AN/1592/2017
Wie kann Flüchtlingsbürginnen- und bürgen geholfen werden?
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Piraten Anfrage nach § 4
3168 Zeichen
An den Vorsitzenden des Ausschusses
für Soziales und Senioren
Herrn Michael Paetzold
An Frau Oberbürgermeisterin
Henriette Reker
Thomas Hegenbarth
Lisa Gerlach
Rathaus - Spanischer Bau
50667 Köln
Tel.: +49 (221) 221 - 25541
Mail: Thomas.Hegenbarth@stadt-koeln.de
Mail: Lisa.Gerlach@stadt-koeln.de
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 02.11.2017
AN/1592/2017
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates
Gremium Datum der Sitzung
Ausschuss Soziales und Senioren 09.11.2017
Wie kann Flüchtlingsbürginnen- und bürgen geholfen werden?
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,
die Antragssteller bitten Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Si t-
zung im Ausschuss für Soziales und Senioren zu setzen:
In einem Interview mit WDR 5 gab Integrationsminister Joachim Stamp bekannt, dass er eine
Lösung für Bürgen und Bürginnen finden will, die z. B. im Rahmen des NR W-
Landesaufnahmeprogramms eine Verpflichtungserklärung für syrische Flüchtlinge unte r-
schrieben haben. Die Welt berichtete am 19.09.2017, dass sich Stamp mit einem Brief an die
Bundesregierung gewandt habe, in dem er fordert, Flüchtlingsbürginnen, die die E inreise
nach Deutschland mithilfe von Aufnahmeprogrammen ermöglicht haben, von Folgekosten zu
verschonen.1 Viele Verpflichtungsgeber hatten in der Annahme gebürgt, dass die Verpflic h-
tungserklärung nach der Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft in einem sp äteren Asylver-
fahren erlösche. Jedoch entschied das Bundesverwaltungsgericht am 26.01.2017, dass bei
Altverpflichtungen (vor dem 06.08.2016) die hierzu im Integrationsgesetz geschaffene Übe r-
gangsregelung mit einer Bürgschaftsfrist von drei Jahren gelte. Seit dem Urteil fordern immer
mehr Jobcenter Sozialleistungen von Verpflichtungsgebern und -geberinnen zurück. Das
Bundesland Hessen hatte bereits am 30.05.2017 mitgeteilt, dass sich Bürgen, die Verpflic h-
tungserklärungen für Flüchtlinge unterschrieben haben und von denen die Jobcenter die
1 https://www.welt.de/politik/deutschland/article168783946/Fluechtlingspaten-sollen-
Sozialleistungen-zurueckzahlen.html
- 2 -
Erstattung der Lebenshaltungskosten einfordern, direkt an das hessische Innenministerium
wenden können, um mögliche Erstattungsansprüche gegen das Land prüfen zu lassen.2
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung:
1. Wie viele Kölnerinnen und Kölner haben eine Verpflichtungserklärung für syrische Flüch t-
linge unterschrieben?
2. Fordert das Kölner Jobcenter die Erstattung der Lebenshaltungskosten von Flüchtling s-
bürginnen und -bürgen zurück, und wenn ja, ab welchem S tichtag (Inkrafttreten des I n-
tegrationsgesetzes oder seit der Entscheidung des BVerwG)?
3. Welche Maßnahmen wären denkbar , die es ermöglichen, Flüchtlingsbürginnen und -
bürgen in Köln zu unterstützen?
gez. Thomas Hegenbarth gez. Lisa Hanna Gerlach
2 http://www.migazin.de/2017/07/14/wir-wollten-helfen-buergen-sollen-laenger-fuer-fluechtlinge-
zahlen-als-gedacht/
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1592/2017
- Typ
- Parteilos Anfrage nach § 4
- Datum
- 02.11.2017
- Erstellt
- 02.11.2017 17:46