2015/0364
Betrauung der Wissenschafts- und Kongresszentrum Darmstadt GmbH & Co. KG mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse nach den Maßgaben des EU-Beihilferechts
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2015/0364
5698 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
21.08.2015
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Rechtsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magist rat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2015/0364
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Betrauung der Wissenschafts - und Kongresszentrum Darmstadt GmbH & Co. KG mit
Dienstleistungen von allgemeine m wirtschaftlichem Interesse nach den Maßgaben
des EU-Beihilferechts
Vorlage vom: 18.08.2015
Beschlussvorschlag :
1. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt betraut die Wissenschafts - und Kongresszentrum
Darmstadt GmbH & Co. KG für die Jahre 2015 bis 2024 durch den als Anlage beigefügten
Betrauungsakt mit den dort beschriebenen Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem
Interesse.
2. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt verzichtet auf die Geltendmachung möglicher – nach dem
EU-Beihilferecht bestehender – Rückzahlungsansprüche gegenüber der Wissenschafts- und
Kongresszentrum Darmstadt GmbH & Co. KG aufgrund in der Vergangenheit geleisteter
Ausgleichszahlungen.
- 2 -
Anlagen: Betrauungsakt WKD 2015 -2024
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 18.08.2015:
Am 4. Februar 2004 hat die Stadt Darmstadt die Wissenschafts- und Kongresszentrum
Darmstadt GmbH & Co. KG gegründet. Gegenstand des Unternehmens ist die Errichtung und
der Betrieb eines Wissenschafts- und Kongresszentrum s in Darmstadt für Tagungen und
Veranstaltungen wissenschaftlicher, kultureller, politischer, gesellschaftlicher und
kommerzieller Art. Dies sind Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse.
Die Stadt leistet an die Wissenschafts- und Kongresszentrum Darmstadt GmbH & Co. KG
Zahlungen und gewährt Bürgschaften. Aus EU-beihilferechtlicher Sicht war es erforderlich, das
Unternehmen verbindlich mit den von ihm erbrachten Dienstleistungen von allgemeinem
wirtschaftlichem Interesse zu betrauen, da andernfalls das Unternehmen verpflichtet werden
könnte, die empfangenen Leistungen zurückzuerstatten. Die Wissenschafts- und Kongress-
zentrum Darmstadt GmbH & Co. KG ist deshalb bereits bisher aufgrund des Beschlusses der
Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2011 (Vorlage-Nr. 2011/0474) für die Jahre 2011
und 2012, sodann aufgrund des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom
19.02.2013 (Vorlage-Nr. 2012/0494) für das Jahr 2013 und zuletzt mit Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 17.12.2013 (Vorlage-Nr. 2013/0399) für das Jahr 2014
jeweils durch einen Betrauungsakt im Sinne des EU-Freistellungsbeschlusses entsprechend
betraut worden.
Die vorgenannten zeitlichen Beschränkungen der Geltungsdauer der bisherigen Betrauungs-
akte waren notwendig, weil zunächst geboten war, vor einer längerfristigen Betrauung
Rechtssicherheit im Hinblick auf die umsatzsteuerliche Beurteilung von Beihilfen der Stadt
Darmstadt an die Wissenschafts- und Kongresszentrum Darmstadt GmbH & Co. KG durch
Einholung einer verbindlichen Auskunft beim Finanzamt zu erlangen.
Da die Wissenschafts- und Kongresszentrum Darmstadt GmbH & Co. KG seit 01.04.2014 zu
100% an der Centralstation Veranstaltungs-GmbH beteiligt ist und diese Gesellschaft ebenfalls
von der Stadt EU-beihilferechtlich betraut ist, war es zielführend, eine verbindliche Auskunft für
beide Gesellschaften gemeinsam beim Finanzamt zu beantragen.
Die verbindliche Auskunft des Finanzamtes Darmstadt wurde am 06.07.2015 erteilt. Das
Finanzamt gibt darin verbindlich zur Auskunft, dass es sich nach Überprüfung der
eingereichten Betrauungsakte zwischen der Stadt und der Wissenschafts- und Kongress-
zentrum Darmstadt GmbH & Co. KG sowie zwischen der Stadt und der Centralstation
Veranstaltungs GmbH bei den jeweiligen Zahlungen der Stadt um sogenannte echte Zuschüsse
handelt, die nicht umsatzsteuerbar sind.
Nachdem das Auskunftsverfahren nunmehr mit erfreulich positivem Ergebnis abgeschlossen
ist, kann jetzt eine Betrauung beider Gesellschaften f ür den nach EU -Beihilferecht längst
möglichen Zeitraum von 10 Jahren erfolgen, d. h. vorliegend für die Jahre 2015 bis 2024.
Der beigefügte Betrauungsakt trägt dem hinsichtlich der Wissenschafts- und Kongress-
zentrum Darmstadt GmbH & Co. KG Rechnung. Über die Änderung der Geltungsdauer hinaus
und damit einhergehender geri nger redaktioneller Anpassungen ergeben sich gegenüber den
bisherigen Betrauungsakten keine inhaltlichen Änderungen.
- 4 -
Wie in anderen Fällen, in denen die Wissenschaftsstadt Darmstadt Unternehmen der
Stadtwirtschaft EU -beihilferechtlich betraut hat, wird gemäß Ziffer 2 des Beschlusstenors
dieser Vorlage auch vorliegend klarstellend und vorsorglich auf die Geltendmachung
möglicher EU-beihilferechtlicher Rückzahlungsansprüche gegenüber de m Unternehmen
aufgrund in der Vergangenheit geleisteter Au sgleichszahlungen verzichtet.
Eine Beschlussfassung über die Betrauung der Centralstation Veranstaltungs GmbH für die
Jahre 2015 bis 2024 erfolgt mittels gesonderter Vorlage.
Darmstadt, 18.08.2015
Dezernat I Dezernat IV
i.V.
Jochen Partsch Jochen Partsch
Oberbürgermeister Oberbürgermeister
Beratungsverlauf (3)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2015/0364
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 18.08.2015
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00