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V/1090/2018

Kommunale Entwicklungszusammenarbeit - Gewährung von Zuschüssen (Projektförderung 2018)

Vorlagen 23.11.2018

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Nächste Beratung: Haupt- und Finanzausschuss, Sitzung am 05.12.2018, TOP 3

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

2086 Zeichen

Anlage A zur V/1090/2018 
Kurzüberblick 
Der Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit (BKE) entscheidet über die Gewährung 
von Zuschüssen für entwicklungspolitische Veranstaltungen auf Grundlage der Richtlinien der 
Stadt Münster zur finanziellen Förderung kommunaler Entwicklungszusammenarbeit. Ab einer 
Antragssumme von 500 € entscheidet der Haupt- und Finanzausschuss über die Zuschussverga-
be. Die Zuschussempfehlungen in der Vorlage hat der BKE am 22.11.2018 beschlossen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird folgendes Ziel verfolgt: 
Wir sind eine Stadt mit hohem Verantwortungsbewusstsein für lokale und globale Zusammen-
hänge. 
 
Das Teilziel lautet: 
Durch entwicklungspolitische Informations- und Bildungsarbeit soll das entwicklungspolitische 
Bewusstsein in Münster im Sinne der Agenda 21 und der Nachhaltigen Entwicklungsziele geför-
dert werden. 
Zielerreichung: 
Für die kommunale Entwicklungszusammenarbeit stehen jährlich 15.000 € zur Verfügung. Diese 
Mittel werden im Wesentlichen Vereinen und Initiativen für die Durchführung entwicklungspoliti-
scher Projekte zur Verfügung gestellt. Vorrangig werden dabei Projekte gefördert, die Rahmen 
der jährlichen entwicklungspolitischen Veranstaltungsreihen im Herbst stattfinden. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0102 Kommunale Entwicklungszusammenarbeit 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2018 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2018 enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
X vollständig frei-
willig 
Die kommunale Entwicklungszusammenarbeit wird seit 1995 gemäß entsprechender Ratsbe-
schlüsse finanziell gefördert. 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)

Beschlussvorlage

2450 Zeichen

V/1090/2018 
V/1090/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Kommunale Entwicklungszusammenarbeit - Gewährung von Zuschüssen (Projektförderung 2018) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   05.12.2018 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Im Rahmen der kommunalen Entwicklungszusammenarbeit wird folgender Zuschuss bewilligt: 
 
Nr.  Antragstel-
ler 
Projekt Bean-
tragt 
Zu-
schuss 
E-4-2018 Vamos e.V. Präsentation der Bildungsangebote von 
Vamos e.V. auf einer neuen Webseite 
500 € 500 € 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0102 Kommunale Entwicklung s-
zusammenarbeit 
2018 500 €  
Zeile 16 Sonstige ordentliche Au f-
wendungen 
   
 
 
Begründung: 
Dem Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit obliegt es, unter Berücksichtigung der vom 
Rat beschlossenen „Richtlinien der Stadt Münster zur finanziellen Förderung kommunaler Entwic k-
lungszusammenarbeit“ über Projektanträge und Anträge auf sog. „Institutionelle Förderung“ zu ber a-
ten. Auf der Grundlage der Empfehlungen des Beirates für kommunale Entwicklungszusammenarbeit 
beschließt der Haupt- und Finanzausschuss über die Verwendung der zur Verfügung stehenden Mi t-
tel ab einer Antragssumme von 500 €. Liegt der beantragte Zuschuss unter 500 €, entscheidet gemäß 
Ziffer 5.2 der Richtlinien der Stadt Münster zur finanziellen Förde rung kommunaler Entwicklungsz u-
Amt für Bürger- und 
Ratsservice 
 
23.11.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Rietkötter 
Telefon: 492-3326 
Rietkoetter@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/1090/2018 
sammenarbeit die Verwaltung nach Anhörung der Arbeitsgruppe „Projektförderung für kommunale 
Entwicklungszusammenarbeit“. 
 
Da der Haupt - und Finanzausschuss in der bisherigen Praxis grundsätzlich den Empfehlungen des 
Beirates f ür kommunale Entwicklungszusammenarbeit gefolgt ist, war vereinbart worden, dass s o-
wohl die Verwaltung als auch die Fraktionen des Rates rechtzeitig über Änderungsanträge informiert 
werden, damit ggf. Stellungnahmen abgegeben werden können. Es wird vorgesc hlagen, dieses Ver-
fahren beizubehalten. 
 
Der Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit hat in seiner Sitzung am 22.11.2018 be-
schlossen, dem Haupt- und Finanzausschuss die Gewährung des Zuschusses an den Verein Vamos 
e.V. in Höhe von 500 € zu empfehlen. 
 
 
I.V. 
 
gez. 
 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat

Beratungsverlauf (1)

05.12.2018 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/1090/2018
Typ
Vorlagen
Datum
23.11.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37