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V/0825/2015

Antrag der SPD-Fraktion an den Rat (Nr. A-R/0036/2015) vom 08.06.2015

Vorlagen 12.10.2015

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen, Sitzung am 26.11.2015, TOP 5.14

Beschlussvorlage

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Anlage 1 Vorlage V-0825-2015

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Ansehen

Beschlussvorlage

15405 Zeichen

V/0825/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Antrag der SPD-Fraktion an den Rat (Nr. A-R/0036/2015) vom 08.06.2015 
Nitratkonzentrationen in der Werse senken - Wasserverschmutzung an der Quelle bekämpfen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
26.11.2015 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
 
1. Die Verwaltung wird im Rahmen ihrer wasserwirtschaftlichen Tätigkeiten weiterhin Ma ß-
nahmen ausloten und durchführen, die auch dazu geeignet sind, den Nährstoffgehalt und 
gewässerschädliche Stoffeinträge zu reduzieren. 
 
2. Die Runden Tische im Rahmen der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie werden wie 
bisher unter Federführung der Bezirksregierung Münster durchgeführt. Daher wird ein z u-
sätzlicher Termin nur bei der Stadt Münster für nicht notwendig erachtet. 
 
3. Der Antrag der SPD-Fraktion (A-R/0036/2015) vom 08.06.2015 ist damit erledigt.  
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen:  
Es entstehen keine Kosten 
 
 
Begründung: 
 
zu Punkt 1: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, alle Maßnahmen im Einzugsgebiet der Werse und Aa ausz uloten, 
die geeignet sind, eine dauerhafte Senkung von Nährstoff - und anderen gewässerschädlichen 
Stoffeinträgen in die Fließgewässer zu ermöglichen. 
 
 
Spätestens seit Einführung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) im Dezember 2000 haben 
der Schutz und  die Entwicklung der Fließgewässer eine hohe Priorität und Dynamik bekommen. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0825/2015 
Auskunft erteilt: 
Herr Hirschmann 
Ruf: 
492 67 93 
E-Mail: 
Hirschmann@stadt-muenster.de  
Datum: 
11.11.2015 
Öffentliche Beschlussvorlage

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V/0825/2015 
Diese Richtlinie d ient europaweit der Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen im B e-
reich der Wasserpolitik zum Schutz aller Gewässer – Fließgewässer, Seen, Küstengewässer un d 
Grundwasser. Dazu wurden hochgesteckte Ziele festgelegt, um ursprünglich bis 2015, mittlerweile 
bis 2022 verbindlich für alle Gewässer - unter Berücksichtigung der anthropogenen Nutzungen - 
einen „guten Zustand“ zu erreichen und eine nachhaltige Wassernutzung zu gewährleisten. 
 
Neu ist dabei u.a. die ganzheitliche Betrachtung und Bewertung von Gewässern, da sie in ihrem 
natürlichen Einzugsgebiet von der Quelle bis zur Mündung betrachtet werden. Für Oberflächeng e-
wässer gibt es einen integrierten Bewertungs ansatz unter Berücksichtigung biol o-
gisch/ökologischer Merkmale in Kombination mit hydrologischen, morphologischen Merkmalen und 
mengenmäßigen Kriterien sowie der chemisch-physikalischen Beschaffenheit. 
Diese neuen Anforderungen wurden bis 2003 ins national e Recht (Novellierung von Wasserhau s-
haltsgesetz - WHG) implementiert. Unter Federführung des Landesumweltamtes wurde ab 2004 
das erste große Monitoring an den Gewässern durchgeführt und die Ergebnisse mit dem 1. B e-
wirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm vorgelegt. 
Von 2011 bis 2014 lief der 2. Monitoringszyklus, dessen Ergebnisse im 2. Bewirtschaftungsplan 
und Maßnahmenprogramm im März 2015 dargestellt wurden. In diesem zweiten Bewirtscha f-
tungszyklus wurden neu verstärkt Maßnahmen aus dem Bereich der stoff lichen Belastung von 
Oberflächen- und Grundwasser aufgenommen. Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm 
sind nach ihrer Verabschiedung Ende 2015 durch die Landesregierung für alle Behörden verbin d-
lich. Sie bilden die Grundlage für die Bewirtschaftung der  Gewässer im kommenden Bewirtscha f-
tungszyklus 2016-2021. 
Zu finden sind diese Ergebnisse auch im Internet auf der Seite www.flussgebiete.nrw.de. Die E r-
gebniskarten und -tabellen sind dort im Fachinformationssystem ELWAS (elektronisches wasse r-
wirtschaftliches Verbundsystem für die Wasserwirtschaftsverwaltung in NRW) zu finden. 
Als zusätzlicher Baustein wurde resultierend aus den weitergehenden Anforderungen an Fließg e-
wässer bundesweit im Jahr 2011 die Oberflächengewässerverordnung (OGewV) als neues I n-
strument zum Schutz der Fließgewässer und der wirtschaftlichen Analyse der Nutzungen ihres 
Wassers eingeführt. Diese Verordnung dient gleichzeitig auch der Umsetzung der  
 
 EG-Wasserrahmenrichtlinie vom 22.12.2000 
 
 EG-Richtlinie über Umweltqualitätsnormen im Bereich der Wasserpolitik vom 16.12.2008 
 
 EG-Richtlinie zur Festlegung technischer Spezifikationen für die chemische Analyse und 
die Überwachung des Gewässerzustands vom 31.07.2009  
 
 EG-Entscheidung der Kommission vom 30.10. 2008 zur Festlegung der Werte für di e Ein-
stufungen des Überwachungssystems 
 
In der OGewV werden zur Einstufung des ökologischen Zustands biologische, hydromorpholog i-
sche, chemische und allgemein physikalisch-chemische Qualitätskomponenten definiert. Für priori-
täre Stoffe wie z.B. Cadmium, Diuron und Quecksilber, für bestimmte andere Schadstoffe wie Pes-
tizide und für speziell für Nitrat sind Umweltqualitätsnormen festgelegt worden.  
 
Dieser Maßstab ist auch die Grundlage der Bewertung im 2. Monitoringszyklus. Die Auswertung 
der Daten in ELWAS-WEB ergibt folgendes Bild: 
 
Werse: 
 
Von den ehemals fünf Probestellen im Stadtgebiet von Münster wurde nach Entscheidung der L A-
NUV im zweiten Monitoringszyklus 2011 - 2013 nur die Probestelle 803510 W2 uh Havichhor ster 
Mühle beprobt und die Parameter wie folgt bewertet:

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V/0825/2015 
 
sehr gut: 
Blei, Beryllium, Thallium, Uran, Cadmium, Kobalt, Molybdän, Nickel, Quecksilber, Silber, Antimon, 
Arsen, Chrom (Metalle) 
Alachlor, Atrazin, Bromacil, Chlortoluron, Diuron, Simazin, Terbutryn (PSM) sowie Selen 
 
gut: 
Ammonium-Stickstoff, Nitrat-Stickstoff, ph-Wert, Wassertemperatur, Chlorid (phys.-chem.) 
Barium, Kupfer, Vanadium, Zink (Metalle) 
Carbamazepin (Arznei) 
 
mäßig: 
TOC, Sauerstoff (phys.-chem.) 
Diclofenac (Arznei) 
 
 
unbefriedigend: 
Gesamt-Phosphor (phys.-chem.) 
Bor (Metall) (geogen?!) 
Ibuprofen (Arznei) 
 
schlecht: 
Kein Parameter 
 
 
Die Bewertung der Probestellen außerhalb von Münster in Richtung Oberlauf weist nur geringe 
Unterschiede auf. Maßgeblich für die Einstufung ist nicht eine Einzelmessung, sondern die B e-
trachtung der Durchschnittswerte. Für Nitrat-N wurden folgende jährlichen Mittelwerte berechnet: 
 
2005: 5,5 mg/l 
2006: 4,9 mg/l 
2007: 6,5 mg/l 
2008: 4,8 mg/l 
2009: 4,6 mg/l 
2010: 6,8 mg/l 
2011: 3,2 mg/l* 
2012: 6,7 mg/l (Höchstwert am 18.12.: 16,6 mg/l. Niedrigster Wert 1,0 mgl/l am 30.08.) 
2013: 5,7 mg/l 
2014: 7,0 mg/l 
 
*) Der mit 17,0 mg/l höchste Wert in der Werse wurde am 23.12.2011 in Ahlen gemessen.  
 
 
Der Durchschnitt in Münster der letzten 10 Jahre liegt bei 5,5 mg/l und somit auch unter der Vo r-
gabe des Rates von Sachverständigen für Umweltfragen (SRU) mit 7,9 mg/l für die der Nord - und 
Ostsee zufließenden Flüsse. Auch der von der Oberflächengewässerverordnung vorgegebene 
Grenzwert (Durchschnitt) von 11,3 mg/l wird deutlich unterschritten. 
 
Der Durchschnittwert der  beiden Jahre 2013 und 2104 für Gesamt -Phosphor liegt bei 0,19 mg/l. 
Die trotzdem unbefriedigende Einstufung in ELWAS -WEB resultiert aus dem Grenzwert der 
OGewV von 0,05 mg/l, der allerdings fachlich zu hinterfragen ist, da die Zielvorgaben für alle 23 
Fließgewässertypen in Deutschland gleichermaßen gelten. Denn in der Praxis können langsam 
fließende Gewässer des Tieflandes niemals die gleichen Werte erreichen wie schnell abfließende 
alpine Wasserläufe oder Mittelgebirgsbäche. Auf Nachfrage wurde diese Auff assung auch vom 
MKULNV bestätigt, dass es sich bei den Zielwerten der OGewV um den sehr guten und nicht um 
den guten Zustand - wie von der WRRL gefordert - handelt und die Anforderungen somit zu streng

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V/0825/2015 
festgesetzt wurden. Insbesondere wird in dieser Hinsic ht eine Überarbeitung der OGewV für dri n-
gend notwendig erachtet. 
 
Zum Vergleich: Der bisherige Grenzwert der Allgemeinen Güteanforderungen für Fließgewässer 
(AGA NRW) lag mit 0,30 mg/l deutlich höher und wurde auch realistisch bei fast allen Gewässern 
in Münster erreicht. 
 
 
Münstersche Aa 
 
Im Vergleich zur Werse schneidet die Münstersche Aa insgesamt sogar noch besser ab. Während 
Ammonium-Stickstoff ebenfalls mit „gut“ bewertet wird, liegt die Bewertung für Nitrat -Stickstoff 
durchgehend bei „sehr gut“. Mit der Einstufung „mäßig“ wird auch der Gesamt-Phosphor eine Stufe 
besser bewertet. 
 
Die konkreten Werte sind im Internet unter: http://www.elwasweb.nrw.de/elwas-web/map/index.jsf 
einzusehen. 
 
 
Fazit: 
 
Im Ergebnis zeigen also die Werse und Münstersche Aa sehr gute Werte im Bereich der chem i-
schen Schadstoffe (Metalle) sowie der Pflanzenbehandlungsmittel. Die gute bis sehr gute Bewe r-
tung der Stickstoff -Parameter zeigt, dass es in beiden Gewässer n keine erhöhte Stickstoff- oder 
Nitratbelastung gibt.  
 
Bei der Auswertung fällt allerdings auf, dass es offensichtlich einen Zusammenhang zwischen B e-
wirtschaftung und Jahreszeiten gibt, da die Maximalwerte bei Nitrat -Stickstoff immer in den Wi n-
termonaten November bis Mitte März gemessen werden. Hinzu kommt die geringe biologische 
Aktivität in diesem Zeitraum, wenn sich die am biologischen Abbau organischer Stoffe beteiligten 
Lebewesen (Saprobionten wie Milben, Asseln, Mikroorganismen, Bakterien) in der Wi nterruhe be-
finden und das Selbstreinigungsvermögen eines Fließgewässers eingeschränkt ist. Ebenso spielt 
für diese Prozesse die Wassertemperatur eine große Rolle, da sich mit zunehmender Erwärmung 
die Abbauvorgänge beschleunigen. 
 
Vor allem in Münster und im Münsterland kommen die Nähr - und Schadstoffe in Oberflächeng e-
wässern nicht nur aus Punktquellen, sondern auch aus nicht eindeutig lokalisierbaren Eintrag s-
quellen, den so genannten diffusen Quellen, vornehmlich aus den Drainagen der Landwirtschaft 
und Oberflächenwasserabfluss. Diese Einleitungen sind allerdings genehmigungsfrei und können 
nicht mit wasserwirtschaftlichen Instrumenten (außer in Wasserschutzgebieten) geregelt werden. 
Hier setzt das Maßnahmenprogramm „Landwirtschaft“ ein, das als ein Baustei n neben den Pr o-
grammen „Lebendige Gewässer“ und „Abwasser“ zur Zielerreichung der EG -WRRL entwickelt 
wurde. Dort werden zahlreiche Maßnahmen zur Minderung von Stoffausträgen aus diffusen Que l-
len beschrieben, um die Ziele der EG-WRRL zu erreichen. 
 
Diese Th ematik greift auch der aktuelle Entwurf des neuen Landeswassergesetzes (LWG) auf, 
wonach Stilllegungen von 10 m breiten Gewässerrandstreifen vorgesehen sind, wenn bestimmte 
Schwellenwerte etwa für Nitrat, Phosphat und Pflanzenschutzwirkstoffe überschritten werden. 
 
Im Programmbaustein „Abwasser“ werden verschieden grundlegende Maßnahmen zur Reduzi e-
rung von Stoffausträgen aus Punktquellen (kommunale und industrielle Kläranlagen, Niede r-
schlagswassereinleitungen) in Oberflächengewässer dargestellt. Als adminis trative Rechtsvo r-
schrift zur Minderung von Gewässerbelastungen aus Punktquellen ist § 7a des Wasserhaushalt s-
gesetzes (WHG) zu nennen. Danach darf eine Erlaubnis für das Einleiten von Abwasser nur erteilt 
werden, wenn die Schadstofffracht des Abwassers so gering gehalten wird, wie dies bei Einhaltung 
der jeweils in Betracht kommenden Verfahren nach dem Stand der Technik möglich ist.

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In ihrer Eigenschaft als Abwasserbeseitigungspflichtige legt die Stadt Münster die vorgesehenen 
Maßnahmen in Abwasserbeseitig ungskonzepten dar. Diese Maßnahmen reichen von Neubau, 
Anpassung oder Optimierung von Anlagen zur Ableitung, Behandlung und Rückhaltung von 
Mischwasser und Niederschlagswasser in Trennsystemen bis zur Optimierung von kommunalen 
Kläranlagen. Derzeit führt d as Tiefbauamt eine freiwillige, erweiterte Selbstüberwachung auf Mi k-
roschadstoffe für die Hauptkläranlage sowie für die Kläranlagen Am Loddenbach, Hiltrup und MS -
Geist durch. Ferner sind Machbarkeitsstudien zu einer möglichen 4. Reinigungsstufe an Kläranl a-
gen beauftragt worden, die wichtige Grundlagen und Erkenntnisse zur Notwendigkeit und Umset z-
barkeit aufzeigen sollen. 
 
Diese Ausführungen machen deutlich, dass es an den Gewässern keine erhöhten Belastungen mit 
Nährstoffen oder anderen schädlichen Stoffen gibt. Um bestehende Eintragspfade weiter zu red u-
zieren, sind auf EU -, Bundes- und Landesebene verschiedene Maßnahmenbereiche und –pakete 
aufgestellt worden, die für die Stadt Münster nicht explizit neu ausgelotet werden müssen. Sämtl i-
che Einleitungserlaubnisse werden mit allen verfügbaren Daten abgeglichen und basieren auf den 
gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien.   
 
 
zu Punkt 2: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, einen runden Tisch aus Vertretern der Landwirtschaft, Umweltve r-
bände, Unterhaltungsverbände, Fa chbehörden und Politik einzurichten, um die Problematik der 
Stoffeinträge zu erörtern und Möglichkeiten der Umsetzung der unter Punkt 1 vorgestellten Ma ß-
nahmen zu erarbeiten. 
 
Seit Einführung der EG -Wasserrahmenrichtlinie wurden unter der Leitung der Bezir ksregierung 
Münster regelmäßige Gebietsforen, Kernarbeitskreise und Runde Tische mit Vertretern des La n-
desumweltamtes, der Landwirtschaftskammer sowie den Unteren Wasserbehörden einberufen. 
Dabei wurden die umfangreich vorhandenen Daten aus den jeweiligen Verwaltungseinheiten zu-
sammengetragen und aufbereitet. Auf dieser Grundlage erfolgte die Beschreibung der Flussgebi e-
te, der Oberflächengewässer, des Grundwassers, der Schutzgebiete und der erkennbaren Bela s-
tungen. Zusätzlich wurden Aspekte der Wassernutzung bearbeitet. 
Das Hauptinstrument zur Umsetzung des Programms war bis Mitte 2012 die kooperative Erarbe i-
tung von Umsetzungsfahrplänen  (UFP), die die Maßnahmenprogramme als landesweit fachliche 
Rahmenplanung konkretisieren und eine konzeptionelle und räumli ch übergeordnete Planung dar-
stellen. Sie geben eine Übersicht über die seit 2000 durchgeführten sowie über die bis 2027 vo r-
gesehenen Maßnahmen zur ökologischen Gewässerentwicklung und Zielerreichung (Gewä s-
serstruktur und Durchgängigkeit).  
 
Für die beiden Flussgebiete Münstersche Aa und Werse (innerhalb Münsters) hat die Untere Was-
serbehörde der Stadt Münster die Kooperationsleitung. Zur Erstellung der UFP wurden Workshops 
durchgeführt mit allen potenziellen Maßnahmenträgern und Beteiligten wie Wasser - und Boden-
verbände, Westfälisch-Lippischer Landwirtschaftsverband, Landwirtschaftskammer NRW, Wasser- 
und Schifffahrtsdirektion, Landesfischereiverband, Grundbesitzerverband, Waldbauernverband, 
Naturschutzverbände und Straßen NRW.  Hier wurden Vereinbarungen zur  Maßnahmenfindung 
getroffen und das weitere Vorgehen abgesprochen.  
 
Auch in Zukunft wird es unter Federführung der Bezirksregierung Münster weitere Informations - 
und Arbeitstreffen dieser Gremien geben, um die noch notwendigen Umsetzungsmaßnahmen zur 
Zielerreichung der EG-WRRL durchzuführen. Grundlegende und aktuelle Informationen zum Stand 
der Umsetzung können auch in den AUKB-Vorlagen V/0345/2008 sowie V/0442/2015 nachgelesen 
werden.

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Im Ergebnis bedeutet das, dass Vertreter der unter Punkt 2 genannten I nstitutionen schon seit 
Jahren über verschiedene Gremien gemeinsam Maßnahmenpakete erarbeitet haben, die in den 
Umsetzungsfahrplänen, Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogramme manifestiert worden 
sind. Daher wird die weitere Einrichtung eines "Runden Tisches" für nicht notwendig erachtet. 
 
 
 
 
I.V. 
 
 
gez. 
 
Matthias Peck 
Stadtrat

Anlage 1 Vorlage V-0825-2015

2115 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0036/2015

ı)
SPD

Antrag: Nitratkonzentration in der Werse SPD-Fraktion
im Rat der Stadt Münster
senken - Wasserverschmutzung an der
22 \ hnhofstraß:
Quelle bekämpfen AB1as Münster
. Tel. (0251) 45 314
Fax (0251) 511 750

www.spd-muenster.de

Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 08.06.2015
Die Verwaltung wird beauftragt:

1. alle Maßnahmen im Einzugsgebiet der Werse und Aa auszuloten, die geeignet sind, eine
dauerhafte Senkung von Nährstoff- und anderen gewässerschädlichen Stoffeinträgen
in’die Fließgewässer zu ermöglichen und diese dem zuständigen Fachausschuss
vorzulegen.

2. einen runden Tisch aus Vertretern der Landwirtschaft, Umweltverbände,
Unterhaltungsverbände, Fachbehörden und Politik einzurichten, um die Problematik
der Stoffeinträge zu erörtern und Möglichkeiten der Umsetzung der unter Punkt. 1
vorgestellten Maßnahmen zu erarbeiten.

Begründung:

Im aktuellen Bericht der Bundesregierung über die "Gebiete mit hoher Schadstoffbelastung in
Deutschland” nimmt Münster in der Kategorie Nitrat in Oberflächengewässern für die Werse die hinteren
Plätze ein. Es ist mit dem Anspruch als Vorreiter im Umweltschutz und dem Status als lebenswerteste '
Stadt absolut unvereinbar, dass Münster in dieser Kategorie sogar das Schlusslicht ist: Bei den
Konzentrationen an Nitrat-Stickstoff hat die Werse in Münster mit 16,6 mg/l den. mit Abstand höchsten
Maximal-Wert. Auch die Grundbelastung von 7,4 mg/l reicht nur für eine schlechte Positionierung. Für
den Wert der Grundbelastung sollte nach Vorgäbe des Rates von Sachverständigen für Umweltfragen
(SRU) der Bundesregierung für Flüsse, die der Nord- und Ostsee zufließen, nur 0,6 bis 1,8 mg/l
Gesamtstickstoff angestrebt werden. Dies entspricht einer maximalen Nitratkonzentration von 7,9 mg/l.

=

“Dr. Michael Jung Thomas Fastermann Doris Feldmann
Philipp Hagemann Marius Herwig Mathias Kersting
Michael Kleyboldt Marianne Koch Katharina Köhnke
Thomas Kollmann Gaby Kubig-Steltig Hedwig Liekefedt
Anne Schulze Wintzler Petra Seyfferth Ludger Steinmann
Julia Suuck j Beate Vilhjalmsson Robert von Olberg

Maria Winkel

Beratungsverlauf (1)

26.11.2015 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.14 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Werse

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Details

Aktenzeichen
V/0825/2015
Typ
Vorlagen
Datum
12.10.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37