2023/0288
Finanzcontrolling-Bericht Januar bis Juni 2023
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Punkt 23: Finanzcontrolling-Bericht Januar bis Juni 2023 (V-Nr. 2023/0288) Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.
2023/0288
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
29.08.2023
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat IV an die Stadtverordnet enversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Dezernat IV
OBW bei abschl. Be-
schlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2023/0288
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Finanzcontrolling -Bericht Januar bis Juni 2023
Vorlage vom: 28.08.2023
Beschlussvorschlag :
Der Magistrat nimmt den beigefügten Finanzcontrolling -Bericht zur Kenntnis und leitet ihn an die
Stadtverordnetenversammlung weiter.
Anlagen: FC-Bericht Q2 2023
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 28.08.2023:
Nach § 28 Absatz 1 der Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans
der Gemeinden (Gemeindehaushaltsverordnung – GemHVO) ist die Stadtverordnetenversamm-
lung mehrmals jährlich über den Stand des Haushaltsvollzugs zu unterrichten.
Dem als Anlage beigefügten „Finanzcontrolling-Bericht Januar bis Juni 2023“ kann der Stand
der Ausführung des Haushalts 2023 zum 30. Juni 2023 entnommen werden.
Darmstadt, 28.08.2023
Der Dezernent IV
André Schellenberg
Stadtkämmerer
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Haushalt 2023
Finanzcontrolling-Bericht Januar bis Juni 2023
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Inhaltsverzeichnis
1 Erläuterungen zum Finanzcontrolling -Bericht 2
2 Überblick Ergebnishaushalt 4
2.1 Gesamtergebnisrechnung zum Stand 30.06.2023 4
2.2 Wesentliche Plan -Ist-Abweichungen 6
3 Kreditaufnahme und Schuldenstand 9
3.1 Schuldenstand des städtischen Haushaltes und der Eigenbetriebe 9
3.2 Stand der Bürgschaften 9
4 Finanzwirtschaftliche Kennzahlen 10
4.1 Aufwandsdeckungsgrad 10
4.2 Steuerertragsquote 10
4.3 Personalaufwandsquote 11
4.4 Zuschuss- und Förderquote 11
4.5 Transferaufwandsquote 12
4.6 Transferdeckungsquote 12
4.7 Zinslastintensität 13
2
1 Erläuterungen zum Finanzcontrolling -Bericht
Der vorliegende Bericht informiert über den Stand des Haushaltsvollzugs bis zum 30.06.20 23.
Der Stand des Ergebnishaushalts wird tabellarisch dargestellt und die wesentlichen Positionen / Veränderungen erläutert.
Die Auswertung der Buchhaltung hierfür erfolgt e am 10.08.2023. D. h. dieser Stichtag ist im Hinblick auf das „Ist -Ergebnis“ die Grundlage des
Berichtes. Weitere ergebnisrelevante Buchungen können seither erfolgt, jedoch nicht in den Bericht eingeflossen sein.
Grundlage der Daten „Haushaltsansatz“ sind die Planwerte des Haushaltsplans 20 23.
Die Tabelle enthält neben der Spalte „Haushaltsansatz“ die Spalte „Budget“. Das „Budget“ zeigt die Summe der jeweiligen Haush altsansätze zu-
züglich eventueller über - und außerplanmäßiger Mittel, abzüglich der durch ei ne Haushaltssperre gesperrten Mittel und Mittelverschiebungen, z u-
züglich eventueller Haushaltsausgabereste, bezogen auf den Berichtszeitraum. Die Spalte „Budget“ stellt also den tatsächliche n Rahmen für die
Bewirtschaftung der Haushaltsmittel durch die Ämt er und Verwaltungsstellen dar.
Budget = (HH-Ansatz 2023 + ÜPL + APL +/ - MVS + HAR 202 2 – Sperre)/2
Die Spalte „Ist“ zeigt die erfolgte Sollstellung der Erträge und Aufwendungen im Berichtszeitraum . Die Sollstellung (Spalte „Ist“) zeigt dabei nicht
die kassenmäßig zugeflossene oder abgegangene Liquidität. Hat beispielsweise ein Steuerschuldner einen bestimmten Betrag zu l eisten, erfolgt im
betreffenden Haushaltsjahr eine Sollstellung . Der Ertrag steht der Stadt für diese Abrechnungsperiode zu und wi rd ertragswirksam gezeigt. Stellt
der Steuerschuldner einen Stundungsantrag bis in das kommende Jahr hinein, wird die Sollstellung für das alte Jahr nicht verä ndert, da ansonsten
ein periodengerechter Ausweis des Ertrags verfälscht würde. Kommt der Steuers chuldner im Folgejahr nach Ablauf der Stundung seinen Zahlung s-
verpflichtungen nach, fließt zwar die entsprechende Liquidität zu, ein neuerlicher Ertrag wird aber nicht ausgewiesen. Daher fallen insbesondere
bei den Gewerbesteuer n regelmäßig die Ist-Erträge (Sollstellung des Haushaltsjahres) mit dem Kassen -Ist auseinander.
Die Spalte „Abweichung Budget / Ist“ zeigt die Differenz zwischen den tatsächlichen Aufwendungen und Erträgen und den tatsächlich zur Verf ü-
gung stehenden Mitteln. Diese Abweichung wird zus ätzlich in der Spalte „Ist in %“ als Prozentwert dargestellt.
Der nächste Abschnitt dieses Finanzcontrolling -Berichtes informiert über den Stand der Schulden . Hier wird die Höhe der Schulden des städtischen
Haushaltes und der Eigenbetriebe, jeweils unterte ilt in Investitionskredite und Kassenkredite zum Ende des Berichtszeitraumes abgebildet.
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Nachrichtlich wird außerdem der Stand der insgesamt zu diesem Zeitpunkt vergebenen Ausfallbürgschaften mitgeteilt.
Darüber hinaus enthält der Bericht verschiedene fina nzwirtschaftliche Kennzahlen, die einen besseren und schnelleren Überblick über die jeweilige
Haushaltslage ermöglichen sollen und für die weitere Entwicklung als Vergleichsdaten zur Verfügung stehen.
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2 Überblick Ergebnishaushalt
2.1 Gesamtergebnisrechnung zum Stand 30. Juni 2023
Die Genehmigung des Haushalts 202 3 wurde am 30.03.2023 von der Regierungspräsidentin erteilt. Bis dahin galten die Grundsätze der vorläuf i-
gen Haushaltsführung.
Der Verlauf im Ergebnishausha lt stellt sich bis zum 30.06.2023 folgendermaßen dar:
Beschreibung HH-Ansatz
2023
Budget bis
30.06.2023
Ist bis
30.06.2023 ÜPL APL MVS HAR 2022 Sperre Abweichung
Budget / Ist Ist in %
privatrechtliche Leistungsentgelte -16.022.970 -8.011.485 -4.480.283
-3.531.202 56%
öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte -55.394.680 -27.697.340 -23.066.332
-4.631.008 83%
Kostenersatzleistungen und Kostenerstattungen -39.468.782 -19.734.391 -20.658.378
923.987 105%
davon Asyl umA -7.000.000 -3.500.000 -3.347.008
-152.992 96%
Bestandsveränderungen, aktiv. Eigenleistungen -80.000 -40.000 -46.606
6.606 117%
Steuern und Steuerähnliche Erträge -398.755.000 -199.377.500 -167.706.485
-31.671.015 84%
davon Gewerbesteuer -205.000.000 -102.500.000 -77.103.873
-25.396.127 75%
davon Gemeindeanteil an der Einkommensteuer -117.000.000 -58.500.000 -58.762.273
262.273 100%
davon Grundsteuer B -42.600.000 -21.300.000 -16.700.074
-4.599.926 78%
davon Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer -28.405.000 -14.202.500 -13.342.879 -859.621 94%
davon Vergnügungssteuer/Spielapparate -3.800.000 -1.900.000 -1.571.244 -328.757 83%
davon Zweitwohnungssteuer -500.000 -250.000 -25.736
-224.264 10%
Erträge aus Transferleistungen -84.803.300 -42.401.650 -46.500.230
4.098.580 110%
davon SGB II / Hartz IV -40.025.800 -20.012.900 -16.111.194
-3.901.706 81%
Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen -201.104.201 -100.552.101 -96.748.912
-3.803.189 96%
davon Schlüsselzuweisungen -155.600.000 -77.800.000 -77.836.736
36.736 100%
davon AsylbLG -7.790.400 -3.895.200 -4.599.979
704.779 118%
Erträge aus der Auflösung von SoPos -6.442.755 -3.221.378 -2.559.297
-662.080 79%
sonstige ordentliche Erträge -15.724.759 -7.862.380 -10.779.438
2.917.058 137%
Summe der ordentlichen Erträge -817.796.447 -408.898.223 -372.545.960
-36.352.264 91%
Beschreibung HH-Ansatz Budget bis Ist bis ÜPL APL MVS HAR 2022 Sperre Abweichung Ist in %
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2023 30.06.2023 30.06.2023 Budget / Ist
Personalaufwendungen 141.587.040 70.793.520 66.286.210 4.507.310 94%
Versorgungsaufwendungen 24.253.140 12.126.570 8.804.956 3.321.614 73%
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 168.057.298 75.780.839 69.535.803 20.855 -451.838 7.236.651 -23.301.287 6.245.036 92%
davon Mieten an IDA aus Mieter-Vermieter-Modell 52.065.862 26.032.931 27.050.000 -1.017.069 104%
Abschreibungen 25.799.626 12.899.813 10.871.680 2.028.134 84%
Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse 209.363.802 97.235.009 79.605.645 -20.855 -5.500 4.165.370 -19.032.800 17.629.364 82%
davon Zuweisung Staatstheater 21.130.300 10.267.200 10.170.996 96.400 -692.300 96.204 99%
davon Zuschuss DADINA 13.500.000 6.750.000 6.760.000 -10.000 100%
davon Zuschuss HEAG mobilo für ÖPNV 35.560.000 17.490.093 3.425.266 2.976.186 -3.556.000 14.064.827 20%
davon Zuschuss Darmstadtium 3.400.000 1.520.615 1.000.000 -20.855 -337.915 520.615 66%
davon Kita-Zuschuss kirchliche u. freie Träger 61.178.451 27.530.303 23.098.514
-6.117.845 4.431.788 84%
davon Erstattung HSE Betriebskosten Kläranlagen 24.708.748 11.118.937 12.354.374 -2.470.875 -1.235.438 111%
davon Verlustabdeckung EB Kultur 9.371.162 4.217.023 2.000.000 -937.116 2.217.023 47%
davon Verlustabdeckung EB Bäder 6.244.523 2.810.035 1.000.000 -624.452 1.810.035 36%
Steueraufwendungen einschl. Umlagen 86.899.600 43.449.800 38.628.789 4.821.011 89%
davon LWV-Umlage 55.672.000 27.836.000 25.993.386 1.842.614 93%
davon Gewerbesteuerumlage 15.797.000 7.898.500 6.026.124 1.872.376 76%
davon Heimatumlage 9.823.000 4.911.500 3.744.806 1.166.694 76%
Transferaufwendungen 198.352.188 99.180.428 96.645.993
967 7.700 2.534.435 97%
davon SGB II / Hartz IV 62.952.000 31.476.000 28.407.585 3.068.415 90%
davon AsylbLG 8.450.000 4.225.000 6.078.583 -1.853.583 144%
davon Jugendhilfe 46.543.817 23.271.908 23.859.999 -588.091 103%
davon Asyl (umA) 7.276.056 3.638.028 2.031.591 1.606.437 56%
sonstige ordentliche Aufwendungen 48.916 24.458 29.042 -4.584 119%
Summe der ordentlichen Aufwendungen 854.361.611 411.490.437 370.408.117
-456.371 11.409.721 -42.334.087 41.082.320 90%
Verwaltungsergebnis 36.565.164 2.592.213 -2.137.843 -456.371 11.409.721 -42.334.087 4.730.056 -82%
Finanzerträge -26.972.930 -13.486.465 -3.823.661 -9.662.804 28%
Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 15.564.880 7.782.440 5.636.510 2.145.930 72%
davon für Liquiditätskredite 2.401.790 1.200.895 1.266.579 -65.684 105%
Finanzergebnis -11.408.050 -5.704.025 1.812.849 -7.516.874 -32%
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Beschreibung HH-Ansatz
2023
Budget bis
30.06.2023
Ist bis
30.06.2023 ÜPL APL MVS HAR 2022 Sperre Abweichung
Budget / Ist Ist in %
Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge -844.769.377 -422.384.688 -376.369.621 -46.015.067 89%
Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen 869.926.491 419.272.877 376.044.627 -456.371 11.409.721 -42.334.087 43.228.249 90%
Ordentliches Ergebnis 25.157.114 -3.111.812 -324.994 -456.371 11.409.721 -42.334.087 -2.786.818 10%
Außerordentliche Erträge -630.500 -315.250 -278.923 -36.327 88%
Außerordentliche Aufwendungen 1.100.000 550.000 635.429 -85.429 116%
Außerordentliches Ergebnis 469.500 234.750 356.506 -121.756 152%
Jahresergebnis 25.626.614 -2.877.062 31.512 -456.371 11.409.721 -42.334.087 -2.908.574 -1%
2.2 Wesentliche Plan-Ist-Abweichungen
Ordentliche Erträge
Die Ordentlichen Erträge erreichen im ersten Halbjahr 202 3 das rechnerische Budget zu 91%.
Die größte Abweichung im Betrachtungszeitraum gibt es bei den Steuererträgen, die um 31,7 Mio. € unter dem Planwert liegen , was insbesondere
an der Gewerbesteuer liegt. Die Erträge daraus liegen um 25,4 Mio. Euro unter Plan und erfüllen diesen somit nur zu 75%. Um w eitere 4,6 Mio.
Euro weicht auch die Grundsteuer B vom Budget ab und erfüllt dieses ebenfalls nur zu 78%. Außerdem liegt die Hauptfälligkeit für die Jahresste u-
ern (wie Hundesteuer) mit dem 01.07. im 2. Halbjahr und sorgt neben der Entwicklung der Gemeinschaftssteuern für die restliche Abweichung zum
rechnerischen Budget.
Eine weitere betragsmäßig hohe negative Abweichung findet sich mit 3,8 Mio. Euro bei den Zuweisungen und Zuschüssen, die dennoch den Pla n-
wert zu 96 % erfüllen. Hier erfolgen Mittelabrufe oder Abrechnungen mit dem Land nicht unbedingt regelmäßig, so dass dies zum derzeitigen
Stand noch nichts Ungewöhnliches ist.
Positiv weichen die Erträge aus Transferleistungen ab , was durch die Einmal -Leistungen des Landes für die Flüchtlingsunterbringung bedingt ist.
Bei der weiteren Beurteilung der Entwicklung im Berichtszeitraum ist außerdem zu beachten, dass in den Positionen „privatrechtliche Leistung s-
entgelte“ und „öffentlich -rechtliche Leistungsentgelte“ Erträge fehlen, die erst zum Jahresende abgerechnet werden.
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Ordentliche Aufwendungen
Die Summe der ordentlichen Aufwendungen beläuft sich im Be wirtschaftungszeitraum derzeit auf 370,4 Mio. Euro und liegt somit um
41,1 Mio. Euro unter dem Budget .
Im Bereich der Personal- und Versorgungsaufwendungen fehlen die anteiligen Rückstellungsbeträge und im Bereich der Abschreibungen die Wertbe-
richtigungen, die stets erst im Rahmen des Jahresabschlusses gebucht werden.
Bei den Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse richten sich die Zahlungen oft nicht nach fixen Fälligkeiten, sondern nach konkretem F i-
nanzbedarf. Hier ist davon auszugehen, dass bis zum En de des Haushaltsjahres das Budget weitestgehend ausgeschöpft werden wird.
Die geringeren Aufwendungen in der Position Steueraufwendungen einschl. Umlagen hängen zum einen mit den niedrigeren Gewerbes teuererträgen
zusammen (Gewerbesteuer - und Heimatumlage) und zum anderen mit einem geringeren Aufkommen für die LWV -Umlage zusammen. Für diese
Umlage wird der aktuelle Hebesatz regelmäßig erst im laufenden Jahr beschlossen und mitgeteilt, wodurch sich zwangsläufig Abweichungen zur
Planung ergeben.
Besonders erwä hnenswert sind die beiden Positionen Transferaufwendungen und Aufwendungen für Sach - und Dienstleistungen.
Im Bereich der Transferaufwendungen ist das Budget zu 97% ausgeschöpft, was je nach weiterer Entwicklung insbesondere im Bereich Asyl und
Ukraine-Flüchtlinge gegen Jahresende zu Problemen hinsichtlich der Finanzierung führen k önnte.
Dagegen ist das Budget der Sach - und Dienstleistungen nur zu 92% ausgeschöpft, bzw. wenn man die Haushaltssperren außen vor lässt , nur zu
80% (mit einer Abweichung von 17,9 Mio. Euro). Hier ist eine deutliche Diskrepanz zwischen Planung und Umsetzung zu erkennen, die sich von
Jahr zu Jahr erhöht. Dabei ist im Planwert bereits ein Konsolidierungsbeitrag von gut 5,3 Mio. Euro enthalten, ohne den der E rfüllungsgrad noch
geringer und die Abweichung entsprechend höher wäre.
Auch hier fallen zum Jahresende noch zentrale Buchungen an, die das ganze Jahr betreffen, aber es ist nicht davon auszugehen, dass das Budget
ausgeschöpft werden wird.
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Finanzergebnis
Das Budget der Finanzert räge wurde im Berichtszeitraum nur zu 28% erfüllt, das der Finanzaufwendungen zu 72% in Anspruch genommen.
Die größte Abweichung bei den Finanzerträgen erklärt sich durch die nicht planbaren Buchungszeitpunkte der Ausschüttungen ver bundener Unter-
nehmen. Diese liegen meistens im 2. Halbjahr. Außerdem bestehen Finanzerträge zum Teil aus den Risikoprämien für Bürgschaften. Diese sind
jeweils zu Jahresbeginn fällig und daher bereits für das ganze Jahr enthalten.
Das Finanzergebnis für das 2. Quartal liegt um 7,5 Mio. Euro schlechter als veranschlagt.
Außerordentliches Ergebnis
Im außerordentlichen Ergebnis finden sich in aller Regel zweckgebundene Erträge aus Spenden, Nachlässen , Schenkungen und Sponsoring, sowie
Sonderabschreibungen und periodenfremde Erträge und Aufwendungen. Da es sich zumeist um besondere Einmaleffekte handelt, die nicht planbar
sind, werden die Plan -Ist-Abweichungen hier nicht betrachtet.
Zum Berichtsstand 30.06.2023 weist das außerordentliche Ergebni s ein Defizit in Höhe von 0,3 Mio. Euro aus.
Jahresergebnis
Im Saldo der Erträge und Aufwendungen sieht das Budget für den Betrachtungszeitraum durch die gesetzten Sperren einen errechneten Übe r-
schuss in Höhe von 2,9 Mio. Euro vor. Tatsächlich wurde ein Defizit in Höhe von 32 TEuro erwirtschaftet .
Im Jahresergebnis ist derzeit zu prognostizieren, dass zum Jahresende das geplante Defizit von 25,6 Mio. Euro nicht überschritten wird, eine Unter-
schreitung jedoch – trotz der geringeren Aufwendungen bedingt durch die ebenfalls geringeren Erträge – genauso wenig zu erwarten ist.
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3 Kreditaufnahme und Schulden
3.1 Schuldenstand des städtischen Haushaltes und der Eigenbetriebe zum 30.06.2023
Investitionskredite Liquiditätskredite Gesamt
Kernhaushalt 514.029.622 20.000.000 € 534.029.622
EB Kulturinstitute 28.156.814 0 € 28.156.814
EB Bäder 48.387.690 0 € 48.387.690
EB EAD 46.412.741 0 € 46.412.741
EB DWuW 1.734.973 0 € 1.734.973
EB IDA 200.631.083 0 € 200.631.083
Summe 839.352.922 20.000.000 € 859.352.922
In diesen Summen sind zwei innere Darlehen vom Kernhaushalt enthalten:
-an den EB IDA über 3.646.612 Euro darunter 2.201.752 Euro aus dem Kommunalen Investitionsprogramm des Landes (KIP),
-an den EB Kulturinstitute über 233.333 Euro aus den KIP-Mitteln des Landes.
3.2 Stand der Bürgschaften
Gemäß dem letzten Finanzcontrolling-Bericht zum 31.12.2022 betrug die Summe der übernommenen Bürgschaften 436,6 Mio. Euro.
Bis zum Stichtag 30.06.2023 hat sich der Bürgschaftsstand durch einen Abgang in Höhe von zusammen 167 TEuro auf 436,4 Mio. Euro verringert.
10
4 Finanzwirtschaftliche Kennzahlen
4.1 Aufwandsdeckungsgrad
Der Aufwandsdeckungsgrad zeigt an, zu welchem Anteil die ordentlichen Aufwendungen (inkl. Zinsen und sonst. Finanzaufwendungen) durch die
ordentlichen Erträge (inkl. Zinserträge) gedeckt werden können. Mehr als 100% bedeuten ein positives ordentliches Ergebnis.
Formel: ordentliche Erträge + Finanzerträge
ordentliche Aufwendungen + Zinsen und sonst. Finanzaufwendungen
Berechnung (Ist): 376.598.596 €
376.061.918 €
Wert zum 30.06.2023 100,14% (30.06.2022: 102,81%)
4.2 Steuerertragsquote
Die Steuerertragsquote zeigt den Anteil der Steuererträge an den ordentlichen Erträgen des Ergebnishaushaltes. Je höher der Anteil der Steuere r-
träge, umso höher ist die Unabhängigkeit gegenüber Zuweisungen des Bundes oder Landes.
Formel: Steuererträge
ordentliche Erträge + Finanzerträge
Berechnung (Ist): 167.706.485 €
376.598.596 €
Wert zum 30.06.2023 44,53% (30.06.2022: 52,90%)
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4.3 Personalaufwandsquote
Die Personalquote gibt Aufschluss darüber, welcher Teil der Aufwendungen auf den Personalbereich entfällt; insbesondere im Hi nblick auf den i n-
terkommunalen Vergleich. Zielwerte liegen für Kommunen allerdings noch nicht vor.
Formel: Personal- und Versorgungsaufwendungen
ordentliche Aufwendungen + Zinsen und sonst. Finanzaufwendungen
Berechnung (Ist): 75.091.512 €
376.061.918 €
Wert zum 30.06.2023 19,97% (30.06.2022: 20,03%)
4.4 Zuschuss- und Förderquote
Die Zuschuss- und Förderquote zeigt den Teil der Aufwendungen, der an Vereine, verbundene Unternehmen, Träger von Kindertageseinrichtungen
usw. als Zuweisung und Zuschuss gezahlt wird. Bei einer angespannten Haushaltslage sind die in den Zuweisungen und Zuschüssen enthaltenen frei-
willigen Leistungen gering zu halten.
Formel: Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse
ordentliche Aufwendungen + Zinsen und sonst. Finanzaufwendungen
Berechnung (Ist): 79.605.911 €
376.061.918 €
Wert zum 30.06.2023 21,17% (30.06.2022: 21,81%)
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4.5 Transferaufwandsquote
Mit der Transferaufwandsquote lässt sich beurteilen, in welchem Umfang kommunale Zahlungen an Leistungsempfänger erfolgen (So zialtransfer).
Das Ziel sollte sein, die Quote möglichst zu halten, bzw. im Laufe der Jahre zu senken.
Formel: Transferaufwendungen
ordentliche Aufwendungen + Zinsen und sonst. Finanzaufwendungen
Berechnung (Ist): 96.645.993 €
376.061.918 €
Wert zum 30.06.2023 25,70% (30.06.2022: 23,96%)
4.6 Transferdeckungsquote
Die Transferdeckungsquote zeigt an, zu welchem Anteil die Transferaufwendungen durch Erträge aus Transferleistungen gedeckt s ind
Formel: Erträge aus Transferleistungen
Transferaufwendungen
Berechnung (Ist): 46.500.230 €
96.645.993 €
Wert zum 30.06.2023 48,11% (30.06.2022: 33,46%)
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4.7 Zinslastintensität
Die Zinslastintensität setzt die Finanzaufwendungen zu den ordentlichen Erträgen (inkl. Finanzerträgen) ins Verhältnis. Sie z eigt an, welcher Teil
der Erträge für Zinszahlungen gebunden ist. Je höher die Quote ausfällt, umso mehr Erträge sind durch Zinszahlungen gebunden. Eine niedrige
Quote ist daher anzustreben.
Formel: Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
ordentliche Erträge + Finanzerträge
Berechnung (Ist): 5.636.510 €
376.598.596 €
Wert zum 30.06.2023 1,50% (30.06.2022: 1,45%)
Darmstadt, 22.08.2023
André Schellenberg
Stadtkämmerer
anlage 2
2272 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
29.08.2023
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat IV an die Stadtverordnet enversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Dezernat IV
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
IV
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2023/0288
Magistratsbeschluss -Nr.
369
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Finanzcontrolling -Bericht Januar bis Juni 2023
Vorlage vom: 28.08.2023
Beschlussvorschlag :
Der Magistrat nimmt den beigefügten Finanzcontrolling -Bericht zur Kenntnis und leitet ihn an die
Stadtverordnetenversammlung weiter.
Anlagen: FC-Bericht Q2 2023
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 3 -
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom 06.09.2023
Der Magistrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
Begründung zur Magistratsvorlage vom 28.08.2023:
Nach § 28 Absatz 1 der Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans
der Gemeinden (Gemeindehaushaltsverordnung – GemHVO) ist die
Stadtverordnetenversammlung mehrmals jährlich über den Stand des Haushaltsvollzugs zu
unterrichten.
Dem als Anlage beigefügten „Finanzcontrolling-Bericht Januar bis Juni 2023“ kann der Stand
der Ausführung des Haushalts 2023 zum 30. Juni 2023 entnommen werden.
Darmstadt, 28.08.2023
Der Dezernent IV
André Schellenberg
Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (2)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2023/0288
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 28.08.2023
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00