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A-R/0010/2006

Befristete Arbeitsverträge: Stadt muss ihrer Verantwortung gerecht werden

Antrag an den Rat 08.02.2006

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 15.02.2006, TOP 25.10

Originalantrag

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Originalantrag

3135 Zeichen

SPD-Fraktion  Antrag Nr. A-R/0010/2006 
im Rat der Stadt Münster 
 
1
 
 
 
 
Antrag  
 
 
 
07.02.2006 
 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Münster 
 
 
 
Münzstr. 15 
48143 Münster 
Telefon: 0251/ 45 314 
Fax: 0251/ 511 750 
mail: spdfrak@muenster.de  
Internet: www.spd-muenster.de  
Befristete Arbeitsverträge: Stadt muss ihrer Verant wortung 
gerecht werden 
 
 
Der Rat möge beschließen: 
 
 § 21 der Hauptsatzung der Stadt Münster wird wie folgt geändert:  
 
 
Abs. 1 c) : 
 
1. Satz wie bisher. 
 
2. Satz neu: 
          
    Der Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung entscheidet 
    über alle befristeten Einstellungen  von Angestellten bzw. die    
    Verlängerung von Befristungen unabhängig von der Vergütung. 
 
  
Abs. 2 f):  streichen. 
 
 
Begründung: 
 
 
Die Entscheidung über die befristete Einstellung vo n Angestellten im Rahmen von 
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und die  befristete Ei nstellung von Angestellten zur 
Vertretung beurlaubter Mitarbeiter/innen obliegt ge m. §21 Abs. 2 Buchstabe f  der 
Hauptsatzung bisher dem Oberbürgermeister. 
 
Das derzeitige - vom Oberbürgermeister zu verantwortende - Verwaltungshandeln im 
Rahmen der Haushaltskonsolidierung, befristete Arbe itsverträge nicht zu verlängern 
bzw. auslaufen zu lassen und  erst nach einer Unter brechung von einem Monat und 
einem Tag neue Arbeitsverträge auf der Grundlage de s TVÖD abzuschließen, führt 
zu erheblichen Verschlechterungen für den Großteil der Betroffenen. 
Da es sich bei den befristet Beschäftigten mehrheit lich um Frauen handelt, wird 
damit eine geschlechtsspezifische Benachteiligung herbeigeführt.

2
Das vom Oberbürgermeister als Arbeitgeber  gewählte  Vorgehen belastet das 
Arbeitsklima in der Stadtverwaltung und zieht darüb er hinaus eine  erhebliche 
Belastung der Sozialversicherungssysteme nach sich. 
Gerade im Bereich der Kindertageseinrichtungen zeig t sich die Fragwürdigkeit des 
Verwaltungshandelns des Oberbürgermeisters: Für die  von Personalausfällen und –
wechseln betroffenen Kinder in den Kindertageseinri chtungen ist die 
Betreuungskontinuität und –qualität nicht mehr sich ergestellt. Aber auch in anderen 
Bereichen (z.B. in der Arbeitsgemeinschaft Münster)  wird durch das Vorgehen des 
Oberbürgermeisters Schaden angerichtet.   
 
Bei grundsätzlicher Zustimmung zu Konsolidierungsma ßnahmen im 
Personalhaushalt lehnt die SPD-Fraktion Maßnahmen a b, die eine effiziente und 
wirtschaftliche Aufgabenerfüllung gefährden. Darübe r hinaus darf die Fürsorge 
gegenüber den befristet Beschäftigten nicht gefährdet werden. 
 
Zukünftig sollen daher Entscheidungen über die Eins tellung bzw. die 
Weiterbeschäftigung befristet Beschäftigter nicht d em Oberbürgermeister bzw. der 
Verwaltung obliegen, sondern  abschließend im Perso nalausschuss getroffen 
werden. 
 
 
Kurt Pölling   Marianne Hopmann   Udo Reiter 
Wolfgang Heuer  Ralf Hubert    Moritz von Schmeling  
Alexander Bercht  Michael Jung    Anne Schulze Wint zler 
Anika Bergner  Marianne Koch   Joachim Tonn 
Philipp Gabriel  Gaby Kubig-Steltig   Beate Vilhjal msson 
Beanka Ganser  Karsten Rahn   Holger Wigger 
Anne Hakenes

Beratungsverlauf (1)

15.02.2006 Rat
TOP 25.10 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Münzstraße 15

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Details

Vorlagen-Nr.
A-R/0010/2006
Typ
Antrag an den Rat
Datum
08.02.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37