AN/0774/2022
Änderungsantrag zur Verwaltungsvorlage 0680/2022 - 6. Änderungssatzung zur Sondernutzungssatzung, Änderungsantrag Grüne
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Änderungsantrag (Grüne BV1)
2545 Zeichen
www.gruenekoeln.de Herrn Bezirksbürgermeister Andreas Hupke Herrn Bürgeramtsleiter Dr. Ulrich Höver Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0774/2022 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 07.04.2022 Änderungsantrag zur Verwaltungsvorlage 0680/2022 - 6. Änderungssatzung zur Sondernutzungssatzung Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Herren, wir bitten Sie, folgenden Änderungsantrag zur Verwaltungsvorlage 0680/2022 in die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt aufzunehmen. Die Bezirksvertretung Innenstadt stimmt der 6. Satzung zur Änderung der Sondernutzungssatzung mit folgender Änderung zu: Die Sondernutzungsgebühr für das stationsbasierte Carsharing nach Ziffer 21.3 des Gebührentarifs entspricht der Höhe der Verwaltungsgebühr für das Bewohnerparken am jeweiligen Standort. Stellplätze für Elektroautos sind gebührenfrei. Begründung: Das stationsbasierte Carsharing stellt einen besonders wichtigen Baustein im Zuge der notwendigen Verkehrswende dar. Untersuchungen belegen, dass ein stationsbasiertes Carsharing-Fahrzeug je nach Standort zehn und mehr private Pkw ersetzen kann. Gegenwärtig leiden Carsharing-Anbieter in besonderer Weise unter den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, namentlich den extrem erhöh- Bezirksvertretung Innenstadt Ludwigstraße 8 50667 Köln Tel. 0221 / 221 -91309 Julie Cazier Fraktionsvorsitzende Julie.Cazier@stadt-koeln.de Claus Vincon stellv. Fraktionsvorsitzender Claus.Vincon@stadt -koeln.de ten Kraftstoffpreisen und einer allgemeinen Preissteigerung. Im Ergebnis müssen diese Preissteige- rungen an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben werden, was die Wettbewerbsfä- higkeit des stationsbasierten Carsharings tendenziell senkt. In diesem Zusammenhang wäre es völlig kontraproduktiv, die Unternehmen durch eine Sondernut- zungsgebühr von bis zu 120 Euro pro Stellplatz und Monat zusätzlich massiv zu belasten. Es steht zu befürchten, dass die betroffenen Unternehmen sich unter diesen Umständen nicht mehr am Markt behaupten könnten, was im Sinne der Verkehrswende katastrophal wäre. Aus diesem Grund hält die Bezirksvertretung Innenstadt eine Begrenzung der Sondernutzungsgebühr auf die Höhe der Verwal- tungsgebühr für das Bewohnerparken für sinnvoll und notwendig. gez. Julie Cazier Stefan Fischer Fraktionsvorsitzende Bezirksvertreter
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: endgültig zurückgezogen
Zur SitzungOrte (2)
- Ludwigstraße 8
- Am Markt
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Details
- Vorlagen-Nr.
- AN/0774/2022
- Typ
- Änderungsantrag BV1 (Grüne)
- Datum
- 05.04.2022
- Erstellt
- 05.04.2022 12:48