V/0668/2021
Bestellung von Mitgliedern des Umlegungsausschusses
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Anlage A
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Anlage A zur V/0668/2021 Kurzüberblick Die Wahlzeit der Mitglieder des Umlegungsausschusses endet nach fünf Jahren (DVO BauGB). Die Bestellung der Mitglieder des Umlegungsausschusses erfolgt durch den Rat. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die vorgeschlagenen Personen werden vom Rat für die Dauer von fünf Jahren zu Mitgliedern des Umlegungsausschusses bestellt. Die gesetzlichen Vorgaben sind mit der Wahl der Mitglieder erfüllt. Finanzierung Produktgruppe: -- -- Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig -- Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Andere Querschnittsthemen sind nicht betroffen. Die Vorgaben des § 12 LGG werden eingehalten.
Beschlussvorlage
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V/0668/2021 V/0668/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Bestellung von Mitgliedern des Umlegungsausschusses Beratungsfolge 29.09.2021 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Folgende Bestellungen im Umlegungsausschuss werden beschlossen: 1. Als stellvertretender Vorsitzender des Umlegungsausschusses wird für die Zeit vom 30.09.2021 bis 29.09.2026 Herr Thomas Tyczewski bestellt. 2. Als Sachverständige für die Ermittlung von Grundstückswerten werden für die Zeit vom 30.09.2021 bis 29.09.2026 Mitglied Stellvertretung Frau Jutta Thiemann Herr Christian Hecker bestellt. 3. Als Sachverständige mit Befähigung zum höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst werden für die Zeit vom 13.11.2021 bis 12.11.2026 Mitglied Stellvertretung Frau Dagmar Bix Herr Jens Hinrichs bestellt. Amt für Bürger - und Ratsservice 08.09.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Smolka Telefon: 492-3361 Smolka@stadt-muenster.de - 2 - V/0668/2021 Begründung: Gemäß der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches vom 07.07.1987 (VO BauGB, SGV NRW 231) hat der Rat zur Durchführung der Umlegung einen Umlegungsausschuss zu bestellen. Der Umlegungsausschuss besteht gemäß § 4 der Verordnung aus 5 Mitgliedern e inschließlich des Vorsitzenden. Der Vorsitzende muss die Befähigung zum Richteramt oder zum höheren Verwal- tungsdienst besitzen. Von den übrigen Mitgliedern müssen 2 dem Rat der Gemeinde angehören. Ein Mitglied muss die Befähigung zum höheren vermessungstec hnischen Verwaltungsdienst besitzen und ein Mitglied Sachverständiger für die Ermittlung von Grundstückswerten sein. Diese und der Vor- sitzende dürfen nicht Mitglied des Rates der Gemeinde oder Beamte, Angestellte oder Arbeiter der Gemeinde sein. Für jedes Mitglied des Umlegungsausschusses sind ein oder mehrere Vertreter zu bestellen, die dieselben Voraussetzungen erfüllen müssen wie das Mitglied, zu dessen Vertretung sie bestellt sind. Die Amtszeiten des stellvertretenden Vorsitzenden, Herrn Thomas Tyczewski, der Sachverständigen für die Ermittlung von Grundstückswerten, Frau Jutta Thiemann sowie ihrer Stellvertretung, Herrn Jens Hinrichs, enden zum 11.09.2021. Die Amtszeit der Sachverständigen mit Befähigung zum höheren vermessungstechnischen Verwal- tungsdienst, Frau Dagmar Bix, endet zum 12.11.2021. Die Amtszeit ihrer Stellvertretung, Herrn Ste- fan Sloot, endet zum 15.08.2021. Die Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses schlägt vor, dass die ordentlichen Mitglieder Frau Dagmar Bix und Frau Jutta Thiemann sowie die stellvertretenden Mitglieder Herr Thomas Tyczewski und Herr Jens Hinrichs wiedergewählt werden. Eine Wiederbestellung ist zulässig (§ 5 Abs. 1 Satz 3 VO BauGB). Alle vorgeschlagenen Personen haben sich mit einer Wiederwahl einverstanden erklärt. Herr Hinrichs war bislang stellvertretender Sachverständiger für die Ermittlung von Grundstückswer- ten im Umlegungsausschuss. Er wird jetzt als stellvertretender Sachverständiger mit Befähigung zum höheren vermessungstechnischer Verwaltungsdienst vorgeschlagen. Herr Hinrichs ist Kreisvermessungsdirektor (Amtsleiter) beim Kreis Warendorf, Vorsitzender des Gut- achterausschusses für Grundstückswerte im Kreis Warendorf sowie Mitglied in verschiedenen Umle- gungsausschüssen im Kreis Warendorf. Herr Christian Hecker soll erstmalig bestellt werden. Herr Hecker ist städtischer Vermessungsdirektor bei der Stadt Dortmund. Zudem ist er in der Werteermittlung u. a. in folgenden Ausschüssen/Gremien tätig: Geschäftsführer Gutachterausschuss bei der Stadt Dortmund, Vorsitzender Gutachteraus- schuss bei der Stadt Dortmund, stellv. Vorsitzender und Mitglied im Gutachterausschuss bei der Stadt Gelsenkirchen. Darüber hinaus ist Herr Hecker u.a. in der Bodenordnung als Geschäftsführer des Umlegungsausschusses der Stadt Dortmund tätig. Herr Stefan Sloot scheidet aus dem Umlegungsausschuss aus, da er am 16.08.2021 seinen Dienst im Vermessungs- und Katasteramt angetreten hat. Hinweis: Der § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz - LGG) regelt die Gleichstellung von Frauen und Männern in Gremien. Nach § 12 Abs. 7 LGG NRW sollen Gremien geschlechtsparitätisch besetzt werden. Eine Bekräftigung der Regelung des § 12 LGG und der bisherigen Beschlüsse findet sich in der am 19.09.2018 durch den Rat beschlossenen Vorlage V/0503/2018 „Europäische Charta für die Gleichstel- lung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene - 3. Aktionsplan“, im Themenfeld 1.2 „Frauen ins Rat- haus“ - Paritätische Besetzung von Gremien. Bereits im 2. Aktionsplan für die Jahre 2013-2015 hatte - 3 - V/0668/2021 der Rat beschlossen: „Der Rat richtet an die neu gewählten Ratsmitglieder die Erwartung, dass sie bei der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie bei der Besetzung der Auf- sichtsräte aller städtischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem Landesgleichstellungsgesetz gewissenhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der Gesetze geschlechtsparitätisch beset- zen werden. I. V. gez. Wolfgang Heuer Stadtrat Anlage A
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- V/0668/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 31.08.2021
- Erstellt
- 31.08.2021 12:38