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Sachstand zur Umsetzung des "Konzeptes zu einer ganzheitlichen technischen Schul IT" - zu AN/0388/2017

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 0799/2017 vom 13.03.2017

Stand: Am 26.06.2017 im Unterausschuss Digitale Kommunikation und Organisation beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/400/4 400/4 Vorlagen-Nummer 13.03.2017 0799/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Unterausschuss Digitale Kommunikation und Organisation 13.03.2017 Ausschuss Schule und Weiterbildung 20.03.2017 Sachstand zur Umsetzung des "Konzeptes zu einer ganzheitlichen technischen Schul IT" - zu AN/0388/2017 Die PIRATENGRUPPE im Rat der Stadt Köln stellt folgende Anfragen an die Verwaltung: 1. Welche Zeiträume und Priorisierungen sind für die Umsetzung der Vorschläge aus der Vorlage „Digitale Bildung/Infrastruktur/Mediale und IT-Ausstattung – Projektvor-schläge „Gute Schule 2020“ vorgesehen? 2. Wie weit ist der Stand der Umsetzung des Konzeptes zu einer ganzheitlichen technischen Schul-IT von 2014, und wird das Konzept aufgrund der vielen neuen Entwicklungen und Fördermöglichkeiten überarbeitet? 3. Plant die Stadt den Minicomputer „Calliope mini“ anzuschaffen, und wenn nicht, warum? 4. Wie hat sich die Förderung für die notwendige Technikausstattung einkommens-schwacher Familien, z. B. durch den „Verein für neue Medien an Kölner Schulen“ entwickelt, und wie viele Schülerinnen und Schüler konnten davon profitieren? 5. Welche Mittel stehen im Haushalt für die Digitale Bildung in Köln zur Verfügung? Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung: Zu 1. Die Stadt Köln erhält gemäß den Förderrichtlinien auf Antrag Fördermittel für den Zeitraum 2017 – 2020. Für diesen Zeitraum, incl. der sich anschließenden 30 Monate für die Restabwicklung ist die Umsetzung der Maßnahme geplant. Zu 2. Entsprechend der Aufgabenzuordnung gem. § 79 SchulG NW, hat der Schulträger seit 2014 konsequent die Schaffung der nachhaltigen, infrastrukturellen Voraussetzungen vorangetrieben, um digitale Bildung und Teilhabe in den Kölner Schulen zu ermöglichen. Hierzu gehört in erster Linie die breitbandige Anbindung und Ausstattung mit einem professionellen WLAN in den Kölner Schulen. Auch die weitere Umsetzung und Erneuerung der Inhouse Verkabe- lung (sog. CAS Verkabelung) nach den neuesten Bau- und Qualitätsstandards in Zusammenarbeit mit der städt. Gebäudewirtschaft, gehört seit Jahren zu einer ständigen Aufgabe. Die Fortschreibung des „Konzeptes zu einer ganzheitlichen technischen Schul-IT an Kölner Schulen“ durch die Ämter für Schulentwicklung und Informationsverarbeitung ist fest eingeplant. Die Vorstel- lung des fertigen Konzeptes in der neuen Version ist für das III. /IV.Quartal 2017 vorgesehen. Zielsetzung ist es insbesondere, die vielen neuen Entwicklungen und Möglichkeiten der digitalen Bildung zu berücksichtigen. 2 Zu 3. Die Ausstattung der Schulen in NRW erfolgt nicht durch den Schulträger, sondern auf Basis einer angekündigten Bundesinitiative. Der Schulträger steht dem Einsatz des sogenannten Minicomputers sehr positiv gegenüber. Zu 4.Die Ausstattung einkommensschwacher Familien ist in einigen wenigen Fällen über den Sozial- fond des Vereins Neue Medien für Kölner Schulen erfolgt. Aus den Unterlagen die der Verwaltung vorliegen, geht hervor, dass in den Jahren 2013 – 2016 insgesamt 56 Förderungen aus dem sogenannten Sozialfonds erfolgten. In 2016 wurden demnach 10 Förderungen durchgeführt. Auftrag und Ziel des Schulträgers ist es, moderne Infrastruktur zur Verfügung zu stellen und die Internet- und Medienkompetenz der Schulen, Schülerinnen und Schüler zu fördern. Dementsprechend werden die Schulen entsprechend mit IT Technik und mobilen Endgeräten ausgestattet. Zu 5. Zu Erreichung dieser Ziele stehen im Haushalt 2017 insgesamt 3,8 Mio EUR für Digitale Bildung zur Verfügung. gez. Dr. Klein

Beratungsverlauf

  1. 25.04.2017

    Ausschuss Schule und Weiterbildung

    TOP 3.1.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  2. 26.06.2017 zuletzt

    Unterausschuss Digitale Kommunikation und Organisation

    TOP 1.1, Entscheidung. Ergebnis: Kenntnis genommen

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