Konsequenzen der ICE-Baustelle in Kalk
Beantwortung einer Anfrage (BV) 4242/2019 vom 09.12.2019
Stand: Am 23.01.2020 in der Bezirksvertretung 8 (Kalk) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/62/621 Vorlagen-Nummer 4242/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 23.01.2020 Konsequenzen der ICE-Baustelle in Kalk Im Zusammenhang mit Bauvorhaben der Deutsche Bahn AG an den Bahnstrecken im Stadt- bezirk Kalk wurden an die Verwaltung die folgenden Fragen (Anfrage AN/1596/2019) gerich- tet: 1. Welchen Zeitplan verfolgen Deutsche Bahn AG und Stadt Köln bei der Erweiterung des ICE-Gleises im Stadtbezirk Kalk? 2. Mit welchen konkreten Einschränkungen an welchen Stellen und zu welchen Zeiten ist im Stadtbezirk Kalk zu rechnen? 3. Wann wird es hierzu eine öffentliche Information und in welcher Form geben? 4. Mit welchen Ausgleichsmaßnahmen, wie Mietzuschüsse, kostenlosen Fahrkarten oder Shuttleservice, können die EinwohnerInnen für die Einschränkung ihrer Wohn- und Le- bensqualität während der Baumaßnahmen rechnen? 5. Welche Strategie verfolgen Stadt und Deutsche Bahn AG dabei, wenn sie versuchen, das ganze Bauvorhaben so wenig öffentlich zu machen, wie es die Gesetzgebung zulässt? Stellungnahme der Verwaltung: Die Deutsche Bahn AG verfolgt ihr Vorhaben, die bestehende Trasse im Knoten Köln südlich der Gummersbacher Straße bis zum Abzweig Köln/Bonn Flughafen von vier auf sechs Gleise auszubauen. Ziel ist unter anderem, Nahverkehrs- und Fernverkehrszüge auf jeweils eigene Gleise zu trennen, um einen zuverlässigeren Zugverkehr – auch bei einer Verkehrszunahme 2 – gewährleisten zu können. Die Stadt Köln hat keine konkreten Informationen über den Zeitplan, weil es sich um ein Pro- jekt der Deutschen Bahn handelt. Über den Fortschritt zu dem Vorhaben informiert die Bahn auf der dafür eingerichteten Internetseite: https://bauprojekte.deutschebahn.com/p/asg. I n- formationen zu konkreten Einschränkungen mit Angaben zu Orten und Bauzeiten oder etwa- igen Ausgleichsmaßnahmen liegen gegenwärtig noch nicht vor. Neuigkeiten zu dem - mög- licherweise ab 2023 zur Ausführung kommenden - Vorhaben können jedoch schon jetzt über die Internetseiten der Deutschen Bahn https://bauprojekte.deutschebahn.com/aia/ („Anwoh- nerinformationen“) und https://bauprojekte.deutschebahn.com/newsletter/subscribe/7287 als Nachrichten per Email bestellt werden. Die Stadt Köln hat die von Eisenbahnbundesamt und Bezirksregierung Köln übermittelten Informationen zum Vorhaben unverzüglich im Amtsblatt (https://www.stadt-koeln.de/politik- und-verwaltung/bekanntmachungen/amtsblatt/) bekanntgemacht. Darüber h inaus wurden diese Informationen für die Zeit der öffentlichen Auslegung auch über die besondere Inter- netseite https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/planen-bauen/planfeststellungsverfahren- dritter für alle Interessierten bereitgestellt. Mehr als die ihr zur Verfügung gestellten Informa- tionen kann die Stadt nicht veröffentlichen.
Beratungsverlauf
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23.01.2020
TOP 9.1.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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