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V/0079/2013

Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen/GAL Nr. A-R/0041/2012 vom 22.09.2012 an den Rat - Mediation zur Verbesserung der Bildungsteilhabe von Kindern und Jugendlichen aus neu zugewanderten Familien insbesondere aus Bulgarien und Rumänien

Vorlagen 01.02.2013

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 13.03.2013, TOP 2.5

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

10924 Zeichen

V/0079/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Koordinierungsstelle für Migration und Interkulturelle 
Angelegenheiten 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen/GAL Nr. A-R/0041/2012 vom 22.09.2012 an den Rat 
- Mediation zur Verbesserung der Bildungsteilhabe von Kindern und Jugendlichen aus neu 
zugewanderten Familien insbesondere aus Bulgarien und Rumänien 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
13.03.2013 Hauptausschuss Entscheidung 
 
 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Befassung mit dem Antrag der Fraktion Bündnis 
90/ Die Grünen/GAL „Mediation zur Verbesserung der Bildungsteilhabe von Kindern und 
Jugendlichen aus neu zugewanderten Familien insbesondere aus Bulgarien und Rumänien“ neben 
der fachlichen Prüfung auch die finanziellen Haushaltsauswirkungen (Sachkosten, Personalau f-
wand) abzuschätzen und die Ergebnisse dem Rat nach Vorberatung in den zuständigen Gremien 
zur Entscheidung vorzulegen.  
 
 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Mit dieser Vorlage entstehen keine Kosten und Folgekosten 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0079/2013 
Auskunft erteilt: 
Frau Meza Correa-Flock 
Ruf: 
492-7061 
E-Mail: 
Meza-Correa-Flock@stadt-
muenster.de  
Datum: 
01.02.2013 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0079/2013 
 
 
 
 
 
 
Begründung: 
 
 
Die Verwaltung schlägt vor, den o. g. Antrag, der zur Umsetzung des Migrationsleitbildes der Stadt 
Münster dient, weitergehend zu prüfen und eine diesbezügliche entscheidung sreife Vorlage zu 
erstellen.  
 
Im vom Rat der Stadt Münster am 18.06.2008 einstimmig beschlossenen Migrationsleitbi ld 
(V/0026/2008), wurde folgendes Leitziel (6.6 im Leitbild) vereinbart: „Wir wollen bedarfs- 
und kulturgerechte, geschlechts - und altersspezifische Unterstützungs - und Fördermöglichkeiten 
professioneller und ehrenamtlicher Art ausbauen. Damit wollen wir d ie gleichberechtigte Teilhabe 
ALLER in allen gesellschaftlichen Bereichen fördern und Konfliktsituationen entgegenwirken.“ 
 
Diese Bemühungen sollten insbesondere in den Bereichen Schule und Bildung forciert werden. 
 
Das Vorhaben „Mediation zur Verbesserung  der Bildungsteilhabe von Kindern und J u-
gendlichen aus neuzugewanderten Familien“ stellt in diesem Sinne eine konkrete U m-
setzungsmaßnahme des Leitzieles dar. 
 
Darüber hinaus setzt das Projekt an dem konkreten Bedarf und den Ressourcen der 
Schulen und der Familien an. Es unterstützt die Zusammenarbeit der Schulen mit den 
Familien neuzugewanderter Kinder mit dem Ziel einer nachhaltigen Förderung und 
Integration der Kinder in den Regelschulbetrieb und der Minimierung von Konfliktsit u-
ationen. 
 
Die den Antrag stellende Fraktion sieht als besondere Zielgruppe, Kinder und Jugendliche aus den 
osteuropäischen Staaten, insbesondere aus Bulgarien und Rumänien, aber auch aus Polen. 
 
Die der Verwaltung zu Grunde liegenden aktuellen Zahlen der Grundschulkinder zwischen 6 und 
10 Jahren (jeweils einschließlich) stellen sich wie folgt dar: 
  
    6     Bosnien-Herzegowina 
    6     Bulgarien  
    6     Rumänien  
   13    Mazedonien  
   68     Polen  
   20     Republik Montenegro  
  197    Republik Serbien  
 
Unter Berücksichtigung auch der Jugendlichen und damit also der bis einschließlich 18jährigen 
ergeben sich nachstehende Zahlen: 
 
  25   Bosnien-Herzegowina 
  11   Bulgarien 
  49   Mazedonien  
129    Polen 
  43    Republik Montenegro  
470    Republik Serbien 
  12    Rumänien

- 3 - 
V/0079/2013 
 
 
 
 
Die von der Verwaltung herangezogenen Informationen der Städte Berlin, Dortmund, Hamburg 
und Straubing, die bereits entsprechende Mediationsprojekte realisieren, zeigen indes, dass eine 
gleichzeitige Projektanbahnung bzw. – durchführung für Kinder und Jugendliche nicht ratsam ist. 
Es bestehen bei den beiden Zielgruppen (Grundschulkinder einerseits, Jugendliche andererseits) 
vollkommen unterschiedliche inhaltliche Gewichtungen und mithin vollkommen verschiedene Me-
diationsnotwendigkeiten. Bei den Grundschulkindern liegt der Schwerpunkt bei der Heranführung 
der Kinder und deren Familien an das bestehende Schulsystem. Bei den Jugendlichen stehen die 
beruflichen Perspektiven im Vordergrund. Aufgrund dessen wird die Anregung der Fraktion, mit 
den Grundschulen zu beginnen, begrüßt. 
 
Für mehr Klarheit und Verbindlichkeit in der Sache ist es notwendig, für Münster als ersten Schritt 
eine genaue Bedarfsermittlung vorzunehmen. Im Anschluss daran kann eine Auftragserteilung für 
die Entwicklung eines Konzeptes auf der Basis der Recherchenergebnisse erteilt werden.  
 
Es wird angemerkt, dass sich die Weiterbildung der Mediator/inn/en, in allen befragten Städten 
über ein Jahr – und nicht wie im Antrag erwähnt sechs Monate – erstreckt1. Es wird darüber hinaus 
angemerkt, dass die Weiterbildung ausschließlich auf dem europäischen Trainingsprogramm für 
ROMA Mediator/inn/en (ROMED) basiert2. Obwohl das Programm auf die Zielgruppe der Roma 
gerichtet ist, werden in der Praxis bei der Umsetzung in den Schulen auch alle diejenigen Kinder, 
auf die dieselben Merkmale3 zutreffen, einbezogen.  
 
Die Erfahrung der bisher an systematischer Roma -Schulmediation beteiligten Städte und Ausbi l-
der/innen – die im Zuge der Vorbereitung dieser Verwaltungsvorlage kontaktiert wurden - zeigen, 
dass es sinnvoll ist, die ausgewählten Schulen bereits in die Mediator/inn/en -Weiterbildung einzu-
binden. Ebenso wichtig ist es, dass die künftigen Mediator/inn/en – wie auch im vorliegenden A n-
trag vorgeschlagen wird – möglichst aus den entsprechenden Herkunftsländern stammen. 
 
Für Münster macht es Sinn, die bereits vorhandenen Multiplikatoren/innen 4 – wie beispielsweise 
die Kulturmittlerinnen aus dem Projekt „Lernhaus der Frauen“ oder aus dem MiMi Gesundheitspro-
jekt ––, die beiden Münsteraner Migrantenorganisationen sowie die anderen in NRW existierenden 
Dachorganisationen der Sinti und Roma für dieses Projekt zu gewinnen5. 
 
 
 
 
 
                                                
1 Nach einem viertägigen Vorbereitungsseminar findet ein 6-monatiger Praxisdurchlauf und daran anschließend ein 
dreitägiges Trainingsseminars und zum Abschluss ein Evaluierungstreffen statt. Das gesamte Mediatorenfortbildungs-
programm erstreckt sich insgesamt über ein ganzes Jahr. 
 
2 Der Europarat hat in seiner Straßburger Erklärung vom 20. Oktober 2010 ROMED eingerichtet. In Deutschland begann 
das Programm für Roma-Mediatorinnen und Mediatoren im Bildungswesen. Das Dokumentationszentrum und Kultur-
zentrum Deutscher Sinti und Roma in Heidelberg hat dabei eine koordinierende Funktion für die Mediatorinnen und 
Mediatoren übernommen, um deren Arbeit insbesondere auf die Verbesserung der direkten Zusammenarbeit von Leh-
rer/inne/n und Eltern auszurichten und den Aufbaus einer lokalen Unterstützungsgruppe zur Verbesserung des Bil-
dungszugangs für die Romakinder vorzubereiten. Darüber hinaus sind sie auch für die Verbindung zum Europarat zu-
ständig.  
 
3 Dieselben Merkmale sind beispielsweise die Ausgrenzungssituation, die nicht gegebene Kooperation zwischen den 
Familien und den Schulen sowie die selbe Herkunftssprache. 
4 Es wird darauf hingewiesen, dass in Münster bereits eine Sinti als Schulmediatorin  durch das ROMED -
Trainingsprogramm ausgebildet worden ist. 
5 Z. B. die interkulturelle Kinder - und Jugenddachorganisation von Roma und nicht Roma „Te rno Drom e.V.“, die eine 
federführende Funktion bei der Vernetzung von aktiven Roma und Sinti Multiplikator/inn/en für NRW spielt.

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V/0079/2013 
 
 
 
Aus der Konzeptumsetzung werden Folgekosten entstehen.  
 
Ohne heute schon die Kosten für die Weiterbildung der Mediatoren und Mediator innen endgültig 
darstellen zu können, stellen sich die recherchierten Anhaltswerte wie folgt dar: 
 
Für das Training sind Gruppen zwischen 8 und 30 Personen geeignet. Bis 12 Personen wäre ein 
Trainer bzw. eine Trainerin einsetzbar, ab 13 Teilnehmenden empfi ehlt sich der Einsatz von 2 
Trainer/innen. Der Tagessatz der Trainer/innen beläuft sich auf 250 EUR, sodass die Honorarko s-
ten bei einem/r Trainer/in für 7 Tage insgesamt 1750 EUR betragen und bei einer größeren Gru p-
pe und damit 2 Trainer/innen die doppelte Honorarsumme in Höhe von 3500 EUR anzusetzen ist. 
 
Des Weiteren werden Kosten für Räumlichkeiten, Material, Seminarverpflegung sowie die Reis e-
kosten einzukalkulieren sein. Bei Aufnahme in ein entsprechendes Förderprogramm besteht die 
Möglichkeit der Berei tstellung von Seminareinheiten und damit auch der en tsprechenden Kosten. 
Die Projektfinanzierung der befragten Städte gestaltet sich unte rschiedlich. In einigen Städten 
werden die Projekte durch die Europäischen Flüchtling sfonds EFF und EQUAL oder aber auc h 
durch XENO und im Übrigen durch Stiftungen finanziert.  
 
Nach den derzeitigen Informationen des „Dokumentationszentrums Deutscher Sinti und Roma“ in 
Heidelberg wird voraussichtlich das Roma -Mediator/inn/en-Programm 2014 in die zweite Runde 
gehen. Die Kommunen sollen dann stärker als zuvor einbezogen und ggf. deren Kosten für diese 
Weiterbildungsmaßnahme übernommen werden. 
 
Eine genaue Abschätzung der finanziellen Auswirkungen, insbesondere der Folgeko sten bei dem 
anschließenden Einsatz der ausgebildeten M ediator/inn/en kann nur unter Kenn tnis deren Anzahl 
erfolgen. Diese wird sich in Münster nach dem bestehenden Bedarf (A nzahl der einbezogenen 
Kinder, Lehrer/innen und Schulen) und einem noch zu beschließenden Konzept richten. Dieser soll 
einen Vorschlag zur Finanzierung des Einsatzes der dann ausgebildeten Mediator/inn/en beinha l-
ten.  
Für den Einsatz der Mediator/innen gibt es bereits verschiedene Modelle. In Hamburg sind die 
Mediator/innen, die dort Bildungsberater/innen heißen, als Schulsozialarbeiter/inn en bei dem 
Stadtstaat angestellt. In Berlin und München sind sie dagegen bei Vereinen angesiedelt und we r-
den über Projektförderungen finanziert. Das monatliche Einkommen und damit die Kosten für den 
Einsatz richten sich nach der Stundenanzahl und der Qualifikation.  
 
Das Projekt benötigt eine koordinierende, das gesamte Vorhaben begleitende Stelle sowohl für die 
Antragstellung und die finanzielle Absicherung als auch für die praktische K oordination zwischen 
den Schulen und den Mediator/inn/en. In den andere n Kommunen ist diese Stelle bei der RAA (z. 
B. Berlin), vergleichbar mit dem Kommunalen Integrationszentrum, oder bei Vereinen (z. B. Mü n-
chen) angesiedelt. 
 
In Münster ist bei der Projektansiedelung folgender Aspekt hinzuzuziehen: 2013 wird das komm u-
nale Integrationszentrum (KIZ) eingerichtet. Dessen inhaltliche Ausrichtung spricht dafür, dass das 
o. g. Aufgabenfeld dort angesiedelt werden wird. Dafür müsste dann eine finanzielle und persone l-
le Absicherung geschaffen werden, die in der zu erstellenden Vorlage auszuweisen ist. 
 
 
 
I. V. 
 
Thomas Paal 
Stadtrat

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V/0079/2013

Beratungsverlauf (1)

13.03.2013 Hauptausschuss
TOP 2.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0079/2013
Typ
Vorlagen
Datum
01.02.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37