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V/0807/2015/1

Rahmenbedingungen für den Aufbau der 2. städtischen Gesamtschule

Vorlagen 09.11.2015

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.11.2015, TOP 24

V_0807_2015_1_Anlage

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

V_0807_2015_1_Anlage

1730 Zeichen

Allgemeines Raumprogramm : Entwurf für eine 2 -Gruppen -Kita  OFD/Gesamtschule  
(Abweichungen sind entwurfsabhängig möglich.) 
 
A - KINDERTAGESEINRICHTUNG  
 Bezeichnung  Anzahl  qm  qm -
ges. 
Mindest -
Raum-
Höhe i. L.  
Bemerkungen  
 Vorgesehene Gruppenstruktur in 
der Einrichtung  
 
2x GI b/c: = je 20 Kinder im Alter von 
2 - 6 Jahren 
oder 
1x GII b/c: 10 Kinder im Alter von 0-3 
Jahren 
und  
1x GIII b/c: 20-25 Kinder im Alter von 
3-6 Jahren 
 
    Reduzierungen des 
Raumprogramms zur 
Kostenreduktion sind 
bereits enthalten 
A1 Gruppenraum 2 43 86   
A2 Nebenraum 2 17 34   
A3 Wasch-/WC 2 12 24  inkl. Wickelbereiche 
A3a Duschbereich 1     
A4 Garderobe 2    in Verkehrsfl. integrieren 
A5 Abstellraum 2 5 10   
A6 Schlafraum /Differenzierungsraumu3 
 1 19 19   
A7 Schlafraum u3/ü3 2 17 34   
A8 
Mehrzweckraum  0 0 0  Nutzung einer Sporthalle 
in Kombination mit Schule 
A9 Abstellraum MZR 0 0 0   
    207    
 Allgemeinräume       
A10 Personalraum 1 15 15   
A11 Personal- D-WC/H-WC 
behindertengerecht 
2 6 12   
A12 Küche 1 15 15   
A12a
 AR Küche 1 5 5   
A13 Büro Leitung 1 12 12   
    
59    
Kindertageseinrichtung gesamt  266  
B - Sonstige entwurfsabhängige Räume 
B1 Hausanschlussraum 1    Für diese Flächen sind noch 
max.39 qm möglich (i. Zshg. 
mit der gemeinsamen 
Nutzung der Sporthalle),  
B2 Putzraum 1    
B3 Eingangsbereich / Verkehrsflächen 
inkl. Kinderwagenabstellfläche 
    
B4  Anschlüsse für Waschmaschine 
und Trockner vorsehen 
     
C1 Außen-/Spielfläche   
ca. 
600 
 
alle Funktionen sind darin 
enthalten 
C2 Stellplätze    
C3 Versorgungs-/Entsorgungsfläche 
(Müllcontainer) 
   
C4 Fläche Bring-/Abholmöglichkeiten     
Evtl. im öfftl. Verkehrsraum 
 
 
Stand: 06.11.2015

Beschlussvorlage

16559 Zeichen

V/0807/2015/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Schule und Weiterbildung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Rahmenbedingungen für den Aufbau der 2. städtischen Gesamtschule 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
11.11.2015 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Der Rat bekräftigt den am 25. März 2015 getroffenen Beschluss der Errichtung einer 2. städt i-
schen Gesamtschule mit 6 Zügen in gebu ndener Ganztagsform am Standort Man fred-von-
Richthofen-Straße/Andreas-Hofer-Straße zum Schuljahr 2016/2017. Er nimmt zur Kenntnis, 
dass der Bezirksregierung Münster der Antrag auf Genehmigung des Beschlusses des Schu l-
trägers der Stadt Münster (V/0016/2015/ 1 Erg. vom 25.03.2015) zur Errichtung einer 2. städt i-
schen Gesamtschule (vgl. §  81 Abs. 3 SchulG NRW) inklusive der Stellungnahme zum ko m-
munalen Konsens vorliegt. 
 
2. Der Rat beschließt, dass die 2. städtische Gesamtschule zum Schuljahr 2016/2017 in den G e-
bäuden der Fürstenbergschule sowie der Fürstin -von-Gallitzin-Schule zunächst vierzügig star-
tet. 
 
3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass sich die Vertragsverhandlungen mit dem Bau - und Liegen-
schaftsbetrieb des Landes NRW (BLB NRW) zum Ankauf des Grundstückes der Obe rfinanzdi-
rektion (OFD) in der Endphase befinden. Auf Grund dieser positiven Entwicklung geht die Ve r-
waltung davon aus, dass der Neubau s owie die Sporthalle auf dem OFD -Grundstück realisiert 
werden kann. Ergänzend wird das Gebäude der Fürstin-von-Gallitzin-Schule genutzt. 
 
4. Der Rat nimmt den aktuellen Sachstand über die Verlagerung des Shotokan Karate Dojo 
Münster e.V. zur Kenntnis.  
 
5. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Erstellung des Auslobungstextes für den Arch i-
tektenwettbewerb einen besonderen Schwerp unkt (Gewichtung) bei den Bau - und L e-
benszykluskosten und damit bei der Wirtschaftlichkeit zu bilden. Der Rat nimmt zur 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0807/2015/1 
Auskunft erteilt: 
Frau Terfort 
Ruf: 
492-4027 
E-Mail: 
Terfort@stadt-muenster.de  
Datum: 
05.11.2015 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0807/2015/1 
Kenntnis, dass die Beschlussvorlage für die Auslobung des Architektenwettbewerbs am 
09.12.2015 dem Haupt- und Finanzausschuss vorgelegt wird. 
 
6.1 Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass im aktuellen Haushaltsplanentwurf Investitionskosten (Bau- 
und Beschaffungskosten) in Höhe von rund 56 ,8 Mio. € für die 2. städtische Gesamtschule in 
der Produktgruppe 0301 „Leistungen für Schulen“ vorgesehen sind. D urch die anteilige Verl a-
gerung von Erwerbs- und Rückbaukosten i.H.v. 1,7 Mio. € in die Produktgruppe 0111 „Immobi-
lienmanagement“ ergibt sich ein neues voraussichtliches  Investitionsvolumen von rund         
55,1 Mio. € in der Produktgruppe 0301 . Weitere erf orderliche Beschlüsse über notwendige 
Maßnahmen werden im weiteren Verfahren separat vorbereitet. 
 
6.2 Die Verwaltung stellt im Rahmen der anstehenden Beschlüsse die Kostenermittlung für 
die Baukosten in Höhe von 45 Mio. € dar und erläutert anhand des Raumprog ramms de-
tailliert die Kalkulation unter Vergleich mit Baupreisindizes für vergleichbare Neubauten. 
Für die weitere Planung wird keine pauschale Schätzung künftiger Baukosten, sondern 
der auf Grundlage heutiger Kosten ermittelte Betrag zugrunde gelegt und n ach Baufort-
schritt jährlich der noch verbleibende, bisher nicht verarbeitete Kostenblock mit dem 
Indexwert für Baukostenentwicklung erhöht und entsprechend neu im Haushalt vera n-
schlagt. 
 
6.3 Die Mittel für den Bau der Gesamtschule für die Haushaltsjahre 2017 f f. werden im 
Haushalt mit einem Sperrvermerk versehen. Nach Abschluss des Architektenwettb e-
werbs und des VOF – Verfahren werden auf Basis des ausgewählten Entwurfs Varianten 
zur Kostenreduzierung (keine Alternativplanungen) erarbeitet. Eine Entsperrung kann im 
Zuge weiterer Beschlüsse erfolgen. 
 
7 Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die  Verwaltung das Raumprogramm für den Sport i n-
tensiv geprüft und im Ergebnis deutlich reduziert hat. Demnach verbleibt als Minimum 
lediglich der Neubau einer 4-fach Sporthalle, 3 Kleinspielfelder und optional 2 Beachvol-
leyballfelder.  
 
8 In die Auslobung des Architektenwettbewerbs wird aufgenommen, dass eine Kindert a-
geseinrichtung mit zwei Gruppen mit entsprechendem Raumprogramm (s. Anlage) und 
Außenflächen für Kinder unter drei und drei bis sechs Jahren auf dem Gelä nde der OFD 
eingeplant wird  (Errichtungsbeschluss). Der Rat nimmt z.K., dass die Kindertagesei n-
richtung wegen der vertraglichen Vereinbarungen mit dem Land im Zusammenhang mit 
dem Grundstückserwerb des OFD -Grundstücks  nur in Trägerschaft der Stadt Münster 
betrieben werden kann. 
 
8.1. Es wird zur Kenntnis genommen, dass durch die zusätzliche Integration der Zweigrup-
pigen Kita in den Baukomplex der Gesamtschule, einschließlich der erforder lichen Au-
ßenanlagen, Kosten in Höhe von 1.320.000 € ausgelöst werden. 
 
8.2. Die benötigten Mittel von 1.320.000 € werden zusätzlich bereitgestellt. 
 
9 Zur Begleitung des Bauvorhabens wird eine „Baubegleitende Kommission“ eing esetzt, 
über deren Zusammensetzung der Rat entscheidet. Ihre Aufgabe ist ein stetiges Control-

- 3 - 
V/0807/2015/1 
ling der Baukosten. Eine nachträgliche Veränderung von Raumprogrammen während 
der Bauphase wird ausgeschlossen.  
 
10 Der Antrag  A-R/0013/2013 der SPD Fraktion vom 13.03.2013 „Eine zweite kommunale G e-
samtschule prüfen – Elternwillen ernst nehmen“ ist mit dem Errichtungsbeschluss der 2. städti-
schen Gesamtschule (V/0016/2015/1 Erg. vom 25.03.2015) erledigt. 
 
 
Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilfinanzplan 
 
 
Nr. Bezeichnung 
Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkun-
gen 
 
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen    
Investitions-
maßnahme 
4490 Zweite städtische  
Gesamtschule 
   
Zeile 08 Auszahlungen für  
Baumaßnahmen 2015 500.000  
   2016 1.000.000  
   VE (4.000.000)  
   2017 15.500.000  
   2018 20.600.000  
   2019 15.400.000  
   
 
Sp.  
Jahre 
1.200.000  
   Gesamt 54.200.000  
      
Zeile 09 Auszahlung für den Erwerb 
von beweglichem Anlagever-
mögen  2015 150.000 
 
   2016 200.000  
   2017 700.000  
   2018 1.000.000  
   2019 600.000  
   Gesamt 2.650.000  
      
  Maßnahme insgesamt  56.850.000

- 4 - 
V/0807/2015/1 
 
 
 
neu: 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
   
Investitions-
maßnahme 
4880 Neubau Kita OFD    
Zeile  08 Auszahlungen für Bauma ß-
nahmen 
2018 900.000  
   VE (400.000)  
   2019 400.000  
   Gesamt 1.200.000  
      
Zeile 09 Auszahlung für den Erwerb 
von beweglichem Anlageve r-
mögen 
2019 120.000  
      
  Maßnahme insgesamt  1.320.000  
 
 
 
Begründung: 
 
Der Sportausschuss und der Ausschuss für Schule und Weit erbildung haben in ihrer gemeins a-
men Sitzung am 03.11.2015 die Vorlage V/0807/2015 beraten und folgenden abweichenden B e-
schluss gefasst: 
 
 
1. Der Rat bekräftigt den am 25. März 2015 getroffenen Beschluss der Errichtung einer 2. städt i-
schen Gesamtschule mit 6 Zügen in gebundener Ganztagsform am Standort Manfred -von-
Richthofen-Straße/Andreas-Hofer-Straße zum Schuljahr 2016/2017. Er nimmt zur Kenntnis, 
dass der Bezirksregierung Münster der Antrag auf Genehmigung des Beschlusses des Schu l-
trägers der Stadt Münster (V/0016/2015/1 Erg. vom 25.03.2015) zur Errichtung einer 2. städt i-
schen Gesamtschule (vgl. § 81 Abs. 3 SchulG NRW) inklusive der Stellungnahme zum ko m-
munalen Konsens vorliegt. 
 
2. Der Rat beschließt, dass die 2. städtische Gesamtschule zum Schuljahr 2016/2017  in den Ge-
bäuden der Fürstenbergschule sowie der Fürstin -von-Gallitzin-Schule zunächst vierzügig sta r-
tet. 
 
3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass sich die Vertragsverhandlungen mit dem Bau - und Liegen-
schaftsbetrieb des Landes NRW (BLB NRW) zum Ankauf des Grundst ückes der Oberfinanzdi-
rektion (OFD) in der Endphase befinden. Auf Grund dieser positiven Entwicklung geht die Ve r-
waltung davon aus, dass der Neubau sowie die Sporthalle auf dem OFD -Grundstück realisiert 
werden kann. Ergänzend wird das Gebäude der Fürstin-von-Gallitzin-Schule genutzt. 
 
4. Der Rat nimmt den aktuellen Sachstand über die Verlagerung des Shotokan Karate Dojo 
Münster e.V. zur Kenntnis. 
 
5. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Erstellung des Auslobungstextes für den Architekte n-
wettbewerb einen besonderen Schwerpunkt (Gewichtung) bei den Bau- und Lebenszykluskos-

- 5 - 
V/0807/2015/1 
ten und damit bei der Wirtschaftlichkeit zu bilden. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die B e-
schlussvorlage für die Auslobung des Architektenwett -bewerbs am 09.12.2015 dem Haupt - 
und Finanzausschuss vorgelegt wird. 
 
6.1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass im aktuellen Haushaltsplanentwurf Investitions-kosten (Bau- 
und Beschaffungskosten) in Höhe von rund 56,8 Mio. € für die 2. städtische Gesamtschule in 
der Produktgruppe 0301 „Leistungen für Schulen“  vorgesehen sind. Durch die anteilige Verl a-
gerung von Erwerbs- und Rückbaukosten i.H.v. 1,7 Mio. € in die Produktgruppe 0111 „Immob i-
lienmanagement“ ergibt sich ein neues voraussichtliches Investitionsvolumen von rund 55,1 
Mio. € in der Produktgruppe 0301. Weitere erforderliche Beschlüsse über notwendige Ma ß-
nahmen werden im weiteren Verfahren separat vorbereitet. 
 
6.2 Die Verwaltung stellt im Rahmen der anstehenden Beschlüsse die Kostenermittlung für die 
Baukosten in Höhe von 45 Mio. € dar und erläutert anha nd des Raumprogramms detailliert die 
Kalkulation unter Vergleich mit Baupreisindizes für vergleichbare Neubauten. Für die weitere 
Planung wird keine pauschale Schätzung künftiger Baukosten, sondern der auf Grundlage 
heutiger Kosten ermittelte Betrag zugrun de gelegt und nach Baufortschritt jährlich der noch 
verbleibende, bisher nicht verarbeitete Kostenblock mit dem Indexwert für Baukostenentwic k-
lung erhöht und entsprechend neu im Haushalt veranschlagt. 
 
6.3  Die Mittel für den Bau der Gesamtschule für die H aushaltsjahre 2017 ff. werden im Hau shalt 
mit einem Sperrvermerk versehen. Nach Abschluss des Architekten-wettbewerbs erarbeitet die 
Verwaltung eine Reduktionsvariante der Planungen. Eine Entsperrung kann frühestens dann 
erfolgen, wenn nach Erarbeitung der  Reduktionsvariante die Kosten hinreichend konkretisiert 
sind. 
 
7. Die Verwaltung wird beauftragt, den Umfang und Charakter der vorgesehenen Sportanl agen 
zu überprüfen und ggf. verändert dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen. 
 
8. Die Verwaltung wird beauftragt , die Realisierungsmöglichkeiten für den Bau einer Kita auf e i-
nem Teilgelände des OFD-Grundstücks zu prüfen. 
 
9. Zur Begleitung des Bauvorhabens wird eine „Baubegleitende Kommission“ eingesetzt, über 
deren Zusammensetzung der Rat entscheidet. Ihre Aufgabe ist  ein stetiges Controlling der 
Baukosten. Eine nachträgliche Veränderung von Raumprogrammen während der Bauphase 
wird ausgeschlossen.  
 
10. Der Antrag A -R/0013/2013 der SPD Fraktion vom 13.03.2013 „Eine zweite kommunale G e-
samtschule prüfen – Elternwillen ernst nehmen“ ist mit dem Errichtungsbeschluss der 2. städti-
schen Gesamtschule (V/0016/2015/1 Erg. vom 25.03.2015) erledigt. 
 
Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Vorlage ohne Beschlussfassung geschoben.  
 
Direkt im Nachgang zu der o.g. Beschlussfassung hat di e Verwaltung die darin enthaltenen Prü f-
aufträge erledigt (siehe Beschlusspunkte 7 und 8) sowie in Beschlusspunkt 6.3 die sich aus den 
nachfolgend dargelegten Gründen ergebende Änderung vorgenommen. Ansonsten wurde der g e-
änderte Beschlussvorschlag in diese Vorlage übernommen. 
 
 
zu. Ziff. 6.3 
 
Ziel des Architektenwettbewerbs - und des VOF - Verfahrens ist die Suche nach der besten, auch 
wirtschaftlichsten Lösung. Der Wettbewerb ist grundsätzlich darauf ausgerichtet, die beste Lösung 
zu realisieren (siehe Richtlinien für die Auslobung von Wettbewerben, RPW 2013).

- 6 - 
V/0807/2015/1 
Zu der ausgewählten Architektenplanung eigens durch die Verwaltung eine alternative Planung s-
variante zur Reduktion der Kosten anfertigen zu lassen , um dann diese zu realisieren, würde das 
Wettbewerbsverfahren überflüssig machen. Eine durch die Verwaltung oder Andere vorgenomme-
ne Überarbeitung des prämierten Entwurfs ist aus urheberrechtlichen Gründen bedenklich. 
 
Zur Beauftragung des ausgewählten Architekturbüros mit seiner Planung wird ein Beschluss g e-
fasst werden. In dem Zusammenhang sollten auf der Grundlage der im Wettbewerb erzielten En t-
wurfsplanung Maßnahmen zur Kosteneinsparung vorgeschlagen werden. 
 
Im Übrigen wird nach dem VOF-Verfahren im weiteren Planungsverfahren ständig an der Optimie-
rung gearbeitet und dann z. B. zum Baubeschluss vorgelegt.  
 
 
zu. Ziff. 7 
 
Im Rahmen des Projektes 2. s tädtische Gesamtschule wurde von Seiten des Sportamtes das 
Raumprogramm mit Schreiben vom 25.03.2014 benannt. In Anlehnung an das Raumprogramm 
des Freiherr-vom-Stein-Gymnasium wurden für die Außensportanlagen folgende Sporteinrichtu n-
gen ermittelt: 
 
 3 Kleinspielfelder, je 20 x 40m in Kunststoff 
 1 sechsbahnige Laufbahn für Springstrecken, ca. 130 m Länge in Kunststoff 
 1 Kugelstoßanlage mit 4 Ringen 
 2 Beachvolleyballfelder 
 Rasenflächen für Sportgelegenheiten sowie 
 Rollflächen aus Asphalt zur Thematik Rollen und Gleiten 
 
Für die Errichtung einer Sporthalle wurde die 6 -zügige Gesamtschule mit 6-zügiger Oberstufe im 
Endausbau zu Grunde gelegt. Danach ergeben sich 36 Klas sen und 18 Oberstufenkurse, somit 
insgesamt 54 Klassen /Kurse. Unter Zugrundelegung der Festlegungen, nachdem für je 10 ang e-
fangene Klassen 1 Übungseinheit (Hallensegment) vorzusehen ist, ergibt sich ein Bedarf von 6 
Übungseinheiten für den Sport. 
 
Bei der Benennung des Raumprogramms für eine Sporthalle geht das Sportamt aber lediglich von 
einer 4-fach Sporthalle aus, da die bereits vorhandene 2 -fach Sporthalle der Fürstin -von-Gallitzin-
Schule (Schule ist auslaufend) mit in die Bedarfsrechnung berücksichtig t wurde. Diese Anrec h-
nung erfolgt u. a. auch aus wirtschaftlichen Gründen. 
 
In diesem Zusammenhang wird auf das in diesem Jahr von Herrn Prof. Dr. Hübner (Bergische 
Universität Wuppertal) - im Auftrag des Stadtsportbund Münster e. V. und der Stadt Münster -  er-
stellte Gutachten zur Sportentwicklung in der Stadt Münster verwiesen. Zu dem Teilbereich „Turn - 
und Sporthallen“ führt Herr Prof. Dr. Hüb ner aus, dass die Turn - und Sporthallen in fast allen 
Stadtbezirken eine hohe durchschnittliche Auslastung aufweisen. Besonders hoch ist die Ausla s-
tung im Schulbereich im Stadtbezirk Mitte mit über 92 %. Die Auslastung im Schul- und Vereinsbe-
reich in den Stadtbezirken Ost und Südost sich aktuell auf über 96 % beläuft. Die Ergebnisse wu r-
den den Mitgliedern des Sportausschusses in der Sitzung am 24.09.2015 vorgestellt.           
 
Im Zuge der Abstimmungsgespräche hat die Sportverwaltung das notwendige Raumprog ramm 
Sport einer weiteren intensiven Überprüfung unterzogen. Unter Berücksichtigung vorhandener 
Sporteinrichtungen im unmittelbaren Umfeld der neuen 2. städtischen Gesamtschule sowie der 
Auslotung der vorhandenen Ressourcen – in Verbindung der räumlichen E nge auf dem Grun d-
stück und den Vorgaben Kosten zu sparen - wurde das Raumprogramm Sport Zug um Zug red u-
ziert. 
 
Ebenso wurde für die Erstellung einer 100 m Laufbahn die Öffnung des vorhandenen Walls an der 
kommunalen Sportanlage Manfred-von-Richthofen-Straße nicht weiter verfolgt. Ein durch die Stadt

- 7 - 
V/0807/2015/1 
Münster beauftragtes Bodengutachten hatte zum Ergebnis, dass bei Abtragung des mit Altlasten 
versehenen Walls Kosten von ca. 1,6 Mio. Euro entstehen.               
 
Abschließend ist festzustellen, dass für die Errichtung der 2. städtischen Gesamtschule für den 
Sport lediglich die Errichtung von 3 Kleinspielfedern (optional eventuell noch 2 Beachvolleyballfel-
der) sowie der Neubau einer 4-fach Sporthalle übrig geblieben ist.   
 
Aus sportfachlicher Sicht handelt es sich um ein Minimalprogramm, das für die Errichtung der 
2.Städtischen Gesamtschule (im Endausbau 6 Züge, ca. 1.500 Schülerinnen und Schüler) keiner 
weiteren Reduzierung  unterzogen werden darf.   
 
 
Zu Ziff. 8 
 
Die Verwaltung begrüßt angesichts des aktuelle n und zukünftigen steigenden Bedarf s für Kinder-
tagesbetreuungsangebote, insbesondere im Stadtbezirk Münster-Mitte, die Realisierung einer Kin-
dertageseinrichtung an diesem Standort. Auf Grund der begrenzten räumlichen Möglichke iten, die 
aus dem Beschlussvorschlag und dem anliegenden Raumprogramm hervorgehen, ist ausschlie ß-
lich eine 2-gruppige im Gesamtkomplex „Kita“ integrierbar. 
 
 
 
I.V. 
 
 
gez. 
Thomas Paal  
Stadtrat 
 
Anlage

Beratungsverlauf (1)

11.11.2015 Rat
TOP 24 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Andreas-Hofer-Straße
  • Manfred-von-Richthofen-Straße

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Details

Aktenzeichen
V/0807/2015/1
Typ
Vorlagen
Datum
09.11.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37