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2015/0364

Betrauung der Wissenschafts- und Kongresszentrum Darmstadt GmbH & Co. KG mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse nach den Maßgaben des EU-Beihilferechts

Magistratsvorlage 18.08.2015

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2015/0364

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
21.08.2015 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Rechtsamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magist rat 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2015/0364 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:       Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Betrauung der Wissenschafts - und Kongresszentrum Darmstadt GmbH & Co. KG mit 
Dienstleistungen von allgemeine m wirtschaftlichem Interesse nach den Maßgaben 
des EU-Beihilferechts  
 
Vorlage vom: 18.08.2015  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1.  Die Wissenschaftsstadt Darmstadt betraut die Wissenschafts - und  Kongresszentrum 
 Darmstadt GmbH & Co. KG  für die Jahre 2015 bis 2024 durch den als Anlage beigefügten 
 Betrauungsakt mit den dort beschriebenen Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem 
 Interesse. 
 
2.    Die Wissenschaftsstadt Darmstadt verzichtet auf die Geltendmachung möglicher –  nach dem 
 EU-Beihilferecht bestehender – Rückzahlungsansprüche gegenüber der Wissenschafts- und  
 Kongresszentrum Darmstadt GmbH & Co. KG  aufgrund in der Vergangenheit geleisteter 
 Ausgleichszahlungen.

- 2 - 
Anlagen: Betrauungsakt WKD 2015 -2024 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 18.08.2015:  
 
 
Am 4. Februar 2004 hat die Stadt Darmstadt die Wissenschafts- und Kongresszentrum 
Darmstadt GmbH & Co. KG gegründet. Gegenstand des Unternehmens ist die Errichtung und 
der Betrieb eines Wissenschafts- und Kongresszentrum s in Darmstadt für Tagungen und 
Veranstaltungen wissenschaftlicher, kultureller, politischer, gesellschaftlicher und 
kommerzieller Art. Dies sind Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse.  
 
Die Stadt leistet an die Wissenschafts- und Kongresszentrum Darmstadt GmbH & Co. KG 
Zahlungen und gewährt Bürgschaften. Aus EU-beihilferechtlicher Sicht war es erforderlich, das 
Unternehmen verbindlich mit den von ihm erbrachten Dienstleistungen von allgemeinem 
wirtschaftlichem Interesse zu betrauen, da andernfalls das Unternehmen verpflichtet werden 
könnte, die empfangenen Leistungen zurückzuerstatten. Die Wissenschafts- und Kongress-
zentrum Darmstadt GmbH & Co. KG ist deshalb bereits bisher aufgrund des Beschlusses der 
Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2011 (Vorlage-Nr. 2011/0474)  für die Jahre 2011 
und 2012, sodann aufgrund des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 
19.02.2013 (Vorlage-Nr. 2012/0494) für das Jahr 2013 und zuletzt mit Beschluss der 
Stadtverordnetenversammlung vom 17.12.2013 (Vorlage-Nr. 2013/0399) für das Jahr 2014 
jeweils durch einen Betrauungsakt im Sinne des EU-Freistellungsbeschlusses entsprechend 
betraut worden. 
 
Die vorgenannten zeitlichen Beschränkungen der Geltungsdauer der bisherigen  Betrauungs-
akte waren notwendig, weil zunächst geboten war, vor einer längerfristigen Betrauung 
Rechtssicherheit im Hinblick auf die umsatzsteuerliche Beurteilung von Beihilfen der Stadt 
Darmstadt an die Wissenschafts- und Kongresszentrum Darmstadt GmbH & Co. KG durch 
Einholung einer verbindlichen Auskunft beim Finanzamt zu erlangen.  
 
Da die Wissenschafts- und Kongresszentrum Darmstadt GmbH & Co. KG seit 01.04.2014 zu 
100% an der Centralstation Veranstaltungs-GmbH beteiligt ist und diese Gesellschaft ebenfalls 
von der Stadt EU-beihilferechtlich betraut ist, war es zielführend, eine verbindliche Auskunft für 
beide Gesellschaften gemeinsam beim Finanzamt zu beantragen. 
 
Die verbindliche Auskunft des Finanzamtes Darmstadt wurde am 06.07.2015 erteilt. Das 
Finanzamt gibt darin verbindlich zur Auskunft, dass es sich nach Überprüfung der 
eingereichten Betrauungsakte zwischen der Stadt und der Wissenschafts- und Kongress-
zentrum Darmstadt GmbH & Co. KG sowie zwischen der Stadt und der Centralstation 
Veranstaltungs GmbH bei den jeweiligen Zahlungen der Stadt um sogenannte echte Zuschüsse 
handelt, die nicht umsatzsteuerbar sind. 
 
Nachdem das Auskunftsverfahren nunmehr mit erfreulich positivem Ergebnis abgeschlossen 
ist, kann jetzt eine Betrauung beider Gesellschaften f ür den nach EU -Beihilferecht längst 
möglichen Zeitraum von 10 Jahren erfolgen, d. h. vorliegend für die Jahre 2015 bis 2024.  
 
Der beigefügte Betrauungsakt trägt dem hinsichtlich der Wissenschafts- und Kongress-
zentrum Darmstadt GmbH & Co. KG Rechnung. Über  die Änderung der Geltungsdauer hinaus 
und damit einhergehender geri nger redaktioneller Anpassungen  ergeben sich gegenüber den 
bisherigen Betrauungsakten keine inhaltlichen Änderungen.

- 4 - 
Wie in anderen Fällen, in denen die Wissenschaftsstadt Darmstadt Unternehmen der 
Stadtwirtschaft EU -beihilferechtlich betraut hat, wird gemäß Ziffer 2 des Beschlusstenors 
dieser Vorlage auch vorliegend klarstellend und vorsorglich auf die Geltendmachung 
möglicher EU-beihilferechtlicher Rückzahlungsansprüche gegenüber de m Unternehmen 
aufgrund in der Vergangenheit geleisteter Au sgleichszahlungen  verzichtet. 
 
Eine Beschlussfassung über die Betrauung der Centralstation Veranstaltungs GmbH für die 
Jahre 2015 bis 2024 erfolgt mittels gesonderter Vorlage. 
 
Darmstadt, 18.08.2015  
 
 
Dezernat I       Dezernat IV 
        i.V. 
 
 
Jochen Partsch       Jochen Partsch 
Oberbürgermeister      Oberbürgermeister

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Details

Vorlagen-Nr.
2015/0364
Typ
Magistratsvorlage
Datum
18.08.2015
Erstellt
29.09.2026 00:00