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2012/0047

Übernahme von Nachwuchskräften

Magistratsvorlage 06.02.2012

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2012/0047

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2012/0047

3769 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
07.02.2012 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat I  an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Personalamt 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. Beschluss-
fassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2012/0047 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
Produkt-Nr.: 11 11 50 
Kostenstelle: Investitionsnummer:       
Kostenträger:       Sachkonto:       
 
Betreff: Übernahme von Nachwuchskräften 
 
Vorlage vom: 06.02.2012 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Entsprechend den festgelegten Auswahlkriterien aus den Magistratsbeschlüssen Nr. 145 vom 28. Februar 
2007 und Nr. 85 vom 4. März 2009 wird den Auszubildenden, die im Jahr 2012 ihre Ausbildung nach dem 
Berufsbildungsgesetz (BBiG) beenden, zeitgerecht ein leistungsdifferenziertes Übernahmeangebot unter-
breitet. 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 6. Februar 2012:  
 
 
Nach § 16 TVAöD ist die Wissenschaftsstadt Darmstadt als Ausbildungsbehörde verpflichtet, die 
Auszubildenden nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) zeitgerecht darüber zu unterrichten, ob eine 
Übernahmemöglichkeit besteht oder ob sie nach Ablegen der Abschlussprüfungen aus dem städti-
schen Dienst ausscheiden müssen.  
 
Im Sommer diesen Jahres wird die folgende Anzahl von Auszubildenden aus den verschiedenen 
Berufsgruppen ihre Ausbildung bei der Stadtverwaltung Darmstadt beenden: 
 
• Fachangestellte/r für Bürokommunikation 7 Auszubildende 
• Fachangestellte für Medien- und  
Informationsdienste (EBK)   1 Auszubildender 
• Forstwirt/in     2 Auszubildende 
• Gärtner/in      4 Auszubildende 
• Bauzeichner/in (IDA)    1 Auszubildender  
 
In seinem Beschluss Nr. 145 vom 28. Februar 2007 und der Ergänzung hierzu vom 4. März 2009 
(Beschluss Nr. 85) hat der Magistrat Auswahlkriterien zur leistungsdifferenzierten Übernahme von 
Auszubildenden festgelegt. Entsprechend dieser Beschlüsse wird auch den diesjährigen Nachwuchs-
kräften aus den Berufen „Fachangestellte/r für Bürokommunikation“, „Fachangestellte/r für Medien- 
und Informationsdienste“, „Forstwirt/in“ und „Gärtner/in“ und „Bauzeichner/in“ wie folgt Übernahmean-
gebote unterbreitet: 
 
 
Leistung Vertragsgestaltung 
Gesamtnote 2,49 oder besser Übernahme in Vollzeit,  
befristet für die Dauer eines Jahres 
Gesamtnote 2,5 bis 3,49 Übernahme in Teilzeit (19,5 Stunden),  
befristet für die Dauer eines Jahres 
Gesamtnote 3,5 oder schlechter Keine Übernahme 
Prüfungsergebnis in der Abschlussprüfung  
„ausreichend“ oder schlechter 
Keine Übernahme 
 
 
Die Übernahme erfolgt aus sozialen Gründen, um eine sofortige Arbeitslosigkeit zu vermeiden und 
den Nachwuchskräften die Chance zu geben, über einen gewissen Zeitraum Berufserfahrung sam-
meln zu können. 
 
Die Bezahlung erfolgt je nach Bewertung der zur Wahrnehmung übertragenen Aufgaben nach Ent-
geltgruppe 3 bis 5 TVöD. 
 
Diese Regelung gilt analog auch für Nachwuchskräfte, die – zum Beispiel durch Verkürzung der Aus-
bildungszeit - Ihre Prüfung im Winter 2012 absolvieren werden.

- 4 - 
Der Personalrat der Stadtverwaltung und die Frauenbeauftragte haben dieser Maßnahme bereits 
zugestimmt. 
  
Der Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD) wird für seinen Bereich auf 
Grundlage der gleichen Kriterien autark Übernahmeangebote unterbreiten.  
 
Darmstadt, 6. Februar 2012 
11 
 
Dezernat I 
 
 
 
 
Jochen Partsch 
Oberbürgermeister

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Details

Vorlagen-Nr.
2012/0047
Typ
Magistratsvorlage
Datum
06.02.2012
Erstellt
29.09.2026 00:00