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AN/0774/2022

Änderungsantrag zur Verwaltungsvorlage 0680/2022 - 6. Änderungssatzung zur Sondernutzungssatzung, Änderungsantrag Grüne

Änderungsantrag BV1 (Grüne) 05.04.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 07.04.2022, TOP 3.8.1

Änderungsantrag (Grüne BV1)

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Änderungsantrag (Grüne BV1)

2545 Zeichen

www.gruenekoeln.de 
 
 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Andreas Hupke 
Herrn Bürgeramtsleiter 
Dr. Ulrich Höver 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
  
 
 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0774/2022 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 07.04.2022 
 
Änderungsantrag zur Verwaltungsvorlage 0680/2022 -  
6. Änderungssatzung zur Sondernutzungssatzung 
 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrte Herren, 
wir bitten Sie, folgenden Änderungsantrag zur Verwaltungsvorlage 0680/2022 in die Tagesordnung 
der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt aufzunehmen. 
Die Bezirksvertretung Innenstadt stimmt der 6. Satzung zur Änderung der Sondernutzungssatzung 
mit folgender Änderung zu: 
 
Die Sondernutzungsgebühr für das stationsbasierte Carsharing nach Ziffer 21.3 des Gebührentarifs 
entspricht der Höhe der Verwaltungsgebühr für das Bewohnerparken am jeweiligen Standort. 
Stellplätze für Elektroautos sind gebührenfrei. 
 
Begründung: 
Das stationsbasierte Carsharing stellt einen besonders wichtigen Baustein im Zuge der notwendigen 
Verkehrswende dar. Untersuchungen belegen, dass ein stationsbasiertes Carsharing-Fahrzeug je 
nach Standort zehn und mehr private Pkw ersetzen kann. Gegenwärtig leiden Carsharing-Anbieter in 
besonderer Weise unter den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, namentlich den extrem erhöh-
  
Bezirksvertretung 
Innenstadt  
Ludwigstraße 8  
50667 Köln 
Tel. 0221 / 221 -91309 
Julie Cazier 
Fraktionsvorsitzende 
Julie.Cazier@stadt-koeln.de  
Claus Vincon 
stellv. Fraktionsvorsitzender  
Claus.Vincon@stadt -koeln.de

ten Kraftstoffpreisen und einer allgemeinen Preissteigerung. Im Ergebnis müssen diese Preissteige-
rungen an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben werden, was die Wettbewerbsfä-
higkeit des stationsbasierten Carsharings tendenziell senkt. 
In diesem Zusammenhang wäre es völlig kontraproduktiv, die Unternehmen durch eine Sondernut-
zungsgebühr von bis zu 120 Euro pro Stellplatz und Monat zusätzlich massiv zu belasten. Es steht zu 
befürchten, dass die betroffenen Unternehmen sich unter diesen Umständen nicht mehr am Markt 
behaupten könnten, was im Sinne der Verkehrswende katastrophal wäre. Aus diesem Grund hält die 
Bezirksvertretung Innenstadt eine Begrenzung der Sondernutzungsgebühr auf die Höhe der Verwal-
tungsgebühr für das Bewohnerparken für sinnvoll und notwendig. 
 
gez. 
Julie Cazier       Stefan Fischer 
Fraktionsvorsitzende      Bezirksvertreter

Beratungsverlauf (1)

07.04.2022 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.8.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: endgültig zurückgezogen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Ludwigstraße 8
  • Am Markt

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Details

Vorlagen-Nr.
AN/0774/2022
Typ
Änderungsantrag BV1 (Grüne)
Datum
05.04.2022
Erstellt
05.04.2022 12:48