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AN/1036/2017

Ehe für alle: Wie bereitet sich das Kölner Standesamt vor?

Parteilos Anfrage nach § 4 07.07.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.07.2017, TOP 4.9

Piraten Anfrage nach § 4

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Piraten Anfrage nach § 4

2043 Zeichen

An die Oberbürgermeisterin 
Frau Henriette Reker  
 
 
 
Thomas Hegenbarth 
Lisa Gerlach 
Rathaus - Spanischer Bau 
50667 Köln 
Tel.: +49 (221) 221 - 25541 
Mail: Thomas.Hegenbarth@stadt-koeln.de 
Mail: Lisa.Gerlach@stadt-koeln.de 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 05.07.2017 
 
AN/1036/2017 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 11.07.2017 
 
Ehe für alle: Wie bereitet sich das Kölner Standesamt vor? 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die Antragsteller bitten Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung des Rates am  
11.07.2017 aufzunehmen: 
 
Das am 28.06.2017 beschlossene Gesetz „Einführung des Rechts auf Eheschließung für 
Personen gleichen Geschlechts“ könnte bereits am 01.10. oder 01.11.2017. in Kraft treten. In 
München verzeichnet das Rathaus schon erste Anfragen von LSBTI*, die heiraten oder ihre 
eingetragene Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln möchten. Eine Umwandlung b e-
stehender Lebenspartnerschaften in eine Ehe erfolgt durch Erklärung vor dem Standesb e-
amten. Die Kölner Verwaltung sollte deshalb darauf vorbereitet sein, um Wartezeiten für 
Termine zu vermeiden. Für eingetragene Lebenspartnerschaften sind bereits bei der Schli e-
ßung Gebühren der Standesämter erhoben worden. Die Verwaltung sollte daher prüfen, ob 
die Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe ohne zusätzliche Gebühren für die 
Betroffenen erfolgen kann. 
  
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung:  
  
1. Wie viele eingetragene Lebenspartnerschaften hat das Standesamt in Köln in den letzten 
Jahren geschlossen? 
 
2. Wie bereiten sich das Kölner Standesamt und die Stadtverwaltung auf die Umsetzung 
des Gesetzes „Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen G e-
schlechts“ vor?

- 2 - 
 
3. Ist es möglich, Paaren, die schon in einer eingetr agenen Lebenspartnerschaft leben und 
daher bereits Gebühren entrichtet haben, die Gebühren für eine Eheschließung zu erla s-
sen? 
 
 
gez. Thomas Hegenbarth    gez. Lisa Hanna Gerlach

Beratungsverlauf (1)

11.07.2017 Rat
TOP 4.9 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1036/2017
Typ
Parteilos Anfrage nach § 4
Datum
07.07.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27