vollendetem 58. Lebensjahr kann bis zu einer 
Dauer von 3 Jahren erfolgen. 
 
Die wöchentliche Beschäftigungszeit des Hilfeempfängers/ Hilfeempfängerin beträgt grundsätz- 
lich (durchschnittlich) 20 Stunden. Sie kann um Zeiten der Qualifizierung ausgeweitet werden.

4 
 
 
2. Höhe der Förderung 
 
2.1. Mehraufwandsentschädigung/Fahrkosten  
 
Die Hilfebedürftige/der Hilfebedürftige erhält eine Mehraufwandsentschädigung von 1,50 Euro 
je tatsächlich geleisteter Arbeitsstunde. Auch für die Teilnahme an einer integrierten Qualifizie- 
rung wird die Mehraufwandsentschädigung gezahlt. Die Auszahlung erfolgt durch den Träger 
der Arbeitsgelegenheit. 
 
Die Hilfeempfängerin/der Hilfeempfänger erhält ebenfalls die im Einzelfall notwendigen Fahr- 
kosten. Die Auszahlung der Fahrkosten erfolgt durch den Träger. Die Träger führt die konkreten 
Fahrkosten jeweils in der Monatsabrechnung auf und bekommt diese von der Arbeitsgemein- 
schaft erstattet. 
 
2.2. Trägerpauschale 
 
Der Träger erhält eine Grundpauschale . Diese beinhaltet u. a. die Kosten für die Haftpflicht- und 
Unfallversicherung sowie für die Betreuung und Verwaltung. 
 
Darüber hinaus kann eine Qualifizierungspauschale gewährt werden. Die Qualifizierung kann in 
theoretischer und fachpraktischer Form, als Block oder kontinuierlich durchgeführt werden. Die 
Qualifizierung muss sich von der reinen Anleitung, Einarbeitung und Unterweisung deutlich ab- 
heben. Mögliche Qualifizierungsmodule sind u.a. Bewerbungstraining, Vermittlung handwerkli- 
cher oder kaufmännischer Fertigkeiten, Fachkunde, Arbeitsrecht, Arbeitssicherheit, Sprachkur- 
se oder auch die Entwicklung sozialer Kompetenzen (z.B. Konfliktlösungskompetenz). Die In- 
halte und der Verlauf der Qualifizierung sind vom Träger im Einsatzplan und in der Teilnehmer- 
beurteilung zu dokumentieren. 
 
Zusatzjobs für junge Menschen sollen Qualifizierungsmodule als integrative Bestandteile erhal- 
ten (generell mindestens 20 % der wöchentlichen Arbeitszeit). Beträgt der Qualifizierungsanteil 
mehr als 20 % der wöchentlichen Arbeitszeit, erhöht sich die Qualifizierungspauschale. 
 
Für die notwendige Arbeitskleidung bzw. Sicherheitskleidung, die die Hilfeempfängerin/der Hil- 
feempfänger vom Träger erhält, wird eine monatliche Pauschale für Arbeitskleidung gewährt.  
 
Bestimmte Personen (psychisch Behinderte, Jugendliche mit besonderen Vermittlungshemm- 
nissen etc.) benötigen eine über die allgemeine Betreuung hinausgehende Unterstützung, um 
eine Arbeitsgelegenheit erfolgreich wahrnehmen zu können. In diesen Fällen kann eine  not- 
wendige sozialpädagogische Betreuung durch ABM- oder AGH-Kräfte unterstützt werden. Er- 
folgt eine sozialpädagogische Betreuung durch regulär beschäftigte Mitarbeiter / Mitarbeiterin- 
nen kann 
 eine Pauschale für Sozialpädagogische Betreuung  gewährt werden. Notwendigkeit, 
Art und Umfang der Betreuung sind im Vorfeld detailliert darzustellen und auch in den Einsatz- 
plan der AGH-Kraft aufzunehmen. Es wird davon ausgegangen, dass eine vollzeitbeschäftigte 
Betreuerin/ein vollzeitbeschäftigter Betreuer maximal 20 AGH-Kräfte betreut. 
 
Die Höhe der jeweiligen Pauschale ergibt sich aus Anlage 1. Sie wird regelmäßig überprüft und 
der aktuellen Entwicklung angepasst. Für jeden Teilnehmertag wird 1/30 der bewilligten Pau- 
schale gezahlt. 
 
Bei Fehlzeiten (z.B. Krankheit/unentschuldigtes Fehlen) wird die Trägerpauschale bis zu 6 Wo- 
chen weitergewährt. Somit wird die Maßnahme für  den Kunden/ die Kundin   nach einer 6-
wöchigen Fehlzeit beendet. Eine erneute Zuweisung ist möglich und vom Vermitt- 
ler/Fallmanager kurz zu begründen.

5 
 
2.3  Prämie für die Arbeitsaufnahme 
 
Die Träger von Arbeitsgelegenheiten erhalten eine Prämie in Höhe von 300,00 Euro, wenn ein 
Teilnehmer/eine Teilnehmerin in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung einmündet. 
 
Voraussetzung ist, dass 
>    der Teilnehmer/die Teilnehmerin einen Arbeitsvertrag von mindestens  
      3-monatiger Dauer erhält,  
>    die Beschäftigung innerhalb von 2 Wochen nach Beendigung der Arbeitsgelegenheit  
      beginnt und 
>    die Beschäftigung nicht durch  
      - einen Zuschuss im Rahmen einer Arbeitsgelegenheit – Entgeltvariante, einer Arbeits-  
        beschaffungsmaßnahme oder  
     -  einen Eingliederungszuschuss oder Beschäftigungszuschuss nach § 16 a SGB II  
        gefördert wird, wenn die Arbeitsaufnahme beim bisherigen AgH-Träger erfolgt. 
 
Der Träger hat den Antrag mit einem Nachweis über das sozialversicherungspflichtige Beschäf- 
tigungsverhältnis (z.B. Kopie des Arbeitsvertrages) bei der Arbeitsgemeinschaft Münster einzu- 
reichen. 
 
 
V. Leistungen und Pflichten des Trägers: 
 
Förderleistungen zur Schaffung von Zusatzjobs werden auf (schriftlichen) Antrag des Trägers 
gewährt und nach Vorlage der Kostenkalkulation  gewährt. Ergänzend hierzu hat der Träger 
eine Maßnahmebeschreibung einzureichen. 
 
Zwischen dem Maßnahmeträger und der/dem  teilnehmenden erwerbsfähigen Hilfebedürftigen 
besteht kein Arbeitsverhältnis/kein Arbeitsvertrag. Unabhängig davon sollten die beiderseitigen 
Rechte und Pflichten aus dieser besonderen Art einer Beschäftigung entsprechend dokumen- 
tiert werden. Der Träger schließt daher mit dem Teilnehmer eine schriftliche „Vereinbarung zum 
berufspraktischen Einsatz in Arbeitsgelegenheiten“ (Einsatzplan) ab.  
 
Der Träger erstellt nach Ende der Förderdauer einen Ergebnisbericht über die Maßnahme für 
die ARGE (z.B. über Verlauf, Arbeitsergebnisse, Wirkungen, Erfahrungen). Nachdem ein/e Teil- 
nehmer/in die Maßnahme beendet hat, erhält sie/er vom Träger ein individuelles Zeugnis (mit 
Kompetenzprofil) und die ARGE eine Teilnehmerbeurteilung. 
 
Der Träger gewährleistet eine ordnungsgemäße Durchführung der Maßnahme. Er ist dafür ver- 
antwortlich, dass seine Beschäftigungsprojekte nicht dazu missbraucht werden, Stellenabbau 
zu fördern. Für die korrekte, arbeitsmarktlich sinnvolle Ausgestaltung der Beschäftigungsange- 
bote übernimmt der Träger des Antrags die Verantwortung. 
 
 
VI. Qualitätssicherung von Arbeitsgelegenheiten mit MAE  
  
Die Qualitätssicherung der Arbeitsgelegenheiten mit MAE erfolgt durch die ARGE Münster 
durch folgende Standards: 
 
Die Einrichtung von Arbeitsgelegenheiten mit MAE orientiert sich am „Leitfaden der Arbeitsge- 
meinschaft Münster zur Umsetzung von Arbeitsgelegenheiten“, der vom Beirat entwickelt und 
vom Lenkungsausschuss befürwortet wurde. Erfahrungen im Rahmen der Umsetzung werden 
in den laufenden Prozess eingebracht und führen gegebenenfalls zur Modifizierung des Leitfa- 
dens.

6 
Die „Arbeitshilfe zur Umsetzung von Arbeitsgelegenheiten“ der Agentur für Arbeit vom 
02.09.2005 bildet ebenfalls eine Grundlage für die Einrichtung und Abwicklung von Arbeitsgele- 
genheiten. 
 
Es erfolgt eine monatliche Auswertung der bewilligten und besetzten Arbeitsgelegenheiten 
(AgH-Statistik). Der Anteil der Jugendlichen wird hierbei gesondert aufgeführt.    
 
Der Verbleib der ausgeschiedenen (AgH-)Teilnehmer/innen wird jährlich ausgewertet. 
 
10 % der Maßnahmen werden jährlich durch die Arbeitsgemeinschaft Münster geprüft. Das Er- 
gebnis wird anhand einer Prüfungsniederschrift dokumentiert. Im Rahmen der vor Ort stattfin- 
denden Maßnahmeprüfung soll zukünftig auch festgestellt werden, in wieweit die Arbeitsgele- 
genheit zur beruflichen Weiterentwicklung der Teilnehmer/innen beiträgt. Die Prüfungsnieder- 
schrift wird entsprechend ergänzt. 
 
Im Einsatzplan und in der Teilnehmerbeurteilung sind die Inhalte der Arbeitsgelegenheit sowie 
die Qualifizierung und die sozialpädagogische Betreuung anzugeben. Der Einsatzplan und die 
Teilnehmerbeurteilung sind vom Träger zeitnah bei der ARGE Münster einzureichen. 
 
Beschwerden von Teilnehmer/innen im Einzelfall werden in Rücksprache mit den Trägern ge- 
klärt und dokumentiert. 
 
Die Träger von Arbeitsgelegenheiten haben bei der Arbeitsgemeinschaft Münster konkrete An- 
sprechpartner für die Bewilligung, Besetzung und Abrechnung der Arbeitsgelegenheiten.

7 
Positiv - / Negativliste 
 
Maßnahmefelder und Beschäftigungsmöglichkeiten für Arbeitsgelegenheiten mit Mehr- 
aufwandsentschädigung nach § 16 Abs. 3 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) 
 
Nachfolgende Auflistung soll zum Zwecke der Abgrenz ung verdeutlichen, in welcher Weise zwi- 
schen förderfähigen und nicht förderfähigen Arbeite n unterschieden werden kann. Diese Auflis- 
tung ist beispielhaft, nicht abschließend und wird kontinuierlich weiterentwickelt. Die in der Auf- 
listung aufgeführten Maßnahmefelder sind im Antrag näher zu erläutern und mit Inhalten zu 
belegen. 
 
Unbedenklichkeitsbescheinigungen regionaler Wirtschaftsverbände werden im Einzelfall 
zur Abklärung der Fördervoraussetzungen eingeholt. Bei der Einrichtung von mehr als vier 
Arbeitsgelegenheiten im Bereich Landschafts- und Naturschutz sowie Umfelderhaltung und -
verbesserung ist grundsätzlich eine Stellungnahme des Verbandes Garten-, Landschafts- und 
Sportplatzbau Nordrhein-Westfalen e.V. oder einer vergleichbaren Organisation erforderlich. 
 
Positiv Negativ 
- Pflege vorhandener Fuß-, Rad- und Wan- 
derwege 
- Beschilderung von Rad- und Wanderwegen 
- Hilfskräfte für Spiel- und Sportplatzwarte 
- Einfache Renaturierungsarbeiten zur Erhal- 
tung und Verbesserung des Landschafts- 
und Naturschutzes 
- Hilfe zur Bestandspflege von Forstgebieten 
- Unterstützung von Aktivitäten im Kinder- und 
Jugendnaturschutz 
- Einfache manuelle Verschönerungsarbeiten 
im Tourismus-, Freizeit- und Naherholungs- 
bereich 
- Erhebung touristisch relevanter Daten 
- (Zusätzlicher) Fahrradkontrolldienst 
- Einsammlung und Beseitigung von verstreu- 
ten Abfällen in Wald und Flur (Littering) 
- Vorbereitung von Abfall zur Entsorgung 
- Laubsammelarbeiten zur Bekämpfung der 
Kastanienminiermotte 
- Entfernung der Pflanze „Riesenbären- 
klau/Herkulesstaude“  
- zusätzliche Pflege von Grünanlagen auf 
Friedhöfen, dort auch zusätzliche Abfallsor- 
tierung 
- zusätzliche Unkrautbeseitigung auf Grünflä- 
chen im Stadtgebiet 
- Randberäumung von Gewässern, Uferpflege 
(nur in Zusammenarbeit mit Gewässerunter- 
haltungsverbänden) 
- Unterstützung bei der Vorbereitung und 
Durchführung von Veranstaltungen 
- Maßnahmen zur Verbesserung der touristi- 
schen Infrastruktur und Naherholung, insbe- 
sondere im Außenbereich, wie Bau und Er- 
haltung von Sitzgruppen 
- Zusätzliche Reinigung und Sanierung von 
historischem Material im Stadtarchiv 
- Neuanlage und Gestaltung von Fuß-, 
Rad- und Wanderwegen 
- Winterdienste/ Aufgaben i.R. der Ver- 
kehrssicherungspflicht  
- Erstkräfte von Spiel- und Sportplatz- 
warten 
- Büro- und Verwaltungstätigkeiten, die 
zur ordnungsgemäßen Aufgabenerle- 
digung unerlässlich sind 
- Landschaftspflege- und Umwelt- 
schutzmaßnahmen mit Einsatz von 
Maschinen 
- Forstdienstleistungen, wie Holzein- 
schlag, Rückleistungen, qualifizierte 
Pflege von Bestandswäldern, Neuan- 
pflanzung und Wegebau 
- Selbständige Organisation von Veran- 
staltungen  
- Entsorgung von Abfällen von Betrieben 
zur Verwertung oder zur Beseitigung 
- Entsorgung von Abfällen aus der An- 
dienungspflicht 
- Bewachungsgewerbe 
- Errichtung, Instandsetzung und In- 
standhaltung von öffentlichen Gebäu- 
den und Anlagen  
- Hausmeisterdienste  
- Erst- und Hauptkräfte zur Neuanlage, 
Gestaltung und Pflege öffentlicher 
Grünanlagen, Parks und Plätze 
- Reinigungsarbeiten, die in erster 
Linie der Einrichtung selbst zugute 
kommen

8 
Kommunaler Bereich 
 
 
 Kirchen 
Positiv Negativ 
- einfache manuelle Reinigungs- und Ver- 
schönerungsarbeiten (z.B. Kirchengestühle 
u.a.) 
- Unterstützung bei der Vor- und Nachberei- 
tung von Veranstaltungen  
- Aufarbeitung von Kirchenarchiven, Kirchen- 
bibliotheken 
- Unterstützung des Pfarrers bei der Gemein- 
debetreuung (Kinderfreizeiten, Jugendfrei- 
zeitgestaltung, Seniorentreffen, Krankenbe- 
suche etc.) 
- Kulturpflege im kirchlichen Bereich 
- Recherchen zu denkmalpflegerischen Kon- 
zepten  
 
- Alle Bau- und Handwerksarbeiten 
- Grabpflegearbeiten (außer von Ob- 
dachlosengräbern) 
- selbständige Organisation von Veran- 
staltungen 
- Erhaltungsarbeiten an Kulturdenkmä- 
lern 
 
 
Schulen / Kinder- und Jugendbetreuung 
Positiv Negativ 
- Unterstützung bei der Wiederherstellung / 
Aufbereitung von Schulmobiliar, Lehrmitteln, 
Anschauungsmaterialien im geringen Um- 
fang 
- Betreuung von Schulbibliotheken 
- Einrichtung und Erhalt von Tauschbörsen 
von Schulbüchern 
- Zusätzliche Zirkelarbeit, Freizeitangebote, 
Sportveranstaltungen etc. 
- über den Erziehungsauftrag hinausgehende 
Angebote in Kindergärten (z.B. im Bereich 
Kunst, Musik, Sprache, Sport, Theater, Ge- 
sundheit, Umweltschutz) 
- Unterstützung bei der Verkehrserziehung im 
Vorschul- und Schulbereich 
- Bewachung von Fahrrädern 
- Schülerlotsen/Schulwegbegleitung 
- Arbeiten in Lehrgärten (z.B. Kräutergarten) 
- Anlegen von Schaugärten und Kindererleb- 
niswelten 
- Zusätzliche Hausaufgabenbetreuung 
- Arbeitsaufgaben von Lehrern/ Lehre- 
rinnen , Erziehern/ Erzieherinnen  und 
Hausmeistern/ Hausmeisterinnen  als 
Erstkräfte 
- Unterhaltsreinigungsmaßnahmen und 
Hauptkräfte in Versorgungseinrichtun- 
gen  
- hauswirtschaftliche Tätigkeiten 
- alle Bau- und Handwerksarbeiten 
- Aufarbeitung von Schulmobiliar und 
Lehrmitteln mit handwerklicher oder 
fachlich qualifizierter Tätigkeit 
- Erweiterung von Kinderbetreuungszei- 
ten  
 
 
Kultur / Freizeit Sport 
Positiv Negativ 
- Traditionspflege 
- Kultur- und Heimatrecherchen  
- Unterstützung bei der Vorbereitung und 
Durchführung von Veranstaltungen 
- Mithilfe bei Übungsleitertätigkeit  
- Unterstützung der Vereinsarbeit 
- Unterstützung der Besucherbetreuung von 
Heimatmuseen und Heimatstuben 
- Arbeiten zur Archivierung und Aufarbeitung 
- Betreiben von Vereinsgastronomie 
- selbständige Organisation von Veran- 
staltungen 
- Erstkräfte zur Besucherbetreuung von 
Heimatmuseen und Heimatstuben 
- Beschäftigung im Tourismus als Erst- 
und Hauptkraft

9 
von Kulturgütern und deren Präsentation 
 
Sozialer Bereich 
Positiv Negativ 
- Unterstützung bei der Einrichtung und 
Betreuung von sozialen Werkstätten, Tafeln, 
Freizeittreffs/zusätzliche Hilfe in Obdachlo- 
senküchen 
- Zusätzliche Kultur-, Freizeit- und Bildungs- 
angebote in Pflege- und Altenheimen sowie 
Krankenhäusern 
- Zusätzliche Sitz- und Nachtwachen 
- Begleit- und Besuchsdienste ohne Fahr- 
dienste, Hilfe zur Selbsthilfe, Sport- und 
Spielangebote 
- Aktivitäten zur Unterstützung von Projekten 
in Entwicklungsländern und Krisengebieten 
- Unterstützung bei der Erstintegration von 
Zuwanderern durch praktische Lebenshilfe 
(Wohnen, Verkehr, örtliche Orientierung, 
Einkauf, etc.) 
- Unterstützung bei der Kinderbetreuung in 
Frauenschutzhäusern 
- Pflege- und Hauswirtschaftsdienstleis- 
tungen 
- Hausmeisterdienste 
- Alle Bau- und Handwerksarbeiten 
- Einrichtung und Betreuung von Han- 
delseinrichtungen im Sozialbereich 
- Fahrdienste/Botendienste 
 
 
Berufsbildung 
Positiv Negativ 
- Unterstützung bei Berufsorientierungsmaß- 
nahmen, sofern diese nicht im Rahmen einer 
Ausschreibung vergeben wurden 
- Unterstützung bei Trainings- und Rehabilita- 
tionsmaßnahmen zur Erhaltung der Arbeits- 
fähigkeit, sofern diese nicht im Rahmen von 
Ausschreibung vergeben wurden. 
- selbständiges Angebot von    
      Berufsorientierungs- und      
      Weiterbildungsmaßnahmen 
 
 
 
Sonstiges 
Positiv Negativ 
- Unterstützung bei der Aufarbeitung und 
Verwertung von Möbeln, Spielzeug, Hausrat 
für soziale Zwecke und für Bedürftige (keine 
Recyclingprojekte) 
- Herstellung von Spielzeug und Anschau- 
ungsmaterial als Unikat  
- Zusatzkräfte in Tierheimen bzw. Tierschutz- 
einrichtungen 
- Bibliothek: Unterstützung bei der Archivie- 
rung und Katalogisierung

10 
- Anlage 1 – 
 
 
 
 
Monatliche Trägerpauschalen     (Stand: 13.03.2008)  
 
 
 
     Grundpauschale:       80,00 Euro  
 
     Qualifizierungspauschale 
      > bis zu 20 % der Arbeitszeit      40,00 Euro  
      > mehr als 20% der Arbeitszeit     60,00 Euro  
 
      Pauschale für 
      Sozialpädagogische Betreuung    150,00 Euro 
 
     Arbeitskleidung        30,00 Euro 
 
     Prämie für die Arbeitsaufnahme    300,00 Euro

Berichtsvorlage

21433 Zeichen

V/0558/2008 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Umsetzung des § 16 Absatz 3 SGB II bei der Stadt Münster - Arbeitsgelegenheiten mit 
Mehraufwandsentschädigung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
12.08.2008 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Bericht
14.08.2008 Ausschuss für Gleichstellung Bericht
19.08.2008 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Bericht
20.08.2008 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht
27.08.2008 Hauptausschuss Bericht
27.08.2008 Rat Bericht 
 
 
Bericht: 
 
 
Ausgangslage 
 
Für erwerbsfähige Hilfe
bedürftige, die keine Arbeit finden können, sollen die Träger der Grundsi-
cherung (Arbeitslosengeld II) Arbeitsgelegenheiten (§ 16 Abs. 3 SGB II) mit Mehraufwandsent-
schädigung (sogenannte Ein-Euro-Jobs oder auch Zusatzjobs) schaffen.  
 
Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung können geschaffen werden, wenn die zu 
verrichtenden Arbeiten zusätzlich und im öffentlichen Interesse sind. Dies ist der Fall, wenn das 
Ergebnis der Arbeit der Allgemeinheit dient und wenn die Arbeit ohne die Förderung nicht oder 
erst zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt worden wäre. Zudem unterliegen die geförderten 
Tätigkeiten der Wettbewerbsneutralität.  
 
Grundlage zur Planung und Umsetzung der Arbeitsgelegenheiten in Münster ist der „Leitfaden 
der Arbeitsgemeinschaft Münster“ (s. Anlage 1), der mit dem Beirat der Arbeitsgemeinschaft ent-
wickelt und vom Lenkungsausschuss befürwortet wurde. In der Praxis basiert die Umsetzung auf 
den Grundsätzen der „Düsseldorfer Erklärung“ (s. Anlage 2).  
 
Zielsetzung 
 
Ziel der Arbeitsgelegenheiten ist die Heranführung von Arbeitslosen an den allgemeinen Ar-
beitsmarkt. Arbeitsgelegenheiten sind ein Instrument um die Beschäftigungsfähigkeit aufrecht zu 
Vorlagen-Nr.: 
V/0558/2008 
Auskunft erteilt: 
Frau Dr. Ringbeck 
Ruf: 
492 28 80 
E-Mail: 
Ringbeck@stadt-muenster.de 
Datum: 
02.07.2008 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0558/2008 
 
erhalten, wiederherzustellen und die „soziale Integration“ zu fördern. Die befristeten Arbeitsgele-
genheiten sind für leistungsgeminderte Erwerbslose gedacht1. 
Arbeitsgelegenheiten vermitteln Erkenntnisse über Eignungs- und Interessenschwerpunkte sowie 
Qualifikationen und liefern somit wichtige Hinweise für die passgenaue Förderung und Strategien 
zur Arbeitsaufnahme. Die Arbeitsgelegenheiten müssen Baustein einer individuellen Integrati-
onsplanung sein und sollen mit weiteren Integrationsmaßnahmen verbunden werden, um eine 
„Brücke“ in den ersten Arbeitsmarkt darzustellen. Wichtig in diesem Zusammenhang ist, die Be-
reitschaft zur Qualifizierung und Weiterbildung zu fördern. Weiterbildung und Qualifizierung ist für 
die Kompetenzentwicklung von Personen unter den Aspekten „Fördern“ und „Lebenslanges Ler-
nen“ ein wichtiger Bestandteil aktiver Arbeitsmarktpolitik. Arbeitsgelegenheiten tragen außerdem 
dazu bei, die Qualität sozialer Dienstleistungen zu steigern und bestehende gesellschaftliche 
Problemlagen zu mindern.  
 
Antrags- und Bewilligungsverfahren 
 
Zuständig für die Bewilligung der Zusatzjobs ist die Arbeitsgemeinschaft Münster. Hier wird ins-
besondere geprüft, ob die Kriterien Gemeinnützigkeit, Zusätzlichkeit, öffentliches Interesse und 
Wettbewerbsneutralität vorliegen. Nur wenn diese Kriterien erfüllt sind, werden die Anträge ge-
nehmigt. 
 
Bei der Stadt Münster erfolgt die Einrichtung von Arbeitsgelegenheiten folgendermaßen: 
 
Ämter und Einrichtungen, die Zusatz-Kräfte einsetzten möchten, leiten ihren Antrag an die AIM 
jugend+, die dann das weitere Antragsverfahren abwickelt. Hierzu gehört das Einholen der Un-
bedenklichkeitsbescheinigung (Kammern, Verbände etc.) ebenso, wie die Zustimmung des Per-
sonalrates. Sobald die Stelle bewilligt ist, werden potentielle TeilnehmerInnen von der Arbeits-
gemeinschaft zugewiesen und nach einem Erstgespräch bei AIM jugend+ auf einen geeigneten 
und wenn möglich, passgenauen Zusatzjob vermittelt. Der Einsatz der Kräfte erfolgt auf freiwilli-
ger Basis. Die verwaltungstechnische/ finanzielle Abwicklung und die pädagogische Betreuung 
ist per Ratsbeschluss zentral organisiert und wird von der AIM jugend+ sichergestellt. Hier stehen 
für die Betreuung und Anleitung von Zusatzjobs 100.000 € kommunale Mittel zur Verfügung. 
 
Finanzierung der Zusatzjobs 
 
Die Finanzierung der Z
usatzjobs erfolgt durch die Arbeitsgemeinschaft Münster, die auch über 
die Höhe der Maßnahmekostenpauschale 2 entscheidet. Mit der Maßnahmekostenpauschale wird 
der tatsächlich entstandene Aufwand für die Maßnahmedurchführung (z.B. Personal- und Ver-
waltungskosten, Unfall- und Haftpflichtversicherung, Betreuung, Qualifizierung, Arbeitskleidung, 
Sachkosten, sonstiger Aufwand) teilweise abgedeckt. Die Maßnahmekostenpauschale und die 
Mehraufwandsentschädigung werden als Zuschuss für die Dauer der zeitlich befristeten Maß-
nahme gewährt. Die Trägerpauschale dient u.a. dazu, die der Stadt Münster entstehenden Kos-
ten für die Bereitstellung der Angebote ganz oder teilweise abzudecken. Beispielsweise werden 
darüber die Personalkosten für die pädagogische Begleitung zu hundert Prozent finanziert. Die 
Beträge sind der Anlage des Leitfadens zu entnehmen.  
 
Für die Teilnahme an gemeinnütziger Arbeit erhal ten die erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zuzüg-
lich zum Arbeitslosengeld II eine Mehraufwandsentschädigung in Höhe von 1,50 € je geleisteter 
Arbeitsstunde. Die Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung des erwerbsfähigen Hilfebedürfti-
                                                
 
1 In der Sprache der Bundesagentur für Arbeit werden sie als sogenannte „marktferne“ Kunden geführt. 
2 Die Förderung des Maßnahmeträgers ist nicht gesetzlich geregelt und wird vom Grundsicherungsträger 
festgelegt.

3 
V/0558/2008 
 
gen ist durch die Weiterzahlung der Grundsicherung für Arbeitsuchende gewährleistet 3. Die Un-
fallversicherung wird vom Träger der Maßnahme sichergestellt. 
 
Umsetzung bei der Stadt Münster 
 
Die Stadt Münster biete
t seit vielen Jahren 4 in unterschiedlichen Arbeitsbereichen Arbeitsgele-
genheiten an. Vorrangiges Ziel dieser Angebote ist es, den Betroffenen die Möglichkeit zu geben, 
berufsrelevante Kenntnisse und Erfahrungen zu sammeln, um die Integrationschancen in den 
Arbeitsmarkt zu erhöhen. Diejenigen, die nach ihrem Arbeitsplatzverlust nicht schnell eine An-
schlussbeschäftigung finden verlieren vielfach ihre beruflichen Perspektiven, teilweise ihre sozia-
len Bezüge und gesellschaftlichen Teilhabemöglichkeiten. Aufgrund von Langzeitarbeitslosigkeit 
ist es vielfach erforderlich zunächst eine Tagesstruktur zu schaffen und arbeitsmarkrelevante 
Kompetenzen, wie Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit etc. zu vermitteln. Aus diesem Grund erfolgt bei 
der Stadt der Einsatz der Zusatzkräfte einerseits unter fachlicher Anleitung und andererseits wer-
den die Betroffenen, soweit notwendig pädagogisch betreut und insbesondere bei der Arbeits-
platzsuche und bei Bewerbungen unterstützt. Hierzu gehören auch Qualifizierungsangebote, die 
individuell gefördert werden. Die TeilnehmerI nnen haben die Möglichkeit städtische und externe 
Qualifizierungs- und Fortbildungsangebote zu nutzen. Bewerbungstrainings, Gabelstaplerschei-
ne, Sprachkurse, EDV-Grundkurse werden häufig absolviert. 
 
Die Stadt Münster bietet insgesamt 186 Arbeitsgelegenheiten an, von denen zwischen 65 und 
85 Prozent besetzt sind (s. Anlage 3 „Stellen/ Besetzungsliste § 16 Abs. 3 SGB II). Insgesamt 
gibt es in Münster rd. 750 Arbeitsgelegenheiten (davon sind ca. 2/3 besetzt) bei verschiedenen 
gemeinnützigen und öffentlichen Einrichtungen. Die Stadt Münster ist größte Anbieterin von Ar-
beitsgelegenheiten. Ursächlich hierfür ist, dass die Stadt einerseits zweitgrößte Arbeitgeberin ist 
und andererseits hat sie im Sinne der sozialen Daseinfürsorge für die Partizipation ihrer Bürge-
rinnen und Bürger an gesellschaftlicher Teilhabe die Verantwortung. Es gibt einzelne Stellen bei 
den Ämtern und einige Projekte, die bei den Ämtern oder der AIM jugend+ angesiedelt sind. Die 
organisatorische Anbindung von Projekten an die AIM jugend+ wurde gewählt, weil die Erfahrun-
gen zeigen, dass die Umsetzung von größeren Projekten im Rahmen von Zusatzjobs innerhalb 
der Ämter zu Problemen führen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn vergleichbare Arbeits-
felder auch Pflichtaufgabe der Ämter sind. In diesen Fällen ist besonderes Augenmerk auf eine 
klare Trennung und neutrale Anbindung zu legen, weil größere Projekte im besonderen Blick-
punkt der Öffentlichkeit liegen und deutlich werden muss, dass es sich um ein Integrationsange-
bot handelt. Darüber hinaus erfordern Projekte auch eine Anleitung der Zusatzkräfte, die von den 
Ämtern nicht immer gewährleistet werden kann, bzw. nicht mit den regulären Arbeitsabläufen 
vereinbar ist. 
 
Mit der Vorlage V/0436/2005 beschloss der Rat am 29.06.2005 zur Umsetzung des Handlungs-
konzeptes zur Verbesserung der Sauberkeit und Ordnung in der Stadt Münster den Einsatz von 
ALG-II-Beziehenden im Rahmen der gemeinnützig-zusätzlichen Arbeitgelegenheiten für Aufga-
ben der Reinigung und Sauberhaltung des Stadtgebietes und Verstärkung des Fahrradkontroll-
dienstes auszuweiten. Nach anfänglichen Schwierigkeiten bei der Stellenbesetzung in 2005 und 
2006 erfolgte Ende 2006 eine Statusbestimmung zwischen Amt 10, AIM jugend+ und der Ar-
beitsgemeinschaft Münster. Es wurden Lösungsansätze erarbeitet, die dazu beitrugen, das Ni-
veau zu stabilisieren und weitere Angebote zu etablieren. Hierzu gehört die Etablierung des 
„Teams Saubere Stadt“ bei AIM jugend+ mit fachlicher Unterstützung der AWM und die sozialpä-
dagogische Betreuung der Zusatzjobber bei der Stadt. 
 
Die Projekte:  
 
                                                
 
3 Während der Maßnahme werden die Teilnehmenden statistisch nicht als „arbeitslos“ sondern als „ar-
beitssuchend“ erfasst. 
4 Bis zur Einführung des SGB II im Jahr 2005 waren die Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschä-
digung ein Instrument des BSHG um arbeitslose Sozialbeziehende an den Arbeitsmarkt heranzuführen.

4 
V/0558/2008 
 
1. Mobiles-Einsatz-Team (MET) (Amt für Grundflächen und Umweltschutz) 
 
Am 01.07.2005 nahm das Mobile-Einsatz-Team (MET) im Amt für Grünflachen und Umwelt-
schutz als erstes Team seine Arbeit auf. Hier werden 12 TeilnehmerInnen intensiv betreut, die 
sich im Umfang von jeweils 20 Stunden pro Woche der zusätzlichen Wildkrautbeseitigung auf 
Grünflächen im Stadtgebiet widmen. Die Teilnehmenden werden von einem hauptamtlich be-
schäftigten Mitarbeiter sowie durch eine öffentlich geförderte Kraft (z.B. ABM oder Beschäfti-
gungszuschuss) betreut. 
 
2. Fahrradkontrolldienst (Ordnungsamt) 
 
Am 15.06.2005 wurden zunächst 4 Zusatzjobs im Bereich des Fahrradkontrolldienstes geschaf-
fen. Bereits zum 01.09.2005 wurde die Zahl der Arbeitsgelegenheiten in diesem Bereich auf 10 
erhöht. Die in diesem Projekt gesammelten Erfahrungen sind durchweg positiv. Bei den Teilneh-
menden werden gute Qualifizierungserfolge (z.B. Unterrichtung im Sicherheitsgewerbe bei der 
IHK) erreicht und es existiert regelmäßig eine Warteliste potentieller Zusatzkräfte. Beim Fahrrad-
kontrolldienst ist ebenfalls eine öffentlich geförderte Kraft als Vorarbeiter eingesetzt. Darüber hin-
aus besteht ein sehr enger Kontakt zum Service- und Ordnungsdienst um einen reibungslosen 
Ablauf zu gewährleisten. Für die Tätigkeit der Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädi-
gung ergeben sich aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts Münster vom 11.07.2008 (AZ.: 1K 
1536/07) keine Veränderungen, da diese im Rahmen ih rer Servicetätigkeiten, z.B. an den Müns-
ter-Arkade, nicht hoheitlich tätig werden 
 
3. Team Saubere Stadt (TSS) (AIM jugend+) 
 
Im Januar 2007 startete das TSS mit zunächst 12 Zusatzjobbern, mit dem Ziel „Zusätzliche Rei-
nigung öffentlicher Strassen und Plätze“ in der Innenstadt (Standort: Hafenstrasse 8). Mittlerweile 
werden im TSS 58 Zusatzjobs angeboten. Die Organisation und Durchführung des Projektes 
erfolgt über die AIM jugend+ mit fachlicher Unterstützung der Abfallwirtschaftbetriebe Münster.  
 
Im Mai 2007 wurde das „Team Saubere Stadt“ mit einem Umfang von 8 Zusatzjobs für den Be-
reich Münster-Kinderhaus (Standort: Wuddi Kinderhaus) ausgeweitet. Schwerpunkt des Projek-
tes ist die zusätzliche Reinigung von öffentlichen Straßen und Plätzen zur Verbesserung der 
Sauberkeit im Stadtteil. Im Februar 2008 wurde analog zu dem Team in Kinderhaus ein Team in 
Coerde (Standort: AWO Stadtteilbüro) eingerichtet.  
 
Ab August 2008 wird ein mobiles Team (Standort: Ha fenstrasse 8) für die Stadtteile Hiltrup und 
die Stadteile des Stadtbezirks-West eingerichtet. Dieses Team (1 Vorarbeiter und bis zu 5 Zu-
satzkräfte) wird mobil mit einem Dienstfahrzeug ausgestattet und im wechselnden Rhythmus 
nach Reinigungsbedarf und Verfügbarkeit des Personals in den Stadtteilen tätig.  
 
Die Anleitung der Zusatzkräfte erfolgt jeweils durch eine öffentlich geförderte Kraft (ABM oder 
Beschäftigungszuschuss). Die Betreuung der öffentlich geförderten Kräfte sowie der Zusatzkräfte 
erfolgt durch die hauptamtlichen Mitarbeiter der AIM jugend+. 
 
4. Natur- und Umweltschutzprojekt (NST) (AIM jugend+) 
 
Im Juli 2007 startete das Natur- und Umweltschutzprojektes (Standort: Hafenstrasse 8) mit 10 
Zusatzjobs in Bereichen des Natur- und Umweltschutzes. Die Organisation und Durchführung 
dieses Projekts erfolgt über die AIM jugend+. Die erforderliche fachliche Unterstützung wird durch 
das Amt für Grünpflege und Umweltschutz sowie das Veterinäramt der Stadt Münster gewährleis-
tet. Ziel dieses Projektes ist die Mithilfe bei der Umsetzung von Natur- und Umweltschutzmaß-
nahmen (z.B. einfache Renaturierungsarbeiten zur Verbesserung des Landschafts- und Natur-
schutzes, Beseitigung von Gehölzaufwuchs, Bekämpfung der Herkulesstaude, Mahd von Hoch-
staudenfluren etc.). Die Anleitung der Zusatzkräfte erfolgt über eine öffentlich geförderte Kraft. 
Das Team ist mit einem entsprechenden Fahrzeug ausgestattet.

5 
V/0558/2008 
 
 
5. Vorbereitung auf die Externenprüfung zur Hauswirtschafterin“ unter Nutzung des 
Instruments AGH“ (Amt für Schule und Weiterbildung) 
 
Das Orientierungs- und Qualifizierungsangebot der Volkshochschule ermöglicht 14 Bezieherin-
nen von Arbeitslosengeld II, im Rahmen von Zusatz jobs im hauswirtschaftlich/ pflegerischen Be-
reichen
5 und parallel angebotener theoretischer Qualifizierung durch die VHS, sich innerhalb von 
11 bis 12 Monaten auf die Externenprüfung zur Hauswirtschafterin vorzubereiten. Konkret bedeu-
tet dies, dass die Zusatzkräfte in den Kooperationsbetrieben die Möglichkeit haben, praktische 
Erfahrungen und Kenntnisse zu sammeln und 8 Stunden in der Woche Unterricht in Verbindung 
mit dem Berufsfeld bei der VHS erhalten. Der Unterricht orientiert sich am Lehrplan der Ausbil-
dung der Hauswirtschafterin. Die Prüfung zur Hauswirtschafterin wird von der Landwirtschafts-
kammer abgenommen. Flankiert wird diese Maßnahme durch Anleitung und pädagogische 
Betreuung, die zentraler Bestandteil des Gesamtkonzeptes ist. 
 
Statistik  
 
Zusatzkräfte
 sind bei der Stadt Münster in den unterschiedlichen Bereichen eingesetzt (s. Anlage 
3). Die Zahl der Kräfte ist von 152 im Jahr 2005 auf 200 in 2006 und 303 in 2007 gestiegen (Auf-
grund der unterschiedlichen Zuweisungszeiten sind Mehrfachbesetzungen innerhalb eines Jah-
res möglich). Der Anteil männlicher Zusatzkräfte liegt im Durchschnitt bei 75 Prozent und ist zu-
rückzuführen auf den hohen Anteil der Angebote im gewerblich-technischem Bereich. So besteht 
zwar grundsätzlich die Möglichkeit weibliche Teilnehmerinnen z.B. im TSS aufzunehmen (d.h., 
getrennte sanitäre Anlagen und Umkleideräume), gleichwohl ist das Interesse von Frauen an 
diesen Einsatzstellen eher gering und bisher waren nur drei Teilnehmerinnen im TSS.  
Während im Jahr 2005 die Altersgruppe der 24 -40 jährigen mit 35 Prozent am stärksten vertre-
ten war, verschob er sich ab 2006 in Richtung der Altergruppe 41 -50 Jahre. Die Altersgruppe der 
41 – 50 jährigen war 2007 mit 36 Prozent am stärksten vertreten, gefolgt von den 25 – 40 jähri-
gen mit 27 Prozent. Der geringste Anteil ist bei den unter 25 jährigen zu verzeichnen, was auch 
nicht überrascht, da Arbeitsgelegenheiten für Jugendliche nur nachrangig genutzt werden sollen 
und auf der Grundlage des Prinzips „Fördern und Fordern“ zunächst in eine Ausbildung oder ei-
nen regulären Arbeitsplatz vermittelt werden sollen.  
 
In der Regel erfolgt die Zuweisung in einen Zusatzjob zunächst für sechs Monate. Die Beschäfti-
gung wird nach spätestens 12 Monaten beendet. Von den Beschäftigten bleiben 74 % über 
sechs Monate in dem Zusatzjob. Die hohe Verweildauer belegt einerseits, dass die Teilnehmen-
den eine sinnvolle Beschäftigung Arbeitslosigkeit vorziehen und andererseits ist es ein Beleg 
dafür, dass der Arbeitsmarkt für Personen mit Vermittlungshemmnissen - trotz wirtschaftlichen 
Aufschwungs - keine regulären Arbeitsplätze anbietet. Eine Arbeit im Anschluss nahmen bisher 
insgesamt 73 Zusatzjobber auf, 35 davon im Jahr 2007. Wird die Zahl derjenigen, die im Jahr 
2007 einen Zusatzjob bei der Stadt beendet haben zugrunde gelegt ergibt sich eine Übergangs-
quote von 22 %. Werden als Bezugsgröße nur diejenigen zugrund gelegt, die den Zusatzjob auch 
regulär beendet haben (65 Personen), ergibt sich eine Übergangsquote von 54 Prozent (vgl. die 
detaillierte Aufstellung für die Jahre 2005 bis 2007 Anlage 4).  
 
Sozialpädagogische Begleitung 
 
Für 
die Betreuung der Zusatzkräfte sind seit März 2007 zwei Pädagoginnen bei der Stadt be-
schäftigt. Zur Optimierung der Arbeitsabläufe in den Bereichen Betreuung und Integration sind 
sie an der Schnittstelle zwischen den städtischen Einsatzorten und den Mitarbeiter/-innen der 
Arbeitsgemeinschaft den Teams „U25“, „Vermittlung“ und „Fallmanagement“ tätig. Für die Be-
werber/innen der städtischen Arbeitsgelegenheiten sind sie die erste Anlaufstelle. Aufgabe der 
pädagogischen Betreuung ist die passgenaue Besetzung frei werdender Zusatzjobs innerhalb 
der Stadtverwaltung sowie die Betreuung von Teilnehmer/innen mit besonderem Betreuungsbe-
                                                
 
5 Die Einsatzstellen der Zusatzkräfte sind nicht bei der Stadt Münster sondern bei Kooperationsbetrieben.

6 
V/0558/2008 
 
darf. Dies umfasst auch die Organisation individueller Qualifizierung – sofern erforderlich und 
sinnvoll - für alle städtischen Zusatzkräfte. Aufgrund der positiven Erfahrungen wurde das Ange-
bot um eine halbe Stelle seit Januar 2008 erhöht. Die Stellen sind bei AIM jugend+ angesiedelt 
und die Fallzahl beträgt 1:20. Die Finanzierung dieser Kräfte wird aus der Fallpauschale „sozial-
pädagogische Betreuung“ sichergestellt.  
 
Die tatsächliche Anzahl der Beratungskontakte und -gespräche ist jedoch deutlich höher, da zu-
nächst alle potentiellen Zusatzjobber ein Erstgespräch mit den Beraterinnen führen. Alleine von 
Februar 2008 bis Juni 2008 wurden 197 Erstgespräche geführt. Hiervon mündeten jedoch nur 68 
Personen in einen städtischen Zusatzjob. 
 
In der Zeit vom 01.7.2007 bis 30.06.2008 wurden insgesamt 114 Zusatzjobber intensiv betreut. 
Die Verteilung nach Geschlecht entspricht dem Verhältnis der Beschäftigten und beträgt 2/3 
männlich zu 1/3 weiblich. Bei der Verteilung nach Altergruppen steht ebenfalls in unmittelbaren 
Zusammenhang mit der Verteilung der Beschäftigten insgesamt.  
 
Die statistische Auswertung (s. Anlage 5) der Intensivbetreuung für den Zeitraum vom 
01.07.2007 bis 30.06.2008 verdeutlicht, die Unterschiedlichkeit der Problemlagen und warum 
eine intensive Betreuung und Unterstützung zur Integration in Arbeit bzw. Wiederherstellung der 
Erwerbsfähigkeit erforderlich ist. Schulden (50 %) und keine Ausbildung (49,1 %), gefolgt von 
körperlichen Einschränkungen (31,6 %) und ein fehlender Schulabschluss (29,8 %) sind die häu-
figsten Vermittlungshemmnisse derjenigen, die intensiv betreut und unterstützt werden während 
des Zusatzjobs bei der Stadt Münster.  
 
Wie geht es weiter? Was passiert nach Beendigung des Ein-Euro-Jobs? 
 
Bei der Sta
dt Münster beenden zwischen 45 und 50 % der Teilnehmenden die Arbeitsgelegen-
heiten planmäßig, d.h., sie bleiben die gesamte Förderdauer von maximal einem Jahr in der Ar-
beitsgelegenheit und werden anschließend von der Arbeitsgemeinschaft Münster weiter betreut. 
Arbeitsgelegenheiten sind nur ein erster, aber wichtiger Schritt in Richtung regulärer Arbeitmarkt 
nach langer Arbeitslosigkeit. Die Personen arbeitsmarktnah weiter zu qualifizieren und auf die 
von der Wirtschaft zu schaffenden Arbeitsplätze zu vermitteln ist Aufgabe der Arbeitsgemein-
schaft Münster.  
 
Eine weitere Förderung im Rahmen einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme (ABM) oder einen Be-
schäftigungszuschuss (§ 16 a SGB II) ist in vi elen Fällen sinnvoll und kann ein geeignetes Integ-
rationsinstrument sein. Die Stadt Münster nutzt seit Jahren bestehende Instrumente im Rahmen 
der finanziellen Möglichkeiten, insbesondere werden die Anleiter in den Projekten über öffentlich 
geförderte Zuschüsse beschäftigt. In der Regel werden die Anleiter aus den Zusatzjobbern rekru-
tiert. Somit bietet die Stadt zumindest einigen Beschäftigten eine sinnvolle und attraktive Per-
spektive im Anschluss an den Zusatzjob.  
 
 
 
i.V. 
 
 
Dr. Andrea Hanke 
Stadträtin 
 
Anlagen:

Anlage 5 - Pädagogische Betreuung 2007/2008

1065 Zeichen

Anlage 5 
 
 
Auswertung pädagogische Betreuung der städtischen Zusatzkräfte 
Zeitraum 01.07.2007 bis 30.06.2008 
 
 
 
 
 
 
Gesamtzahl der Betreuungen  
(Mehrfachnennungen) : 
 114  
      
 - davon Männer  87 76,3 % 
 - davon Frauen  27 23,7 % 
      
Alterverteilung:     
      
 - U25   15 13,2 % 
 - 25 - 40   37 32,5 % 
 - 41 - 50   40 35,1 % 
 - Ü50   22 19,3 % 
      
      
Vermittlungshemmnisse:     
      
 Schulden  57 50,0 % 
 keine Ausbildung  56 49,1 % 
 Körperliche 
Einschränkungen 
 36 31,6 % 
 Psychische 
Einschränkungen 
 30 26,3 % 
 kein Schulabschluss  34 29,8 % 
 Migrationshintergrund  34 29,8 % 
 Sucht  24 21,1% 
 Wohnungsprobleme  20 17,5 % 
 Vorstrafen  17 14,9 % 
 Sprachprobleme  16 14,0 % 
 Lernbehinderung  13 11,4 % 
 Alleinerziehend  10 8,8 %

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(Anlage 5 Pädagogische Betreuung 01.07.2007 bis 30.06.2008)
/Title 
()
/Subject 
(D:20080207113449)
/ModDate 
()
/Keywords 
(PDFCreator Version 0.8.0)
/Creator 
(D:20080207113449)
/CreationDate 
(Ringbeck)
/Author 
-mark-

Anlage 2 - Duesseldorfer Erklärung

7326 Zeichen

Düsseldorfer Erklärung zur Arbeitsmarktintegration 
bedürftiger Arbeitsuchender (SGB II) 
 
Das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit NRW 
Das Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie NRW 
Die Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit 
Die Landesvereinigung der Arbeitgeberverbände NRW e.V. 
Der DGB Bezirk NRW 
Die Vereinigung der Industrie- und Handelskammern in NRW 
Der Nordrhein-Westfälische Handwerkstag 
Der Städtetag Nordrhein-Westfalen 
Der Landkreistag NRW 
Der Städte- und Gemeindebund NRW 
Die Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege  
des Landes Nordrhein-Westfalen 
Der Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau NRW e.V. 
Der Bauindustrieverband NRW e.V. 
 
 
erklären zur Arbeitsmarktintegration bedürftiger Arbeitsuchender:

1. Die Integration in den er sten Arbeitsmarkt hat Vorrang 
 
Nach dem neuen Sozialgesetzbuch II (SGB II) sind öffentlich geförderte Arbeitsgele-
genheiten für erwerbsfähige Hilfebedürftige vorgesehen. Bei der Umsetzung kann 
aufgebaut werden auf den Erfahrungen mit den Instrumenten des SGB III, des Bun-
dessozialhilfegesetzes (BSHG) und des Landesprogramms „Arbeit statt Sozialhilfe“. 
Alle Formen von Arbeitsgelegenheiten, auch die zusätzlichen im öffentlichen Interesse 
liegenden Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (§ 16,3 Satz 2 SGB 
II), sollten genutzt werden, um die Chancen der betroffenen Menschen zur Integration 
in den regulären Arbeitsmarkt nach Kräften zu stärken.   
 
Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II (ALG II) haben Anspruch auf ein 
Profiling und eine Eingliederungsvereinbarung, die die nötigen Schritte verbindlich 
enthält. 
 
Öffentlich geförderte Arbeitsgelegenheiten sind Teil eines arbeitsmarktpolitischen Ge-
samtkonzeptes. Sie dürfen nur dann eingesetzt werden, wenn Wettbewerbsverzer-
rung ausgeschlossen und reguläre Beschäftigung nicht gefährdet ist und sie auch ei-
nen Beitrag zur Integration der Betroffenen in den ersten Arbeitsmarkt leisten. 
 
Dabei ist, insbesondere bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die Nachrangig-
keit der zusätzlichen Arbeitsgelegenheiten gegenüber der direkten Integration in Ar-
beit und Ausbildung und gegenüber anderen Eingliederungsinstrumenten zu beach-
ten. 
 
Bei der Ausgestaltung und dem Einsatz der Arbeitsgelegenheiten sollte darauf geach-
tet werden, dass 
• Arbeitsgelegenheiten Bausteine einer individuellen Integrationsplanung sind. 
Diese sollten sinnvoll mit weiteren Integrationsmaßnahmen (insbesondere Quali-
fizierung) verbunden werden; 
• Arbeitsgelegenheiten so berufsnah wie möglich angeboten werden; 
• entsprechend den individuellen Voraussetzungen der betroffenen Menschen das 
jeweils arbeitsmarktnaheste Arbeitsmarktinstrument so passgenau wie möglich 
eingesetzt wird; 
• zusätzliche und im öffentlichen Interesse liegende Arbeitsgelegenheiten (nach  
§16,3 Satz 2) für ALG II beziehende Arbeitslose nicht zur arbeitsmarktpolitischen 
„Sackgasse“, sondern zum Sprungbrett zur Integration in den ersten Arbeits-
markt werden; 
• die Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt Vorrang hat vor einem Verbleib in ei-
ner Arbeitsgelegenheit. Eingliederungsvereinbarungen sollten entsprechende 
Regelungen beinhalten; 
• Arbeitsgelegenheiten nicht zum Verzicht auf geeignetere, aber evtl. aufwändige-
re Eingliederungsinstrumente führen. Arbeitsgelegenheiten sind ein nachrangi-
ges arbeitsmarktpolitisches Instrument. 
 
 
 
2.  Regionale Begleitgremien einbinden 
 
Ein Schlüssel für den arbeitsmarktpolitischen Erfolg der zusätzlichen Arbeitsgelegen-
heiten liegt darin, dass Konzeption und Umsetzung vor Ort in Begleitstrukturen der 
beteiligten Sozialpartner und der anderen relevanten Arbeitsmarktakteure mit verant-
wortet werden.

Arbeitsgemeinschaften und optierende Kommunen sind aufgerufen, bestehende 
Strukturen zu nutzen und weiterzuentwickeln. Die jeweiligen gleichstellungspolitischen 
Vertreterinnen sind hierbei einzubinden. 
 
Die Unterzeichner werden entsprechende bestehende Strukturen weiter unterstützen 
bzw. sich dafür einsetzen, dass ihre Mitglieder sich an entsprechenden loka-
len/regionalen Gremien beteiligen. 
 
 
 
3.   Verdrängung regulärer Arbeitsplätze vermeiden 
 
Damit reguläre Arbeit nicht verdrängt wird, sondern zusätzliche Arbeit entsteht (§16,3 
Satz 1) bzw. zusätzliche und im öffentlichen Interesse liegende Arbeiten erledigt wer-
den (§16,3 Satz 2), wird Folgendes empfohlen: 
 
• Die Sozialpartner und die anderen relevanten Arbeitsmarktakteure vor Ort beach-
ten den Aspekt der Zusätzlichkeit bei ihren Entscheidungen mit besonderer Sorg-
falt und entwickeln hierfür transparente Entscheidungskriterien. 
Die vor Ort für die Umsetzung Verantwortlichen beziehen die Sozialpartner und die 
anderen relevanten Arbeitsmarktakteure in die Entscheidungsfindung ein. Dabei 
können branchenspezifische Ungleichgewichte bei der Entwicklung entsprechen-
der Arbeitsgelegenheiten ein Indiz für Fehlentwicklungen hinsichtlich der Zusätz-
lichkeit sein, die in den Begleitgremien verhindert werden sollten.  
• Im Rahmen eines gemeinsamen Entscheidungsprozesses mit den Sozialpartnern 
und den anderen relevanten Arbeitsmarktakteuren wird [hinsichtlich der Zusätz-
lichkeit von Stellen] regional ein Beschwerdemanagement als Instrument für Ver-
besserungsprozesse entwickelt und eingesetzt. 
 
 
 
4.   Die Motivation der arbeitsuchenden Menschen berücksichtigen 
 
Zusätzliche und im öffentlichen Interesse liegende Arbeitsgelegenheiten können un-
terschiedlichen Facetten eines Eingliederungsplanes dienen. Insoweit ist die Passge-
nauigkeit des jeweiligen Angebots im Einzelfall Voraussetzung für den Erfolg der 
Maßnahme.  
 
Dabei entspricht es den bewährten fachlichen Standards, dass die für das Fallmana-
gement Verantwortlichen Eignung und Motivation des arbeitslosen Menschen bei der 
Auswahl einer Arbeitsgelegenheit berücksichtigen. 
 
Bei personenbezogenen Dienstleistungen ist auch die Interessenlage des entspre-
chenden Klientels zu berücksichtigen. 
 
 
 
5.  Jugendliche und junge Erwachsene besonders fördern 
 
Jedem jungen Menschen muss nach Abschluss oder nach Ausscheiden aus Schule 
oder Ausbildung eine Chance zur Integration in den ersten Arbeitsmarkt geboten wer-
den. Hierfür ist das gesamte Leistungsspektrum des SGB III offensiv einzusetzen.

Erst nachdem alle anderen Möglichkeiten der integrativen Arbeitsmarktpolitik im Ein-
zelfall ausgeschöpft worden sind, ist jedem Jugendlichen und jungen Erwachsenen 
(bis 25 Jahre) eine Arbeitsgelegenheit in NRW zu vermitteln. Dabei soll die Zusam-
menarbeit mit der Schule und der Jugendhilfe intensiviert werden. 
 
 
 
6.  Die Umsetzung des SGB II in NRW gemeinsam erfolgreich gestalten 
 
Die Unterzeichner halten daran fest, dass alle wichtigen Akteure bei der Umsetzung 
des SGB II ihre Erfahrungen und Beobachtungen in den Prozess einbringen. Die 
Chancen, über die Darstellung guter Praxis, Erfahrungsaustausch etc. einen perma-
nenten Lern- und Verbesserungsprozess zu initiieren, sollten umfassend genutzt wer-
den. 
 
Ziel muss es ferner bleiben, etwaige Fehlentwicklungen möglichst frühzeitig zu identi-
fizieren und zu korrigieren. Deshalb werden Land, Regionaldirektion NRW und kom-
munale Spitzenverbände ein differenziertes Monitoring entwickeln. 
 
 
 
 
Düsseldorf, Dezember 2004

Anlage 4 - Statistik 2005 - 2007

1988 Zeichen

Teilnehmer 
U 25 25 - 40 41 - 50 Ü 50 
männlich 117 25 39 34 19 
weiblich 35 6 14 8 7
gesamt 152 31 53 42 26 
Verweildauer in Monaten 
Alterspruppe Geschl. < 1 1 2 3 4 5 6 > 6 
U 25 m 5 2 5 1 0 2 8 2 25 
w 1 1 1 2 0 0 0 1 6
25 - 40 m 2 2 2 3 1 6 8 15 39 
w 0 0 0 1 0 1 5 7 14 
41 - 50 m 3 2 1 3 3 1 8 13 34 
w 1 0 2 0 0 0 2 3 8
Ü 50 m 0 4 1 1 0 0 2 11 19 
w 0 1 0 0 0 2 3 1 7
152 
Abschluß der Maßnahme 
m w m w m w m w
erfolgreich/laufend 9 1 21 11 17 5 12 4 80 
Abbr. Arbeitsaufn./Weiterb. 3 3 6 1 3 1 2 1 20 
Abbruch wegen Kündigung 13 2 12 2 14 2 5 2 52 
152 
Anlage 4 
Statistik § 16 Abs. 3 SGB II   2005 
unterteilt in Altersgruppen 
U 25 25 - 40 41 - 50 Ü 50

Teilnehmer 
U 25 25 - 40 41 - 50 Ü 50 
männlich 149 30 36 54 29 
weiblich 51 10 24 10 7
gesamt 200 40 60 64 36 
Verweildauer in Monaten 
Alterspruppe Geschl. < 1 >1 >2 >3 >4 >5 >6 
U 25 m 2 1 1 4 0 0 15 23 
w 1 5 3 0 1 2 5 17 
25 - 40 m 2 3 3 3 1 2 22 36 
w 0 3 2 0 2 0 17 24 
41 - 50 m 3 1 4 1 1 1 43 54 
w 0 0 1 0 0 1 8 10 
Ü 50 m 1 0 0 0 1 0 27 29 
w 1 0 0 0 0 0 6 7
200 
Abschluß der Maßnahme 
m w m w m w m w
laufend 10 1 11 5 23 5 15 1 71 
planm. Abgeschl. 5 4 9 12 17 3 10 3 63 
verm. 1. AM 1 3 5 3 4 1 1 0 18 
Abbruch / Kündigung 14 2 10 5 10 1 4 2 48 
200 
Statistik § 16 Abs. 3 SGB II   2006 
unterteilt in Altersgruppen 
U 25 25 - 40 41 - 50 Ü 50

Teilnehmer 
U 25 25 - 40 41 - 50 Ü 50 
männlich 240 34 63 85 58 
weiblich 63 12 20 24 7
gesamt 303 46 83 109 65 
Verweildauer in Monaten 
Alterspruppe Geschl. < 1 >1 >2 >3 >4 >5 >6 
U 25 m 4 5 2 2 2 2 17 34 
w 1 2 3 1 1 0 4 12 
25 - 40 m 4 5 5 2 3 1 43 63 
w 1 0 0 0 3 0 16 20 
41 - 50 m 1 2 6 3 2 3 68 85 
w 1 2 0 3 2 0 16 24 
Ü 50 m 0 1 1 0 1 1 54 58 
w 0 0 0 0 0 0 7 7
303 
Abschluß der Maßnahme 
m w m w m w m w
laufend 9 3 33 11 41 12 32 4 145 
planm. Abgeschl. 7 1 10 3 18 5 19 2 65 
verm. 1. AM 3 4 7 3 11 4 2 1 35 
Abbruch / Kündigung 15 4 13 3 15 3 5 0 58 
303 
Statistik § 16 Abs. 3 SGB II   2007 
unterteilt in Altersgruppen 
U 25 25 - 40 41 - 50 Ü 50

Beratungsverlauf (6)

12.08.2008 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung
TOP 6 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
14.08.2008 Ausschuss für Gleichstellung
TOP 8 Bericht

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
19.08.2008 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung
TOP 3 Bericht
Zur Sitzung
20.08.2008 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 14 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
27.08.2008 Hauptausschuss
TOP 12 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
27.08.2008 Rat
TOP 14 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (8)

  • Hafenstraße 8
  • Inselbogen
  • Am Berg Fidel
  • Im Moorhock
  • Brüningheide
  • Burgwall
  • Edelbach
  • Kinderhaus

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0558/2008
Typ
Vorlagen
Datum
02.07.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37