V/0327/2017
Externe Raumvergaben Rathausfestsaal/Rüstkammer
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D-0004 2017
1392 Zeichen
DER OBERBÜRGERMEISTER
AMT FÜR BÜRGER- UND
RATSSERVICE
Dringlichkeitsentscheidung D/0004/2017
gem. § 60 Abs. 2 GO NRW
Betreff:
Externe Raumvergaben Rathausfestsaal/Rüstkammer
Folgender Raumvergabe wird zugestimmt:
Veranstalter Veranstaltung/
Raum
Datum Nutzungs -
entgelt
entspricht Ziffer … der
Begründung
Selbst -
kosten
& Miete
Selbst -
kosten
Kostenfrei
heit
ADFC
Münsterland
Kreisverband
Münsterland
e.V.
200 Jahre
Fahrrad – Wo
steht das
Fahrrad heute in
Münster
Rathausfestsaal
04.05.2017
300,00 €
X
2.3
Gem. Ziff. II Nr. 1.2.7 der Zuständigkeit entscheid et der Haupt- und Finanzausschuss über
die Überlassung des Rathausfestsaales für fremde Veranstaltungen.
Der ADFC Münsterland e.V. beantragt mit Schreiben a m 23.03.2017 die Bereitstellung des
Rathausfestsaales für eine Veranstaltung am 04.05.2017.
Die nächste Sitzung des Haupt- und Finanzausschusse s findet am 17.05.2017 statt. Ein
rechtzeitiger Beschluss des Haupt- und Finanzaussch usses ist somit nicht herbeizuführen,
es wird eine Dringlichkeitsentscheidung erforderlich.
Die Genehmigung dieser Dringlichkeitsentscheidung soll in der nächsten Sitzung des Haupt-
und Finanzausschusses am 17.05.2017 eingeholt werden.
Markus Lewe Dr. Michael Jung
Oberbürgermeister Fraktionsvorsitzender
Münster, 29.03.2017
Beschlussvorlage
4052 Zeichen
V/0327/2017
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Bürger- und Ratsservice
Betrifft
Externe Raumvergaben Rathausfestsaal/Rüstkammer
Beratungsfolge
17.05.2017 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Folgenden Raumvergaben wird zugestimmt:
Veranstalter Veranstaltung/
Raum
Datum Nutzungs-
entgelt
entspricht Ziffer … der B e-
gründung
Selbst-
kosten
& Miete
Selbst-
kosten
Kosten-
freiheit
Stiftung Bürger
für Münster
Podiumsveran-
staltung mit
Bundestagskan-
didatinnen und
Kandidaten
Rathausfestsaal
14.06.2017 X
3.1
Konzertbüro
Schoneberg
“Neue Namen“
Ran Jila, Klavier
Rathausfestsaal
24.10.2017 1.350,00 € X
Generalkonsulat
der Republik
Türkei
Empfang zum
Türkischen
Nationalfeiertag
Rathausfestsaal/
Rüstkammer
27.10.2017 X
2.4
Vorlagen-Nr.:
V/0327/2017
Auskunft erteilt:
Herr Cosack
Ruf:
492-3366
E-Mail:
Cosack@stadt-muenster.de
Datum:
03.05.2017
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
V/0327/2017
Veranstalter Veranstaltung/
Raum
Datum Nutzungs-
entgelt
entspricht Ziffer … der B e-
gründung
Selbst-
kosten
& Miete
Selbst-
kosten
Kosten-
freiheit
fabi Münster
Ev. Familienbil-
dungsstätte
Festveranstal-
tung
25 Jahre
Münstersche
Märchenwochen
Rathausfestsaal/
Foyer
03.11.2017 X
3.1
Konzertagentur
Kulmer
Klavierabend mit
Lutz Görner
Rathausfestsaal
04.02.2018 1.200,00 € X
Konzertbüro
Schoneberg
„Neue Namen“
Mettis
Streichquartett
Rathausfestsaal
19.02.2018 1.350,00 € X
Konzertbüro
Schoneberg
„Neue Namen“
Camille Thomas
Cello
Rathausfestsaal
13.03.2018 1.350,00 € X
Pro musica
Orchester
Konzert des Pro
musica Orches-
ters
Rathausfestsaal
03.04.2018 500,00 € X
2.2
Konzertbüro
Schoneberg
“Neue Namen“
Lucas & Arthur
Jussen - Klavier
Rathausfestsaal
17.04.2018 1.350,00 € X
Ratsgymnasium Entlassung der
Abiturienten
Rathausfestsaal/
Foyer
06.07.2018 X
3.4
Universitätsge-
sellschaft Müns-
ter e.V.
100jähriges
Jubiläum der
Universitätsge-
sellschaft
Rathausfestsaal/
Foyer
03.11.2018 400,00 € X
2.1
- 3 -
V/0327/2017
2. Die beigefügte Dringlichkeitsentscheidung vom 29.03.2017 – Raumvergabe an den ADFC
Münsterland Kreisverband Münsterland e.V. – wird gem. § 60 Abs. 2 GO NRW genehmigt.
Begründung:
1. volle Kosten einschl. Miete
Grundsätzlich sind bei Veranstaltungen die vollen Kosten, d.h. die anfallenden Selbstkosten der
Stadt (Bauunterhaltung , Heizung, Strom, Reinigung, Hausmeister), gegebenenfalls Umräu m-
kosten und eine Miete in Rechnung zu stellen.
2. Reduzierung auf die anfallenden Selbstkosten
2.1 bei Jubiläen von Vereinen und Verbänden ab 100 -jährigem Bestehen und für folgende
Jubiläen, wenn die Jahreszahl durch 50 teilbar ist
2.2 bei überwiegend karitativem Charakter
2.3 Kooperationsveranstaltung unter Teilnahme der Stadt Münster
2.4 besonderes Interesse der Stadt Münster
Bei einer Reduzierung auf die anfallenden Selbstkosten werde n dem Veranstalter/Nutzer die
entstehenden Selbstkosten der Stadt (Bauunterhaltung, Heizung, Strom, Reinigung, Hausmei s-
ter) und gegebenenfalls Umräumkosten in Rechnung gestellt.
3. Kostenfreiheit
3.1 Außergewöhnliches Interesse der Stadt an der Veranstaltung
3.2 Traditionsveranstaltung
3.3 Internationale Beziehungen, Städtepartnerschaften
3.4 Städtische Veranstaltung
Bei einer Kostenfreiheit wird dem Veranstalter/Nutzer kein Nutzungsentgelt in Rechnung g e-
stellt. Gegebenenfalls werden im Einzelfall aber die Umräumkosten in Rechnung gestellt.
Bei Raumvergaben an externe Veranstalter sind diese bei der eingehenden Raumanfrage über das
zu entrichtende Nutzungsentgelt informiert worden
3. Gem. § 60 Abs. 2 GO NRW sind dringende Entscheidungen dem Haupt- und Finanzausschuss
zur Genehmigung vorzulegen
i.V.
gez.
Wolfgang Heuer
Stadtrat
Anlage
Dringlichkeitsentscheidung vom 29.03.2017
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0327/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 10.04.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37