Zielvereinbarungen 2021 der Kölner Bürgerzentren/Bürgerhäuser
Mitteilung Ausschuss 3608/2020 vom 11.01.2021
Stand: Am 14.01.2021 im Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/50/2 Vorlagen-Nummer 11.01.2021 3608/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Soziales und Senioren 14.01.2021 Zielvereinbarungen 2021 der Kölner Bürgerzentren/Bürgerhäuser Mit zehn statt bisher elf (ausgenommen: Bürgerhaus MüTZe wegen Umbau-/ Modernisierungs-/ Er- weiterungsmaßnahme im Zeitraum 2021 bis 2023, siehe Gliederungspunkt 4) nach dem Rahmenkon- zept der Kölner Bürgerhäuser und Bürgerzentren arbeitenden Bürgerzentren wurden auf der Grund- lage des vom Rat der Stadt Köln am 07.11.2019 verabschiedeten Haushalts 2020/2021 Zielvereinba- rungen* für das Jahr 2021 einvernehmlich abgeschlossen. Nutzer/innen der Einrichtungen wurden über die Einbindung der Beiräte und Vorstände in die Zielgespräche beteiligt. Die Zielvereinbarungen wurden in Abstimmung mit den Leitungen der Bürgerzentren aufgrund des unvermittelt einsetzenden Krisenmodus infolge der Corona-Pandemie in 2020 ausgesetzt. 1. Situation der Bürgerzentren/Bürgerhäuser in freier Trägerschaft Die Betriebskostenzuschüsse an die Träger freier Einrichtungen wurden in 2020 und 2021 gegenüber dem Haushalt 2019 erhöht und berücksichtigen einen Ausgleich für gestiegene Personal- und Ener- giekosten. Mit den seit 2015 erfolgten maßvollen Erhöhungen können strukturelle Defizite vermieden werden. Zuschüsse an freie Träger 2020 und 2021 Bürgerzentren Betriebskosten- zuschuss 2020 Betriebskosten- zuschuss 2021 BZ Alte Feuerwache 552.000 € 563.100 € BZ Ehrenfeld 377.300 € 384.800 € BSH Bocklemünd/Mengenich 422.300 € 430.700 € Quäker NBH 311.200 € 317.400 € BH MüTZe 171.500 € 174.900 € BZ Engelshof 161.700 € 164.900 € BZ Nippes 322.400 € 328.800 € 2. Situation der Bürgerzentren/Bürgerhäuser in städtischer Trägerschaft Der Finanzrahmen für die städtischen Bürgerzentren entspricht demjenigen des Haushaltsjahres 2014, in dem den vier städtischen Einrichtungen über Aufwandsreduzierung und Ertragssteigerungen ein Konsolidierungsbeitrag in Höhe von 192.300 € auferlegt wurde. Auf dieser Basis wurde das Leistungsspektrum wie bereits in den Vorjahren auch für die Jahre 2020 und 2021 angepasst. 2 3. Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Bürgerzentren Aufgrund der Corona-Krise mussten die Bürgerzentren ab dem 14.03.2020 schließen. Sowohl wäh- rend der Lockdown-Phase als auch nach der schrittweisen Öffnung ab dem 26.05.2020 konnte das Regelprogramm nicht wie geplant umgesetzt werden. Die Angebotsstruktur musste oft kurzfristig an die Regelungen der jeweils geltenden Corona - Schutzverordnung NRW angepasst werden. Betroffen von den Einschränkungen war und ist auch derzeit die gesamte Produktpalette der Bürgerzentren. Fest eingeplante Einnahmen konnten nicht erzielt werden. Eine vorausschauende Jahresplanung war unter diesen Umständen für das Haushaltsjahr 2020 nicht möglich. Fehlende Einnahmen in der Raumvermietung, im Veranstaltungs- bzw. Gastronomiebereich und aus Drittmittelprojekten sowie Mehraufwand durch Hygieneauflagen nach Teilöffnung etc. führten zu er- heblichen Defiziten. Trotz der Tatsache, dass die Bürgerzentren sich aktiv um Kompensationsmittel von Bund und Land oder Stiftungen bemüht bzw. ggf. Kurzarbeit angemeldet haben, konnten die Mindereinnahmen nur in geringem Umfang ausgeglichen werden. So haben diese Verwerfungen ei- nige der Bürgerzentren in freier Trägerschaft in eine existenzgefährdende wirtschaftliche Schieflage gebracht. Die Mitarbeiter/innen der einzelnen Einrichtungen waren dennoch für ihre Zielgruppen da: Vom inter- aktiven Mitmachspiel über digitale Sport-/Musik- und Videoangebote bis hin zu Nachbarschaftshilfen reichte das kreativ und innovativ konzipierte Leistungsportfolio. Rettungsschirm für die Bürgerzentren in freier Trägerschaft Mit Beschluss des Hauptausschusses vom 17.08.2020 sind den von der Corona-Krise betroffenen Trägervereinen der Kölner Bürgerzentren städtische Mittel in einem Gesamtumfang von bis zu 750.000 € zur Verfügung gestellt worden - eine Maßnahme der Soforthilfe, um Corona-bedingte Defi- zite auszugleichen und kurzfristig die Liquidität der Trägervereine sicherzustellen. Zunächst wurde den Bürgerzentren in freier Trägerschaft eine Abschlagszahlung von 75 % der jeweils bis zum Jah- resende 2020 avisierten Defizite ausgezahlt. Der Abruf der Restmittel stellt sich wie folgt dar: Auszahlungsübersicht kommunaler Rettungsschirm 2020 zugunsten Bürgerzentren in freier Trägerschaft Einrichtung Prognose Defizit 2020 (Stand 08/20) Abschlags- zahlung (75 %) Restzahlung Weniger - bedarf Mehrbedarf (max. 10 % der Defizitprognose) Bürgerzentrum Alte Feuerwache 111.700 € 83.775 € 0 € 27.925 € BSH Bocklemünd 24.600 € 18.450 € 8.610 € 2.460 € Bürgerzentrum Ehrenfeld 206.000 € 154.500 € 57.065 € 5.565 € Bürgerzentrum Engelshof 102.300 € 76.725 € 1.913 € 23.662 € Bürgerzentrum Finkenberg 8.800 € 6.600 € 0 € 2.200 € Kulturbunker 60.700 € 45.525 € 0 € 15.175 € Bürgerhaus MüTZe 55.900 € 41.925 € 0 € 13.975 € Bürgerzentrum Nippes 106.000 € 79.500 € 0 € 26.500 € Quäker NBH 67.000 € 50.250 € 17.022 € 272 € Bürgerzentrum Vingst 7.000 € 5.250 € 0 € 7.000 € (Rückerstattung der Abschlags- zahlung) Gesamt 750.000 € 562.500 € 84.610 € 116.437 € 8.297 € Fazit: Aus dem kommunalen Rettungsschirm 2020 in Höhe von 750.000 € sind von Seiten der Bür- gerzentren in freier Trägerschaft Mittel von 641.860 € in Anspruch genommen worden. 3 Die Jahresplanungen der Bürgerzentren basieren grundsätzlich auf Erfahrungswerten und den aktuel- len Bedarfen vor Ort. Es ist auch für 2021 von Corona-bedingten Einschränkungen des laufenden Betriebs der Bürgerzentren auszugehen. Unwägbarkeiten hinsichtlich fortdauernder Corona- Schutzauflagen erschweren eine verlässliche Planung, finden jedoch Berücksichtigung in den Planda- ten für 2021. Richtschnur sind die Regelungsinhalte der Corona-Schutzverordnung NRW vom 30.09.2020. Zielsetzung ist, den jeweiligen Rahmenbedingungen angepasste Angebote in allen Pro- duktbereichen zu ermöglichen. Die Bürgerzentren in freier Trägerschaft prognostizieren für 2021 folgende Defizite: Einrichtung Defizitprognose 2021 Bürgerzentrum Alte Feuerwache 162.000 € BSH Bocklemünd 23.000 € Bürgerzentrum Ehrenfeld 84.200 € Bürgerzentrum Engelshof 60.900 € Bürgerzentrum Nippes 99.200 € Quäker NBH 64.600 € Gesamt 493.900 € Zu gegebener Zeit wird die Frage des Defizitausgleichs erneut zu klären sein. Ein Rückgriff auf Rück- lagen der Trägervereine verbietet sich nach Ansicht der für die Trägervereine tätigen Steuerbera- ter/innen. Diese empfehlen den Trägervereinen dringend, losgelöst von der aktuellen pandemischen Lage zur Liquiditäts- und Beschäftigungssicherung für den Fall einer unvorhergesehenen temporären wirtschaftlichen Notlage des Trägervereins Rücklagen in zu den jeweiligen Betriebsausgaben ange- messener Höhe zu bilden und vorzuhalten. 4. Situation Bürgerhaus MüTZe Strukturelle Probleme (u. a. mehrfach gescheiterte Neuwahl eines Vereinsvorstands) und vereinsin- terne Verwerfungen gaben Anlass, im Einvernehmen mit dem kommissarischen Vorstand des lang- jährigen Trägervereins des Bürgerhaus MüTZe (Mülheimer Selbsthilfe Teestube e. V.) den Trägerver- trag von städtischer Seite mit Wirkung zum 05.12.2020 zu kündigen. Mit Beginn der aus Mitteln der Städtebauförderung NRW geförderten Maßnahme „Umbau, Modernisierung und Erweiterung des Bürgerhaus MüTZe“ im Spätsommer 2021 wird das Bürgerhaus MüTZe bis voraussichtlich Ende 2023 geschlossen. Um die sozialen Angebote des Bürgerhauses (Sozial-, Migrations-, Flüchtlings- und Frauenberatung, Verwaltung von Erreichbarkeitsadressen für Obdachlose, Ausgabestelle der Kölner Tafel) insbesondere für Menschen in benachteiligten Lebenslagen dennoch aufrechtzuerhal- ten, hat die Bezirksvertretung Mülheim in ihrer Sitzung am 07.12.2020 beschlossen, den Interimsbe- trieb unter dem Namen „MüTZe plus“ dem gemeinnützigen Mülheimer Verein „InterKultur e. V. – Er- ziehung – Bildung – Inklusion“ (Mitglied im Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband NRW, Kreis- gruppe Köln) für die Zeit der Bauphase zu übertragen. InterKultur e. V., freier Träger der Jugendhilfe und anerkanntes Interkulturelles Zentrum, plant neben der Bereitstellung eigener Räumlichkeiten in der Glücksburgstraße und Augustastraße die Anmietung eines Ladenlokals an der Berliner Straße in Sichtweite zum Gebäude des Bürgerhaus MüTZe als künftige Anlaufstelle für die Zielgruppen o. g. Angebote. Der Träger bedient mit seinem Fachpersonal 23 Sprachgruppen. Ein Fachkräfteteam des InterKultur e. V. wird verantwortlich zeichnen für die An- sprache und Beratung der bisherigen Nutzergruppen der MüTZe sowie die Erschließung neuer Ziel- gruppen. Ziele sind die Entfaltung einer sozialräumlichen Wirkung über niederschwellige soziale und pädagogische Angebote sowie die Förderung von Partizipation, Inklusion, Eigeninitiative und sozialer Verantwortung (Stichworte: Ressourcenorientierung, Empowerment, Chance auf Teilhabe/ Teilnah- me). Für soziokulturelle Angebote wird eine enge Zusammenarbeit mit dem Kulturbunker Mülheim e. V. angestrebt. 4 Im Zeitraum des Interims erhält Interkultur e. V. eine institutionelle Förderung aus Mitteln der Stadt Köln in Höhe des im Haushaltsplan der Stadt Köln für das jeweilige Haushaltsjahr zugunsten des Trägers des Bürgerhauses MüTZe abgebildeten Betriebskostenzuschusses (Vorlagen-Nr. 3357/2020 und 0017/2021). Über die langfristige Trägerschaft für das Bürgerhaus MüTZe nach Abschluss der Baumaßnahmen und über Regelungsinhalte eines neuen Trägervertrages wird auf der Grundlage einer Beschlussvor- lage der Verwaltung an die politischen Gremien zu späterem Zeitpunkt entschieden. 5. Arbeitsschwerpunkte 2021 Die Bürgerzentren haben auf der Grundlage des Rahmenkonzepts der Kölner Bürgerhäuser und Bür- gerzentren ihr Leistungsspektrum entsprechend der sozialräumlichen, zielgruppenspezifischen und inhaltlichen Bedarfslage auch für das Jahr 2021 – soweit unter Pandemiebedingungen möglich – an- gepasst. Besonderer Wert im Rahmen der Zielvereinbarungen wird darauf gelegt, die Grundstruktur für die Realisierung sozialer Angebote für alle Generationen zu sichern. Schon in 2020 erfolgreich praktiziert, werden Veranstaltungen in kleinerem Format geplant und angeboten, so dass sie auch unter Corona-Restriktionen durchführbar sind. Weitere Aspekte kommen hinzu: flexiblere Gestaltung von Mietverträgen für Festmieter, Bildung fester Bezugsgruppen oder kleinerer Gruppen in den offe- nen pädagogischen Angeboten, verbesserte digitale Kommunikation. Beispiel: Die Kölner Elf hat im August 2020 aus Anlass der Oberbürgermeisterwahl im Bürgerhaus Stollwerck eine politische Bildungsveranstaltung, den sog. „Bürgertalk“, mit den Oberbürgermeister- kandidaten Henriette Reker (parteilos), Andreas Kossiski (SPD) und Jörg Detjen (Die Linke), Modera- tion: Bettina Böttinger, als Corona-konforme Präsenzveranstaltung mit Livestream durchgeführt. Mit 140 Live-Besuchern/innen und 500 Streaming-Nutzern/innen war dies auch digital ein Erfolg. 6. Zielerreichung 2019 Die Systematik der Zielvereinbarungen sieht vor, dass die Zielerfüllung für das jeweilige Jahr zeitver- setzt bewertet wird. Demzufolge wurde im Zusammenhang mit dem Abschluss der Zielvereinbarung 2021 mit jeder Einrichtung ein Zielerreichungsdialog für das Jahr 2019 geführt. Die vereinbarten Wirkungsziele 2019 wurden in quantitativer, qualitativer und wirtschaftlicher Hinsicht von allen Bürgerzentren/Bürgerhäusern erfüllt. 7. Finanzsituation der Bürgerzentren Die Bürgerzentren erhalten je nach Größe, Sozialraum, Träger- und Angebotsstruktur unterschiedlich hohe Betriebskostenzuschüsse. Verschiedene Einrichtungen weisen auf die nicht auskömmliche fi- nanzielle Unterstützung von Seiten der Stadt Köln hin. Die Umsetzung der ursprünglichen Idee der Bürgerzentrumsarbeit, vielfältige Angebote und Leistungen für die Bürger/innen zu entwickeln und vorzuhalten, werde durch die Notwendigkeit, immer mehr Geld über Raumvermietungen als Eigen- einnahmen erwirtschaften zu müssen, erschwert. Verwiesen wird zudem auf wachsende Anforderun- gen an das haupt- und ehrenamtliche Personal und die Tatsache, dass das bürgerschaftliche Enga- gement (z. B. in der Vorstandsarbeit) rückläufig ist. Insbesondere die Bürgerzentren Ehrenfeld, Nip- pes und Engelshof benennen diesen Problemkreis in ihren Zielvereinbarungen. Gleiches äußern auch die Träger von Kulturbunker Mülheim und Bürgerzentrum Finkenberg; diese Einrichtungen schließen aufgrund ihrer fehlenden hauptamtlichen Struktur keine Zielvereinbarung mit der Stadt ab, sind jedoch Mitglieder im Arbeitskreis „Kölner Elf“. 8. Bauliche Unterhaltung Bedingt durch Alter und sonstige Faktoren bedürfen die Einrichtungen eines erheblichen Instandhal- tungs- und Modernisierungsaufwands. Ein Sanierungsprogramm ist erstellt; sukzessive fließen die notwendigen baulichen Ertüchtigungsmaßnahmen in die Haushaltsplananmeldungen ein. 9. Projekte der Städtebauförderung Im Rahmen des Programms „Starke Veedel – Starkes Köln“ werden dank Mittelzuweisung aus der 5 Städtebauförderung sowohl das Bürgerhaus MüTZe (Gesamtkosten: 5,2 Mio. €) als auch der Kultur- bunker Mülheim (1,9 Mio. €) ab 2021 bis 2023 baulich ertüchtigt. Das Nebengebäude des Bürgerhaus MüTZe erhält eine Aufstockung, um zusätzliches Flächenpotential zu erschließen. Zukünftig sollen beide Einrichtungen noch wirkungsvoller die Bedarfslage im Stadtbezirk Mülheim decken und sich in der Angebotsstruktur sinnvoll ergänzen. Während das Bürgerhaus MüTZe vornehmlich auf Beratung und Unterstützung sozial benachteiligter Menschen ausgerichtet ist, fokussiert sich der Kulturbunker Mülheim auf (inter)kulturelle Angebote für Kunst- und Kulturschaffende, Vertreter/innen der Medien- wirtschaft und Kunst- und Kulturinteressierte in Mülheim. Am 07.12.2020 stimmten der Finanzausschuss und die Bezirksvertretung Mülheim dem Um- bau, der Modernisierung und Erweiterung des Bürgerhaus MüTZe einstimmig zu (sog. Bau- beschluss und Mittelfreigabe). Die entsprechende Vorlage für die Maßnahme „Modernisie- rung und energetische Ertüchtigung Kulturbunker Mülheim“ wird die Verwaltung Anfang 2021 in die politischen Gremien einbringen. Aus Mitteln des Investitionspakts NRW „Soziale Integration im Quartier“ werden ab 2021 bis 2024 der Innenhof des Bürgerzentrums Alte Feuerwache neu gestaltet und eine Veedels- werkstatt für Holzarbeiten eingerichtet (3,4 Mio. €). Vorauslaufend findet eine professionell moderierte Ideenwerkstatt mit Bürgerbeteiligung statt. 10. Anmerkungen der Beiräte der Bürgerzentren Die Zielvereinbarungen wurden von den Beiräten der Bürgerzentren/Bürgerhäuser in Beiratssitzun- gen erörtert und ohne nennenswerte Beanstandungen zur Kenntnis genommen. 11. Information der Bezirksvertretungen Die Bezirksvertretung/en, in deren Stadtbezirk die jeweilige/n Einrichtung/en ihren Sitz hat/haben, erhält/erhalten die Einzelzielvereinbarung/en in Gesamtform zur Kenntnis. *Mit der Standardisierung des gesamtstädtischen Fördermanagements werden die bisher sog. „Ziel - und Leis- tungsvereinbarungen (ZLV) der Kölner Bürgerzentren/Bürgerhäuser“ umbenannt in „Zielvereinbarungen der Kölner Bürgerzentren/Bürgerhäuser“. Dies erlaubt eine Abgrenzung der freiwilligen Leistungen der Stadt Köln zugunsten der Bürgerzentren/Bürgerhäuser zu vergaberechtlich relevanten Leistungen an Dritte. Die Neube- zeichnung hat keine Auswirkung auf das inhaltliche Vo rgehen. Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf
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14.01.2021
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 14.8, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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