Fünfzehnter Statusbericht zum Ausbau der Kindertagesbetreuung in Köln
Beantwortung einer Anfrage (BV) 0175/2019 vom 16.01.2019
Stand: Am 24.01.2019 in der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) geändert beschlossen.
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Dokumente
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 0175/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 24.01.2019 Fünfzehnter Statusbericht zum Ausbau der Kindertagesbetreuung in Köln Die Bezirksvertretung merkt zum fünfzehnten Statusbericht an: Die Zahlen für Heimersdorf werden angezweifelt, es wird um Klärung gebeten, ob dies im Zusa m- menhang mit der zeitweisen ausgelagerten Kita nach Chorweiler und der sich im Rohbau befindlichen katholischen Kita steht. Antwort der Verwaltung: Die in den Anlagen zum fünfzehnten Statusbericht dargestellten Versorgungssituationen U3 und Ü3 sind unabhängig von der aktuellen Auslagerung der Kita Taborplatz 8 (Träger Kath. Kirchengemeinde Seliger Papst Johannes XXIII.) nach Chorweiler. Diese Kita wird vom Träger in Heimersdorf neu ge- baut, die Verwaltung geht davon aus, dass während der Auslagerung die bewilligten Plätze für die Heimersdorfer Kinder am Auslagerungsstandort weiter angeboten werden. Zusätzlich gibt es in Hei- mersdorf 1 weitere Kita unter der Anschrift Lebensbaumweg 47 (Träger: Ev. Kindertagesstättenve r- band Köln-Nord). Die beiden Kitas bieten zusammen 24 Plätze U3, dies ergibt bei einer Anzahl von 186 Kindern unter 3 Jahren eine Versorgungsquote von 13% in der institutionellen Betreuung in Kindertagesstätten. Hinzu kommt das Angebot von 6 Tagespflegeplätzen, insgesamt ergibt sich somit eine Versorgungsquote von 16% für Kinder U3. Für die Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt bieten die beiden Kitas insgesamt 75 Plätze, dies entspricht bei einer Anzahl von 161 Kindern von 3 bis unter 6 Jahren einer Versorgungsquote von 43%. Diese Versorgungsquote ist auf 39 Altersmonate der 3 Jahrgänge berechnet, da nicht alle Kin- der mit Erreichen des 6. Lebensjahres in die Schule wechseln. Bis dahin muss für jedes Kind ein Be- treuungsplatz zur Verfügung gestellt werden.
Beratungsverlauf
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24.01.2019
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 10.2.6, Antrag / Anfrage. Ergebnis: geändert beschlossen
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