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Parkhäuser in der Stadt Köln

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 4036/2018 vom 06.12.2018

Stand: Am 11.12.2018 im Verkehrsausschuss beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.

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  • Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/23/230 Vorlagen-Nummer 06.12.2018 4036/2018 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 11.12.2018 Parkhäuser in der Stadt Köln Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge, kostenpflichtiges Abschleppen Mit der Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung (3544/2018) hatte die Verwal- tung zu einzelnen Fragen der Seniorenvertretung Köln, Bezirk Innenstadt, vertreten durch Herrn Meu- rers, bereits Stellung genommen. In der Sitzung des Verkehrsausschusses am 13.11.2018 bat Seniorenvertreter Meurers die Verwal- tung um Mitteilung, „ob zumindest entsprechende Schilder, dass nicht berechtigte Fahrzeuge kosten- pflichtig abgeschleppt werden können, in den Parkhäusern aufgehängt werden können.“ Die Verwaltung hatte im Zusammenhang mit der Beantwortung der oben genannten Anfrage mitge- teilt, dass rechtlich zu prüfen wäre, ob eine eindeutige Beschilderung es ermöglicht, erkennbar unbe- rechtigt parkende Fahrzeuge abzuschleppen. Das Aufhängen von Schildern alleine und die damit verbundene (bloße) Androhung des Abschlep- pens hält die Verwaltung für nicht zielführend. Wenn diese Schilder an geeigneter Stelle aufgehängt werden, muss auch die Durchsetzbarkeit des Abschleppens gegeben sein. Die Verwaltung wird daher diesen Hinweis sowohl rechtlich als auch für jede Garage im Einzelfall auf Umsetzbarkeit prüfen. Gez. Blome

Beratungsverlauf

  1. 11.12.2018

    Verkehrsausschuss

    TOP 6.3, Entscheidung. Ergebnis: Sache ist erledigt

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