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2013/0168

Bebauungsplan A 44 - Frankfurter Landstraße/Feuerwehr Arheilgen - (Aufstellungsbeschluss) und 6. Änderung des Flächennutzungsplans (Aufstellungsbeschluss)

Magistratsvorlage 24.05.2013

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2013/0168

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2013/0168

5905 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
28.05.2013 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat III Dezernat II 
Eigenbetrieb 
Immobilienmanagement 
Darmstadt 
an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Stadtplanungsamt 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2013/0168 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
Produkt-Nr.: 511020 
Kostenstelle: 061-010-1000 Investitionsnummer: - 
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto: - 
 
Betreff: Bebauungsplan A 44   - Frankfurter Landstraße/Feuerwehr Arheilgen -  
(Aufstellungsbeschluss) und 6. Änderung des Flächennutzungsplans 
(Aufstellungsbeschluss) 
 
Vorlage vom: 24.05.2013 
 
Beschlussvorschlag: 
1. Für eine Teilfläche der städtischen Flurstücke Nr. 476/2, 477 und 478 in der Gemarkung Arheilgen 
Flur 2 mit ca. 5200 m² am nördlichen Ausgang des Stadtteils Arheilgen an der Frankfurter 
Landstraße gegenüber der Endhaltestelle/ Wendeschleife der Straßenbahnlinie ist ein 
Bebauungsplan im Sinne des § 30 BauGB aufzustellen, um Baurecht für einen Neubau eines 
Feuerwehrgebäudes der FFW Arheilgen zu schaffen. 
2. Zu diesem Zweck ist der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
für den Bereich dieses aufzustellenden Bebauungsplans im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 
BauGB zu ändern  
(Änderung 6.1).

- 2 - 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 2013/0168 vom 24.05.2013:  
 
Das heutige Feuerwehrgebäude der FFW Arheilgen wurde Anfang der 70er Jahre errichtet und 
seitdem nicht mehr modernisiert. Mittlerweile besteht ein erheblicher Sanierungsbedarf; so sind z.B. 
Dach und Tore undicht und verschiedene Gebäudeteile können aufgrund von Asbestbelastung nicht 
mehr genutzt werden. 
Das Gebäude erfüllt ebenso nicht mehr die aktuellen brandschutztechnischen Voraussetzungen. 
Zudem ist die Fahrzeughalle für neue Löschfahrzeuge zu niedrig, es fehlt eine gesetzlich 
vorgeschriebene Abgassauganlage und es fehlen separate Wasch- und Umkleideräume für die 
Einsatzkräfte. Die sanitären Anlagen sind völlig veraltet. 
 
Moderne Feuerwehrfahrzeuge und die Fahrzeuge des Katastrophenschutzes mit ihren Aufliegern 
haben Abmessungen, die auf dem Gelände in der Frankfurter Landstraße nicht mehr zu 
manövrieren sind. Auch ist die bestehende Hallenfläche nicht mehr ausreichend für das heutige 
technische Gerät. Insgesamt muss festgestellt werden, dass das heutige Grundstück für einen 
Neubau in den erforderlichen Ausmaßen zu klein ist. 
 
Dies führt im Ergebnis dazu, dass an diesem Standort, obwohl von der Lage her grundsätzlich 
geeignet, eine Sanierung der bestehenden Gebäude, die mit erheblichen Investitionen verbunden 
wäre, keinen Sinn macht. 
 
Bei der Suche nach einem geeigneten Standort wurden verschiedene Grundstücke hinsichtlich ihrer 
Eignung für die geplante Nutzung untersucht. Berücksichtigt wurden Vorgaben wie eine gute 
Abfahrmöglichkeit zu Einsatzorten, eine gute Erreichbarkeit auch durch den ÖPNV, ausreichend 
Fläche für den Neubau, die Störwirkung auf die Nachbarschaft sowie die Verfügbarkeit des 
Grundstücks. 
 
Als Resultat dieser Suche wurden die städtischen Flurstücke 476/2, 477 und 478 der Flur 2 in der 
Gemarkung Arheilgen mit einer Gesamtgröße von ca. 9.250 m²  gegenüber der Endhaltestelle/ 
Wendeschleife der Straßenbahnlinie am nördlichen Ausgang des Stadtteils Arheilgen als die 
Grundstücke eruiert, welche unter Abwägung aller Vorgaben sich gut für den geplanten Zweck 
eignen. Benötigt werden nur Teilflächen mit einer Größe von ca. 5.200 m² gemäß nachfolgender 
Skizze. 
 
Die Grundstücke liegen im Landschaft sschutzgebiet. Nach Vorgesprächen mit der oberen 
Naturschutzbehörde beim Regierungspräsidium wurde für den Geltungsbereich eine Entlassung aus 
dem LSG in Aussicht gestellt, wenn ein ausreichend großer Abstand zum Ruthsenbach eingehalten 
wird. Ziel ist, durch eine komprimierte Bauweise den Grundstücksbedarf unter Beachtung der 
Belange des Landschaftsschutzes möglichst gering zu halten. 
 
Zu 1.:
 
 
Da das Grundstück im Außenbereich liegt und derzeit kein Baurecht besteht, ist ein 
Bebauungsplanverfahren zur Schaffung von Baurecht für das Projekt erforderlich, das mit diesem 
Aufstellungsbeschluss eingeleitet wird.

- 4 - 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Geltungsbereich des Bebauungsplans A 44 (ohne Maßstab) 
 
Zu 2.:
 
 
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt weist den Bereich des 
geplanten Bebauungsplans neben der nachrichtlichen Übernahme des Landschaft sschutzgebietes 
als Flächen für die Landwirtschaft / Ökologisch wertvolles Grünland aus. Der Flächennutzungsplan 
muss daher geändert werden.

- 5 - 
Der übergeordnete Regionalplan Südhessen 2010 weist für den zu ändernden Bereich 
„Vorranggebiet für Landwirtschaft“ und „Regionaler Grünzug“ aus. Näheres wird im 
Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans untersucht. 
 
Das Änderungsverfahren beginnt mit diesem Aufstellungsbeschluss und wird parallel zu den 
Schritten des Bebauungsplanverfahrens durchgeführt (§ 8 Abs. 3 BauGB).  
 
 
 
Übersichtskarte Flächennutzungsplan (ohne Maßstab)

- 6 - 
 
Ausschnitt aus der Stadtkarte (ohne Maßstab) mit Geltungsbereich der Änderung 6.1 
 
 
Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan mit Geltungsbereich der Änderung 6.1 
im Maßstab 1:10.000

- 7 - 
 
 
 
Der Dezernent II   Die Dezernentin III: 
 
 
 
 
Rafael Reißer    Brigitte Lindscheid 
Bürgermeister   Stadträtin 
 
Darmstadt, den 24.05.2013 
III/61.2 zim Nst. 2603

Beratungsverlauf (5)

TOP 217
TOP 8
TOP 22
TOP 6
TOP 12

Orte (1)

  • Frankfurter Landstraße

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Details

Vorlagen-Nr.
2013/0168
Typ
Magistratsvorlage
Datum
24.05.2013
Erstellt
29.09.2026 00:00