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1692/2026

Drehung Einbahnstraße Trankgassenwerft südlich der Bastei

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 12.06.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 25.06.2026, TOP 3.10

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 2 Übersichtsplan

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

493 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie 
bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
s.oben

Anlage 2 Übersichtsplan

131 Zeichen

Fahrbahn Trankgassenwerft 
(parallel unterhalb der Straße 
Konrad-Adenauer-Ufer):
Drehung der Einbahnstraße
Anlage – Übersichtsplan

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

4183 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68/681/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1692/2026 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Drehung Einbahnstraße Trankgassenwerft südlich der Bastei  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Innenstadt beauftragt die Verwaltung mit der Änderung der 
Richtung der Einbahnstraße der Straße Trankgassenwerft im Abschnitt zwischen 
Machabäerstraße und Theodor-Heuss-Ring (Bastei). Die Einbahnstraße führt künftig 
in Fahrtrichtung Norden. 
 
 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.06.2026

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Aufgrund einer langandauernden Baumaßnahme an der Bastei (Anschrift: Konrad-Adenauer-
Ufer 80) ist die Zufahrt zur Trankgassenwerft nördlich der Bastei gesperrt. Die Trankgassen-
werft ist seitdem nicht für Reisebusse erreichbar. Dort befinden sich Anleger für Ausflugs-
schiffe.  
Derzeit wird übergangsweise eine Parkbucht auf der Straße Konrad-Adenauer-Ufer, Fahrtrich-
tung Norden, auf Höhe Mevissenstraße genutzt. Diese Parkbucht ist jedoch baulich nicht für 
Reisebusse ausgelegt. In der Praxis haben die Busfahrer*innen das Gepäck auch auf der lin-
ken Seite – also auf der Fahrbahn der Straße Konrad-Adenauer-Ufer – be- und entladen. Auf-
grund der potenziellen Gefahr für die Busfahrer*innen, Fahrgäste und sonstigen Verkehrsteil-
nehmer*innen ist es erforderlich, eine alternative Lösung für die Erschließung der Anleger mit 
Reisebussen herzustellen. 
Die Verwaltung wird hierzu die Trankgassenwerft südlich der Bastei, im Abschnitt zwischen 
Machabäerstraße und Theodor-Heuss-Ring, ertüchtigen. Aufgrund der ähnlichen Beschaffen-
heit zur bisherigen Fläche, der Flächenverfügbarkeit an sich und der Nähe zu den Anlegern ist 
diese Fläche für die erforderliche Haltemöglichkeit für Reisebusse geeignet. Es bestehen 
keine gleichwertigen Alternativen. 
Im Zuge der Maßnahme soll die Fahrtrichtung der Einbahnstraße geändert werden. Die Zu-
fahrt soll am Knotenpunkt Konrad-Adenauer-Ufer/Machabäerstraße erfolgen. An der Bastei 
bzw. dem Knotenpunkt Konrad-Adenauer-Ufer/Theodor-Heuss-Ring (Süd) soll künftig die 
Ausfahrt liegen. Um die Befahrbarkeit mit Reisebussen jeder Größe zu gewährleisten, wird die 
künftige Ausfahrt baulich verbreitert. Dies erfolgt zeitnah. Die Drehung der Einbahnstraße ist 
erforderlich, da die Engstelle an der Bastei – auch nach der Verbreiterung – nur ausfahrend 
durch Reisebusse passierbar ist. Würde versucht werden, vom Konrad-Adenauer-Ufer aus 
Richtung Süden kommend in die Trankgassenwerft einzufahren, wäre die Breite vom rechten 
Fahrstreifen aus bis zum Zaun am östlichen Fahrbahnrand der Rampe für Reisebusse nicht 
ausreichend. Eine Einfahrt aus Richtung Theodor-Heuss-Ring geradeaus zur Trankgassen-
werft wäre zwar fahrgeometrisch möglich. Jedoch wäre eine Einbindung der Fahrbeziehung in 
die Signalisierung notwendig, denn der signalgeregelte geradeausfahrende Verkehr wäre nur 
zulässig, wenn gleichzeitig für den Geh- und Radweg an der Bastei rot geschaltet wird. Hierfür 
existiert kein Signalgeber. Eine Anpassung der Lichtsignalanlage wäre langwierig und unver-
hältnismäßig. Die Drehung der Einbahnstraße ist damit die einzige verhältnismäßige und kurz-
fristige Möglichkeit. Die Ausfahrt an der Bastei erfolgt vorfahrtsgeregelt („STOP-Schild“). 
Im Bestand kann auf der gesamten Länge der Straße von ca. 550 Metern am Fahrbahnrand 
geparkt werden. Dies entspricht rund 100 Parkständen. Durch die Einrichtung des einge-
schränkten Haltverbots für Reisebusse über eine Länge von etwa 90 Metern und dem Freihal-
ten der Kurvenbereiche zur Sicherstellung der Befahrbarkeit durch Reisebusse entfallen rund 
35 dieser Parkstände. Gemäß der Verkaufszahlen der Parkscheine sind die Parkstände an

3 
dieser Stelle in der Regel nicht voll ausgelastet. Einnahmeverluste aus dem Verkauf der Park-
scheine sind daher allenfalls in geringem Maße zu erwarten. 
 
Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2: Übersichtsplan

Beratungsverlauf (1)

25.06.2026 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.10 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Machabäerstraße
  • Konrad-Adenauer-Ufer 80
  • Theodor-Heuss-Ring
  • Trankgassenwerft
  • Mevissenstraße

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Details

Aktenzeichen
1692/2026
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
12.06.2026
Erstellt
08.06.2026 16:19