V/0079/2013
Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen/GAL Nr. A-R/0041/2012 vom 22.09.2012 an den Rat - Mediation zur Verbesserung der Bildungsteilhabe von Kindern und Jugendlichen aus neu zugewanderten Familien insbesondere aus Bulgarien und Rumänien
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Beschlussvorlage
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V/0079/2013
DER OBERBÜRGERMEISTER
Koordinierungsstelle für Migration und Interkulturelle
Angelegenheiten
Betrifft
Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen/GAL Nr. A-R/0041/2012 vom 22.09.2012 an den Rat
- Mediation zur Verbesserung der Bildungsteilhabe von Kindern und Jugendlichen aus neu
zugewanderten Familien insbesondere aus Bulgarien und Rumänien
Beratungsfolge
13.03.2013 Hauptausschuss Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Befassung mit dem Antrag der Fraktion Bündnis
90/ Die Grünen/GAL „Mediation zur Verbesserung der Bildungsteilhabe von Kindern und
Jugendlichen aus neu zugewanderten Familien insbesondere aus Bulgarien und Rumänien“ neben
der fachlichen Prüfung auch die finanziellen Haushaltsauswirkungen (Sachkosten, Personalau f-
wand) abzuschätzen und die Ergebnisse dem Rat nach Vorberatung in den zuständigen Gremien
zur Entscheidung vorzulegen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Mit dieser Vorlage entstehen keine Kosten und Folgekosten
Vorlagen-Nr.:
V/0079/2013
Auskunft erteilt:
Frau Meza Correa-Flock
Ruf:
492-7061
E-Mail:
Meza-Correa-Flock@stadt-
muenster.de
Datum:
01.02.2013
Öffentliche Beschlussvorlage
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Begründung:
Die Verwaltung schlägt vor, den o. g. Antrag, der zur Umsetzung des Migrationsleitbildes der Stadt
Münster dient, weitergehend zu prüfen und eine diesbezügliche entscheidung sreife Vorlage zu
erstellen.
Im vom Rat der Stadt Münster am 18.06.2008 einstimmig beschlossenen Migrationsleitbi ld
(V/0026/2008), wurde folgendes Leitziel (6.6 im Leitbild) vereinbart: „Wir wollen bedarfs-
und kulturgerechte, geschlechts - und altersspezifische Unterstützungs - und Fördermöglichkeiten
professioneller und ehrenamtlicher Art ausbauen. Damit wollen wir d ie gleichberechtigte Teilhabe
ALLER in allen gesellschaftlichen Bereichen fördern und Konfliktsituationen entgegenwirken.“
Diese Bemühungen sollten insbesondere in den Bereichen Schule und Bildung forciert werden.
Das Vorhaben „Mediation zur Verbesserung der Bildungsteilhabe von Kindern und J u-
gendlichen aus neuzugewanderten Familien“ stellt in diesem Sinne eine konkrete U m-
setzungsmaßnahme des Leitzieles dar.
Darüber hinaus setzt das Projekt an dem konkreten Bedarf und den Ressourcen der
Schulen und der Familien an. Es unterstützt die Zusammenarbeit der Schulen mit den
Familien neuzugewanderter Kinder mit dem Ziel einer nachhaltigen Förderung und
Integration der Kinder in den Regelschulbetrieb und der Minimierung von Konfliktsit u-
ationen.
Die den Antrag stellende Fraktion sieht als besondere Zielgruppe, Kinder und Jugendliche aus den
osteuropäischen Staaten, insbesondere aus Bulgarien und Rumänien, aber auch aus Polen.
Die der Verwaltung zu Grunde liegenden aktuellen Zahlen der Grundschulkinder zwischen 6 und
10 Jahren (jeweils einschließlich) stellen sich wie folgt dar:
6 Bosnien-Herzegowina
6 Bulgarien
6 Rumänien
13 Mazedonien
68 Polen
20 Republik Montenegro
197 Republik Serbien
Unter Berücksichtigung auch der Jugendlichen und damit also der bis einschließlich 18jährigen
ergeben sich nachstehende Zahlen:
25 Bosnien-Herzegowina
11 Bulgarien
49 Mazedonien
129 Polen
43 Republik Montenegro
470 Republik Serbien
12 Rumänien
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Die von der Verwaltung herangezogenen Informationen der Städte Berlin, Dortmund, Hamburg
und Straubing, die bereits entsprechende Mediationsprojekte realisieren, zeigen indes, dass eine
gleichzeitige Projektanbahnung bzw. – durchführung für Kinder und Jugendliche nicht ratsam ist.
Es bestehen bei den beiden Zielgruppen (Grundschulkinder einerseits, Jugendliche andererseits)
vollkommen unterschiedliche inhaltliche Gewichtungen und mithin vollkommen verschiedene Me-
diationsnotwendigkeiten. Bei den Grundschulkindern liegt der Schwerpunkt bei der Heranführung
der Kinder und deren Familien an das bestehende Schulsystem. Bei den Jugendlichen stehen die
beruflichen Perspektiven im Vordergrund. Aufgrund dessen wird die Anregung der Fraktion, mit
den Grundschulen zu beginnen, begrüßt.
Für mehr Klarheit und Verbindlichkeit in der Sache ist es notwendig, für Münster als ersten Schritt
eine genaue Bedarfsermittlung vorzunehmen. Im Anschluss daran kann eine Auftragserteilung für
die Entwicklung eines Konzeptes auf der Basis der Recherchenergebnisse erteilt werden.
Es wird angemerkt, dass sich die Weiterbildung der Mediator/inn/en, in allen befragten Städten
über ein Jahr – und nicht wie im Antrag erwähnt sechs Monate – erstreckt1. Es wird darüber hinaus
angemerkt, dass die Weiterbildung ausschließlich auf dem europäischen Trainingsprogramm für
ROMA Mediator/inn/en (ROMED) basiert2. Obwohl das Programm auf die Zielgruppe der Roma
gerichtet ist, werden in der Praxis bei der Umsetzung in den Schulen auch alle diejenigen Kinder,
auf die dieselben Merkmale3 zutreffen, einbezogen.
Die Erfahrung der bisher an systematischer Roma -Schulmediation beteiligten Städte und Ausbi l-
der/innen – die im Zuge der Vorbereitung dieser Verwaltungsvorlage kontaktiert wurden - zeigen,
dass es sinnvoll ist, die ausgewählten Schulen bereits in die Mediator/inn/en -Weiterbildung einzu-
binden. Ebenso wichtig ist es, dass die künftigen Mediator/inn/en – wie auch im vorliegenden A n-
trag vorgeschlagen wird – möglichst aus den entsprechenden Herkunftsländern stammen.
Für Münster macht es Sinn, die bereits vorhandenen Multiplikatoren/innen 4 – wie beispielsweise
die Kulturmittlerinnen aus dem Projekt „Lernhaus der Frauen“ oder aus dem MiMi Gesundheitspro-
jekt ––, die beiden Münsteraner Migrantenorganisationen sowie die anderen in NRW existierenden
Dachorganisationen der Sinti und Roma für dieses Projekt zu gewinnen5.
1 Nach einem viertägigen Vorbereitungsseminar findet ein 6-monatiger Praxisdurchlauf und daran anschließend ein
dreitägiges Trainingsseminars und zum Abschluss ein Evaluierungstreffen statt. Das gesamte Mediatorenfortbildungs-
programm erstreckt sich insgesamt über ein ganzes Jahr.
2 Der Europarat hat in seiner Straßburger Erklärung vom 20. Oktober 2010 ROMED eingerichtet. In Deutschland begann
das Programm für Roma-Mediatorinnen und Mediatoren im Bildungswesen. Das Dokumentationszentrum und Kultur-
zentrum Deutscher Sinti und Roma in Heidelberg hat dabei eine koordinierende Funktion für die Mediatorinnen und
Mediatoren übernommen, um deren Arbeit insbesondere auf die Verbesserung der direkten Zusammenarbeit von Leh-
rer/inne/n und Eltern auszurichten und den Aufbaus einer lokalen Unterstützungsgruppe zur Verbesserung des Bil-
dungszugangs für die Romakinder vorzubereiten. Darüber hinaus sind sie auch für die Verbindung zum Europarat zu-
ständig.
3 Dieselben Merkmale sind beispielsweise die Ausgrenzungssituation, die nicht gegebene Kooperation zwischen den
Familien und den Schulen sowie die selbe Herkunftssprache.
4 Es wird darauf hingewiesen, dass in Münster bereits eine Sinti als Schulmediatorin durch das ROMED -
Trainingsprogramm ausgebildet worden ist.
5 Z. B. die interkulturelle Kinder - und Jugenddachorganisation von Roma und nicht Roma „Te rno Drom e.V.“, die eine
federführende Funktion bei der Vernetzung von aktiven Roma und Sinti Multiplikator/inn/en für NRW spielt.
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Aus der Konzeptumsetzung werden Folgekosten entstehen.
Ohne heute schon die Kosten für die Weiterbildung der Mediatoren und Mediator innen endgültig
darstellen zu können, stellen sich die recherchierten Anhaltswerte wie folgt dar:
Für das Training sind Gruppen zwischen 8 und 30 Personen geeignet. Bis 12 Personen wäre ein
Trainer bzw. eine Trainerin einsetzbar, ab 13 Teilnehmenden empfi ehlt sich der Einsatz von 2
Trainer/innen. Der Tagessatz der Trainer/innen beläuft sich auf 250 EUR, sodass die Honorarko s-
ten bei einem/r Trainer/in für 7 Tage insgesamt 1750 EUR betragen und bei einer größeren Gru p-
pe und damit 2 Trainer/innen die doppelte Honorarsumme in Höhe von 3500 EUR anzusetzen ist.
Des Weiteren werden Kosten für Räumlichkeiten, Material, Seminarverpflegung sowie die Reis e-
kosten einzukalkulieren sein. Bei Aufnahme in ein entsprechendes Förderprogramm besteht die
Möglichkeit der Berei tstellung von Seminareinheiten und damit auch der en tsprechenden Kosten.
Die Projektfinanzierung der befragten Städte gestaltet sich unte rschiedlich. In einigen Städten
werden die Projekte durch die Europäischen Flüchtling sfonds EFF und EQUAL oder aber auc h
durch XENO und im Übrigen durch Stiftungen finanziert.
Nach den derzeitigen Informationen des „Dokumentationszentrums Deutscher Sinti und Roma“ in
Heidelberg wird voraussichtlich das Roma -Mediator/inn/en-Programm 2014 in die zweite Runde
gehen. Die Kommunen sollen dann stärker als zuvor einbezogen und ggf. deren Kosten für diese
Weiterbildungsmaßnahme übernommen werden.
Eine genaue Abschätzung der finanziellen Auswirkungen, insbesondere der Folgeko sten bei dem
anschließenden Einsatz der ausgebildeten M ediator/inn/en kann nur unter Kenn tnis deren Anzahl
erfolgen. Diese wird sich in Münster nach dem bestehenden Bedarf (A nzahl der einbezogenen
Kinder, Lehrer/innen und Schulen) und einem noch zu beschließenden Konzept richten. Dieser soll
einen Vorschlag zur Finanzierung des Einsatzes der dann ausgebildeten Mediator/inn/en beinha l-
ten.
Für den Einsatz der Mediator/innen gibt es bereits verschiedene Modelle. In Hamburg sind die
Mediator/innen, die dort Bildungsberater/innen heißen, als Schulsozialarbeiter/inn en bei dem
Stadtstaat angestellt. In Berlin und München sind sie dagegen bei Vereinen angesiedelt und we r-
den über Projektförderungen finanziert. Das monatliche Einkommen und damit die Kosten für den
Einsatz richten sich nach der Stundenanzahl und der Qualifikation.
Das Projekt benötigt eine koordinierende, das gesamte Vorhaben begleitende Stelle sowohl für die
Antragstellung und die finanzielle Absicherung als auch für die praktische K oordination zwischen
den Schulen und den Mediator/inn/en. In den andere n Kommunen ist diese Stelle bei der RAA (z.
B. Berlin), vergleichbar mit dem Kommunalen Integrationszentrum, oder bei Vereinen (z. B. Mü n-
chen) angesiedelt.
In Münster ist bei der Projektansiedelung folgender Aspekt hinzuzuziehen: 2013 wird das komm u-
nale Integrationszentrum (KIZ) eingerichtet. Dessen inhaltliche Ausrichtung spricht dafür, dass das
o. g. Aufgabenfeld dort angesiedelt werden wird. Dafür müsste dann eine finanzielle und persone l-
le Absicherung geschaffen werden, die in der zu erstellenden Vorlage auszuweisen ist.
I. V.
Thomas Paal
Stadtrat
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Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0079/2013
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 01.02.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37