V/0807/2015/1
Rahmenbedingungen für den Aufbau der 2. städtischen Gesamtschule
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V_0807_2015_1_Anlage
1730 Zeichen
Allgemeines Raumprogramm : Entwurf für eine 2 -Gruppen -Kita OFD/Gesamtschule
(Abweichungen sind entwurfsabhängig möglich.)
A - KINDERTAGESEINRICHTUNG
Bezeichnung Anzahl qm qm -
ges.
Mindest -
Raum-
Höhe i. L.
Bemerkungen
Vorgesehene Gruppenstruktur in
der Einrichtung
2x GI b/c: = je 20 Kinder im Alter von
2 - 6 Jahren
oder
1x GII b/c: 10 Kinder im Alter von 0-3
Jahren
und
1x GIII b/c: 20-25 Kinder im Alter von
3-6 Jahren
Reduzierungen des
Raumprogramms zur
Kostenreduktion sind
bereits enthalten
A1 Gruppenraum 2 43 86
A2 Nebenraum 2 17 34
A3 Wasch-/WC 2 12 24 inkl. Wickelbereiche
A3a Duschbereich 1
A4 Garderobe 2 in Verkehrsfl. integrieren
A5 Abstellraum 2 5 10
A6 Schlafraum /Differenzierungsraumu3
1 19 19
A7 Schlafraum u3/ü3 2 17 34
A8
Mehrzweckraum 0 0 0 Nutzung einer Sporthalle
in Kombination mit Schule
A9 Abstellraum MZR 0 0 0
207
Allgemeinräume
A10 Personalraum 1 15 15
A11 Personal- D-WC/H-WC
behindertengerecht
2 6 12
A12 Küche 1 15 15
A12a
AR Küche 1 5 5
A13 Büro Leitung 1 12 12
59
Kindertageseinrichtung gesamt 266
B - Sonstige entwurfsabhängige Räume
B1 Hausanschlussraum 1 Für diese Flächen sind noch
max.39 qm möglich (i. Zshg.
mit der gemeinsamen
Nutzung der Sporthalle),
B2 Putzraum 1
B3 Eingangsbereich / Verkehrsflächen
inkl. Kinderwagenabstellfläche
B4 Anschlüsse für Waschmaschine
und Trockner vorsehen
C1 Außen-/Spielfläche
ca.
600
alle Funktionen sind darin
enthalten
C2 Stellplätze
C3 Versorgungs-/Entsorgungsfläche
(Müllcontainer)
C4 Fläche Bring-/Abholmöglichkeiten
Evtl. im öfftl. Verkehrsraum
Stand: 06.11.2015
Beschlussvorlage
16559 Zeichen
V/0807/2015/1
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Schule und Weiterbildung
Betrifft
Rahmenbedingungen für den Aufbau der 2. städtischen Gesamtschule
Beratungsfolge
11.11.2015 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
1. Der Rat bekräftigt den am 25. März 2015 getroffenen Beschluss der Errichtung einer 2. städt i-
schen Gesamtschule mit 6 Zügen in gebu ndener Ganztagsform am Standort Man fred-von-
Richthofen-Straße/Andreas-Hofer-Straße zum Schuljahr 2016/2017. Er nimmt zur Kenntnis,
dass der Bezirksregierung Münster der Antrag auf Genehmigung des Beschlusses des Schu l-
trägers der Stadt Münster (V/0016/2015/ 1 Erg. vom 25.03.2015) zur Errichtung einer 2. städt i-
schen Gesamtschule (vgl. § 81 Abs. 3 SchulG NRW) inklusive der Stellungnahme zum ko m-
munalen Konsens vorliegt.
2. Der Rat beschließt, dass die 2. städtische Gesamtschule zum Schuljahr 2016/2017 in den G e-
bäuden der Fürstenbergschule sowie der Fürstin -von-Gallitzin-Schule zunächst vierzügig star-
tet.
3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass sich die Vertragsverhandlungen mit dem Bau - und Liegen-
schaftsbetrieb des Landes NRW (BLB NRW) zum Ankauf des Grundstückes der Obe rfinanzdi-
rektion (OFD) in der Endphase befinden. Auf Grund dieser positiven Entwicklung geht die Ve r-
waltung davon aus, dass der Neubau s owie die Sporthalle auf dem OFD -Grundstück realisiert
werden kann. Ergänzend wird das Gebäude der Fürstin-von-Gallitzin-Schule genutzt.
4. Der Rat nimmt den aktuellen Sachstand über die Verlagerung des Shotokan Karate Dojo
Münster e.V. zur Kenntnis.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Erstellung des Auslobungstextes für den Arch i-
tektenwettbewerb einen besonderen Schwerp unkt (Gewichtung) bei den Bau - und L e-
benszykluskosten und damit bei der Wirtschaftlichkeit zu bilden. Der Rat nimmt zur
Vorlagen-Nr.:
V/0807/2015/1
Auskunft erteilt:
Frau Terfort
Ruf:
492-4027
E-Mail:
Terfort@stadt-muenster.de
Datum:
05.11.2015
Öffentliche Beschlussvorlage
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V/0807/2015/1
Kenntnis, dass die Beschlussvorlage für die Auslobung des Architektenwettbewerbs am
09.12.2015 dem Haupt- und Finanzausschuss vorgelegt wird.
6.1 Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass im aktuellen Haushaltsplanentwurf Investitionskosten (Bau-
und Beschaffungskosten) in Höhe von rund 56 ,8 Mio. € für die 2. städtische Gesamtschule in
der Produktgruppe 0301 „Leistungen für Schulen“ vorgesehen sind. D urch die anteilige Verl a-
gerung von Erwerbs- und Rückbaukosten i.H.v. 1,7 Mio. € in die Produktgruppe 0111 „Immobi-
lienmanagement“ ergibt sich ein neues voraussichtliches Investitionsvolumen von rund
55,1 Mio. € in der Produktgruppe 0301 . Weitere erf orderliche Beschlüsse über notwendige
Maßnahmen werden im weiteren Verfahren separat vorbereitet.
6.2 Die Verwaltung stellt im Rahmen der anstehenden Beschlüsse die Kostenermittlung für
die Baukosten in Höhe von 45 Mio. € dar und erläutert anhand des Raumprog ramms de-
tailliert die Kalkulation unter Vergleich mit Baupreisindizes für vergleichbare Neubauten.
Für die weitere Planung wird keine pauschale Schätzung künftiger Baukosten, sondern
der auf Grundlage heutiger Kosten ermittelte Betrag zugrunde gelegt und n ach Baufort-
schritt jährlich der noch verbleibende, bisher nicht verarbeitete Kostenblock mit dem
Indexwert für Baukostenentwicklung erhöht und entsprechend neu im Haushalt vera n-
schlagt.
6.3 Die Mittel für den Bau der Gesamtschule für die Haushaltsjahre 2017 f f. werden im
Haushalt mit einem Sperrvermerk versehen. Nach Abschluss des Architektenwettb e-
werbs und des VOF – Verfahren werden auf Basis des ausgewählten Entwurfs Varianten
zur Kostenreduzierung (keine Alternativplanungen) erarbeitet. Eine Entsperrung kann im
Zuge weiterer Beschlüsse erfolgen.
7 Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung das Raumprogramm für den Sport i n-
tensiv geprüft und im Ergebnis deutlich reduziert hat. Demnach verbleibt als Minimum
lediglich der Neubau einer 4-fach Sporthalle, 3 Kleinspielfelder und optional 2 Beachvol-
leyballfelder.
8 In die Auslobung des Architektenwettbewerbs wird aufgenommen, dass eine Kindert a-
geseinrichtung mit zwei Gruppen mit entsprechendem Raumprogramm (s. Anlage) und
Außenflächen für Kinder unter drei und drei bis sechs Jahren auf dem Gelä nde der OFD
eingeplant wird (Errichtungsbeschluss). Der Rat nimmt z.K., dass die Kindertagesei n-
richtung wegen der vertraglichen Vereinbarungen mit dem Land im Zusammenhang mit
dem Grundstückserwerb des OFD -Grundstücks nur in Trägerschaft der Stadt Münster
betrieben werden kann.
8.1. Es wird zur Kenntnis genommen, dass durch die zusätzliche Integration der Zweigrup-
pigen Kita in den Baukomplex der Gesamtschule, einschließlich der erforder lichen Au-
ßenanlagen, Kosten in Höhe von 1.320.000 € ausgelöst werden.
8.2. Die benötigten Mittel von 1.320.000 € werden zusätzlich bereitgestellt.
9 Zur Begleitung des Bauvorhabens wird eine „Baubegleitende Kommission“ eing esetzt,
über deren Zusammensetzung der Rat entscheidet. Ihre Aufgabe ist ein stetiges Control-
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ling der Baukosten. Eine nachträgliche Veränderung von Raumprogrammen während
der Bauphase wird ausgeschlossen.
10 Der Antrag A-R/0013/2013 der SPD Fraktion vom 13.03.2013 „Eine zweite kommunale G e-
samtschule prüfen – Elternwillen ernst nehmen“ ist mit dem Errichtungsbeschluss der 2. städti-
schen Gesamtschule (V/0016/2015/1 Erg. vom 25.03.2015) erledigt.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung
Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkun-
gen
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen
Investitions-
maßnahme
4490 Zweite städtische
Gesamtschule
Zeile 08 Auszahlungen für
Baumaßnahmen 2015 500.000
2016 1.000.000
VE (4.000.000)
2017 15.500.000
2018 20.600.000
2019 15.400.000
Sp.
Jahre
1.200.000
Gesamt 54.200.000
Zeile 09 Auszahlung für den Erwerb
von beweglichem Anlagever-
mögen 2015 150.000
2016 200.000
2017 700.000
2018 1.000.000
2019 600.000
Gesamt 2.650.000
Maßnahme insgesamt 56.850.000
- 4 -
V/0807/2015/1
neu:
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in
Tagesbetreuung
Investitions-
maßnahme
4880 Neubau Kita OFD
Zeile 08 Auszahlungen für Bauma ß-
nahmen
2018 900.000
VE (400.000)
2019 400.000
Gesamt 1.200.000
Zeile 09 Auszahlung für den Erwerb
von beweglichem Anlageve r-
mögen
2019 120.000
Maßnahme insgesamt 1.320.000
Begründung:
Der Sportausschuss und der Ausschuss für Schule und Weit erbildung haben in ihrer gemeins a-
men Sitzung am 03.11.2015 die Vorlage V/0807/2015 beraten und folgenden abweichenden B e-
schluss gefasst:
1. Der Rat bekräftigt den am 25. März 2015 getroffenen Beschluss der Errichtung einer 2. städt i-
schen Gesamtschule mit 6 Zügen in gebundener Ganztagsform am Standort Manfred -von-
Richthofen-Straße/Andreas-Hofer-Straße zum Schuljahr 2016/2017. Er nimmt zur Kenntnis,
dass der Bezirksregierung Münster der Antrag auf Genehmigung des Beschlusses des Schu l-
trägers der Stadt Münster (V/0016/2015/1 Erg. vom 25.03.2015) zur Errichtung einer 2. städt i-
schen Gesamtschule (vgl. § 81 Abs. 3 SchulG NRW) inklusive der Stellungnahme zum ko m-
munalen Konsens vorliegt.
2. Der Rat beschließt, dass die 2. städtische Gesamtschule zum Schuljahr 2016/2017 in den Ge-
bäuden der Fürstenbergschule sowie der Fürstin -von-Gallitzin-Schule zunächst vierzügig sta r-
tet.
3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass sich die Vertragsverhandlungen mit dem Bau - und Liegen-
schaftsbetrieb des Landes NRW (BLB NRW) zum Ankauf des Grundst ückes der Oberfinanzdi-
rektion (OFD) in der Endphase befinden. Auf Grund dieser positiven Entwicklung geht die Ve r-
waltung davon aus, dass der Neubau sowie die Sporthalle auf dem OFD -Grundstück realisiert
werden kann. Ergänzend wird das Gebäude der Fürstin-von-Gallitzin-Schule genutzt.
4. Der Rat nimmt den aktuellen Sachstand über die Verlagerung des Shotokan Karate Dojo
Münster e.V. zur Kenntnis.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Erstellung des Auslobungstextes für den Architekte n-
wettbewerb einen besonderen Schwerpunkt (Gewichtung) bei den Bau- und Lebenszykluskos-
- 5 -
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ten und damit bei der Wirtschaftlichkeit zu bilden. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die B e-
schlussvorlage für die Auslobung des Architektenwett -bewerbs am 09.12.2015 dem Haupt -
und Finanzausschuss vorgelegt wird.
6.1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass im aktuellen Haushaltsplanentwurf Investitions-kosten (Bau-
und Beschaffungskosten) in Höhe von rund 56,8 Mio. € für die 2. städtische Gesamtschule in
der Produktgruppe 0301 „Leistungen für Schulen“ vorgesehen sind. Durch die anteilige Verl a-
gerung von Erwerbs- und Rückbaukosten i.H.v. 1,7 Mio. € in die Produktgruppe 0111 „Immob i-
lienmanagement“ ergibt sich ein neues voraussichtliches Investitionsvolumen von rund 55,1
Mio. € in der Produktgruppe 0301. Weitere erforderliche Beschlüsse über notwendige Ma ß-
nahmen werden im weiteren Verfahren separat vorbereitet.
6.2 Die Verwaltung stellt im Rahmen der anstehenden Beschlüsse die Kostenermittlung für die
Baukosten in Höhe von 45 Mio. € dar und erläutert anha nd des Raumprogramms detailliert die
Kalkulation unter Vergleich mit Baupreisindizes für vergleichbare Neubauten. Für die weitere
Planung wird keine pauschale Schätzung künftiger Baukosten, sondern der auf Grundlage
heutiger Kosten ermittelte Betrag zugrun de gelegt und nach Baufortschritt jährlich der noch
verbleibende, bisher nicht verarbeitete Kostenblock mit dem Indexwert für Baukostenentwic k-
lung erhöht und entsprechend neu im Haushalt veranschlagt.
6.3 Die Mittel für den Bau der Gesamtschule für die H aushaltsjahre 2017 ff. werden im Hau shalt
mit einem Sperrvermerk versehen. Nach Abschluss des Architekten-wettbewerbs erarbeitet die
Verwaltung eine Reduktionsvariante der Planungen. Eine Entsperrung kann frühestens dann
erfolgen, wenn nach Erarbeitung der Reduktionsvariante die Kosten hinreichend konkretisiert
sind.
7. Die Verwaltung wird beauftragt, den Umfang und Charakter der vorgesehenen Sportanl agen
zu überprüfen und ggf. verändert dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.
8. Die Verwaltung wird beauftragt , die Realisierungsmöglichkeiten für den Bau einer Kita auf e i-
nem Teilgelände des OFD-Grundstücks zu prüfen.
9. Zur Begleitung des Bauvorhabens wird eine „Baubegleitende Kommission“ eingesetzt, über
deren Zusammensetzung der Rat entscheidet. Ihre Aufgabe ist ein stetiges Controlling der
Baukosten. Eine nachträgliche Veränderung von Raumprogrammen während der Bauphase
wird ausgeschlossen.
10. Der Antrag A -R/0013/2013 der SPD Fraktion vom 13.03.2013 „Eine zweite kommunale G e-
samtschule prüfen – Elternwillen ernst nehmen“ ist mit dem Errichtungsbeschluss der 2. städti-
schen Gesamtschule (V/0016/2015/1 Erg. vom 25.03.2015) erledigt.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Vorlage ohne Beschlussfassung geschoben.
Direkt im Nachgang zu der o.g. Beschlussfassung hat di e Verwaltung die darin enthaltenen Prü f-
aufträge erledigt (siehe Beschlusspunkte 7 und 8) sowie in Beschlusspunkt 6.3 die sich aus den
nachfolgend dargelegten Gründen ergebende Änderung vorgenommen. Ansonsten wurde der g e-
änderte Beschlussvorschlag in diese Vorlage übernommen.
zu. Ziff. 6.3
Ziel des Architektenwettbewerbs - und des VOF - Verfahrens ist die Suche nach der besten, auch
wirtschaftlichsten Lösung. Der Wettbewerb ist grundsätzlich darauf ausgerichtet, die beste Lösung
zu realisieren (siehe Richtlinien für die Auslobung von Wettbewerben, RPW 2013).
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Zu der ausgewählten Architektenplanung eigens durch die Verwaltung eine alternative Planung s-
variante zur Reduktion der Kosten anfertigen zu lassen , um dann diese zu realisieren, würde das
Wettbewerbsverfahren überflüssig machen. Eine durch die Verwaltung oder Andere vorgenomme-
ne Überarbeitung des prämierten Entwurfs ist aus urheberrechtlichen Gründen bedenklich.
Zur Beauftragung des ausgewählten Architekturbüros mit seiner Planung wird ein Beschluss g e-
fasst werden. In dem Zusammenhang sollten auf der Grundlage der im Wettbewerb erzielten En t-
wurfsplanung Maßnahmen zur Kosteneinsparung vorgeschlagen werden.
Im Übrigen wird nach dem VOF-Verfahren im weiteren Planungsverfahren ständig an der Optimie-
rung gearbeitet und dann z. B. zum Baubeschluss vorgelegt.
zu. Ziff. 7
Im Rahmen des Projektes 2. s tädtische Gesamtschule wurde von Seiten des Sportamtes das
Raumprogramm mit Schreiben vom 25.03.2014 benannt. In Anlehnung an das Raumprogramm
des Freiherr-vom-Stein-Gymnasium wurden für die Außensportanlagen folgende Sporteinrichtu n-
gen ermittelt:
3 Kleinspielfelder, je 20 x 40m in Kunststoff
1 sechsbahnige Laufbahn für Springstrecken, ca. 130 m Länge in Kunststoff
1 Kugelstoßanlage mit 4 Ringen
2 Beachvolleyballfelder
Rasenflächen für Sportgelegenheiten sowie
Rollflächen aus Asphalt zur Thematik Rollen und Gleiten
Für die Errichtung einer Sporthalle wurde die 6 -zügige Gesamtschule mit 6-zügiger Oberstufe im
Endausbau zu Grunde gelegt. Danach ergeben sich 36 Klas sen und 18 Oberstufenkurse, somit
insgesamt 54 Klassen /Kurse. Unter Zugrundelegung der Festlegungen, nachdem für je 10 ang e-
fangene Klassen 1 Übungseinheit (Hallensegment) vorzusehen ist, ergibt sich ein Bedarf von 6
Übungseinheiten für den Sport.
Bei der Benennung des Raumprogramms für eine Sporthalle geht das Sportamt aber lediglich von
einer 4-fach Sporthalle aus, da die bereits vorhandene 2 -fach Sporthalle der Fürstin -von-Gallitzin-
Schule (Schule ist auslaufend) mit in die Bedarfsrechnung berücksichtig t wurde. Diese Anrec h-
nung erfolgt u. a. auch aus wirtschaftlichen Gründen.
In diesem Zusammenhang wird auf das in diesem Jahr von Herrn Prof. Dr. Hübner (Bergische
Universität Wuppertal) - im Auftrag des Stadtsportbund Münster e. V. und der Stadt Münster - er-
stellte Gutachten zur Sportentwicklung in der Stadt Münster verwiesen. Zu dem Teilbereich „Turn -
und Sporthallen“ führt Herr Prof. Dr. Hüb ner aus, dass die Turn - und Sporthallen in fast allen
Stadtbezirken eine hohe durchschnittliche Auslastung aufweisen. Besonders hoch ist die Ausla s-
tung im Schulbereich im Stadtbezirk Mitte mit über 92 %. Die Auslastung im Schul- und Vereinsbe-
reich in den Stadtbezirken Ost und Südost sich aktuell auf über 96 % beläuft. Die Ergebnisse wu r-
den den Mitgliedern des Sportausschusses in der Sitzung am 24.09.2015 vorgestellt.
Im Zuge der Abstimmungsgespräche hat die Sportverwaltung das notwendige Raumprog ramm
Sport einer weiteren intensiven Überprüfung unterzogen. Unter Berücksichtigung vorhandener
Sporteinrichtungen im unmittelbaren Umfeld der neuen 2. städtischen Gesamtschule sowie der
Auslotung der vorhandenen Ressourcen – in Verbindung der räumlichen E nge auf dem Grun d-
stück und den Vorgaben Kosten zu sparen - wurde das Raumprogramm Sport Zug um Zug red u-
ziert.
Ebenso wurde für die Erstellung einer 100 m Laufbahn die Öffnung des vorhandenen Walls an der
kommunalen Sportanlage Manfred-von-Richthofen-Straße nicht weiter verfolgt. Ein durch die Stadt
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V/0807/2015/1
Münster beauftragtes Bodengutachten hatte zum Ergebnis, dass bei Abtragung des mit Altlasten
versehenen Walls Kosten von ca. 1,6 Mio. Euro entstehen.
Abschließend ist festzustellen, dass für die Errichtung der 2. städtischen Gesamtschule für den
Sport lediglich die Errichtung von 3 Kleinspielfedern (optional eventuell noch 2 Beachvolleyballfel-
der) sowie der Neubau einer 4-fach Sporthalle übrig geblieben ist.
Aus sportfachlicher Sicht handelt es sich um ein Minimalprogramm, das für die Errichtung der
2.Städtischen Gesamtschule (im Endausbau 6 Züge, ca. 1.500 Schülerinnen und Schüler) keiner
weiteren Reduzierung unterzogen werden darf.
Zu Ziff. 8
Die Verwaltung begrüßt angesichts des aktuelle n und zukünftigen steigenden Bedarf s für Kinder-
tagesbetreuungsangebote, insbesondere im Stadtbezirk Münster-Mitte, die Realisierung einer Kin-
dertageseinrichtung an diesem Standort. Auf Grund der begrenzten räumlichen Möglichke iten, die
aus dem Beschlussvorschlag und dem anliegenden Raumprogramm hervorgehen, ist ausschlie ß-
lich eine 2-gruppige im Gesamtkomplex „Kita“ integrierbar.
I.V.
gez.
Thomas Paal
Stadtrat
Anlage
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Andreas-Hofer-Straße
- Manfred-von-Richthofen-Straße
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Details
- Aktenzeichen
- V/0807/2015/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 09.11.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37