V/0610/2007/1
Albert-Schweitzer-Schule, städt. Förderschule, Förderschwerpunkt Lernen
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Hauptvorlage V/0610/2007
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V/0610/2007 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Schule und Weiterbildung Betrifft Albert-Schweitzer-Schule, städt. Förderschule, Förderschwerpunkt Lernen, Manfred-von- Richthofen-Straße 49 hier: Erweiterung des Schulgebäudes, Zustimmung zum Raumprogramm Beratungsfolge 21.08.2007 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 21.08.2007 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 23.08.2007 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 29.08.2007 Hauptausschuss Vorberatung 29.08.2007 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Folgendem Raumprogramm zur Erweiterung des Schulgebäudes der Albert-Schweitzer- Schule, städt. Förderschule, Förderschwerpunkt Lernen, Manfred-von-Richthofen-Str. 49, 48145 Münster, wird zugestimmt: 5 Unterrichts- bzw. Fachräume je ca. 48 qm 3 Gruppenräume je ca. 40 qm 4 Gruppenräume je ca. 32 qm 1 Werkraum ca. 64 qm mit Maschinen- und Lagerraum ca. 35 qm 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass - die Erweiterung aufgrund der vorhandenen Gebäude- und Grundstückssituation als 2-geschossiger Anbau an das vorhandene Schulgebäude in konventioneller Bau- weise im Bereich des vorhandenen Gebäudetraktes der ehemaligen Gymnastikhalle vorgesehen ist (s. Anlage 1), - der vorhandene Gebäudetrakt der ehem. Gymnastikhalle vor Baubeginn abgerissen werden muss und als Ersatz für die Räume in diesem Trakt 3 Gruppenräume und der Werkraum mit Maschinen- und Lagerraum in das unter Ziff. 1 aufgeführte Raumprogramm aufgenommen wurden. Vorlagen-Nr.: V/0610/2007 Auskunft erteilt: Frau Haase Ruf: 492 40 11 E-Mail: Haase@stadt-muenster.de Datum: 01.08.2007 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0610/2007 3. Für die Dauer der Bauphase sind als Ersatz für den abzureißenden Gebäudetrakt 2 Fer- tigbauklassen anzumieten. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass diese beiden Fertigbauklas- sen bereits im Juli 2007 für ein Schuljahr kosten- und mietfrei aufgestellt wurden und erst ab August 2008 Miete dafür gezahlt werden muss. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, zur Erweiterung des Schulgebäudes der Albert- Schweitzer-Schule um das unter Ziff. 1 genannte Raumprogramm eine Vorentwurfspla- nung mit Kostenschätzung nach DIN 276 zu erarbeiten. II. Kosten/Folgekosten Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass für die o.g. Sachentscheidung Kosten in Höhe von insgesamt 2.213.500 € entstehen (Erweiterung des Schulgebäudes insgesamt 2.163.000 € sowie Anmietung und späterer Rückbau von 2 Fertigbauklassen insgesamt 50.500 €). III. Finanzierung/Mittelbereitstellung Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass für die Maßnahme bisher keine Mittel im städt. Haushalt veran- schlagt sind. Die erforderlichen Mittel werden wie folgt zusätzlich bereitgestellt: Produkktgruppe (PG)/ Maßnahmeziffer Haushalts- jahr Betrag € Teilfinanzplan Erweiterung Albert-Schweitzer-Schule PG 0301 Leistungen für Schulen Maßnahmenziffer 4160 Auszahlung für Baumaßnahmen 2007 25.000 2008 940.000 VE (850.000) 2009 955.000 gesamt 1.920.000 Auszahlung für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen 2007 13.000 2009 134.000 gesamt 147.000 Besch. Lehrm. i.R. investiver Maßnahmen PG 0301 Leistungen für Schulen Maßnahmeziffer 0030 2009 96.000 insgesamt 2.163.000 Teilergebnisplan (Anmietung Fertigbauklassen einschl. Rückbau) PG 0112 Gebäudemanagement Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 2008 11.000 2009 39.500 gesamt 50.500 - 3 - V/0610/2007 Begründung: 1. Allgemein Der Schulträger ist verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen (§ 79 Schulgesetz NRW). 2. Problem Das Schulgebäude der Albert-Schweitzer-Schule ist in den Jahren 1995/96 nach dem da- mals gültigen Raumprogramm zu einer einzügigen Förderschule ausgebaut worden. Inzwi- schen sind neue Grundsätze für die Aufstellung von Raumprogrammen für allgemeinbilden- de Schulen und Förderschulen erlassen worden. Darin sind die Raumprogramme von För- derschulen erheblich ausgeweitet worden, sodass das Gebäude der Albert-Schweitzer- Schule trotz der Erweiterung aus den Jahren 1995/96 nicht den heutigen Anforderungen ent- spricht. Ein weiteres Problem ist in den vergangenen Jahren durch die weiter gestiegenen Schüler- und Klassenzahlen im Förderschulbereich entstanden. Deshalb wurde zunächst die Errich- tung einer 5. Förderschule, Förderschwerpunkt Lernen, diskutiert. Inzwischen wurde jedoch einvernehmlich mit den vier bestehenden Förderschulen und der Schulaufsicht vereinbart, dass auf die Errichtung eines 5. Systems verzichtet werden soll. Die Schulen haben erklärt, dass die erwarteten Schülerzahlen auch künftig in den vorhanden vier Schulen unterrichtet werden können. Voraussetzung ist aber zumindest die räumliche Ausstattung der bestehenden vier Förderschulen entsprechend den neuen Grundsätzen für die Aufstellung von Raumprogrammen. Dies ist auch Bestandteil der Schulentwicklungsplanung. Mit dem Beschluss zur Schulent- wicklungsplanung 2007-2010 für die städt. weiterführenden Schulen (V/0104/2007/1) hat der Rat in seiner Sitzung am 21.02.2007 u.a. zur Kenntnis genommen, dass weiterhin der Bedarf zum Ausbau des Schulgebäudes der Albert-Schweitzer-Schule besteht. Der Rat hat die Verwaltung beauftragt, kurzfristig das Raumprogramm zu erarbeiten. Darüber hinaus hat er zur Kenntnis genommen, dass die erforderlichen Mittel für die Erweiterung der Albert- Schweitzer-Schule ggfls. noch im laufenden Haushaltsjahr bereitgestellt werden müssen. An der Albert-Schweitzer-Schule wurden im Schuljahr 2006/07 insgesamt 227 Schüler/innen in 13 Klassen unterrichtet. 3. Baubedarf Grundlage für die Ermittlung des Raumbedarfs si nd die Grundsätze für die Aufstellung von Raumprogrammen für allgemeinbildende Schulen und Förderschulen (Runderlass des Minis- teriums für Schule und Weiterbildung vom 19.10.1995) und die vom Schulausschuss im Jahr 1997 beschlossenen Raumgrößen. - 4 - V/0610/2007 Bei der Ermittlung des Raumbedarfs wurde von einer Einzügigkeit ausgegangen. Abwei- chend von den Vorgaben in den Grundsätzen wurden nicht 8, sondern 10 Klassenräume be- rücksichtigt, da an der Albert-Schweitzer-Schule -wie auch an den übrigen städt. Förder- schulen, Förderschwerpunkt Lernen- die Jahrgänge 1 – 10 geführt werden. Darüber hinaus wird vorgeschlagen, 3 der erforderlichen Gruppenräume nicht in der vorge- sehenen Größe von 32 qm, sondern in reduzierter Klassenraumgröße (40 qm) zu errichten, um zumindest in der Übergangszeit zusätzliche Klassen räumlich versorgen zu können. Aus der Gegenüberstellung des so ermittelten Raumbedarfs mit dem Raumbestand im Ge- bäude ergibt sich ein Baubedarf von 5 Unterrichts- bzw. Fachräumen, 7 Gruppenräumen und 1 Werkraum mit Nebenraum. Bei dem anzurechnenden Raumbestand wurden die Räume in dem ehemaligen Gymnastik- trakt außer Acht gelassen, da dieser Trakt abgerissen werden soll (s. Ziff. 4 der Begrün- dung). Dort befinden sich 3 Gruppenräume und ein Werkbereich. Dieses Raum- und Bauprogramm ist mit der Albert-Schweitzer-Schule abgestimmt. 4. Bauliche Erweiterung Die Möglichkeiten zur Erweiterung des Schulgebäudes der Albert-Schweitzer-Schule sind aufgrund der beengten Grundstückssituation sehr begrenzt. Das Schulgrundstück ist ca. 7.200 qm groß. An dem östlich angrenzenden Grundstück hat die Stadt Münster ein Erbbau- recht. Auf der nördlichen Teilfläche befinden sich Flüchtlingseinrichtungen, die südliche Flä- che ist der Schule zugeordnet. Auf dieser Fläche wurden im Juli 2007 Fertigbauklassen auf- gestellt. Die Flüchtlingseinrichtung wird voraussichtlich noch bis Ende 2008 bestehen bleiben. Da die bauliche Ereiterung des Schulgebäudes dringend erforderlich ist und kurzfristig umgesetzt werden soll, muss die Erweiterung auf dem Schulgrundstück realisiert werden. Vorgeschlagen wird ein Anbau an das Schulgebäude im Bereich der ehemaligen Gymnas- tikhalle. Der Gebäudetrakt der ehemaligen Gymnastikhalle wurde 1992 aufgrund des drin- genden Raumbedarfs in einen Werkbereich und 3 Gruppenräume umgebaut. Sowohl der Zuschnitt der Räume als auch die Erschließung ist nicht optimal. Es sind etliche Nebenflä- chen vorhanden (ehemalige Umkleide-/Waschräume), die nicht sinnvoll genutzt werden kön- nen. Es wird deshalb vorgeschlagen, diesen Gebäudetrakt abzureißen und an gleicher Stelle einen 2-geschossigen Neubau zu errichten. Durch die kompakte Bauweise bleibt der Schul- hof nahezu in seiner bisherigen Größe erhalten. 5. Übergangslösung durch Fertigbauklassen Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung (ASW) hat in seiner Sitzung am 02.05.2007 beschlossen, zum Schuljahresbeginn 2007/08 befristet für voraussichtlich 2 Jahre 2 Fertig- bauklassen auf dem Gelände der Albert-Schweitz er-Schule aufzustellen, um die äußerst schwierige Raumsituation der Albert-Schweitzer-Schule bis zur Fertigstellung des Neubau- traktes etwas zu entspannen. Die Fertigbauklassen wurden aufgrund des zeitlich nur begrenzten Bedarfs angemietet. Sie wurden im Juli 2007 auf dem schulischen Teil des Erbbaurechtsgrundstückes aufgestellt. Sobald der Gebäudetrakt der Gymnastikhalle abgerissen wird, müssen der Schule 2 zusätz- liche Fertigbauklassen zur Verfügung gestellt werden, damit auch während der Bauphase al- le gebildeten Klassen untergebracht werden können. - 5 - V/0610/2007 Die Firma, die den Auftrag zur Aufstellung der beiden ersten -vom ASW beschlossenen- Fer- tigbauklassen erhalten hat, hatte angeboten, sofort alle 4 Fertigbauklassen aufzustellen, d.h. die beiden erst zu Baubeginn benötigten zeitgleich mit den beauftragten Fertigbauklassen in einem Bauabschnitt zu errichten. Die beiden zu sätzlichen Räume werden von der Firma für ein Jahr kosten- und mietfrei zur Verfügung gestellt. Die Schule kann die Räume sofort nut- zen. Nach Prüfung unter Kosten- und Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten wurde dieses An- gebot angenommen. Es wurden deshalb bereits 4 Fertigbauklassen aufgestellt. Für 2 Fertig- bauklassen, die erst zum Zeitpunkt des Abrisses des Gebäudetraktes der ehem. Gymnastik- halle benötigt werden, muss erst ab August 2008 Miete gezahlt werden. 6. Finanzierung Für die Erweiterung der Albert-Schweitzer-Schule sind bislang noch keine Mittel im städt. Haushalt veranschlagt. Die Kosten für die Erweiterung des Schulgebäudes (Baukosten einschl. Abriss, Kosten für Beschaffungen und Lehrmittel) werden auf 2.163.000 € geschätzt. Die Kosten für die Anmietung der beiden Fertigbauklassen ab August 2008 bis zur Fertigstel- lung der Erweiterung (voraussichtlich August 2009) sowie den anschließenden Rückbau betragen 50.500 €. I.V. gez. Paal Stadtrat
Ergänzungsvorlage Beschluss
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V/0610/2007/1 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Schule und Weiterbildung Betrifft Albert-Schweitzer-Schule, städt. Förderschule, Förderschwerpunkt Lernen, Manfred-von- Richthofen-Straße 49 hier: Erweiterung des Schulgebäudes, Zustimmung zum Raumprogramm Beratungsfolge 29.08.2007 Hauptausschuss Vorberatung 29.08.2007 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Folgendem Raumprogramm zur Erweiterung des Schulgebäudes der Albert-Schweitzer- Schule, städt. Förderschule, Förderschwerpunkt Lernen, Manfred-von-Richthofen-Str. 49, 48145 Münster, wird zugestimmt: 5 Unterrichts- bzw. Fachräume je ca. 48 qm 3 Gruppenräume je ca. 40 qm 4 Gruppenräume je ca. 32 qm 1 Werkraum ca. 64 qm mit Maschinen- und Lagerraum ca. 35 qm 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass - die Erweiterung aufgrund der vorhandenen Gebäude- und Grundstückssituation als 2-geschossiger Anbau an das vorhandene Schulgebäude in konventioneller Bau- weise im Bereich des vorhandenen Gebäudetraktes der ehemaligen Gymnastikhalle vorgesehen ist (s. Anlage 1). Die Verwaltung wird beauftragt, alternativ auch ei- ne Systembauweise zu prüfen. - der vorhandene Gebäudetrakt der ehem. Gymnastikhalle vor Baubeginn abgerissen werden muss und als Ersatz für die Räume in diesem Trakt 3 Gruppenräume und der Werkraum mit Maschinen- und Lagerraum in das unter Ziff. 1 aufgeführte Raumprogramm aufgenommen wurden. Vorlagen-Nr.: V/0610/2007/1. Erg. Auskunft erteilt: Frau Haase Ruf: 492 40 11 E-Mail: Haase@stadt-muenster.de Datum: 24.08.2007 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0610/2007/1 3. Für die Dauer der Bauphase sind als Ersatz für den abzureißenden Gebäudetrakt 2 Fer- tigbauklassen anzumieten. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass diese beiden Fertigbauklas- sen bereits im Juli 2007 für ein Schuljahr kosten- und mietfrei aufgestellt wurden und erst ab August 2008 Miete dafür gezahlt werden muss. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, zur Erweiterung des Schulgebäudes der Albert- Schweitzer-Schule um das unter Ziff. 1 genannte Raumprogramm eine Vorentwurfspla- nung mit Kostenschätzung nach DIN 276 zu erarbeiten. II. Kosten/Folgekosten Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass für die o.g. Sachentscheidung Kosten in Höhe von insgesamt 2.213.500 € entstehen (Erweiterung des Schulgebäudes insgesamt 2.163.000 € sowie Anmietung und späterer Rückbau von 2 Fertigbauklassen insgesamt 50.500 €). III. Finanzierung/Mittelbereitstellung Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass für die Maßnahme bisher keine Mittel im städt. Haushalt veran- schlagt sind. Die erforderlichen Mittel werden wie folgt zusätzlich bereitgestellt: Produktgruppe (PG)/ Maßnahmeziffer Haushalts- jahr Betrag € Teilfinanzplan Erweiterung Albert-Schweitzer-Schule PG 0301 Leistungen für Schulen Maßnahmenziffer 4160 Auszahlung für Baumaßnahmen 2007 25.000 2008 940.000 VE (850.000) 2009 955.000 gesamt 1.920.000 Auszahlung für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen 2007 13.000 2009 134.000 gesamt 147.000 Besch. Lehrm. i.R. investiver Maßnahmen PG 0301 Leistungen für Schulen Maßnahmeziffer 0030 2009 96.000 insgesamt 2.163.000 Teilergebnisplan (Anmietung Fertigbauklassen einschl. Rückbau) PG 0112 Gebäudemanagement Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 2008 11.000 2009 39.500 gesamt 50.500 - 3 - V/0610/2007/1 Begründung: Zur Begründung der Sachentscheidung wird zunächst auf die Begründung in der Beschlussvorlage an den Rat Nr. V/610/2007 verwiesen. Der Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen hat in seiner Sitzung am 21.08.2007 beschlos- sen, die Ziffer 2 des Beschlussvorschlages zu ergänzen und die Verwaltung zu beauftragen, alter- nativ auch eine Systembauweise zu prüfen. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung hat diesen Beschluss in seiner Sitzung am 23.08.2007 aufgegriffen. Die Verwaltung wird im weiteren Verfahren prüfen, ob die Erweiterung des Schulgebäudes der Albert-Schweitzer-Schule auch in Systembauweise realisiert werden kann. Eine Entscheidung über die Bauweise wird spätestens im Zuge des Baubeschlusses herbeige- führt. I.V. gez. Dr. Hanke Stadträtin
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Manfred-von-Richthofen-Straße 49
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0610/2007/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 27.08.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37