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A-R/0023/2012

Zuständigkeit des AUB für kommunalen Klimaschutz

Antrag an den Rat 02.05.2012

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 09.05.2012, TOP 27.5

Originalantrag

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Originalantrag

3318 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0023/2012  
 
 
 
 
 
 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
 
Sachentscheidung:  
1. Der „Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen (AUB)“  wird für die Beratung 
aller Angelegenheiten des kommunalen Klimaschutzes zuständig. Die 
Zuständigkeit soll Vorberatungen und Entscheidungen  über Maßnahmen zur 
Verlangsamung des Klimawandels, insbesondere der Se nkung der Emission von 
Treibhausgasen und ebenso über Maßnahmen zur Abwehr  von lokalen Folgen des 
Klimawandels umfassen.  
2. Die Zuständigkeit des AUB für Angelegenheiten de s kommunalen Klimaschutzes 
umfasst auch die Vorberatung klimarelevanter Entsch eidungen über die 
kommunale Energieversorgung.  
3. Der AUB wird in „Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Bauwesen (AK UB)“  
umbenannt.  
4. Die Verwaltung legt dem Rat baldmöglichst entspr echende Formulierungen für die 
Änderung und Ergänzung der Zuständigkeitsordnung vor.  
Dabei sollen insbesondere, falls möglich, folgende Inhalte berücksichtigt werden: 
„Grundsatzfragen des Umwelt- und Klimaschutzes (Luf t, Wasser, Boden, 
Landschaft, Natur, Energie, Klima, Abfall, Ressourc en), Umweltschutzprogramme, 
Umweltplan, Richtlinien für die Berücksichtigung vo n Umweltbelangen 
(Umweltverträglichkeitsprüfung) in Fragen des techn ischen und planerischen 
Umweltschutzes, Umweltschutzmaßnahmen von besondere r Bedeutung. Alle 
Angelegenheiten des Klimaschutzes, soweit sie die U msetzung der 
Klimaschutzziele der Stadt Münster berühren oder beeinflussen“.  
 
Begründung:  
Klimaschutz gehört zu den wesentlichen Aufgaben der  kommunalen Daseinsvorsorge. Sie 
umfasst den vorbeugenden Klimaschutz, insbesondere Maßnahmen zur Verlangsamung 
des Klimawandels und zur Begrenzung der Emission vo n Treibhausgasen, wie ebenfalls 
Maßnahmen zur Abwehr der lokalen Folgen des bereits  eingetretenen Klimawandels, zum 
Beispiel die Freihaltung von Frischluftschneisen, d ie Anlage von Retentionsflächen oder 
Bündnis 90/Die Grünen/GAL 
Ratsfraktion Münster 
 
 
     
Antrag 
„
Zuständigkeit des AUB für kommunalen 
Klimaschutz “ 
30.04.2012

2 
 
den Schutz kommunaler Gebäude vor sommerlicher Hitz e. Klimaschutz hat Auswirkungen 
auf nahezu alle Bereiche der kommunalen Verwaltung und ist als Querschnittsaufgabe 
anzusehen. Die Abwehr der lokalen Folgen des Klimaw andels wird mehr und mehr zu 
einer auch materiell umfangreichen Pflichtaufgabe der Gemeinde.  
Eine besondere Bedeutung für den kommunalen Klimasc hutz haben Entscheidungen über 
die kommunale Energieversorgung. Hierzu gehört vor allem die Ausrichtung der 
kommunalen Energiepolitik an den Prinzipien Energieeinsparung – Energieeffizienz – 
Erneuerbare Energien.  
Da die Zuständigkeitsordnung der Stadt Münster die Zuständigkeit für Klimaschutz bislang 
nicht eindeutig regelt, ist eine Änderung und Ergän zung erforderlich. Die Zuständigkeit für 
kommunalen Klimaschutz soll dem AUB übertragen werd en. Durch die Änderung der 
Bezeichnung des Ausschusses in „Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Bauwesen 
(AKUB)“  soll die erweiterte Zuständigkeit auch sprachlich zum Ausdruck gebracht werden.  
 
Finanzielle Auswirkungen:  
Keine !  
 
gez. Hery Klas                                             gez. Iris Toulas 
       und Fraktion                                                  und Fraktion

Beratungsverlauf (1)

09.05.2012 Rat
TOP 27.5 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
A-R/0023/2012
Typ
Antrag an den Rat
Datum
02.05.2012
Erstellt
06.10.2020 14:37