V/0567/2015
Errichtung einer temporären Buswende im Bereich Maikottenweg
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Variante_3_oestlich_Maikottenweg
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N notwendige Fläche! (ca. 1380 m?) ! [C) beleuchtete Wartehalle, Amt für 1 Stadtentwicklung | Stadtplanung Verkehrsplanung Sys ||| MÜNSTER Bam Anlage 1 Reg. Nr. Datum Name Bearbeitet |Feb. 2015 |Drubel Maikottenweg ezeichnet| Feb. 2015 |Revermann Maßstab | 1: 1000 Planung Buswende Variante 3 Plotdatum 04.08.2015)
Verkehrslärmtechnische Untersuchung_67_Buswende_Maik
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1 EG 54,7 0,0 1.OG 54,6 0,0 2 EG 50,3 0,0 1.OG 50,8 0,0 3 EG 47,6 0,0 4 EG 48,9 0,0 Buswende Maikottenweg Maikottenweg DTV 480 Kfz/d Lkw-Anteil 4 Busse/h (nach Buswende Höchstgeschw. 30 km/h kein Bussverkehr) DStro 0 dB(A) Buswende DTV 32 Kfz/d Lkw 2 Busse/h Höchstgeschw. 30 km/h DStro 0 dB(A) Immissionsgrenzwert nach der Verkehrslärmschutz- verordnung für Wohngebiete beträgt 59 dB(A) für die Tageszeit von 6 - 22 Uhr. Die Berechnung erfolgte nach der "Richtlinie für Schallschutz an Straßen 1990" mit dem Schallaus- breitungsprogramm SoundPLAN Essential 2.1. Der Lärmberechnung wurden nicht elektrifizierte Busse zugrunde gelegt. Zeichenerklärung Immissionsort am Gebäude Emissionslinie Oberfläche Fassade mit Grenzwertüberschreitung 1 : 1000 0 0 5 10 20 30 40 m
Berichtsvorlage
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V/0567/2015 DER OBERBÜRGERMEISTER Tiefbauamt Betrifft Errichtung einer temporären Buswende im Bereich Maikottenweg im Zusammenhang mit dem geplanten Neubau der Laerer-Landweg-Brücke und der Pleistermühlenweg-Brücke im Zuge des weiteren DEK-Ausbaus Beratungsfolge 20.08.2015 Bezirksvertretung Münster-Ost Bericht 25.08.2015 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht Bericht: Aufrechterhaltung der ÖPNV-Anbindung im Bereich Mauritz-Ost und -West Aus Anlass des geplanten Abbruchs und Neubaus der Leerer -Landweg-Brücke und der Pleister- mühlenweg-Brücke wird eine durch den Ausbau des DEK veranlasste Änd erung der Linienfü h- rung der Buslinie 14 zur Erschließung des Wohnquartiers in Mauritz -Ost östlich des DEK im B e- reich der Straße Maikottenweg für den Zeitraum der jeweils nicht vorhandenen beiden Kanalbr ü- cken erforderlich. Derzeit verläuft der Linienweg de r Buslinie 14 vom Hohenzollernring über die Manfred -von- Richthofen-Straße – Maikottenweg – Zum Guten Hirten – Mauritz-Lindenweg zur Manfred -von- Richthofen-Straße im Einrichtungsverkehr und von dort wieder zurück zum Hohenzollernring. Die Einstellung dieser Busversorgung während der Bauphasen für die beiden o.g. Brücken kommt aus Sicht der Stadt Münster nicht in Betracht. Mit den Stadtwerken Münster / Verkehrsbetriebe ist eine Abstimmung zur Führung der Busl inie 14 für den Zeitraum der Bauphasen für den Neu bau der Laerer-Landweg-Brücke und der Plei s- termühlenweg-Brücke herbeigeführt worden. Danach ist die Herstellung einer temporär einzurich- tenden, provisorischen Buswende im Bereich der Straßen nördlicher Maikottenweg / Zum Guten Hirten zwingend erforderlich, sofern die Erschließung des Wohnquartiers im Bereich südlicher Maikottenweg für die Dauer der Bauzeit der beiden Brücken durch den ÖPNV gewährleistet we r- den soll. Die grundsätzlichen Anforderungen an die einzurichtende Buswende - bzw. Haltemöglichkeit im Bereich der Straßen nördlicher Maikottenweg / Zum Guten Hirten sind mit den Stadtwerken Münster / Verkehrsbetriebe abgestimmt worden. Vorlagen-Nr.: V/0567/2015 Auskunft erteilt: Herr Grimm Ruf: 492 66 00 E-Mail: Grimm@stadt-muenster.de Datum: 20.07.2015 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0567/2015 Während der Sperrung der Laerer -Landweg-Brücke (voraussichtlich ab Anfang 2. Quartal 2016 bis voraussichtlich Ende 1. Q uartal 2018) ist eine veränderte Linienführung vom Hohenzo l- lernring über die Manfred -von-Richthofen-Straße – Mauritz-Lindenweg – Zum Guten Hirten – Maikottenweg – mit einer Wendeschleife über Merschkamp / Gallenkamp / Manfred -von- Richthofen-Straße und anschließender Rückfahrt einzurichten. Das Wenden und Zurückfahren über den Maikottenweg würde allerdings gegenüber heute eine Verdoppelung des Fahrzeugdurchsatzes im Bereich des südlichen Maikottenwegs b edeuten, bei dem aufgrund des vorhandenen Straßenquersch nitts ein Begegnungsverkehr zweier Busse nur sehr eingeschränkt möglich ist. Die Busse der Linie 14 fahren im 20-Minuten-Takt. Zu verbessern ist diese Situation durch den Bau einer Wende - bzw. Haltemöglichkeit im Bereich der Straßen nördlicher Maikottenweg / Zum Guten Hirten, die auch Voraussetzung für die Spe r- rung der Pleistermühlenweg-Brücke ist. Die Taktfrequenz kann dann insoweit ve rändert werden, dass nur jeder 3. Bus bis zur Wendeschleife Merschkamp / Gallenkamp / Manfred -von- Richthofen-Straße fährt und die übrigen als „Kurzläufer“ an der einzurichtenden Wende - bzw. Haltemöglichkeit im Bereich der Straßen nördlicher Ma ikottenweg / Zum Guten Hirten drehen. Die Begegnung von Bussen im südlichen, bebauten Bereich der Straße Maikotten wird somit vermieden und die Wohnqualität der Anlieger nicht zusätzlich beeinträchtigt. Während der Sperrung der Pleistermühlenweg -Brücke (voraussichtlich ab Anfang 3. Quartal 2018 bis voraussichtlich Ende 2. Quartal 2020) kann die Erschließung im Bereich des südlichen Maikottenwegs aufrecht erhalten werden, sofern die o. a. Wende- bzw. Haltemöglichkeit im B e- reich der Straßen nördlicher Maikottenweg / Zum Guten Hirten fortbesteht. Um weiterhin Doppel- fahrten zu minimieren, kann der Bus im 60 -Minuten-Takt die Buswende anfahren. Die übrigen Linienverkehre nutzen die Umfahrt über die Wendeschleife Merschkamp / Gallenkamp / Manfred- von-Richthofen-Straße. Besteht die o. a. Wende- bzw. Haltemöglichkeit im Bereich der Straßen nördlicher Maikottenweg / Zum Guten Hirten nicht, müssen sä mtliche Busse in der Wendeschleife Merschkamp / Galle n- kamp / Manfred -von-Richthofen-Straße drehen. Das nördlich davon gelegene Woh nquartier im Bereich des südlichen Maikottenwegs kann dann nicht durch den öffentlichen Personennahve r- kehr erschlossen werden. Davon betroffen wären ca. 200 Ein-/Aussteiger (100 Fahrgäste). Aus Sicht der Stadt Münster gilt hinsichtlich der zwingend erforderlichen Errichtung der provisor i- schen Buswende im Bereich der Straßen nördlicher Maikottenweg / Zum Guten Hirten das Ve r- ursacherprinzip, denn die Maßnahme ist Folge des bevorstehenden DEK-Ausbaus (Neubau der Laerer-Landweg-Brücke und der Pleistermühlenweg -Brücke). Trägerin der Ko sten ist somit das WSA Rheine. Der heutige, westlich des DEK existierende Verlauf der Linie 14 in Mauritz-West im Bereich der Straßen Zum Guten Hirten – Mauritz-Lindenweg kann allerdings für den Zeitraum der Sperrung der Pleistermühlenweg-Brücke nicht mehr bedient werden. Davon betroffen wären ebenfalls ca. 200 Ein -/Aussteiger (100 Fahrgäste). Insbesonde re vor dem Hintergrund des dann nicht mehr bedienten Altenheims und des Kinderheims im Bereich Mauritz Lindenweg / Zum Guten Hirten ist dieser Umstand kritisch zu beurteilen. Deshalb ist für die weitere Sicherstellung einer ÖPNV -Anbindung dieses Bereichs westlich DEK im B ereich der Straßen Zum Guten Hirten – Mauritz-Lindenweg die Einrichtung eines Shuttle - Services zwischen den Stadtwerken Münster / Verkehrsbetriebe und dem WSA Rheine abge- stimmt und grundsätzlich verei nbart worden. Als Einstiegsangebot soll zunächst die Einrichtung einer Tax iBus-Linie jeweils im 60 -Minuten-Takt von und zur Haltestelle „08 -Stadion“ erfolgen. Auch hierfür wird das WSA Rheine die Maßnahme bedingten Kosten tragen. Die Abrechnung der Taxenrechnungen wird nach den tatsächlich durchgeführten Fahrten erfolgen. Für den Fall von weitergehenden Bedarfen auf Seiten der Fahrgäste im Bereich der Straßen Zum Guten Hirten – Mauritz-Lindenweg ist das Angebot anzupassen, z. B. in Form einer Taktverdic h- tung des TaxiBus-Angebots oder durch Einrichtung eines Shuttle-Busses. Die Stadtwerke Münster / Verkehrsbetriebe werden sich in diesem Fall nach vorheriger Pr üfung des Bedarfs und der Ansprüche frühzeitig mit dem WSA Rheine in Verbindung setzen. 3 V/0567/2015 Errichtung einer temporären Buswendeanlage im Bere ich der Straßen nördlicher Ma i- kottenweg / Zum Guten Hirten Folgende mögliche Alternativen anstelle der Einrichtung einer Wendeanlage für die Buslinie 14 wurden im Vorfeld geprüft, jedoch abschließend verworfen: im Bereich westlich DEK Eine Wendefahrt über die Von-Manger-Str. / Alerdinckstr. scheidet aufgrund der zur Ve r- fügung stehenden zu geringen Straßenraumprofile innerhalb dieses Wohngebiets aus. Zusätzliche Parkverbote in den Einmündungsbereichen wären zusätzlich erforderlich, aber kaum nachzuhalten. Eine Wendefahrt über die Greta -Bünnichmann-Str. scheidet aufgrund der zur Verfügung stehenden zu geringen Straßenraumprofile und der beengten Einmündungsbereiche i n- nerhalb dieses Wohngebiets ebenfalls aus. im Bereich östlich DEK Eine Wendefahrt über die Frauenburgstraße / Kopernikusweg / Braunsbergstraße sche i- det aufgrund der zur Verfügung stehenden zu geringen Straßenraumprofile innerhalb di e- ses Wohngebiets aus. Zusätzliche Parkverbote in den Einmündungsbereichen wären e r- forderlich, aber kaum nachzuhalten. Eine Linienführung für alle Busfahrten der Linie 14 im 20 -Minuten-Takt über den gesa m- ten Maikottenweg ist den Anwohnern weder vermittelbar, noch faktisch durchhaltbar. Au f- grund des bestehenden Straßenraumprofils des Maikottenwegs ist eine Begegnung mit Bussen kaum möglich. Nachhaltige Beeinträchtigungen des Wohnumfelds durch zurüc k- setzende oder falsch geparkte Kfz im Seitenraum führen dort bereits zu Fahrtzeitbeei n- trächtigungen, wenn der Bus nur 1 Mal stündlich verkehrt. Erhöht sich dieses Busau f- kommen auf alle 20 Minuten, nur um Busse im Bereich Merschkamp / Gallenkamp / Manf- red-von-Richthofen-Straße wenden lassen zu müssen, ist von keiner Akzeptanz durch die Anwohnerschaft mehr auszugehen. Im Ergebnis ist daher festzustellen, dass die Berücksichtigung aller dieser Aspekte zum Lö- sungsvorschlag einer temporären Buswende im Bereich Maikottenweg / Zum Guten Hirten für die Dauer von etwa 4 Jahren für die vom WSA Rheine vorgesehenen Bauzeiten der neuen Laerer-Landweg-Brücke und Pleistermühlenweg-Brücke führen. Für die Anlage der Buswende im Bereich Maikottenweg / Zum Guten Hirten wurde daher von Seiten der Verwaltung in Abstimmung mit den Stadtwerken Münster / Verkehrsbetriebe eine Prü- fung von drei möglichen Varianten 1. Variante ein Bereich nördlich der Straße Zum Guten Hirten, 2. Variante ein Bereich westlich des nördlichen Maikottenwegs, 3. Variante ein Bereich östlich des nördlichen Maikottenwegs durchgeführt (siehe hierzu die als Anlagen beigefügten Variantenbereiche). Ergebnis dieser Variantenuntersuchung i st, dass aus Sicht der Planungs - und Liege n- schaftsverwaltung die 3. Variante östlich des nördlichen Maikottenwegs weiterverfolgt werden soll. Alle drei o. a. Varianten sind technisch grundsätzlich möglich. Für die 3. Variante östlich des Mai- kottenwegs spricht jedoch, dass hier die Realisierung ausschließlich auf städtischen Grun d- stücksflächen erfolgen kann. Bei den beiden anderen geprüften Varianten ist für eine Realisi e- rung der Buswende die Zurverfügungstellung privater Grundstücksflächen Dritter erforderlich. 4 V/0567/2015 Hinsichtlich der Beurteilung des naturräumlichen Eingriffs, der durch den Bau der erforderl ichen temporären Buswende jeweils entsteht, bestehen bei den untersuchten o. a. drei Varianten im Hinblick auf eine etwa vierjährige Nutzung der Baumaßnahme temporäre Buswende erhebliche Unterschiede. Die 1. Variante, nördlich der Straße Zum Guten Hirten, liegt in einem wertvollen Landschaft s- raum, der für den Naturhaushalt und die Naherholung einen hohen Wert besitzt. Im Hinblick auf die temporäre Nutzung un d die Möglichkeit, die Buswende nach der Nutzung zu rekult ivieren, wäre eine Anlage nördlich der Straße Zum Guten Hirten aus Sicht des Amtes für Grünflächen und Umweltschutz / Untere Landschaftsbehörde zwar grundsätzlich realisierbar. Eine hier ang e- legte t emporäre Buswende würde den siedlungsnahen Landschaftsraum nördlich der Straße Zum Guten Hirten dann dauerhaft entwerten, wenn eine zusätzliche Bebauung ihr hier im A n- schluss nachfolgen sollte. Im Bereich westlich und östlich der Straße nördlicher Maikott enweg wurden für die Anlage der Buswende Flächen geprüft (Varianten 2 und 3), die gem. dem vom Rat im Jahr 2014 beschlo s- senen städtischen Baulandprogramm künftig als Wohnbauflächen entwickelt we rden sollen und zum Teil im Eigentum der Stadt Münster stehen (Bereich östlich des Maikottenwegs, Variante 3). In absehbarer Zukunft werden diese Standorte somit dem Naturhaushalt dauerhaft entzogen. Die Varianten 2 und 3 westlich und östlich des Maikottenwegs sind somit nur eine zeitliche Vorverl e- gung eines naturräu mlichen Eingriffs. Aus Sicht des Amtes für Grünflächen und Umweltschutz / Untere Landschaftsbehörde wird daher den Var ianten 2 und 3 der Vorzug gegenüber Variante 1 gegeben, da somit eine Bündelung der Eingriffsflächen andere unbelastete Naturräume im a n- grenzenden Landschaftsraum erhält. Der Bereich der Variante 3, Fläche östlich des Maikottenwegs, ist bereits im Flächennutzung s- plan der Stadt Münster als künftige Wohnbaufläche ausgewiesen. Eine Inanspruc hnahme dieser Fläche zugunsten einer baulichen Nutzun g ist damit bereits vorprogrammiert. Die Veränderung der bestehenden Situation durch die Anlage einer temporären Buswend eanlage an dieser Stelle stellt damit einen Vorgriff für die vorgesehene bauliche Veränderung durch die geplante künftige wohnbauliche Nutzung dieses Bereiches dar. Der Wert des auf der für die Buswende favorisierten Fläche sich zurzeit noch befindlichen G e- hölzbestandes für den Naturhaushalt ist bereits durch das städtische Amt für Grünflächen und Umweltschutz ermittelt worden. Der Erhalt einer dort vorhandenen prägenden E iche konnte im Rahmen der vorgelegten Entwurfsplanung berücksichtigt werden. Der Verlust der übrigen Gehöl- ze auf dieser Fläche kann kompensiert werden. Für den temporären Eingriff in den Naturhaushalt durch die Buswende a uf dieser Fläche sind gem. einer Bilanzierung des Amtes für Grünflächen und Umweltschutz Kompensationsmaßna h- men in Form von Ausgleichsmaßnahmen mit einer Wertsteigerung von 1.800 Werteinheiten gem. dem Bewertungsverfahren der Stadt Münster oder ein Ersatzgeld in Höhe von 7.000,00 € an das städtische Amt für Grünflächen und Umweltschutz zu zahlen. Vor diesem Hintergrund hat das Amt für Grünflächen und Umweltschutz dem geplanten Vorh a- ben der Anlage einer temporären Buswende auf dieser Fläche zugestimmt. Die für die Errichtung der temporären Buswende, deren Nutzung spätestens ab dem 2. Quartal 2016 angestrebt ist, erforderliche Rodung der dort noch vorhandenen Gehölze soll gem. einem Hinweis des Amtes für Grünflächen und Umweltschutz im Zeitraum von Anfang Nov ember 2015 bis Ende Februar 2016 erfolgen, um die vom Gesetzgeber vorgesehenen Brut- und Setzzeiten zu beachten. Bauliche Ausführung der geplanten temporären Buswendeanlage Bei der favorisierten 3. Variante einer temporären Buswende auf der städtischen Fläche östlich des Maikottenwegs erfolgt die Anbindung am Ende der bereits ausgebauten Straße Maikotte n- 5 V/0567/2015 weg. Zur Vermeidung von zusätzlichen Straßenausbaumaßnahmen kann die Wend eanlage so angelegt werden, dass das gegenüber liegende Privatgrundstück nicht tangiert wird. Dazu bedarf es jedoch einer angepassten Entwässerung der Straße Maikottenweg im weiteren Verlauf, da Teile des vorhandenen Entwässerungsgrabens als Verkehrsfläche benötigt werden. Eine Teilfläche der benötigten städtischen Grundstücksfläche i st zurzeit verpachtet, eine Künd i- gung kann jedoch zum 31.10.2015 erfolgen. Auch der für die Anlage der temporären Buswende erforderliche Ausbau eines Teilstücks des nördlichen Maikottenwegs kann ausschließlich auf städtischen Grundstücksflächen erfolgen ( sie- he hierzu den als Anlage beigefügten „Verkehrstechnischen Entwurf Maikottenweg / Planung Buswende - Variante 3“). Die Zufahrt für Standardbusse zur projektierten Buswende ist im 5,50 m breiten Zufahrtsb ereich der Straße Maikottenweg grundsätzlich herst ellbar. Der auf der östlichen Seite des Maikotte n- wegs vorhandene einseitige Gehweg ist in 2,00 m Breite bis zur geplanten Wartehalle zu verlä n- gern. In der Buswende ist lediglich eine Warteposition mit Wartehalle vorzusehen bzw. erforde r- lich. Bei der notwendigen Flächenbereitstellung für die Anlage der Buswende ist auch ein 3,00 m brei- tes umlaufendes Bankett zur Befestigung der Verkehrsfläche nach städtischem Standard (au f- grund der auftretenden Kurvenkräfte durch Busse) zu berücksichtigen. Die in Richtung G allenkamp weiterhin durchfahrenden Busse fahren die Buswende nicht an. Für sie ist eine Bedarfshaltestelle auf Höhe der Zufahrt zu den Häusern Zum Guten Hirten 90 - 98 vorzusehen. Für die aus Richtung Gallenkamp kommenden durchfahrenden Busse wird die best ehende Hal- testelle Frauenburgstraße unverändert als letzte Haltestelle vor der DEK-Querung angefahren. Die Linie 14 wird von den Stadtwerken Münster / Verkehrsbetriebe mit einem Standardlin ienbus bedient. Die Stadtwerke Münster werden künftig auf dieser L inie nach den Sommerf erien 2015 erstmalig Elektro -Busse einsetzen. N ach Auskunft der Stadtwerke Münster / Verkehrsbetriebe können aber auch Dieselfahrzeuge weiterhin zum Einsatz kommen. Gemäß den Stadtwerken Münster / Verkehrsbetriebe ist für die temporäre Buswende derzeit kein Elektro -Anschluss (Auf- ladestation) für die Busse vorgesehen. Dieser soll im Bereich Gallenkamp installiert werden. Das Mehrgewicht der Elektro -Busse liegt nach vorliegenden Erkenntnissen, insbesondere au f- grund der zugrunde liegenden Leichtbauweise nur unwesentlich über dem eines he rkömmlichen Standardbusses. Folglich sind keine erhöhten Anforderungen an den Straßenunterbau erforde r- lich. Die Frage einer möglichen Lärmbelastung für angrenzende Anwohner durch den Betrieb der Buswende wurde vom städtischen Amt für Grünflächen und Umweltschutz dahin gehend geklärt, dass eine durchgeführte Berechnung gem. der "Richtlinie für Schallschutz an Straßen 1990" (RSL 90) zu dem Ergebnis kommt, dass der Immissionsgrenzwert (IGW) gem. 16. BImSchV für Wohngebiete von 59 db(A) in der Tageszeit von 6 - 22 Uhr bei den nördlich und südlich der g e- planten Buswende vorhandenen Wohngebäuden deutlich unterschritten wird. Der Lärmberec h- nung wurden nicht elektrifizierte Busse zugrunde gelegt (siehe hierzu die al s Anlage beigefügte „Verkehrslärmtechnische Bewertung der Buswende Maikottenweg“). Es kann unterstellt werden, dass d er künftige Einsatz von Elektro -Bussen auf der Linie 14 hi n- sichtlich der Lärmbelastung für die Anwohner der geplanten Buswende am Maikottenweg zu ei- ner noch verträglicheren Lärmsituation gegenüber den errechneten Lärmwerten für nicht elektrifi- zierte Busse führen wird. Vereinbarungen zwischen den Projektbeteiligten Nach Abwägung der Möglichkeiten zur Realisierung wurde zwischen den Projektbeteiligten (WSA Rheine, Stadtwerke Münster / Verkehrsbetriebe, Tiefbauamt, Amt für Stadtentwicklung, Stadtpla- 6 V/0567/2015 nung, Verkehrsplanung) vereinbart, die Planung, die Ausschreibung, den Bau, den B etrieb und den Rückbau der temporären Buswende vom Tiefbauamt der Stadt Münster durchführen zu la s- sen. Die dafür entstehenden Kosten trägt das WSA Rheine. In den zwischen dem Tiefba uamt und dem WSA Rheine zu schließenden Vereinbarungen zur Kostenübernahme ist zu regeln, dass die maßnahmebedingten Kosten „Eins zu Eins“ vom WSA übernommen werden. Nach Aussage des WSA Rheine soll die Buswende spätestens zu Beginn des 2. Quartals 2016 in Betrieb genommen werden können, weil ab diesem Zeitpunkt der Überbau der heutigen La e- rer-Landweg-Brücke abgebaut werden soll. Details hinsi chtlich der konkreten Zei tplanung und zum erforderlichen Ausschreibungsverfahren klären das städtische Tiefbauamt und das WSA Rheine bilateral. Für die Inanspruchnahme des Teilstücks des Maikottenwegs nördlich der Straße Zum Guten Hi r- ten bis zur Fläche de r geplanten Buswende wird ein Beweissicherungsverfahren in A bstimmung zwischen dem städt ischen Tiefbauamt und dem WSA Rheine durchgeführt. Die Kosten dafür trägt das WSA Rheine. Eine Widmung der Buswende als öffentliche Verkehrsfläche und der Abschluss e ines Nutzungs- vertrags zwischen städtischer Liegenschaftsverwaltung und dem WSA Rheine sind nicht erfo r- derlich, da das Tiefbauamt die geplante Maßnahme auf einem städtischen Grundstück gegen Kostenerstattung durch das WSA Rheine umsetzt. Da es sich bei de r vorgesehenen Buswende um ein rein zeitlich befristetes Provisorium handelt, ist eine planungsrechtliche Absicherung nicht erforderlich. Ebenso ist eine Baugenehmigung durch das Bauordnungsamt der Stadt Münster für die geplante temporäre Buswendeanlage nicht erforderlich, da die Buswende selbst als Teil e iner öffentlichen Verkehrsfläche nicht unter den Anwendungsbereich der Landesbauordnung fällt. Fahrgastunte r- stände des öffentlichen Personennahverkehrs sind genehmigungsfrei. Das Gebot der Rücksicht- nahme ist jedoch zu beachten, z. B. die Belange benachbarter störanfälliger Nutzungen in an- grenzenden Wohnhäusern (siehe hierzu die o. a. Ausführungen zum Ergebnis der „Verkehrslärm- technischen Bewertung der Buswende Maikottenweg“). Bau und Öffentlichkeitsarbeit Vor Umsetzung der temporären Buswende wird die Öffentlichkeit - insbesondere die Anwo hner im Bereich des nördlichen Maikottenwegs - über das Vorhaben informiert. Hierzu sti mmen sich das WSA Rheine, das Tiefbauamt, die Stadtwerke Münster / Verkehrsbetriebe und das Stadtpla- nungsamt gemeinsam ab. Der Ausbau soll im 1. Quartal 2016 erfolgen. In Vertretung Schultheiß Stadtdirektor Anlagen
Variante 1_nördlich Zum-Guten-Hirten_2
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Variante nördlich der Straße Zum Guten Hirten
Variante 2_ westlich Maikottenweg_2
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Variante westlich des nördlichen Maikottenwegs
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (14)
- Von-Manger-Straße
- Alerdinckstraße
- Frauenburgstraße
- Braunsbergstraße
- Maikottenweg 1
- Hohenzollernring
- Mauritz-Lindenweg
- Merschkamp
- Gallenkamp
- Pleistermühlenweg
- Kopernikusweg
- Zum Guten Hirten 90
- Manfred-von-Richthofen-Straße
- Laerer Landweg
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Details
- Aktenzeichen
- V/0567/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 20.07.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37