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AN/0719/2026

Grundsatzbeschluss zur Festlegung der ÖPNV-Erschließung für das Stadtentwicklungsprojekt Parkstadt Süd

Die Linke. Änderungsantrag nach § 13 28.04.2026

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Nächste Beratung: Mobilitätsausschuss, Sitzung am 16.06.2026

Linke Änderungsantrag nach § 13

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Linke Änderungsantrag nach § 13

3216 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln  
 
An den Oberbürgermeister  
Herrn Torsten Burmester  
 
An den Vorsitzenden des  
Mobilitätsausschusses  
Herrn Lino Hamme 
 
Rathaus, Spanischer Bau  
 50667 Köln 
Postanschrift:  
Postfach 103564 · 50475 Köln  
Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841  
E-Mail: DieLinke@stadt -koeln.de 
Fraktionsvorstand  
 
 
Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters:28.04.2026  
AN/0719/2026 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Mobilitätsausschuss  28.04.2026 
   
Grundsatzbeschluss zur Festlegung der ÖPNV-Erschließung für das 
Stadtentwicklungsprojekt Parkstadt Süd 
 
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,  
sehr geehrter Herr Hammer, 
 
die Fraktion Die Linke bitte Sie, folgenden Ersetzungsantrag auf die Tagesordnung des 
Mobilitätsausschusses am 28. April 2026 aufzunehmen.  
 
Beschluss:  
 
Der Mobilitätsausschuss beauftragt die Verwaltung, folgende Varianten zur ÖPNV -Erschließung 
weiterzuverfolgen: 
 
• Variante 1 Grunderschließung für die erste Übergangszeit, mit Buslinie 142 und 
Stadtbahnlinie 5, sobald die Durchbindung möglich ist. 
• Variante 2 ist identisch mit 1, ggf. plus S16 
• Variante 3 Stadtbahnlinie auf dem Bischofsweg 
• Variante 4 Stadtbahnlinie durchs Quartier 
 
 
Begründung: 
 
Für die Varianten 1 und 2 sind keine umfangreichen Arbeiten mehr nötig. Die Stadtbahnlinie 5 ist 
ohnehin geplant. Die Buslinie erfordert keine umfängliche Planung. Die S16 liegt ohnehin nicht in 
Kölner Hand. 
 
Lediglich die Varianten 3 und 4 mit einer eigenen neuen Stadtbahnlinie erfordern umfassende neue 
Planungen und sollen beide weiterverfolgt werden.

Es erschließt sich nicht, warum diese Planungen von der S16 abhängig sein sollen. S -Bahn und 
Stadtbahn sind unterschiedliche Systeme für unterschiedliche Mobilitätsanforderungen. Auch mit 
einer S16 für die Regionalverbindungen braucht es eine innerstädtische Anbindung. 
 
Diese ist vorzugsweise per Straßenbahn, und nur für die Übergangzeit per Bus zu realisieren. Das 
Verkehrsmittel Stadtbahn wird erwiesenermaßen weitaus besser angenommen als 
Busverbindungen. 
 
In Zeiten der Verkehrswende wird für neue Stadtteile in anderen Großstädten grundsätzlich eine 
Stadtbahnlinie geplant, oft bevor überhaupt das Quartier entste ht. Dieser Standard sollte 
übernommen werden, und nicht die schlechten Beispiele aus der Vergangenheit Kölns, wo es 
jahrzehntelang bei Bussen geblieben ist, wie z.B. in Widdersdorf. 
 
Darum ist das „Wunschszenario“ keineswegs Bus und bereits geplante U5, plus unsichere S16. 
Sondern die effektivste ÖPNV -Erschließung besteht aus U5, neuer Stadtbahnlinie 14, mit 
Wunschszenario S16. 
 
Dieses Wunschszenario ist in den Varianten 3 und 4 dargestellt. Die Variante 3 hat keinen engen 
Kurvenverlauf, ist straßenbündig machbar und ermöglicht eine Anbindung nicht nur für das neue 
Quartier Parkstadt-Süd, sondern auch für Raderberg-Nord und Bayenthal. Als einzige ausgerechnet 
diese Variante 3 auszuschließen, wäre kontraproduktiv. Sie wurde zudem auch von BV 
Rodenkirchen und der ARGE Parkstadt Süd favorisiert. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
gez. Günter Bell  
LINKE-Fraktionsgeschäftsführe

Beratungsverlauf (1)

16.06.2026 Mobilitätsausschuss
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig zurückgezogen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0719/2026
Typ
Die Linke. Änderungsantrag nach § 13
Datum
28.04.2026
Erstellt
28.04.2026 13:35