A-R/0023/2012
Zuständigkeit des AUB für kommunalen Klimaschutz
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Originalantrag
3318 Zeichen
Antrag an den Rat Nr. A-R/0023/2012
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen:
Sachentscheidung:
1. Der „Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen (AUB)“ wird für die Beratung
aller Angelegenheiten des kommunalen Klimaschutzes zuständig. Die
Zuständigkeit soll Vorberatungen und Entscheidungen über Maßnahmen zur
Verlangsamung des Klimawandels, insbesondere der Se nkung der Emission von
Treibhausgasen und ebenso über Maßnahmen zur Abwehr von lokalen Folgen des
Klimawandels umfassen.
2. Die Zuständigkeit des AUB für Angelegenheiten de s kommunalen Klimaschutzes
umfasst auch die Vorberatung klimarelevanter Entsch eidungen über die
kommunale Energieversorgung.
3. Der AUB wird in „Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Bauwesen (AK UB)“
umbenannt.
4. Die Verwaltung legt dem Rat baldmöglichst entspr echende Formulierungen für die
Änderung und Ergänzung der Zuständigkeitsordnung vor.
Dabei sollen insbesondere, falls möglich, folgende Inhalte berücksichtigt werden:
„Grundsatzfragen des Umwelt- und Klimaschutzes (Luf t, Wasser, Boden,
Landschaft, Natur, Energie, Klima, Abfall, Ressourc en), Umweltschutzprogramme,
Umweltplan, Richtlinien für die Berücksichtigung vo n Umweltbelangen
(Umweltverträglichkeitsprüfung) in Fragen des techn ischen und planerischen
Umweltschutzes, Umweltschutzmaßnahmen von besondere r Bedeutung. Alle
Angelegenheiten des Klimaschutzes, soweit sie die U msetzung der
Klimaschutzziele der Stadt Münster berühren oder beeinflussen“.
Begründung:
Klimaschutz gehört zu den wesentlichen Aufgaben der kommunalen Daseinsvorsorge. Sie
umfasst den vorbeugenden Klimaschutz, insbesondere Maßnahmen zur Verlangsamung
des Klimawandels und zur Begrenzung der Emission vo n Treibhausgasen, wie ebenfalls
Maßnahmen zur Abwehr der lokalen Folgen des bereits eingetretenen Klimawandels, zum
Beispiel die Freihaltung von Frischluftschneisen, d ie Anlage von Retentionsflächen oder
Bündnis 90/Die Grünen/GAL
Ratsfraktion Münster
Antrag
„
Zuständigkeit des AUB für kommunalen
Klimaschutz “
30.04.2012
2
den Schutz kommunaler Gebäude vor sommerlicher Hitz e. Klimaschutz hat Auswirkungen
auf nahezu alle Bereiche der kommunalen Verwaltung und ist als Querschnittsaufgabe
anzusehen. Die Abwehr der lokalen Folgen des Klimaw andels wird mehr und mehr zu
einer auch materiell umfangreichen Pflichtaufgabe der Gemeinde.
Eine besondere Bedeutung für den kommunalen Klimasc hutz haben Entscheidungen über
die kommunale Energieversorgung. Hierzu gehört vor allem die Ausrichtung der
kommunalen Energiepolitik an den Prinzipien Energieeinsparung – Energieeffizienz –
Erneuerbare Energien.
Da die Zuständigkeitsordnung der Stadt Münster die Zuständigkeit für Klimaschutz bislang
nicht eindeutig regelt, ist eine Änderung und Ergän zung erforderlich. Die Zuständigkeit für
kommunalen Klimaschutz soll dem AUB übertragen werd en. Durch die Änderung der
Bezeichnung des Ausschusses in „Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Bauwesen
(AKUB)“ soll die erweiterte Zuständigkeit auch sprachlich zum Ausdruck gebracht werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine !
gez. Hery Klas gez. Iris Toulas
und Fraktion und Fraktion
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- A-R/0023/2012
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 02.05.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37