1692/2026
Drehung Einbahnstraße Trankgassenwerft südlich der Bastei
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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): s.oben
Anlage 2 Übersichtsplan
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Fahrbahn Trankgassenwerft (parallel unterhalb der Straße Konrad-Adenauer-Ufer): Drehung der Einbahnstraße Anlage – Übersichtsplan
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle III/68/681/2 Vorlagen-Nummer 1692/2026 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Drehung Einbahnstraße Trankgassenwerft südlich der Bastei Beschlussorgan Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Innenstadt beauftragt die Verwaltung mit der Änderung der Richtung der Einbahnstraße der Straße Trankgassenwerft im Abschnitt zwischen Machabäerstraße und Theodor-Heuss-Ring (Bastei). Die Einbahnstraße führt künftig in Fahrtrichtung Norden. Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.06.2026 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Aufgrund einer langandauernden Baumaßnahme an der Bastei (Anschrift: Konrad-Adenauer- Ufer 80) ist die Zufahrt zur Trankgassenwerft nördlich der Bastei gesperrt. Die Trankgassen- werft ist seitdem nicht für Reisebusse erreichbar. Dort befinden sich Anleger für Ausflugs- schiffe. Derzeit wird übergangsweise eine Parkbucht auf der Straße Konrad-Adenauer-Ufer, Fahrtrich- tung Norden, auf Höhe Mevissenstraße genutzt. Diese Parkbucht ist jedoch baulich nicht für Reisebusse ausgelegt. In der Praxis haben die Busfahrer*innen das Gepäck auch auf der lin- ken Seite – also auf der Fahrbahn der Straße Konrad-Adenauer-Ufer – be- und entladen. Auf- grund der potenziellen Gefahr für die Busfahrer*innen, Fahrgäste und sonstigen Verkehrsteil- nehmer*innen ist es erforderlich, eine alternative Lösung für die Erschließung der Anleger mit Reisebussen herzustellen. Die Verwaltung wird hierzu die Trankgassenwerft südlich der Bastei, im Abschnitt zwischen Machabäerstraße und Theodor-Heuss-Ring, ertüchtigen. Aufgrund der ähnlichen Beschaffen- heit zur bisherigen Fläche, der Flächenverfügbarkeit an sich und der Nähe zu den Anlegern ist diese Fläche für die erforderliche Haltemöglichkeit für Reisebusse geeignet. Es bestehen keine gleichwertigen Alternativen. Im Zuge der Maßnahme soll die Fahrtrichtung der Einbahnstraße geändert werden. Die Zu- fahrt soll am Knotenpunkt Konrad-Adenauer-Ufer/Machabäerstraße erfolgen. An der Bastei bzw. dem Knotenpunkt Konrad-Adenauer-Ufer/Theodor-Heuss-Ring (Süd) soll künftig die Ausfahrt liegen. Um die Befahrbarkeit mit Reisebussen jeder Größe zu gewährleisten, wird die künftige Ausfahrt baulich verbreitert. Dies erfolgt zeitnah. Die Drehung der Einbahnstraße ist erforderlich, da die Engstelle an der Bastei – auch nach der Verbreiterung – nur ausfahrend durch Reisebusse passierbar ist. Würde versucht werden, vom Konrad-Adenauer-Ufer aus Richtung Süden kommend in die Trankgassenwerft einzufahren, wäre die Breite vom rechten Fahrstreifen aus bis zum Zaun am östlichen Fahrbahnrand der Rampe für Reisebusse nicht ausreichend. Eine Einfahrt aus Richtung Theodor-Heuss-Ring geradeaus zur Trankgassen- werft wäre zwar fahrgeometrisch möglich. Jedoch wäre eine Einbindung der Fahrbeziehung in die Signalisierung notwendig, denn der signalgeregelte geradeausfahrende Verkehr wäre nur zulässig, wenn gleichzeitig für den Geh- und Radweg an der Bastei rot geschaltet wird. Hierfür existiert kein Signalgeber. Eine Anpassung der Lichtsignalanlage wäre langwierig und unver- hältnismäßig. Die Drehung der Einbahnstraße ist damit die einzige verhältnismäßige und kurz- fristige Möglichkeit. Die Ausfahrt an der Bastei erfolgt vorfahrtsgeregelt („STOP-Schild“). Im Bestand kann auf der gesamten Länge der Straße von ca. 550 Metern am Fahrbahnrand geparkt werden. Dies entspricht rund 100 Parkständen. Durch die Einrichtung des einge- schränkten Haltverbots für Reisebusse über eine Länge von etwa 90 Metern und dem Freihal- ten der Kurvenbereiche zur Sicherstellung der Befahrbarkeit durch Reisebusse entfallen rund 35 dieser Parkstände. Gemäß der Verkaufszahlen der Parkscheine sind die Parkstände an 3 dieser Stelle in der Regel nicht voll ausgelastet. Einnahmeverluste aus dem Verkauf der Park- scheine sind daher allenfalls in geringem Maße zu erwarten. Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2: Übersichtsplan
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: vertagt
Zur SitzungOrte (5)
- Machabäerstraße
- Konrad-Adenauer-Ufer 80
- Theodor-Heuss-Ring
- Trankgassenwerft
- Mevissenstraße
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Details
- Aktenzeichen
- 1692/2026
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 12.06.2026
- Erstellt
- 08.06.2026 16:19