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2013/0255

Haushaltssatzung 2014

Magistratsvorlage 31.07.2013

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2013/0255

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Vorlage-Nr. 2013/0255 
 
 
Haushaltssatzung 2014

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3972 Zeichen

Stand nach Magistratsberatung
Aufgrund der §§ 114a ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 1. April 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. Dezember 2011 
(GVBl. I S. 786) hat die Stadtverordnetenversammlung am                2013 folgende Haushaltssatzung
beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird 
im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 478.810.213  EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 503.760.952  EUR
mit einem Fehlbedarf von 24.950.739  EUR
im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 25.500  EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 0  EUR
mit einem Überschuss von 25 500  EUR
Haushaltssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt
für das Haushaltsjahr 2014
§ 1
mit einem Überschuss von 25.500  EUR
und einem Gesamtfehlbedarf von 24.925.239  EUR
im Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit -7.057.789  EUR
und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 8.368.134  EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 35.613.947  EUR
mit einem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit -27.245.813  EUR
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 27.245.813  EUR
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 14.947.180  EUR
mit einem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit 12.298.633  EUR
mit einem Finanzmittelfehlbedarf des Haushaltsjahres von 22.004.969  EUR
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2014
zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen
erforderlich ist, wird auf 27.245.813  EUR
§ 2
,
festgesetzt.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2014
zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und
Investitionsfördermaßnahmen wird auf 22.056.000  EUR
festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2014 zur recht- 
zeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, 
wird auf 420.000.000  EUR
festgesetzt.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2014
wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer 
a)  für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 290 v.H.
b)  für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 460 v.H.
2. Gewerbesteuer auf 425 v.H.
§ 5 
§ 3
§ 4
Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung am                2013 als Teil des Haushaltsplanes
beschlossene Stellenplan.
Darmstadt, den 
Der Magistrat
André Schellenberg
§ 6
§ 7
Freie bzw. frei werdende Stellen sind der Personal- und Stellenbörse zuzuführen und bleiben zunächst 
unbesetzt. Der tatsächliche Bedarf ist zu überprüfen. Planstellen, die durch Ausscheiden von Beschäftigten 
(Tarif/Beamte) aus dem städtischen Dienst frei werden, bleiben darüber hinaus 15 Monate unbesetzt. 
Während dieser Zeit ist gleichfalls der Bedarf zu überprüfen, wobei hiervon jede zweite Stelle im Rahmen 
des Gesamtstellenplans zu streichen ist. Die Streichung ist im Stellenplan des Folgejahres zu 
dokumentieren. Von der Berechnung (der zu streichenden Stellen) ausgenommen sind freie bzw. frei 
werdende Stellen der Feuerwehr (Einsatzdienst), der Betreuungseinrichtungen für Kinder, der Fachschule bei
 
der Akademie für Tonkunst, des städtischen Sozialdienstes, des Jobcenters und der Planstellen, die 
überwiegend durch Personalkostenerstattung refinanziert werden. Die Personal- und 
Organisationsdezernentin/der Personal- und Organisationsdezernent entscheidet über die Freigabe zur 
Wiederbesetzung. Bei unabweisbarem Bedarf oder rechtlichen Verpflichtungen können Ausnahmen 
zugelassen werden. Hierbei ist mit der Stadtkämmerin/dem Stadtkämmerer Einvernehmen herzustellen.
Von dieser Regelung sind die Stellen, die unter § 13 HGlG fallen, grundsätzlich ausgenommen.
André Schellenberg
Stadtkämmerer

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Details

Vorlagen-Nr.
2013/0255
Typ
Magistratsvorlage
Datum
31.07.2013
Erstellt
29.09.2026 00:00