Entwurf der Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung hier: Ausübung des Anhörungsrechtes gemäß § 19 (4) der Hauptsatzung
Beschlussvorlage Bezirksvertretung 1793/2019 vom 20.05.2019
Stand: Am 08.07.2019 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) ungeändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/V-6 Vorlagen-Nummer 1793/2019 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Entwurf der Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung hier: Ausübung des Anhörungsrechtes gemäß § 19 (4) der Hauptsatzung Beschlussorgan Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Betriebsausschuss des Abfallwirtschaftsbetriebes der Stadt Köln und dem Rat, die Änderung des Straßenverzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung. Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 17.06.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Der Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe der Stadt Köln ist darüber informiert, dass die Verwaltung den Entwurf der Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses zum 01.01.2020 den Bezirksvertretungen vorab zur Anhörung gem. § 19 Abs. 4 der Hauptsatzung zuleitet. Die Fortschreibung ist erforderlich, da inzwischen dem öffentlichen Verkehr gewidmete Straßen mit Festlegung der Reinigungsverpflichtung in das Straßenreinigungsverzeichnis aufgenommen werden müssen. Andere Änderungen beruhen auf sonstigen fachlichen oder rechtlichen Tatbeständen (z.B. Einziehungen und Umbenennungen von Straßen, Begrenzung der Reinigungspflicht außerhalb ge- schlossener Ortslagen, Änderungen der Straßenart). Aufgrund von Überprüfungen, Anregungen von Bezirksvertretungen, Bürgerämtern, Bürgern, Woh- nungsgenossenschaften u.a. beabsichtigt die Verwaltung außerdem, Reinigungshäufigkeiten und Reinigungsverpflichtungen neu festzusetzen. Ein Teil der Änderungen sind ausschließlich redaktioneller Art und dienen der Klarstellung (Kennziffer 8). Diese haben daher keine Auswirkungen auf die Reinigungszuständigkeit oder –häufigkeit. Der Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln hat beschlossen, dass die Straßenreinigungssatzung bereits in der Novembersitzung dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Daher ist es zwingend erforderlich, dass die Bezirksvertretungen bereits vor der Sommerpause über die Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses entscheiden. Anlagen -
Anlage 2 BV 9 Legende
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L E G E N D E Zusammenstellung der Änderungen im Stadtbezirk 9 Straßenreinigung Kennziffer A Aus widmungstechnischen Gründen 1. Zusetzungen 2. Streichungen B Aus anderen rechtlichen Gründen 3. Änderung der Kategorie C Aus sachlichen Gründen 4. Änderung der Reinigungshäufigkeit für die Fahrbah n 5. Änderung der Reinigungshäufigkeit für den Gehweg 6. Änderung der Zuständigkeit für die Fahrbahnreinig ung (Reinigungspflicht) 7. Änderung der Zuständigkeit für die Gehwegreinigun g D Aus redaktionellen Gründen 8. Berichtigungen und Präzisierungen Straßenart § 7 Abs. 4 StrReinS A Anliegerstraße H Hauptstraße G Gehweg FG Fußgängergeschäftsstraße -
Anlage 3 BV 9 Zusammenfassung
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Bezirk: Mülheim, Satzungsänderungen zum 01.01.2020 Stadt Anlieger Stadt Anlieger alt: Am Flachsrosterweg bis Bahnüberführung mit 2. Fahrbahn H 1 x bis Von-Ketteler-Str. H 1 x Wohnwege zu Nr. 4-12, 14-18, 20-34, 36-56, 58-72 x neu: Am Flachsrosterweg von Berliner Str. bis Bahnüberführung H 1 x 8 2. Fahrbahn von Auffahrt Bahnüberführung bis Von-Ketteler-Str. H 1 x 8 Wohnwege zu Nr. 4-12, 14-18, 20-34, 36-56, 58-72 x alt: An der Kemperwiese bis Nr. 5 A 1 1 bis Ende x x Stichstraße zu Nr. 4-8 A 1 1 neu: An der Kemperwiese bis Nr. 5 A 1 1 bis Ende x x Stichstraße zu Nr. 4-8 A 1 1 Parkplatz A 1 1 1 Widmung alt: Damaschkestr. x x neu: Damaschkestr. von Kaspar-Düppes-Str. bis Hausnr. 2 A 1 x 6 Übertragung Reinigung: Vorschlag BV von Hausnr. 2 bis Ende x 8 alt: Mülheimer Ufer von Platzfläche bis Kirchstr. A 1 bis Münzstr. A 1 von Peter-Müller-Str. bis Krahnenstr. A 1 Straße Straßen- art Art der Änderung Bemerkung Reinigungszuständigkeit/ Reinigungshäufigkeit Fahrbahn Gehweg Seite 1 Bezirk: Mülheim, Satzungsänderungen zum 01.01.2020 Stadt Anlieger Stadt Anlieger Straße Straßen- art Art der Änderung Bemerkung Reinigungszuständigkeit/ Reinigungshäufigkeit Fahrbahn Gehweg neu: Mülheimer Ufer von Platzfläche bis Kirchstr. A 1 bis Münzstr. A 1 von Peter-Müller-Str. bis Krahnenstr. A 1 von Hafenstr. 25 ca. 290m in nörtliche Richtung einschl. der beiden Wegeverbindungen zur Hafenstr. bzw. Deutz-Mülheimer-Str. G 1 1 Widmung alt: Seidenstr. A 2 2 neu: Seidenstr. von Wallstr. bis Adamstr. gerade Hausnummernseite A 2 8 von Wallstr. bis Adamstr. ungerade Hausnummernseite A 2 2 8 von Adamstr. bis Clevischer Ring A 2 2 8 alt: Siebenschönweg von Drosselbartstr. bis Stichstr. Hausnr. 7 bis Hausnr. 11a A 1 1 von Stichstr. Hausnr. 7 bis Hausnr. 11a bis Ende rechte Seite A 1 1 von Stichstr. Hausnr. 7 bis Hausnr. 11a bis Ende linke Seite A 1 Fußweg von Hausnr. 11a bis Bechsteinstr. G 1 neu: Siebenschönweg von Drosselbartstr. bis Stichstr. Hausnr. 7 bis Hausnr. 11a A 1 1 Stichstr. Hausnr. 7 bis Hausnr. 11a A 1 1 8 von Stichstr. Hausnr. 7 bis Hausnr. 11a bis Ende rechte Seite A 1 1 von Stichstr. Hausnr. 7 bis Hausnr. 11a bis Ende linke Seite A 1 Fußweg von Hausnr. 11a bis Bechsteinstr. G 1 Seite 2 -
Anlage 1 BV 9 Vorblatt
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