AN/0201/2020
Umsetzung des Beschlusses der BV- Ehrenfeld vom 04. November 2019
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Gem. Dringlichkeitsantrag (SPD BV4)
3873 Zeichen
SPD Fraktion Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
CDU Fraktion Fraktion Die Linke
Einzelvertreter*innen: H. Schuster/DEINE FREUNDE und M. Pöttgen/FDP
Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin
Josef Wirges Henriette Reker
Venloer Str. 419 - 421 Hist. Rathaus
50825 Köln 50667 Köln
Eingang beim Bezirksbürgermeister:
AN/0201/2020
Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates
Gremium Datum der Sitzung
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 03.02.2020
Umsetzung des Beschlusses der BV- Ehrenfeld vom 04. November 2019
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister,
Sehr geehrter Frau Oberbürgermeisterin,
die oben genannten Antragsteller bitten den folgenden Dringlichkeitsantrag auf die
Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 03.02.2020 zu set-
zen.
Beschluss
I. Die Bezirksvertretung 4 Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung, dem Stadtentwicklungs-
ausschuss für das Areal zwischen dem ehemaligen Güterbahnhof im Norden, dem
Maarweg im Westen, der Widdersdorfer Straße im Süden und den Gewerbebetrieben
östlich der bisher der Fa. Max-Becker gehörenden Flächen, insbesondere das Gelände
der Fa. Dirkes zu seiner Sitzung am 19.03.2020 eine Beschlussvorlage zur Aufstellung
eines Bebauungsplans vorzulegen, der folgende Inhalte verfolgt:
1. Widmung des Geländes als MI-Fläche;
2. Über die Anforderungen des Kooperativen Baulandmodells Köln zur Errich-
tung von mindestens 30 % der Geschossfläche Wohnen als öffentlich-
gefördertem Wohnungsbau hinaus: Zusätzlich mindestens 20 % preisge-
dämpfte Wohnungen und mindestens 20 % Werksw ohnungen im Plange-
biet. Dabei sollen auch folgende Aspekte berücksichtigt w erden:
- 2 -
- behinderten- und altengerechte, barrierefreie Wohnungen,
- Wohnungen für betreutes Wohnen,
- Wohn- und Pflegeheime für bedürftige Personen, in Ergänzung mit einem Hos-
piz,
- Errichtung einer Fachausbildungseinrichtung für Sozial – und Pflegeberufe mit
angegliedertem Wohnheim;
3. Schaffung einer hohen Anzahl an Arbeitsplätzen;
4. Sicherung von Flächen für den Gemeinbedarf (z.B. Schulnutzung, ^ Kin-
dertagesstätten);
5. Sicherung von Flächen für eine kulturelle Nutzung;
6. Verw irklichung des Bürgerparks gemäß Rahmenplanung und Verw irklichung
und Sicherung w eiterer Grünflächen, insbesondere des alten Baumbestands
rund um den Kugelgasbehälter.
II. Die Grundstücke des Stadtw erke-Konzerns w erden in das Planverfahren aus-
drücklich einbezogen und sind in einem ausgew ogenen Gesamtkonzept mit den
privaten Grundstücken zu berücksichtigen.
III. Im zu erstellenden Verkehrskonzept sind insbesondere eine sehr gute Anbin-
dung an den ÖPNV und den SPNV (S-Bahn-Strecke) und eine w eitgehende
Reduzierung des MIV vorzusehen.
IV. Die Bürgerschaft ist frühzeitig in die w eiteren Planungen einzubeziehen, bei-
spielsw eise über ein Werkstattverfahren.“
Begründung der Dringlichkeit
Die Verwaltung hat es bisher versäumt, den einstimmigen Beschluss der BV Ehren-
feld vom 4.11.2019, Top 8.11: „Erwerb eines Grundstücks der Fa. Max Becker
GmbH&Co. KG an der Widdersdorfer Straße durch die Stadt Köln“ dem zuständigen
Ausschuss vorzulegen.
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld sieht sich gezwungen, ihren Beschluss vom
4.11.2019 zu bekräftigen und aufgrund der Entwicklungen der letzten drei Monate zu
konkretisieren.
Presseberichten zufolge hat zwischenzeitlich die Veräußerung des oben benannten
Grundstückes stattgefunden. Eine von der Intention der Bezirksvertretung erheblich
abweichende bauliche Entwicklung steht zu befürchten.
Petra Bossinger Christiane Martin
Fraktionsvorsitzende SPD Fraktionsvorsitzende BÜNDNIS90/DIE
GRÜNEN
Martin Berg Berndt Pertri
Fraktionsvorsitzender CDU Fraktionsvorsitzender Die Linke
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Harald Schuster Marlis Pöttgen
Einzelvertreter/DEINE FREUNDE Einzelvertreterin/FDP
Sachstandsbericht BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle / ___________________________ Vorlagen-Nummer AN/0201/2020 Stand: 28.01.2022 Sachstandsbericht Umsetzung des Beschlusses der BV- Ehrenfeld vom 04. November 2019 Beschluss: I. Die Bezirksvertretung 4 Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung, dem Stadtentwicklungs-ausschuss für das Areal zwischen dem ehemaligen Güterbahnhof im Norden, dem Maarweg im Westen, der Wid- dersdorfer Straße im Süden und den Gewerbebetrieben östlich der bisher der Fa. Max-Becker gehö- renden Flächen, insbesondere das Gelände der Fa. Dirkes zu seiner Sitzung am 19.03.2020 eine Be- schlussvorlage zur Aufstellung eines Bebauungsplans vorzulegen, der folgende Inhalte verfolgt: 1. Widmung des Geländes als MI-Fläche; 2. Über die Anforderungen des Kooperativen Baulandmodells Köln zur Errichtung von mindes- tens 30 % der Geschossfläche Wohnen als öffentlich-gefördertem Wohnungsbau hinaus: Zusätzlich mindestens 20 % preisgedämpfte Wohnungen und mindestens 20 % Werkswohnungen im Plange- biet. Dabei sollen auch folgende Aspekte berücksichtigt werden: - behinderten- und altengerechte, barrierefreie Wohnungen, - Wohnungen für betreutes Wohnen, - Wohn- und Pflegeheime für bedürftige Personen, in Ergänzung mit einem Hos-piz, - Errichtung einer Fachausbildungseinrichtung für Sozial – und Pflegeberufe mit angeglieder- tem Wohnheim; 3. Schaffung einer hohen Anzahl an Arbeitsplätzen; 4. Sicherung von Flächen für den Gemeinbedarf (z.B. Schulnutzung, Kin-dertagesstätten); 5. Sicherung von Flächen für eine kulturelle Nutzung; 6. Verwirklichung des Bürgerparks gemäß Rahmenplanung und Verwirklichung und Sicherung weite- rer Grünflächen, insbesondere des alten Baumbestands rund um den Kugelgasbehälter. II. Die Grundstücke des Stadtwerke-Konzerns werden in das Planverfahren ausdrücklich einbezogen und sind in einem ausgewogenen Gesamtkonzept mit den privaten Grundstücken zu berücksichtigen. III. Im zu erstellenden Verkehrskonzept sind insbesondere eine sehr gute Anbindung an den ÖPNV und den SPNV (S-Bahn-Strecke) und eine weitgehende Reduzierung des MIV vorzusehen. IV. Die Bürgerschaft ist frühzeitig in die weiteren Planungen einzubeziehen, beispielsweise über ein Werkstattverfahren.“ Status in Bearbeitung x erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Sachstand vom 28.01.2022: 2 Die Bezirksvertretung Ehrenfeld hat am 03.02.2020 die Verwaltung aufgefordert, zum Max-Becker- Areal in Köln-Ehrenfeld dem Stadtentwicklungsausschuss in seiner Sitzung am 19.03.2020 eine Be- schlussvorlage zur Aufstellung eines Bebauungsplans vorzulegen. Der Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 03.02.2020 wurde nahezu wortgleich als Dring- lichkeitsantrag der SPD-Fraktion in die Sitzung des Rates am 06.02.2020 eingebracht. Der Rat hat diesen Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion allerdings mehrheitlich abgelehnt. Im Rat wurde statt- dessen einem Dringlichkeitsantrag der Fraktionen CDU, Bündnis 90/Die Grünen und der Gruppe GUT betreffend „Entwicklung des Max-Becker-Areals in Ehrenfeld“ mehrheitlich zugestimmt. Der Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 03.02.2020 wird daher aufgrund des Ratsbe- schlusses vom 06.02.2020 als erledigt angesehen. Die Verwaltung hat dem Stadtentwicklungsaus- schuss am 19.03.2020 daher keine Beschlussvorlage zur Aufstellung eines Bebauungsplans für das Max-Becker Areal vorlegen. Nach Abschluss des Zielbildprozesses für die Kölner Weststadt (Beschluss des Stadtentwicklungs- ausschusses vom 28.10.2021) ist derzeit das Wettbewerbsverfahren für das Max-Becker-Areal inkl. Ideenteil in Vorbereitung. Der Beschluss über die Auslobung sowie der Ablauf des Wettbewerbsver- fahrens befindet sich momentan in der politischen Beratung, der Stadtentwicklungsausschuss wird voraussichtlich am 10.03.2022 darüber entscheiden. Erst nach Abschluss des Wettbewerbsverfah- rens wird die Verwaltung das Bebauungsplanverfahren einleiten. Nächste Schritte: Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0201/2020
- Typ
- Gem. Dringlichkeitsantrag BV4 (SPD)
- Datum
- 03.02.2020
- Erstellt
- 03.02.2020 10:39