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V/0668/2021

Bestellung von Mitgliedern des Umlegungsausschusses

Vorlagen 31.08.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 29.09.2021, TOP 55

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

1194 Zeichen

Anlage A zur V/0668/2021 
Kurzüberblick 
Die Wahlzeit der Mitglieder des Umlegungsausschusses endet nach fünf Jahren (DVO BauGB). 
Die Bestellung der Mitglieder des Umlegungsausschusses erfolgt durch den Rat. 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Die vorgeschlagenen Personen werden vom Rat für die Dauer von fünf Jahren zu Mitgliedern des 
Umlegungsausschusses bestellt. Die gesetzlichen Vorgaben sind mit der Wahl der Mitglieder 
erfüllt. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: -- -- 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja  Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
-- 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Andere Querschnittsthemen sind nicht betroffen. 
Die Vorgaben des § 12 LGG werden eingehalten.

Beschlussvorlage

5271 Zeichen

V/0668/2021 
V/0668/2021 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Bestellung von Mitgliedern des Umlegungsausschusses 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   29.09.2021 Rat Entscheidung 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Folgende Bestellungen im Umlegungsausschuss werden beschlossen:  
 
1. Als stellvertretender Vorsitzender des Umlegungsausschusses wird für die Zeit vom  
30.09.2021 bis 29.09.2026  
  
Herr Thomas Tyczewski  
 bestellt.  
  
2. Als Sachverständige für die Ermittlung von Grundstückswerten werden für die Zeit vom  
30.09.2021 bis 29.09.2026  
  
Mitglied  Stellvertretung  
  
Frau Jutta Thiemann  
  
  
Herr Christian Hecker 
  
bestellt.  
 
3. Als Sachverständige mit Befähigung zum höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst 
werden für die Zeit vom 13.11.2021 bis 12.11.2026  
  
Mitglied  Stellvertretung  
  
Frau Dagmar Bix  
  
  
Herr Jens Hinrichs  
 
 bestellt. 
Amt für Bürger - und 
Ratsservice 
 
08.09.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Smolka 
Telefon: 492-3361 
Smolka@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0668/2021 
Begründung: 
 
Gemäß der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches vom 07.07.1987 (VO BauGB, SGV 
NRW 231) hat der Rat zur Durchführung der Umlegung einen Umlegungsausschuss zu bestellen.  
  
Der Umlegungsausschuss besteht gemäß § 4 der Verordnung aus 5 Mitgliedern e inschließlich des 
Vorsitzenden. Der Vorsitzende muss die Befähigung zum Richteramt oder zum höheren Verwal-
tungsdienst besitzen. Von den übrigen Mitgliedern müssen 2 dem Rat der Gemeinde angehören. Ein 
Mitglied muss die Befähigung zum höheren vermessungstec hnischen Verwaltungsdienst besitzen 
und ein Mitglied Sachverständiger für die Ermittlung von Grundstückswerten sein. Diese und der Vor-
sitzende dürfen nicht Mitglied des Rates der Gemeinde oder Beamte, Angestellte oder Arbeiter der 
Gemeinde sein. Für jedes Mitglied des Umlegungsausschusses sind ein oder mehrere Vertreter zu 
bestellen, die dieselben Voraussetzungen erfüllen müssen wie das Mitglied, zu dessen Vertretung sie 
bestellt sind. 
  
Die Amtszeiten des stellvertretenden Vorsitzenden, Herrn Thomas Tyczewski, der Sachverständigen 
für die Ermittlung von Grundstückswerten, Frau Jutta Thiemann sowie ihrer Stellvertretung, Herrn 
Jens Hinrichs, enden zum 11.09.2021.  
 
Die Amtszeit der Sachverständigen mit Befähigung zum höheren vermessungstechnischen Verwal-
tungsdienst, Frau Dagmar Bix, endet zum 12.11.2021. Die Amtszeit ihrer Stellvertretung, Herrn Ste-
fan Sloot, endet zum 15.08.2021.  
  
Die Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses schlägt vor, dass die ordentlichen Mitglieder Frau 
Dagmar Bix und Frau Jutta Thiemann sowie die stellvertretenden Mitglieder Herr Thomas Tyczewski 
und Herr Jens Hinrichs wiedergewählt werden. Eine Wiederbestellung ist zulässig (§ 5 Abs. 1 Satz 3 
VO BauGB). Alle vorgeschlagenen Personen haben sich mit einer Wiederwahl einverstanden erklärt.  
 
Herr Hinrichs war bislang stellvertretender Sachverständiger für die Ermittlung von Grundstückswer-
ten im Umlegungsausschuss. Er wird jetzt als stellvertretender Sachverständiger mit Befähigung zum 
höheren vermessungstechnischer Verwaltungsdienst vorgeschlagen. 
Herr Hinrichs ist Kreisvermessungsdirektor (Amtsleiter) beim Kreis Warendorf, Vorsitzender des Gut-
achterausschusses für Grundstückswerte im Kreis Warendorf sowie Mitglied in verschiedenen Umle-
gungsausschüssen im Kreis Warendorf. 
 
Herr Christian Hecker soll erstmalig bestellt werden. Herr Hecker ist städtischer Vermessungsdirektor 
bei der Stadt Dortmund. Zudem ist er in der Werteermittlung u. a. in folgenden Ausschüssen/Gremien 
tätig: Geschäftsführer Gutachterausschuss bei der Stadt Dortmund,  Vorsitzender Gutachteraus-
schuss bei der Stadt Dortmund, stellv. Vorsitzender und Mitglied im Gutachterausschuss bei der 
Stadt Gelsenkirchen. Darüber hinaus ist Herr Hecker u.a. in der Bodenordnung als Geschäftsführer 
des Umlegungsausschusses der Stadt Dortmund tätig. 
 
Herr Stefan Sloot scheidet aus dem Umlegungsausschuss aus, da er  am 16.08.2021 seinen Dienst 
im Vermessungs- und Katasteramt angetreten hat. 
  
Hinweis:  
Der § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen 
(Landesgleichstellungsgesetz - LGG) regelt die Gleichstellung von Frauen und Männern in Gremien. 
Nach § 12 Abs. 7 LGG NRW sollen Gremien geschlechtsparitätisch besetzt werden. 
 
Eine Bekräftigung der Regelung des § 12 LGG und der bisherigen Beschlüsse findet sich in der am 
19.09.2018 durch den Rat beschlossenen Vorlage V/0503/2018 „Europäische Charta für die Gleichstel-
lung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene - 3. Aktionsplan“, im Themenfeld 1.2 „Frauen ins Rat-
haus“ - Paritätische Besetzung von Gremien. Bereits im 2. Aktionsplan für die Jahre 2013-2015 hatte

- 3 - 
V/0668/2021 
der Rat beschlossen: „Der Rat richtet an die neu gewählten Ratsmitglieder die Erwartung, dass sie bei 
der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie bei der Besetzung der Auf-
sichtsräte aller städtischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem Landesgleichstellungsgesetz 
gewissenhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der Gesetze geschlechtsparitätisch beset-
zen werden. 
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat 
 
Anlage A

Beratungsverlauf (1)

29.09.2021 Rat
TOP 55 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0668/2021
Typ
Vorlagen
Datum
31.08.2021
Erstellt
31.08.2021 12:38