3187/2020
Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenraum
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Mitteilung BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/661/1 Vorlagen-Nummer 3187/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 07.12.2020 Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenraum hier: Beschluss AN/0980/2020 der BV Lindenthal zur Beschleunigung des Ladesäulenbaus in der Sitzung am 31.08.2020, TOP 8.1.11 Die Bezirksvertretung Lindenthal hat in ihrer Sitzung am 31.08.2020 unter TOP 8.1.11 folgenden Be- schluss gefasst: „Die BV fordert die Verwaltung auf, den von der Stadt schon seit Jahren geplante Ausbau der Ladestationen für E-Autos zu forcieren: Der Rat der Stadt Köln beschloss am 4.4.2019 mit der „Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenraum der Stadt Köln (LIS-Köln)“ den Bau von 200 öffentlichen Ladesäulen (also 400 Ladepunkten) im Köl- ner Stadtgebiet (Vorlage-Nr. 3677/2018). Dieses Standortkonzept für eine öffentliche Ladeinfrastruk- tur der Stadt Köln, entwickelt von den „Stadtwerke Köln GmbH (SWK)“, bereitet die Realisierung der Infrastruktur für elektrisches Laden bis Ende 2021 vor. Eine Verdichtung des Ladenetzes ab 2022 ist vorgesehen. Der Bezirksvertretung ist bis zum November 2020 von der Rheinenergie ein konkreter Zeitplan für den Stadtbezirk Lindenthal vorzulegen, wann genau welche Station an welcher Stelle einge- richtet sein wird. Der Bezirksvertretung ist noch in diesem Kalenderjahr mitzuteilen, welches Ausmaß (räum- lich/zeitlich) die vorgesehene Verdichtung ab 2022 konkret im Bezirk 3 haben wird. Da zwischenzeitlich die Entwicklung des Schnellladesystems über 50 kWh Gleichstrom schnell vorangeht, ist der Anteil von Schnellladesäulen über die bisher vorgesehenen 20 % zu erhöhen. Ein konkreter Ausdruck dieser Bemühung ist die Einrichtung einer Schnell-Ladestation im Park- Bereich des Bezirksrathauses in 2020.“ Die Verwaltung nimmt in Abstimmung mit der Stadtwerke Köln GmbH zu dem Beschluss wie folgt Stellung: Im Standortkonzept zur Einrichtung von Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenraum (Vorlagen-Nr.: 3677/2018) sind für den Stadtbezirk Lindenthal 36 Standorte vorgesehen. Der Rat der Stadt Köln hat die Stadtwerke Köln GmbH (SWK) Mitte 2019 mit der Umsetzung dieses Konzepts beauftragt. Für alle Standorte werden die Entwurfs- und Anordnungsplanungen durch die Stadtwerke Köln GmbH erarbeitet. Für folgende Standorte konnten von der Stadt bereits StVO-Anordnungen erteilt werden: Klettenberg, Rhöndorfer Str. 40, Klettenberg, Geisbergstr. 4, Sülz, Nikolausstr. 57, 2 Lindenthal, Kerpener Str. 5, Braunsfeld, Stolberger Str. 313, Braunsfeld, Stolberger Str. 112, Junkersdorf, Kölner Platz, Junkersdorf, Guntharplatz, Weiden, Lessingstr. 2. Derzeit werden durch die SWK die Umsetzungsplanungen für die o. g. Standorte, die auch einen zeit- lichen Ablaufplan umfassen, durchgeführt. Mit der Einrichtung dieser Stationen ist in den kommenden Monaten zu rechnen. Im Rahmen des Planungs- und Genehmigungsprozesses wurde die Notwen- digkeit deutlich, für einzelne der 36 vorgesehenen Stationen Ersatzstandorte zu finden, da die De- tailprüfung ergeben hat, dass eine Umsetzung im Rahmen der aktuell geltenden Richtlinien oder auf- grund anderweitiger Planungen nicht möglich ist. Diese Ersatzstandorte werden der BV Lindenthal mitgeteilt, sobald sie feststehen. Alle 200 Ladestationen im öffentlichen Straßenraum sollen bis Mitte 2021 eingerichtet sein. Auf der Internetseite https://www.ladestationen.koeln/ stellt die Stadtwerke Köln GmbH Informationen zum aktuellen Planungs- und Umsetzungsstand der einzelnen Standorte dar. Der weitere Ausbau des Ladestationsnetzes über die 200 derzeit in Umsetzung befindlichen Standor- te hinaus ist in dem o. g. Ratsbeschluss bereits vorgesehen. Nach den derzeitigen Überlegungen sollen dabei Anregungen aus der Bürgerschaft, der Politik und der Wirtschaft mit einbezogen werden. Dem Rat wird – unter Vorberatung durch die Bezirksvertretungen – eine entsprechende Beschluss- vorlage im 1. Quartal 2021 vorgelegt werden. Welche konkreten Standortverdichtungen im Bezirk Lindenthal erfolgen werden, kann erst auf Basis des Ratsbeschlusses konkret ausgearbeitet werden. Bezüglich des Einsatzes von Schnellladestationen mit 50 kW Ladeleistung sieht das Standortkonzept ca. 30 Standorte stadtweit vor, davon fünf im Stadtbezirk Lindenthal. Bislang werden Schnellladesta- tionen vor allem an Autobahnraststätten sowie in Gewerbegebieten eingerichtet. An solchen Standor- ten erscheint deren Betrieb relativ unproblematisch. Beim Einsatz von Schnellladestationen im urba- nen Raum ist zu beachten, dass diese Stationen Geräuschemissionen erzeugen und ein höheres Verkehrsaufkommen aufweisen als Normalladestationen. Die in Köln eingesetzten Schnellladesäulen weisen selbstverständlich nur Geräuschemissionen auf, die sich im Rahmen der zulässigen Grenz- werte für Wohngebiete bewegen. Trotzdem sollten zunächst Erfahrungen in der Akzeptanz gesam- melt werden, bevor ein weiterer Netzausbau über die 30 Stationen hinaus erfolgt. Die o. g. Be- schlussvorlage zum weiteren Netzausbau wird auch den künftigen Umgang mit Schnelllademöglich- keiten, auch hinsichtlich Ladeleistungen von mehr als 50 kW, thematisieren. Die Prüfung der Einrich- tung einer Schnellladestation am Bezirksrathaus Lindenthal wird in Abhängigkeit des vom Rat zu tref- fenden Beschlusses sowie der verkehrstechnischen Gegebenheiten erfolgen. Aus Sicht der Verwaltung ist der Beschluss damit erledigt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3187/2020
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 26.11.2020
- Erstellt
- 30.10.2020 14:52