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3854/2019

Kooperatives Baulandmodell Köln; Hier: 2. Sachstandsbericht Kooperatives Baulandmodell mit Stand 15.10.2019

Mitteilung Ausschuss 26.11.2019

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 16.01.2020, TOP 15.5

Anlage 1

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Anlage 1

12070 Zeichen

1 
 
2. SACHSTANDSBERICHT  
KOOPERATIVES BAULANDMODELL KÖLN  
1. Vorbemerkung 
Seit der Vereinfachung des Kooperativen Baulandmodells in 2017 ist ein deutlicher Anstieg der An-
wendungsfälle zu verzeichnen. Die Wirkung des Kooperativen Baulandmodells wird sich in den 
kommenden Jahren entfalten, wenn die entsprechenden Planverfahren abgeschlossen sind und die 
Bauvorhaben zur Umsetzung kommen. 
Viele Bauvorhaben, die sich derzeit in der Umsetzung befinden, sind im Rahmen von § 34 BauGB 
genehmigt worden. Hier sind die Voraussetzungen zur Anwendung des Modells nach § 2 der Richt-
linie Kooperatives Baulandmodell (Stand 10.05.2017) nicht gegeben. Ebenso werden Bauvorhaben 
umgesetzt, die auf Grundlage von Bebauungsplänen genehmigt werden, die vor der Einführung der 
Richtlinie in 2014 eingeleitet oder aufgestellt wurden. 
Der Sachstandsbericht wurde im Oktober 2019 fertiggestellt. Die Aktualität der Daten beruht auf den 
Stichtag 15.10.2019. 
Eine barrierefreie pdf-Datei der Richtlinie ist unter der Seite http://www.stadt-koeln.de/leben-in-
koeln/planen-bauen/kooperatives-baulandmodell-koeln abrufbar und öffentlich zugänglich. Die ge-
druckte Version der Broschüre kann in der Geschäftsstelle Kooperatives Baulandmodell (bauland-
modell@stadt-koeln.de) angefordert werden. 
2. Arbeit der Geschäftsstelle und  
der Lenkungsgruppe Kooperatives Baulandmodell 
Die Geschäftsstelle Kooperatives Baulandmodell ist im Stadtplanungsamt angesiedelt und zurzeit 
mit drei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (Zwei Vollzeitäquivalente) besetzt. 
Eine große Aufgabe der Geschäftsstelle liegt in der Implementierung des Kooperativen Baulandmo-
dells in den jeweiligen Planverfahren der Stadt Köln. Durch die kontinuierliche Beteiligung der Ge-
schäftsstelle in den einzelnen Verfahrensschritten der Bauleitplanverfahren konnte das Modell 
nachhaltig etabliert werden. Die Umsetzung des Kooperativen Baulandmodells wird kontinuierlich 
überprüft (s. auch Punkt 3: Übersicht der Bauleitplanverfahren). 
Die Information der Investoren zu den Inhalten des Kooperativen Baulandmodells und den daraus 
resultierenden Verpflichtungen sowie die Beratung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt 
Köln in Fragen der Umsetzung des Baulandmodells gehören zum Alltagsgeschäft der Geschäfts-
stelle.  
Ein weiterer Schwerpunkt ist die laufende Überprüfung des Modells, um mögliche Anwendungs-
hemmnisse und Schwierigkeiten zu analysieren. Die Geschäftsstelle erarbeitet bei Bedarf Anpas-
sungsvorschläge und stimmt diese mit den entsprechenden Fachämtern und der Lenkungsgruppe 
ab. Oberste Priorität hat dabei die tatsächliche Umsetzung der Verpflichtungen beim Bau der Pro-
jekte.  
Die Lenkungsgruppe Kooperatives Baulandmodell, die durch die Geschäftsstelle koordiniert wird, 
tagt im Regelfall einmal im Quartal. Die Mitglieder der Lenkungsgruppe übernehmen die Informati-
onsvermittlung innerhalb ihrer Fachämter. Die Lenkungsgruppe garantiert die Umsetzung des Ko-
operativen Baulandmodells innerhalb der Stadt Köln und diskutiert praxisnah Anpassungsnotwen-
digkeiten des Modells. Darüber hinaus werden Vorhaben präsentiert, die Schwierigkeiten in der voll-
ständigen Umsetzung der Verpflichtungen haben. Hier kann die Lenkungsgruppe Kooperatives 
Baulandmodell in Einzelfällen über Abweichungen entscheiden. 
Anlage 1

2 
 
Stadtintern wurde die Zusammenarbeit mit der Wohnungsbauleitstelle intensiviert. Darüber hinaus 
wird die Geschäftsstelle Kooperatives Baulandmodell in die Optimierungsprozesse des Stadtpla-
nungsamtes (Verwaltungsreform) integriert. 
Die Geschäftsstelle Kooperatives Baulandmodell ist im Rahmen eines jährlichen Erfahrungsaus-
tauschs an ein deutschlandweites Netzwerk von Kommunen angeschlossen, die Baulandmodelle 
o.Ä. etabliert haben. Hier werden aktuelle Themen vorgestellt und Lösungsansätze anderer Städte 
diskutiert. Der Erfahrungsaustausch 2019 bot einen intensiven Austausch zu den Einzelheiten der 
Angemessenheitsprüfung, Mietpreis- und Belegungsbindung sowie soziale Infrastruktur, Controlling 
und Vertragsgestaltung. 
3. Übersicht der Bebauungsplanverfahren 
Die Anwendung des Kooperativen Baulandmodells in der Fassung der Bekanntmachung vom 
24.02.2014 wird derzeit noch in acht Bebauungsplanverfahren geprüft. Bis heute ist das Koopera-
tive Baulandmodell in dieser Fassung noch nicht zur Anwendung gekommen. Gründe sind zu ge-
ringe Bodenwertzuwächse oder das Unterschreiten der Bagatellgrenze. In fünf Verfahren konnte 
aber ein freiwilliger Anteil für öffentlich geförderten Wohnraum vereinbart werden. Hier entstanden 
1.103 Wohneinheiten (WE) insgesamt und 346 WE im öffentlich geförderten Bereich.  
Seit der Bekanntmachung der Fortschreibung im Mai 2017 haben sich die Planbegünstigten bereits 
in 38 (zukünftigen) Planverfahren zur Anwendung der Fortschreibung des Baulandmodells erklärt. 
Bei vier Verfahren kann das Kooperative Baulandmodell nicht angewandt werden, da die Bagatell-
grenze (weniger als 20 Wohneinheiten bzw. 1.800 m² Geschossfläche Wohnen) nicht erreicht wird. 
Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn das Vorhaben einen Mix aus Gewerbe und Wohnen vor-
sieht und das Wohnen dann unterhalb des Schwellenwertes liegt oder wenn mit einem neuen Be-
bauungsplan das zusätzlich geschaffene Planrecht unterhalb dieser Grenze liegt. 
Abbildung 1: Stadtweite Verteilung aller Anwendungsfälle (Quelle: Eigene Darstellung, Datengrundlage Stadt Köln)

3 
 
Insgesamt werden also bis zum Stichtag 15. Oktober 2019 46 Planverfahren (beide Modelle) 
bearbeitet, bei denen die Anwendung geprüft wurde bzw. wird. Mit diesen Bebauungsplanverfahren 
ist perspektivisch beabsichtigt, Baurecht für rund 14.300 Wohneinheiten zu schaffen, von denen 
rund 4.300 Wohneinheiten im öffentlich geförderten Segment entstehen werden (siehe Abbildung 
1). 
Nähere Details zu den Kennwerten der Planverfahren sind den tabellarischen Übersichten (siehe 
Tabellen 1-2) zu entnehmen. Bei der angegebenen Anzahl der Wohneinheiten im öffentlich geför-
derten Segment wird von einer grundsätzlichen Annahme der 30 % – Quote (sofern kein anderer 
Anteil vereinbart wird) ausgegangen. Die tatsächliche Anzahl der öffentlich geförderten Wohnungen 
wird nach Beantragung der Fördermittel im Zusammenhang mit dem Bauantrag feststehen, die erst 
nach Satzungsbeschluss des jeweiligen Bebauungsplans erfolgen kann.  
 
Tabelle 1: Übersicht der Anwendungsfälle nach KoopBLM 24.02.2014 (Quelle: Eigene Darstellung) 
Bezirk Projekttitel WE gesamt WE gefördert1 
Abgeschlossen | Öffentlich geförderter Wohnungsbau freiwillig vereinbart 
3 Ludwig-Jahn-Straße 183 40 
4 Güterbahnhof Ehrenfeld 450 90 
6 Swinestraße 245 147 
8 Barcelona-Allee 160 56 
8 Arnikaweg 65 13 
Summe 5  1.103 346 
    
In Prüfung 
1 Östlich Reitweg  190 39 
2 Ringstraße 38-46 360 108 
5 Niehler Gürtel 65 20 
7 Nachtigallenstraße  174 86 
9 Lindgens-Areal 360 N.N. 
9 Otto-Langen-Quartier 620 122 
9 Von-Ketteler-Straße 43 13 
9 Noellstraße 68 20 
Summe 8  1.880 408 
(Hinweis: In einigen Verfahren wurde/wird ein gewisser Anteil öffentlich geförderten Wohnungsbaus auf freiwilliger Basis 
oder aufgrund politischer Beschlussfassung vereinbart) 
Tabelle 2: Übersicht der Anwendungsfälle nach KoopBLM 10.05.2017 (Quelle: Eigene Darstellung) 
Bezirk Projekttitel WE gesamt WE gefördert2  
In Vorbereitung 
2 Berzdorfer Straße 275 92 
2  Falkenweg 42 12 
2  Marktstraße 27 194 58 
4 Franz-Geuer-Straße 400 120 
4 Lerchenweg 160 48 
4 Weinsbergstraße/Innere Kanalstraße 185 56 
6 Heinrichshofsweg 58 18 
6 Brombeergasse 185 72 
7 Leidenhausener Straße 150 45 
7 Östlich im Falkenhorst 251 75 
8 Astrid-Lindgren-Allee 60 18 
                                                           
1 Grundsätzliche Annahme der 30 %, sofern kein anderer Anteil vereinbart 
2 Grundsätzliche Annahme der 30 %, sofern kein anderer Anteil vereinbart.

4 
 
8 Gremberger Straße (Kippes Quartier) 101 30 
8 Zechenstraße 110 33 
Summe 13  2.171 677 
    
Einleitung/Aufstellung bekannt gemacht 
1 Trierer Straße 45 45 
1 Deutzer Hafen 3.000 900 
1 Campus Kartause 56 12 
2  Eygelshovener Straße 120 35 
2 Integrative Quartiersentwicklung am Kalscheurer 
Weg 
110 110 
2 Marienhof Ecke Raderthalgürtel 59 33 
2 Rondorf Nord-West 1300 390 
2 Sechtemer Straße/Bonner Straße 210 63 
3 Piusstraße/Ecke Geleniusstraße 45 14 
3 Scheidtweiler Straße 44-48 85 12 
4 Ossendorfer Weg/Mühlenweg 146 117 
4 Seeadlerweg 90 27 
4 Subbelrather Straße 486-494 175 53 
4 Wohnbebauung Alsdorfer Straße 210 63 
4 Wohnen Westlich Ölstraße 110 33 
5 Simonskaul 334 81 
6 Damiansweg 390 117 
6 Südlich Baptiststraße 350 105 
6 Volkhovener Straße 52 17 
6 Alte Römerstraße 32 10 
7 Am Bahnhof 30 30 
7 An der Mühle 30 28 
8 Olpener Straße 250/252 120 36 
9 Deutz-Areal 2.832 840 
9 Quartier Schlebuscher Weg bis 400 bis 120 
Summe 25  10.331 3.291 
 
Grundsätzlich sind die Planverfahren im gesamten Stadtgebiet verteilt, dennoch gibt es gewisse 
räumliche Anhäufungen. Diese sind für das Modell in der Fassung 2014 vorwiegend auf großen 
städtebaulichen Entwicklungsflächen (zum Beispiel Mülheimer Süden) im rechtsrheinischen Bereich 
(siehe Abbildung 2) zu finden. Nach der Fortschreibung liegt der Großteil der Planverfahren im 
linksrheinischen Bereich (siehe Abbildung 3), hier vor allen Dingen in den Bezirken Ehrenfeld, Ro-
denkirchen und Chorweiler. Im Ergebnis ist festzustellen, dass das Kooperative Baulandmodell 
seine Wirkung auf gesamtstädtischer Ebene entfaltet. 
ZUSAMMENFASSUNG  
Verfahren KoopBLM insgesamt:    46 | 14.382 WE | 4.376 öff. gef. WE 
Verfahren KoopBLM 2014 (in Prüfung):  08 |   1.180 WE |    408 öff. gef. WE 
Verfahren mit Anwendung KoopBLM 2017:  38 | 12.502 WE | 3.968 öff. gef. WE

5 
 
Abbildung 2: Verteilung der Anwendungsfälle (alt) (Quelle: Eigene Darstellung, Datengrundlage Stadt Köln) 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Abbildung 3: Verteilung der Anwendungsfälle (neu), in Prüfung (Quelle: Eigene Darstellung, Datengrundlage Stadt Köln)

6 
 
4. Ausblick auf 2020 
Die Richtlinie Kooperatives Baulandmodell ist ein wichtiges Instrument zur Gleichbehandlung aller 
Planbegünstigten und ihre konsequente Anwendung bei allen Bebauungsplanverfahren mit Woh-
nungsbau sichert den kontinuierlichen Neubau öffentlich geförderter Wohnungen. 
Köln steht mit seinem Kooperativen Baulandmodell in einer Reihe mit vielen deutschen Klein-, Mit-
tel- und Großstädten, die mit den jeweiligen Modellen einen Beitrag zur Förderung und Sicherung 
eines Wohnungsbestandes leisten, der in den letzten Jahrzehnten aufgrund mangelnder Förderung 
immer kleiner geworden ist. Das Kooperative Baulandmodell wird auch zukünftig eine wichtige 
Grundlage für Planverfahren bilden. 
Die verschiedenen Anwendungsfälle zeigen, dass die Verpflichtung zur Errichtung des öffentlich ge-
förderten Wohnungsbaus von den Investoren grundsätzlich angenommen wird. Jedoch wird die Er-
füllung der entstehenden Mehrbedarfe für öffentliche Spielplätze und insbesondere für öffentlich/e 
(zugängliche) Grünflächen nicht allseits ausreichend berücksichtigt. Um dieser Problematik in künfti-
gen Fällen entgegentreten zu können, bedarf es neben der frühzeitigen Beteiligung der Geschäfts-
stelle Kooperatives Baulandmodell im jeweiligen Bebauungsplanverfahren bereits der deutlichen 
Benennung der Anforderungen des Kooperativen Baulandmodells in der Auslobung bzw. Aufgaben-
stellung von Qualifizierungsverfahren. Im Rahmen der darauffolgenden Vorprüfung der eingehen-
den Beiträge sollen potenzielle Mängel im Hinblick auf die Umsetzung der Verpflichtungen ange-
führt und so dem jeweiligen Preisgericht deutlich kenntlich gemacht werden. 
In der Vergangenheit hat sich in der Praxis ebenso gezeigt, dass die Zahlung von Ablösesummen 
im Bereich Kindertagesstätte und im Bereich Grünflächen nicht zielführend ist. Hier wird kurzfristig 
eine Anpassung der Schwellenwerte erfolgen, um den Zielen der Richtlinie besser zu entsprechen. 
Darüber hinaus werden zukünftig weitere Themen, wie z.B. der preisgedämpfte Mietwohnungsbau 
oder womöglich das Thema gemeinschaftliche Wohnformen in die Richtlinie aufgenommen.

Mitteilung Ausschuss

1503 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
611/1 Haun Az 
Vorlagen-Nummer  26.11.2019 
 3854/2019 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtentwicklungsausschuss 05.12.2019 
Ausschuss Soziales und Senioren 16.01.2020 
 
Kooperatives Baulandmodell Köln 
Hier: 2. Sachstandsbericht Kooperatives Baulandmodell mit Stand 15.10.2019 
Das Kooperative Baulandmodell wurde im Februar 2014 in Köln eingeführt. Aktuell gilt das Kooperati-
ve Baulandmodell in seiner Bekanntmachung vom 10.05.2017 für alle Bebauungsplanverfahren, bei 
denen Wohnraum (mehr als 20 Wohneinheiten oder 1.800 m² Geschossfläche Wohnen) geschaffen 
wird. Es gilt nicht im Rahmen einer Wohnbauentwicklung nach §34 BauGB oder für Vorhaben, die 
aus bereits vor 2014 eingeleiteten Bebauungsplänen genehmigt werden. 
 
Ziel des Modells ist es, sowohl den öffentlich geförderten Wohnungsbau und das preiswerte Woh-
nungsmarktsegment zu stärken, als auch die Vorhabenträger eines Bebauungsplanverfahrens an den 
planbedingten Folgekosten (zum Beispiel Kindertageseinrichtung, öffentliche Spielplätze) zu beteili-
gen. 
 
Der zweite Sachstandsbericht Kooperatives Baulandmodell Köln (siehe Anlage) gibt eine Übersicht 
über den Stand der Anwendung des Modells und berichtet über die Arbeit der Geschäftsstelle Koope-
ratives Baulandmodell. 
 
Hinweis: Redaktionsschluss des Sachstandsberichts war der 15.10.2019. 
 
 
Gez. Greitemann 
 
 
Anlage  
2. Sachstandsbericht Kooperatives Baulandmodell Köln, Stand 15.10.2019

Beratungsverlauf (2)

05.12.2019 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 17.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
16.01.2020 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 15.5 Kenntnisnahme (Mitteilung)

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3854/2019
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
26.11.2019
Erstellt
05.11.2019 14:52