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2194/2026

Anregung der Bezirksvertretung Ehrenfeld zum Bebauungsplanverfahren „Neues Quartier Bickendorf in Köln-Ehrenfeld“ Beschluss über die Anregungen der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 02.02.2026 - AN/0047/2026

Beschlussvorlage Ausschuss 24.08.2026

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Nächste Beratung: Liegenschaftsausschuss, Sitzung am 22.09.2026, TOP 2.1

Anlage_BV4_Beschlussprotokoll_Pkt. 8.15_Auszug

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Beschlussvorlage Ausschuss

11671 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/612 
 
Vorlagen-Nummer 
 2194/2026 
Freigabedatum 24.08.2026 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Anregung der Bezirksvertretung Ehrenfeld zum Bebauungsplanverfahren „Neues 
Quartier Bickendorf in Köln-Ehrenfeld„ Beschluss über die Anregungen der 
Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 02.02.2026 - AN/0047/2026  
Beschlussorgan 
Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit nimmt die Anre-
gung der Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) aus ihrer Sitzung vom 02.02.2026 
(AN/0047/2026), Tagesordnungspunkt 8.15 sowie die Stellungnahme der Verwaltung 
zu den einzelnen Punkten zur Kenntnis und beschließt, 
 
die Verwaltung zu beauftragen, die Anregungen entsprechend der Stellung-
nahme der Verwaltung im weiteren Verfahren zu beachten. 
 
Alternative 
 
die Anregungen im weiteren Verfahren nicht zu beachten. 
 
 
 
Liegenschaftsausschuss 22.09.2026 
Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 01.10.2026

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplans und die Durchführung der 
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplanverfahren „Neues Quartier 
Bickendorf in Köln-Ehrenfeld“ wurde am 26.06.2025 im Stadtentwicklungsausschuss 
einstimmig und ungeändert beschlossen (1476/2025). Das Qualifizierungsverfahren 
zum Bebauungsplanverfahren ist im Dezember 2025 gestartet. Ziel der Planung ist 
eine städtebauliche Neuordnung und Umnutzung des Areals mit dem Ziel, ein zu-
kunftsweisendes Stadtquartier mit einer gemischten Nutzung aus Gewerbe und 
Wohnnutzung zu entwickeln. 
 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld hat in ihrer Sitzung am 02.02.2026 auf den beschlos-
senen Aufstellungsbeschluss Bezug genommen und folgenden Punkte angeregt. Die 
Verwaltung nimmt wie folgt Stellung: 
 
Stellungnahme der Verwaltung zu den Punkten 1 und 3 bis 6: 
 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung im laufenden Verfahren 
bzgl. Neues Quartier Bickendorf das AuslobungsVerfahren um folgende Punkte zu er-
gänzen präzisieren: 
 
1. zusätzlich zu den im Kooperativen Baulandmodell festgelegten Anteil von 
30% öffentlich geförderten Wohnungsbau 20% preisgedämpften Wohnungs-
bau (für genossenschaftliche, gemeinwohlorientierte oder gemeinschaftli-
che Wohnformen und Wohnungsbauprojekte) im städtebaulichen Vertrag zu 
vereinbaren.  
 
Hierzu sind die hierfür erforderlichen Grundstücksflächen durch die Stadt 
Köln zu einem nutzungsorientierten, angemessenen Verkehrswert anzukau-
fen und anschließend im Wege der Konzeptvergabe im Erbbaurecht zu ver-
geben. Die Erteilung von Baurecht im Sinne des Bebauungsplans soll an die 
vertragliche Sicherung dieser Flächenübertragungen geknüpft werden. 
 
Stellungnahme der Verwaltung zu Punkt 1: 
Das Kooperative Baulandmodell Köln (vom 05.05.2022 (4229/2021) mit seinen 
Verpflichtungen (u.a. 30% öffentlich geförderter Wohnungsbau) sowie diverse wei-
tere Ratsbeschlüsse (Priorisierung von Pflege in Verfahren von Stadtentwicklung 
und Stadtplanung vom 03.04.2025 (3286/2024) und die Klimaschutzleitlinien vom 
17.03.2022 4286/2021) stellt für alle Bebauungsplanverfahren mit Wohnungsbau

3 
die Geschäftsgrundlage für die Quartierentwicklung dar. Es wurde unter anderem 
eingeführt, damit Vorhabenträger*innen (private Investoren, städtische Gesell-
schaften, Genossenschaften, etc.) klare Rahmenbedingungen bei einem Bebau-
ungsplanverfahren haben. Dies muss angemessen und für alle Vorhabenträger 
gleich sein und dient als Vertrauensschutz. Die Verwaltung empfiehlt, diese Ge-
schäftsgrundlage nicht einzelfallbezogen neu zu verhandeln und keine zusätzli-
chen Verpflichtungen für einzelne Projekte zu ergänzen. 
 
Zu einer gesamtstädtischen Förderung von Genossenschaften/preisgedämpftem 
Wohnungsbau gibt es bereits einen politischen Antrag (AN/1087/2026). Die Ver-
waltung befürwortet ausdrücklich eine gesamtstädtische Strategie. Dies ist beson-
ders im Hinblick auf klare Rahmenbedingungen für alle Akteure wichtig. 
 
Hinsichtlich des Ankaufs von Grundstücken könnten die politischen Gremien über 
eine Änderung des Kooperativen Baulandmodells beraten, um bei neuen Bebau-
ungsplanverfahren eine Quote für genossenschaftliche Entwicklungen einzufüh-
ren. Die Entscheidung träfe der Stadtrat. 
 
Soweit die Schaffung von Planungsrecht davon abhängig gemacht werden soll, 
dass in diesem Einzelfall die Vorhabenträger Grundstücke an die Stadt Köln ver-
kaufen, damit die Stadt diese weitervermarkten kann, sind insbesondere die An-
forderungen an die Angemessenheit, die Gleichbehandlung und die Kausalität von 
Folgekosten zu wahren. Um Transparenz und Nachvollziehbarkeit sicherzustellen, 
sollte die Forderung nach einer Flächenübertragung – ihre Angemessenheit vo-
rausgesetzt – ausschließlich auf Grundlage einer gesamtstädtischen Regelung er-
folgen. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: Es wird empfohlen, den Forderungen nicht 
zu folgen. 
 
 
2. Der Punkt wurde nicht beschlossen. 
 
3. die bisherigen Grünflächen im Sinne der Netto-Null-Flächenversieglung zu 
sichern. Um dies zu erreichen, können Grünflächen durch Dach- und Fassa-
denbegrünung kompensiert werden. In diesem Zusammenhang muss der 
alte Baumbestand ausreichend gesichert werden. 
 
Stellungnahme der Verwaltung zu Punkt 3: 
Hier gilt ebenso das Prinzip der Gleichbehandlung und der Umsetzung des bereits 
bestehenden gesetzlichen Forderungskataloges ergänzt durch die städtischen 
Vorgaben wie die Baumschutzsatzung und das Kooperative Baulandmodell. 
Grundlage der Planung ist eine bereits vorliegende detaillierte Baumkartierung 
und -bewertung. Auf dem Grundstück wurden insgesamt 189 Bäume erfasst (181 
Laubbäume und 8 Nadelbäume), die aufgrund ihres Stammumfangs unter die 
Baumschutzsatzung der Stadt Köln fallen. Im Rahmen der Auslobung wurden die 
vorhandenen Gehölzstrukturen gekennzeichnet und eine sensible Auseinander-

4 
setzung mit dem vorhandenen Vegetationsbestand – insbesondere der Grünstruk-
tur im Osten des Areals – gefordert. Bestehende Bäume und Gehölzstrukturen 
sind so weit wie möglich als wertvolle Identitätsstifter in die neue Freiraumgestal-
tung zu integrieren. 
Grundstücksspezifische Entwicklungsziele, wie beispielsweise einen größtmögli-
chen Baumerhalt oder eine größtmögliche Grünfläche, sind mit anderen (auch 
umweltrelevanten) Themen im Zuge der Wettbewerbsjury abzuwägen und zu ent-
scheiden. 
Nach den gesetzlichen Vorgaben findet im Rahmen der Bauleitplanung eine Um-
weltprüfung statt.  
Neben Dachbegrünung wird auch Fassadenbegrünung erfolgen, um einen zusätz-
lichen wichtigen Beitrag zur Klimaanpassung zu leisten. Der „Leitfaden Fassaden-
begrünung in Bebauungsplan- und Genehmigungsverfahren bei der Stadt Köln“ ist 
hierbei zu berücksichtigen. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: Im Grundsatz Zustimmung, soweit diese For-
derungen in den bestehenden Regelwerken und Vorgehensweis en hinterlegt 
sind. 
 
 
4. das Thema Mobilität von Anfang an nachhaltig mitzudenken. Parkplätze im 
öffentlichen Raum sollen nur für Handwerker*innen, Liefer- und Pflege-
dienste sowie Fahrradabstellmöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden. 
Der ruhende Verkehr wird in Quartiersgarage gebündelt. Tiefgaragen werden 
nur unter Gebäuden genehmigt, um möglichst viele unversiegelte Flächen 
und damit hochwertigere Grünzüge zu erhalten. Die Einfahrten der Tiefgara-
gen sollen zentral in unmittelbarer Nähe der umliegenden Straßen liegen, 
um Fahrten durch das Gelände zu vermeiden. Es soll ein deutlicher Fokus 
auf Carsharing und Mobilitätsstationen gelegt werden. Die Vorschläge aus 
der Öffentlichkeitsbeteiligung, diese z. B. an Wilhelm-Mauser/Vogelsanger 
und Akazienweg/Venloer anzulegen, sollen berücksichtigt werden. Die 
Durchwegung des Neuen Quartiers Bickendorf soll ausschließlich für den 
Rad- und Fußverkehr möglich sein. 
 
Stellungnahme der Verwaltung zu Punkt 4: 
Im weiteren Verfahren werden ein Verkehrsgutachten und ein Mobilitätskonzept 
zur Sicherstellung der verkehrlichen Erschließung erstellt. Die Gutachten werden 
unter anderem die Ziele Verkehrssicherheit, Nachhaltigkeit und Leistungsfähigkeit 
untersuchen. Die von der Bezirksvertretung Ehrenfeld aufgeführten Themen wer-
den daher im weiteren Prozess unter Beibehaltung dieser Ziele bewertet und dem-
entsprechend berücksichtigt. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: Der Empfehlung kann gefolgt werden. 
 
 
5. das Thema Klimafolgeanpassung und das Thema Klimaschutz, auch über 
die Klimaschutzleitlinien hinaus, beim gesamten Prozess mitzudenken. 
 
Stellungnahme der Verwaltung zu Punkt 5:

5 
Ein wesentliches Ziel des bisherigen Prozesses ist die Entwicklung einer zusam-
menhängenden Grünfläche unter Einbezug gewachsener Strukturen zur Förderung 
von Biodiversität und Mikroklima. Hierzu wurde bereits eine mikroklimatische Be-
standsanalyse durchgeführt. Das Bebauungsplanverfahren unterliegt den Leitlinien 
zum Klimaschutz der Stadt Köln; deren Anforderungen werden im weiteren Verfah-
ren geprüft und umgesetzt. 
Darüber hinaus werden im Rahmen der Klimafolgenanpassung insbesondere fol-
gende Aspekte berücksichtigt: 
 Zusammenhängende Grünflächen: Große, unversiegelte Grün- und Freiraum-
verbindungen fördern Frischluftbildung und nächtliche Abkühlung und verbes-
sern so das Mikroklima im Quartier. 
 Hitzevorsorge: Kaltluftschneisen, Dach- und Fassadenbegrünungen sowie wei-
tere Begrünungsmaßnahmen reduzieren die Aufheizung und stärken die klima-
tische Ausgleichsfunktion. 
 Regenwassermanagement: Ein Schwammstadt-Konzept mit Vers ickerung, 
Rückhaltung und Retention entlastet die Kanalisation und unterstützt die 
Grundwasserneubildung. 
 Verschattung: Großkronige Bäume und eine klimaangepasste Freiraumgestal-
tung verbessern die Aufenthaltsqualität und mindern die Hitzebelastung. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: Die umfassende Berücksichtigung von Kli-
mabelangen erfolgt bereits. Der Empfehlung kann gefolgt werden. 
 
 
6. Der Auslobungstext wird der Bezirksvertretung Ehrenfeld und dem Stadtent-
wicklungsausschuss vor dem städtebaulichen Wettbewerb vorgelegt. Der 
städtebauliche Vertrag wird den genannten Gremien vor Unterzeichnung 
vorgelegt. Anderenfalls wird der Bebauungsplan nicht abschießend be-
schlossen. 
 
Stellungnahme der Verwaltung zu Punkt 6: 
Die Verwaltung hat die Bezirksvertretung Ehrenfeld am 16.03.2026 und den Aus-
schuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit am 17.03.2026 über 
eine Mitteilungsvorlage (0561/2026) über die Regularien des Qualifizierungsverfah-
rens informiert. Die Auslobung wurde den Vertreter*innen der Bezirksvertretung 
vor Versendung an die teilnehmenden Planungsteams zugesandt. 
 
Wird im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens ein städtebaulicher Vertrag oder 
ein Durchführungsvertrag erstellt, werden den Gremien (der jeweiligen Bezirksver-
tretung und dem Ausschuss Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit) 
diese Vertragswerke standardmäßig im Entwurf im Voraus mit den Satzungsunter-
lagen zum Satzungsbeschlusses zur Verfügung gestellt. Die Unterzeichnung des 
Vertrags durch die Vertragspartner erfolgt in der Regel kurz vor Satzungsbe-
schluss, die finale Fassung wird ebenfalls als Anlage der Beschlussvorlage ins 
Ratsinformationssystem eingestellt. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: Der Empfehlung kann gefolgt werden. 
 
 
Anlage: Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV Ehrenfeld vom 02.02.2026 (Tages-
ordnungspunkt 8.15)

6

Beratungsverlauf (1)

22.09.2026 Liegenschaftsausschuss
TOP 2.1 Vorberatung (Fachausschuss)
Zur Sitzung

Orte (1)

  • Akazienweg

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Details

Vorlagen-Nr.
2194/2026
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
24.08.2026
Erstellt
29.07.2026 15:23