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2023/0288

Finanzcontrolling-Bericht Januar bis Juni 2023

Magistratsvorlage 28.08.2023

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Punkt 23: Finanzcontrolling-Bericht Januar bis Juni 2023 
 (V-Nr. 2023/0288) 
 
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.

2023/0288

2194 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
29.08.2023 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat IV an die Stadtverordnet enversammlung 
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Dezernat IV 
 OBW bei abschl. Be-
schlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2023/0288 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Finanzcontrolling -Bericht Januar bis Juni 2023  
 
Vorlage vom: 28.08.2023  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Magistrat nimmt den beigefügten Finanzcontrolling -Bericht zur Kenntnis und leitet ihn an die 
Stadtverordnetenversammlung weiter.  
 
 
 
Anlagen: FC-Bericht Q2 2023  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:    
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 28.08.2023: 
 
Nach § 28 Absatz 1 der Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans 
der Gemeinden (Gemeindehaushaltsverordnung – GemHVO) ist die Stadtverordnetenversamm-
lung mehrmals jährlich über den Stand des Haushaltsvollzugs zu unterrichten. 
 
Dem als Anlage beigefügten „Finanzcontrolling-Bericht Januar bis Juni 2023“ kann der Stand 
der Ausführung des Haushalts 2023 zum 30. Juni 2023 entnommen werden.  
 
 
 
Darmstadt, 28.08.2023 
 
 
Der Dezernent IV  
 
 
 
 
 
 
André Schellenberg  
Stadtkämmerer

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Haushalt 2023 
Finanzcontrolling-Bericht Januar bis Juni 2023

1 
Inhaltsverzeichnis  
1 Erläuterungen zum Finanzcontrolling -Bericht   2 
2 Überblick Ergebnishaushalt   4 
2.1 Gesamtergebnisrechnung zum Stand 30.06.2023   4 
2.2 Wesentliche Plan -Ist-Abweichungen   6 
3 Kreditaufnahme und Schuldenstand   9 
3.1 Schuldenstand des städtischen Haushaltes und der Eigenbetriebe   9 
3.2 Stand der Bürgschaften   9 
4 Finanzwirtschaftliche Kennzahlen   10 
4.1 Aufwandsdeckungsgrad   10 
4.2 Steuerertragsquote    10 
4.3 Personalaufwandsquote   11 
4.4 Zuschuss- und Förderquote   11 
4.5 Transferaufwandsquote   12 
4.6 Transferdeckungsquote   12 
4.7 Zinslastintensität   13

2 
1 Erläuterungen zum Finanzcontrolling -Bericht 
Der vorliegende Bericht informiert über den Stand des Haushaltsvollzugs bis zum 30.06.20 23. 
Der Stand des Ergebnishaushalts  wird tabellarisch dargestellt und die wesentlichen Positionen / Veränderungen erläutert.  
Die Auswertung der Buchhaltung hierfür erfolgt e am 10.08.2023. D. h. dieser Stichtag ist im Hinblick auf das „Ist -Ergebnis“ die Grundlage des 
Berichtes. Weitere ergebnisrelevante Buchungen können seither erfolgt, jedoch nicht in den Bericht eingeflossen sein.  
Grundlage der Daten „Haushaltsansatz“ sind  die Planwerte des Haushaltsplans 20 23. 
Die Tabelle enthält neben der Spalte „Haushaltsansatz“ die Spalte „Budget“. Das „Budget“ zeigt die Summe der jeweiligen Haush altsansätze zu-
züglich eventueller über - und außerplanmäßiger Mittel, abzüglich der durch ei ne Haushaltssperre gesperrten Mittel und Mittelverschiebungen, z u-
züglich eventueller Haushaltsausgabereste, bezogen auf den Berichtszeitraum. Die Spalte „Budget“ stellt also den tatsächliche n Rahmen für die 
Bewirtschaftung der Haushaltsmittel durch die Ämt er und Verwaltungsstellen dar.  
Budget = (HH-Ansatz 2023 + ÜPL + APL +/ - MVS + HAR 202 2 – Sperre)/2 
Die Spalte „Ist“ zeigt die erfolgte Sollstellung der Erträge und Aufwendungen im Berichtszeitraum . Die Sollstellung (Spalte „Ist“) zeigt dabei nicht 
die kassenmäßig zugeflossene oder abgegangene Liquidität. Hat beispielsweise ein Steuerschuldner einen bestimmten Betrag zu l eisten, erfolgt im 
betreffenden Haushaltsjahr eine Sollstellung . Der Ertrag steht der Stadt für diese Abrechnungsperiode zu und wi rd ertragswirksam gezeigt. Stellt 
der Steuerschuldner einen Stundungsantrag bis in das kommende Jahr hinein, wird die Sollstellung für das alte Jahr nicht verä ndert, da ansonsten 
ein periodengerechter Ausweis des Ertrags verfälscht würde. Kommt der Steuers chuldner im Folgejahr nach Ablauf der Stundung seinen Zahlung s-
verpflichtungen nach, fließt zwar die entsprechende Liquidität zu, ein neuerlicher Ertrag wird aber nicht ausgewiesen. Daher fallen insbesondere 
bei den Gewerbesteuer n regelmäßig die Ist-Erträge (Sollstellung des Haushaltsjahres) mit dem Kassen -Ist auseinander.  
Die Spalte „Abweichung Budget / Ist“ zeigt die Differenz zwischen den tatsächlichen Aufwendungen und Erträgen und den tatsächlich zur Verf ü-
gung stehenden Mitteln. Diese Abweichung wird zus ätzlich in der Spalte „Ist in %“ als Prozentwert dargestellt.  
Der nächste Abschnitt dieses Finanzcontrolling -Berichtes informiert über den Stand der Schulden . Hier wird die Höhe der Schulden des städtischen 
Haushaltes und der Eigenbetriebe, jeweils unterte ilt in Investitionskredite und Kassenkredite zum Ende des Berichtszeitraumes abgebildet.

3 
Nachrichtlich wird außerdem der Stand der insgesamt zu diesem Zeitpunkt vergebenen Ausfallbürgschaften mitgeteilt.  
Darüber hinaus enthält der Bericht verschiedene fina nzwirtschaftliche Kennzahlen, die einen besseren und schnelleren Überblick über die jeweilige 
Haushaltslage ermöglichen sollen und für die weitere Entwicklung als Vergleichsdaten zur Verfügung stehen.

4 
2 Überblick Ergebnishaushalt 
2.1 Gesamtergebnisrechnung zum Stand 30. Juni 2023 
Die Genehmigung des Haushalts 202 3 wurde am 30.03.2023 von der Regierungspräsidentin erteilt. Bis dahin galten die Grundsätze der vorläuf i-
gen Haushaltsführung.  
Der Verlauf im Ergebnishausha lt stellt sich bis zum 30.06.2023 folgendermaßen dar:  
Beschreibung HH-Ansatz 
2023 
Budget bis 
30.06.2023 
Ist bis 
30.06.2023 ÜPL APL MVS HAR 2022 Sperre Abweichung 
Budget / Ist Ist in % 
privatrechtliche Leistungsentgelte -16.022.970 -8.011.485 -4.480.283      
-3.531.202 56% 
öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte -55.394.680 -27.697.340 -23.066.332      
-4.631.008 83% 
Kostenersatzleistungen und Kostenerstattungen -39.468.782 -19.734.391 -20.658.378      
923.987 105% 
   davon Asyl umA -7.000.000 -3.500.000 -3.347.008      
-152.992 96% 
Bestandsveränderungen, aktiv. Eigenleistungen -80.000 -40.000 -46.606      
6.606 117% 
Steuern und Steuerähnliche Erträge -398.755.000 -199.377.500 -167.706.485      
-31.671.015 84% 
   davon Gewerbesteuer -205.000.000 -102.500.000 -77.103.873      
-25.396.127 75% 
   davon Gemeindeanteil an der Einkommensteuer -117.000.000 -58.500.000 -58.762.273      
262.273 100% 
   davon Grundsteuer B -42.600.000 -21.300.000 -16.700.074      
-4.599.926 78% 
   davon Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer -28.405.000 -14.202.500 -13.342.879      -859.621 94% 
   davon Vergnügungssteuer/Spielapparate -3.800.000 -1.900.000 -1.571.244      -328.757 83% 
   davon Zweitwohnungssteuer -500.000 -250.000 -25.736      
-224.264 10% 
Erträge aus Transferleistungen -84.803.300 -42.401.650 -46.500.230      
4.098.580 110% 
   davon SGB II / Hartz IV -40.025.800 -20.012.900 -16.111.194      
-3.901.706 81% 
Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen -201.104.201 -100.552.101 -96.748.912      
-3.803.189 96% 
   davon Schlüsselzuweisungen -155.600.000 -77.800.000 -77.836.736      
36.736 100% 
   davon AsylbLG -7.790.400 -3.895.200 -4.599.979      
704.779 118% 
Erträge aus der Auflösung von SoPos -6.442.755 -3.221.378 -2.559.297      
-662.080 79% 
sonstige ordentliche Erträge -15.724.759 -7.862.380 -10.779.438      
2.917.058 137% 
Summe der ordentlichen Erträge -817.796.447 -408.898.223 -372.545.960      
-36.352.264 91% 
Beschreibung HH-Ansatz Budget bis Ist bis ÜPL APL MVS HAR 2022 Sperre Abweichung Ist in %

5 
2023 30.06.2023 30.06.2023 Budget / Ist 
Personalaufwendungen 141.587.040 70.793.520 66.286.210      4.507.310 94% 
Versorgungsaufwendungen 24.253.140 12.126.570 8.804.956      3.321.614 73% 
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 168.057.298 75.780.839 69.535.803 20.855  -451.838 7.236.651 -23.301.287 6.245.036 92% 
   davon Mieten an IDA aus Mieter-Vermieter-Modell 52.065.862 26.032.931 27.050.000      -1.017.069 104% 
Abschreibungen 25.799.626 12.899.813 10.871.680      2.028.134 84% 
Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse 209.363.802 97.235.009 79.605.645 -20.855  -5.500 4.165.370 -19.032.800 17.629.364 82% 
   davon Zuweisung Staatstheater 21.130.300 10.267.200 10.170.996    96.400 -692.300 96.204 99% 
   davon Zuschuss DADINA 13.500.000 6.750.000 6.760.000      -10.000 100% 
   davon Zuschuss HEAG mobilo für ÖPNV 35.560.000 17.490.093 3.425.266    2.976.186 -3.556.000 14.064.827 20% 
   davon Zuschuss Darmstadtium 3.400.000 1.520.615 1.000.000 -20.855    -337.915 520.615 66% 
   davon Kita-Zuschuss kirchliche u. freie Träger 61.178.451 27.530.303 23.098.514  
   
-6.117.845 4.431.788 84% 
   davon Erstattung HSE Betriebskosten Kläranlagen 24.708.748 11.118.937 12.354.374     -2.470.875 -1.235.438 111% 
   davon Verlustabdeckung EB Kultur 9.371.162 4.217.023 2.000.000     -937.116 2.217.023 47% 
   davon Verlustabdeckung EB Bäder 6.244.523 2.810.035 1.000.000     -624.452 1.810.035 36% 
Steueraufwendungen einschl. Umlagen 86.899.600 43.449.800 38.628.789      4.821.011 89% 
   davon LWV-Umlage 55.672.000 27.836.000 25.993.386      1.842.614 93% 
   davon Gewerbesteuerumlage 15.797.000 7.898.500 6.026.124      1.872.376 76% 
   davon Heimatumlage 9.823.000 4.911.500 3.744.806      1.166.694 76% 
Transferaufwendungen 198.352.188 99.180.428 96.645.993   
967 7.700  2.534.435 97% 
   davon SGB II / Hartz IV 62.952.000 31.476.000 28.407.585      3.068.415 90% 
   davon AsylbLG 8.450.000 4.225.000 6.078.583      -1.853.583 144% 
   davon Jugendhilfe 46.543.817 23.271.908 23.859.999      -588.091 103% 
   davon Asyl (umA) 7.276.056 3.638.028 2.031.591      1.606.437 56% 
sonstige ordentliche Aufwendungen 48.916 24.458 29.042      -4.584 119% 
Summe der ordentlichen Aufwendungen 854.361.611 411.490.437 370.408.117   
-456.371 11.409.721 -42.334.087 41.082.320 90% 
Verwaltungsergebnis 36.565.164 2.592.213 -2.137.843     -456.371 11.409.721 -42.334.087 4.730.056 -82% 
Finanzerträge -26.972.930 -13.486.465 -3.823.661      -9.662.804 28% 
Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 15.564.880 7.782.440 5.636.510      2.145.930 72% 
   davon für Liquiditätskredite 2.401.790 1.200.895 1.266.579      -65.684 105% 
Finanzergebnis -11.408.050 -5.704.025 1.812.849           -7.516.874 -32%

6 
Beschreibung HH-Ansatz 
2023 
Budget bis 
30.06.2023 
Ist bis 
30.06.2023 ÜPL APL MVS HAR 2022 Sperre Abweichung 
Budget / Ist Ist in % 
Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge -844.769.377 -422.384.688 -376.369.621      -46.015.067 89% 
Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen 869.926.491 419.272.877 376.044.627     -456.371 11.409.721 -42.334.087 43.228.249 90% 
Ordentliches Ergebnis 25.157.114 -3.111.812 -324.994     -456.371 11.409.721 -42.334.087 -2.786.818 10% 
Außerordentliche Erträge -630.500 -315.250 -278.923      -36.327 88% 
Außerordentliche Aufwendungen 1.100.000 550.000 635.429      -85.429 116% 
Außerordentliches Ergebnis 469.500 234.750 356.506           -121.756 152% 
Jahresergebnis 25.626.614 -2.877.062 31.512     -456.371 11.409.721 -42.334.087 -2.908.574 -1% 
 
2.2 Wesentliche Plan-Ist-Abweichungen 
Ordentliche Erträge  
Die Ordentlichen Erträge  erreichen im ersten Halbjahr 202 3 das rechnerische Budget zu 91%. 
Die größte Abweichung im Betrachtungszeitraum gibt es bei den Steuererträgen, die um 31,7 Mio. € unter dem Planwert liegen , was insbesondere 
an der Gewerbesteuer liegt. Die Erträge daraus liegen um 25,4 Mio. Euro unter Plan und erfüllen diesen somit nur zu 75%. Um w eitere 4,6 Mio. 
Euro weicht auch die Grundsteuer B vom Budget ab  und erfüllt dieses ebenfalls nur  zu 78%. Außerdem liegt die Hauptfälligkeit für die Jahresste u-
ern (wie Hundesteuer) mit dem 01.07. im 2. Halbjahr und sorgt neben der Entwicklung der Gemeinschaftssteuern  für die restliche Abweichung zum 
rechnerischen Budget.  
Eine weitere betragsmäßig hohe  negative Abweichung findet sich mit 3,8 Mio. Euro bei den Zuweisungen und Zuschüssen, die dennoch den Pla n-
wert zu 96 % erfüllen. Hier erfolgen Mittelabrufe oder Abrechnungen mit dem Land nicht unbedingt regelmäßig, so dass dies zum  derzeitigen 
Stand noch nichts Ungewöhnliches ist.  
Positiv weichen die Erträge aus Transferleistungen ab , was durch die Einmal -Leistungen des Landes für die Flüchtlingsunterbringung bedingt ist.  
Bei der weiteren Beurteilung der Entwicklung im Berichtszeitraum ist außerdem zu  beachten, dass in den Positionen „privatrechtliche Leistung s-
entgelte“ und „öffentlich -rechtliche Leistungsentgelte“ Erträge fehlen, die erst zum Jahresende abgerechnet werden.

7 
Ordentliche Aufwendungen  
Die Summe der ordentlichen Aufwendungen beläuft sich im Be wirtschaftungszeitraum derzeit auf 370,4 Mio. Euro und liegt somit um 
41,1 Mio. Euro unter dem Budget . 
Im Bereich der Personal- und Versorgungsaufwendungen fehlen die anteiligen Rückstellungsbeträge und im Bereich der Abschreibungen die Wertbe-
richtigungen, die stets erst im Rahmen des Jahresabschlusses gebucht werden. 
Bei den Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse richten sich die Zahlungen oft nicht nach fixen Fälligkeiten, sondern  nach konkretem F i-
nanzbedarf. Hier ist davon auszugehen, dass bis zum En de des Haushaltsjahres das Budget weitestgehend ausgeschöpft  werden wird. 
Die geringeren Aufwendungen in der Position Steueraufwendungen einschl. Umlagen hängen zum einen mit den niedrigeren Gewerbes teuererträgen 
zusammen (Gewerbesteuer - und Heimatumlage) und zum anderen mit einem geringeren Aufkommen für die LWV -Umlage zusammen. Für diese 
Umlage wird der aktuelle Hebesatz regelmäßig erst im laufenden Jahr beschlossen und mitgeteilt, wodurch sich zwangsläufig Abweichungen zur 
Planung ergeben.  
Besonders erwä hnenswert sind die beiden Positionen Transferaufwendungen und Aufwendungen für Sach - und Dienstleistungen.  
Im Bereich der Transferaufwendungen ist das Budget zu 97% ausgeschöpft, was je nach weiterer Entwicklung insbesondere im Bereich Asyl und 
Ukraine-Flüchtlinge gegen Jahresende  zu Problemen hinsichtlich der Finanzierung führen k önnte. 
Dagegen ist das Budget der Sach - und Dienstleistungen nur zu 92% ausgeschöpft, bzw. wenn man die Haushaltssperren außen vor lässt , nur zu 
80% (mit einer Abweichung von 17,9  Mio. Euro). Hier ist eine deutliche Diskrepanz zwischen Planung und Umsetzung  zu erkennen, die sich von 
Jahr zu Jahr erhöht. Dabei ist im Planwert bereits ein Konsolidierungsbeitrag von gut 5,3 Mio. Euro enthalten, ohne den der E rfüllungsgrad noch 
geringer und die Abweichung entsprechend höher wäre.  
Auch hier fallen zum Jahresende noch zentrale Buchungen an, die das ganze Jahr betreffen, aber es ist nicht davon auszugehen,  dass das Budget 
ausgeschöpft werden wird.

8 
Finanzergebnis 
Das Budget der Finanzert räge wurde im Berichtszeitraum  nur zu 28% erfüllt, das der Finanzaufwendungen zu 72% in Anspruch genommen.  
Die größte Abweichung bei den Finanzerträgen erklärt sich durch die nicht planbaren Buchungszeitpunkte der Ausschüttungen ver bundener Unter-
nehmen. Diese liegen meistens im 2. Halbjahr. Außerdem bestehen Finanzerträge zum Teil aus den Risikoprämien für Bürgschaften. Diese sind 
jeweils zu Jahresbeginn fällig und daher bereits für das ganze Jahr enthalten.  
Das Finanzergebnis für das 2. Quartal liegt um 7,5 Mio. Euro schlechter als veranschlagt.  
 
Außerordentliches Ergebnis  
Im außerordentlichen Ergebnis finden sich in aller Regel zweckgebundene Erträge aus Spenden, Nachlässen , Schenkungen und Sponsoring, sowie 
Sonderabschreibungen und periodenfremde Erträge und Aufwendungen. Da es sich zumeist um besondere Einmaleffekte handelt, die nicht planbar 
sind, werden die Plan -Ist-Abweichungen hier nicht betrachtet.  
Zum Berichtsstand 30.06.2023 weist das außerordentliche Ergebni s ein Defizit in Höhe von 0,3 Mio. Euro aus. 
 
Jahresergebnis  
Im Saldo der Erträge und Aufwendungen sieht das Budget für den Betrachtungszeitraum durch die gesetzten Sperren einen errechneten Übe r-
schuss in Höhe von 2,9 Mio. Euro vor. Tatsächlich wurde ein Defizit in Höhe von 32 TEuro erwirtschaftet . 
Im Jahresergebnis ist derzeit zu prognostizieren, dass zum Jahresende das geplante Defizit von 25,6 Mio. Euro nicht überschritten wird, eine Unter-
schreitung jedoch – trotz der geringeren Aufwendungen bedingt durch die ebenfalls geringeren Erträge – genauso wenig zu erwarten ist.

9 
3 Kreditaufnahme und Schulden  
3.1 Schuldenstand des städtischen Haushaltes und der Eigenbetriebe  zum 30.06.2023 
 
 Investitionskredite Liquiditätskredite Gesamt 
Kernhaushalt 514.029.622 20.000.000 € 534.029.622 
EB Kulturinstitute 28.156.814 0 € 28.156.814 
EB Bäder 48.387.690 0 € 48.387.690 
EB EAD 46.412.741 0 € 46.412.741 
EB DWuW 1.734.973 0 € 1.734.973 
EB IDA 200.631.083 0 € 200.631.083 
Summe 839.352.922 20.000.000 € 859.352.922 
 
In diesen Summen sind zwei innere Darlehen vom Kernhaushalt enthalten:  
-an den EB IDA über 3.646.612 Euro darunter 2.201.752 Euro aus dem Kommunalen Investitionsprogramm des Landes (KIP),  
-an den EB Kulturinstitute über 233.333 Euro aus den KIP-Mitteln des Landes. 
 
3.2 Stand der Bürgschaften  
Gemäß dem letzten Finanzcontrolling-Bericht zum 31.12.2022 betrug die Summe der übernommenen Bürgschaften 436,6 Mio. Euro.  
Bis zum Stichtag 30.06.2023 hat sich der Bürgschaftsstand durch einen Abgang in Höhe von zusammen 167 TEuro auf 436,4 Mio. Euro verringert.

10 
4 Finanzwirtschaftliche Kennzahlen  
4.1 Aufwandsdeckungsgrad  
Der Aufwandsdeckungsgrad zeigt an, zu welchem Anteil die ordentlichen Aufwendungen (inkl. Zinsen und sonst. Finanzaufwendungen) durch die 
ordentlichen Erträge (inkl. Zinserträge) gedeckt werden können. Mehr als 100% bedeuten ein positives ordentliches Ergebnis.  
 
Formel:  ordentliche Erträge + Finanzerträge 
 ordentliche Aufwendungen + Zinsen und sonst. Finanzaufwendungen 
      Berechnung (Ist): 376.598.596 € 
   376.061.918 € 
   
      Wert zum 30.06.2023 100,14% (30.06.2022: 102,81%) 
 
4.2 Steuerertragsquote 
Die Steuerertragsquote zeigt den Anteil der Steuererträge an den ordentlichen Erträgen des Ergebnishaushaltes. Je höher der Anteil der Steuere r-
träge, umso höher ist die Unabhängigkeit gegenüber Zuweisungen des Bundes oder Landes.  
 
Formel:  Steuererträge 
 ordentliche Erträge + Finanzerträge 
      Berechnung (Ist): 167.706.485 € 
   376.598.596 € 
   
      Wert zum 30.06.2023 44,53% (30.06.2022: 52,90%)

11 
4.3 Personalaufwandsquote 
Die Personalquote gibt Aufschluss darüber, welcher Teil der Aufwendungen auf den Personalbereich entfällt; insbesondere im Hi nblick auf den i n-
terkommunalen  Vergleich. Zielwerte liegen für Kommunen allerdings noch nicht vor.  
 
Formel:  Personal- und Versorgungsaufwendungen 
 ordentliche Aufwendungen + Zinsen und sonst. Finanzaufwendungen 
      Berechnung (Ist): 75.091.512 € 
   376.061.918 € 
   
      Wert zum 30.06.2023 19,97% (30.06.2022: 20,03%) 
 
4.4 Zuschuss- und Förderquote 
Die Zuschuss- und Förderquote zeigt den Teil der Aufwendungen, der an Vereine, verbundene Unternehmen, Träger von Kindertageseinrichtungen 
usw. als Zuweisung und Zuschuss gezahlt wird. Bei einer angespannten Haushaltslage sind die in den Zuweisungen und Zuschüssen enthaltenen frei-
willigen Leistungen gering zu halten. 
 
Formel:  Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse 
 ordentliche Aufwendungen + Zinsen und sonst. Finanzaufwendungen 
      Berechnung (Ist): 79.605.911 € 
   376.061.918 € 
   
      Wert zum 30.06.2023 21,17% (30.06.2022: 21,81%)

12 
4.5 Transferaufwandsquote  
Mit der Transferaufwandsquote lässt sich beurteilen, in welchem Umfang kommunale Zahlungen an Leistungsempfänger erfolgen (So zialtransfer). 
Das Ziel sollte sein, die Quote möglichst zu  halten, bzw. im Laufe der Jahre zu senken.  
 
Formel:  Transferaufwendungen 
 ordentliche Aufwendungen + Zinsen und sonst. Finanzaufwendungen 
      Berechnung (Ist): 96.645.993 € 
   376.061.918 € 
   
      Wert zum 30.06.2023 25,70% (30.06.2022: 23,96%) 
 
4.6 Transferdeckungsquote  
Die Transferdeckungsquote zeigt an, zu welchem Anteil die Transferaufwendungen durch Erträge aus Transferleistungen gedeckt s ind 
 
Formel:  Erträge aus Transferleistungen 
 Transferaufwendungen 
      Berechnung (Ist): 46.500.230 € 
   96.645.993 € 
   
      Wert zum 30.06.2023 48,11% (30.06.2022: 33,46%)

13 
4.7 Zinslastintensität 
Die Zinslastintensität setzt die Finanzaufwendungen zu den ordentlichen Erträgen (inkl. Finanzerträgen) ins Verhältnis. Sie z eigt an, welcher Teil 
der Erträge für Zinszahlungen gebunden ist.  Je höher die Quote ausfällt, umso mehr Erträge sind durch Zinszahlungen gebunden. Eine niedrige 
Quote ist daher anzustreben.  
 
Formel:  Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 
 ordentliche Erträge + Finanzerträge 
      Berechnung (Ist): 5.636.510 € 
   376.598.596 € 
   
      Wert zum 30.06.2023 1,50% (30.06.2022: 1,45%) 
 
 
Darmstadt, 22.08.2023 
 
André Schellenberg 
Stadtkämmerer

anlage 2

2272 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
29.08.2023 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat IV an die Stadtverordnet enversammlung 
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Dezernat IV  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
IV  
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2023/0288 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
369 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Finanzcontrolling -Bericht Januar bis Juni 2023  
 
Vorlage vom: 28.08.2023  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Magistrat nimmt den beigefügten Finanzcontrolling -Bericht zur Kenntnis und leitet ihn an die 
Stadtverordnetenversammlung weiter.  
 
 
Anlagen: FC-Bericht Q2 2023  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 3 - 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom 06.09.2023 
 
Der Magistrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

Begründung zur Magistratsvorlage vom 28.08.2023:  
 
Nach § 28 Absatz 1 der Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans 
der Gemeinden (Gemeindehaushaltsverordnung – GemHVO) ist die 
Stadtverordnetenversammlung mehrmals jährlich über den Stand des Haushaltsvollzugs zu 
unterrichten. 
 
Dem als Anlage beigefügten „Finanzcontrolling-Bericht Januar bis Juni 2023“ kann der Stand 
der Ausführung des Haushalts 2023 zum 30. Juni 2023 entnommen werden.  
 
 
 
Darmstadt, 28.08.2023 
 
 
Der Dezernent IV  
 
 
 
 
 
 
André Schellenberg  
Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (2)

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Details

Vorlagen-Nr.
2023/0288
Typ
Magistratsvorlage
Datum
28.08.2023
Erstellt
29.09.2026 00:00