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AN/1592/2017

Wie kann Flüchtlingsbürginnen- und bürgen geholfen werden?

Parteilos Anfrage nach § 4 02.11.2017

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 09.11.2017, TOP 9.1.6

Piraten Anfrage nach § 4

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Piraten Anfrage nach § 4

3168 Zeichen

An den Vorsitzenden des Ausschusses 
für Soziales und Senioren 
Herrn Michael Paetzold 
 
An Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
Thomas Hegenbarth 
Lisa Gerlach 
Rathaus - Spanischer Bau 
50667 Köln 
Tel.: +49 (221) 221 - 25541 
Mail: Thomas.Hegenbarth@stadt-koeln.de 
Mail: Lisa.Gerlach@stadt-koeln.de 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 02.11.2017 
 
AN/1592/2017 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Soziales und Senioren 09.11.2017 
 
Wie kann Flüchtlingsbürginnen- und bürgen geholfen werden? 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,  
die Antragssteller bitten Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Si t-
zung im Ausschuss für Soziales und Senioren zu setzen:  
 
In einem Interview mit WDR 5 gab Integrationsminister Joachim Stamp bekannt, dass er eine 
Lösung für Bürgen und Bürginnen finden will, die z. B. im Rahmen des NR W-
Landesaufnahmeprogramms eine Verpflichtungserklärung für syrische Flüchtlinge unte r-
schrieben haben. Die Welt berichtete am 19.09.2017, dass sich Stamp mit einem Brief an die 
Bundesregierung gewandt habe, in dem er fordert, Flüchtlingsbürginnen, die die E inreise 
nach Deutschland mithilfe von Aufnahmeprogrammen ermöglicht haben, von Folgekosten zu 
verschonen.1 Viele Verpflichtungsgeber hatten in der Annahme gebürgt, dass die Verpflic h-
tungserklärung nach der Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft in einem sp äteren Asylver-
fahren erlösche. Jedoch entschied das Bundesverwaltungsgericht am 26.01.2017, dass bei 
Altverpflichtungen (vor dem 06.08.2016) die hierzu im Integrationsgesetz geschaffene Übe r-
gangsregelung mit einer Bürgschaftsfrist von drei Jahren gelte. Seit dem Urteil fordern immer 
mehr Jobcenter Sozialleistungen von Verpflichtungsgebern und -geberinnen zurück. Das 
Bundesland Hessen hatte bereits am 30.05.2017 mitgeteilt, dass sich Bürgen, die Verpflic h-
tungserklärungen für Flüchtlinge unterschrieben haben und von denen die Jobcenter die 
                                                 
1  https://www.welt.de/politik/deutschland/article168783946/Fluechtlingspaten-sollen-
Sozialleistungen-zurueckzahlen.html

- 2 - 
 
Erstattung der Lebenshaltungskosten einfordern, direkt an das hessische Innenministerium 
wenden können, um mögliche Erstattungsansprüche gegen das Land prüfen zu lassen.2  
 
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung:  
  
1. Wie viele Kölnerinnen und Kölner haben eine Verpflichtungserklärung für syrische Flüch t-
linge unterschrieben? 
 
2. Fordert das Kölner Jobcenter die Erstattung der Lebenshaltungskosten von Flüchtling s-
bürginnen und -bürgen zurück, und wenn ja, ab welchem S tichtag (Inkrafttreten des I n-
tegrationsgesetzes oder seit der Entscheidung des BVerwG)?  
 
3. Welche Maßnahmen wären denkbar , die es ermöglichen, Flüchtlingsbürginnen und -
bürgen in Köln zu unterstützen? 
 
 
gez. Thomas Hegenbarth    gez. Lisa Hanna Gerlach 
 
 
 
                                                 
2  http://www.migazin.de/2017/07/14/wir-wollten-helfen-buergen-sollen-laenger-fuer-fluechtlinge-
zahlen-als-gedacht/

Beratungsverlauf (1)

09.11.2017 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 9.1.6 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1592/2017
Typ
Parteilos Anfrage nach § 4
Datum
02.11.2017
Erstellt
02.11.2017 17:46