Mandari Insight

3430/2021

Bürgereingabe nach § 24 GO – „Stopp des Bauvorhabens auf dem Außengelände zweier Kindertagesstätten in der Kölner Innenstadt“ Aktenzeichen 184/21 B

Beschlussvorlage Ausschuss 27.10.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden, Sitzung am 06.12.2021, TOP 2.2

Anlage 3 - Alternativen

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 2 - Antworten der Verwaltung auf die Fragen der Elternbeiräte

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Anlage 1 - Eingabe der Petent*innen

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Anlage 4 - Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt vom 2. Dezember 2021

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Anlage 3 - Alternativen

2020 Zeichen

1 
 
Nachträgliche Anlage 3 zur Vorlage 3430/2021- 
Bürgereingabe nach § 24 GO – „Stopp des Bauvorhabens auf dem Außengelände zweier 
Kindertagesstätten in der Kölner Innenstadt“ Aktenzeichen 184/21 B 
 
Die Verwaltung hat eine Variante geprüft, die keinen Eingriff in das Landschaftsschutzgebiet 
erfordert. 
Anliegend eine Bewertung der bisherigen Planung und der Variante.

2 
 
Lageplan aktuelle Planung 
 
Übersicht aktuelle Planung

3 
 
Bewertung: 
O Anzahl der zu rodenden Bäume/Sträucher bleibt identisch 
- Fällung einer  geschützten Robinia auf dem Grundstück 
+ Erhalt einer Birne 
-  Eingriff in das Landschaftsschutzgebiet 
 
+ Das Raumprogramm der Schule bleibt unverändert. 
O Das Grundstück der Schule bleibt unverändert 
+ Schulhof nicht umlaufend  
-Schulhof mit einer Größe von ca. 1187 qm 
            
O Der Zaun zwischen Schule und Kita wird nicht verschoben 
+ Die Außenfläche der Kita  bleibt unverändert. Es bleibt eine Außenfläche von ca. 3361 qm. 
Die Empfehlung (12 qm/Kind) des LVR wird um 49% überschritten. Nach Teilung stehen 
rund 24 qm/Kind zur Verfügung  
O  Umsetzung der Spielgeräte bleibt unverändert.

4 
 
Lageplan mögliche Variante 
 
Übersicht mögliche Variante

5 
 
 
Bewertung: 
O Anzahl der zu rodenden Bäume/Sträucher bleibt identisch 
+ Erhalt einer  geschützten Robinia auf dem Grundstück 
- Fällung einer Birne 
+ kein Eingriff in das Landschaftsschutzgebiet 
 
+ Das Raumprogramm der Schule bleibt identisch. 
+ Das Grundstück der Schule vergrößert sich um ca. 385 qm 
- Schulhof umlaufend  
+Schulhof mit einer Größe von ca. 1523 qm 
 
O Der Zaun zwischen Schule und Kita wird um ca. 5,6 Meter verschoben.  Im Zuge der 
Außenanlagenplanung wird die konkrete Position des Zauns festgelegt werden.  
 - Die Außenfläche der Kita reduziert sich.  
+ Es bleibt eine Außenfläche für die Kita von ca. 3025 qm. Die Empfehlung (12 qm/Kind) des 
LVR wird um 43% überschritten. Nach Teilung stehen rund 21 qm/Kind zur Verfügung  
 - Ein weiteres Spielgerät muss versetzt werden.

Beschlussvorlage Ausschuss

5099 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 
 3430/2021 
Freigabedatum 
 27.10.2021 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe nach § 24 GO –  
„Stopp des Bauvorhabens auf dem Außengelände zweier Kindertagesstätten in der Kölner 
Innenstadt" Aktenzeichen 184/21 B 
Beschlussorgan 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden dankt den Petent*innen für die 
Eingabe. 
 
Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden stimmt der Verwaltung bei der 
Wahl der zwei Interimsstandorte für sechs dringend erneuerungsbedürftige Schulen an fünf Standor-
ten in der Innenstadt zu. Zur Schaffung der neuen Interims-Schulstandorte ist eine Inanspruchnahme 
der Flächen an der Kreutzerstraße sowie des nördlichen Teils der Außenfläche der beiden  
Kindertagesstätten Venloer Wall 13 und Venloer Wall 13a unabdingbar.  
Damit werden 700 bestehende Schul-plätze gesichert sowie im Rahmen von Sanierungen und Neu-
baumaßnahmen rund 120 Schulplätze neu geschaffen.  
 
 
 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 02.12.2021 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 06.12.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Für sechs dringend sanierungsbedürftige Schulen an fünf Standorten in der Innenstadt sollen an zwei 
neuen Interimsstandorten, an der Kreutzerstraße 11 und am Venloer Wall 13b, Ausweichquartiere 
geschaffen werden. Zunächst werden zwei der Innenstadtschulen vorübergehend dort einziehen, 
damit deren Schulgebäude saniert oder neugebaut werden können. Anschließend stehen die  
Interimsbauten für die nächsten beiden Schulen zur Verfügung, um auch dort die notwendigen Schul-
baumaßnahmen umzusetzen. Durch einen Ringtausch werden den Grundschulen eine möglichst 
wohnortnahe Auslagerung ermöglicht und die Interimsstandorte effektiv genutzt.  Somit werden 700 
bestehende Schulplätze gesichert sowie im Rahmen von Sanierungen und Neubauten rund 120 
Schulplätze neu geschaffen. Die Vorhaben werden durch einen Totalunternehmer realisiert. 
 
Über die Planungen hat die Stadt Köln am 6. Juli 2020 per Pressemitteilung informiert. Am 10.  
September 2020 erfolgte dann der Planungs- und Baubeschluss des Rates über das Vorhaben  
(Vorlagen-Nummer: 1121/2020). 
 
  
Danach erfolgte die öffentliche Ausschreibung für einen Totalunternehmer, welcher mit Beauftragung 
im Mai diesen Jahres seine Planung aufgenommen hat. Die Bauanträge mit den erforderlichen 
Fällanträgen werden im 4. Quartal 2021 eingereicht. Der Baubeginn ist für das kommende Jahr vor-
gesehen. 
 
Nachdem Mitte Juni eine Begehung der beteiligten Dienststellen der Stadt Köln mit den Kita-
Leitungen stattgefunden hat, erfolgte am 22. Juni 2021 die Information der beiden Elternbeiräte.  
 
Im Rahmen einer Aktuellen Stunde in der Sitzung vom 2. September 2021 der  Bezirksvertretung 1 
(Innenstadt) wurden die 14 untersuchten Alternativstandorte nähergehend erläutert. Ein geeigneter 
Alternativstandort ist nicht verfügbar. Auch geeignete leerstehende Bürogebäude standen während 
der Planungsphase nicht bereit.  
Darüber hinaus ist auch die Umnutzung eines Bürogebäudes mit einem mehrjährigen Planungsauf-
wand verbunden. Die Umnutzung erfordert umfangreiche und sehr kostenintensive Umbauarbeiten, 
um eine schulische Nutzbarkeit herzustellen. Hierbei geht es unter anderem um Brandschutzmaß-
nahmen, zusätzliche Fluchttreppenhäuser, aber auch um das Versetzen von Wänden, um  
klassenraumgroße Einheiten herzustellen. 
Die Standorte Kreutzerstraße 11 und Venloer Wall 13 erwiesen sich als umsetzbar und werden weiter 
verfolgt. Die Planungsphase ist damit abgeschlossen.  
 
 
Für die Errichtung der dringend benötigten Interimsstandorte sind einige Baumfällungen unvermeid-
bar. Zur Kompensation der Bäume erfolgt eine ortsnahe Ausgleichspflanzung nach den Vorgaben der 
Baumschutzsatzung Köln (BSchS). Im Bereich des Interimsschulbaus wird im weiteren Projektverlauf 
nochmals geprüft, ob auf einige Außenparkplätze verzichtet werden kann und durch Ablösung oder 
standortnahe Parkmöglichkeiten hier zusätzliche Grünflächen geschaffen werden können. Dies kann 
jedoch erst nach Verabschiedung einer neuen Stellplatzsatzung geschehen.  
 
Den Kindertagesstätten bleibt eine ausreichend große Außenfläche erhalten.

3 
 
Leider ist es in der wachsenden Großstadt Köln nicht immer möglich, alle Interessen gleich stark zu 
berücksichtigen. Die Schaffung neuer dringend benötigter Schulplätze ist der Stadtverwaltung ein 
großes Anliegen. Ungeachtet dessen wird immer gewissenhaft geprüft, in welchem Umfang andere 
Bereiche des Stadtlebens eingeschränkt werden müssen. Genauso gewissenhaft werden Eingriffe ins 
das Stadtgrün auf das Mindeste beschränkt.  
 
Anlagen 
Anlage 1 – Eingabe der Petent*innen 
Anlage 2 – Antworten der Verwaltung auf die Fragen der Elternbeiräte

Anlage 2 - Antworten der Verwaltung auf die Fragen der Elternbeiräte

5889 Zeichen

Anlage 2 
Fragen von Eltern der Kindertagesstätte Venloer Wall 13 A zum Schulbau auf dem 
Außengelände der Kita 
 
 
Frage: 
Auf dem Plan steht, dass Bäume nach Möglichkeit erhalten werden sollen. Wie ist das bei 
dieser Baufläche möglich? Werden kompensatorisch woanders Bäume gepflanzt?  
 
Antwort: 
Sofern Baumfällungen erforderlich sein sollten, erfolgen die mit der Fällgenehmigung 
verbundenen, vorgeschriebenen Ersatzpflanzungen möglichst ortsnah.  
 
 
Frage: 
Warum kann nicht ein Teil des Grüngürtels als Pausenhof genutzt werden, statt hier 
zusätzlich Fläche der KiTa abzuzwacken? 
 
Antwort: 
Der Grüngürtel ist Teil des Landschaftsschutzgebietes. Eine Inanspruchnahme von Flächen 
kommt - wenn überhaupt - nur in Frage, wenn andere Flächen nicht zur Verfügung stehen.  
 
 
Frage: 
Wie soll die Grenze zwischen KiTa und Schulgrundstück aussehen?  
 
Antwort: 
Das Schulgrundstück wird durch einen Zaun mit Sichtschutz, von der KiTa abgetrennt.  
 
 
Frage: 
Wie lange wird die Bauphase andauern? Wann beginnt sie und wann endet sie? 
 
Antwort: 
Baubeginn und Fertigstellung sind für das Jahr 2022 geplant. Industriell im Werk 
vorgefertigte Module werden fertig angeliefert und vor Ort lediglich noch montiert. Damit 
können Bauten dieser Art in wenigen Monaten errichtet werden. Der anschließende 
Innenausbau ist dann mit keinen größeren Belästigungen verbunden.   
 
 
Frage: 
Werden als Kompensation zu der eingeschränkten Fläche nun dann die Parkplätze – welche 
offiziell keine Parkplätze sind – als Spielflächen für die Kinder nutzbar gemacht? 
 
Antwort: 
Auf der Fläche der Grundschule werden PKW- und Fahrradstellflächen gemäß gesetzlich 
erforderlichen Vorgaben angeordnet. 
Die PKW-Stellflächen der Kita bleiben dabei unberührt. 
 
 
Frage: 
Wann soll die erste Schule in den Neubau einziehen? 
 
Antwort: 
Im Anschluss an die bauliche Fertigstellung des Interimsgebäudes wird der Umzug der 
Grundschule erfolgen. Ein konkreter Termin steht noch nicht fest, dieser wird mit der 
Schulleitung noch abgestimmt.

Anlage 2 
Frage: 
Wie ist der Zugang zu der Schule? 
 
Antwort: 
Der Zugang der Schule erfolgt über die Frantz-Hitze-Straße. 
 
 
Frage: 
Wie wird die Sicherheit der Kinder in der Bauphase garantiert und kontrolliert? 
 
Antwort: 
Das Schulgrundstück wird durch einen Zaun mit Sichtschutz abgegrenzt.  
 
 
Frage: 
Was ist mit der Lärm- und Schmutzbelästigung durch den Bau? Wie werden unsere Kinder 
davor geschützt? Wäre die Anschaffung einer Lüftungsanlage – wie die Schule eine erhält - 
nicht sinnvoll? 
 
Antwort: 
Auf Grund der modularen Bauweise ist nur eine geringe Lärm- und Schmutzbelästigung zu 
erwarten. Lediglich bei der Erstellung des Fundamentes kann es zu Lärmimmissionen 
kommen. 
Nach Möglichkeit werden die Ruhezeiten beachtet. Dies ist abhängig vom Baufortschritt und 
von den Geländegegebenheiten. Eine Lüftungsanlage würde Luft von außen zusätzlich nach 
innen führen, wenn sie auf Zuluft steht. Umluft allein wäre coronabedingt nicht ratsam. 
 
 
Frage: 
Werden die U3-Kinder ungestört ihren Mittagsschlaf abhalten können? Ist der Schulhof 
Richtung Grüngürtel oder Richtung Kita? Der Lärm betrifft ja nicht nur die schlafende Kinder 
sondern alle Kinder. Wie wird mit dem Lärm umgegangen? 
 
Antwort: 
Die Einfahrt der Schule erfolgt über die Frantz-Hitze-Straße. Da diese als Zugang genutzt 
wird, ist eine alternative Anordnung des Interimsschulgebäudes nicht möglich. Eine Zufahrt 
über den Grüngürtel ist nicht realisierbar. 
 
 
Frage: 
Wird uns zugesichert, dass die Kita-Kinder während/nach dem Schulbau jederzeit aufs 
Außengelände dürfen? 
 
Antwort: 
Das Außengelände der Kita steht den Kindern zur Verfügung. 
 
 
Frage: 
Wo ist die Baustelleneinfahrt geplant? 
 
Antwort: 
Die Baustelleneinfahrt erfolgt über die Frantz-Hitze-Straße.

Anlage 2 
Frage: 
Was ist die Mindest-Quadratmeterzahl, die pro Kind als Außenfläche angesetzt ist? Die 
Expert*innen-Meinung liegen bei ca. 8 qm pro Kind. Kommt das noch hin nach dem Bau und 
der damit verbundenen massiven Beschneidung des aktuellen Außengeländes? 
 
Antwort: 
Den Kindertagesstätten bleibt eine ausreichend große Außenfläche erhalten. Die neue 
Außenfläche der Kindertagesstätten ist beinahe doppelt so groß wie die gesetzlich 
geforderte Mindestgröße. 
 
 
Frage: 
Wie werden die Bring- und Holzeiten ablaufen, wenn gleichzeitig Schüler*innen und Lehrer 
kommen und gehen? 
 
Antwort: 
Der Eingang der Schule befindet sich an der Frantz-Hitze Straße und damit an einer anderen 
Straße.  
 
 
Frage: 
Wird auch ein Teil vom Grüngürtel für den Bau genutzt oder nur die Außenfläche der Kitas? 
 
Antwort: 
Die Außenfläche der Kitas wird genutzt. 
 
 
Frage: 
Welche alternativen Standorte hat die Stadt Köln geprüft?  
 
Antwort: 
Insgesamt wurden 21 Standorte geprüft. 
 
 
Frage: 
Aus welchen Gründen wurde sich genau für dieses Gelände entschieden? 
 
Antwort: 
Nach Abwägung und Prüfung aller Voraussetzungen wurde der schließlich vom Rat der 
Stadt Köln beschlossene Standort auf Grund seiner Größe ausgewählt. Der Standort erfüllt 
alle Rahmenbedingungen zur Errichtung einer 3-zügigen Grundschule. Mit dem Standort und 
einem zweiten solchen Interimsstandort können im Ringtausch nacheinander sechs dringend 
erneuerungsbedürftige Schulen an fünf Standorten in der Innenstadt saniert oder neu gebaut 
werden können. Damit werden 700 bestehende Schulplätze gesichert sowie im Rahmen von 
Sanierungen und Neubauten rund 120 Schulplätze neu geschaffen. 
 
 
Frage: 
Bleibt ein Zugang zum Grüngürtel erhalten? Kann ja auch ein 1 m breites Wegchen am Rand 
zum AWO Gelände hin sein, Hauptsache ein direkter Zugang, dass man nicht die Straße 
nehmen muss. Das wäre zumindest ein kleiner Trost! 
 
Antwort: 
Dies ist bisher so nicht vorgesehen. Der Gedanke wird aufgenommen und geprüft, ob dieser 
realisiert werden kann und mit den Verantwortlichen abgestimmt.

Anlage 1 - Eingabe der Petent*innen

9023 Zeichen

Anlage 1

Sehr geehrte Frau
sehr geehrter Herr B
sehr geehrter Herr

hiermit reichen wir die Petition Stop des Bauvorhabens auf dem Außengelände zweier
Kindertagesstätten in der Kölner Innenstadt ein. Rund 700 Bürger*innen wenden sich gegen
den ungeeigneten Standort der Interimsschule am Venloer Wall. Anbei die gesammelten
Unterschriften.

https://www.openpetition.de/venloerwall

Auch die Naturfreunde Deutschlands Ortsgruppe Köln e.V. haben sich der Petition
angeschlossen:

https://www.naturfreunde-koeln.de/gegen-die-geplanten-rodungen-am-gruenguertel/

Mitte Juni 2021 wurden die Elternbeiräte der Kitas Venloer Wall 13 und 13a über das
geplante Bauvorhaben für den Interimsstandort informiert. Wir haben direkt einen
Fragenkatalog der Eltern erstellt und über die Kita an die Trägerin Stadt Köln weiter
gegeben. Leider gibt es auch drei Monate später hierauf noch immer keine Antwort von
Seiten der Stadtverwaltung. Die Elternschaft ist entsetzt über den Mangel an Transparenz.
Beispiele: Welche Alternativstandorte geprüft wurden und warum der OGS-Standort der
Montessori Schule nicht ausgebaut werden kann ist unbeantwortet. Auch die
Aufschlüsselung der verbliebenen Außenfläche (rund 500gm) steht aus.

Seit wir von dem Bauvorhaben erfahren haben, konnten wir uns die Infos entsprechend
zusammen suchen. Allgemein verfasste Antworten der Stadtverwaltung haben wir erhalten,
mit Hinweisen auf die Schulnot und die öffentlichen Bekanntmachungen (Ratsbeschluss vom
10.9. und Pressemitteilung Juli 2020). Die Politik wurde immerhin etwas konkreter.

Ein Hinweis in eigener Sache: wir Eltern hatten zum genannten Zeitpunkt gerade sehr viel
damit zu tun, im ganzen Dschungel Homeoffice, Kinderbetreuung, Homeschooling,
Kinderkrankentage wieder ein wenig Normalität im Alltag zu finden... Gleichzeitig gab es
lange Zeit keine regulären Elternbeiratssitzungen aufgrund der Pandemie. Es wäre dringend
angebracht gewesen im Sommer 2020, die gesetzlich vorgesehene Anhörung des
Elternbeirats durch die Trägerin in die Wege zu leiten.

Wir können uns bis jetzt kein 3-geschossiges Containerdorf mit Platz für 360 Schüler auf
dem Außengelände vorstellen. Auf der Bauzeichnung mag es ein Grundstück sein, dass
schon der Stadt gehört und sich daher bestens eignet. Die Entscheidung im Jahr 2021
jahrzente alte Baumbestände im Sinne einer Übergangslösung roden zu lassen und so das
wenige Grün noch zu reduzieren, das eine Stadt zu bieten hat, ist nicht nur aus Betroffenen-
und Anwohnerperspektive und in Fragen der Biodiversität haarsträubend.

Lesen Sie sich gerne die Kommentare der Unterzeichner*innen der Petition durch:

"Schon nach einem ersten Nachdenken über das Projekt muss es mir so vorkommen, als
seien Verlierer dieses Plans alle Beteiligten, abgesehen von der Stadt Köln"

"Mal wieder wird über die Köpfe der Betroffenen entschieden. Wertvoller Baumbestand wird
in Zeiten des Klimawandels gerodet. Vorher in Aussicht gestellte Pläne der Stadt, die Fläche
neben der OGS der Montessorischule zu nutzen, was für alle Betroffenen das Beste wäre,
werden nicht umgesetzt. Das Versprechen der Stadtverwaltung vor rund 4 Jahren, die
Betroffenen frühzeitig ins Boot, wird nicht eingehalten. Stattdessen werden die Kinder auf
einem Gelände zusammengepfercht."

Mit freundlichen Grüßen

Unterschriftenliste vom 19.09.2021

Petition Stop des Bauvorhabens auf dem Außengelände zweier Kindertagesstätten in der Kölner
Innenstadt

AN: Stadt Köln, Henriette Reker, Dezernat 51, Dezernat 4, Stadtplanungsamt

Petition:

Bei den beiden Kindertagesstätten "Venloer Wall 13 und 13A" in der Kölner Innenstadt sollen weite Teil des
Außengeländes wegen der Errichtung von Containern als Ausweichquartiere der sanierungsbedürftigen
Schulgebäude der Innenstadt aufgegeben werden. Das Außengelände ist ein Lern- und Erfahrungsraum der Kinder
und stellt das Herzstück der Kindertagesstätten dar - nun soll es massiv verkleinert und Bäume gerodet werden. Nach
der Bebauung des Aussengeländes würde das Spielen der rund 120 Kinder auf eine größtenteils gepflasterte Fläche
beschränkt.

Die Unterzeichner*innen fordern, dass die Bauplanung neu aufgerollt und überdacht wird, dass kein Baumbestand
gerodet wird und den Kinder weiterhin das wenige Grün, welches ihnen als Stadtkindern zugesprochen wird, erhalten
bleibt.

Der Raum ist Dritter Erzieher - Diesen Ansatz der Reggio-Pädagogik nehmen wir Unterzeichner*innen ernst!

Begründung:

Die Unterzeichner*innen (Eltern, Erzieher*innen, Fachkräfte sowie Unterstützer*innen) der Petition fordern, dass eine
Alternative gefunden wird und neue Optionen durchdacht werden. Aus folgenden beiden Hauptgründen sehen die
Unterzeichner*innen eine neue Analyse anderer potenzieller Ausweichquartiere als erforderlich an:

1. Mit den geplanten Bebauung ist die Abholzung eines Großteils des (alten) Baumbestands des hinteren
Außengeländes (angrenzend an Grüngürtel) geplant. Gerade dieser Teil des Gartens bietet einen sehr
wichtigen Mehrwert für Innenstadtkinder, lässt vielfältige Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten zu und macht
Naturerfahrung möglich. Zudem sind in Zeiten des Klimawandels - die Stadt Köln war 2020 die "heißeste Stadt
in Deutschland" jede Rodung eines gesunden Baumes mit unschätzbar hohen Wert, welcher Lebensraum für
Tiere bietet vor dem Abholzen zu bewahren! Siehe hierzu auch die Baumschutzsatzung (BSchS vom 01.
August 2011) der Stadt Köln.

2. Die Suche nach geeigneten Ausweichräumen aus 2016/2019 sollte wiederholt werden, da davon auszugehen
ist, dass im Zuge der Corona-Pandemie etliche Bürogebäude in der Innenstadt leer stehen, welche
kostengünstig und im Sinne der Nachhaltigkeit schneller nutzbar gemacht werden könnten. (Wie es das neu
entstehende Gymnasium an der Aachener Straße in Müngersdorf sinnvoll das Bürogebäude von unity media
umsetzt.)

Die Presse wurde im Juli 2020 über dieses Bauvorhaben informiert, die tatsächlich Betroffenen (Eltern und Kinder)
aber erst Mitte Juni 2021. Anstatt zusammen mit den Eltern und Kindern eine gute Lösung zu suchen, hat

das Dezernat IV dem Vorhaben ohne Beteiligung zugestimmt. Große Teile der Elternschaft sind entsetzt über den
Mangel an Transparenz von Seiten der Stadtverwaltung. Dies entspricht sicherlich nicht dem beschlossenen
Leitlinienprozess Bürgerbeteiligung der Stadt Köln. Das Vorhaben hinterlässt einen sehr bitteren Nachgeschmack des
"Done Deal" um Gegenstimmen möglichst klein zu halten. In einer Stadt, in der Partizipation und Mitbestimmung sowie
demokratische Grundideen nichts zählen, können Familien nicht gut leben und Kinder sich nicht förderlich entwickeln.

Im Namen aller Unterzeichnenden:

+++ Achtung +++ Unterschriftenlisten mit personenbezogenen Daten sind nicht zur Veröffentlichung bestimmt +++

Seite 1/15

Fragen von Eltern der Kindertagesstätte Venloer Wall 13 A zum Schulbau auf dem
Außengelände der Kita

Begehung 22.06.2021

® Auf dem Plan steht, dass Bäume nach Möglichkeit erhalten werden sollen. Wie ist das bei
dieser Baufläche möglich? Werden kompensatorisch woanders Bäume gepflanzt?

* Warum kann nicht ein Teil des Grüngürtels als Pausenhof genutzt werden, statt hier
zusätzlich Fläche der KiTa abzuzwacken?

e Wie soll die Grenze zwischen KiTa und Schulgrundstück aussehen?

* Wie lange wird die Bauphase andauern? Wann beginnt sie und wann endet sie?

e Werden als Kompensation zu der eingeschränkten Fläche nun dann die Parkplätze —
welche offiziell keine Parkplätze sind - als Spielflächen für die Kinder nutzbar gemacht?

« Wann soll die erste Schule in den Neubau einziehen?

Wie ist der Zugang zu der Schule?

e Wie wird die Sicherheit der Kinder in der Bauphase garantiert und kontrolliert?

e Was ist mit der Lärm- und Schmutzbelästigung durch den Bau? Wie werden unsere Kinder
davor geschützt? Wäre die Anschaffung einer Lüftungsanlage - wie die Schule eine erhält
- nicht sinnvoll?

e Werden die U3-Kinder ungestört ihren Mittagsschlaf abhalten können? Ist der Schulhof
Richtung Grüngürtel oder Richtung Kita? Der Lärm betrifft ja nicht nur die schlafende
Kinder sondern alle Kinder. Wie wird mit dem Lärm umgegangen?

e Wird uns zugesichert, dass die Kita-Kinder während/nach dem Schulbau jederzeit aufs
Außengelände dürfen?

Wo ist die Baustelleneinfahrt geplant?
Was ist die Mindest-Quadratmeterzahl, die pro Kind als Außenfläche angesetzt ist? Die

Expert*innen-Meinung liegen bei ca. 8 qm pro Kind. Kommt das noch hin nach dem Bau
und der damit verbundenen massiven Beschneidung des aktuellen Außengeländes?

Wie werden die Bring- und Holzeiten ablaufen, wenn gleichzeitig Schüler*innen und
Lehrer kommen und gehen?

Wird auch ein Teil vom Grüngürtel für den Bau genutzt oder nur die Außenfläche der
Kitas?

Welche alternativen Standorte hat die Stadt Köln geprüft?

Aus welchen Gründen wurde sich genau für dieses Gelände entschieden?

Bleibt ein Zugang zum Grüngürtel erhalten? Kann ja auch ein 1m breites Wegchen am
Rand zum AWO Gelände hin sein, Hauptsache ein direkter Zugang, dass man nicht die
Straße nehmen muss. Das wäre zumindest ein kleiner Trost!

Anlage 4 - Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt vom 2. Dezember 2021

6225 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Frau Brohl 
Telefon:  (0221) 221-91709  
E-Mail:  Andrea.brohl@stadt-koeln.de 
Datum: 03.12.2021 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 9. Sitzung der 
Bezirksvertretu ng Innenstadt vom 02.12.2021  
öffentlich 
4.6 Bürgereingabe nach § 24 GO – „Stopp des Bauvorhabens auf dem Außenge-
lände zweier Kindertagesstätten in der Kölner Innenstadt" Aktenzeichen 
184/21 B 
3430/2021 
Die Petentin erläutert als Vertreterin des Elternbeirats der Kita am Venloer Wall 13a die vor-
liegende Eingabe, die von ca. 700 Bürger*innen unterzeichnet wurde. Sie kritisiert insbeson-
dere, dass eine Beteiligung der Eltern und der Anwohner nicht erfolgt sei und an die Verwal-
tung gerichteten Fragen nur knapp beantwortet wurden, sodass ein Mangel an Transparenz 
vorliege. Den Interimsstandort am Venloer Wall für mehrere sanierungsbedürftige Schulen 
der Innenstadt halte sie für ungeeignet, da der Außenbereich der Kita sich danach auf eine 
größtenteils gepflasterte Fläche beschränke und 17 alte Bäume und acht Sträucher gefällt 
werden müssten. Die geplante Bebauung mit dreigeschossigen Interimsbauten solle nach § 
34 BauGB erfolgen, doch habe sie starke Zweifel, dass sich die Interimsbauten in die Umge-
bung einfügen. Zudem habe die Schule praktisch keinen Pausenhof. Ihr sei bewusst, dass 
es dringend weiterer Schulplätze bedürfe, doch sei auch der Klimaschutz gerade in der In-
nenstadt besonders wichtig. Es dürfe nicht dazu kommen, dass die beiden Faktoren gegen-
einander ausgespielt würden. Eine Information über die geprüften Alternativstandorte erhiel-
ten die Eltern nicht. Sie könne sich nicht vorstellen, dass diese bezüglich Klimaauswirkungen 
und baurechtlichen Vorgaben schlechter abschneiden. Die Rodung der Bäume für eine 
Übergangslösung und damit eine weitere Reduzierung des wenigen Grüns in der Innenstadt, 
sei nicht nur aus Betroffenen- und Anwohnerperspektive haarsträubend. Daher müssten die 
Alternativstandorte neu geprüft und die Suche nach weiteren Alternativen fortgesetzt werden. 
Sie bittet die Bebauung des Standortes abzulehnen. 
 
Herr Fischer, Grüne, bedankt sich für die Eingabe, mit der die Petentin auf eines der drän-
gendsten Probleme in der Innenstadt aufmerksam mache. Die Stadt sei zwingend auf den 
Baumbestand angewiesen. Fällanträge würden der Bezirksvertretung zur Kenntnis gegeben 
und diese setze sich oft in Ortsterminen mit Bauherrn und Fachverwaltung für den Erhalt von 
Bäumen ein und könne sie retten. Die Bezirksvertretung werde aber auch immer mit dem 
Schulnotstand konfrontiert. Kinder könnten nicht zur Grundschule gehen oder müssten zu 
weite Wege gehen. Der Notstand und Sanierungsstau seien immens, weil jahrzehntelang 
viel zu wenig in die Instandhaltung der Immobilien investiert wurde, sodass man jetzt in der 
desaströsen Lage sei und mit der Sanierung gar nicht hinterherkomme. Bei der Gebäude-
wirtschaft seien hunderte Ingenieure und Architekten dazu gekommen, die die Planungen 
nun begleiten. Es seien auch mehr Aufträge an General und Totalunternehmer vergeben

worden, was eine erhebliche Beschleunigung der Projekte zur Folge habe. In einer der letz-
ten Sitzung habe sich die Bezirksvertretung bereits mit dem Thema befasst und sei von der 
Gebäudewirtschaft über ca. ein Dutzend geprüfte Alternativstandorte informiert worden. Die 
Bezirksvertretung befinde sich in der unglaublich undankbaren Situation, über zwei nachvoll-
ziehbare Anliegen, die einander widersprechen, abwägen und entscheiden zu müssen. Auch 
in der eigenen Fraktion habe man keine einheitliche Meinung bilden können. Das Projekt sei 
an einen Generalunternehmer vergeben worden, der in einem festen vorgegebenen Zeit-
fenster alle Gewerke organisiere. Wenn es zu Verzögerungen durch die Stadt Köln komme, 
habe der Generalunternehmer Regressansprüche in Millionenhöhe. Er folge daher in diesem 
Fall der Verwaltungsvorlage, gebe der Verwaltung aber mit, die Bemühungen zum Erhalt von 
Bäumen weiter zu intensivieren, da die Fällung die Ultima Ratio sein müsse, gerade für sol-
che Interimsprojekte. Da in der Vergangenheit für Lehrerparkplätze Bäume gefällt werden 
mussten, sie die Stellplatzsatzung bereits dahingehend angepasst worden. Außerdem müs-
se der Weg mit Fassadenbegrünung, ökologischen Bauen und Dachbegrünung weiter ge-
gangen werden.  
 
Herr Scheffer, Die Linke, kritisiert, dass die Gebäudewirtschaft und die Liegenschaftsverwal-
tung im Bereich der Flächenbevorratung in den letzten Jahren versagt hätten. Dadurch ent-
stünden nun diese Nutzungskonflikte. Die Entwicklung der Schülerzahlen sei absehbar ge-
wesen und die Stadt Köln habe sich darauf nicht entsprechend vorbereitet. Es gebe zurzeit 
ein halbes Dutzend Schulen, wo Rodungen erfolgen. Der Klimawandel werde dort hinten 
angestellt. Der Standort Venloer Wall sei ein denkbar schlechter Schulstandort und die Ro-
dungen dort halte er für eine Katastrophe. Er bedankt sich für die Eingabe.  
 
Herr Florakis, Klimafreunde, bekräftigt, dass dies der schlechteste Standort sei. Man müsse 
auf Bäume und Schüler achten, es könne in einer Millionenstadt nicht sein, dass dies der 
einzige Ort sei, wo man 300 Schüler unterbringen könne. Bäume und Kinder seien die Defi-
nition von Zukunft. 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden dankt den Pe-
tent*innen für die Eingabe. 
 
Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden stimmt der Verwaltung 
bei der Wahl der zwei Interimsstandorte für sechs dringend erneuerungsbedürftige Schulen 
an fünf Standorten in der Innenstadt zu. Zur Schaffung der neuen Interims-Schulstandorte ist 
eine Inanspruchnahme der Flächen an der Kreutzerstraße sowie des nördlichen Teils der 
Außenfläche der beiden Kindertagesstätten Venloer Wall 13 und Venloer Wall 13a unab-
dingbar. Damit werden 700 bestehende Schulplätze gesichert sowie im Rahmen von Sanie-
rungen und Neubaumaßnahmen rund 120 Schulplätze neu geschaffen.  
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Mit Stimmenmehrheit (8 Stimmen) von Grüne (6), Die Linke (1) und Klimafreunde (1) ge-
gen die 7 Stimmen von Grüne (Herr Fischer), CDU (3), SPD (2) und FDP (1) bei einer Ent-
haltung Grüne (Frau Cazier) abgelehnt.

Beratungsverlauf (2)

02.12.2021 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 4.6 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: abgelehnt (in der Vorberatung)

Zur Sitzung
06.12.2021 Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden
TOP 2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3430/2021
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
27.10.2021
Erstellt
28.09.2021 08:17