2194/2026
Anregung der Bezirksvertretung Ehrenfeld zum Bebauungsplanverfahren „Neues Quartier Bickendorf in Köln-Ehrenfeld“ Beschluss über die Anregungen der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 02.02.2026 - AN/0047/2026
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VI/612 Vorlagen-Nummer 2194/2026 Freigabedatum 24.08.2026 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Anregung der Bezirksvertretung Ehrenfeld zum Bebauungsplanverfahren „Neues Quartier Bickendorf in Köln-Ehrenfeld„ Beschluss über die Anregungen der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 02.02.2026 - AN/0047/2026 Beschlussorgan Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit nimmt die Anre- gung der Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) aus ihrer Sitzung vom 02.02.2026 (AN/0047/2026), Tagesordnungspunkt 8.15 sowie die Stellungnahme der Verwaltung zu den einzelnen Punkten zur Kenntnis und beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, die Anregungen entsprechend der Stellung- nahme der Verwaltung im weiteren Verfahren zu beachten. Alternative die Anregungen im weiteren Verfahren nicht zu beachten. Liegenschaftsausschuss 22.09.2026 Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 01.10.2026 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplans und die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplanverfahren „Neues Quartier Bickendorf in Köln-Ehrenfeld“ wurde am 26.06.2025 im Stadtentwicklungsausschuss einstimmig und ungeändert beschlossen (1476/2025). Das Qualifizierungsverfahren zum Bebauungsplanverfahren ist im Dezember 2025 gestartet. Ziel der Planung ist eine städtebauliche Neuordnung und Umnutzung des Areals mit dem Ziel, ein zu- kunftsweisendes Stadtquartier mit einer gemischten Nutzung aus Gewerbe und Wohnnutzung zu entwickeln. Die Bezirksvertretung Ehrenfeld hat in ihrer Sitzung am 02.02.2026 auf den beschlos- senen Aufstellungsbeschluss Bezug genommen und folgenden Punkte angeregt. Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung: Stellungnahme der Verwaltung zu den Punkten 1 und 3 bis 6: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung im laufenden Verfahren bzgl. Neues Quartier Bickendorf das AuslobungsVerfahren um folgende Punkte zu er- gänzen präzisieren: 1. zusätzlich zu den im Kooperativen Baulandmodell festgelegten Anteil von 30% öffentlich geförderten Wohnungsbau 20% preisgedämpften Wohnungs- bau (für genossenschaftliche, gemeinwohlorientierte oder gemeinschaftli- che Wohnformen und Wohnungsbauprojekte) im städtebaulichen Vertrag zu vereinbaren. Hierzu sind die hierfür erforderlichen Grundstücksflächen durch die Stadt Köln zu einem nutzungsorientierten, angemessenen Verkehrswert anzukau- fen und anschließend im Wege der Konzeptvergabe im Erbbaurecht zu ver- geben. Die Erteilung von Baurecht im Sinne des Bebauungsplans soll an die vertragliche Sicherung dieser Flächenübertragungen geknüpft werden. Stellungnahme der Verwaltung zu Punkt 1: Das Kooperative Baulandmodell Köln (vom 05.05.2022 (4229/2021) mit seinen Verpflichtungen (u.a. 30% öffentlich geförderter Wohnungsbau) sowie diverse wei- tere Ratsbeschlüsse (Priorisierung von Pflege in Verfahren von Stadtentwicklung und Stadtplanung vom 03.04.2025 (3286/2024) und die Klimaschutzleitlinien vom 17.03.2022 4286/2021) stellt für alle Bebauungsplanverfahren mit Wohnungsbau 3 die Geschäftsgrundlage für die Quartierentwicklung dar. Es wurde unter anderem eingeführt, damit Vorhabenträger*innen (private Investoren, städtische Gesell- schaften, Genossenschaften, etc.) klare Rahmenbedingungen bei einem Bebau- ungsplanverfahren haben. Dies muss angemessen und für alle Vorhabenträger gleich sein und dient als Vertrauensschutz. Die Verwaltung empfiehlt, diese Ge- schäftsgrundlage nicht einzelfallbezogen neu zu verhandeln und keine zusätzli- chen Verpflichtungen für einzelne Projekte zu ergänzen. Zu einer gesamtstädtischen Förderung von Genossenschaften/preisgedämpftem Wohnungsbau gibt es bereits einen politischen Antrag (AN/1087/2026). Die Ver- waltung befürwortet ausdrücklich eine gesamtstädtische Strategie. Dies ist beson- ders im Hinblick auf klare Rahmenbedingungen für alle Akteure wichtig. Hinsichtlich des Ankaufs von Grundstücken könnten die politischen Gremien über eine Änderung des Kooperativen Baulandmodells beraten, um bei neuen Bebau- ungsplanverfahren eine Quote für genossenschaftliche Entwicklungen einzufüh- ren. Die Entscheidung träfe der Stadtrat. Soweit die Schaffung von Planungsrecht davon abhängig gemacht werden soll, dass in diesem Einzelfall die Vorhabenträger Grundstücke an die Stadt Köln ver- kaufen, damit die Stadt diese weitervermarkten kann, sind insbesondere die An- forderungen an die Angemessenheit, die Gleichbehandlung und die Kausalität von Folgekosten zu wahren. Um Transparenz und Nachvollziehbarkeit sicherzustellen, sollte die Forderung nach einer Flächenübertragung – ihre Angemessenheit vo- rausgesetzt – ausschließlich auf Grundlage einer gesamtstädtischen Regelung er- folgen. Stellungnahme der Verwaltung: Es wird empfohlen, den Forderungen nicht zu folgen. 2. Der Punkt wurde nicht beschlossen. 3. die bisherigen Grünflächen im Sinne der Netto-Null-Flächenversieglung zu sichern. Um dies zu erreichen, können Grünflächen durch Dach- und Fassa- denbegrünung kompensiert werden. In diesem Zusammenhang muss der alte Baumbestand ausreichend gesichert werden. Stellungnahme der Verwaltung zu Punkt 3: Hier gilt ebenso das Prinzip der Gleichbehandlung und der Umsetzung des bereits bestehenden gesetzlichen Forderungskataloges ergänzt durch die städtischen Vorgaben wie die Baumschutzsatzung und das Kooperative Baulandmodell. Grundlage der Planung ist eine bereits vorliegende detaillierte Baumkartierung und -bewertung. Auf dem Grundstück wurden insgesamt 189 Bäume erfasst (181 Laubbäume und 8 Nadelbäume), die aufgrund ihres Stammumfangs unter die Baumschutzsatzung der Stadt Köln fallen. Im Rahmen der Auslobung wurden die vorhandenen Gehölzstrukturen gekennzeichnet und eine sensible Auseinander- 4 setzung mit dem vorhandenen Vegetationsbestand – insbesondere der Grünstruk- tur im Osten des Areals – gefordert. Bestehende Bäume und Gehölzstrukturen sind so weit wie möglich als wertvolle Identitätsstifter in die neue Freiraumgestal- tung zu integrieren. Grundstücksspezifische Entwicklungsziele, wie beispielsweise einen größtmögli- chen Baumerhalt oder eine größtmögliche Grünfläche, sind mit anderen (auch umweltrelevanten) Themen im Zuge der Wettbewerbsjury abzuwägen und zu ent- scheiden. Nach den gesetzlichen Vorgaben findet im Rahmen der Bauleitplanung eine Um- weltprüfung statt. Neben Dachbegrünung wird auch Fassadenbegrünung erfolgen, um einen zusätz- lichen wichtigen Beitrag zur Klimaanpassung zu leisten. Der „Leitfaden Fassaden- begrünung in Bebauungsplan- und Genehmigungsverfahren bei der Stadt Köln“ ist hierbei zu berücksichtigen. Stellungnahme der Verwaltung: Im Grundsatz Zustimmung, soweit diese For- derungen in den bestehenden Regelwerken und Vorgehensweis en hinterlegt sind. 4. das Thema Mobilität von Anfang an nachhaltig mitzudenken. Parkplätze im öffentlichen Raum sollen nur für Handwerker*innen, Liefer- und Pflege- dienste sowie Fahrradabstellmöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden. Der ruhende Verkehr wird in Quartiersgarage gebündelt. Tiefgaragen werden nur unter Gebäuden genehmigt, um möglichst viele unversiegelte Flächen und damit hochwertigere Grünzüge zu erhalten. Die Einfahrten der Tiefgara- gen sollen zentral in unmittelbarer Nähe der umliegenden Straßen liegen, um Fahrten durch das Gelände zu vermeiden. Es soll ein deutlicher Fokus auf Carsharing und Mobilitätsstationen gelegt werden. Die Vorschläge aus der Öffentlichkeitsbeteiligung, diese z. B. an Wilhelm-Mauser/Vogelsanger und Akazienweg/Venloer anzulegen, sollen berücksichtigt werden. Die Durchwegung des Neuen Quartiers Bickendorf soll ausschließlich für den Rad- und Fußverkehr möglich sein. Stellungnahme der Verwaltung zu Punkt 4: Im weiteren Verfahren werden ein Verkehrsgutachten und ein Mobilitätskonzept zur Sicherstellung der verkehrlichen Erschließung erstellt. Die Gutachten werden unter anderem die Ziele Verkehrssicherheit, Nachhaltigkeit und Leistungsfähigkeit untersuchen. Die von der Bezirksvertretung Ehrenfeld aufgeführten Themen wer- den daher im weiteren Prozess unter Beibehaltung dieser Ziele bewertet und dem- entsprechend berücksichtigt. Stellungnahme der Verwaltung: Der Empfehlung kann gefolgt werden. 5. das Thema Klimafolgeanpassung und das Thema Klimaschutz, auch über die Klimaschutzleitlinien hinaus, beim gesamten Prozess mitzudenken. Stellungnahme der Verwaltung zu Punkt 5: 5 Ein wesentliches Ziel des bisherigen Prozesses ist die Entwicklung einer zusam- menhängenden Grünfläche unter Einbezug gewachsener Strukturen zur Förderung von Biodiversität und Mikroklima. Hierzu wurde bereits eine mikroklimatische Be- standsanalyse durchgeführt. Das Bebauungsplanverfahren unterliegt den Leitlinien zum Klimaschutz der Stadt Köln; deren Anforderungen werden im weiteren Verfah- ren geprüft und umgesetzt. Darüber hinaus werden im Rahmen der Klimafolgenanpassung insbesondere fol- gende Aspekte berücksichtigt: Zusammenhängende Grünflächen: Große, unversiegelte Grün- und Freiraum- verbindungen fördern Frischluftbildung und nächtliche Abkühlung und verbes- sern so das Mikroklima im Quartier. Hitzevorsorge: Kaltluftschneisen, Dach- und Fassadenbegrünungen sowie wei- tere Begrünungsmaßnahmen reduzieren die Aufheizung und stärken die klima- tische Ausgleichsfunktion. Regenwassermanagement: Ein Schwammstadt-Konzept mit Vers ickerung, Rückhaltung und Retention entlastet die Kanalisation und unterstützt die Grundwasserneubildung. Verschattung: Großkronige Bäume und eine klimaangepasste Freiraumgestal- tung verbessern die Aufenthaltsqualität und mindern die Hitzebelastung. Stellungnahme der Verwaltung: Die umfassende Berücksichtigung von Kli- mabelangen erfolgt bereits. Der Empfehlung kann gefolgt werden. 6. Der Auslobungstext wird der Bezirksvertretung Ehrenfeld und dem Stadtent- wicklungsausschuss vor dem städtebaulichen Wettbewerb vorgelegt. Der städtebauliche Vertrag wird den genannten Gremien vor Unterzeichnung vorgelegt. Anderenfalls wird der Bebauungsplan nicht abschießend be- schlossen. Stellungnahme der Verwaltung zu Punkt 6: Die Verwaltung hat die Bezirksvertretung Ehrenfeld am 16.03.2026 und den Aus- schuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit am 17.03.2026 über eine Mitteilungsvorlage (0561/2026) über die Regularien des Qualifizierungsverfah- rens informiert. Die Auslobung wurde den Vertreter*innen der Bezirksvertretung vor Versendung an die teilnehmenden Planungsteams zugesandt. Wird im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens ein städtebaulicher Vertrag oder ein Durchführungsvertrag erstellt, werden den Gremien (der jeweiligen Bezirksver- tretung und dem Ausschuss Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit) diese Vertragswerke standardmäßig im Entwurf im Voraus mit den Satzungsunter- lagen zum Satzungsbeschlusses zur Verfügung gestellt. Die Unterzeichnung des Vertrags durch die Vertragspartner erfolgt in der Regel kurz vor Satzungsbe- schluss, die finale Fassung wird ebenfalls als Anlage der Beschlussvorlage ins Ratsinformationssystem eingestellt. Stellungnahme der Verwaltung: Der Empfehlung kann gefolgt werden. Anlage: Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV Ehrenfeld vom 02.02.2026 (Tages- ordnungspunkt 8.15) 6
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Akazienweg
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2194/2026
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 24.08.2026
- Erstellt
- 29.07.2026 15:23