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Wie kann Flüchtlingsbürginnen- und bürgen geholfen werden?

Parteilos Anfrage nach § 4 AN/1592/2017 vom 02.11.2017

Stand: Am 14.12.2017 im Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.

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  • Piraten Anfrage nach § 4

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    An den Vorsitzenden des Ausschusses für Soziales und Senioren Herrn Michael Paetzold An Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Thomas Hegenbarth Lisa Gerlach Rathaus - Spanischer Bau 50667 Köln Tel.: +49 (221) 221 - 25541 Mail: Thomas.Hegenbarth@stadt-koeln.de Mail: Lisa.Gerlach@stadt-koeln.de Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 02.11.2017 AN/1592/2017 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Soziales und Senioren 09.11.2017 Wie kann Flüchtlingsbürginnen- und bürgen geholfen werden? Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender, die Antragssteller bitten Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Si t- zung im Ausschuss für Soziales und Senioren zu setzen: In einem Interview mit WDR 5 gab Integrationsminister Joachim Stamp bekannt, dass er eine Lösung für Bürgen und Bürginnen finden will, die z. B. im Rahmen des NR W- Landesaufnahmeprogramms eine Verpflichtungserklärung für syrische Flüchtlinge unte r- schrieben haben. Die Welt berichtete am 19.09.2017, dass sich Stamp mit einem Brief an die Bundesregierung gewandt habe, in dem er fordert, Flüchtlingsbürginnen, die die E inreise nach Deutschland mithilfe von Aufnahmeprogrammen ermöglicht haben, von Folgekosten zu verschonen.1 Viele Verpflichtungsgeber hatten in der Annahme gebürgt, dass die Verpflic h- tungserklärung nach der Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft in einem sp äteren Asylver- fahren erlösche. Jedoch entschied das Bundesverwaltungsgericht am 26.01.2017, dass bei Altverpflichtungen (vor dem 06.08.2016) die hierzu im Integrationsgesetz geschaffene Übe r- gangsregelung mit einer Bürgschaftsfrist von drei Jahren gelte. Seit dem Urteil fordern immer mehr Jobcenter Sozialleistungen von Verpflichtungsgebern und -geberinnen zurück. Das Bundesland Hessen hatte bereits am 30.05.2017 mitgeteilt, dass sich Bürgen, die Verpflic h- tungserklärungen für Flüchtlinge unterschrieben haben und von denen die Jobcenter die 1 https://www.welt.de/politik/deutschland/article168783946/Fluechtlingspaten-sollen- Sozialleistungen-zurueckzahlen.html - 2 - Erstattung der Lebenshaltungskosten einfordern, direkt an das hessische Innenministerium wenden können, um mögliche Erstattungsansprüche gegen das Land prüfen zu lassen.2 Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung: 1. Wie viele Kölnerinnen und Kölner haben eine Verpflichtungserklärung für syrische Flüch t- linge unterschrieben? 2. Fordert das Kölner Jobcenter die Erstattung der Lebenshaltungskosten von Flüchtling s- bürginnen und -bürgen zurück, und wenn ja, ab welchem S tichtag (Inkrafttreten des I n- tegrationsgesetzes oder seit der Entscheidung des BVerwG)? 3. Welche Maßnahmen wären denkbar , die es ermöglichen, Flüchtlingsbürginnen und - bürgen in Köln zu unterstützen? gez. Thomas Hegenbarth gez. Lisa Hanna Gerlach 2 http://www.migazin.de/2017/07/14/wir-wollten-helfen-buergen-sollen-laenger-fuer-fluechtlinge- zahlen-als-gedacht/

Beratungsverlauf

  1. 14.12.2017

    Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren

    TOP 9.1.1, Antrag / Anfrage. Ergebnis: Sache ist erledigt

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