2012/0047
Übernahme von Nachwuchskräften
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2012/0047
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 07.02.2012 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Personalamt Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschluss- fassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2012/0047 Magistratsbeschluss-Nr. Produkt-Nr.: 11 11 50 Kostenstelle: Investitionsnummer: Kostenträger: Sachkonto: Betreff: Übernahme von Nachwuchskräften Vorlage vom: 06.02.2012 Beschlussvorschlag: Entsprechend den festgelegten Auswahlkriterien aus den Magistratsbeschlüssen Nr. 145 vom 28. Februar 2007 und Nr. 85 vom 4. März 2009 wird den Auszubildenden, die im Jahr 2012 ihre Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) beenden, zeitgerecht ein leistungsdifferenziertes Übernahmeangebot unter- breitet. Anlagen: Datenschutzrelevante Anlage: Folgekosten: Ja Nein - 2 - Beschluss des Magistrats vom - 3 - Begründung zur Magistratsvorlage vom 6. Februar 2012: Nach § 16 TVAöD ist die Wissenschaftsstadt Darmstadt als Ausbildungsbehörde verpflichtet, die Auszubildenden nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) zeitgerecht darüber zu unterrichten, ob eine Übernahmemöglichkeit besteht oder ob sie nach Ablegen der Abschlussprüfungen aus dem städti- schen Dienst ausscheiden müssen. Im Sommer diesen Jahres wird die folgende Anzahl von Auszubildenden aus den verschiedenen Berufsgruppen ihre Ausbildung bei der Stadtverwaltung Darmstadt beenden: • Fachangestellte/r für Bürokommunikation 7 Auszubildende • Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste (EBK) 1 Auszubildender • Forstwirt/in 2 Auszubildende • Gärtner/in 4 Auszubildende • Bauzeichner/in (IDA) 1 Auszubildender In seinem Beschluss Nr. 145 vom 28. Februar 2007 und der Ergänzung hierzu vom 4. März 2009 (Beschluss Nr. 85) hat der Magistrat Auswahlkriterien zur leistungsdifferenzierten Übernahme von Auszubildenden festgelegt. Entsprechend dieser Beschlüsse wird auch den diesjährigen Nachwuchs- kräften aus den Berufen „Fachangestellte/r für Bürokommunikation“, „Fachangestellte/r für Medien- und Informationsdienste“, „Forstwirt/in“ und „Gärtner/in“ und „Bauzeichner/in“ wie folgt Übernahmean- gebote unterbreitet: Leistung Vertragsgestaltung Gesamtnote 2,49 oder besser Übernahme in Vollzeit, befristet für die Dauer eines Jahres Gesamtnote 2,5 bis 3,49 Übernahme in Teilzeit (19,5 Stunden), befristet für die Dauer eines Jahres Gesamtnote 3,5 oder schlechter Keine Übernahme Prüfungsergebnis in der Abschlussprüfung „ausreichend“ oder schlechter Keine Übernahme Die Übernahme erfolgt aus sozialen Gründen, um eine sofortige Arbeitslosigkeit zu vermeiden und den Nachwuchskräften die Chance zu geben, über einen gewissen Zeitraum Berufserfahrung sam- meln zu können. Die Bezahlung erfolgt je nach Bewertung der zur Wahrnehmung übertragenen Aufgaben nach Ent- geltgruppe 3 bis 5 TVöD. Diese Regelung gilt analog auch für Nachwuchskräfte, die – zum Beispiel durch Verkürzung der Aus- bildungszeit - Ihre Prüfung im Winter 2012 absolvieren werden. - 4 - Der Personalrat der Stadtverwaltung und die Frauenbeauftragte haben dieser Maßnahme bereits zugestimmt. Der Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD) wird für seinen Bereich auf Grundlage der gleichen Kriterien autark Übernahmeangebote unterbreiten. Darmstadt, 6. Februar 2012 11 Dezernat I Jochen Partsch Oberbürgermeister
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2012/0047
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 06.02.2012
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00