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1529/2024

Beantwortung einer mündlichen Anfrage von IRM Carine Weber aus der Sitzung des Integrationsrates vom 16.04.2024 betreffend "TOP 5.12 Jahresbericht des Auszugsmanagements 2023 (1268/2024)"

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 16.05.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 10.10.2024, TOP 9.1

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

5918 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/56 
 
Vorlagen-Nummer 16.05.2024 
 1529/2024 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Integrationsrat 04.06.2024 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 06.06.2024 
Runder Tisch für Flüchtlingsfragen 14.06.2024 
 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage von IRM Carine Weber aus der Sitzung des 
Integrationsrates vom 16.04.2024 betreffend "TOP 5.12 Jahresbericht des 
Auszugsmanagements 2023 (1268/2024)" 
IRM Carine Weber stellt in der Sitzung des Integrationsrates vom 16.04.2024 folgende Fragen 
zu TOP 5.12 Jahresbericht des Auszugsmanagements 2023 (1268/2024): 
 
1. Zum Abschnitt 4.1.1. möchte sie wissen, wie viele Erstberatungsgespräche bzw. wie 
viele Begleitungen bei Wohnungsbesichtigungen im Jahr 2023 stattgefunden haben. 
 
2. Zu den Vermittlungszahlen im Abschnitt 5.1.1. sei unklar, von wie vielen zu vermitteln-
den Personen gesprochen werde. Hier heiße es auf Seite 10: „Die Anzahl der vermit-
telten Wohnungen ist im Jahr 2023 erstmals seit 2018 wieder gestiegen, von 103 Woh-
nungen im Jahr 2022 auf 135 Wohnungen im Jahr 2023. Dies ist als besonderer Erfolg 
des Auszugsmanagements im Zuge von [...] zu sehen.“ etc. Sie merkt an, dass diese 
Zahlen zwar richtig seien, aber, wenn man sich die Zahlen genau anschaue, stelle sie 
fest, dass nur bei den Geflüchteten aus der Ukraine diese Zahlen sozusagen gestie-
gen bzw. als positiv zu bezeichnen seien. Wenn sie sich die Zahlen für Menschen aus 
anderen Herkunftsländern anschaue, sei es eher erschreckend, wie stark diese Zahlen 
zurückgegangen seien. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, inwiefern die-
ses Projekt als besonders erfolgreich bezeichnet werden könne, insbesondere, wenn 
man bedenkt, dass die Vermittlung in Privatwohnungen gerade bei Personen aus an-
deren Herkunftsländern im Jahr 2023 eher rückläufig gewesen sei. 
 
3. Im Abschnitt 5.2.3 zur Antidiskriminierung stehe, dass die privaten Vermittler*innen 
konkrete Vorstellungen bezüglich der ethnischen Herkunft hätten, nämlich, dass viele 
nur an Ukrainer*innen vermitteln wollten. Sie sei enttäuscht darüber, dass die städti-
schen Koordinierungsstellen daran beteiligt gewesen seien, wohlwissend, dass in die-
sem Zusammenhang ein klarer Verstoß gegen Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes 
vorliege. Sie habe dafür kein Verständnis und wünsche sich, dass dies in Zukunft nicht 
mehr so gehandhabt werde, wenn einmal klar kommuniziert worden sei, dass eine ein-
deutige Diskriminierung aufgrund der Herkunft vorliege.  
 
4. Unter 5.2.4 "Nachhaltigkeit der Wohnungsvermittlung" stehe, dass Geflüchtete grund-
sätzlich in unbefristete Mietverhältnisse vermittelt würden. In diesem Zusammenhang

2 
 
möchte sie wissen, ob tatsächlich aus dem Jahr 2023 von diesen insgesamt 135 Ver-
mittelten, darunter 49 Vermittelten aus anderen Herkunftsländern, in unbefristete Woh-
nungen vermittelt wurden. 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Zu 1. 
Im Jahr 2023 fanden 117 Erstberatungen und 227 begleitete Wohnungsbesichtigungen statt.  
 
Zu 2. 
2023 wurden 335 Personen vermittelt (siehe im Bericht die Tabelle auf Seite 9). 
 
Das Auszugsmanagement unterscheidet dabei nicht, aus welchen Ländern die vermittelten 
Personen kommen. Es ist als Gesamtprojekt für alle Geflüchteten mit Bleibeperspektive zu 
betrachten. Ziel ist die Vermittlung in Wohnungen des freien Wohnungsmarktes, unabhängig 
von der Nationalität.  
 
Zu 3. 
Die Kriegsgeschehnisse in der Ukraine, die Medienberichterstattung darüber und die hohe 
Zahl an Geflüchteten aus der Ukraine löste in der Bevölkerung eine große Hilfsbereitschaft 
aus. Viele Vermieter*innen wollten speziell für Betroffene dieses Konfliktes Hilfe leisten. Dies 
ist nicht zu verurteilen. Es wurde für das Auszugsmanagement eigens eine befristete Stelle 
(01.06.2022 bis 31.05.2023) durch Entscheidung des Rates zugesetzt, um bereits in großer 
Zahl vorliegende Wohnungsangebote für Geflüchtete aus der Ukraine zeitnah zu vermitteln.  
 
Die Verwaltung kann nicht vorschreiben, an wen Eigentümer*innen ihre Wohnung vermieten. 
Die Entscheidung ist Teil des Eigentumsrechts und der Vertragsfreiheit (Artikel 14 und 2 Ab-
satz 1 Grundgesetz). Es existiert keine Regelung der Verwaltung, dass Ukrainer*innen auf-
grund ihrer Herkunft bevorzugt werden sollen. Eine Verletzung des Artikel 3 Absatz 3 Grund-
gesetz und eine Diskriminierung ist somit nicht erkennbar. Die Vermittlung der Wohnungen 
erfolgte im Übrigen nicht durch die Stadtverwaltung, sondern im Rahmen des Projekts Aus-
zugsmanagement durch Mitarbeitende des Deutschen Roten Kreuzes, des Caritasverbandes 
und des Kölner Flüchtlingsrates. Eine Diskriminierungsabsicht kann auch hier nicht unterstellt 
werden.  
 
Die Mitarbeitenden des Auszugsmanagements bemühen sich immer (und zumeist erfolg-
reich), Vermietende zu überzeugen, offen zu sein für eine Vermietung an Geflüchtete aus al-
len Herkunftsländern. Es wird mit allen Vermietenden ein ausführliches Gespräch geführt, um 
eventuelle Vorbehalte aus dem Weg zu räumen. Allen Vermieter*innen werden verschiedene 
Familien zur Auswahl vorgeschlagen. 
 
Sollte sich herausstellen, dass Vermieter*innen rassistisch oder diskriminierend auftreten, 
werden diese im Projekt nicht mehr berücksichtigt.  
 
Zu 4.  
Das Projekt Auszugsmanagement vermittelt grundsätzlich nur in unbefristete Mietverhältnisse. 
Eine Statistik ist daher nicht erforderlich.  
In wenigen Einzelfällen werden Geflüchtete beim Abschluss eines befristeten Mietverhältnis-
ses unterstützt, wenn sich diese mit einem konkreten Mietangebot an das Auszugsmanage-
ment wenden und lediglich Unterstützung bei den Formalitäten benötigen. Das Auszugsma-
nagement weist in solchen Fällen immer darauf hin, dass es schwierig sein kann, nach Ablauf 
der Befristung eine neue Wohnung zu finden und im schlimmsten Fall sogar Wohnungslosig-
keit droht. 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (3)

04.06.2024 Integrationsrat
TOP 3.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
14.06.2024 Runder Tisch für Flüchtlingsfragen
TOP 8.1 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung
10.10.2024 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 9.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1529/2024
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
16.05.2024
Erstellt
07.05.2024 13:27